Bremen

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einführung einer FamilienCard und die Verwaltungszuständigkeit

Ausfertigungsdatum:
02.12.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 131
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1326 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 2. Dezember 2025 Nr. 131 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einführung einer FamilienCard und die Verwaltungszuständigkeit Vom 18. November 2025 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlos- sene Gesetz: Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Einführung einer FamilienCard und die Verwaltungszuständigkeit Das Gesetz über die Einführung einer FamilienCard und die Verwaltungszu- ständigkeit vom 20. September 2022 (Brem.GBl. S. 537), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2023 (Brem.GBl. S. 603) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „(1)“ gestrichen. b) Absatz 2 wird gestrichen. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, 18. November 2025 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.