Bremen

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Parkgebühren

Ausfertigungsdatum:
21.12.2022
Fundstelle:
Gesetzblatt 2022 Nr. 161
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1025 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2022 Verkündet am 21. Dezember 2022 Nr. 161 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Parkgebühren Vom 6. Dezember 2022 Aufgrund des § 6a Absatz 6 Satz 2 und 4 und Absatz 7 des Straßenverkehrs- gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3108) geändert worden ist, verordnet der Senat: Artikel 1 § 2 der Verordnung über Parkgebühren vom 18. April 2006 (Brem.GBl. S. 201 — 9223-b-1), die zuletzt durch die Verordnung vom 13. Juli 2021 (Brem.GBl. S. 602) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Die Nummer 2 wird aufgehoben. b) Die bisherige Nummer 3 wird zu Nummer 2 und die Angabe „Zone 3“ wird durch die Angabe „Zone 2“ und die Wörter „je angefangene 30 Minuten“ werden durch die Wörter „je angefangene 15 Minuten“ ersetzt. 2. Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird ermächtigt, ergänzend zu oder anstelle von Absatz 1 für bestimmte Parkflächen eine Gebühr als Tages- pauschale wie folgt zu erheben: 1. In der Zone 1 eine Tagespauschale von 11,00 €, 2. in der Zone 2 eine Tagespauschale von 10,00 €.“ Artikel 2 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Beschlossen, Bremen den 6. Dezember 2022 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.