Bremen

Zweite Verordnung zur Änderung der Bremischen Verordnung zur Studienakkreditierung

Ausfertigungsdatum:
04.03.2026
Fundstelle:
Gesetzblatt 2026 Nr. 19
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
94 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Verkündet am 4. März 2026 Nr. 19 Zweite Verordnung zur Änderung der Bremischen Verordnung zur Studienakkreditierung Vom 26. Februar 2026 Aufgrund des Artikels 4 und des Artikels 16 Absatz 2 des Staatsvertrages über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) vom 26. September 2017 (Brem.GBl. S. 397) wird verordnet: Artikel 1 Die Bremische Verordnung zur Studienakkreditierung vom 14. Mai 2018 (Brem.GBl. S. 229), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Juni 2025 (Brem.GBl. S. 574, ber. S. 622, 624), wird wie folgt geändert: § 18 wird wie folgt geändert: 1. Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt: „(2) Sofern auf der Grundlage des Qualitätsmanagementsystems der Hochschule auch Bewertungen von Lehramtsstudiengängen vorgenommen werden, gelten die Mitwirkungs- und Zustimmungserfordernisse gemäß § 25 Absatz 1 Sätze 3 und 4 entsprechend.“ 2. Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden zu den Absätzen 3 und 4. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bremen, 26. Februar 2026 Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.