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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 5. Februar 2025 Nr. 9
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des
Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
Vom 22. Januar 2025
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die
Grunderwerbsteuer
Das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
vom 16. November 2010 (Brem.GBl. S. 574), das zuletzt durch das Gesetz vom
19. November 2013 (Brem.GBl. S. 559) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt gefasst:
„§ 1
Steuersatz für die Grunderwerbsteuer
Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf in
der Freien Hansestadt Bremen belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5,5 vom
Hundert.“
2. § 2 wird wie folgt gefasst:
„§ 2
Anwendungsbereich
Der Steuersatz nach § 1 ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Juli
2025 verwirklicht werden. Auf Erwerbsvorgänge, die vor dem 1. Juli 2025 verwirklicht
werden, ist der Steuersatz nach § 1 in der bis zum 30. Juni 2025 geltenden Fassung
anzuwenden.“
Nr. 9 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 5. Februar 2025 28
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Bremen, den 22. Januar 2025
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen