Bremen

Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Bildungsverwaltung

Ausfertigungsdatum:
30.05.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 65
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
502 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 30. Mai 2025 Nr. 65 Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Bildungsverwaltung Vom 5. Mai 2025 Aufgrund des § 3 Absatz 1 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 434) geändert worden ist, verordnet der Senat mit Zustim- mung der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung: Artikel 1 Änderung der Kostenverordnung der Bildungsverwaltung Die Anlage (zu § 1) „Kostenverzeichnis der Bildungsverwaltung“ in der Kostenver- ordnung der Bildungsverwaltung vom 10. Januar 2017 (Brem.GBl. S. 11), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. September 2020 (Brem.GBl. S. 1157) geän- dert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 107.01 wird die Angabe „35,00 Euro“ durch die Angabe „45,00 Euro“ ersetzt. 2. In Nummer 107.03 werden die Wörter „je Portion“ durch das Wort „durchschnittlich“ und die Angabe „2,80 Euro bis 3,80 Euro“ durch die Angabe „60,00 Euro“ ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt zum 1. August 2025 in Kraft. Bremen, 5. Mai 2025 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.