1025
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2022 Verkündet am 21. Dezember 2022 Nr. 161
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Parkgebühren
Vom 6. Dezember 2022
Aufgrund des § 6a Absatz 6 Satz 2 und 4 und Absatz 7 des Straßenverkehrs-
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I
S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I
S. 3108) geändert worden ist, verordnet der Senat:
Artikel 1
§ 2 der Verordnung über Parkgebühren vom 18. April 2006 (Brem.GBl. S. 201 —
9223-b-1), die zuletzt durch die Verordnung vom 13. Juli 2021 (Brem.GBl. S. 602)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Die Nummer 2 wird aufgehoben.
b) Die bisherige Nummer 3 wird zu Nummer 2 und die Angabe „Zone 3“ wird
durch die Angabe „Zone 2“ und die Wörter „je angefangene 30 Minuten“
werden durch die Wörter „je angefangene 15 Minuten“ ersetzt.
2. Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird ermächtigt, ergänzend zu
oder anstelle von Absatz 1 für bestimmte Parkflächen eine Gebühr als Tages-
pauschale wie folgt zu erheben:
1. In der Zone 1 eine Tagespauschale von 11,00 €,
2. in der Zone 2 eine Tagespauschale von 10,00 €.“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Beschlossen, Bremen den 6. Dezember 2022
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen