Bremen

Zweite Verordnung zur Änderung der Ordnung zur staatlichen Anerkennung der Sozialpädagoginnen/Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen/Sozialarbeiter im Lande Bremen

Ausfertigungsdatum:
13.07.2020
Fundstelle:
Gesetzblatt 2020 Nr. 63
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
544 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2020 Verkündet am 13. Juli 2020 Nr. 63 Zweite Verordnung zur Änderung der Ordnung zur staatlichen Anerkennung der Sozialpädagoginnen/Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen/Sozialarbeiter im Lande Bremen Vom 10. Juli 2020 Aufgrund des § 114 Satz 1 des Bremischen Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339 ― 221-a-1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2019 (Brem.GBl. S. 71) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport verordnet: Artikel 1 Die Anerkennungsordnung vom 9. September 2010 (Brem.GBl. 2011, S. 230 ― 2160-d-9), die zuletzt durch die Verordnung vom 29. März 2017 (Brem.GBl. S. 257) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter erhält, wer nach erfolgreichen Abschluss des Studiums im Studiengang Soziale Arbeit B.A. an der Hochschule Bremen oder an der APOLLON Hochschule der Gesund- heitswirtschaft GmbH seine berufliche Eignung in einem einjährigen Berufsprakti- kum nachgewiesen hat.“ 2. In § 10 Satz 1 und 2 werden jeweils die Angaben „Sozialpädagogin/“ und „Sozial- pädagoge/“ gestrichen. 3. § 12 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. Sozialpraktische Tätigkeiten, die nach erfolgreichem Abschluss des Studiums im Studiengang Soziale Arbeit B.A. geleistet wurden, können auf das Berufspraktikum angerechnet werden, wenn diese den Anforde- rungen nach §§ 2, 3 und 4 entsprechen.“ b) Nummer 4 wird gestrichen. Nr. 63 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. Juli 2020 545 Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Verkündung in Kraft. Bremen, den 10. Juli 2020 Die Senatorin für Kinder und Bildung Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.