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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2021 Verkündet am 22. Oktober 2021 Nr. 107
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof
Vom 19. Oktober 2021
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Dem § 12 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof vom 18. Juni 1996
(Brem.GBl. S. 179 — 1102-a-1), das zuletzt durch das Gesetz vom 12. April 2011
(Brem.GBl. S. 251) geändert worden ist, wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Die §§ 55a und 55b Absatz 2 bis 6 der Verwaltungsgerichtsordnung und die
auf dieser Grundlage erlassenen Vorschriften finden entsprechende Anwendung. Die
Prozessakten können elektronisch geführt werden. Der Staatsgerichtshof bestimmt in
seiner Geschäftsordnung, ob und von welchem Zeitpunkt an die Prozessakten elek-
tronisch geführt werden, und legt die organisatorisch-technischen Rahmenbedin-
gungen für die Bildung, Führung und Verwahrung der elektronischen Akten fest.“
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bremen, den 19. Oktober 2021
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen