1326
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 2. Dezember 2025 Nr. 131
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einführung einer
FamilienCard und die Verwaltungszuständigkeit
Vom 18. November 2025
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlos-
sene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Einführung einer FamilienCard und die
Verwaltungszuständigkeit
Das Gesetz über die Einführung einer FamilienCard und die Verwaltungszu-
ständigkeit vom 20. September 2022 (Brem.GBl. S. 537), das zuletzt durch Artikel 1
des Gesetzes vom 19. Dezember 2023 (Brem.GBl. S. 603) geändert worden ist, wird
wie folgt geändert:
§ 2 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird die Angabe „(1)“ gestrichen.
b) Absatz 2 wird gestrichen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, 18. November 2025
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen