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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 11. Oktober 2025 Nr. 112
Zweites Gesetz zur Änderung des Bremischen Rechtsbereinigungsgesetzes
Vom 16. September 2025
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlos-
sene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bremischen Rechtsbereinigungsgesetzes
Das Bremische Rechtsbereinigungsgesetz vom 12. Mai 1964 (Brem.GBl. S. 53),
das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2022 (Brem.GBl. S. 971)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 7 wird durch den folgenden § 7 ersetzt:
„§ 7
Soweit die Geschäftsverteilung des Senats nach dem 31. März 1963 geändert
worden ist oder in Zukunft geändert werden wird, gehen die in Gesetzen, Verordnun-
gen, Ortsgesetzen und Bekanntmachungen der bisher zuständigen Senatorin oder
dem bisher zuständigen Senator zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der
Änderung der Geschäftsverteilung zuständige Senatorin oder den nach der
Änderung der Geschäftsverteilung zuständigen Senator über. Der Senat hat die
Änderung, den Zeitpunkt des Überganges der Zuständigkeiten und die von der
Änderung betroffenen Gesetze, Verordnungen, Ortsgesetze und Bekanntmachungen
im Gesetzblatt bekanntzumachen.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, 16. September 2025
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen