Bremen

Zweite Verordnung zur Änderung der Bremischen Mindestentgeltbestimmungsverordnung

Ausfertigungsdatum:
26.11.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 124
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1017 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 26. November 2025 Nr. 124 Zweite Verordnung zur Änderung der Bremischen Mindestentgelt- bestimmungsverordnung Vom 4. November 2025 Aufgrund des § 9 Absatz 2 des Tariftreue- und Vergabegesetzes vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 476), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Januar 2023 (Brem.GBl. S. 55) geändert worden ist, verordnet der Senat: Artikel 1 Änderung der Bremischen Mindestentgeltbestimmungsverordnung Die Bremische Mindestentgeltbestimmungsverordnung vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 334), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. November 2024 (Brem.GBl. 820) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Die Anlage (zu § 1 Absatz 1) „Lohngitter in Form von Entgelttabellen“ wird durch die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Anlage ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Bremen, 4. November 2025 Der Senat Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1018 Anhang zu Artikel 1 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1019 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Bauhauptleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Es besteht grundsätzlich Anspruch auf ein Entgelt in Höhe des Gesamtentgeltes (GE) je geleisteter Arbeitsstunde. Das GE setzt sich aus dem Entgeltstundenlohn (EL) und dem Bauzuschlag (BZ) in Höhe von 5,9 Prozent des EL zusammen. 2.4 Keinen Anspruch auf den BZ haben Personen, die überwiegend nicht auf Baustellen, sondern stationär, insbesondere in Bauhöfen und Werkstätten einschließlich Produktionsstätten für Fertigteile oder als Kraftfahrer der Bauhöfe und der Fahrdienste beschäftigt werden, soweit hierdurch der jeweilige Mindestlohn nicht unterschritten wird. Für die auf Baustellen geleisteten Arbeitsstunden haben diese Personen jedoch Anspruch auf den BZ. 2.5 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.6 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.7 Für Mehrarbeit (Überstunden) ist ein Zuschlag i.H.v. 25 % zu zahlen. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1020 3. Vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: 3.1. Allgemein EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende Beispiele Entgelt in Euro EL BZ GE 1 Werker und Maschinenwerker Tätigkeitsbeispiele: 14,42 0,85 15,27 - Sortieren und Lagern von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle Tätigkeit: - Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln ab 01.04.2026 - einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung - Reinigungs- und Aufräumarbeiten 14,98 - einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen - Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen und Geräten nach Anweisung - Mischen von Mörtel und Beton 0,88 15,86 - Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Verdichtungsmaschinen (Rüttler), Presslufthammer, einschließlich einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten - Anbringen von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten (Wärmedämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von einfachem Armierungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes - Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen - einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten - manuelle Erdarbeiten - manuelles Graben von Rohr- und Kabelgräben 2 Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer Tätigkeitsbeispiele: 17,03 1,00 18,03 - Asphaltierer (Asphaltabdichter, Asphalteur): Tätigkeit: - Vorbereiten des Untergrundes ab 01.04.2026 - fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbilds - Erhitzen und Herstellen von Asphalten - Aufbringen und Verteilen der Asphaltmasse 17,69 oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung Baustellen-Magaziner: - Lagern von Bau- und Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten 1,04 18,73 Regelqualifikation: - Bereithalten und Warten der Werkzeuge und Geräte und Schutzausrüstungen - baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe - Führen von Bestandslisten Betonstahlbieger und Betonstahlflechter (Eisenbieger und Eisenflechter): - anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und - Lesen von Biege- und Bewehrungsplänen Landschaftsbauer, Tischler - Messen, Anreißen, Schneiden und Biegen - anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung - Bündeln und Einteilen der Stähle nach Zeichnung - Einteilen und Einbauen von für eine baugewerbliche Tätigkeit findet Stahlbetonbewehrungen - Baumaschinistenlehrgang Fertigteilbauer: - anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten - Herstellen, Abbau und Wartung von Form- und Rahmenkonstruktionen für Fertigteile - Einlegen oder Einbauen von Bewehrungen oder Einbauteilen - Herstellen von Verbundbauteilen - Fertigstellen und Nachbehandeln von Fertigteilen Fuger, Verfuger: - Herstellen von Fugenmörtel aller Art Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1021 - Vorbereiten des Baukörpers zum Verfugen - Ausführen von Fugarbeiten – auch mit dauerelastischen Fugenmassen – und der erforderlichen Reinigungsarbeiten; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste Gleiswerker: - Herstellen des Unterbaus - Verlegen von Schwellen und Schienen Mineur: - Ausführen von einfachen Verbauarbeiten durch Vortrieb und Verbau im Tunnel-, Schacht- und Stollenbau - Ausführen einfacher Beton- und Maurerarbeiten Putzer (Fassadenputzer, Verputzer): - Vorbereiten des Untergrundes - Herstellen und Aufbereiten der gebräuchlichsten Mörtel - Zurichten und Befestigen von Putzträgern - Herstellen und Aufbringen von Putzen - Oberflächenbearbeitung von Putzen; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste Rabitzer: - Herstellen der Unterkonstruktionen - Anbringen der Putzträger; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste Rammer (Pfahlrammer): - Vorbereiten, Aufstellen, Ansetzen und Abbauen von Rammgeräten - Ansetzen, Rammen und Ziehen der Pfähle und Wände Rohrleger: - Herstellen von Rohrgräben und Rohrgrabenverkleidungen sowie Verlegen von Rohren - Abdichten von Rohrverbindungen - Ausführen von einfachen Dichtigkeitsprüfungen Schalungsbauer (Einschaler): - Zurichten von Schalungsmaterial und Bearbeiten durch Sägen und Hobeln - Herstellen von Schalplatten - Zusammenbauen und Aufstellen von Schalungen nach Schalungsplänen sowie Ausschalen Schwarzdeckenbauer: - Vorbereiten des Untergrundes - Erhitzen von Bindemitteln und Herstellen von Mischgut - Einbauen und Verdichten des Mischgutes - Oberflächenbehandlung von Schwarzdecken Betonstraßenwerker: - Ausführen der gebräuchlichsten Betonstraßenbauarbeiten - Herstellen von Betonstraßendecken Schweißer (Gasschweißer, Lichtbogenschweißer): - Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung, insbesondere Sägen, Feilen und Bohren - Ausführen einfacher Schweißarbeiten, autogen und elektrisch Terrazzoleger: - Herstellen von Terrazzomischungen - Vorbereiten des Untergrundes und Aufteilen der Fläche - Einbringen, Verdichten, Schleifen, Polieren und Nachbehandeln von Terrazzo Wasser- und Landschaftsbauer: - Herstellen von Uferbefestigungen Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1022 - Herstellen einfacher Dränagen und Wasserführungen - Ausführen einfacher Mauer-, Beton- und Pflasterarbeiten Maschinisten: - Aufstellen, Einrichten, Bedienen und Warten von kleineren Baumaschinen und Geräten Kraftfahrer: - Führen von Kraftfahrzeugen 2 Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer weitere Anforderungen: 19,27 1,13 20,40 (entsprechend EG 2) nach dreimonatiger Beschäftigung in der EG 2 ab 01.04.2026 20,02 1,18 21,20 3 Facharbeiter, Baugeräteführer und Berufskraftfahrer 21,79 1,28 23,07 Tätigkeit: - Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes ab 01.04.2026 22,64 Regelqualifikation: 1,33 23,40 - baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe im ersten Jahr - baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe und Berufserfahrung - anerkannte Ausbildung außerhalb der baugewerblichen Holz- und Bautenschutzgewerbe 17,93 Stufenausbildung sofern tatsächliche Ausübung der folgenden Tätigkeiten: - anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und - oberflächennahe Betonsanierungsarbeiten bei statisch nicht relevanter Schädigung, Landschaftsbauer, Tischler jeweils mit Berufserfahrung - Abdichtungsarbeiten, - anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung - Sanierputzarbeiten, Schimmelpilzbekämpfung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet, und Berufserfahrung - Berufsausbildung zum Baugeräteführer - Prüfung als Berufskraftfahrer - durch längere Berufserfahrung erworbene gleichwertige Fertigkeiten 4 Spezialfacharbeiter/Bauchmaschinenführer 23,68 1,40 25,08 Tätigkeit: - selbständige Ausführung der Facharbeiten des jeweiligen ab 01.04.2026 Berufsbildes 24,60 Regelqualifikation: 1,45 26,05 - baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe ab dem zweiten Jahr der Tätigkeit Fließen-, Platten- und Mosaikleger 24,39 1,44 25,83 - Prüfung als Baumaschinenführer - Berufsausbildung zum Baugeräteführer ab dem dritten Jahr ab 01.04.2026 1,50 26,84 der Tätigkeit 25,34 Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1023 - durch langjährige Berufserfahrung erworbene gleichwertige Baumaschinenführer 24,04 1,41 25,45 Fertigkeiten ab 01.04.2026 1,47 26,45 24,98 Stuckateure und Gipser 24,39 1,44 25,83 Stuckateure, die ihre Berufsausbildung in der Form der Stufenausbildung mit der obersten Stufe abgeschlossen haben, erhalten nach einjähriger Tätigkeit in ihrem Beruf diesen Lohn der ab 01.04.2026 1,50 26,84 Stuckateure und Gipser, wenn sie überwiegend folgende Arbeiten 25,34 ausführen: - Ausführen von Stuckarbeiten, Anfertigen von Schablonen und Unterkonstruktionen sowie Ziehen und Ansetzen von Profilen; - Aufreißen, Antragen und Modellieren von Antragestuck; Mischen, Schneiden, Antragen, Schleifen und Polieren von Stuckmarmor und Stuccolustro; - Zeichnen, Aufreißen, Modellieren und Herstellen von Formen, Abgüssen, Architektur- und Geländemodellen sowie Dekorelementen. Holz- und Bautenschutzgewerbe 18,87 sofern tatsächliche Ausübung der folgenden Tätigkeiten: - oberflächennahe Betonsanierungsarbeiten bei statisch ab 10. Jahr der Tätigkeit 19,81 nicht relevanter Schädigung, - Abdichtungsarbeiten, - Sanierputzarbeiten, Schimmelpilzbekämpfung 5 Vorarbeiter/Baumaschinen-Vorarbeiter Regelqualifikation: 24,80 1,46 26,26 Tätigkeit: - Vorarbeiterprüfung und Anstellung als oder Umgruppierung zum Vorarbeiter, Anstellung als oder Führung einer kleinen Gruppe von Arbeitnehmern, auch unter Umgruppierung zum Vorarbeiter ohne Vorarbeiterprüfung ab 01.04.2026 1,52 27,29 eigener Mitarbeit oder selbständige Ausführung besonders - Prüfung als Baumaschinenführer und in der Regel mehrjährige Berufserfahrung 25,77 schwieriger Arbeiten - selbständige Ausführung schwieriger Instandsetzungsarbeiten an Baumaschinen ohne Mitarbeiterführung - Bedienung und Wartung mehrerer Baumaschinen einschließlich der Störungserkennung 6 Werkpolier und Baumaschinen-Fachmeister Weitere Anforderung: 27,01 1,59 28,60 Tätigkeit: - Als Werkpolierprüfung gilt nur eine Prüfung nach der Vereinbarung über die Durchführung der - Führung und Anleitung einer Gruppe von Arbeitnehmern in Vorarbeiter- und Werkpolierprüfungen im Baugewerbe vom 01.07.2012. Für die Prüfungen, die vor ab 01.04.2026 1,66 29,72 Teilbereichen der Bauausführung auch unter eigener dem 01.07.2012 abgelegt wurden, gilt insoweit § 5 Nr. 3 in der Fassung vom 20.08.2007 28,06 Mitarbeit Regelqualifikation: - Werkpolierprüfung und Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Werkpolier - Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Werkpolier ohne Werkpolierprüfung Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1024 3.2 Poliere und Angestellte EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen bzw. nicht abschließende Beispiele Entgelt in Euro 1 Angestellte, die einfache Tätigkeiten ausführen, die eine kurze Einarbeitungszeit 16,56 und keine Berufsausbildung erfordern. ab 01.04.2026 17,21 2 Angestellte, die fachlich begrenzte Tätigkeiten nach Anleitung ausführen, für die Beispiele: 18,88 1. Erstellen einfacher Schal-, Bewehrungs- und sonstiger einfacher Pläne; - eine abgeschlossene Berufsausbildung oder 2. Massenermittlungen für einfache Bauteile; ab 01.04.2026 - eine durch Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich 3. Ausführen einfacher Vermessungsarbeiten; 19,62 ist. 4. Vorbereiten und Ausführen einfacher, fachlich begrenzter Untersuchungen und Messungen unter Anleitung in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen; 5. Ausführen einfacher, fachlicher begrenzter Arbeiten im Personalwesen, im Einkauf, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen; 6. Schreiben vorgegebener Texte und Ausführen einfacher, fachlich begrenzte Sekretariatsarbeiten; 7. Bedienen von Kommunikationsanlagen 3 Angestellte, die fachlich begrenzte Tätigkeiten nach allgemeiner Anleitung Beispiele: 21,44 ausführen, für die 1. Erstellen von Schal-, Bewehrungs- und sonstigen Plänen; ab 01.04.2026 - eine abgeschlossene Berufsausbildung und die entsprechende 2. Massenermittlungen für Bauteile; 22,28 Berufserfahrung oder 3. Ausführungen von Vermessungsarbeiten nach allgemeiner Anleitung; - eine durch Berufserfahrung erworbene gleichwerte Qualifikation erforderlich ist 4. Vorbereiten und Ausführen fachlich begrenzter Untersuchungen und Messungen in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen; 5. Ausführen von Arbeiten im Personalwesen, im Einkauf, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen, 6. Schreiben vorgegebener Texte und Tabellen sowie Ausführen fachlich begrenzter Sekretariatsarbeiten; 7. Bedienen von Kommunikationsanlagen in Verbindung mit anderen Kommunikations- oder Verwaltungsaufgaben; 8. Archivarbeiten. 4 Angestellte, die fachlich erweiterte Tätigkeiten teilweise selbständig ausführen, für Beispiele: 24,09 die 1. Anfertigen von Plänen; ab 01.04.2026 - eine abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten 2. einfache Aufmaßerstellungen und Massenermittlungen; 25,03 Technikerschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B. 3. Ausführen von Vermessungsarbeiten; Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie) oder 4. Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen; Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1025 - eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation 5. Bearbeiten von Teilaufgaben im Personalwesen, im Einkauf, in der Geräteverwaltung, im erforderlich ist. Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen; 6. Ausführen von Sekretariatsarbeiten. 5 Angestellte, die schwierige Tätigkeiten teilweise selbständig und teilweise Beispiele: 26,82 eigenverantwortlich ausführen, für die 1. Anfertigen von Plänen, Konstruktionen sowie Massenermittlungen; ab 01.04.2026 - ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität oder 2. Ausführen von Vermessungsarbeiten einschließlich Dokumentation; 27,87 Fachhochschule oder 3. teilweise selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in - eine abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Labors, Technikerschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B. 4. Werkstätten und Baustoffprüfstellen; Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie) und die 5. Erstellen von Aufmaßen und einfachen Bauabrechnungen; entsprechende Berufserfahrung 6. Erstellen von einfachen Kalkulationen; oder 7. Erstellen von Terminplänen sowie Planen und Organisieren von Baustelleneinrichtungen in der - eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation Arbeitsvorbereitung; erforderlich ist. 8. Sachbearbeitung im Personalwesen, im Einkauf, in der Angebotsbearbeitung, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen; 9. Einrichten von EDV-Arbeitsplätzen; 10. umfangreiche Sekretariatsarbeiten; 11. Korrespondenz in einer Fremdsprache 6 Angestellte, die schwierige Tätigkeiten weitgehend selbständig und teilweise Beispiele: 29,65 eigenverantwortlich ausführen, für die 1. Anfertigen von Eingabe- und Konstruktionsplänen; ab 01.04.2026 2. Anfertigen von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplänen; 30,81 - ein Abschluss als Master an einer Fachhochschule oder 3. Anfertigen von einfachen statischen Berechnungen; - ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität oder 4. Ausführen von Ingenieurvermessungsarbeiten; Fachhochschule und die entsprechende Berufserfahrung oder 5. weitgehend selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule mit Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen; Diplomabschluss oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B. 6. Erstellen von schwierigen Aufmaßen und Bauabrechnungen; Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie jeweils mit 7. Erstellen von Kalkulationen; Diplomabschluss) oder 8. Planen von Schalungen und Baubehelfen in der Arbeitsvorbereitung; - eine abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche durch berufliche 9. Koordinieren und Überwachen von Bauausführungen unter Aufsicht eines verantwortlichen Fortbildung erworbene Fachkenntnisse oder Bauleiters; - eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation 10. schwierige Sachbearbeitung im Personalwesen, im Einkauf, in der Angebotsbearbeitung, in der erforderlich ist. Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen; 11. Ausführen von Teilaufgaben im kaufmännischen Controlling oder im Baustellen-Controlling; 12. Betreuen von EDV-Anwendern und Ausführen von Arbeiten an der Hardware; 13. Führen eines Sekretariats; 14. Korrespondenz in Fremdsprachen. 7 Angestellte, die schwierigere Tätigkeiten selbständig und weitgehend Beispiele: 32,64 eigenverantwortlich ausführen, für die 1. Entwerfen, Konstruieren, Berechnen von Bauwerken mit mittlerem Schwierigkeitsgrad; ab 01.04.2026 33,91 Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1026 - ein Abschluss als Master an einer Technischen Hochschule oder Universität 2. Anfertigen von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplänen mit mittlerem oder Schwierigkeitsgrad; - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder 3. Anfertigen von statischen Berechnungen; Universität jeweils mit Diplomabschluss oder 4. Planen und Ausführen von Ingenieurvermessungsarbeiten; - ein Abschluss als Master an einer Fachhochschule und die entsprechende 5. selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Labors, Berufserfahrung oder Werkstätten und Baustoffprüfstellen; - Ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität oder 6. Erstellen von schwierigen Kalkulationen; Fachhochschule und eine vertiefte Berufserfahrung oder 7. Berechnen und Erstellen von Plänen für Schalungen und Baubehelfe in der Arbeitsvorbereitung; - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer 8. Koordinieren und Überwachen von Bauausführungen oder Abschnittsbauleitung; vergleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und 9. Veranlassen und Überwachen von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) und die entsprechende Gesundheitsschutzes; Berufserfahrung oder 10. Einsatzplanung und Führung des gewerblichen Baustellenpersonals und der gewerblichen - eine abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche durch berufliche Auszubildenden, ohne selbst überwiegend körperlich mitzuarbeiten; Fortbildung erworbene Fachkenntnisse oder 11. schwierige und umfangreiche Sachbearbeitung im Personalwesen, im Einkauf, in der - eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation Angebotsbearbeitung, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der erforderlich ist kaufmännischen Verwaltung von Baustellen; und 12. Arbeiten im kaufmännischen Controlling oder im Baustellen-Controlling; - Poliere, welche die Prüfung gemäß der "Verordnung über die Prüfung zum 13. Beraten bei EDV-Systemanwendungen, Betreuen von EDV-Netzwerken; 14. Führen des anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin" Sekretariats der Geschäftsleitung. erfolgreich abgelegt haben und als Polier angestellt wurden oder die als Polier angestellt wurden, ohne diese Prüfung abgelegt zu haben, sowie Meister. 8 Angestellte, die besonders schwierige Tätigkeiten selbständig und Beispiele: 35,72 eigenverantwortlich ausführen, für die 1. Entwerfen, Berechnen von Baukonstruktionen; ab 01.04.2026 - ein Abschluss als Master an einer Technischen Hochschule oder Universität 2. Anfertigen von Objektplänen; 37,12 und die entsprechende Berufserfahrung oder 3. Anfertigen von umfangreichen statischen Berechnungen; - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder 4. Planen, Ausführen und Überwachen von Ingenieurvermessungsarbeiten; Universität jeweils mit Diplomabschluss und die entsprechende 5. Überwachen, selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Berufserfahrung oder Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen; - ein Abschluss als Master an einer Fachhochschule und eine vertiefte 6. Erstellen von besonders schwierigen Kalkulationen; Berufserfahrung oder 7. Entwickeln und Bearbeiten aller Aufgaben der Arbeitsvorbereitung; - ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität oder 8. Selbständiges Leiten von Bauausführungen; Fachhochschule und einer vertieften Berufserfahrung oder 9. Selbständiges und eigenverantwortliches Veranlassen und Überwachen von Maßnahmen der - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes; vergleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und 10. Koordinieren und Überwachen umfangreicher Bauausführungen, ggf. einschließlich der Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) und eine vertiefte eigenverantwortlichen Einsatzplanung und Führung des gewerblichen Baustellenpersonals und Berufserfahrung oder der gewerblichen Auszubildenden; - eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation 11. Verhandeln mit Bauauftraggebern und Behörden; erforderlich ist 12. Leiten und Durchführen der kaufmännischen Arbeiten auf einer Baustelle; und 13. Vorbereiten von Bilanzen; - Poliere, welche die Prüfung gemäß der "Verordnung über die Prüfung zum 14. Besonders schwierige Arbeiten im kaufmännischen Controlling oder im Baustellen-Controlling; anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin" " 15. Bearbeiten aller Aufgaben im Personalwesen, im Einkauf oder in der Angebotsbearbeitung; erfolgreich abgelegt haben und als Polier angestellt wurden oder die als Polier 16. Erstellen von EDV-Konzepten. angestellt wurden, ohne diese Prüfung abgelegt zu haben, sowie Meister. Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1027 9 Angestellte, die umfassende Tätigkeiten selbständig und eigenverantwortlich Beispiele: 39,67 ausführen, für die 1. Leiten, Überwachen und Durchführen komplizierter und umfangreicher technischer oder ab 01.04.2026 - ein Abschluss als Master oder Bachelor und eine vertiefte Berufserfahrung kaufmännischer Arbeiten; 41,22 oder 2. Entwerfen, Berechnen komplizierter Baukonstruktionen; - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder 3. Anfertigen komplizierter Objektpläne; Universität jeweils mit Diplomabschluss und eine vertiefte Berufserfahrung 4. Leiten, Überwachen und Durchführen aller Aufgaben der Arbeitsvorbereitung; oder 5. Selbständiges Leiten von komplizierten Bauausführungen; - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer 6. Erstellen von Bilanzen; vergleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und 7. Verhandlungsführung mit Bauauftraggebern und Behörden; Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) und eine vertiefte 8. Erstellen von umfangreichen, komplizierten EDV-Konzepten. Berufserfahrung oder - eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist. 10 Angestellte, die umfassende Tätigkeiten selbständig ausführen, eine besondere 44,20 Verantwortung haben sowie über eine eigene Dispositions- und Weisungsbefugnis verfügen, für die ab 01.04.2026 45,93 - ein Abschluss als Master oder Bachelor und eine vertiefte Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Ausbildung an der Technischen Hochschule oder Universität jeweils mit Diplomabschluss und eine vertiefte Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) und vertiefte - Berufserfahrung oder - eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist. 11 Poliere im feuerungstechnischen Gewerbe Feuerungs- und Ofenpoliere, Koksofen- und Gewerksofenbau-Poliere sowie Ofenmeister 30,07 ab 01.04.2026 37,48 Schornsteinbau-Poliere 37,55 ab 01.04.2026 39,02 Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1028 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - Beschreibung der Leistung nicht abschließend Entgelttabelle Nr. 1 Bauhauptleistungen 45111230-9 Baugrundverfestigungsarbeiten 45111240-2 Baugrundentwässerungsarbeiten 45111291-4 Erschließungsarbeiten 45112100-6 Grabenaushub 45112200-7 Bodenabtrag 45112210-0 Mutterbodenabtrag 45112300-8 Aufschüttung und Landgewinnungsarbeiten 45112310-1 Aufschüttungsarbeiten 45112320-4 Landgewinnungsarbeiten 45112330-7 Wiederurbarmachung 45112350-3 Erschließung von Ödland 45112420-5 Fundamentaushub 45112440-1 Terrassierung von Hügeln 45112441-8 Terrassierungsarbeiten 45112500-0 Erdbewegungsarbeiten 45112600-1 Einschnitt und Auftrag 45120000-4 Versuchs- und Aufschlussbohrungen 45121000-1 Versuchsbohrungen 45122000-8 Aufschlussbohrungen 45200000-9 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 45210000-2 Bauleistungen im Hochbau 45211000-9 Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser 45211100-0 Bauarbeiten für Wohnhäuser 45211200-1 Bau von Heimen 45211300-2 Bau kompletter Wohnhäuser 45211340-4 Bau von Mehrfamilienhäusern 45211341-1 Bau von Wohnungen 45211350-7 Bau von Mehrzweckgebäuden 45212150-2 Bau von Kinos 45212160-5 Bau von Kasinos 45212170-8 Bau von Unterhaltungsgebäuden 45212171-5 Bau von Unterhaltungszentren 45212172-2 Bau von Freizeitheimen 45212180-1 Bau von Kartenverkaufsstellen 45212200-8 Bauarbeiten für Sportanlagen 45212210-1 Bau von Einzweck-Sportanlagen 45212212-5 Bauarbeiten für Schwimmbäder 45212220-4 Bau von Mehrzweck-Sportanlagen 45212311-9 Bau von Kunstgalerien 45212312-6 Bau von Ausstellungszentren 45212313-3 Bau von Museen 45212314-0 Bau von historischen Monumenten oder Gedächtnismalen 45212321-2 Bau von Auditorien 45212322-9 Bau von Theatern 45212330-8 Bau von Bibliotheken 45212331-5 Bau von Multimedia-Bibliotheken 45212340-1 Bau von Vortragssälen 45212351-1 Bau von prähistorischen Monumenten Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1029 45212352-8 Bau von Industriedenkmalen 45212353-5 Bau von Palästen 45212354-2 Bau von Schlössern 45212360-7 Bau von Gebäuden für die Religionsausübung 45212361-4 Bau von Kirchen 45212411-0 Bau von Hotels 45212412-7 Bau von Herbergen 45212421-3 Bau von Restaurants 45212422-0 Bau von Kantinen 45212423-7 Bau von Cafeterias 45213110-7 Bau von Geschäftsgebäuden 45213111-4 Bau von Einkaufszentren 45213120-0 Bau von Postämtern 45213130-3 Bau von Banken 45213141-3 Bau von Markthallen 45213150-9 Bau von Bürogebäuden 45213221-8 Bau von Lagerhallen 45213230-4 Bau von Schlachthöfen 45213240-7 Bau von landwirtschaftlichen Gebäuden 45213241-4 Bau von Scheunen 45213242-1 Bau von Viehställen 45213251-7 Bau von Industrieanlagen 45213252-4 Bau von Werkstätten 45213260-3 Bau von Lagerdepots 45213311-6 Bau von Busbahnhöfen 45213312-3 Bau von Parkhäusern 45213313-0 Bau von Raststättengebäuden 45213314-7 Bau von Busbetriebshöfen 45213321-9 Bau von Bahnhöfen 45213322-6 Bau von Kopfbahnhöfen 45213331-2 Bau von Flughafengebäuden 45213332-9 Bau von Flughafenkontrolltürmen 45213341-5 Bau von Fährverkehrsgebäuden 45213342-2 Bau von Ro-Ro-Terminals 45213351-8 Bau von Flugzeugwartungshallen 45213352-5 Bau von Reparaturlagern 45214210-5 Bau von Grundschulen 45214220-8 Bau von weiterführenden Schulen 45214230-1 Bau von Sonderschulen 45214310-6 Bau von Berufsschulen 45214320-9 Bau von Fachschulen 45214410-7 Bau von Fachhochschulen 45214420-0 Bau von Hörsälen 45214430-3 Bau von Sprachlaboren 45214610-9 Bau von Laborgebäuden 45214620-2 Bau von Forschungs- und Prüfeinrichtungen 45214640-8 Bau von Wetterstationen 45215110-1 Bau von Heilbädern 45215120-4 Bau von medizinischen Spezialgebäuden 45215130-7 Bau von Kliniken 45215140-0 Bau von Krankenhauseinrichtungen 45215212-6 Bau von Altersheimen 45215213-3 Bau von Pflegeheimen 45215214-0 Bau von Wohnheimen Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1030 45215215-7 Bau von Kinderheimen 45215221-2 Bau von Tagesstätten 45215222-9 Bau von Behördenzentren 45215400-1 Friedhof 45215500-2 Öffentliche Toiletten 45216111-5 Bau von Polizeirevieren 45216112-2 Bau von Gerichtsgebäuden 45216113-9 Bau von Gefängnissen 45216121-8 Bau von Feuerwachen 45216122-5 Bau von Sanitätswachen 45216123-2 Bau von Gebäuden der Bergwacht 45216124-9 Bau von Rettungsbootstationen 45216125-6 Bau von Gebäuden für Not- und Rettungsdienste 45216126-3 Bau von Gebäuden der Küstenwache 45216127-0 Bau von Rettungsdienststationen 45216128-7 Bau von Leuchttürmen 45216220-2 Bau von Militärbunkern 45216230-5 Bau von Militärschutzräumen 45216250-1 Bau von Verteidigungsgräben 45221110-6 Bau von Brücken 45221111-3 Bau von Straßenbrücken 45221112-0 Bau von Eisenbahnbrücken 45221113-7 Bau von Fußgängerbrücken 45221120-9 Bau von Viadukten 45221121-6 Bau von Straßenviadukten 45221122-3 Bau von Eisenbahnviadukten 45221200-4 Bauarbeiten für Tunnel, Schächte und Unterführungen 45221210-7 Überdeckte oder teilüberdeckte Ausschachtungen 45221211-4 Straßenunterführung 45221240-6 Bauarbeiten für Tunnel 45221241-3 Bau von Straßentunnels 45221242-0 Bau von Eisenbahntunnels 45221243-7 Bau von Fußgängertunnels 45221244-4 Bau von Kanaltunnels 45221245-1 Bau von Flusstunnels 45221246-8 Bau von Unterwassertunnels 45221247-5 Tunnelbauarbeiten 45221250-9 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen 45222100-0 Bau von Abfallbehandlungsanlagen 45222110-3 Bau von Mülldeponien 45222200-1 Ingenieurarbeiten für Militäranlagen 45222300-2 Ingenieurarbeiten für Sicherheitsanlagen 45223210-1 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen 45223220-4 Rohbauarbeiten 45223300-9 Bau von Parkplätzen 45223310-2 Bau von Tiefgaragen 45223320-5 Bau von Park- and Ride-Anlagen 45223400-0 Bau von Radarstationen 45223600-2 Bau von Hundezwingern 45223700-3 Bau von Raststätten 45223710-6 Bau von Autobahnraststätten 45223720-9 Bau von Tankstellen 45223800-4 Montage und Errichtung von Fertigkonstruktionen 45223820-0 Fertigbauelemente und -teile Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1031 45223821-7 Fertigbauelemente 45223822-4 Fertigbauteile 45231100-6 Bauarbeiten für Rohrleitungen 45231110-9 Rohrverlegearbeiten 45231111-6 Heben und Neuverlegen von Rohrleitungen 45231112-3 Installation von Rohrleitungsnetzen 45231113-0 Neuverlegung von Rohrleitungen 45231300-8 Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen 45231400-9 Bauarbeiten für Starkstromleitungen 45232100-3 Nebenarbeiten für Wasserrohrleitungen 45232140-5 Bau von Fernheizleitungsnetzen 45232150-8 Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen 45232151-5 Bauarbeiten zur Sanierung von Wasserhauptleitungen 45232200-4 Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen 45232300-5 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen 45232310-8 Bauarbeiten für Fernsprechleitungen 45232311-5 Leitungen für Notrufsäulen 45232320-1 Kabelfernsehleitungen 45232330-4 Errichtung von Antennen 45232332-8 Mit dem Fernmeldewesen verbundene Arbeiten 45232340-7 Bau von Basisstationen für den Mobilfunk 45232440-8 Bauarbeiten für Abwasserrohre 45232451-8 Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten 45232452-5 Entwässerungsarbeiten 45232453-2 Verlegung von Dränrohren und Bau von Entwässerungskanälen 45232454-9 Bau von Regenwasserbecken 45232460-4 Sanitäre Anlagen 45233000-9 Bauarbeiten, Fundamentierungsarbeiten und Oberbauarbeiten für Fernstraßen und Straßen 45233100-0 Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen 45233110-3 Bauarbeiten für Autobahnen 45233120-6 Straßenbauarbeiten 45233121-3 Bauarbeiten für Hauptstraßen 45233122-0 Bau von Ringstraßen 45233123-7 Bau von Nebenstraßen 45233124-4 Bau von Fernstraßen 45233125-1 Bau von Straßenkreuzungen 45233126-8 Bau von Kreuzungen in mehreren Ebenen 45233127-5 Bau von T-Kreuzungen 45233128-2 Bau von Verkehrskreiseln 45233129-9 Bau von Querstraßen 45233130-9 Bauarbeiten für Fernstraßen 45233131-6 Bauarbeiten für Hochstraßen 45233139-3 Instandhaltung von Fernstraßen 45233140-2 Straßenarbeiten 45233141-9 Straßeninstandhaltungsarbeiten 45233142-6 Straßenausbesserungsarbeiten 45233144-0 Bau von Überführungen 45233160-8 Pfade und andere ungeteerte Wege 45233161-5 Bau von Fußwegen 45233162-2 Bau von Fahrradwegen 45233210-4 Oberbauarbeiten für Fernstraßen Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1032 45233220-7 Oberbauarbeiten für Landstraßen 45233221-4 Straßenmarkierungsarbeiten 45233222-1 Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten 45233223-8 Aufbringen von Fahrbahnschichten 45233224-5 Bau von Straßen mit zwei Fahrbahnen 45233225-2 Bau von Straßen mit einer Fahrbahn 45233226-9 Bau von Zufahrtstraßen 45233227-6 Bau von Zubringerstraßen 45233229-0 Instandhaltung von Seitenstreifen 45233251-3 Erneuerung von Straßendecken 45233252-0 Oberbauarbeiten für Straßen 45233253-7 Oberbauarbeiten für Fußwege 45233260-9 Bau von Fußgängerwegen 45233261-6 Bau von Fußgängerüberführungen 45233262-3 Bau von Fußgängerzonen 45233270-2 Markierungsarbeiten für Parkplätze 45233290-8 Installation von Straßenschildern 45233291-5 Installation von Verkehrssäulen 45233294-6 Installation von Straßenverkehrssignalen 45233300-2 Fundamentierungsarbeiten für Fernstraßen, Landstraßen, Straßen und Fußwege 45233310-5 Fundamentierungsarbeiten für Fernstraßen 45233320-8 Fundamentierungsarbeiten für Landstraßen 45233330-1 Fundamentierungsarbeiten für Straßen 45233340-4 Fundamentierungsarbeiten für Fußwege 45234113-1 Rückbau von Gleisen 45234116-2 Gleisbauarbeiten 45234127-2 Bau von Straßenbahndepots 45234130-6 Gleisbettbauarbeiten 45234140-9 Bau von schienengleichen Bahnübergängen 45234180-1 Bau von Eisenbahnwerkstätten 45234200-8 Seilbahnsysteme 45234210-1 Seilbahnsysteme mit Kabinen 45234240-0 Standseilbahn 45234250-3 Bau von Drahtseilbahnen 45235111-4 Flugplatzflächen-Befestigungsarbeiten 45235200-5 Bauarbeiten für Start- und Landebahnen 45235210-8 Oberflächenerneuerung für Start- und Landebahnen 45235300-6 Bauarbeiten für Flugzeug-Rollfelder 45235310-9 Bau von Rollbahnen 45235311-6 Rollbahn-Befestigungsarbeiten 45236100-1 Nivellierungsarbeiten für diverse Sportanlagen 45236110-4 Oberbauarbeiten für Sportplätze 45236111-1 Oberbauarbeiten für Golfplätze 45236112-8 Oberbauarbeiten für Tennisplätze 45236113-5 Oberbauarbeiten für Rennbahnen 45236114-2 Oberbauarbeiten für Laufbahnen 45236200-2 Oberbauarbeiten für Freizeitanlagen 45236210-5 Oberbauarbeiten für Kinderspielplätze 45236220-8 Oberbauarbeiten für Tiergärten 45236230-1 Oberbauarbeiten für Gartenanlagen 45236250-7 Oberbauarbeiten für Parkanlagen 45236300-3 Oberbauarbeiten für Friedhöfe 45240000-1 Wasserbauarbeiten 45241100-9 Bau von Kais Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1033 45241200-0 Bauarbeiten vor Ort für Vorhäfen 45241300-1 Bau von Anlegeplätzen 45241400-2 Bau von Docks 45241500-3 Bau von Anlandevorrichtungen 45245000-6 Nassbagger- und Pumparbeiten für Wasseraufbereitungsanlagen 45246400-7 Hochwasserschutzarbeiten 45246410-0 Wartung von Hochwasserschutzanlagen 45246500-8 Bau von Promenaden 45247100-1 Bauarbeiten für Wasserstraßen 45247130-0 Bau von Aquädukten 45247200-2 Bauarbeiten für Dämme und ähnliche feste Konstruktionen 45247210-5 Bau von Dämmen 45247211-2 Bau von Dammwänden 45247212-9 Dammverstärkungsarbeiten 45247220-8 Bau von Wehren 45247230-1 Bau von Deichen 45247240-4 Bau von statischen Stauwerken 45248100-8 Bau von Kanalschleusen 45248400-1 Bau von Landebrücken 45248500-2 Bau von beweglichen Stauwerken 45261100-5 Errichtung von Dachstühlen 45261420-4 Abdichtungsarbeiten gegen Wasser 45262200-3 Fundamentierungsarbeiten und Brunnenbohrungen 45262210-6 Fundamentierungsarbeiten 45262212-0 Verbauarbeiten 45262213-7 Schlitzwandbauweise 45262220-9 Brunnenbohrung 45262300-4 Betonarbeiten 45262310-7 Stahlbetonarbeiten 45262311-4 Betonrohbauarbeiten 45262320-0 Estricharbeiten 45262321-7 Estricharbeiten (Fußboden) 45262330-3 Betonreparaturarbeiten 45262350-9 Arbeiten mit nicht verstärktem Beton 45262360-2 Zementierungsarbeiten 45262370-5 Betonummantelungsarbeiten 45262400-5 Baustahlmontagearbeiten 45262500-6 Maurerarbeiten 45262510-9 Steinbauarbeiten 45262512-3 Quadersteinarbeiten 45262520-2 Mauerarbeiten 45262522-6 Mauerwerksarbeiten 45262620-3 Stützmauern 45262680-1 Schweißarbeiten 45321000-3 Wärmedämmarbeiten 45332300-6 Verlegen von Abwasserleitungen 45410000-4 Putzarbeiten 45421120-1 Einbau von Türschwellen 45421141-4 Einbau von Trennwänden 45421146-9 Einbau von abgehängten Decken 45421152-4 Installation von Trennwänden 45431100-8 Verlegen von Bodenfliesen 45431200-9 Verlegen von Wandfliesen 45442300-0 Mit Oberflächenschutz verbundene Arbeiten Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1034 45500000-2 Vermietung von Hoch- und Tiefbaumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal 45510000-5 Vermietung von Kranen mit Bedienungspersonal 45520000-8 Vermietung von Maschinen für Erdbewegungen mit Bedienungspersonal 70111000-2 Erschließung von Wohngrundstücken 70112000-9 Erschließung von Nichtwohngrundstücken 71311000-1 Beratung im Tief- und Hochbau 71311210-6 Beratung im Bereich Straßenbau 71311300-4 Beratung im Bereich Infrastrukturen 71312000-8 Beratung im Hochbau 71313100-6 Lärmschutzberatung 71313200-7 Beratung im Bereich Schallschutz und Raumakustik 71313400-9 Umweltfolgenabschätzung im Bau 71313410-2 Risiko- und Gefahrenabschätzung im Bau 71313420-5 Umweltnormen für den Bau 71313430-8 Analyse der Umweltindikatoren im Bau 71313440-1 Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung im Bau 71313450-4 Umweltüberwachung im Bau 71315100-0 Beratung im Bereich Bausubstanz 71315200-1 Bautechnische Beratung 71320000-7 Planungsleistungen im Bauwesen 71321100-5 Dienstleistungen im Bereich Bauwirtschaft 71322000-1 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 71322100-2 Baukostenberechnung im Tief- und Hochbau 71322300-4 Planungsleistungen für Brücken 71322400-5 Planungsleistungen für Dämme 71325000-2 Planung von Fundamenten 71327000-6 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung 71328000-3 Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung 71500000-3 Dienstleistungen im Bauwesen 71520000-9 Bauaufsicht 71521000-6 Baustellenüberwachung 71530000-2 Beratung im Bauwesen 71541000-2 Projektmanagement im Bauwesen 71631450-9 Kontrolle von Brücken 71631460-2 Kontrolle von Dämmen 71631470-5 Inspektion von Gleisen 71631480-8 Inspektion von Straßen 90722300-7 Landgewinnung DIN 18300 Erdarbeiten DIN 18301 Bohrarbeiten DIN 18302 Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen (ehemals Brunnenbauarbeiten) DIN 18303 Verbauarbeiten DIN 18304 Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten (ehemals Rammarbeiten) DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten DIN 18307 Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden (ehemals: Druckrohrleitungsarbeiten im Erdreich) DIN 18308 Drän. und Versickerarbeiten DIN 18309 Einpressarbeiten DIN 18312 Untertagebauarbeiten DIN 18313 Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten DIN 18314 Spritzbetonarbeiten DIN 18315 Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten ohne Bindmittel Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1035 DIN 18316 Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten mit hydraulischen Bindmittel DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten aus Asphalt DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen DIN 18319 Rohrvortriebsarbeiten DIN 18321 Düsenstrahlarbeiten DIN 18322 Kabelleitungstiefbauarbeiten DIN 18324 Horizontalspülbohrarbeiten DIN 18325 Gleisbauarbeiten DIN 18326 Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen DIN 18330 Mauerarbeiten DIN 18331 Betonarbeiten DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten DIN 18336 Abdichtungsarbeiten DIN 18340 Trockenbauarbeiten DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18351 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1036 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 02 Nassbaggereileistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Nassbaggereileistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerents-Endegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1. Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2. Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3. Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4. Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5. Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 02 Nassbaggereileistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1037 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in abschließende Beispiele Euro a) verantwortliche Führer von 26,42 Großgeräten b) verantwortliche Führer von Geräten 24,77 mit Ausnahme von Entgeltgruppe a) c) Schiffsführer mit Patent für Schuten - 1. Baggermeister 23,59 mit eigenem Antrieb und einem - 1. Spülermeister Laderauminhalt von mindestens 500 - 1. Maschinisten cbm bzw. Schleppern ab 500 PS - Spülfeldmeister d) Schiffsführer mit Patent für selbst - 2. Baggermeister 21,23 fahrende Schuten, Schlepper und - 2. Spülermeister Barkassen mit Ausnahme von - 2. Maschinisten Entgeltgruppe c) - Schiffer mit Patent soweit dies gefordert wird Vorarbeiter auf Spülfeldern, Handwerker mit abgeschlossener Ausbildung, Köche mit Berufsausbildung oder mit dreijähriger Tätigkeit, Schweißer mit Prüfung, e) Köche (Nachweis durch Schifferdienstbuch) 20,05 Matrosen Fachwerker in der Nassbaggerei f) Decksleute 19,34 Spülfeldarbeiter sonstige Arbeiter Entgelttabelle Nr. 02 Nassbaggereileistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1038 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 02 Nassbaggerleistungen 45221246-8 Bau von Unterwassertunnels 45240000-1 Wasserbauarbeiten 45241100-9 Bau von Kais 45241200-0 Bauarbeiten vor Ort für Vorhäfen 45241300-1 Bau von Anlegeplätzen 45241400-2 Bau von Docks 45241500-3 Bau von Anlandevorrichtungen 45245000-6 Nassbagger- und Pumparbeiten für Wasseraufbereitungsanlagen 45247100-1 Bauarbeiten für Wasserstraßen 45247200-2 Bauarbeiten für Dämme und ähnliche feste Konstruktionen 45247210-5 Bau von Dämmen 45247211-2 Bau von Dammwänden 45247212-9 Dammverstärkungsarbeiten 45247220-8 Bau von Wehren 45247240-4 Bau von statischen Stauwerken 45248100-8 Bau von Kanalschleusen 45248400-1 Bau von Landebrücken 45248500-2 Bau von beweglichen Stauwerken VOB/C - DIN 18311 Nassbaggerarbeiten Entgelttabelle Nr. 02 Nassbaggereileistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1039 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbauleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Garten-, Landschafts- und Sportplatzbauleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Jede Überstunde (Mehrarbeit) ist mit 25% Zuschlag zu vergüten. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1040 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in nicht abschließende Beispiele Euro 1 Baustellenleiter, Ausbildungsleiter Meister des Garten-, Landschafts- und 25,54 Sportplatzbaus oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die ständig verantwortlich, in der Regel unter eigener Mitarbeit, mit Baustellenleitung und Baustellenabwicklung beauftragt sind und andere Arbeitnehmer beaufsichtigen oder Meister des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, die mit der Berufsausbildung verantwortlich beauftragt, als Ausbilder anerkannt und überwiegend als solche tätig sind 2 Landschaftsgärtner-Vorarbeiter Meister des Garten-, Landschafts- und 22,59 Sportplatzbaus oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die ständig verantwortlich unter eigener Mitarbeit mit der Durchführung von Teilarbeiten innerhalb einer Baustelle und der selbständigen Abwicklung kleinerer Baustellen beauftragt sind und andere Arbeitnehmer beaufsichtigen 3 Landschaftsgärtner-Meister Meister des Garten-, Landschafts- und 21,59 Sportplatzbaues, die nicht die Voraussetzungen der Entgeltgruppe 1 und 2 erfüllen 4. Landschaftsgärtner / Gärtner 4.1 Landschaftsgärtner mit bestandener dreijährige ununterbrochene Tätigkeit als Abschlussprüfung im Garten-, Landschafts- und Landschaftsgärtner in Betrieben des Garten-, 20,61 Sportplatzbau oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Landschafts- und Sportplatzbaus Kenntnissen und Fähigkeiten 4.2 Landschaftsgärtner mit bestandener 18-monatige ununterbrochene Tätigkeit als a) Abschlussprüfung im Garten-, Landschafts- und Landschaftsgärtner in Betrieben des Garten-, 19,61 Sportplatzbau Landschafts- und Sportplatzbaus 4.2 Landschaftsgärtner mit bestandener bis zu 18-monatige ununterbrochene Tätigkeit als b) Abschlussprüfung im Garten-, Landschafts- und Landschaftsgärtner in Betrieben des Garten-, 18,62 Sportplatzbau Landschafts- und Sportplatzbaus 4.3 Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer - dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in anderen Fachrichtung des Gartenbaus oder Betrieben des Garten-, Landschafts- und 19,61 Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Sportplatzbaus Fähigkeiten - ständiges selbstständiges fachbezogenes Arbeiten 4.4 Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer - bis zu dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in anderen Fachrichtung des Gartenbaus oder Betrieben des Garten-, Landschafts- und 18,62 Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Sportplatzbaus Fähigkeiten - ständiges selbstständiges fachbezogenes - Arbeiten 4.5 Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer - dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in anderen Fachrichtung des Gartenbaus oder Betrieben des Garten-, Landschafts- und 18,62 Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Sportplatzbaus Fähigkeiten - ständiges selbstständiges fachbezogenes Arbeiten Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1041 4.6 Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer - bis zu dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in anderen Fachrichtung des Gartenbaus oder Betrieben des Garten-, Landschafts- und 18,14 Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Sportplatzbaus Fähigkeiten - ständiges selbstständiges fachbezogenes Arbeiten 5. Maschinisten / Fahrer 5.1 Maschinisten Arbeitnehmer, die in einem anerkannten 19,61 Ausbildungsberuf als Maschinisten eine Prüfung gemäß den geltenden Prüfungsvorschriften mit Erfolg abgelegt haben oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die überwiegend als Maschinisten tätig sind 5.2 Fahrer Arbeitnehmer, die die Prüfung als Berufskraftfahrer 19,61 nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung abgelegt haben oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die überwiegend als LKW-Fahrer im Güterkraftverkehr eingesetzt werden 6. Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz 6.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung - dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in nach dem Berufsbildungsgesetz, die nicht der Betrieben des Garten-, Landschafts- und 20,10 Entgeltgruppe 4 angehören oder Arbeitnehmer mit Sportplatzbaus und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten - ständiges selbstständiges fachbezogenes Arbeiten 6.2 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung - bis zu dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in nach dem Berufsbildungsgesetz, die nicht der Betrieben des Garten-, Landschafts- und 19,13 Entgeltgruppe 4 angehören oder Arbeitnehmer mit Sportplatzbaus und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten - ständiges selbstständiges fachbezogenes Arbeiten 6.3 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung - dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in nach dem Berufsbildungsgesetz, die nicht der Betrieben des Garten-, Landschafts- und 18,51 Entgeltgruppe 4 angehören oder Arbeitnehmer mit Sportplatzbaus und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten - ständiges fachbezogenes Arbeiten unter Anleitung 6.4 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung - bis zu dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in nach dem Berufsbildungsgesetz, die nicht der Betrieben des Garten-, Landschafts- und 18,14 Entgeltgruppe 4 angehören oder Arbeitnehmer mit Sportplatzbaus und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten - ständiges fachbezogenes Arbeiten unter Anleitung 7. Arbeitnehmer mit oder ohne abgeschlossener Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz 7.1 Arbeitnehmer, die ständig angelernte fachbezogene Arbeiten selbständig verrichten 18,14 7.2 Arbeitnehmer, die eine ununterbrochene Beschäftigung für mindestens 3 Jahre in den 17,26 Entgeltgruppen 7.3 oder 7.4 in Betrieben des Garten- , Landschafts- und Sportplatzbaus und anspruchsvolle Pflegearbeiten ausführen 7.3 Arbeitnehmer, die ständig fachbezogene Arbeiten unter Anleitung verrichten 16,71 7.4 Arbeitnehmer, die ununterbrochene Beschäftigung für mindestens 3 Jahre in der Entgeltgruppe 7.5 in 15,70 Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und auch Pflegearbeiten ausführen 7.5 Arbeitnehmer, die mit einfachen Arbeiten beschäftigt werden 14,89 Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1042 7.6 Arbeitnehmer, die mit einfachsten, schematischen 14,28 * Arbeiten beschäftigt werden 8. Arbeitnehmer, die in der Baumpflege tätig sind 8.1 Fachagrarwirte Baumpflege und Baumsanierung mit - sind ständig verantwortlich, unter eigener 21,69 bestandener Abschlussprüfung als Mitarbeit, mit der Durchführung oder Landschaftsgärtner im Garten-, Landschafts- und selbständigen Abwicklung von Baumfällarbeiten Sportplatzbau sowie Baumpflege- und Baumsanierungsmaßnahmen beauftragt und - andere Arbeitnehmer beaufsichtigen 8.2 Fachagrarwirte Baumpflege mit bestandener - nach dreijähriger ununterbrochener Tätigkeit als 20,61 Abschlussprüfung als Landschaftsgärtner im Garten- Fachagrarwirt Baumpflege , Landschafts- und Sportplatzbau - ständig in der Baumpflege tätig 8.3 Fachagrarwirte Baumpflege mit bestandener - bis zu dreijährige ununterbrochener Tätigkeit als 19,61 Abschlussprüfung als Landschaftsgärtner im Garten- Fachagrarwirt Baumpflege , Landschafts- und Sportplatzbau - ständig in der Baumpflege tätig 8.4 Baumarbeiter, European Treeworker mit - ständig in der Baumpflege tätig 17,49 Ersthelferausbildung und Anpassungsfortbildung in der Seilklettertechnik T Gartenbautechnische Angestellte T1 Gartenbautechnische Angestellte mit überwiegend z.B. Lager- oder Materialverwaltung, 14,43 schematischer Tätigkeit, für die eine Vervielfältigen und Reinzeichnen von (1. Jahr) Berufsausbildung nicht erforderlich ist. technischen Zeichnungen 16,03 (2. Jahr) 17,23 (4. Jahr) T2 Gartenbautechnische Angestellte mit kleineren z.B. Angestellte, welche die Aufsicht auf kleineren 17,75 Arbeitsbereichen bzw. einfacheren Tätigkeiten, die Baustellen führen, Werkstattleiter, technische (1. Jahr) nach ständiger Anweisung arbeiten; mit Zeichner abgeschlossener Ausbildung, Meisterprüfung, 19,73 Technikerprüfung oder gleichwertigen Kenntnissen (2. Jahr) und Fähigkeiten 21,21 (4. Jahr) T3 Gartenbautechnische Angestellte mit größeren z.B. Angestellte, welche die Aufsicht auf größeren 22,19 Arbeitsbereichen bzw. schwieriger Tätigkeit, die nach Baustellen führen mit Maschinen- und (1. Jahr) allgemeiner Anweisung arbeiten; mit Meisterprüfung, Fahrzeugeinsatz, oder die schwierige Technikerprüfung, Fachschulausbildung, mit Vermessungsarbeiten durchführen, 24,66 abgeschlossener Ausbildung an einer Kostenberechnungen erstellen und einfache (2. Jahr) Ingenieurschule/Fachhochschule oder gleichwertigen Entwürfe anfertigen, Leiter größerer Werkstätten Kenntnissen und Fähigkeiten 26,51 (4. Jahr) T4 Gartenbautechnische Angestellte mit z.B. Angestellte, die unter Oberaufsicht größere 25,53 verantwortungsvoller Tätigkeit, die in nicht Baustellen selbständig leiten, die besonders (1. Jahr) unerheblichem Umfange selbständige Leistungen schwierige Vermessungsarbeiten durchführen, erfordert; mit abgeschlossener Ausbildung an einer schwierige Entwürfe, Leistungsverzeichnisse, 28,36 Ingenieurschule/Fachhochschule, abgeschlossener Kostenberechnungen und Bauabrechnungen (2. Jahr) Hochschulausbildung oder gleichwertigen bearbeiten Kenntnissen und Fähigkeiten 30,49 (4. Jahr) T5 Gartenbautechnische Angestellte in verantwortlichen z.B. Angestellte, denen die selbständige Leitung 27,75 Tätigkeiten, die überwiegend selbständige von größeren Baustellen übertragen ist oder die (1. Jahr) Leistungen erfordern; mit abgeschlossener mit Aufgaben betraut sind, die hervorragende Hochschulausbildung, abgeschlossener Ausbildung Fachkenntnisse erfordern oder denen mehrere 30,83 an einer Ingenieurschule/Fachhochschule oder gartenbautechnische Angestellte mit (2. Jahr) gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten abgeschlossener Fachausbildung ständig unterstellt sind 33,14 (4. Jahr) T6 Gartenbautechnische Angestellte, die sich dadurch 31,07 aus der Gruppe T 5 herausheben, dass ihnen die selbständige Leitung eines Betriebes oder einer selbständigen Betriebsabteilung übertragen ist Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1043 T7 Gartenbautechnische Angestellte, die sich dadurch 34,40 aus der Gruppe T 5 herausheben, dass ihnen die selbständige Leitung eines größeren Betriebes übertragen ist (als größere Betriebe sind in der Regel solche mit durchschnittlich mehr als 60 Beschäftigten anzusehen) K Kaufmännische Angestellte K1 Kaufmännische Angestellte mit überwiegend z.B. Fertigmachen der Post, Telefondienst, 14,28 * mechanischer oder schematischer Tätigkeit, für die Vervielfältigen, Karteiführung, einfache Schreib- (1. Jahr) eine Berufsausbildung nicht erforderlich ist und Rechenarbeiten, Ablage 14,28 * (2. Jahr) 14,61 (4. Jahr) K2 Kaufmännische Angestellte mit einfacher z.B. Stenotypisten, Kontoristen, Hilfskräfte in der 14,28 * kaufmännischer Tätigkeit Buchhaltung und Personalabteilung. (1. Jahr) 14,80 (2. Jahr) 15,91 (4. Jahr) K3 kaufmännische Angestellte, die unter Anleitung z.B. Korrespondenten, Buchhalter, 17,76 schwierigere Arbeiten erledigen, mit kaufmännischer Lohnbuchhalter, Sekretäre, Stenotypisten mit (1. Jahr) Berufsausbildung, Handelsschule oder Fremdsprachen gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten 19,73 (2. Jahr) 21,21 (4. Jahr) K4 Kaufmännische Angestellte, die nach allgemeiner z.B. Buchhalter mit langjähriger Berufserfahrung. 22,20 Anweisung schwierige Arbeiten erledigen und in (1. Jahr) erheblichem Umfang (erheblich - mehr als ein Drittel) selbständige Leistungen erbringen; mit 24,66 kaufmännischer Berufsausbildung oder (2. Jahr) gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten 26,51 (4. Jahr) K5 Kaufmännische Angestellte mit besonders z.B. Bilanzbuchhalter, Büroleiter, selbständige 26,63 verantwortlicher Tätigkeit, die überwiegend Einkäufer (1. Jahr) selbständige Leistungen erbringen 29,60 (2. Jahr) 31,81 (4. Jahr) K6 Kaufmännische Angestellte als selbständige Leiter 31,07 eines Betriebes oder selbständiger Betriebsabteilungen K7 Kaufmännische Angestellte als selbständige Leiter 34,40 größerer Betriebe (als größere Betriebe sind in der Regel solche mit durchschnittlich mehr als 60 Beschäftigten anzusehen) *Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1044 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV- Code, VOB-C/DIN) - nicht Beschreibung der Leistung abschließend Entgelttabelle 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau 45111220-6 Gestrüppentfernungsarbeiten 45111291-4 Erschließungsarbeiten 45112100-6 Grabenaushub 45112200-7 Bodenabtrag 45112210-0 Mutterbodenabtrag 45112300-8 Aufschüttung und Landgewinnungsarbeiten 45112310-1 Aufschüttungsarbeiten 45112320-4 Landgewinnungsarbeiten 45112330-7 Wiederurbarmachung 45112350-3 Erschließung von Ödland 45112440-1 Terrassierung von Hügeln 45112441-8 Terrassierungsarbeiten 45112500-0 Erdbewegungsarbeiten 45112600-1 Einschnitt und Auftrag 45112700-2 Landschaftsgärtnerische Arbeiten 45112710-5 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen 45112711-2 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Parkanlagen 45112712-9 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Gartenanlagen 45112713-6 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Dachbegrünungen 45112714-3 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Friedhöfe 45112720-8 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Sport- und Freizeitanlagen 45112721-5 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Golfplätze 45112722-2 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Reitanlagen 45112723-9 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Spielplätze 45112730-1 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün 45112740-4 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Flughäfen 45212200-8 Bauarbeiten für Sportanlagen 45212210-1 Bau von Einzweck-Sportanlagen 45212212-5 Bauarbeiten für Schwimmbäder 45212220-4 Bau von Mehrzweck-Sportanlagen 45215400-1 Friedhof 45216250-1 Bau von Verteidigungsgräben 45232451-8 Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten 45232452-5 Entwässerungsarbeiten 45232453-2 Verlegung von Dränrohren und Bau von Entwässerungskanälen 45232454-9 Bau von Regenwasserbecken 45233160-8 Pfade und andere ungeteerte Wege 45233229-0 Instandhaltung von Seitenstreifen 45235111-4 Flugplatzflächen-Befestigungsarbeiten 45235200-5 Bauarbeiten für Start- und Landebahnen 45235311-6 Rollbahn-Befestigungsarbeiten 45236100-1 Nivellierungsarbeiten für diverse Sportanlagen 45236110-4 Oberbauarbeiten für Sportplätze 45236111-1 Oberbauarbeiten für Golfplätze 45236112-8 Oberbauarbeiten für Tennisplätze 45236113-5 Oberbauarbeiten für Rennbahnen Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1045 45236114-2 Oberbauarbeiten für Laufbahnen 45236119-7 Ausbesserungsarbeiten an Sportplätzen 45236200-2 Oberbauarbeiten für Freizeitanlagen 45236210-5 Oberbauarbeiten für Kinderspielplätze 45236220-8 Oberbauarbeiten für Tiergärten 45236230-1 Oberbauarbeiten für Gartenanlagen 45236250-7 Oberbauarbeiten für Parkanlagen 45236290-9 Ausbesserungsarbeiten für Erholungsgebiete 45236300-3 Oberbauarbeiten für Friedhöfe 45246400-7 Hochwasserschutzarbeiten 45246410-0 Wartung von Hochwasserschutzanlagen 45247230-1 Bau von Deichen 71400000-2 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung 71420000-8 Landschaftsgestaltung 71421000-5 Landschaftsgärtnerische Gestaltung 77211600-8 Aussaat von Baumsamen 77310000-6 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen 77311000-3 Pflegearbeiten für Ziergärten und Parks 77312000-0 Unkrautjäten 77312100-1 Unkrautvernichtung 77313000-7 Pflege von Parkanlagen 77314000-4 Grundstückspflege 77314100-5 Anlegen von Rasen 77315000-1 Saatarbeiten 77320000-9 Pflegearbeiten für Sportplätze 77340000-5 Baum- und Heckenschnitt 77341000-2 Baumschnitt 77342000-9 Heckenschnitt 90722300-7 Landgewinnung 98371111-5 Pflege von Friedhofsanlagen VOB/C - DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1046 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 04 Metallbauleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Metallbauleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerents- Endegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Überstunden (Mehrarbeit) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 04 Metallbauleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1047 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt abschließende Beispiele 1 Einfache Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen Beispiele: 14,34 Euro Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. - einfache Entgratungsarbeiten - einfache Büro- und Lagertätigkeiten 2 Tätigkeiten, die geringe berufsfachliche Kenntnisse - allgemeine Lager- und Transportarbeiten sowie 16,13 Euro und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel Büro- und Verwaltungstätigkeiten, die über die durch mehrwöchiges betriebliches Anleiten oder Anforderungen der Tätigkeiten in der Anlernen erworben werden oder der Nachweis Entgeltgruppe 1 hinausgehen einer einjährigen fachbezogenen Tätigkeit. 3 Tätigkeiten im Rahmen allgemeiner Anweisung Erforderlich sind Kenntnisse und Fähigkeiten, wie 17,02 Euro sie durch eine Berufsausbildung mit erfolgreichem Abschluss erworben werden. Gleichzusetzen sind andere abgeschlossene Berufsausbildungen sowie Kenntnisse und Fähigkeiten, die zu einer gleichwertigen Tätigkeit befähigen. Bei dem Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung ohne Abschluss genügt eine einjährige fachbezogene Berufspraxis. Beispiele: - Sachbearbeitung im ersten Berufsjahr (z. B. Buchhaltungs-, Abrechnungs-, und Rechnungsprüfungsaufgaben in den Bereichen Kundendienst, Verkauf, Teiledienst) - Mechanikerarbeiten im ersten Berufsjahr 4 Tätigkeiten, die eine einschlägige gewerblich- Beispiele: 17,92 Euro technische Berufsausbildung oder kaufmännische - kaufmännische Sachbearbeitung mit Berufsausbildung mit Abschluss und zweijähriger zweijähriger Berufspraxis in Sekretariat, Berufspraxis (ab 3. Berufsjahr) im Ausbildungsberuf Betriebsbüro, Information, Kasse, Buchhaltung erfordern oder für die gleichwertige vertiefte und Lagerverwaltung Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, wie sie - Facharbeitertätigkeiten mit zweijähriger durch Fortbildung und mehrjährige Berufspraxis Berufspraxis erworben werden. 5 Tätigkeiten qualifizierter Art, die eine einschlägige Beispiele: 19,26 Euro gewerblich-technische Berufsausbildung oder - selbständige kaufmännische Sachbearbeitung im kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss Sekretariat sowie Arbeiten in Betriebsbüro, voraussetzen und die nach allgemeiner Einweisung Information, Kasse, Buchhaltung, selbständig ausgeführt werden sowie im Betrieb Lagerverwaltung, Finanz- und Personalwirtschaft vorwiegend mit schwierigen Arbeiten beschäftigt mit mindestens vierjähriger Berufserfahrung werden. - selbständige Montagearbeiten mit mindestens vierjähriger Berufspraxis 6 Hochwertige Tätigkeiten und die Fähigkeiten Beispiele: 20,61 Euro andere Mitarbeiter anzuleiten oder Tätigkeiten, die - gewerbliche, kaufmännische oder technische spezielle gleichwertige Fachkenntnisse erfordern, Arbeiten mit erhöhten Anforderungen die durch Fortbildung und mehrjährige Berufspraxis - Teamleiter erworben werden. - Meister während der Einarbeitungszeit (bis 6 Monate) - Montage-/Servicetechniker/-mechaniker 7 Verantwortliche Tätigkeiten, die eine umfangreiche Beispiele: 22,40 Euro Weiterbildung mit abgelegter Prüfung nach - qualifizierte Beschäftigte mit langjähriger bundeseinheitlichem Konzept erfordern oder für die koordinierender und organisierender Funktion spezielle gleichwertige Fachkenntnisse erforderlich - selbständige kaufmännische Sachbearbeitung sind, wie sie durch Fortbildung und mehrjährige mit langjähriger koordinierender und Berufspraxis erworben werden, z. B. höherwertige organisierender Funktion (Buchhaltung, Tätigkeiten mit übergreifenden Spezialkenntnissen. Personalwesen, Lagerverwaltung) - Meister - Teamleiter mit langjähriger Berufspraxis (mit Beispiel in gemeinsamen Erläuterungen) - Tätigkeit als Ausbildungsbeauftragter - Techniker Entgelttabelle Nr. 04 Metallbauleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1048 - Montage- und Servicetechniker/-mechaniker mit dreijähriger Berufspraxis 8 Weitgehend selbständige Tätigkeiten mit Beispiele: 25,09 Euro Leitungsbefugnis für einen Arbeitsbereich. - leitende Meister Tätigkeiten in beaufsichtigender betrieblicher - kaufmännische Arbeiten, die aufgrund Funktion, die im Rahmen betrieblicher überdurchschnittlicher Fachkenntnisse Erfordernisse eigenverantwortliche selbständig ausgeführt werden Entscheidungen verlangen. - Techniker mit Berufspraxis 9 Selbständige und verantwortliche Tätigkeiten mit Beispiele: 26,88 Euro Leitungsbefugnis für einen Arbeitsbereich. - leitende Meister (technische Tätigkeiten in anordnender und beaufsichtigender Leiter/Konzessionsträger) betrieblicher Funktion in einem schwierigen und - verantwortliche kaufmännische Arbeiten, die verantwortungsvollen Aufgabengebiet oder aufgrund überdurchschnittlicher Fach- und Tätigkeiten in betrieblichen Funktionen, die im umfangreicher Spezialkenntnisse selbständig Rahmen betrieblicher Erfordernisse selbständige ausgeführt werden, z. B. Erstellen von und eigenverantwortliche Entscheidungen Jahresabschlüssen Techniker mit langjähriger verlangen. Berufspraxis 10 Selbständige Tätigkeiten mit eigenständiger 29,57 Euro Leitungsbefugnis für einen Arbeitsbereich oder gleichwertiger Abschluss und entsprechende weiterführende Qualifizierung (z. B. abgeschlossene technische oder kaufmännische Aufstiegsfortbildung) oder erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium, z. B. Tätigkeiten in einem schwierigen Aufgabengebiet sowie in betrieblichen Leitungsfunktionen oder Tätigkeiten in einem Aufgabengebiet, das eigenverantwortliche Entscheidungen für den Betriebs- oder Geschäftsablauf erfordert. 11 Selbständige und verantwortungsvolle Tätigkeiten 31,36 Euro mit eigenständiger Leitungsbefugnis für mindestens einen Arbeitsbereich oder gleichwertiger Abschluss und entsprechende weiterführende Qualifizierung (z.B. abgeschlossene technische oder kaufmännische Aufstiegsfortbildung) oder erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium, z.B. Tätigkeiten in einem besonders schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabengebiet sowie in betrieblichen Leitungsfunktionen oder Tätigkeiten in einem größeren Aufgabengebiet, das eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für den Betriebs- oder Geschäftsablauf erfordert. Entgelttabelle Nr. 04 Metallbauleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1049 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 04 Metallbauleistungen 45223210-1 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen 45223800-4 Montage und Errichtung von Fertigkonstruktionen 45261310-0 Blechverwahrungsarbeiten 45262670-8 Metallbauarbeiten 45262680-1 Schweißarbeiten 50531400-0 Reparatur und Wartung von Kräne 51520000-3 Installation von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen 51521000-0 Installation von landwirtschaftlichen Maschinen 51522000-7 Installation von forstwirtschaftlichen Maschinen 51530000-6 Installation von Werkzeugmaschinen 71550000-8 Schmiedearbeiten 98395000-8 Schlosserdienste VOB/C - DIN 18335 Stahlbauarbeiten VOB/C - DIN 18357 Beschlagarbeiten VOB/C - DIN 18358 Rollladenarbeiten VOB/C - DIN 18360 Metallbauarbeiten Entgelttabelle Nr. 04 Metallbauleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1050 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Dachdeckerleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25% an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1051 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in Euro abschließende Beispiele I. gewerbliche Arbeiter 1a) Dachdecker-Helfer weitere Anforderung: 14,35 bis 6 Monate Berufszugehörigkeit - ohne abgeschlossene ab Okt. 2026 Berufsausbildung 14,66 - Ausführung einfacher Arbeiten nach Anweisung 1b) Weitere Anforderung: 16,88 vom 7. bis zum 15. Monat der Berufszugehörigkeit ab Okt. 2026 17,46 1c) Weitere Anforderung: 18,01 ab dem 16. Monat der Berufszugehörigkeit ab Okt. 2026 18,62 2 Dachdecker-Fachhelfer Ausführung von Spezialtätigkeiten oder 19,13 ohne abgeschlossene abgegrenzter Teilleistungen des Berufsbildes Berufsausbildung nach Anweisung ab Okt. 2026 19,79 3 Dachdecker-Junggeselle Weitere Anforderung: 20,26 bis zum 24. Monat nach bestandener - Tätigkeit im Gesellenprüfung ab Okt. 2026 Dachdeckerhandwerk nach 20,95 bestandener Gesellenprüfung - fachgerechte Ausführung von gemäß ihrer Berufsausbildung einschlägigen Arbeiten nach Anweisung 4 Dachdecker-Geselle - fachgerechte Ausführung von gemäß ihrer 22,51 Tätigkeit im Dachdeckerhandwerk Berufsausbildung einschlägigen Arbeiten nach nach bestandener Anweisung ab Okt. 2026 Gesellenprüfung - nach 24-monatiger Tätigkeit als Dachdecker- 23,28 Junggeselle 5 Dachdecker-Fachgeselle fachgerechte Ausführung von allen einschlägigen 24,76 Tätigkeit für mindestens 3 Jahre im Arbeiten aufgrund fachlicher Kenntnisse, Dachdeckerhandwerk nach Fertigkeiten und Erfahrungen nach Anweisung ab Sept. 2026 bestandener Gesellenprüfung sowie Fähigkeit, Mitarbeiter der EG 1 bis 4 25,61 anzuleiten Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1052 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in Euro abschließende Beispiele 6 Vorarbeiter eigenständige Koordinierung aufgrund 25,89 Tätigkeit im Dachdeckerhandwerk besonderer Kenntnisse, Fertigkeiten und nach bestandener Erfahrungen von Arbeitsaufträgen und ab Okt. 2026 Gesellenprüfung oder einer Baustellenarbeiten im Rahmen der vom 26,77 gleichzusetzenden Qualifikation Arbeitgeber erteilten Aufträge sowie unter durch mehrjährige (mindestens 6 Anweisung und Beaufsichtigung nachgeordneter Jahre) Tätigkeit im Arbeitnehmer der EG 1 bis 5 Dachdeckerhandwerk Beispiele: Anfertigung von Skizzen, Materialdisposition, Aufmaßvorbereitung, Schreiben von Regie- und Berichtsblättern, Kenntnis und Beachtung der Unfallvorschriften, Mitarbeiterführung, Baustellenkoordinierung II. kaufmännische Angestellte K1 Keine Berufsausbildung Angestellte mit vorwiegend schematischen ab dem 1. Berufsjahr erforderlich Tätigkeiten. 14,28 * Beispiele: ab dem 3. Berufsjahr Abheften und Sortieren von Schriftgut nach 14,28 * einfachen Ordnungsmethoden; Schreib- und Rechenarbeiten einfacher Art nach Vorlage; ab dem 5. Berufsjahr Maschinenschreibarbeiten einfacher Art; 14,98 numerisches Lochen nach einfachen, vorbereiteten Unterlagen; Bedienen kleiner Fernsprechanlagen; Abfertigen der Post. K2 Zweijährige Berufsausbildung als Angestellte, die vorwiegend einfache ab dem 1. Berufsjahr Bürogehilfe oder mindestens kaufmännische Tätigkeiten unter Anleitung 16,04 einjährige Handelsschule. ausüben. ab dem 3. Berufsjahr Beispiele: 17,09 Einfache Arbeiten in der Buchhaltung, Lohnbuchhaltung; Kalkulation und im ab dem 5. Berufsjahr Rechnungswesen auch unter Verwendung von 19,23 Büromaschinen; Tätigkeiten im Lager- und Materialwesen oder im Versand; Tätigkeiten in der Registratur; Bedienen von Fernsprech- und Fernschreibanlagen; Aufnehmen und Obertragen von Stenogrammen oder von Tonträgern; Lochen von Lochkarten sowie vergleichbare Arbeiten der Datenerfassung. K3 Abgeschlossene kaufmännische Angestellte, die kaufmännische Tätigkeiten unter ab dem 1. Berufsjahr Berufsausbildung oder zweijährige Anleitung ausführen. 19,42 Handelsschule mit erfolgreichen Abschluss. Beispiele: ab dem 3. Berufsjahr Führung von Sach- und Kontokorrentkonten; 21,56 Führen und Verwalten von Lagern; Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen; Bearbeiten von ab dem 5. Berufsjahr Angeboten oder Bestellungen einschließlich 24,81 Terminüberwachung; Stenogrammaufnahme und Obertragung von schwierigen Texten; selbständiges Aufbereiten von Unterlagen für die Datenverarbeitung; Bedienen von Datenverarbeitungsanlagen innerhalb der Einarbeitungszeit. Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1053 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in Euro abschließende Beispiele K4 Abgeschlossene kaufmännische Angestellte, die selbständig und ab dem 1. Berufsjahr Berufsausbildung und mindestens verantwortlicharbeiten oder kaufmännische 28,19 dreijährige kaufmännische Tätigkeiten ausüben, die umfangreiche Tätigkeit. Berufserfahrung oder gründliche Fachkenntnisse ab dem 3. Berufsjahr sowie Obersicht über die das Aufgabengebiet 30,34 berührenden Betriebszusammenhänge erfordern. ab dem 5. Berufsjahr 32,53 Beispiele: Tätigkeiten in der Finanzbuchhaltung, in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, im Einkauf und Verkauf, in der Kalkulation und Auftragsabrechnung; Sekretariatsarbeiten einschließlich Führen schwierigen Schriftverkehrs; Bedienen von Datenverarbeitungsanlagen nach der Einarbeitungszeit sowie Durchführung von Programmierarbeiten. K5 Wie EG K 4 oder eine Angestellte, die verantwortungsvolle Tätigkeiten ab dem 1. Berufsjahr entsprechende ausüben, die gründliche und umfangreiche 34,69 betriebswirtschaftliche Ausbildung. Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie übersieht erfordern, um schwierige Aufgaben ab dem 3. Berufsjahr selbständig zu bearbeiten. Die Ausübung der 36,84 Tätigkeit in dieser Gruppe schließt Weisungsbefugnis und Verantwortung für unterstellte Mitarbeiter ein. Beispiele: Tätigkeit als Leiter des kaufmännischen Büros; Tätigkeit als Bilanzbuchhalter; Tätigkeit mit Weisungsbefugnis in kaufmännischen Teilbereichen; selbständige Erledigung von Programmierarbeiten aller Schwierigkeitsgrade. III. technische Angestellte T1 Keine Berufsausbildung Angestellte, die vorwiegend schematische 14,28 * erforderlich. Tätigkeiten oder einfache technische Tätigkeiten ausüben. ab dem 3. Berufsjahr 14,98 ab dem 5. Berufsjahr 17,09 T2 Nicht abgeschlossene Angestellte, die vorwiegend fachbezogene, ab dem 1. Berufsjahr Berufsausbildung im einfache technische oder zeichnerische 21,36 Dachdeckerhandwerk oder Tätigkeiten ausüben. gleichwertige, durch Schule oder in ab dem 3. Berufsjahr der Praxis erworbene Kenntnisse. Beispiele: 23,48 Anfertigen von Zeichnungen nach Anweisung Erstellen von Material- und Massenauszügen ab dem 5. Berufsjahr nach Anwei-sung; Führen von Baukonten; 25,62 Lagerverwaltung. Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1054 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in Euro abschließende Beispiele T3 Erfolgreich abgeschlossene Angestellte, die Tätigkeiten ausüben, die ab dem 1. Berufsjahr Berufsausbildung im Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern, wie sie in 26,95 Dachdeckerhandwerk der Regel durch eine abgeschlossene (bestandene Gesellenprüfung) und Ausbildung erworben werden und die zusätzliche ab dem 3. Berufsjahr bis dreijährige entsprechende einschlägige Fachkenntnisse erfordern. 28,05 Tätigkeit oder Techniker oder gleichwertige durch Schule oder in Beispiele: ab dem 5. Berufsjahr der Praxis erworbene Kenntnisse Vorbereiten und Einrichten von Baustellen; 30,18 und Fertigkeiten. Materialdispositionen; Anleiten und Beaufsichtigen der Mitarbeiter; Überwachen der Einhaltung der Unfallverhütungs-Vorschriften auf der Baustelle; Aufmaß für Kostenvoranschläge und Abrechnungen; Erstellen einfacher Leistungsverzeichnisse; Skizzen und Abrechnungen, einfacher Schriftverkehr; Kundenberatung einfacher Art und Besprechungen mit Architekten und Bauleitern; Überprüfen von Arbeitszeiten. T4 Meisterprüfung im Angestellte, die Tätigkeiten ausüben, die ab dem 1. Berufsjahr Dachdeckerhandwerk; erfolgreich selbständig und verantwortlich im Rahmen 32,53 abgeschlossene Berufsausbildung allgemeiner Anforderung ausgeführt werden im Dachdeckerhandwerk sowie gründliche Fachkenntnisse und eine ab dem 3. Berufsjahr (Gesellenprüfung) und über entsprechende Berufserfahrung erfordern. 33,58 dreijährige entsprechende Tätigkeit oder Techniker mit Beispiele: ab dem 5. Berufsjahr einschlägiger, mehrjähriger Arbeitsvorbereitung mit allen hierfür notwendigen 34,69 Berufspraxis oder Ingenieur. Dispositionen; Beaufsichtigen und Leiten der Baustellen mit allen erforderlichen fachlichen Anweisungen; Überwachen der Einhaltung der Unfallverhütungs-Vorschriften; selbständiges Erstellen von Leistungsverzeichnissen, Skizzen und Zeichnungen; Vor- und Nachkalkulation; Beraten und Verhandeln mit Architekten, Kunden und Behörden; Aufmaß und Abrechnung aller ausgeführten Leistungen; Beaufsichtigen, Einsetzen und Unterweisen der Auszubildenden, Leiten von Kleinbetrieben und selbständigen Betriebsabteilungen. T5 Meisterprüfung im Angestellte, die verantwortliche Tätigkeiten ab dem 1. Berufsjahr Dachdeckerhandwerk oder ausüben, die gründliche und umfangreiche 36,84 Techniker oder Ingenieur mit Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie einschlägiger mehrjähriger und Obersicht erfordern, um schwierige Aufgaben vertiefter Berufspraxis. selbständig zu erledigen sowie vertiefte ab dem 3. Berufsjahr Kenntnisse besitzen, die das Tarif-, Arbeits- und 38,99 Sozialrecht, das Baurecht und die Unfallverhütungs-Vorschriften betreffen. Die Einstufung in diese Gruppe setzt die Befähigung zur Obertragung der Dispositionsbefugnis und Verantwortung für unterstellte Mitarbeiter voraus. Beispiele: Technische und kaufmännische Leitung des Betriebes; Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern und Auszubildenden; Führung des Gesamtbetriebes nach Weisung. * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025 Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1055 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 05 Dachdeckleistungen 45261200-6 Dachdeck- und Dachanstricharbeiten 45261210-9 Dachdeckarbeiten 45261211-6 Ziegeldachdeckarbeiten 45261212-3 Schieferdachdeckarbeiten 45261213-0 Blechdachdeckarbeiten 45261214-7 Bitumendachdeckarbeiten 45261215-4 Solarzellendachdeckarbeiten 45261220-2 Dachanstrich- und andere Beschichtungsarbeiten 45261221-9 Dachanstricharbeiten 45261222-6 Zementdachbeschichtungsarbeiten 45261310-0 Blechverwahrungsarbeiten 45261320-3 Dachrinnenarbeiten 45261420-4 Abdichtungsarbeiten gegen Wasser 45261900-3 Dachreparatur und Dachwartung 45261910-6 Dachreparatur 45261920-9 Dachwartung 45312311-0 Installation von Blitzableitern DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten DIN 18384 Blitzschutzanlagen Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1056 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 06 Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 06 Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1057 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in Tätigkeit abschließende Beispiele Euro 1 Helfer 16,54 2 Hilfsmonteure 17,93 3 Monteure im 1. und 2. Jahr nach Monteure in den ersten zwei Jahren der tatsächlichen Berufstätigkeit 17,98 der Abschlussprüfung und solche, die nach Einweisung Installations- und Reparaturarbeiten ausführen. Stunden- und Materialnachweise sind zu belegen. 4 Monteure im 3. und 4. Jahr nach Monteure mit mindestens zwei tatsächlichen Berufsjahren, die 19,35 der Abschlussprüfung Arbeiten verrichten, die Arbeitskenntnisse und Handfertigkeiten erfordern, wie sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung vermittelt werden. Die abgeschlossene Berufsausbildung kann durch gleich zu bewertendes einschlägiges Können ersetzt werden. Stunden- und Materialnachweise sind zu belegen. 5 Monteure nach spätestens 20,96 vierjähriger Tätigkeit im Beruf 6 Selbständige Monteure Monteure mit erweiterten, durch die Teilnahme an betrieblich 22,25 und/oder außerbetrieblich angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten, die selbstständig Installations-, Reparatur-, Service- und/oder Wartungsarbeiten durchführen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit erstellen sie Nachweise und Aufmaße abrechnungsreif. 7 Obermonteure Selbständige Monteure, die auch umfangreiche Installations-, 23,36 Reparatur-, Service- oder Wartungsarbeiten methodisch, eigenständig und sicher ausführen. Die Kenntnisse und Fertigkeiten erstrecken sich nicht nur auf Material- und Verarbeitungsrichtlinien, sondern auch auf die Aktualisierung der Kenntnisse über die jeweils benötigten Regelwerke, auch vertragsrechtlich. Sie leiten und beaufsichtigen kleine Arbeitsgruppen (bis max. 5 AN) und erstellen Abrechnungsunterlagen sicher. 8 Hauptmonteure Selbständige Monteure, die Installations-, Reparatur-, Service- oder 24,08 Wartungsarbeiten eigenverantwortlich ausführen und leiten. Sie besitzen eine hohe Qualifikation, die regelmäßige Fortbildung erfordert, über die Grenzen ihrer Haupttätigkeit hinaus. Dabei leiten und beaufsichtigen sie auch größere Arbeitsgruppen und führen geplante Werkzeug- und Materialdispositionen durch. Eine zusätzliche Entscheidungsbefugnis im Rahmen der Rücksprache ist gegeben. Umfangreiche Abrechnungsunterlagen sind komplett zu erstellen. Entgelttabelle Nr. 06 Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1058 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 06 Sanitär, Heizung, Klima 45215500-2 Öffentliche Toiletten 45231100-6 Bauarbeiten für Rohrleitungen 45231110-9 Rohrverlegearbeiten 45231111-6 Heben und Neuverlegen von Rohrleitungen 45231112-3 Installation von Rohrleitungsnetzen 45231113-0 Neuverlegung von Rohrleitungen 45231300-8 Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen 45232100-3 Nebenarbeiten für Wasserrohrleitungen 45232140-5 Bau von Fernheizleitungsnetzen 45232150-8 Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen 45232151-5 Bauarbeiten zur Sanierung von Wasserhauptleitungen 45232440-8 Bauarbeiten für Abwasserrohre 45232460-4 Sanitäre Anlagen 45259300-0 Reparatur und Wartung von Heizanlagen 45331000-6 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen 45331100-7 Installation von Zentralheizungen 45331200-8 Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen 45331210-1 Installation von Lüftungsanlagen 45331211-8 Installation von lufttechnischen Anlagen in Außenanlagen 45331220-4 Installation von Klimaanlagen 45331221-1 Installation von Teilklimaanlagen 45331230-7 Installation von Kühlanlagen 45331231-4 Installation von kältetechnischen Anlagen 45332300-6 Verlegen von Abwasserleitungen 45332400-7 Installation von Sanitäreinrichtungen Reparatur und Wartung von Pumpen, Ventilen, Hähnen und 50510000-3 Metallbehältern 50511000-0 Reparatur und Wartung von Pumpen 50511100-1 Reparatur und Wartung von Flüssigkeitspumpen 50511200-2 Reparatur und Wartung von Gaspumpen 50512000-7 Reparatur und Wartung von Ventilen 50513000-4 Reparatur und Wartung von Wasserhähnen 50514000-1 Reparatur und Wartung von Metallbehältern 50514300-4 Verrohrungsreparaturen 50531300-9 Reparatur und Wartung von Kompressoren 50720000-8 Reparatur und Wartung von Zentralheizungen 50721000-5 Betriebsbereitmachung von Heizanlagen 50760000-0 Reparatur und Wartung von öffentlichen Toiletten 51131000-9 Installation von Dampferzeugern 71315410-6 Belüftungssysteminspektion 71321200-6 Heizungsplanung 71321300-7 Beratung im Bereich Sanitärinstallation 71321400-8 Beratung im Bereich Belüftung VOB/C - DIN 18339 Klempnerarbeiten VOB/C - DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen VOB/C - DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen VOB/C - DIN 18381 Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden Entgelttabelle Nr. 06 Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1059 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 07 Tischlereihandwerk/Tischlerleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Bereich des Tischlereihandwerkes zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1060 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro 1 Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. 14,28 * 2 Tätigkeiten, die geringe berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch 14,60 mindestens dreimonatiges Anleiten oder Anlernen im Betrieb erworben werden. Gleichgestellt ist der Nachweis ab einer einjährigen der Tätigkeit entsprechenden Berufspraxis. 01.02.2026 14,96 3 Tätigkeiten, die berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch mindestens 15,58 sechsmonatiges Anleiten oder Anlernen im Betrieb erworben werden. Gleichgestellt ist der Nachweis einer ab zweijährigen der Tätigkeit entsprechenden Berufspraxis. 01.02.2026 15,95 4 Tätigkeiten qualifizierter Art, die eine einschlägige gewerbliche oder technische Berufsausbildung nach 16,55 erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erfordern oder die gleichwertige vertiefte Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie durch mehrjährige der Tätigkeit entsprechende Berufspraxis erworben werden. ab Gleichzusetzen sind Kenntnisse und Fähigkeiten aufgrund anderer abgeschlossener Berufsausbildungen, die 01.02.2026 zu einer gleichwertigen Tätigkeit befähigen. 16,95 5 Tätigkeiten qualifizierter Art, die eine einschlägige gewerbliche oder technische Berufsausbildung ab dem 19. 17,91 Monat nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erfordern oder die gleichwertige vertiefte ab Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie durch mehrjährige der Tätigkeit entsprechende Berufspraxis erworben 01.02.2026 werden. 18,34 6 Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Einweisung selbständig ausgeführt werden, die entweder 19,47 eine einschlägige gewerbliche oder technische Berufsausbildung mit Abschluss voraussetzen, ab Vollendung des dritten Jahres nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung, oder die gleichwertige vertiefte ab Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie durch mindestens vierjährige der Tätigkeit entsprechende Berufspraxis 01.02.2026 erworben werden. 19,94 7 Verantwortliche höherwertige Tätigkeiten mit übergreifenden Spezialkenntnissen, die eine umfangreiche 20,44 Weiterbildung mit abgelegter Prüfung erfordern oder für die spezielle gleichwertige Fachkenntnisse erforderlich ab sind, wie sie durch langjährige Berufspraxis erworben werden. 01.02.2026 20,94 8 Selbständige und verantwortliche Tätigkeiten mit begrenzter Leitungsbefugnis, wie Tätigkeiten in anordnender 21,42 und beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem verantwortungsvollen Aufgabengebiet oder Tätigkeiten ab in betrieblichen Funktionen, die im Rahmen betrieblicher Erfordernisse selbständige und eigenverantwortliche 01.02.2026 Entscheidungen verlangen. 21,93 Der EG 8 werden zugeordnet: Beschäftigte bei Ausbildungsträgern mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Sozialpädagogen, Diplompädagogen oder einer ähnlichen staatlich anerkannten Ausbildung, zur selbstständigen Erledigung aller Aufgaben im Rahmen der Betreuung von Teilnehmern von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Holzbetriebswirte (Beschäftigte mit einer abgeschlossenen technischen Ausbildung zum Tischler und der Zusatzqualifikation Holzbetriebswirt), sowie Meister, die sich mit Erfolg der Meisterprüfung im Tischlerhandwerk unterzogen haben und die vollverantwortlich in Ausbildungsträgergesellschaften und sonstigen Ausbildungsstätten Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen in Gruppen- und Einzelbetreuung selbständig ausbilden und alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben erfüllen. 9 Selbständige und verantwortliche Tätigkeiten mit erweiterter Leitungsbefugnis. Tätigkeiten in anordnender und 25,31 beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabengebiet oder ab Tätigkeiten in betrieblichen Funktionen, die im Rahmen betrieblicher Erfordernisse selbständige und 01.02.2026 eigenverantwortliche Entscheidungen in einem größeren Aufgabengebiet verlangen. 25,95 Gleichgestellt sind Meister mit abgeschlossener Handwerksmeisterprüfung, die eine Gruppe von Arbeitnehmern oder eine Abteilung eigenverantwortlich beaufsichtigen und leiten mit selbständiger Lenkung der Betriebsaufgaben innerhalb dieser Gruppe oder Abteilung. 10 Selbständige und verantwortungsvolle Tätigkeiten mit eigenständiger Leitungsbefugnis, die eine 29,21 entsprechende weiterführende Qualifizierung (z. B. abgeschlossene technische oder kaufmännische ab Aufstiegsfortbildung oder ein erfolgreich abgeschlossenes Studium) erfordern, oder Tätigkeiten in einem 01.02.2026 größeren Aufgabengebiet, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für den 29,91 Betriebs- oder Geschäftsablauf erfordern. Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1061 Gleichgestellt sind Meister mit abgeschlossener Handwerksmeisterprüfung, die mehrere Betriebsabteilungen oder Produktionsabläufe in mehreren Abteilungen eigenverantwortlich überwachen, leiten und führen, oder die einen Betrieb oder einen im Verhältnis zum Gesamtbetrieb großen Betriebsteil selbstständig und verantwortlich leiten. * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1062 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - Beschreibung der Leistung nicht abschließend Entgelttabelle 07 Tischlerleistungen 45421120-1 Einbau von Türschwellen 45421141-4 Einbau von Trennwänden 45421142-1 Einbau von Fensterläden 45421146-9 Einbau von abgehängten Decken 45421150-0 Bautischlerei-Einbauarbeiten ohne Metall 45421152-4 Installation von Trennwänden 45422100-2 Holzarbeiten 50850000-8 Reparatur und Wartung von Möbeln VOB/C - DIN 18355 Tischlerarbeiten Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1063 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr.08 Parkett- und Bodenverlegungsleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch Parkett- und Bodenleger zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 08 Parkett- und Bodenverlegungsleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1064 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro 1 Einfache Tätigkeiten, die umfassend festgelegt sind und geringe berufsfachliche Kenntnisse 14,28* und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch ein kurzes Anlernen (maximal drei Monate) im Betrieb erworben werden. 2 Noch einfache Tätigkeiten, die weitgehend festgelegt sind und gewisse berufsfachliche 14,28* Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie etwa durch ein längeres Anlernen im Betrieb (im Umfang von sechs Monaten) erworben werden. 3 Tätigkeiten, die nach konkreter Anweisung ausgeführt werden, ein längeres Anlernen 14,75 erfordern oder in Teilbereichen Ausschnitten aus einem einschlägigen Ausbildungsberufsbild entsprechen. 4 Tätigkeiten qualifizierter Art nach konkreter Anweisung, die umfassende Kenntnisse und 15,96 Fertigkeiten aus einem Ausbildungsberufsbild erfordern. 5 Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Einweisung selbstständig ausgeführt 17,35 werden und die umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten aus einem Ausbildungsberufsbild und in der Regel mehrjährige Berufserfahrung erfordern. 6 Eigenverantwortliche höherwertige Tätigkeiten mit übergreifenden Spezialkenntnissen, die 19,09 eine umfangreiche Weiterbildung mit abgelegter Prüfung erfordern oder eine Tätigkeit, die ein Anleiten/Anweisen von anderen Mitarbeitern vorsieht, z.B. in der Funktion als Vorarbeiter auf der Baustelle. 7 Selbstständige und Tätigkeiten mit begrenzter Leitungsbefugnis, wie Tätigkeiten in 21,70 anordnender und beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem verantwortungsvollen Aufgabengebiet (für mehrere Mitarbeiter oder mehrere Baustellen) oder Tätigkeiten in begrenzten betrieblichen Funktionen, oder Tätigkeiten, die in der Regel Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die durch eine umfassende Weiterbildung vermittelt werden (Meisterprüfungsanforderungen). 8 Selbstständige und verantwortliche Tätigkeiten mit betriebsleitender Funktion. Tätigkeiten mit 24,29 erweiterter Leitungsbefugnis, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für den gesamten Betrieb und Geschäftsablauf zur Folge haben. * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 08 Parkett- und Bodenverlegungsleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1065 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - Beschreibung der Leistung nicht abschließend Entgelttabelle 08 Parkett- und Bodenverlegungsleistungen 45432100-5 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten 45432110-8 Bodenverlegearbeiten 45432111-5 Verlegen von nicht massiven Bodenbelägen 45432112-2 Verlegen von Bodenplatten 45432113-9 Verlegen von Parkettböden 45432114-6 Holzpflasterarbeiten 45432120-1 Verlegen von Zwischenböden 45432130-4 Bodenbelagsarbeiten VOB/C - DIN 18356 Parkett- und Holzpflasterarbeiten VOB/C - DIN 18365 Bodenbelagarbeiten Entgelttabelle Nr. 08 Parkett- und Bodenverlegungsleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1066 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 09 Verglasungsleistungen/Glaserhandwerk Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Verglasungsleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 09 Verglasungsleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1067 3. Vertragliches Entgelt - Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in abschließende Beispiele Euro 1 Fachvorarbeiter 19,22 2 Gehobener Facharbeiter Die Einstufung des gehobenen Facharbeiters erfolgt im 17,90 fachlichen Ermessen des Arbeitgebers in Absprache mit dem Betriebsrat. In Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung entscheidet der Arbeitgeber. 3 Facharbeiter mit Dreijährige Tätigkeit als Facharbeiter 17,45 abgeschlossener Lehre 4 Facharbeiter mit Zweijährige Tätigkeit als Facharbeiter 16,82 abgeschlossener Lehre 5 Facharbeiter mit 15,28 abgeschlossener Lehre 6 Hilfsarbeiter Nach dreimonatiger Beschäftigung 15,25 7 Hilfsarbeiter Bis zu dreimonatiger Beschäftigung 14,28 * 8 Hilfsarbeiter Kurzfristige Beschäftigung bis zu 65 Arbeitstage im 14,28 * Kalenderjahr * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 09 Verglasungsleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1068 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - Beschreibung der Leistung nicht abschließend Entgelttabelle 09 Glaserhandwerk / Verglasungsleistungen 45441000-0 Verglasungsarbeiten 50112120-0 Ersetzen von Windschutzscheiben VOB/C - DIN 18361 Verglasungsarbeiten Entgelttabelle Nr. 09 Verglasungsleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1069 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das Maler- und Lackiererhandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1070 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: 3.1 Stadt Bremen EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in abschließende Beispiele Euro 1 Arbeitsstellenleiter mit bestandener 21,36 Gesellenprüfung - Aufsicht über mindestens 6 Arbeitskräfte (110 %) ab 01.06.2026 22,00 2 Gesellen (Ecklohn, 100 %) 19,42 ab 01.06.2026 20,00 3 Junggeselle nach 1 Jahr tatsächlicher Tätigkeit 18,45 (95 %) ab 01.06.2026 20,00 4 Junggeselle nach bestandener Gesellenprüfung 17,48 erhalten im 1. Gesellenjahr (90 %) ab 01.06.2026 18,00 5 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 14,28 * den in § 1 Nr. 2 Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (RTV) genannten Gewerken im 1. und 2. Jahr der Gewerbezugehörigkeit (60 %) 6 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 14,28 * den in § 1 Nr. 2 RTV genannten Gewerken im dritten und vierten Jahr der Gewerbezugehörigkeit (70 %) 7 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 15, 54 den in § 1 Nr. 2 RTV genannten Gewerken ab dem fünften Jahr der Gewerbezugehörigkeit (80 %) ab 01.06.2026 16,00 9 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 16,51 den in § 1 Nr. 2 RTV genannten Gewerken ab dem fünften Jahr der Betriebszugehörigkeit (85 %) ab 01.06.2026 17,00 10 Einstiegslohn für ungelernte Arbeitnehmer Arbeitnehmer in den ersten 6 Monaten 14,28 * ihrer Tätigkeit nach Neueinstellung in den Betrieb (bzw. Übernahme nach der Ausbildung) 11 Einstiegslohn für Gesellen Arbeitnehmer in den ersten 6 Monaten 15,55 ihrer Tätigkeit nach Neueinstellung in den Betrieb (bzw. Übernahme nach ab 01.07.2026 der Ausbildung) 16,13 * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1071 3.2 Stadtgemeinde Bremerhaven EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt in und nicht abschließende Euro Bsp. 1 Arbeitsstellenleiter mit bestandener Gesellenprüfung - 21,36 Aufsicht über mindestens 6 Arbeitskräfte (110%) ab 01.06.2026 22,00 2 Gesellen (Ecklohn) nach zweijähriger tatsächlicher 19,42 Tätigkeit (100 %) ab 01.06.2026 20,00 3 Junggeselle nach 1 Jahr tatsächlicher Tätigkeit 18,45 (95 %) ab 01.06.2026 19,00 4 Junggeselle nach bestandener Gesellenprüfung erhalten 17,48 im 1. Gesellenjahr (90 %) ab 01.06.2026 18,00 5 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in den in 14,28 * § 1 Nr. 2 RTV genannten Gewerken im 1. und 2. Jahr der Gewerbezugehörigkeit (60 %) 6 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in den in 14,28 * § 1 Nr. 2 RTV genannten Gewerken im dritten und vierten Jahr der Gewerbezugehörigkeit (70 %) 7 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in den in 15,54 § 1 Nr. 2 RTV genannten Gewerken ab dem fünften Jahr der Gewerbezugehörigkeit (80 %) ab 01.06.2026 16,00 9 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in den in 16,51 § 1 Nr. 2 RTV genannten Gewerken ab dem fünften Jahr der Betriebszugehörigkeit (85 %) ab 01.06.2026 17,00 Mindestentgelte 10 Einstiegslohn für ungelernte Arbeitnehmer Arbeitnehmer in den ersten 6 14,28 * Monaten ihrer Tätigkeit nach Neueinstellung in den Betrieb (bzw. Übernahme nach der Ausbildung) 11 Einstiegslohn für Gesellen Arbeitnehmer in den ersten 6 15,55 Monaten ihrer Tätigkeit nach Neueinstellung in den Betrieb ab 01.07.2026 (bzw. Übernahme nach der 16,13 Ausbildung) Korrosionsschutzbetriebe 12 Arbeitsstellenleiter; das sind Vorarbeiter, die auf 20,01 Baustellen mindestens 15 Arbeitnehmer beaufsichtigen Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1072 13 Vorarbeiter 20,14 14 Arbeitnehmer mit abgeschlossener, fachbezogener 18,39 Berufsausbildung (Lehre); z. B. Schlosser, Elektriker, Kfz- Mechaniker (Maschinisten); Kraftfahrer mit Führerschein II und dreijähriger Praxis in dieser Klasse, Arbeitnehmer der EG VI, soweit sie ausschließlich mit Gerüstbau beschäftigt werden. 15 Maler- und Lackierergesellen, Bauten- und 17,51 Eisenschutzfachwerker; das sind Arbeitnehmer, die nach einjähriger Einarbeitung alle typischen Korrosionsschutzarbeiten ausführen, wie z. B. Sandstrahl- , Flammentrostungs-, alle vorkommenden Anstrich- und Beschichtungsarbeiten, Farbspritzen, Metallspritzen; gleichgestellt sind Maschinisten, soweit sie nicht zur EG III gehören. 16 Bauten- und Eisenschutzwerker; das sind Arbeitnehmer, 16,28 die nach insgesamt dreimonatiger Einarbeitung mit Korrosionsschutzarbeiten mittleren Schwierigkeitsgrades beschäftigt werden. 17 Helfer; das sind Arbeitnehmer, die mit einfachen Arbeiten 15,76 beschäftigt werden. * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1073 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 10 Maler- und Lackiererleistungen 45321000-3 Wärmedämmarbeiten 45410000-4 Putzarbeiten 45432200-6 Wandverkleidungs- und Tapezierarbeiten 45432210-9 Wandverkleidungsarbeiten 45432220-2 Tapezierarbeiten 45442100-8 Anstricharbeiten 45442110-1 Anstricharbeiten in Gebäuden 45442120-4 Anstricharbeiten und Auftrag von Schutzanstrichen für Konstruktionen 45442121-1 Anstricharbeiten für Konstruktionen 45442180-2 Neuanstricharbeiten 45442190-5 Farbabbeizungsarbeiten 45442300-0 Mit Oberflächenschutz verbundene Arbeiten VOB/C - DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen VOB/C - DIN 18366 Tapezierarbeiten Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1074 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das Elektrohandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1075 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in nicht abschließende Beispiele Euro 1 Keine einschlägige, gewerblich-technische oder Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen 14,41 kaufmännische Berufsausbildung. Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern und nach einer Anlernphase verrichtet ab 01.01.2026 werden können (Helfer). 14,93 2 Einschlägige gewerblich-technische oder Tätigkeiten, die geringe 14,60 kaufmännische Berufsausbildung ohne Abschluss berufsfachliche Kenntnisse und oder ein gleichwertiger Ausbildungsstand. Fertigkeiten erfordern (Anlernausbildung). ab 01.01.2026 15,04 3 a) Einschlägige gewerblich-technische oder Tätigkeiten, die allgemeine 15,51 kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss berufsfachliche Kenntnisse und oder Fertigkeiten erfordern. b) ein gleichwertiger, durch mehrjährige Berufspraxis ab 01.01.2026 oder durch Qualifizierung erworbener 15,98 Ausbildungsstand, der einen Einsatz als Fachkraft rechtfertigt. 4 Einschlägige gewerblich-technische oder Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach 16,42 kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss konkreter Anweisung nach Einarbeitung. anforderungsgerecht ausgeführt werden. ab 01.01.2026 16,92 5 Einschlägige gewerblich-technische oder Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach 17,34 kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und allgemeiner Anweisung weitgehend Berufspraxis im Ausbildungsberuf. selbständig ausgeführt werden. ab 01.01.2026 17,86 6 Einschlägige gewerblich-technische oder Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach 18,25 kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und allgemeiner Anweisung stets mehrjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf selbständig ausgeführt werden. sowie Fachkenntnissen in einem einzelnen ab 01.01.2026 technischen bzw. kaufmännischen Sachgebiet. 18,80 7 Einschlägige gewerblich-technische oder Tätigkeiten höherwertiger Art, die im 20,08 kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und Rahmen betrieblicher Richtlinien mehrjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf weitgehend eigenverantwortlich sowie vertieften Fachkenntnissen in technischen und ausgeführt werden. ab 01.01.2026 kaufmännischen Sachgebieten sowie als Meister 20,68 ohne Berufserfahrung. 8 Einschlägige gewerblich-technische oder Tätigkeiten höherwertiger Art, die im 21,90 kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und Rahmen betrieblicher Richtlinien stets langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie eigenverantwortlich ausgeführt vertieften Fachkenntnissen auf mehreren werden und Tätigkeit bzw. Einsatz als ab 01.01.2026 technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten z. Meister. 22,56 B. als Obermonteur oder Büroleiter oder als Meister mit 18 Monaten Berufserfahrung als Meister oder Geselle. Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1076 9 a) Meister mit 36-monatiger Berufspraxis als Meister a) Tätigkeit als Meister ohne 23,73 oder Entscheidungsbefugnis oder b) einschlägige gewerblich-technische oder b) Tätigkeit in der Funktion eines kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss Gruppenleiters bzw. einer ab 01.01.2026 und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf kaufmännischen oder technischen 24,44 sowie herausragenden Fachkenntnissen in Sachbearbeitung. mehreren technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten in Verbindung mit dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z. B. "Obermonteur") oder c) staatlich geprüfter Techniker mit geringer Berufspraxis als Techniker. 10 a) Meister mit mehrjähriger Berufspraxis als a) Tätigkeit als Meister mit 25,55 Vorgesetzter oder Entscheidungsbefugnis oder b) anderer gleichwertiger Abschluss mit umfassender b) Tätigkeit in der Funktion eines Leiters Berufspraxis und Übersicht über die einer kaufmännischen oder ab 01.01.2026 Zusammenhänge angrenzender Gebiete oder technischen Sachgebietsleitung, die 26,32 c) staatlich geprüfter Techniker mit mehrjähriger selbständige und Berufspraxis als Techniker eigenverantwortlichen Entscheidungen verlangt und deren Anforderungen über die Anforderungen der Gruppe 9 wesentlich hinausgehen 11 a) Meister mit umfassender Berufspraxis in mehreren a) Tätigkeit als Meister in leitender 28,29 Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Funktion in besonders schwierigen Abschluss einer einschlägig anerkannten und verantwortungsvollen Fortbildung (z.B. "Betriebswirt des Handwerks" Aufgabengebiet oder ab 01.01.2026 oder "Technischer Betriebswirt" oder b) Tätigkeit in übergeordneten 29,13 „Fachplaner") oder Leitungsfunktionen des Betriebes, b) anderer gleichwertiger Abschluss mit umfassender die eigenverantwortliche Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Entscheidungen von erheblicher Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig Bedeutung für den Betriebs- oder anerkannten Fortbildung (z.B. "Betriebswirt des Geschäftsablauf erfordern. Diese Handwerks" oder "Technischer Betriebswirt" oder Tätigkeiten müssen über die der „Fachplaner") oder Gruppe 10 wesentlich hinausgehen. c) erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium. 12 a) Meister mit umfassender Berufspraxis in mehreren Tätigkeit als Betriebsleiter. 31,02 Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. "Technischer Fachwirt der ab 01.01.2026 Elektrohandwerke") oder 31,96 b) anderer gleichwertiger Abschluss mit umfassender Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. "Technischer Fachwirt der Elektrohandwerke") oder c) erfolgreich abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium. Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1077 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 11 Elektrohandwerk 45231400-9 Bauarbeiten für Starkstromleitungen 45232200-4 Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen 45232300-5 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen 45232310-8 Bauarbeiten für Fernsprechleitungen 45232311-5 Leitungen für Notrufsäulen 45232320-1 Kabelfernsehleitungen 45232330-4 Errichtung von Antennen 45232332-8 Mit dem Fernmeldewesen verbundene Arbeiten 45232340-7 Bau von Basisstationen für den Mobilfunk 45233291-5 Installation von Verkehrssäulen 45233294-6 Installation von Straßenverkehrssignalen 45311000-0 Installation von Elektroanlagen 45311100-1 Installation von elektrischen Kabeln 45311200-2 Elektroinstallationsarbeiten 45312000-7 Installation von Alarmanlagen und Antennen 45312100-8 Installation von Brandmeldeanlagen 45312200-9 Installation von Einbruchmeldeanlagen 45312300-0 Installation von Antennen 45312311-0 Installation von Blitzableitern 45312320-6 Installation von Fernsehantennen 45312330-9 Installation von Rundfunkantennen 45314100-2 Installation von Telefonzentralen 45314120-8 Installation von Telefonvermittlungszentralen 45314200-3 Installation von Telefonleitungen 45314310-7 Verlegen von Kabeln 45314320-0 Installation von Computerkabelnetzen 45315100-9 Elektrotechnikinstallation 45315200-0 Turbinenarbeiten 45315300-1 Stromversorgungsanlagen 45315400-2 Hochspannungsarbeiten 45315500-3 Mittelspannungsarbeiten 45315600-4 Niederspannungsarbeiten 45315700-5 Installation von Schaltanlagen 45317000-2 Sonstige Elektroinstallationsarbeiten 45317100-3 Elektroinstallationsarbeiten für Pumpanlagen 45317200-4 Elektroinstallationsarbeiten für Transformatoren 45317300-5 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen 45317400-6 Elektroinstallationsarbeiten für Filtrieranlagen 50232100-1 Wartung von Straßenbeleuchtungen 50232110-4 Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen 50311000-8 Wartung und Reparatur von Abrechnungsmaschinen 50311400-2 Wartung und Reparatur von Rechen- und Abrechnungsmaschinen 50313000-2 Wartung und Reparatur von Reprografiegeräten 50313100-3 Reparatur von Fotokopiergeräten 50313200-4 Wartung von Fotokopiergeräten 50314000-9 Reparatur und Wartung von Telefaxgeräten 50315000-6 Reparatur und Wartung von Anrufbeantwortern 50316000-3 Wartung und Reparatur von Fahrkartenautomaten Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1078 50317000-0 Wartung und Reparatur von Fahrkartenentwertern 50331000-4 Reparatur und Wartung von Fernmeldeleitungen 50332000-1 Wartung im Bereich Fernmeldeinfrastruktur 50333000-8 Wartung von Funkverbindungseinrichtungen 50333100-9 Reparatur und Wartung von Funksendern 50333200-0 Reparatur und Wartung von Funktelefongeräten 50334000-5 Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Fernsprechgeräten und Telegrafen 50334100-6 Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Fernsprechgeräten 50334110-9 Wartung von Telefonnetzen 50334120-2 Aufrüstung von Fernsprechvermittlungsanlagen 50334130-5 Reparatur und Wartung von Fernsprechvermittlungsanlagen 50334140-8 Reparatur und Wartung von Fernsprechgeräten 50334200-7 Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Telegrafen 50334300-8 Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Fernschreibern 50334400-9 Wartung von Kommunikationssystemen 50341000-7 Reparatur und Wartung von Fernsehgeräten 50341100-8 Reparatur und Wartung von Bildschirmtextgeräten 50341200-9 Reparatur und Wartung von Fernsehsendern 50342000-4 Reparatur und Wartung von Audiogeräten 50343000-1 Reparatur und Wartung von Videogeräten 50511000-0 Reparatur und Wartung von Pumpen 50511100-1 Reparatur und Wartung von Flüssigkeitspumpen 50511200-2 Reparatur und Wartung von Gaspumpen 50531300-9 Reparatur und Wartung von Kompressoren 50531400-0 Reparatur und Wartung von Kräne Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen 50532000-3 Einrichtungen 50532100-4 Reparatur und Wartung von Elektromotoren 50532200-5 Reparatur und Wartung von Transformatoren 50532300-6 Reparatur und Wartung von Generatoren 50532400-7 Reparatur und Wartung von Stromverteilungsanlagen 50711000-2 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden 51110000-6 Installation von elektrischen Einrichtungen 51111000-3 Installation von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren 51111100-4 Installation von Elektromotoren 51111200-5 Installation von Generatoren 51111300-6 Installation von Transformatoren 51112000-0 Installation von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen 51112100-1 Installation von Elektrizitätsverteilungseinrichtungen 51112200-2 Installation von Elektrizitätsschalteinrichtungen 51131000-9 Installation von Dampferzeugern 51200000-4 Installation von Mess-, Kontroll-, Prüf- und Navigationsgeräten 51210000-7 Installation von Messgeräten 51310000-8 Installation von Rundfunk-, Fernseh-, Audio- und Videogeräten 51311000-5 Installation von Rundfunkgeräten 51312000-2 Installation von Fernsehgeräten 51313000-9 Installation von Audiogeräten 51314000-6 Installation von Videogeräten 51320000-1 Installation von Rundfunk- und Fernsehsendern 51330000-4 Installation von Funktelefongeräten 51620000-4 Installation von Büromaschinen 51900000-1 Installation von Lenk- und Steuersystemen 71314100-3 Dienstleistungen im Elektrobereich 71315210-4 Beratung in der Haustechnik 71318100-1 Dienstleistungen für Lichttechnik und Tageslichttechnik 71323100-9 Planung von Stromversorgungssystemen Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1079 VOB/C - DIN 18382 Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV VOB/C - DIN 18385 Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen VOB/C - DIN 18386 Gebäudeautomation Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1080 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 12 Gerüstbauleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Gerüstbauleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 12 Gerüstbauleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1081 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in abschließende Beispiele Euro M1 Gerüstbaumeister Hinweis: Das Qualifikations- und das 24,18 Qualifikation: Tätigkeitsmerkmal müssen erfüllt sein. - Meisterprüfung im Ausbildungsberuf Gerüstbauer Tätigkeit: - tatsächliche Ausübung von Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung I Geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer Hinweis: Das Qualifikations- und ein 22,39 Qualifikation: Tätigkeitsmerkmal müssen erfüllt sein. - Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Alternativ: Bei einer Eingruppierung als Gerüstbau-Kolonnenführer Geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer vor dem Tätigkeit: 01.09.2015 muss nur ein Tätigkeitsmerkmal - Selbständige Führung und Überwachung mehrerer erfüllt sein. Montagekolonnen - Ausführung von normgerechten Aufmaßen und/oder Abrechnung II Geprüfter Montageleiter Hinweis: Ein Qualifikations- und die 20,60 Qualifikation: Tätigkeitsmerkmale müssen erfüllt sein. - Prüfung zum Geprüften Gerüstbau-Montageleiter Alternativ: Bei einer Eingruppierung als - Prüfung zum Gerüstbauer Geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer vor dem Tätigkeit: 01.09.2015 muss kein Qualifikations- und - Selbständige Führung einer Montagekolonne Tätigkeitsmerkmal erfüllt sein. - Fertigen einfacher Aufmaße II a Geprüfter Gerüstbau-Obermonteur Hinweis: Eingruppierung bis 31. Juli 2015 als 19,52 Geprüfter Gerüstbau-Obermonteur oder als Platzmeister III Gerüstbauer Hinweis: Das Qualifikationsmerkmal muss 17,91 Qualifikation: erfüllt sein. Alternativ: Eingruppierung als - Prüfung im Ausbildungsberuf Gerüstbauer Gerüstbau-Fachmonteur vor dem 01.09.2015 IV Geprüfter Gerüstbau-Monteur Hinweis: Das Qualifikations- und das 17,01 Qualifikation: Tätigkeitsmerkmal müssen erfüllt sein. - Prüfung zum Geprüften Gerüstbau-Monteur Tätigkeit: - Selbstständiger Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten sowie Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Liften, Aufzügen und anderen maschinell betriebenen Gerüsten einschließlich der Bedienung V Gerüstbau-Werker Hinweis: Das Qualifikations- und die 16,12 Qualifikation: Tätigkeitsmerkmale müssen erfüllt sein. - Sechsmonatige Tätigkeit im Gerüstbauer-Handwerk Tätigkeit: - Auf-, Um- und Abbau von einfachen Gerüsten sowie Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Liften, Aufzügen und anderen maschinell betriebenen Gerüsten einschließlich der Bedienung - Auf-, Um- und Abbau von sonstigen Gerüsten sowie Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Liften, Aufzügen und anderen maschinell betriebenen Gerüsten einschließlich der Bedienung unter Anleitung - Wartung und Reparatur von Gerüstmaterial VI a Gerüstbau-Helfer Hinweis: Die Tätigkeitsmerkmale müssen erfüllt 15,22 Tätigkeit: sein. Alternativ: Lagerarbeiter nach - Ausführung einfacher Arbeiten Lohngruppe VII, die ausnahmsweise - Lagern, Laden und Transportieren von Gerüstmaterial Tätigkeiten beim Auf-, Um- und Abbau von auf Anweisung Gerüsten durchführen. - helfende Tätigkeit bei Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten unter Anleitung VI b Besondere Anforderungen: 14,28 * - Gerüstbau-Helfer im ersten Monat der Beschäftigung Entgelttabelle Nr. 12 Gerüstbauleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1082 - jugendliche Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Ausbildung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr VII Lagerarbeiter 14,33 Tätigkeit: - Einsatz im Gerüstbauer-Handwerk, nicht aber im Gerüstbau - Transport und Lagern von Gerüst- und anderen Baumaterialien - Wartung und Reparatur von Gerüstmaterial nach Einarbeitung und Ausführung von sonstigen im Gerüstbauer-Handwerk üblichen Lagerplatzarbeiten * Entspricht Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 12 Gerüstbauleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1083 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 12 Gerüstbauleistungen 45262100-2 Gerüstarbeiten 45262110-5 Abbau von Gerüsten 45262120-8 Errichtung von Gerüsten VOB/C - DIN 18451 Gerüstarbeiten Entgelttabelle Nr. 12 Gerüstbauleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1084 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Abbruch- und Abwrackleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Überstunden (Mehrarbeit) ist ein Zuschlag i.H.v. 25 % zu zahlen. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1085 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung beauftragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in nicht abschließende Beispiele Euro gewerbliche Beschäftigte 1 Hilfskräfte - Laden und Befördern von Materialien auf der 14,28 * Tätigkeit: Arbeitsstelle - Ausführung einfacher manueller Arbeiten nach - Pflegen und Instandhalten von Arbeitsmitteln Anweisung - Reinigungs- und Aufräumarbeiten - Wassersaugen und -spritzen - Verpacken von Abbruchmaterial - Helfen beim Einrichten und Räumen von Baustellen - Helfen beim Auf- und Abrüsten von Maschinen und Geräten 2 Abbruch-, Bohr- und Sägewerker - Entkernen von Gebäuden 14,28 * Tätigkeit: - Brennschneidarbeiten - Ausführung einfacher Abbrucharbeiten aller Art, - Stemmarbeiten, Pressarbeiten manuell oder mit leichtem Gerät nach - Bohr- und Sägearbeiten einschließlich des Anweisung Aufmaßes 3 Abbruch-, Bohr- und Sägewerker nach dem - Tätigkeitsbeispiele der Lohngruppe 2 nach 14,30 zweiten Jahr ihrer Tätigkeit, Sprenghelfer dem zweiten Jahr der Tätigkeit Tätigkeit: - Führen und Pflegen von und einfache - Ausführung einfacher Abbrucharbeiten aller Art, Wartungsarbeiten bei LKW manuell oder mit leichtem Gerät nach - Aufstellen, Einrichten, Bedienen und Warten Anweisung nach dem zweiten Jahr der Tätigkeit von kleineren Baumaschinen und Geräten - Hilfsarbeiten bei der Durchführung von - Durchführung aller Sprenghilfsarbeiten Sprengarbeiten nach Anweisung außer Herstellen von Zündkreisen, - Führen von Kraftfahrzeugen, für die die Anfertigen von Schlagpatronen und zünden Führerscheinklasse 2 (alt) bzw. CE, C1E - Bohr- und Sägearbeiten in entkernten erforderlich ist, mit gültiger Fahrerlaubnis Gebäuden einschließlich des Aufmaßes - Maschinisten Regelqualifikation: - Berufserfahrung nach dem zweiten Jahr der Tätigkeit im Abbruch und Betontrenntechnik - Baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe - Abgeschlossene Ausbildung in einem artverwandten Ausbildungsberuf 4 Facharbeiter, Baugeräteführer, - Betreiben von Abbruchmaschinen mit einer 15,20 Berufskraftfahrer, Bohr-, Brenn- und Reichhöhe von bis zu acht Metern und einem Sägearbeiter, Sprengarbeiter zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 25 Tätigkeit: Tonnen und deren Anbaugeräte (z.B. - Facharbeiten des Abbruchgewerbes nach Hydraulikhammer) genereller Anweisung - Warten und Reparieren von Baumaschinen - Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes und Geräten Regelqualifikation: - Führen von Kraftfahrzeugen - Bauwerksmechaniker nach abgeschlossener - Abbrechen von Gebäuden, Sortieren und Berufsausbildung Verladen - durch Berufserfahrung erworbene vergleichbare - Ausführung aller Bohr- und Sägearbeiten; grundlegende Kenntnisse der Tätigkeit im spalten und pressschneiden Abbruchgewerbe und bei Sprengarbeiten mind. zweijährige Tätigkeit als Sprenghelfer - baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe im ersten Jahr - abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer mit gültiger Fahrerlaubnis nach CE, C1E - Schlosser und Maschinisten mit abgeschlossener Berufsausbildung - Befähigungsschein für Seilsägearbeiten; Geprüfter Bohr- und Sägefachmann (abgeschlossene Lehrgänge) Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1086 5 Abbruchvorarbeiter, Spezial-Abbruch- - Betreiben von Abbruchmaschinen mit einer 15,94 Facharbeiter, Abbruchmaschinenführer, Reichhöhe von bis zu 20 Metern und einem Sprengberechtigte zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 40 Tätigkeit: Tonnen - Selbstständige Ausführung der Facharbeiten - Selbständige Durchführung von des Abbruchgewerbes sowie Sprengarbeiten Sprengungen nach Anleitung oder Einweisung - Vorarbeiter - Führung einer kleinen Gruppe von - Platzmeister Arbeitnehmern unter eigener Mitarbeit - Leitung einfacher Abbruchbaustellen Regelqualifikation: - Selbstständiges Ausführen aller Bohr- und - Bauwerksmechaniker mit dreijähriger Sägearbeiten; spalten und pressschneiden Berufserfahrung und Ernennung zum Vorarbeiter - durch Berufserfahrung erworbene vergleichbare grundlegende Kenntnisse der Tätigkeit im Abbruch und Betontrenntechnik - Befähigungsnachweis zur Führung von Abbruch-Spezialmaschinen bis einschließlich 40 Tonnen - Befähigungsschein nach § 20 SprengG - Allgemeine Sprengarbeiten 6 Spezial-Abbruchmaschinenführer, - Betreiben von Abbruchmaschinen mit einer 16,71 Qualifizierter Abbruchvorarbeiter Reichhöhe von über 20 Metern und einem Tätigkeit: zulässigen Gesamtgewicht von über 40 - Selbständige Ausführung schwieriger Tonnen Facharbeiten des Abbruchgewerbes - Leitung von Abbruchbaustellen - Führung einer Gruppe von Arbeitnehmern unter eigener Mitarbeit Regelqualifikation: - durch langjährige Berufserfahrung erworbene erweiterte Kenntnisse der Tätigkeit im Abbruch und Betontrenntechnik - Befähigungsnachweis zur Führung von Abbruch-Spezialmaschinen ab 40 Tonnen - Grundkenntnisse der Baukonstruktion 7 Abbruchstellenleiter, qualifizierte - Durchführen von Abbruchaufträgen 17,00 Sprengberechtigte, qualifizierte Spezial- schwierigster Art (einschließlich Abbruchmaschinenführer Entsorgungsüberwachung) sowie Leitung Tätigkeit: der Absperrungs- und - Selbständige Ausführung besonders schwieriger Sicherheitsmaßnahmen Facharbeiten des Abbruchgewerbes nach - Anleitung und Koordinierung von wenigstens fünfjähriger Berufserfahrung Nachunternehmern - Führung einer Gruppe von Arbeitnehmern nach - Erstellen von Aufmaßen Ernennung - Führen einer Spezial-Abbruchmaschine - Selbständiges Aufstellen von Sprengplänen und (Super-Longfront, Seilbagger) Durchführen von Sprengungen Regelqualifikation: - Befähigungsschein nach § 20 SprengG - Allgemeine Sprengarbeiten sowie Aufbaulehrgänge - Befähigungsnachweis zum Führen von Spezial- Abbruchmaschinen - Spezialkenntnisse im Abbruchgewerbe (u.a. statische Grundkenntnisse, Aufmaßerstellung) technische Angestellte T1 Angestellte, die vorwiegend schematische 14,28 * Tätigkeiten oder einfache technische Tätigkeiten ausüben T2 Angestellte, mit einfacher vorwiegend Berufsausbildung an einer einschlägigen 14,28 * schematischer oder anderer einfacher technischer Technikerschule Tätigkeit, für die eine Berufsausbildung erforderlich ab dem 5 ist Bsp.: Berufsjahr i.d. EG Erstellen von einfachen Kalkulationen, 15,00 statischen Berechnungen und einfachen Massenberechnungen auf Anweisung T3 Angestellte mit umgrenzten Aufgaben, die nach Ausbildung an einer einschlägigen 15,00 Anleitung zu erledigen sind und erweiterte Technikerschule mit Abschlussprüfung. Fachkenntnisse erfordern. ab dem 3. Bsp.: Berufsjahr i.d. EG Anfertigen von einfachen statischen 16,11 Berechnungen, Aufstellen von schwierigen Massenberechnungen, Überwachen von Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1087 einfachen Arbeitsstellen unter Aufsicht ab dem 5. erfahrener Techniker. Erstellen von Berufsjahr i.d. EG Entsorgungskonzepten. 17,83 ab dem 7 Berufsjahr i.d. EG 18,36 T4 Angestellte, die schwierige, gründliche Abgeschlossenes Studium an einer 20,28 Fachkenntnisse erfordernde Aufgaben nach Fachhochschule (Bereich Technik) als Dipl.- allgemeiner Anweisung selbständig ausführen. Ing. (FH) oder als Master oder ein ab dem 3. abgeschlossenes Studium (Bereich Technik) Berufsjahr i.d. EG als Bachelor und zweijährige einschlägige 22,25 Berufserfahrung. ab dem 5. Bsp.: Berufsjahr i.d. EG Angestellte, die nach besonderer Einführung 24,15 statische Berechnungen, Eingabepläne, Arbeitspläne, Massenberechnungen und schwierige Berechnungen vornehmen. T5 Angestellte, die unter eigener Verantwortung Abgeschlossenes Studium an einer 25,63 selbständig Aufgaben ausführen, die besondere Fachhochschule (Bereich Technik) als Dipl.- Fachkenntnisse erfordern, wie sie durch Ing. (FH) oder als Master oder ein langjährige Erfahrungen erworben werden. abgeschlossenes Studium (Bereich Technik) als Bachelor und zweijährige einschlägige Berufserfahrung. Bsp.: Selbständiges Leiten von Arbeitsstellen, Aufstellen von schwierigen Kalkulationen und statischen Berechnungen, selbständiges Verhandeln mit Auftraggebern und Behörden. kaufmännische Beschäftigte K1 Angestellte mit einfacher kaufmännischer Tätigkeit. Abgeschlossene zweijährige kaufmännische 14,28 * Ausbildung oder abgeschlossene zweijährige Ausbildung an einer anerkannten höheren Handelsschule oder abgeschlossene zweijährige Ausbildung an einer anerkannten Handelsschule oder Wirtschaftsschule oder dreijährige kaufmännische Tätigkeit, auf die in einer anerkannten Handelsschule oder Wirtschaftsschule verbrachte Zeit angerechnet wird Bsp.: Aufnehmen von Diktaten, auch über Diktiergeräte und einwandfreies schriftliches Wiedergeben; einfache Registraturarbeiten; Ausfertigen von Bestellungen, Mahnbriefen, Rechnungen. K2 Angestellte, die unter Anleitung schwierige Abgeschlossene kaufmännische Lehre und 14,63 Arbeiten erledigen. zweijährige kaufmännische Tätigkeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder ab dem 3. Berufsausbildung nach K 1 und dreijährige Berufsjahr i.d. EG kaufmännische Tätigkeit. 15,19 Bsp.: ab dem 5. Aufnehmen von Diktaten von schwierigen Berufsjahr i.d. EG Texten, auch über Diktiergeräte und form- und 15,80 stilgerechtes Wiedergeben; Durchführen von einfachen Buchhaltungs- und Lohn-abrechnungsarbeiten; Bedienen von PC's; Erledigen der Formalitäten bei Einstellun-gen und Entlassungen sowie Verwalten von Arbeitspapieren. K3 Angestellte, die auf allgemeine Anweisung Abgeschlossene kaufmännische Lehre und 17,81 schwierige Arbeiten erledigen. zweijährige kaufmännische Tätigkeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder ab dem 3. Berufsausbildung nach K 1 und dreijährige Berufsjahr i.d. EG kaufmännische Tätigkeit. 19,02 ab dem 5. Bsp.: Berufsjahr i.d. EG Form- und stilgerechtes Abfassen von Briefen; 21,10 Durchführen von schwierigen Buchhaltungsarbeiten; selbständiges Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1088 Durchführen aller lohn- und gehaltsbuchhalterischen Arbeiten; selbständiges Führen und Abwickeln von Konten einschließlich Korrespondenz und Mahnwesen. * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1089 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) Beschreibung der Leistung - nicht abschließend Entgelttabelle 13 Abbruch- und Abwrackleistungen 45111100-9 Abbrucharbeiten 45111200-0 Baureifmachung und Abräumung 45111210-3 Spreng- und Enttrümmerungsarbeiten 45111211-0 Sprengarbeiten 45111212-7 Enttrümmerungsarbeiten 45111213-4 Abräumungsarbeiten 45111214-1 Abräumen nach Sprengungen 45111300-1 Abbauarbeiten 45111310-4 Abbauarbeiten für Militäranlagen 45111320-7 Abbauarbeiten für Sicherheitsanlagen 45234113-1 Rückbau von Gleisen 45262660-5 Asbestbeseitigungsarbeiten 50243000-0 Abwracken von Schiffen 50531510-4 Demontage von Bohrtürmen 90650000-8 Asbestbeseitigung VOB/C - DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1090 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 14 Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 14 Steinmetz u. Steinbildhauerhandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1091 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in nicht abschließende Beispiele Euro 1 Steinbildhauer, Bildhauer 21,97 2 Vorarbeiter 20,46 3 Steinmetzen und Schrifthauer, Versetzer, Fräser, 18,61 soweit sie aus dem Steinmetzberuf kommen 4 Steinschleifer 16,75 5 Steinmetzgeselle im ersten Jahr der Tätigkeit 16,75 6 Versetzer und Fräser, soweit sie aus anderen Berufen 15,30 kommen 7 Steinmetzhelfer nach 12 Monaten Beschäftigung im 14,58 Steinmetzhandwerk 7 Steinmetzhelfer in den ersten 12 Monaten der Beschäftigung 14,28* im Steinmetzhandwerk * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 14 Steinmetz u. Steinbildhauerhandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1092 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 14 Steinmetz- und Steinbildhauerleistungen 45262510-9 Steinbauarbeiten 45262511-6 Steinmetzarbeiten 45262512-3 Quadersteinarbeiten 45262522-6 Mauerwerksarbeiten 92312230-2 Dienstleistungen von Bildhauern VOB/C - DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten VOB/C - DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten Entgelttabelle Nr. 14 Steinmetz u. Steinbildhauerhandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1093 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1094 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Entgelt in Anforderung en u. nicht Euro abschließend e Bsp. T 1/ T 1: Technische Angestellte, die neben vorwiegend schematischer Tätigkeit 14,28* K1 auch eine einfache zeichnerische oder eine andere einfache technische Tätigkeit ausüben, für die keine besondere Ausbildung erforderlich ist. K1: Kaufmännische Angestellte, die neben vorwiegend schematischer Tätigkeit auch eine einfache Bürotätigkeit ausüben, für die keine besondere Ausbildung erforderlich ist. T 2/ T 2: Technische Angestellte, die die Tätigkeit eines Bauzeichners oder eines 14,28 * K 2/ technischen Zeichners nach genauer Anweisung ausüben. Beispiele: Zeichnen DV 2 von Bauplänen (auch CAD), Ermitteln von Massen/Mengen für einfache Bauteile, Beschaffung und Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen. K 2: Kaufmännische Angestellte, die eine einfache Bürotätigkeit nach genauer Anweisung ausüben. Beispiele: Telekommunikation, Aufnahme einfacher Diktate und Wiedergabe, Textverarbeitung und DV-Kenntnisse, einfache Buchhaltungsarbeiten, Registraturarbeiten. Üblicher Ausbildungsweg: Kaufmännische Berufsausbildung oder gleichwertige Berufserfahrung. DV 2: Angestellte, die Daten nach Vorgabe eingeben, einfache Programme bedienen und EDV-Arbeitsplätze einrichten. Beispiele: Dateneingabe, Programmeinstellung, Datensicherung. Üblicher Ausbildungsweg: Abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf. Ab 5. Jahr 14,85 T 3/ T 3: Technische Angestellte mit umgrenzten Aufgaben, die nach Anleitung zu 16,21 K 3/ erledigen sind und weitere Fachkenntnisse erfordern. Beispiele: Zeichnen von DV 3 Plänen, Aufstellen von Massen, Mengenberechnungen und Abrechnungen, Überwachen von einfachen Bauausführungen, Bearbeiten von einfachen Entwürfen und Konstruktionen. Üblicher Ausbildungsweg: Abgeschlossene Ausbildung an einer anerkannten Technikerschule oder abgelegte Meisterprüfung oder abgeschlossene Ausbildung in einem technischen Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Praxis. K 3: Kaufmännische Angestellte, die nach Anleitung schwierige Aufgaben erledigen. Beispiele: Aufnahme von Diktaten, form- und stilgerechte Wiedergabe (DV), einfache (auch fremdsprachliche) Korrespondenz, Buchhaltungsarbeiten, Gehaltsabrechnungsarbeiten mit Erledigung der üblichen Formalitäten bei Einstellungen und Entlassungen. Üblicher Ausbildungsweg: wie in K 2. DV 3: Angestellte, die nach Anleitung einfache Installationen von Hard- und Software vornehmen, Datensicherungen und einfache Systeme pflegen, leichte Programmierungen unter Anleitung durchführen. Beispiele: einfache Systemanpassungen, Schnittstellen programmieren, bedienen und arbeiten mit Programmen. Üblicher Ausbildungsweg: Abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Praxis. Ab 3. Jahr 17,19 Ab 5. Jahr 18,55 T 4/ T 4: Technische Angestellte, Ingenieure und Architekten, die gründliche 19,14 IA 1/ Fachkenntnisse erfordernde schwierige Aufgaben nach allgemeiner Anleitung DV 4 selbständig ausführen. Beispiele: Entwurfsarbeiten, Ausführungs- und Detailbearbeitung, Entwerfen und Konstruieren, Berechnungen, Vorverhandlungen mit Auftraggebern, Behörden und Fachingenieuren, Mitarbeit bei größeren Bauleitungen unter einem übergeordneten Bauleiter, Vermessungsarbeiten, Mitarbeit im wissenschaftlichen Bereich. Üblicher Ausbildungsweg: Abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1095 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Entgelt in Anforderung en u. nicht Euro abschließend e Bsp. Ingenieurschule, Fachhochschule, Ingenieurakademie, einer Hochschule bzw. Universität, oder Arbeitnehmer mit entsprechender Berufserfahrung. DV 4: Programmierer, Informatiker, Ingenieure, die schwierige Hard- und Software installieren, einfache Netzwerke einrichten und pflegen, Datenbanken verwalten, Datensicherungssysteme einrichten und schwierige Programmierungen nach allgemeiner Anleitung selbständig durchführen. Beispiele: Planung von Systemen und Programmen und deren Realisierung, Mitarbeit bei größeren Objekten unter einem übergeordneten Leiter, Vorverhandlungen mit Auftraggebern, Lieferanten. Üblicher Ausbildungsweg: Abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Akademie, Fachhochschule, Hochschule bzw. Universität, oder Arbeitnehmer mit entsprechender Berufserfahrung. Im 2. Jahr 19,53 Ab 3. Jahr 21,10 Ab 5. Jahr 22,46 K4 Kaufmännische Angestellte, die nach allgemeiner Anleitung schwierige 19,14 Arbeiten selbständig erledigen. Beispiele: Sekretariatsaufgaben, schwierige fremdsprachliche Korrespondenz, Buchhaltungsarbeiten, Kontenführung mit Korrespondenz und Mahnwesen (DV), Gehaltsbuchhaltung oder deren Überwachung, Rechnungswesen. Üblicher Ausbildungsweg: wie in K 3 mit Fortbildung oder entsprechender Berufserfahrung. Ab 3. Jahr 20,70 Ab 5. Jahr 22,07 T5/ T 5: Technische Angestellte, Ingenieure und Architekten, die selbständig 24,81 IA2/D Aufgaben ausführen, die besondere Fachkenntnisse oder Erfahrungen V5 erfordern. Beispiele: Leiten und/oder Abrechnen von Bauausführungen, Entwurfs- und Ausführungsplanung komplexer Projekte, Verhandeln mit Auftraggebern, Behörden, Objektplanern und Fachingenieuren, Aufstellen von Kostenvoranschlägen, Kalkulationen, wissenschaftliche Tätigkeiten. Üblicher Ausbildungsweg: wie in Gruppe T 4/IA 1 DV 5: Angestellte, Informatiker und Ingenieure, die schwierige Installationen durchführen, umfangreiche Systeme selbständig einrichten und überwachen, die besondere Fachkenntnisse und Erfahrungen erfordern. Beispiele: Ausführung komplexer Systeme, Verhandlungen mit Auftraggebern und Lieferanten, Kalkulationen, wissenschaftliche Tätigkeiten. Üblicher Ausbildungsweg: wie in Gruppe DV 4. Ab 3. Jahr 25,98 Ab 5. Jahr 27,35 K5 Kaufmännische Angestellte, die aufgrund umfangreicher Fachkenntnisse oder 22,66 langjähriger Erfahrungen ein schwieriges Aufgabengebiet selbständig bearbeiten. Beispiele: Bilanzierung, internes Controlling, Leiten einer Abteilung oder eines Büros. Üblicher Ausbildungsweg: wie in K 4, jedoch mit umfangreicher Berufserfahrung Ab 3. Jahr 24,22 Ab 5. Jahr 25,59 T 6/ T 6/IA 3: Technische Angestellte, Ingenieure und Architekten, die bei der 29,30 IA 3/ Ausübung der in Gruppe T 5/IA 2 beschriebenen Tätigkeiten eine besondere DV 6 Verantwortung tragen. DV 6: Angestellte, Informatiker und Ingenieure, die bei der Ausübung der in der Gruppe DV 5 beschriebenen Tätigkeiten eine besondere Verantwortung tragen. * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1096 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) Beschreibung der Leistung - nicht abschließend Entgelttabelle 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros 71200000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros 71210000-3 Beratungsdienste von Architekten 71220000-6 Architekturentwurf 71221000-3 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 71222000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen 71222100-1 Kartierung städtischer Gebiete 71222200-2 Kartierung ländlicher Gebiete 71223000-7 Dienstleistungen von Architekturbüros bei raumbildenden Ausbauten 71241000-9 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse 71242000-6 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung 71243000-3 Planentwürfe (Systeme und Integration) 71244000-0 Kalkulation und Überwachung der Kosten 71245000-7 Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen 71246000-4 Festlegung und Aufstellung der für den Bau benötigten Mengen 71247000-1 Beaufsichtigung der Bauarbeiten 71248000-8 Projektaufsicht und Dokumentation 71250000-5 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste 71251000-2 Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme 71300000-1 Dienstleistungen von Ingenieurbüros 71318000-0 Beratungsdienste von Ingenieurbüros 71330000-0 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen 71331000-7 Dienstleistungen im Bereich Spülschlammtechnik 71335000-5 Technische Studien 71336000-2 Unterstützende technische Tätigkeiten 71340000-3 Von Ingenieuren erbrachte Verbundleistungen 71350000-6 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche 71351000-3 Prospektionstätigkeiten 71351100-4 Vorbereitung und Analyse von Bohrkernen 71351200-5 Geologische und geophysikalische Beratung 71351210-8 Geophysikalische Beratung 71351220-1 Geologische Beratung 71351500-8 Bodenuntersuchungen 71351710-3 Geophysikalische Untersuchungen 71351720-6 Geophysikalische Erhebungen für archäologische Grabungen 71351730-9 Geologische Prospektion 71351800-1 Topografische Dienste und Wasseraufspürung 71351810-4 Topografische Dienste 71351811-1 Topografische Erhebungen für archäologische Grabungen 71351820-7 Wasseraufspürdienste 71351900-2 Geologische, ozeanografische und hydrologische Untersuchungen 71351910-5 Geologische Untersuchungen 71351911-2 Photogeologische Untersuchungen 71351912-9 Stratigrafische Untersuchungen 71351913-6 Geologische Exploration 71352000-0 Untergrunduntersuchungen 71352100-1 Dienstleistungen im Bereich Seismik 71352110-4 Seismografische Bodenerkundung Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1097 71352120-7 Erfassung von seismischen Daten 71352130-0 Sammlung von seismischen Daten 71352140-3 Verarbeitung seismischer Daten 71352300-3 Magnetometrische Untersuchungen 71353000-7 Oberirdische Vermessung 71353100-8 Hydrografische Untersuchungen 71353200-9 Vermessungsdienste 71354000-4 Kartografiedienste 71354100-5 Digitalisierte Kartenerstellung 71354200-6 Luftbildvermessung 71354300-7 Katastervermessung 71354400-8 Hydrografische Dienste 71354500-9 Vermessungsdienste auf See 71355000-1 Vermessungsarbeiten 71355100-2 Photogrammetrische Dienstleistungen 71355200-3 Amtliche Landvermessung 71410000-5 Stadtplanung 71600000-4 Technische Tests, Analysen und Beratung 71610000-7 Tests und Analysen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit 71620000-0 Analysen 71630000-3 Technische Kontrolle und Tests 71631000-0 Technische Kontrolle 71631400-4 Technische Überwachung an Ingenieurbauten 90711000-4 Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor 90711100-5 Risiko- oder Gefahrenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor 90711200-6 Umweltnormen in anderen Bereichen als dem Bausektor 90711300-7 Analyse von Umweltindikatoren in anderen Bereichen als dem Bausektor Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung in anderen 90711400-8 Bereichen als dem Bausektor 90711500-9 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor 90712000-1 Umweltplanung 90712100-2 Umweltorientierte Stadtentwicklungsplanung 90712200-3 Planung einer Waldschutzstrategie 90712300-4 Planung einer Meeresschutzstrategie 90712400-5 Planung einer Strategie für das Management oder den Schutz natürlicher Ressourcen 90712500-6 Planung oder Aufbau von Umwelteinrichtungen 90714000-5 Umweltaudit 90714100-6 Umweltinformationssysteme 90714200-7 Umweltaudits in Unternehmen 90714300-8 Branchenspezifische Umweltaudits 90714400-9 Tätigkeitsspezifische Umweltaudits 90714500-0 Kontrolle der Umweltqualität 90714600-1 Kontrolle der Umweltsicherheit Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1098 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das Bankgewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Der Mehrarbeitszuschlag erhöht sich für Mehrarbeit, die über 8 Stunden in der Woche hinausgeht, und für Mehrarbeit, die an Sonnabenden (0-24.00 Uhr) geleistet wird, auf 50 %. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1099 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in Euro abschließende Beispiele 1 Tätigkeiten, die Vorkenntnisse nicht - Küchenhilfen 14,28 erfordern ab dem 3. Berufsjahr 15,08 ab dem 5. Berufsjahr 15,86 ab dem 7. Berufsjahr 16,85 2 Tätigkeiten, die Kenntnisse oder - Arbeitnehmer mit einfacher Tätigkeit im Zahlungs-, 14,79 Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Überweisungs- und Abrechnungsverkehr in der Regel durch eine kurze Einarbeitung Belegaufbereitung in Registraturen, Expeditionen und ab dem 3. Berufsjahr erworben werden Materialverwaltungen in Fachabteilungen 15,72 (Sortierarbeiten) im Kantinenbereich (z.B. Anrichten) – Boten ab dem 5. Berufsjahr - Pförtner 16,60 - Wächter ab dem 7. Berufsjahr 17,66 3 Tätigkeiten, die Kenntnisse und/oder - Arbeitnehmer mit Tätigkeiten in Kontokorrent- und 15,53 Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Sparabteilungen Regel durch eine Zweckausbildung - Geldzähler ab dem 3. Berufsjahr oder eine längere Einarbeitung - Geldboten mit Inkassovollmacht 16,30 erworben werden - Arbeitnehmer für EDV-Hilfsmaschinen, Mikrofilm, Adressiermaschinen und Archivverfilmung ab dem 5. Berufsjahr - Datentypist/Codierer 17,04 - Phonotypist - Fernschreiber ab dem 7. Berufsjahr - Telefonist 17,80 - Registratoren - Expedienten - Materiallageristen - Hausmeister - Kraftfahrer - Arbeitnehmer an umfangreichen technischen Sicherheitseinrichtungen - Empfangspersonal - Büfett- und Bedienungspersonal mit erhöhten Anforderungen - Beiköche 4 Tätigkeiten, die Kenntnisse und/oder - Kontoführer/Disponenten 16,19 Fertigkeiten erfordern, wie sie in der - Schalterangestellte mit Bedienungstätigkeit Regel durch eine abgeschlossene - Kassierer an Meinen Kassen mit einfachem ab dem 3. Berufsjahr Berufsausbildung oder durch eine um Kassenverkehr 17,02 entsprechende Berufserfahrung - Sachbearbeiter in der. Belegaufbereitung, im ergänzte Zweckausbildung oder Zahlungs-, Überweisungs- und Abrechnungsverkehr ab dem 5. Berufsjahr längere Einarbeitung erworben werden - Arbeitnehmer in Kredit-, Wertpapier-, Auslands- und 17,82 Stabsabteilungen (z. B. Personal-, Organisations-, Rechtsabteilung, Rechnungswesen) ab dem 7. Berufsjahr - Arbeitnehmer in der EDV-Arbeitsnachbereitung mit 18,64 Kontrolltätigkeit - Operator-Assistenten - Band- und Magnetplattenverwalter - Datentypist/Codierer mit schwierigen Arbeiten und/oder Prüfarbeiten - Stenotypist - Phonotypist mit erhöhten Anforderungen - Fernschreiber mit erhöhten Anforderungen - Telefonist mit erhöhten Anforderungen - Materialverwalter - Handwerker/Facharbeiter Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1100 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in Euro abschließende Beispiele - Hausmeister mit erhöhten Anforderungen - Kraftfahrer mit erhöhten Anforderungen - Beiköche mit erhöhten Anforderungen 5 Tätigkeiten, die gründliche oder - Kontoführer/Disponenten mit schwierigeren Arbeiten 16,85 vielseitige Kenntnisse erfordern, wie oder mit beratender Tätigkeit sie in der Regel auf dem in Gruppe 4 - Schalterangestellte mit beratender Tätigkeit ab dem 3. Berufsjahr angegebenen Wege - ergänzt durch - Kassierer 17,77 weitere Berufserfahrung, - Sachbearbeiter mit erhöhten Anforderungen in der Berufsfortbildung oder die Aneignung Belegaufbereitung, im Zahlungs-, ab dem 5. Berufsjahr zusätzlicher Kenntnisse im jeweiligen - Überweisungs- und Abrechnungsverkehr sowie in der 18,67 Sachgebiet - erworben werden Datenerfassung - Sachbearbeiter mit einfacheren Tätigkeiten in Kredit-, ab dem 7. Berufsjahr Wertpapier-, Auslands- und 19,62 - Stabsabteilungen - Sachbearbeiter mit einfachen Tätigkeiten in der EDV- Arbeitsvorbereitung - Arbeitnehmer in der EDV-Nachbereitung mit erhöhten Anforderungen (z. B. Abstimmungstätigkeit) - Peripherie-Operators - Datenarchivare - Stenotypist mit erhöhten Anforderungen - Fremdsprachen-Stenotypist - Fernschreiber mit besonderen Anforderungen - Sekretär - Leiter von Registraturen, Expeditionen und Materialverwaltungen - Handwerker/Facharbeiter mit hochwertigen Arbeiten - Leiter gewerblicher Arbeitsgruppen (auch Hausmeister) - Botenmeister - Köche 6 Tätigkeiten, die vertiefte gründliche - Schalterangestellte/Kontoführer/Disponenten mit 18,71 und/oder vielseitige Kenntnisse abschließender Beratung für bestimmte Sparten wie voraussetzen und deren Ausführung in programmierte Kredite bzw. Dienstleistungen ab dem 5. Berufsjahr begrenztem Umfang eigene - Kassierer mit erhöhten Anforderungen 19,85 Entscheidungen erfordern - Gruppenleiter in der Belegaufbereitung, im Zahlungs-, Überweisungs-, Abrechnungsverkehr sowie in der ab dem 7. Berufsjahr Datenerfassung 20,99 - Sachbearbeiter in Kredit-, Wertpapier-, Auslands- und Stabsabteilungen - Sachbearbeiter in der EDV-Arbeitsvorbereitung - Leiter der EDV-Nachbereitung - Konsol-Operators - Datenarchivare mit erhöhten Anforderungen - Fremdsprachen-Stenotypistinnen mit erhöhten Anforderungen - Sekretär mit erhöhten Anforderungen - Leiter von Schreibdiensten - Leiter größerer Registraturen, Expeditionen, Materialverwaltungen, FS-Stellen und gewerblicher Arbeitsgruppen - Arbeitnehmer mit Verantwortung für hochwertige technische Anlagen - Erste Köche - Küchenleiter 7 Tätigkeiten, die umfassende - Kundenberater 21,21 Kenntnisse voraussetzen und deren - Leiter von Zahlstellen Ausführung überwiegend eigene - Kassierer mit bes. Anforderungen (wie Gelddisposition ab dem 7. Berufsjahr Entscheidungen und ein für angeschlossene Stellen, Fremdsprachen) 22,62 entsprechendes Maß an - Gruppenleiter in der Belegaufbereitung, im Zahlungs-, Verantwortung erfordern Überweisungs-, Abrechnungsverkehr sowie in der Datenerfassung in großen Stellen - Sachbearbeiter mit erhöhten Anforderungen in Kredit-, Wertpapier-, Auslands- und - Stabsabteilungen sowie in Außenstellen - Hauptamtliche Ausbilder - Sachbearbeiter mit erhöhten Anforderungen in der EDV-Arbeitsvorbereitung - Erste Operators Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1101 EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in Euro abschließende Beispiele - Konsol-Operators mit erhöhten Anforderungen - Schichtleiter - Programmierer-Assistent - EDV-Organisations-Assistent - Sekretär in besonderer Vertrauensstellung - Leiter großer Schreibdienste - Arbeitnehmer mit Verantwortung für hochwertige technische Anlagen in Großbetrieben - Küchenleiter in Großbetrieben - Wirtschaftsleiter 8 Tätigkeiten, die besondere - Kundenberater mit erhöhten Anforderungen (z. B. 24,46 Anforderungen an das fachliche Spezialberatung im Individualgeschäft) Können stellen und/oder mit erhöhter - Leiter kleinerer Geschäfts-/Zweigstellen Verantwortung verbunden sind - Hauptkassierer (in größeren Stellen) - Sachbearbeiter mit besonderen Anforderungen in Kredit-, Wertpapier-, Auslands- und Stabsabteilungen sowie in Außenstellen - Revisoren mit selbstständiger, vielseitiger Prüfungstätigkeit - Hauptamtliche Ausbilder mit erhöhten Anforderungen (z. B. in der Fort- und Weiterbildung) - Sachbearbeiter mit besonderen Anforderungen in der EDV-Arbeitsvorbereitung (z. B. Steuerung von komplexen Systemen) - Programmierer - EDV-Organisatoren - Schichtleiter mit erhöhten Anforderungen - Sekretärinnen der Geschäftsleitung großer Banken - Wirtschaftsleiter in Großbetrieben 9 Tätigkeiten, die sich durch - Kundenberater mit besonderen Anforderungen 28,03 Schwierigkeit und/oder Verantwortung - Geschäfts-/Zweigstellenleiter offenbar über Gruppe 8 hinausheben. - Schichtleiter mit besonderen Anforderungen Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1102 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 16 Bankleistungen 66110000-4 Bankdienstleistungen 66112000-8 Einlagengeschäft 66113000-5 Kreditgewährung 66115000-9 Internationaler Zahlungstransfer 66180000-5 Währungsumtausch 66600000-6 Finanzen und Liquiditätssteuerung Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1103 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch die Abfall- und Entsorgungswirtschaft zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 30 % in den EG 1 bis 9b und 15 % in den EG 9c bis 15 an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand Mai 2025. Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1104 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: 3.1 Tätigkeitsmerkmale und Eingruppierung 3.1.1 Allgemeine Tätigkeitsmerkmale • EG 1: einfachste Tätigkeiten Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, zum Beispiel – Essens- und Getränkeausgeber, – Garderobenpersonal, – Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich, – Reiniger in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks, – Wärter von Bedürfnisanstalten, – Servierer, – Hausarbeiter, – Hausgehilfen, – Boten (ohne Aufsichtsfunktion). • EG 2 bis 9a: handwerkliche Tätigkeiten o EG 2 Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten (Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.) o EG 3 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 2 heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert. o EG 4 ▪ Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden. ▪ Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten (Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der EG 3 erfordern. Danach müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der EG 3 verlangt werden kann.) o EG 5 Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden. o EG 6 Beschäftigte der EG 5, die hochwertige Arbeiten verrichten (Hochwertige Arbeiten sind Arbeiten, die an das Überlegungsvermögen und das fachliche Geschick der/des Beschäftigten Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der EG 5 verlangt werden kann.) o EG 7 Beschäftigte der EG 5, die besonders hochwertige Arbeiten verrichten (Besonders hochwertige Arbeiten sind Arbeiten, die neben vielseitigem, hochwertigem fachlichen Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit erfordern.) o EG 8 Beschäftigte der EG 5, deren Tätigkeiten in einem landesbezirklichen Tarifvertrag abschließend aufgeführt sind. o EG 9a Beschäftigte der EG 5, deren Tätigkeiten in einem landesbezirklichen Tarifvertrag abschließend aufgeführt sind. Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand Mai 2025. Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1105 • EG 2 bis 12 Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst Buchhaltereidienst bezieht sich nur auf Tätigkeiten von Beschäftigten, die mit kaufmännischer Buchführung beschäftigt sind. o EG 2 Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten (Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.) o EG 3 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 2 heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert. o EG 4 ▪ Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 3 heraushebt, dass sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert (Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.) ▪ Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der EG 3 erfordern. Danach müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der EG 3 verlangt werden kann.) o EG 5 ▪ Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit. ▪ Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert (Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.) o EG 6 Beschäftigte der EG 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie Beschäftigte der EG 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert (Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung (des Betriebes), bei der die/der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis der/des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.) o EG 7 Beschäftigte der EG 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert (Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.) o EG 8 Beschäftigte der EG 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen erfordert (Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.) o EG 9a Beschäftigte der EG 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert (Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.) o EG 9b ▪ Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. ▪ Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert (Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand Mai 2025. Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1106 gegenüber den in den EG 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.) o EG 9c Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist. o EG 10 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der EG 9c heraushebt. o EG 11 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der EG 9c heraushebt. o EG 12 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der EG 11 heraushebt. • EG 13 bis 15 o EG 13 ▪ Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. ▪ Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1. o EG 14 ▪ Beschäftigte der EG 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel – durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder – durch das Erfordernis hochwertiger Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben aus der EG 13 Fallgruppe 1 heraushebt. ▪ Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1. ▪ Beschäftigte der EG 13 Fallgruppe 1, denen mindestens drei Beschäftigte mindestens der EG 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. o EG 15 ▪ Beschäftigte der EG 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich – durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung sowie – erheblich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung aus der EG 13 Fallgruppe 1 heraushebt. ▪ Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1. ▪ Beschäftigte mit der EG 13 Fallgruppe 1, denen mindestens fünf Beschäftigte mindestens der EG 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. 3.1.2 Spezielle Tätigkeitsmerkmale a) Bezügerechner • EG 5 Berechner von Dienst- oder Versorgungsbezügen, von Entgelten, einschließlich der Krankenbezüge oder Urlaubsentgelte deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.) • EG 6 o Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 5 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen Merkmale Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbstständig zu errechnen sind. o Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errechnung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren erforderlichen Arbeiten und Kontrollen zur maschinellen Berechnung verantwortlich vornehmen. • EG 7 Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand Mai 2025. Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1107 o Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 5 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen Merkmale Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbstständig zu errechnen sind und der damit zusammenhängende Schriftwechsel selbstständig zu führen ist. o Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errechnung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren erforderlichen Arbeiten und Kontrollen zur maschinellen Berechnung verantwortlich vornehmen und den damit zusammenhängenden Schriftwechsel selbstständig führen. • EG 9a o Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 6 Fallgruppe 1 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen tatsächlichen Verhältnisse Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbständig zu errechnen und die damit zusammenhängenden Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zusatzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen) selbstständig auszuführen sind sowie der damit zusammenhängende Schriftwechsel selbstständig zu führen ist. (Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn die/der Beschäftigte die Beschäftigungszeit sowie das Tabellenentgelt nach §§ 15 und 16 TVöD bei der Einstellung nicht festzusetzen und Abtretungen und Pfändungen nicht zu bearbeiten hat.) o Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 6 Fallgruppe 2 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen tatsächlichen Verhältnisse die für die Errechnung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte, einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren notwendigen Merkmale und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen festzustellen ist, die erforderlichen Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zusatzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen) und Kontrollen zur maschinellen Berechnung verantwortlich vorzunehmen sind sowie der damit zusammenhängende Schriftwechsel selbstständig zu führen ist. o Beschäftigte, denen mindestens drei Beschäftigte mit Tätigkeiten mindestens der EG 6 Fallgruppen 1 oder 2 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. • EG 9b Beschäftigte, denen mindestens vier Beschäftigte mit Tätigkeiten mindestens der EG 9a Fallgruppen 1 oder 2 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. b) Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik Nach Ziffer 3.1.2 b) sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung. Zu diesen Systemen zählen insbesondere informationstechnische Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme, Datenbanken, Komponenten der Kommunikationstechnik in lokalen IKT- Netzen und IKT-Weitverkehrsnetzen sowie Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt werden. Dabei werden Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IKT-Systems erfasst, also dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, Design, Erstellung, Implementierung, Test, Integration in die operative Umgebung, Produktion, Optimierung und Tuning, Pflege, Fehlerbeseitigung und Qualitätssicherung. Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der Informationssicherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale. Da mit den informationstechnischen Systemen in der Regel Produkte oder Services erstellt werden, gelten die nachfolgenden Tätigkeitsmerkmale auch für die Beschäftigten in der Produktionssteuerung und im IKT-Servicemanagement. Nicht unter Ziffer 3.1.2 b) fallen Beschäftigte, die lediglich IKT-Systeme anwenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informations- und Kommunikationstechnik schaffen und sich die informationstechnischen Spezifikationen von den IKT-Fachleuten zuarbeiten lassen. • EG 6 o Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z.B. Fachinformatikerinnen und -Informatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatikerinnen und -Informatiker, IT-System- Kaufleute oder IT-Systemelektronikerinnen und -elektroniker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand Mai 2025. Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1108 o Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert. (Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises. Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung [des Betriebes], bei der die/der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis der/des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden • EG 7 Beschäftigte der EG 6, die ohne Anleitung tätig sind. • EG 8 Beschäftigte der EG 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert. • EG 9a Beschäftigte der EG 8, deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert. • EG 9b Beschäftigte der EG 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert (Umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in der EG 9a geforderten Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach. • EG 10 o Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z.B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. o Beschäftigte der EG 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in EG 8 hinausgeht. • EG 11 o Beschäftigte der EG 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der EG 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.) o Beschäftigte der EG 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der EG 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.) • EG 12 o Beschäftigte der EG 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der EG 11 Fallgruppe 2 heraushebt. o Beschäftigte der EG 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der EG 11 Fallgruppe 2 heraushebt. o Beschäftigte der EG 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT Gruppe bestellt sind und denen mindestens ▪ zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der EG 11 oder ▪ drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der EG 10 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. • EG 13 o Beschäftigte der EG 12 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der EG 12 Fallgruppe 2 heraushebt. o Beschäftigte der EG 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT Gruppe bestellt sind und denen mindestens ▪ zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der EG 12 oder ▪ drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der EG 11 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. c) Ingenieurinnen und Ingenieure Ingenieure sind Beschäftigte, die einen erfolgreichen Abschluss eines technisch- ingenieurwissenschaftlichen Studiengangs im Sinne der Nr. 4 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen einschließlich der Fachrichtungen Gartenbau, Landschaftsplanung/- Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand Mai 2025. Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1109 architektur oder Landschaftsgestaltung oder der Fachrichtung Forstwirtschaft nachweisen. Die Tätigkeitsmerkmale der Fallgruppen 2 der Ziffer 3.1.1 Punkt 4 (EG 13 bis 15) finden auch auf Ingenieure im Sinne der Nr. 1 Anwendung; Nr. 1 Satz 4 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen bleibt unberührt. • EG 10 Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. • EG 11 o Beschäftigte der EG 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der EG 10 heraushebt. o Beschäftigte der EG 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der EG 10 heraushebt. • EG 12 o Beschäftigte der EG 11 Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der EG 11 Fallgruppe 2 heraushebt. o Beschäftigte der EG 11 Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der EG 11 Fallgruppe 2 heraushebt. • EG 13 Beschäftigte der EG 12 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der EG 12 Fallgruppe 2 heraushebt. d) Meister Meister sind Beschäftigte, die eine Meisterprüfung auf Grundlage der Handwerksordnung oder des Berufsbildungsgesetzes aufbauend auf einer einschlägigen mindestens dreijährigen Ausbildung bestanden haben. Die Voraussetzung der Meisterprüfung ist auch erfüllt, wenn diese auf einer früheren Ausbildung mit einer kürzeren Ausbildungsdauer aufbaut. • EG 8 Meister mit entsprechender Tätigkeit. • EG 9a o Beschäftigte der EG 8, die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder Betriebe) zu beaufsichtigen haben, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind, oder die an einer besonders wichtigen Arbeitsstätte mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit beschäftigt sind. o Gärtnermeister der EG 8, die besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigen haben, in denen Gärtner mit abgeschlossener Berufsausbildung beschäftigt werden, oder deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 8 heraushebt, dass sie in einem besonders bedeutenden Arbeitsbereich mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit auszuüben ist. • EG 9b o Beschäftigte der EG 9a Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Bedeutung des Aufgabengebietes sowie durch große Selbstständigkeit wesentlich aus der EG 9a Fallgruppe 1 heraushebt. o Beschäftigte der EG 9a Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes sowie durch große Selbstständigkeit wesentlich aus der EG 9a Fallgruppe 2 heraushebt. • EG 9c Meister mit besonders verantwortungsvoller Tätigkeit als Leiterinnen oder Leiter von großen und vielschichtig strukturierten Instandsetzungsbereichen oder mit vergleichbarer Tätigkeit, die wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe der Verantwortung ebenso zu bewerten ist. e) Techniker Staatlich geprüfte Techniker sind Beschäftigte, die nach dem Berufsordnungsrecht diese Berufsbezeichnung führen. • EG 8 Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. • EG 9a Beschäftigte der EG 8, die selbstständig tätig sind. Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand Mai 2025. Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1110 • EG 9b Beschäftigte der EG 9a, die schwierige Aufgaben erfüllen. f) Vorlesekräfte für Blinde • EG 5 Vorlesekräfte für Blinde. • EG 6 Vorlesekräfte für Blinde mit schwierigerer Tätigkeit. 3.1.3 besondere Tätigkeitsmerkmale a) Laboranten Den Laboranten mit Abschlussprüfung werden milchwirtschaftliche Laboranten mit verwaltungseigener Abschlussprüfung gleichgestellt, wenn die nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgesehene Ausbildungszeit mindestens drei Jahre beträgt. • EG 3 Beschäftigte ohne Abschlussprüfung in der Tätigkeit von Laborantinnen und Laboranten. • EG 5 o Laborantinnen und Laboranten mit Abschlussprüfung und entsprechender Tätigkeit. o Beschäftigte der EG 3, die sich durch schwierigere Tätigkeiten aus der EG 3 herausheben. • EG 6 Beschäftigte der EG 5 Fallgruppe 1; deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 5 heraushebt, dass sie besondere Leistungen erfordert. • EG 8 Beschäftigte der EG 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 6 heraushebt, dass sie selbstständige Leistungen erfordert. b) Beschäftigte in Magazinen und Lagern • EG 3 Magazin-, Lager- und Lagerhofvorsteherinnen und -Vorsteher. • EG 5 o Beschäftigte der EG 3 mit einschlägiger mindestens dreijähriger Ausbildung. o Beschäftigte der EG 3 mit besonderer Verantwortung in besonders wertvollen Lagern. • EG 6 Beschäftigte der EG 5 Fallgruppe 1 mit besonderer Verantwortung in besonders wertvollen Lagern. c) Technische Assistentinnen und Assistenten sowie Chemotechnikerinnen und –Techniker • EG 6 Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung (z.B. chemisch-technische Assistenten, physikalisch-technische Assistenten, landwirtschaftlich-technische Assistenten, lebensmitteltechnische Assistenten) und staatlich geprüfte Chemotechniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. • EG 8 Beschäftigte der EG 6, die schwierige Aufgaben erfüllen. • EG 9a Beschäftigte der EG 8, die zu mindestens einem Viertel verantwortlichere Tätigkeiten verrichten. • EG 9b o Beschäftigte der EG 6, die als Lehrkräfte an staatlich anerkannten Lehranstalten für technische Assistentinnen und Assistenten eingesetzt sind. o Beschäftigte der EG 6, die schwierige Aufgaben erfüllen, die ein besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit erfordern. • EG 10 Beschäftigte der EG 9b Fallgruppe 1, deren Tätigkeit besondere Kenntnisse und Erfahrungen erfordert. Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand Mai 2025. Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1111 3.2 Entgeltübersicht EG ggf. weitere Anforderungen bzw. nicht abschließende Beispiele Entgelt in Euro 1 Grundentgelt 14,28 * Ab dem 3. Jahr in der Tätigkeit 14,28 * Ab dem 10. Jahr in der Tätigkeit 14,61 2 Grundentgelt 15,28 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 16,77 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 18,13 3 Grundentgelt 16,35 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 17,86 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 19,04 4 Grundentgelt 16,58 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 18,66 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 19,84 5 Grundentgelt 17,33 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 19,20 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 20,74 6 Grundentgelt 18,00 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 19,96 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 21,54 7 Grundentgelt 18,31 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 20,55 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 22,18 8 Grundentgelt 19,42 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 21,47 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 23,21 9a Grundentgelt 20,41 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 22,90 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 26,25 9b Grundentgelt 21,11 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 23,49 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 27,82 9c Grundentgelt 22,41 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 25,68 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 29,48 10 Grundentgelt 23,05 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 26,79 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 31,36 11 Grundentgelt 23,86 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 28,20 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 33,60 12 Grundentgelt 24,68 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 29,95 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 36,80 13 Grundentgelt 27,39 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 31,91 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 37,59 14 Grundentgelt 29,61 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 34,06 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 39,97 15 Grundentgelt 32,57 Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 37,07 Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 43,65 * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand Mai 2025. Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1112 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) Beschreibung der Leistung - nicht abschließend Entgelttabelle 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft 90000000-7 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 90400000-1 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung 90410000-4 Abwassersammlung 90420000-7 Abwasserbehandlung 90430000-0 Abwasserbeseitigung 90440000-3 Reinigung von Klärgruben 90450000-6 Reinigung von Faulbecken 90460000-9 Leerung von Klärgruben oder Faulbecken 90470000-2 Reinigung von Abwässerkanälen 90480000-5 Verwaltung von Kanalisationsnetzen und Abwasseranlagen 90481000-2 Betrieb einer Kläranlage 90490000-8 Überprüfung von Abwasserkanälen und Beratung in Sachen Abwasserbehandlung 90491000-5 Überprüfung von Abwasserkanälen 90492000-2 Beratung in der Abwasserbehandlung 90510000-5 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 90511000-2 Abholung von Siedlungsabfällen 90511100-3 Einsammeln von kommunalem Müll 90511200-4 Einsammeln von Hausmüll 90511300-5 Müllsammlung 90511400-6 Altpapiersammlung 90512000-9 Transport von Haushaltsabfällen 90513000-6 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 90513100-7 Hausmüllbeseitigung 90513200-8 Beseitigung von kommunalem Müll 90513300-9 Verbrennung von Siedlungsabfällen 90513400-0 Aschenbeseitigung 90513500-1 Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen 90513600-2 Schlammbeseitigung 90513700-3 Schlammtransport 90513800-4 Schlammbehandlung 90513900-5 Schlammentsorgung 90514000-3 Recycling von Siedlungsabfällen 90522200-4 Beseitigung von verseuchtem Boden 90524000-6 Dienstleistungen für medizinische Abfälle 90524100-7 Einsammlung von Krankenhausabfällen 90524200-8 Beseitigung von Krankenhausabfällen 90524300-9 Beseitigung von biologischen Abfällen 90524400-0 Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen 90530000-1 Betrieb einer Mülldeponie 90531000-8 Verwaltung von Deponien 90533000-2 Verwaltung von Müllhalden Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand Mai 2025. Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1113 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 18 Einzelhandel Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Einzelhandelsdienstleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaig weitere Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % und für Mehrarbeit ab der 5. Mehrarbeitsstunde in der Woche ein Zuschlag i.H.v. 50 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 18 Einzelhandel Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1114 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in abschließende Beispiele Euro 1 Angestellte ohne abgeschlossene einschlägige 14,28 * Berufsausbildung erhalten. 2 Angestellte mit abgeschlossener einschlägiger Verkäufer, Kassierer (auch im SB-Bereich), 14,28 * Berufsausbildung und Angestellte nach Telefonisten, Steno- und Phonotypist. Gehaltsgruppe 1 ab 4. Tätigkeitsjahr. Der Angestellte mit einfacher Tätigkeit in Verwaltung, abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung Warenannahme, Lager, Versand, Reisebüro, ist gleichgestellt bei Steno- und Phonotypisten die Dekoration (Gestalter/in für visuelles Marketing). Vorbildung auf einer Vollhandelsschule von 2 Kontrolleure bei Warenausgabe (Packtischen). Jahren nebst einjähriger praktischer Tätigkeit oder die mittlere Reife und Vorbildung auf einer Vollhandelsschule von einem Jahr nebst halbjähriger praktischer Tätigkeit. 5. Berufsjahr 15,70 6. Berufsjahr 16,87 7. Berufsjahr 19,81 3 Angestellte mit Tätigkeiten, in denen sich Erste Kräfte (z.B. Erstverkäufer und Lagererste, 16,38 Fachkenntnisse und Verantwortung deutlich über auch mit Einkaufsbefugnis) im Verkauf, in Gruppe 2 hinausheben, soweit ihnen diese Dekoration (Gestalter für visuelles Marketing), in Tätigkeit selbstständig übertragen wurde. Verwaltung, Warenannahme, Versand, Reisebüro. Kassierer (auch im SB-Bereich) mit gehobener Tätigkeit. Telefonisten an Großanlagen mit mehr als 3 Amtsanschlüssen bzw. mit qualifizierter Nebentätigkeit. Diese Tätigkeitsbeispiele sind keine abschließende Aufzählung. 3./4. Tätigkeitsjahr 17,41 5./6. Tätigkeitsjahr 18,52 ab 7. Tätigkeitsjahr 22,01 4 Angestellte mit selbstständiger Tätigkeit im Substituten, Disponenten, Rahmen allgemeiner Anweisungen und mit Sortimentskontrolleure, Etagenaufsichten, Verantwortung für ihren Tätigkeitsbereich. Kassenaufsichten, Hauptkassierer, Direktricen, Hausmeister, Maschinenmeister, Elektromeister, Verkaufsstellenverwalter (vergleichbar mit der Tätigkeit von Substituten). ohne oder mit in der Regel bis zu 5 unterstellten, festangestellten Vollbeschäftigten einschließlich 19,19 Auszubildenden. nach zweijähriger Tätigkeit 20,30 nach vierjähriger Tätigkeit 22,06 mit in der Regel mehr als 5 bis zu 9 unterstellten, festangestellten Vollbeschäftigten einschließlich 20,80 Auszubildenden nach zweijähriger Tätigkeit 21,35 nach vierjähriger Tätigkeit 23,09 mit in der Regel mehr als 9 unterstellten, festangestellten Vollbeschäftigten einschließlich 22,18 Auszubildenden nach zweijähriger Tätigkeit 23,31 nach vierjähriger Tätigkeit 25,49 5 Angestellte in leitender Stellung mit Abteilungsleiter, Einkäufer, Oberaufsichten Anweisungsbefugnissen und mit entsprechender (Hausaufsichten), Büroleiter (Bürochef), Verantwortung für ihren Tätigkeitsbereich. Filialrevisoren, Hausinspektoren, Leiter von technischen Abteilungen (technische Leiter) Leiter von Warenannahmeabteilungen, Leiter der Versandabteilung, Leiter der Dekorationsabteilung (Chefdekorateur), Ausbildungsleiter, Reisebüroleiter, Verkaufsstellenleiter, Atelierleiter. ohne oder mit in der Regel bis zu 5 unterstellten festangestellten Vollbeschäftigten einschließlich Auszubildenden. 1.-3. Tätigkeitsjahr 21,63 4.-6. Tätigkeitsjahr 23,19 nach 6. Tätigkeitsjahr 24,66 Entgelttabelle Nr. 18 Einzelhandel Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1115 mit in der Regel mehr als 5 bis zu 9 unterstellten, festangestellten Vollbeschäftigten einschließlich Auszubildenden 1.-3. Tätigkeitsjahr 23,80 4.-6. Tätigkeitsjahr 25,10 nach 6. Tätigkeitsjahr 28,25 mit in der Regel mehr als 9 unterstellten, festangestellten Vollbeschäftigten einschließlich Auszubildenden 1.-3. Tätigkeitsjahr 25,67 4.-6. Tätigkeitsjahr 28,03 nach 6. Tätigkeitsjahr 32,85 6 Arbeiter mit Tätigkeiten, die ohne handwerkliche Auszeichner, Abfüller, Abpacker, Abwieger, 15,13 Vor- und Ausbildung ausgeführt werden, die aber Raumpfleger, Küchenhilfen, Boten, a) gewisse Fertigkeiten, besondere Fahrstuhlführer, Fotolaboranten, Hilfen in Geschicklichkeit, Übung oder Erfahrung Imbissecken, Milchbars usw. erfordern. b) in der Regel schwerere oder verantwortlichere Beifahrer, Büfettkraft, Fahrstuhlführer, die be- 16,79 Arbeiten erfordern. und entladen, Lagerarbeiter, Packer, Pförtner, Spülhilfen c) in der Regel schwerere oder verantwortlichere Hubstapelfahrer, Kraftfahrer, Personalpförtner. 20,79 Arbeiten erfordern. 7 Arbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung, die a) Änderungsschneider in der Damen-und 15,99 im erlernten Beruf beschäftigt sind oder ohne Herrenoberbekleidung, die überwiegend mit Abschlussprüfung mit mindestens dreijähriger leichten Änderungsarbeiten beschäftigt Tätigkeit im Beruf. sind. Gardinennäher, Näher, Pelznäher, Putzmacher b) Fotolaboranten 17,32 c) Gardinenzuschneider im Atelier, Köche mit 18,69 bis zu vierjähriger einschlägiger praktischer Tätigkeit, Schneider, die mit schwierigeren Änderungsarbeiten in der Damen- und Herrenoberbekleidung beschäftigt sind Annonceure, Antennenbauer d) Innendekorateure, Plakatmaler, sonstige 21,15 Betriebshandwerker sowie Fachhandwerker, Kraftfahrer, Konditoren, Fleischer, Köche mit mehr als vierjähriger einschlägiger praktischer Tätigkeit, Maßschneider e) Arbeiter, die die Voraussetzungen der EG 7 24,13 d) erfüllen, und denen entweder Anweisungsbefugnis über mindestens drei Beschäftigte (Vollbeschäftigte) übertragen ist oder die hinsichtlich ihrer Leistung besonders qualifiziert sind, erhalten 8 Bedienungspersonal in Erfrischungs- und 16,17 Restaurationsbetrieben erhalten 12 % des Umsatzes (Endpreis- inkl. Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer) bzw. mindestens je Stunde * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 18 Einzelhandel Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1116 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - Beschreibung der Leistung nicht abschließend Entgelttabelle 18 Einzelhandel 55900000-9 Einzelhandelsdienste Entgelttabelle Nr. 18 Einzelhandel Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1117 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 19 Film- und Fernsehschaffende Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch Film- und Fernsehschaffende zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) von der 41. bis zur 60. Stunde fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Für jede weitere, darüber hinausgehende Stunde 50 %. Fallen unabhängig von der vorstehenden Regelung an einem Tag - sofern gesetzlich zulässig - mehr als 12 Stunden Arbeitszeit an, so beträgt der Mehrarbeitszuschlag für die 13. Stunde 60 %, für jede weitere 100 %. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 19 Film- und Fernsehschaffende Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1118 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro 1 Regie-Assistenz 40,80 2 2. Regie-Assistenz 24,78 3 Skript Continuity 33,93 4 Herstellungsleitung 69,43 5 Produktionsleitung 52,60 6 Produktionsleitungs-Assistenz 38,68 7 1. Aufnahmeleitung 40,80 8 2. Aufnahmeleitung 30,48 9 Motiv-Aufnahmeleitung 30,48 10 Set AL-Assistenz 24,78 11 Filmgeschäftsführung 39,88 12 Assistenz der Filmgeschäftsführung 30,48 13 Filmbuchhaltung inkl. Kassenführung 30,48 14 Produktions-Sekretariat / Team-Assistenz 29,78 15 Produktionsfahrer (mit Produktionserfahrung) 24,78 16 Kameramann/-frau 82,78 17 Kamera-Schwenker (nicht lichtsetzend) 47,05 18 1. Kamera-Assistenz /OIT (Digital Imaging Technican) 40,53 19 2. Kamera-Assistenz / Daten-Assistenz 30,48 20 Material-Assistenz 30,48 21 Data Wrangler (HD) 30,48 22 Oberbeleuchter 45,78 23 Lichttechniker 34,78 24 Lichtassistenz (mit Produktionserfahrung) 24,78 25 1. Kamerabühne 42,98 26 Kamerabühnen-Assistenz 27,95 27 Schnitt (Filmeditor) 44,53 28 1. Schnitt-Assistenz 27,95 29 2. Schnitt-Assistenz 24,78 30 Szenenbild 50,08 31 Szenenbild-Assistenz 34,83 32 Außen-Requisite 37,68 33 Setrequisite (vorher Innen-Requisite) 33,93 34 Requisite-Assistenz 24,78 35 Location-Scouting 30,48 36 Kostümbild 44,53 37 Kostümbild-Assistenz 32,93 38 Kostümberatung 38,93 39 Garderobe/Gewand 32,15 40 Maskenbild 38,93 41 Ton 45,38 42 Ton-Assistenz 33,93 43 2. Ton-Assistenz 24,78 44 Sounddesign 42,98 45 Standfoto 268 Tagesgage 47 Tänzer (Bei Sololeistung +50) 294 Tagesgage 48 Schauspieler Einstiegsgage für die ersten 5 Drehtage 1.100,00 Einstiegsgage nach 5 Drehtagen 900,00 Entgelttabelle Nr. 19 Film- und Fernsehschaffende Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1119 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 19 Film- und Fernsehschaffende 92111000-2 Film- und Videofilmherstellung 92111100-3 Herstellung von Lehrfilmen und -videofilmen 92111250-9 Herstellung von Informationsfilmen 92111260-2 Herstellung von Informationsvideofilmen 92111300-5 Herstellung von Unterhaltungsfilmen und -videofilmen 92111310-8 Herstellung von Unterhaltungsfilmen 92111320-1 Herstellung von Unterhaltungsvideofilmen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Film- und 92112000-9 Videofilmherstellung Entgelttabelle Nr. 19 Film- und Fernsehschaffende Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1120 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 20 Filmtheater Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch Filmtheater zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 20 Filmtheater Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1121 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro 1 Filmvorführer bis zu drei Berufsjahre 14,28 * 2 Filmvorführer ab drei Berufsjahren 14,28 * 3 Filmvorführer ab fünf Berufsjahren 14,28 * 4 Kassierer bis zu zwei Berufsjahre 14,28 * 5 Kassierer ab zwei Berufsjahren 14,28 * 6 Platzanweiser, Einlasskontrolleur, Gastronomie (Verkäufer) 14,28 * bis zu zwei Berufsjahre 7 Platzanweiser, Einlasskontrolleur, Gastronomie (Verkäufer) 14,28* ab zwei Berufsjahren 8 Servicekraft bis zu zwei Berufsjahre 14,28 * 9 Servicekraft ab zwei Berufsjahren 14,28 * * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 20 Filmtheater Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1122 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - Beschreibung der Leistung nicht abschließend Entgelttabelle 20 Filmtheater 92130000-1 Filmvorführungen 92140000-4 Videofilmvorführung Entgelttabelle Nr. 20 Filmtheater Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1123 Anlage (zu 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 21 Floristik Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das Floristikgewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 33 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 21 Floristik Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1124 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt 1 Einfache Tätigkeiten, die keine floristische Ausbildung erfordern. 14,28 * Persönliche Voraussetzung: Ungelernte Arbeitskräfte 2 Einfache floristische- und Verkaufstätigkeiten, die nach eingehender Anweisung 14,28 * ausgeübt werden. Persönliche Voraussetzung: Angelernte Arbeitskräfte mit floristischen Grundkenntnissen, bzw. -fertigkeiten 3 Floristische Tätigkeiten, die weitergehende Kenntnisse und Erfahrungen 16,57 voraussetzen und im Rahmen allgemeiner Anweisungen selbständig ausgeübt werden. Persönliche Voraussetzung: Abschlussprüfung Florist 4 Qualifizierte kaufmännische und floristische Tätigkeiten, die im Rahmen 17,51 allgemeiner Anweisungen für einen oder wenige Aufgabenbereiche mit Dispositions-, Weisungs- und Aufsichtsbefugnis versehen sind bzw. selbständig ausgeübt werden und entsprechende weitergehende Kenntnisse erfordern. Unterweisung von Floristen und Auszubildenden; vorübergehende selbständige Leitung des Betriebes und Filialleiter. Persönliche Voraussetzung: Floristenmeisterprüfung oder Staatl. Abschlussprüfung Weihenstephan oder Abschlussprüfung Florist * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 21 Floristik Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1125 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 21 Floristik 77330000-2 Dienstleistungen im Bereich Floristik Entgelttabelle Nr. 21 Floristik Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1126 Anlage (zu 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch fotomaterialverarbeitende Betriebe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 30 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1127 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in nicht abschließende Beispiele Euro 1 Einfache Tätigkeiten, die ohne Kenntnisse 14,28 * nach Anweisung und/oder kurzer Einarbeitung ausgeführt werden können (Einarbeitungszeit bis zu einer Woche) und in höchstens zwei verschiedenen Tätigkeitsbereichen erfolgen. 2 Einfache Tätigkeiten, die begrenzte 14,28 * Kenntnisse und Fertigkeiten aufgrund Einarbeitung (bis zu einem Monat) erfordern oder in mehr als zwei verschiedenen Tätigkeitsbereichen der EG 1 erfolgen. 3 Tätigkeiten qualifizierter Art, die durch 14,28 * Unterweisung erworbene fachliche Kenntnisse erfordern und die mit begrenzter Verantwortung für Betriebsmittel und Arbeitsprodukt verbunden sind (Unterweisungszeit bis zu drei Monate). 3a Tätigkeiten qualifizierter Art, die durch 14,28 * Unterweisung erworbene fachliche Kenntnisse erfordern und die mit begrenzter Verantwortung für Betriebsmittel und Arbeitsprodukt verbunden sind (Unterweisungszeit ab drei Monate) sowie über die Voraussetzungen der EG 3 hinausgehen. 4 Tätigkeiten, die eine abgeschlossene 14,28 * zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine entsprechende Berufserfahrung (in der Regel mehr als zwei Jahre) und Maschinenkenntnis erfordern und mit Verantwortung für Betriebsmittel und Arbeitsprodukt verbunden sind. 5 Tätigkeiten, die eine abgeschlossene 15,61 dreijährige Berufsausbildung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf erfordern oder Tätigkeiten, für die eine über die EG 4 zusätzlich erworbene Berufserfahrung (in der Regel mehr als drei Jahre) erforderlich ist. 6 Tätigkeiten schwieriger Art, deren 17,88 Ausführung Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, die deutlich über diejenigen der EG 5 hinausgehen. 7 Saisonkräfte 14,28 * Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1128 K1 Angestellte, die überwiegend schematische und mechanische Arbeiten ausführen, für die eine gewisse Fertigkeit, aber keine Berufsvorbildung erforderlich ist (Einweisungszeit bis zu 6 Monaten). bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 14,28 * (nach der Ausbildung) über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 14,28 * der Ausbildung) über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 14,28 * der Ausbildung) K2 Aufgaben qualifizierter Art aus verschiedenen Aufgabenbereichen, die fundierte Fachkenntnisse und Berufserfahrung erfordern, wie sie i. d. R. durch eine einschlägige und anerkannte zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung erworben werden. bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 14,28 * (nach der Ausbildung) über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 14,28 * der Ausbildung) über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 14,28 * der Ausbildung) K2a Aufgaben, die eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem anerkannten einschlägigem Ausbildungsberuf erfordern und die Kenntnisse über Zusammenhänge in angrenzenden Aufgabenbereichen voraussetzen oder Aufgaben, für die eine über die EG K 2 zusätzlich erworbene Berufserfahrung (in der Regel mehr als zwei Jahre) erforderlich ist. bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 14,28 * (nach der Ausbildung) über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 14,28 * der Ausbildung) über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 15,53 der Ausbildung) K3 Aufgaben, die eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf erfordern und die Kenntnisse über Zusammenhänge in angrenzenden Aufgabenbereichen voraussetzen oder Aufgaben, für die eine über die EG K 2 zusätzlich erworbene Berufserfahrung (in der Regel mehr als zwei Jahre) erforderlich ist. Angestellte, die auf allgemeine Anweisung schwierige Arbeiten selbstständig erledigen. bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 14,28 * (nach der Ausbildung) über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 15,09 der Ausbildung) über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 16,68 der Ausbildung) K4 Aufgaben, die eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf erfordern und die Kenntnisse über Zusammenhänge in angrenzenden Aufgabenbereichen voraussetzen, oder Aufgaben, für die eine über die EG K2a zusätzlich erworbene Berufserfahrung (in der Regel mehr als zwei Jahre) erforderlich ist. Angestellte, die auf allgemeine Anweisung schwierige Arbeiten selbstständig erledigen. bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 15,70 (nach der Ausbildung) Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1129 über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 17,54 der Ausbildung) über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 19,74 der Ausbildung) K5 Aufgaben, die eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf erfordern und die Kenntnisse über Zusammenhänge in angrenzenden Aufgabenbereichen voraussetzen oder Aufgaben, für die eine über die EG K3 zusätzlich erworbene Berufserfahrung (in der Regel mehr als zwei Jahre) erforderlich ist. Angestellte mit Tätigkeiten, die in der selbstständigen und verantwortlichen Erledigung kaufmännischer Aufgaben mit Entscheidungsbefugnissen bestehen. bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 18,32 (nach der Ausbildung) über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 20,15 der Ausbildung) über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 22,76 der Ausbildung) K6 Schwieriges und komplexes übertragenes Aufgabengebiet, das umfangreiche Fachkenntnisse sowie langjährige systematische Einarbeitung/praktische Erfahrung erfordert und das umfangreiche Fachkenntnisse über Zusammenhänge in angrenzenden Aufgabengebieten voraussetzt. bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 20,71 (nach der Ausbildung) über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 23,08 der Ausbildung) über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 25,46 der Ausbildung) K7 Schwieriges und komplexes übertragenes Aufgabengebiet, das umfangreiche Theorie- und Fachkenntnisse sowie langjährige systematische Einarbeitung/praktische Erfahrung erfordert und das umfangreiche Theorie- und Fachkenntnisse über Zusammenhänge in angrenzenden Aufgabengebieten voraussetzt. bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 23,08 (nach der Ausbildung) über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 25,63 der Ausbildung) über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 28,18 der Ausbildung) K8 Saisonkräfte 14,28 * * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1130 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - nicht Beschreibung der Leistung abschließend Entgelttabelle 22 Fotomaterialverarbeitung 79962000-5 Filmentwicklung Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1131 Anlage (zu 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 23 Friseurhandwerk Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das Friseurhandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. Entgelttabelle Nr. 23 Friseurhandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1132 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in abschließende Beispiele Euro 1 Young Stylist Hierzu gehören die vom Betrieb aufgerufenen 14,28 * Basistechniken, wie Damen- und Erwartet werden fachliche Tätigkeiten mit Herrenhaarschnitt mit Frisurengestaltung; wechselnden Anforderungen, die nach Beherrschen von Frisier- und Anweisung in Teilbereichen oder Dauerwellgrundtechniken; Grundtechniken bei selbstständig im Rahmen des der Farbveränderung und Erstellen von Salonangebots ausgeführt werden. einfachen Rezepturen; Beratung zu allen vorgenannten Positionen. 2 Stylist Hierzu gehören unter anderem: Haarschnitte 14,28 * und Schnittkombinationen sowie Erstellen von Voraussetzung ist eine gute fachliche typ- und trendgerechten Frisuren; Basiswissen Qualifikation. Erwartet werden über die in Langhaartechnik, Haarersatz und eventuell EG 1 hinausgehende Fähigkeiten mit Haarverlängerung; Beherrschen von wechselnden Anforderungen sowie individuellen, kreativen und frisurengerechten selbstständiges Beraten und Arbeiten in Dauerwelltechniken; Kenntnisse der allen Teilbereichen des Salonangebots. Farbenlehre und Farbanalyse sowie sicheres Erstellen von Farbrezepturen; Beherrschen moderner Strähnentechniken Beherrschen der Anwendung und Auswahl von hautkosmetischen Produkten für Pflege und Make-up; Dekor; aktive Gestaltung von Nägeln; Fach-und typgerechte Beratung in allen Fachbereichen. 3 Top-Stylist Erwartet werden eine sehr gute fachliche 14,28 * Qualifikation, sicheres und selbstständiges Für Arbeitnehmer - auch mit Arbeiten und Beraten in allen im Salon Meisterprüfung im Friseurhandwerk - angebotenen Leistungen. Hierzu gehören ohne Führungsfunktionen. unter anderem die Teilnahme an inner- und außerbetrieblichen Fort-und Weiterbildungsmaßnahmen. 4 Master-Stylist Für Arbeitnehmer mit Meisterprüfung, die die 14,28 * Anforderungen der EG 3 erfüllen und sich (Meister in der Funktion als Betriebsleiter, durch besondere Leistungen und Geschäftsführer) nachgewiesener Qualifizierungen, die im Betrieb abgerufen werden, herausheben oder denen die alleinige verantwortliche Ausbildung der Auszubildenden übertragen ist. 5 Master-Stylist 16,30 Für Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen der EG 4 erfüllen und als betriebsleitende Meister in Friseursalons beschäftigt werden, deren Inhaber nicht die Meisterprüfung abgelegt hat oder nicht im Besitz der Befugnis zur Ausbildung der Auszubildenden ist, oder die vom Arbeitgeber als Vertreter des Betriebsinhabers regelmäßig und dauerhaft in dieser Funktion eingesetzt werden. * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 23 Friseurhandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1133 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 23 Friseurhandwerk 98320000-2 Dienstleistungen von Friseur- und Kosmetiksalons 98321000-9 Dienstleistungen von Friseursalons 98321100-0 Dienstleistungen von Herrensalons 98322000-6 Dienstleistungen im Bereich Schönheitspflege 98322100-7 Dienstleistungen von Kosmetiksalons, einschließlich Maniküre und Pediküre 98322110-0 Dienstleistungen von Kosmetiksalons 98322120-3 Maniküre 98322130-6 Pediküre 98322140-9 Schminken Entgelttabelle Nr. 23 Friseurhandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1134 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 24 Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch Galvaniseure, Graveure und Metallbinder zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 24 Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1135 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt abschließende Beispiele in Euro 1 Einfache Tätigkeiten, die ohne Vorkenntnisse 14,28 * nach kurzer Einweisung ausgeführt werden können. 2 Einfache Tätigkeiten, die eine Einarbeitung von 14,49 mindestens 1 Monat erfordern. 3 Einfache Tätigkeiten, die eine Einarbeitung von 15,44 mindestens 2 Monaten erfordern. 4 Einfache Tätigkeiten, die eine Einarbeitung von 16,25 mindestens 3 Monaten erfordern. 5 Einfache Tätigkeiten, die eine Einarbeitung von Qualifikation: längere fachbezogen praktische 17,02 mindestens 6 Monaten erfordern. Berufserfahrung oder einschlägige Berufsausbildung ohne Abschluss 6 Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fähigkeiten Fachbezogene oder artverwandte gewerbliche oder 17,86 erfordern, wie sie im Allgemeinen durch eine kaufmännische Ausbildung mit Abschluss oder ein durch fachbezogene abgeschlossene mehrjährige Berufspraxis und Qualifizierung im Berufsausbildung vermittelt werden. Tätigkeitsbereich erreichter, gleichwertiger Kenntnisstand, der einen Einsatz als Fachkraft möglich macht. 7 Tätigkeiten, die selbständig nach allgemeinen Fachbezogene oder artverwandte gewerbliche oder 19,29 Anweisungen ausgeführt werden und die kaufmännische Ausbildung mit Abschluss und Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie zweijähriger Berufserfahrung in der Branche oder durch eine abgeschlossene fachbezogene Mitarbeiter mit vergleichbarer kaufmännischer bzw. Berufsausbildung erworben werden. technischer Aufstiegsfortbildung ohne Berufserfahrung in dieser Funktion. 8 Tätigkeiten, die schwierige Aufgaben Fachbezogene oder artverwandte gewerbliche oder 20,27 umfassen, die selbständig nach allgemeinen kaufmännische Ausbildung mit Abschluss nach Richtlinien zu bearbeiten sind und die Übersicht zweijähriger Berufserfahrung in der Branche, zusätzlich über die Zusammenhänge mit angrenzenden vertiefte Fachkenntnisse in allen wesentlichen Tätigkeitsgebieten erfordern. technischen bzw. kaufmännischen Tätigkeitsfeldern des Betriebes. 9 Tätigkeiten, die schwierige, verschiedenartige Fachbezogene oder artverwandte gewerbliche oder 21,86 Aufgaben umfassen, die selbständig nach kaufmännische Ausbildung mit Abschluss, mit allgemeinen Richtlinien zu bearbeiten sind und mehrjähriger Berufserfahrung in der Branche, mit die Übersicht über die Zusammenhänge mit zusätzlich vertieften Fachkenntnissen in allen angrenzenden Tätigkeitsgebieten und wesentlichen technischen bzw. kaufmännischen besonderes Spezialwissen erfordern. Tätigkeitsfeldern des Betriebes und durch spezielle, fachbezogene Weiterbildungsmaßnahmen erworbenes Spezialwissen, (Bsp. Meister, Bachelor) 10 Tätigkeiten, die schwierige, verschiedenartige Meister, Techniker und Bachelor mit Berufspraxis in den 23,63 Aufgaben umfassen, die selbständig und Geschäftsfeldern des Betriebes bzw. vergleichbarer verantwortlich nach allgemeinen Richtlinien zu technischer oder kaufmännischer Aufstiegsfortbildung mit bearbeiten sind, die Übersicht über die Berufspraxis und Kenntnissen in den Geschäftsfeldern Zusammenhänge mit angrenzenden des Betriebes. Tätigkeitsgebieten und zusätzlich langjährige Berufserfahrung erfordern. 11 Tätigkeiten, die schwierige, fachübergreifende Arbeitnehmer, deren Qualifikationsprofil über der EG 10 25,25 Aufgaben umfassen, die selbständig und liegt, Meister, Techniker und Mitarbeiter mit verantwortlich nach allgemeinem Richtlinien zu vergleichbarer kaufmännischer und technischer bearbeiten sind und die Übersicht über die Aufstiegsfortbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung in Zusammenhänge mit angrenzenden dieser Funktion und Spezialwissen und Kenntnissen in Tätigkeitsgebieten erfordern, verbunden mit allen Geschäftsfeldern des Betriebes. Kontroll- und Anweisungsbefugnissen in Entgelttabelle Nr. 24 Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1136 einfachen Sachverhalten technischer oder kaufmännischer Art. 12 Tätigkeiten, die schwierigste, Arbeitnehmer, deren Qualifikationsprofil über der EG 11 31,08 fachübergreifende Aufgaben umfassen, die liegt. selbständig und verantwortlich nach besonderen Zielvorgaben zu bearbeiten sind, die Übersicht über die Zusammenhänge mit angrenzenden Tätigkeitsgebieten und mehrjährige Berufserfahrung erfordern, verbunden mit Kontroll- und Anweisungsbefugnissen in schwierigen Sachverhalten kaufmännischer oder technischer Art. 13 Tätigkeiten, die komplexe, das gesamte Arbeitnehmer, deren Qualifikationsprofil über der EG 12 38,59 Unternehmen betreffende Aufgaben umfassen, liegt. die selbständig und verantwortlich nach allgemeinen Zielvorgaben zu bearbeiten sind und langjährige Berufserfahrung erfordern verbunden mit Kontroll-, Anweisungs-, Koordinations- und Entscheidungsbefugnissen in Abstimmung mit der Geschäftsleitung. * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 24 Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1137 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - Beschreibung der Leistung nicht abschließend Entgelttabelle 24 Galvaniseure, Graveure, Metallbildner 45442210-2 Galvanisierungsarbeiten Entgelttabelle Nr. 24 Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1138 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 25 Gebäudereinigung Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Bereich der Gebäudereinigung zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro Entgelttabelle Nr. 25 Gebäudereinigung Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1139 1 Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende 14,28* Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken aller Art und Verkehrsmitteln wie z. B. Bussen, Bahnen, Flugzeugen und Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Autos in ab 01.01.2026 Autowaschanlagen und Autohäusern), Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen, 15,00 technischen Geräten sowie von Ausstattungen in Räumen wie z. B. Möbel, Mobiliar und Bodenbelägen aller Art, maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen; Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes; Innenglasreinigung - soweit diese nicht in typischer Weise mit Glasreinigungstechnik ausgeführt wird - wie z. B. bei Glasreinigung von Mobiliar, Vitrinen und Glastüren (Beseitigung von Griffspuren). 2 Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten in OP-, Isolier-, Intensiv-, Dialyse-Räumen sowie 14,71 TBC-Krankenstationen und Isotopenlabors (qualifizierte Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten). ab 01.01.2026 15,46 3 Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, die eine zusätzliche, anerkannte Qualifizierung 15,20 erfordern (Desinfektoren, Strahlenschutz-, Gift- und Umweltschutz-Beauftragte). ab 01.01.2026 15,95 4 Bauschlussreinigungsarbeiten und Vorarbeitende· in der Innen- und Unterhaltsreinigung. 15,91 ab 01.01.2026 16,66 5 Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende 17,65 Behandlung von Glasflächen (mit Ausnahme der Innenraumglasflächen gemäß EG 1) und Außenbauteilen an Bauwerken aller Art und Verkehrsmitteln wie z.B. Bussen, Bahnen, ab 01.01.2026 Flugzeugen und Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Autos in Autowaschanlagen und 18,40 Autohäusern); Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (z. B. Verkehrsampeln, Mautanlagen) und Verkehrseinrichtungen (z. B. Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanlagen; Gebäudereiniger-Gesellen, die nach Inkrafttreten dieses Rahmentarifvertrages neu eingestellt werden. 6 Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens 18,64 dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden. ab 01.01.2026 19,39 7 Gesellen mit Ausbildereignungsprüfung, denen die Verantwortung für die Lehrlingsausbildung 19,67 übertragen worden ist. ab 01.01.2026 20,42 8 Fachvorarbeitende in der Glas- und Außenreinigung. 20,89 ab 01.01.2026 21,64 * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 25 Gebäudereinigung Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1140 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 25 Gebäudereinigung 45452000-0 Fassadenreinigungsarbeiten 45452100-1 Reinigungsarbeiten an Außenwänden mit Sandstrahl 90610000-6 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste 90611000-3 Straßenreinigung 90612000-0 Straßenkehrdienste 90620000-9 Schneeräumung 90630000-2 Glatteisbeseitigung 90690000-0 Graffiti-Entfernung 90722200-6 Dekontaminierung 90900000-6 Reinigungs- und Hygienedienste 90910000-9 Reinigungsdienste 90911000-6 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung 90911100-7 Reinigung von Unterkünften 90911200-8 Gebäudereinigung 90911300-9 Fensterreinigung 90912000-3 Strahlreinigung von Rohrgerüsten 90914000-7 Parkplatzreinigung 90916000-1 Reinigung von Telefongeräten 90917000-8 Reinigung von Transportmitteln 90919000-2 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung 90919100-3 Reinigung von Büroausstattung 90919200-4 Büroreinigung 90919300-5 Reinigung von Schulen 90920000-2 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen Entgelttabelle Nr. 25 Gebäudereinigung Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1141 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 26 Maßschneiderhandwerk Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Maßschneiderhandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an; ab der vierten Überstunde beträgt der Zuschlag 35 %. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 26 Maßschneiderhandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1142 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in nicht abschließende Beispiele Euro 1 Ecklohn 17,15 2 bei arbeitsteiliger Fertigung 17,27 3 Bei Arbeiten im Zeitlohn erhalten 100 % 17,15 a) Stück-, Änderungs- und Reparaturschneider 4 b) Zeitlohnarbeiter im 4. Berufsjahr (einschließlich 80% 14,28 * der Ausbildungszeit) 5 c) Zeitlohnarbeiter im 5. Berufsjahr (einschließlich 90% 15,44 der Ausbildungszeit) 6 d) Zuarbeiter 75%* 14,28 * * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 26 Maßschneiderhandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1143 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) Beschreibung der Leistung - nicht abschließend Entgelttabelle 26 Maßschneiderei 98393000-4 Dienstleistungen in der Maßschneiderei Entgelttabelle Nr. 26 Maßschneiderhandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1144 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 27 Hotel- und Gaststättengewerbe Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 27 Hotel- und Gaststättengewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1145 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: Entgelt in EG Bezeichnung der Tätigkeit Euro A ungelernte Kräfte 1 1. Jahr der beruflichen Tätigkeit 14,28* 2 Angelernte Kräfte ab dem 2. Jahr der beruflichen Tätigkeit 14,28* 3 Angelernte Kräfte im 3. - 5. Jahr der beruflichen Tätigkeit 14,28* Angelernte Kräfte mit erhöhter Verantwortung sowie ab dem 6. Jahr der beruflichen 4 14,63 Tätigkeit Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, die gemäß ihrer Ausbildung eingesetzt B werden, wie z.B. Hotelfachkraft, Hotelkaufmann/trau, Restaurantfachkraft, Koch, Fachpraktiker Aber auch berufsfremde Ausbildungen z.B. Steuerfachkraft, Fachkraft für Bürokommunikation, Handwerker 4 zweijährige Ausbildung im 1 - 2. Berufsjahr 14,63 5 zweijährige Ausbildung im 3. Berufsjahr sowie dreijährige Ausbildung im 1. Berufsjahr 15,60 zweijährige Ausbildung ab dem 4. Berufsjahr sowie dreijährige Ausbildung im 2. 6 16,24 Berufsjahr 7 dreijährige Ausbildung ab dem 3. Berufsjahr 17,08 stellvertretende Abteilungsleitung oder Beschäftigte mit erhöhtem 8 18,14 Verantwortungsbereich und Vorgesetztenaufgaben Abteilungsleitung z.B. Küchenchef, Restaurantleitung, Empfangsleitung, 9 20,33 Verwaltungsleitung, Leitung Housekeeping Abteilungsleitung mit erhöhter Personalverantwortung mit mehr als 5 gelernten 10 21,65 Kräften * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 27 Hotel- und Gaststättengewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1146 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV- Code, VOB-C/DIN) - nicht Beschreibung der Leistung abschließend Entgelttabelle 27 Hotel- und Gaststättengewerbe 55100000-1 Dienstleistungen von Hotels 55110000-4 Hotel-Übernachtungen 55120000-7 Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels 55130000-0 Sonstige Hotel-Dienstleistungen 55210000-5 Dienstleistungen von Jugendherbergen 55270000-3 Dienstleistungen von Frühstückspensionen 55300000-3 Restaurant- und Bewirtungsdienste 55310000-6 Restaurantbedienung 55311000-3 Bedienung in nicht öffentlichen Restaurants 55312000-0 Bedienung in öffentlichen Restaurants 55320000-9 Servieren von Mahlzeiten 55321000-6 Zubereitung von Mahlzeiten 55322000-3 Kochen von Mahlzeiten 55330000-2 Dienstleistungen von Cafeterien 55400000-4 Servieren von Getränken 55410000-7 Ausschankdienste 55510000-8 Dienstleistungen von Kantinen 55511000-5 Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterien 55512000-2 Betrieb von Kantinen Entgelttabelle Nr. 27 Hotel- und Gaststättengewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1147 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 28 IT-Dienstleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von IT- Dienstleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 28 IT Dienstleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1148 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in abschließende Beispiele Euro 0 Ausführung von Aufgaben, die durch 21,05 Anlernen bis zu zwei Monaten beherrscht werden. ab 01.05.2026 21,70 1 Ausführung einfacher Aufgaben mit erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 25,17 geringer Vielseitigkeit oder mit wie sie in der Regel durch systematisches Anlernen geringer Spezialisierung und mit oder durch abgeschlossene berufliche Ausbildung ab 01.05.2026 geringer Entscheidungsbefugnis. erworben werden 25,95 2 Ausführung fachlicher Aufgaben mit erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 29,13 geringer Vielseitigkeit oder mit wie sie in der Regel durch eine mindestens geringer Spezialisierung und mit dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung ab 01.05.2026 Entscheidungen im Arbeitsablauf. erworben werden 30,21 3 Ausführung fachlicher Aufgaben mit erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 34,27 begrenzter Vielseitigkeit oder mit wie sie in der Regel durch eine mindestens begrenzter Spezialisierung und mit dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ab 01.05.2026 Entscheidungen im Arbeitsablauf. zusätzliche Berufserfahrung erworben werden 35,34 4 Ausführung anspruchsvoller Aufgaben erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 39,29 mit deutlicher Vielseitigkeit oder mit wie sie in der Regel durch eine mindestens deutlicher Spezialisierung und mit dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ab 01.05.2026 Entscheidungen im Rahmen zusätzliche aufgabenbezogene Fachkenntnisse 40,51 spezieller Anweisungen im eigenen sowie mehrjährige (mindestens 2 Jahre) Aufgabengebiet. Berufserfahrung erworben werden. Tätigkeiten dieser EG, die fachliche oder disziplinarische Führung im homogenen Umfeld beinhalten, können zur Eingruppierung in die EG 6 führen. 5 Ausführung anspruchsvoller Aufgaben erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 44,23 vielseitiger Art im Rahmen eines wie sie in der Regel durch eine mindestens Aufgabengebietes oder mit höherer dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ab 01.05.2026 Spezialisierung und mit zusätzliche aufgabenbezogene Fachkenntnisse 45,60 Entscheidungen im Rahmen sowie mehrjährige (mindestens 2 Jahre) allgemeiner Anweisungen im eigenen Berufserfahrung oder durch eine abgeschlossene Aufgabengebiet. Hochschulausbildung (Bachelor o.Ä.) erworben werden. Tätigkeiten dieser EG, die fachliche oder disziplinarische Führung im homogenen Umfeld beinhalten, können zur Eingruppierung in die EG 7 führen. 6 Ausführung erhöht anspruchsvoller erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 49,35 Aufgaben umfangreicher Art im wie sie in der Regel durch eine mindestens Rahmen eines Aufgabengebietes oder dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ab 01.05.2026 mit hoher Spezialisierung und mit zusätzliche aufgabenübergreifende Fachkenntnisse 50,88 Entscheidungen im Rahmen sowie umfangreiche (mindestens 5 Jahre) allgemeiner Anweisungen im eigenen Berufserfahrung oder durch eine abgeschlossene Aufgabengebiet. Hochschulausbildung (Bachelor o.Ä.) und mehrjährige (mindestens 2 Jahre) Berufserfahrung erworben werden. Entgelttabelle Nr. 28 IT Dienstleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1149 Tätigkeiten dieser EG können fachliche oder disziplinarische Führung im homogenen Umfeld beinhalten. 7 Ausführung besonders erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 53,49 anspruchsvoller Aufgaben wie sie in der Regel durch eine mindestens umfangreicher Art im Rahmen eines dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ab 01.05.2026 Aufgabengebietes oder mit hoher zusätzliche aufgabenübergreifende Fachkenntnisse 55,15 Spezialisierung und mit sowie langjährige (mindestens 7 Jahre) Entscheidungen im Rahmen spezieller Berufserfahrung oder durch eine abgeschlossene Richtlinien und Zielsetzungen im Hochschulausbildung (Master o.Ä.) und mehrjährige eigenen Aufgabengebiet. (mindestens 2 Jahre) Berufserfahrung erworben werden. Tätigkeiten dieser EG können fachliche oder disziplinarische Führung im heterogenen Umfeld oder umfangreicher Art im eigenen Aufgabengebiet beinhalten. 8 Ausführung besonders erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 60,18 anspruchsvoller Aufgaben wie sie in der Regel durch eine mindestens ganzheitlicher Art im Rahmen eines dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ab 01.05.2026 Aufgabenbereiches oder mit sehr zusätzliche aufgabenübergreifende Fachkenntnisse 62,05 hoher Spezialisierung und mit sowie langjährige (mindestens 7 Jahre) Entscheidungen im Rahmen Berufserfahrung oder durch eine abgeschlossene allgemeiner Richtlinien und Hochschulausbildung (Master o.Ä.) und Zielsetzungen im eigenen umfangreiche (mindestens 5 Jahre) Berufserfahrung Aufgabenbereich. erworben werden. Tätigkeiten dieser EG können fachliche oder disziplinarische Führung im heterogenen Umfeld oder umfangreicher Art im Aufgabenbereich beinhalten. 9 Ausführung besonders erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 66,82 anspruchsvoller Aufgaben mit wie sie in der Regel durch eine mindestens erhöhter Komplexität und dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ab 01.05.2026 ganzheitlicher Art im Rahmen eines zusätzliche aufgabenübergreifende Fachkenntnisse 68,94 Aufgabenbereichs oder mit sehr hoher sowie langjährige (mindestens 7 Jahre) Spezialisierung und mit Berufserfahrung oder durch eine abgeschlossene Entscheidungen von erheblicher Hochschulausbildung (Master o.Ä.) und langjährige Bedeutung über den eigenen (mindestens 7 Jahre) Berufserfahrung erworben Aufgabenbereich hinaus im Rahmen werden). Tätigkeiten dieser EG können fachliche allgemeiner Richtlinien und oder disziplinarische Führung im heterogenen Zielsetzungen. Umfeld oder umfangreicher Art im Aufgabenbereich beinhalten. Entgelttabelle Nr. 28 IT Dienstleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1150 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 28 IT-Dienstleistungen 50311000-8 Wartung und Reparatur von Abrechnungsmaschinen 50311400-2 Wartung und Reparatur von Rechen- und Abrechnungsmaschinen 50312000-5 Wartung und Reparatur von Computeranlagen 50312100-6 Wartung und Reparatur von Zentralrechnern 50312110-9 Wartung von Zentralrechnern 50312120-2 Reparatur von Zentralrechnern 50312200-7 Wartung und Reparatur von Kleincomputern 50312210-0 Wartung von Kleincomputern 50312220-3 Reparatur von Kleincomputern 50312300-8 Wartung und Reparatur von Datennetzeinrichtungen 50312310-1 Wartung von Datennetzeinrichtungen 50312320-4 Reparatur von Datennetzeinrichtungen 50312400-9 Wartung und Reparatur von Mikrocomputern 50312410-2 Wartung von Mikrocomputern 50312420-5 Reparatur von Mikrocomputern 50312600-1 Wartung und Reparatur von Informationstechnologieeinrichtungen 50312610-4 Wartung von Informationstechnologieeinrichtungen 50312620-7 Reparatur von Informationstechnologieeinrichtungen 50313000-2 Wartung und Reparatur von Reprografiegeräten 50313100-3 Reparatur von Fotokopiergeräten 50313200-4 Wartung von Fotokopiergeräten 50320000-4 Reparatur und Wartung von Personalcomputern 50321000-1 Reparatur von Personalcomputern 50322000-8 Wartung von Personalcomputern 50323000-5 Wartung und Reparatur von Computerperipheriegeräten 50323100-6 Wartung von Computerperipheriegeräten 50323200-7 Reparatur von Computerperipheriegeräten 50324000-2 Unterstützungsdienste für Personalcomputer 50324100-3 Systemwartung 50324200-4 Vorbeugende Wartung 50334400-9 Wartung von Kommunikationssystemen 50341200-9 Reparatur und Wartung von Fernsehsendern 50660000-9 Reparatur und Wartung von militärischen EDV-Systemen 51320000-1 Installation von Rundfunk- und Fernsehsendern 51330000-4 Installation von Funktelefongeräten 51611000-8 Installation von Computern 51611100-9 Hardwareinstallation 51612000-5 Installation von Datenverarbeitungsanlagen 51620000-4 Installation von Büromaschinen 51900000-1 Installation von Lenk- und Steuersystemen 64215000-6 Internet-Telefondienste 64216100-4 Elektronische Nachrichtendienste 64216110-7 Elektronische Datenaustauschdienste 64216120-0 Elektronische Postdienste 64216200-5 Elektronische Informationsdienste 72000000-5 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 72100000-6 Hardwareberatung Entgelttabelle Nr. 28 IT Dienstleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1151 72110000-9 Beratung bei der Hardwareauswahl 72120000-2 Beratung bei der Wiederherstellung nach Hardwareversagen 72130000-5 Beratung bei der Planung von Computeranlagen 72140000-8 Beratung im Bereich der Hardwareabnahmeprüfung 72150000-1 Beratung im Bereich Computerprüfung und Hardwareberatung 72200000-7 Softwareprogrammierung und -beratung 72210000-0 Programmierung von Softwarepaketen 72211000-7 Programmierung von System- und Anwendersoftware 72212000-4 Programmierung von Anwendersoftware 72212100-0 Entwicklung von branchenspezifischer Software 72212110-3 Entwicklung von Software für POS-Kassenterminals 72212120-6 Entwicklung von Flugsteuerungssoftware 72212121-3 Entwicklung von Flugsicherungssoftware 72212130-9 Entwicklung von Luftverkehrsbodendienstsoftware und Software für Tests im Luftverkehr 72212131-6 Entwicklung von Luftverkehrsbodendienstsoftware 72212132-3 Entwicklung von Software für Tests im Luftverkehr 72212140-2 Entwicklung von Software für Eisenbahnleitsysteme 72212150-5 Entwicklung von Industrieprozesssteuerungssoftware 72212160-8 Entwicklung von Bibliothekensoftware 72212170-1 Entwicklung von Konformitätssoftware ("Compliance Software") 72212180-4 Entwicklung von Medizinsoftware 72212190-7 Entwicklung von Unterrichtssoftware 72212200-1 Entwicklung von Vernetzungs-, Internet- und Intranetsoftware 72212210-4 Entwicklung von Vernetzungssoftware 72212211-1 Entwicklung von Software für den Plattformenverbund 72212212-8 Entwicklung von Software für optische Jukebox Server 72212213-5 Entwicklung von Betriebssystemerweiterungssoftware 72212214-2 Entwicklung von Netzbetriebssystemsoftware 72212215-9 Entwicklung von Software für Netzentwickler 72212216-6 Entwicklung von Software für die Netzverbindungsterminalemulation 72212217-3 Entwicklung von Software für die Transaktionsverarbeitung 72212218-0 Entwicklung von Lizenzmanagementsoftware 72212219-7 Entwicklung diverser Netzsoftware 72212220-7 Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware 72212221-4 Entwicklung von Internetbrowsersoftware 72212222-1 Entwicklung von Webserversoftware 72212223-8 Entwicklung von E-Mail-Software 72212224-5 Entwicklung von Software für die Webseitenbearbeitung Entwicklung von Software für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, 72212300-2 Terminplanung und Produktivität 72212310-5 Entwicklung von Dokumentenerstellungssoftware 72212311-2 Entwicklung von Dokumentenverwaltungssoftware 72212312-9 Entwicklung von Software für das elektronische Publizieren 72212313-6 Entwicklung von Software für die optische Zeichenerkennung (OCR) 72212314-3 Entwicklung von Spracherkennungssoftware 72212315-0 Entwicklung von Software für Desktop-Publishing 72212316-7 Entwicklung von Präsentationssoftware 72212317-4 Entwicklung von Textverarbeitungssoftware 72212318-1 Entwicklung von Scannersoftware 72212320-8 Entwicklung von Zeichen- und Bildverarbeitungssoftware 72212321-5 Entwicklung von Software für die rechnergestützte Konstruktion (CAD) 72212322-2 Entwicklung von Grafiksoftware 72212323-9 Entwicklung von Software für die rechnergestützte Fertigung (CAM) 72212324-6 Entwicklung von Diagrammsoftware 72212325-3 Entwicklung von Formularerstellungssoftware Entgelttabelle Nr. 28 IT Dienstleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1152 72212326-0 Entwicklung von Abbildungssoftware 72212327-7 Entwicklung von Zeichen- und Malsoftware 72212328-4 Entwicklung von Bildverarbeitungssoftware 72212330-1 Entwicklung von Terminplanungs- und Produktivitätssoftware 72212331-8 Entwicklung von Projektmanagementsoftware 72212332-5 Entwicklung von Terminplanungssoftware 72212333-2 Entwicklung von Kontaktverwaltungssoftware 72212400-3 Entwicklung von Software für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe 72212410-6 Entwicklung von Investitionsmanagement- und Steuersoftware 72212411-3 Entwicklung von Investitionsmanagementsoftware 72212412-0 Entwicklung von Steuersoftware 72212420-9 Entwicklung von Software für das Facility Management und von Softwarereihen 72212421-6 Entwicklung von Software für das Facility Management 72212422-3 Entwicklung von Softwarereihen 72212430-2 Entwicklung von Lagerverwaltungssoftware 72212440-5 Entwicklung von Software für Finanzanalyse und Buchhaltung 72212441-2 Entwicklung von Finanzanalysesoftware 72212442-9 Entwicklung von Finanzsystemsoftware 72212443-6 Entwicklung von Buchhaltungssoftware 72212445-0 Entwicklung von Software für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM) 72212450-8 Entwicklung von Zeiterfassungs- und Personalverwaltungssoftware 72212451-5 Entwicklung von Software für die Unternehmensressourcenplanung (ERP) 72212460-1 Entwicklung von Analyse-, Wissenschafts-, Mathematik- und Prognosesoftware 72212461-8 Entwicklung von Analyse- oder Wissenschaftssoftware 72212462-5 Entwicklung von Mathematik- oder Prognosesoftware 72212463-2 Entwicklung von Statistiksoftware 72212470-4 Entwicklung von Auktionssoftware 72212480-7 Entwicklung von Vertriebs-, Marketing- und Business-Intelligence-Software 72212481-4 Entwicklung von Vertriebs- oder Marketingsoftware 72212482-1 Entwicklung von Business-Intelligence-Software 72212490-0 Entwicklung von Software für das Beschaffungswesen 72212500-4 Entwicklung von Kommunikations- und Multimedia-Software 72212510-7 Entwicklung von Kommunikationssoftware 72212511-4 Entwicklung von Software für die Desktop-Kommunikation 72212512-1 Entwicklung von Software für die interaktive Sprachausgabe 72212513-8 Entwicklung von Modemsoftware 72212514-5 Entwicklung von Fernzugriffssoftware 72212515-2 Entwicklung von Videokonferenzsoftware 72212516-9 Entwicklung von Software für den Datenaustausch 72212517-6 Entwicklung von IT-Software 72212518-3 Entwicklung von Emulationssoftware 72212519-0 Entwicklung von Speicherverwaltungssoftware 72212520-0 Entwicklung von Multimediasoftware 72212521-7 Entwicklung von Software für die Musik- und Tonbearbeitung 72212522-4 Entwicklung von Software für virtuelle Tastaturen 72212600-5 Entwicklung von Datenbank- und Betriebssystemsoftware 72212610-8 Entwicklung von Datenbanksoftware 72212620-1 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Zentralrechner 72212630-4 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Minicomputer 72212640-7 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Mikrocomputer 72212650-0 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Personalcomputer (PC) 72212660-3 Entwicklung von Cluster-Software 72212670-6 Entwicklung von Echtzeit-Betriebssystemsoftware 72212700-6 Entwicklung von Dienstprogrammen für die Software-Entwicklung 72212710-9 Entwicklung von Datensicherungs- oder Wiederherstellungssoftware Entgelttabelle Nr. 28 IT Dienstleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1153 72212720-2 Entwicklung von Strichcodesoftware 72212730-5 Entwicklung von Sicherheitssoftware 72212731-2 Entwicklung von Dateisicherheitssoftware 72212732-9 Entwicklung von Datensicherheitssoftware 72212740-8 Entwicklung von Übersetzungssoftware 72212750-1 Entwicklung von Software für das Laden von Speichermedien 72212760-4 Entwicklung von Virenschutzsoftware 72212761-1 Entwicklung von Anti-Viren-Software 72212770-7 Entwicklung von allgemeinen, Komprimierungs- und Druck-Dienstprogrammen 72212771-4 Entwicklung von allgemeinen Dienstprogrammen 72212772-1 Entwicklung von Druck-Dienstprogrammen 72212780-0 Entwicklung von Software für System-, Speicher- und Inhaltsverwaltung 72212781-7 Entwicklung von Systemverwaltungssoftware 72212782-4 Entwicklung von Zentralspeicherverwaltungssoftware 72212783-1 Entwicklung von Inhaltsverwaltungssoftware 72212790-3 Entwicklung von Versionsprüfungssoftware 72212900-8 Diverse Software-Entwicklungen und Computersysteme 72212910-1 Entwicklung von Computerspielsoftware, Familienspielen und Bildschirmschonern 72212911-8 Entwicklung von Computerspiel-Software 72212920-4 Entwicklung von Büroautomatisierungssoftware 72212930-7 Entwicklung von Schulungs- und Unterhaltungssoftware 72212931-4 Entwicklung von Schulungssoftware 72212932-1 Entwicklung von Unterhaltungssoftware 72212940-0 Entwicklung von Musterentwurfs- und Kalendersoftware 72212941-7 Entwicklung von Musterentwurfssoftware 72212942-4 Entwicklung von Kalendersoftware 72212960-6 Entwicklung von Treiber- und Systemsoftware 72212970-9 Entwicklung von Druckereisoftware 72212971-6 Entwicklung von Software zur Adressbucherstellung 72212972-3 Entwicklung von Software zur Etikettenerstellung 72212980-2 Entwicklung von Programmiersprachen und -werkzeugen 72212981-9 Entwicklung von Kompilierungssoftware 72212982-6 Entwicklung von Konfigurationsverwaltungssoftware 72212983-3 Entwicklung von Entwicklungssoftware 72212984-0 Entwicklung von Programmtestsoftware 72212985-7 Entwicklung von Debugging-Software 72212990-5 Entwicklung von Tabellenkalkulations- und Erweiterungssoftware 72212991-2 Entwicklung von Tabellenkalkulationssoftware 72222000-7 Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie 72222100-8 Strategische Prüfung von Informationssystemen oder -technologie 72222200-9 Planung von Informationssystemen oder -technologie 72222300-0 Informationstechnologiedienste 72223000-4 Prüfung von Informationstechnologieanforderungen 72226000-5 Beratung im Bereich Abnahmeprüfung von Systemsoftware 72227000-2 Beratung im Bereich Software-Integration 72228000-9 Beratung im Bereich Hardware-Integration 72230000-6 Entwicklung von kundenspezifischer Software 72231000-3 Entwicklung von Software für militärische Anwendungen 72232000-0 Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software 72240000-9 Systemanalyse und Programmierung 72243000-0 Programmierung 72245000-4 Vertragliche Systemanalyse und Programmierung 72250000-2 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste 72251000-9 Wiederherstellung nach Software-Versagen 72252000-6 Datenarchivierung Entgelttabelle Nr. 28 IT Dienstleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1154 72253000-3 Help-Desk und Unterstützungsdienste 72253100-4 Help-Desk 72253200-5 Systemunterstützung 72254000-0 Softwaretests 72254100-1 Systemprüfung 72260000-5 Dienstleistungen in Verbindung mit Software 72261000-2 Software-Unterstützung 72262000-9 Software-Entwicklung 72263000-6 Software-Implementierung 72264000-3 Software-Reproduktion 72265000-0 Software-Konfiguration 72266000-7 Software-Beratung 72267000-4 Software-Wartung und -Reparatur 72267100-0 Wartung von Informationstechnologiesoftware 72267200-1 Reparatur von Informationstechnologiesoftware 72268000-1 Bereitstellung von Software 72300000-8 Datendienste 72310000-1 Datenverarbeitung 72311000-8 Computertabellierung 72311100-9 Datenkonvertierung 72311200-0 Stapelverarbeitung 72311300-1 Computer-Teilnehmerbetrieb 72312000-5 Dateneingabe 72312100-6 Datenaufbereitung 72312200-7 Optische Zeichenerkennung 72313000-2 Datenerfassung 72314000-9 Datenerhebung und -zusammentragung 72315000-6 Datennetzverwaltungs- und -unterstützungsdienste 72315100-7 Datennetzunterstützung 72315200-8 Verwaltung von Datennetzen 72316000-3 Datenanalyse 72317000-0 Datenspeicherung 72318000-7 Datenübertragung 72319000-4 Datenbereitstellung 72320000-4 Datenbankdienste 72321000-1 Mehrwert-Datenbankdienste 72322000-8 Datenverwaltung 72330000-2 Inhalte- oder Datenstandardisierung und -Klassifizierung 72400000-4 Internetdienste 72410000-7 Dienstanbieter 72411000-4 Anbieter von Internetdiensten (ISP) 72412000-1 Anbieter von E-Mail-Diensten 72413000-8 Website-Gestaltung 72414000-5 Anbieter von Internet-Suchmaschinen 72415000-2 Internetseitenbetreiberdienste 72416000-9 Anbieter von Anwendungen 72417000-6 Internet-Domänennamen 72420000-0 Internet-Entwicklung 72421000-7 Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen 72422000-4 Entwicklung von Internet- oder Intranet-Serveranwendungen 72500000-0 Datenverarbeitungsdienste 72510000-3 Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste 72511000-0 Dienste in Verbindung mit Netzwerkverwaltungssoftware 72512000-7 Dokumentenmanagement 72513000-4 Büroautomatisierungsdienste Entgelttabelle Nr. 28 IT Dienstleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1155 72514000-1 Verwaltung von Computeranlagen 72514100-2 Anlagenverwaltung per Computer 72514200-3 Anlagenverwaltung für die Computersystementwicklung 72514300-4 Anlagenverwaltung für die Computersystemwartung 72540000-2 Computeraufrüstung 72541000-9 Erweiterung von Computeranlagen 72541100-0 Speichererweiterung 72590000-7 Computer-Fachdienste 72591000-4 Entwicklung von Leistungsumfangsabkommen 72600000-6 Computerunterstützung und -beratung 72610000-9 Computerunterstützung 72611000-6 Technische Computerunterstützung 72700000-7 Computernetze 72710000-0 Lokalnetz 72720000-3 Fernnetzdienste 72800000-8 Computerrevision und -prüfung 72810000-1 Computerrevision 72820000-4 Computerprüfung 72900000-9 Computer-Backup-Dienste und Katalogkonvertierung 72910000-2 Computer-Backup-Dienste 72920000-5 Computerkatalogkonvertierung 79552000-8 Textverarbeitungsdienste 79553000-5 Desktop-Publishing-Arbeiten Entgelttabelle Nr. 28 IT Dienstleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1156 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr.29 Kfz-Gewerbe Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Bereich des Kfz-Gewerbes zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 29 Kfz-Gewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1157 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro 1 Raumpfleger, Werkstattreiniger, Hof- und Gebäudereiniger, die als 16,48 Reinigungspersonal beschäftigt werden 2 Ungelernte Arbeiter, welche Arbeiten nach kurzer Anweisung oder in mäßiger 18,19 Einarbeitungszeit ausführen, soweit sie nicht die Voraussetzungen von EG 3 erfüllen (Pförtner, Wachmänner und Boten gelten als Ungelernte) 3 Angelernte Arbeiter, welche Arbeiten ausführen, wofür durchschnittlich 8 Monate 18,99 Anlernzeit erforderlich sind; die als angelernt geltenden Tätigkeiten sind danach innerbetrieblich festzulegen (Kraftfahrer gelten als Angelernte) 4 Gelernte Facharbeiter, welche nachweislich eine abgeschlossene Lehrzeit 1-3. Gesellenjahr durchgemacht haben und in dem erlernten oder diesem verwandten Fach tätig 19,53 sind. ab 4. Gesellenjahr 21,38 ab 5. Gesellenjahr 22,57 5 Facharbeiter, die mit Arbeiten betraut werden, die im Rahmen ihrer 24,27 Arbeitsaufgaben über meisterliches Können, Selbständigkeit und Dispositionsvermögen verfügen und die entsprechenden theoretischen Kenntnisse haben, sowie Arbeitnehmer, die die Prüfung als Kfz-Service Techniker erfolgreich abgelegt haben, als Kfz Techniker eingesetzt werden und eine schriftliche Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber über den Einsatz als Service Techniker abgeschlossen haben. Meister 6 Betriebsmeister; sie müssen als solche ausdrücklich bestellt werden. Auf den 21,17 Nachweis der Meisterprüfung kann verzichtet werden. ab 2. Tätigkeitsjahr 21,99 ab 4. Tätigkeitsjahr 23,64 7 Meister mit bestandener Meisterprüfung im Kraftfahrzeughandwerk. In 23,64 Ausnahmefällen kann auf den Nachweis der Meisterprüfung verzichtet werden (Betriebsleiter). ab 2. Tätigkeitsjahr 24,53 ab 4. Tätigkeitsjahr 26,21 8 Meister mit bestandener Meisterprüfung im Kraftfahrzeughandwerk, die aufgrund 28,63 ihrer Fähigkeiten sowie umfassender betrieblicher Fachkenntnisse und Erfahrungen Abteilungen leiten und ein selbständiges Aufgabengebiet verantwortlich bearbeiten. Angestellte 9 Angestellte, die einfache Tätigkeiten schematischer Art ausführen, die keinerlei 16,08 Vorkenntnisse erfordern. 10 Angestellte mit entsprechender betrieblicher Ausbildung, denen die sachgemäße 1. bis 3. Berufsjahr Erledigung genau umrissener Büroarbeiten übertragen ist. Der betrieblichen 16,81 Ausbildung werden Kenntnisse, die in bis zu zweijähriger praktischer Tätigkeit erworben sind, gleich erachtet. 4. und 5. Berufsjahr 17,21 Entgelttabelle Nr. 29 Kfz-Gewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1158 6. Berufsjahr 18,85 11 Angestellte mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung, denen die 1. bis 3. Berufsjahr selbständige sachgemäße Erledigung genau umgrenzter Aufgabengebiete 17,21 übertragen ist. Die für die Ausführung der Tätigkeiten dieser Gruppe erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse können durch eine 4. und 5. Berufsjahr andere Ausbildung oder durch eine entsprechende einschlägige Tätigkeit, die der 18,78 Berufsausbildungsdauer entspricht, erworben worden sein. 6. Berufsjahr 20,44 12 Angestellte, die aufgrund besonderer Fachkenntnisse die ihnen übertragenen 21,17 Aufgaben selbständig und verantwortlich im Rahmen allgemeiner Anweisungen erledigen. im 2. Tätigkeitsjahr 22,83 im 3. Tätigkeitsjahr 24,68 ab 4. Tätigkeitsjahr 26,35 13 Angestellte mit selbständiger und verantwortlicher Tätigkeit, mit vielseitiger und 28,33 mehrjähriger Berufserfahrung, entsprechendem Arbeitsbereich und mit entsprechender Entscheidungsbefugnis ab 6. Tätigkeitsjahr 29,94 14 Angestellte mit selbständiger und verantwortlicher Tätigkeit, mit vielseitiger und 31,45 mehrjähriger Berufserfahrung, entsprechendem Arbeitsbereich und mit entsprechender Entscheidungsbefugnis in größeren Betrieben Entgelttabelle Nr. 29 Kfz-Gewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1159 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 29 Kfz-Gewerbe 50112000-3 Reparatur und Wartung von Personenwagen 50112100-4 Reparatur von Personenwagen 50112110-7 Karosseriereparatur für Fahrzeuge 50112111-4 Autoschlosserdienste 50112120-0 Ersetzen von Windschutzscheiben 50112200-5 Wartung von Personenwagen 50113000-0 Reparatur und Wartung von Bussen 50113100-1 Reparatur von Bussen 50113200-2 Wartung von Bussen 50114000-7 Reparatur und Wartung von Lastwagen 50114100-8 Reparatur von Lastwagen 50114200-9 Wartung von Lastwagen 50115000-4 Reparatur und Wartung von Motorrädern 50115100-5 Reparatur von Motorrädern 50115200-6 Wartung von Motorrädern 50116000-1 Wartungs- und Reparaturdienste für Spezialteile von Fahrzeugen 50116100-2 Reparatur von Fahrzeugelektrik 50116200-3 Reparatur und Wartung von Fahrzeugbremsen und Bremsteilen 50116300-4 Reparatur und Wartung von Fahrzeuggetrieben 50116400-5 Reparatur und Wartung von Fahrzeugkraftübertragungen 50116500-6 Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten 50116510-9 Reifenrunderneuerung 50116600-7 Reparatur und Wartung von Anlassern 50117000-8 Umbau und Instandsetzung von Fahrzeugen 50117100-9 Umbau von Kraftfahrzeugen 50117200-0 Umbau von Krankenwagen 50117300-1 Instandsetzung von Fahrzeugen 71631200-2 Technische Kontrolle von Kraftfahrzeugen Entgelttabelle Nr. 29 Kfz-Gewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1160 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 30 Privates Versicherungsgewerbe Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das private Versicherungsgewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Bei Mehrarbeit an Samstagen beträgt der Zuschlag 50 %. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 30 privates Versicherungsgewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1161 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro 1 Tätigkeiten, die nur eine kurze Einweisung erfordern. 17,88 2 Tätigkeiten, die Kenntnisse oder Fertigkeiten voraussetzen, wie sie im Allgemeinen 18,06 durch eine planmäßige Einarbeitung erworben werden. 3 Tätigkeiten, die Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie im Allgemeinen durch eine 18,61 abgeschlossene Berufsausbildung oder durch einschlägige Erfahrung erworben werden. 4 Tätigkeiten, die vertiefte Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie im Allgemeinen durch 19,05 zusätzliche Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann oder einer ihrer Art entsprechenden Berufsausbildung oder durch die Aneignung entsprechender Kenntnisse für den jeweiligen Tätigkeitsbereich erworben werden. 5 Tätigkeiten, die gründliche oder vielseitige Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie durch 21,85 mehrjährige einschlägige Erfahrungen erworben werden, oder Tätigkeiten, die umfassende theoretische Kenntnisse erfordern. 6 Tätigkeiten, die besonders gründliche oder besonders vielseitige Fachkenntnisse 23,86 erfordern, oder Tätigkeiten, die den Anforderungen der Gehaltsgruppe V entsprechen und mit besonderer Entscheidungsbefugnis verbunden sind. Dem gleichzusetzen sind Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern. 7 Tätigkeiten, die hohe Anforderungen an das fachliche Können stellen und mit 25,14 erweiterter Fach- oder Führungsverantwortung verbunden sind. 8 Tätigkeiten, die in den Anforderungen an das fachliche Können und in der Fach- oder 28,96 Führungsverantwortung über diejenigen der EG 7 hinausgehen. Entgelttabelle Nr. 30 privates Versicherungsgewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1162 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - nicht Beschreibung der Leistung abschließend Entgelttabelle 30 privates Versicherungsgewerbe 66511000-5 Lebensversicherungen 66512000-2 Unfall- und Krankenversicherungen 66512100-3 Unfallversicherungen 66512200-4 Krankenversicherung (Pflichtversicherung) 66512210-7 Freiwillige Krankenversicherungen 66512220-0 Krankenversicherung (Zusatzversicherung) 66513000-9 Rechtsschutz- und Allgefahrenversicherungen 66513100-0 Rechtsschutzversicherungen 66513200-1 Bauwesenversicherungen 66514000-6 Fracht- und Transportversicherungen 66514100-7 Transportversicherungen 66514110-0 Kraftfahrzeugversicherungen 66514120-3 See-, Luftfahrt- und sonstige Transportversicherungen 66514130-6 Eisenbahnversicherungen 66514140-9 Flugzeugversicherungen 66514150-2 Schiffsversicherungen 66514200-8 Frachtversicherungen 66515000-3 Schaden- oder Verlustversicherungen 66515100-4 Feuerversicherungen 66515200-5 Vermögensversicherungen 66515300-6 Wetter- und Geldverlustversicherungen 66515400-7 Mit dem Wetter verbundene Versicherungen 66515410-0 Geldverlustversicherungen 66515411-7 Veruntreuungsversicherungen 66516000-0 Haftpflichtversicherungen 66516100-1 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen 66516200-2 Flugzeughaftpflichtversicherungen 66516300-3 Schiffshaftpflichtversicherungen 66516400-4 Allgemeine Haftpflichtversicherungen 66516500-5 Berufshaftpflichtversicherungen 66517000-7 Kredit- und Bürgschaftsversicherungen 66517100-8 Kreditversicherungen 66517200-9 Bürgschaftsversicherungen 66517300-0 Risikoverwaltungsversicherungen Maschinenbetriebsversicherungen, Zusatzversicherungen, Schadenregulierung, Schadensabwicklung, versicherungsmathematische Leistungen und Verwaltung von 66519000-1 Bergungen 66519100-2 Öl- oder Gasbohrplattformversicherungen 66519200-3 Maschinenbetriebsversicherungen 66519300-4 Zusatzversicherungen 66519400-5 Schadenregulierung 66519500-6 Schadensabwicklung 66519600-7 Versicherungsmathematik 66522000-5 Altersvorsorge (Gruppenversicherungen) 66600000-6 Finanzen und Liquiditätssteuerung 66700000-7 Rückversicherungen 66710000-0 Rückversicherungen (Lebensversicherung) 66720000-3 Rückversicherungen (Unfall- und Krankenversicherung) Entgelttabelle Nr. 30 privates Versicherungsgewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1163 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 31 Raumausstatter-, Sattler-, Feintäschnergewerbe Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Bereich der Raumausstattung, Sattler und Feintäschner zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 31 Raumausstatter-, Sattler-, Feintäschnergewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1164 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro 1 Einfache Tätigkeiten, die umfassend festgelegt sind und geringe berufsfachliche Kenntnisse und 14,28 * Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch ein kurzes Anlernen (maximal drei Monate) im Betrieb erworben werden. Sowie noch einfache Tätigkeiten, die weitgehend festgelegt sind und gewisse berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie etwa durch ein längeres Anlernen im Betrieb (im Umfang von sechs Monaten) erworben werden. 2 Tätigkeiten, die nach konkreter Anweisung ausgeführt werden, ein längeres Anlernen erfordern 14,28 * oder in Teilbereichen Ausschnitten aus einem einschlägigen Ausbildungsberufsbild entsprechen. 3 Tätigkeiten qualifizierter Art nach konkreter Anweisung, die umfassende Kenntnisse und 14,54 Fertigkeiten aus einem Ausbildungsberufsbild erfordern. 4 Tätigkeiten qualifizierter Art, die üblicherweise durch eine Berufsausbildung im Geltungsbereich 15,34 des Tarifvertrages erzielt wird oder durch anderweitige betriebliche Qualifizierung erreicht wurde. 5 Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Einweisung selbstständig ausgeführt werden 16,15 und die umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten aus einem Ausbildungsberufsbild und in der Regel mehrjährige Berufserfahrung erfordern. 6 Eigenverantwortliche höherwertige Tätigkeiten mit übergreifenden Spezialkenntnissen, die eine 17,77 umfangreiche Weiterbildung mit abgelegter Prüfung erfordern oder eine Tätigkeit, die ein Anleiten/Anweisen von anderen Mitarbeitern vorsieht, z.B. in der Funktion als Vorarbeiter auf der Baustelle. 7 Selbstständige und verantwortliche Tätigkeiten mit begrenzter Leitungsbefugnis, wie Tätigkeiten 20,19 in anordnender und beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem verantwortungsvollen Aufgabengebiet (für mehrere Mitarbeiter oder mehrere Baustellen) oder Tätigkeiten in begrenzten betrieblichen Funktionen, oder Tätigkeiten, die in der Regel Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die durch eine umfassende Weiterbildung vermittelt werden (Meisterprüfungsanforderungen). 8 Selbstständige und verantwortliche Tätigkeiten mit betriebsleitender Funktion. Tätigkeiten mit 22,61 erweiterter Leitungsbefugnis, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für den gesamten Betrieb und Geschäftsablauf zur Folge haben. * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 31 Raumausstatter-, Sattler-, Feintäschnergewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1165 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 31 Raumausstatter-, Sattler- und Feintäschnergewerbe 50820000-9 Reparatur von Lederwaren 79931000-9 Innenausstattungsdienste 79932000-6 Innenarchitektendienste 79933000-3 Entwurfsunterstützungsdienste 98394000-1 Dienstleistungen von Polsterern Entgelttabelle Nr. 31 Raumausstatter-, Sattler-, Feintäschnergewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1166 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 32 Sicherheitsdienstleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) ab der 229. Monatsarbeitsstunde fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 32 Sicherheitsgewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1167 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in Euro nicht abschließende Beispiele 1 Sicherheitsmitarbeiter im 14,72 Revierdienst/Interventionsdienst 2 Sicherheitsmitarbeiter im Separatwach-/ 14,60 Objektschutzdienst 3 Sicherheitsmitarbeiter im Werkschutzdienst, die 14,79 auf besonderen Objekten mit besonderen Aufgaben betraut sind und auf Wunsch des Arbeitgebers an einer Ausbildung als Werkschutzfachkraft oder geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft teilnehmen sollen und eine Prüfung nach der Prüfungsordnung einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen müssen 4 Sicherheitsmitarbeiter im Werkschutzdienst, die Stunden-Grundlohn in der Probezeit 15,52 auf besonderen Objekten mit besonderen Aufgaben betraut sind und auf Forderung des Stunden-Grundlohn nach der 16,26 Auftraggebers eine IHK-Prüfung als Probezeit Werkschutzfachkraft oder geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft abgelegt haben 5 Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die vom Stunden-Grundlohn in der Probezeit 15,52 Arbeitgeber in einer Funktion eingesetzt wird, für die der Auftraggeber die abgeschlossene Stunden-Grundlohn nach der 16,26 Fachausbildung zur Fachkraft für Schutz und Probezeit Sicherheit fordert 6 Sicherheitsmitarbeiter in militärischen Anlagen mit Stunden-Grundlohn in der Probezeit 15,47 Befugnis nach dem Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung Stunden-Grundlohn nach der 15,67 besonderer Befugnisse durch Soldaten der Probezeit Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen 7 Sicherheits- und Kontrollpersonal im 14,60 Veranstaltungsdienst (Absperr- und Kontrolldienst auf Ausstellungen, Messen und Sportveranstaltungen) bei einer Garantie von 4 Stunden 8 Hauptberufliche Kräfte mit der Qualifikation für 15,39 den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst 9 Aufsichtspersonal (Kontrolleure) in Supermärkten, 14,60 Kaufhäusern oder mit vergleichbaren Aufgaben 10 Beschäftigte in der Notruf-Service-Leitstelle 15,44 11 Sicherheitsmitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften 14,60 12 Sicherheitsmitarbeiter, die Tätigkeiten auf 14,82 Grundlage des International Ship and Port Facility Security Code („ISPS-Code“) erbringen Entgelttabelle Nr. 32 Sicherheitsgewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1168 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 32 Sicherheitsdienstleistungen 79710000-4 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 79713000-5 Bewachungsdienste 79714000-2 Überwachungsdienste 79715000-9 Streifendienste Entgelttabelle Nr. 32 Sicherheitsgewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1169 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 33 Druckdienstleistungen Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Druckdienstleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % in der Tagschicht, 45 % in der Spätschicht und 70 % in der Nachtschicht an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 33 Druckdienstleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1170 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro 0 Eingangsstufe zu EG 1 15,31 ab 01.03.2026 15,60 1 Tätigkeiten; 16,55 - die ohne Vorkenntnisse nach Anweisung oder kurzer Einweisung unmittelbar ausgeführt werden können ab 01.03.2026 - und die mit einer geringen Verantwortung für Betriebsmittel und/oder für die eigene Arbeit 16,68 verbunden sind. 2 Tätigkeiten, 17,27 - die mit geringen Vorkenntnissen und einer kurzen aufgabenbezogenen Unterweisung oder Einarbeitung ausgeführt werden können, ab 01.03.2026 - die geringe Anforderungen an Aufmerksamkeit wie Genauigkeit/Konzentration erfordern, 17,60 - die einer geringen bis erhöhten muskelmäßigen Beanspruchung unterliegen, - die mit einer geringen, fallweise erhöhten Verantwortung für Betriebsmittel und/oder für die eigene Arbeit verbunden sind, - die mit erhöhten Vorkenntnissen und einer aufgabenbezogenen Unterweisung oder Einarbeitung ausgeführt werden können, - die erhöhte Anforderungen an Genauigkeit oder Gewissenhaftigkeit voraussetzen, - die einer erhöhten, fallweise großen muskelmäßigen Belastung unterliegen, - die mit geringer, fallweise erhöhter Verantwortung für Betriebsmittel und/ oder für die eigene Arbeit verbunden sind. 3 Tätigkeiten, 18,00 - die mit erhöhten Vorkenntnissen und einer aufgabenbezogenen Unterweisung oder Einarbeitung ausgeführt werden können, ab 01.03.2026 - die erhöhte Anforderungen an Genauigkeit oder Gewissenhaftigkeit voraussetzen, 18,34 - die einer erhöhten, fallweise großen muskelmäßigen Belastung unterliegen, - die mit geringer, fallweise erhöhter Verantwortung für Betriebsmittel und/oder für die eigene Arbeit verbunden sind. 4 Tätigkeiten, 18,62 - die Vorkenntnisse aufgrund aufgabenbezogener Unterweisung oder Einarbeitung, fallweise längerer Berufspraxis voraussetzen, ab 01.03.2026 - die erhöhte Anforderungen an Genauigkeit oder Gewissenhaftigkeit stellen, 18,97 - die mit erhöhten, fallweise großen Belastungen unterschiedlicher Art, insbesondere infolge maschinenabhängiger Arbeit, - die mit erhöhter Verantwortung für Betriebsmittel und/oder Arbeitsprodukt verbunden sind. 5 Tätigkeiten, 20,69 - die durch eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder einen gleichwertigen Abschluss vermitteltes Fachwissen erfordern, das auch durch entsprechende ab 01.03.2026 Berufserfahrung erworben sein kann, 21,08 - die mittlere Anforderungen an Aufmerksamkeit sowie Denktätigkeit voraussetzen, - die fallweise mittlerer muskelmäßiger Beanspruchung unterliegen, - die mit mittlerer Verantwortung für Betriebsmittel, eigene Arbeit und/oder Arbeit und Sicherheit anderer verbunden sind. 6 Tätigkeiten, 22,75 - die neben der abgeschlossenen Berufsausbildung erweitertes Fachwissen erfordern, das auch durch entsprechende Berufserfahrung erworben sein kann, ab 01.03.2026 - die große Anforderungen an Genauigkeit und Konzentration sowie Denktätigkeit im 23,19 Sinne z. B. von Überlegen, Suchen, Prüfen und Rechnen voraussetzen, - die fallweise zumindest erhöhter muskelmäßiger Beanspruchung unterliegen, Entgelttabelle Nr. 33 Druckdienstleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1171 - die mit großer Verantwortung für Betriebsmittel, eigene Arbeit und/oder Arbeit und Sicherheit anderer verbunden sind. Die in den Tätigkeitsmerkmalen aufgeführten Bewertungskriterien sind nicht in jedem Fall kumulativ zu verstehen. Im Zweifel wird die Bewertung der den einzelnen Lohngruppen zugeordneten Richtbeispiele als Auslegungshilfe herangezogen. 7 Tätigkeiten, 24,82 - die neben der abgeschlossenen Berufsausbildung zusätzliches Fachwissen erfordern, das über die EG 6 hinausgeht und durch eine Zusatzausbildung oder eine entsprechende ab 01.03.2026 Berufserfahrung erworben sein kann, 25,30 - die große bis sehr große Anforderungen an die Aufmerksamkeit sowie die Genauigkeit/Konzentration und Denktätigkeit im Sinne z.B. von Kombinieren, Koordinieren und Disponieren (Anforderungen an Umsicht, Abstraktionsvermögen oder Dispositionsfähigkeit) stellen, - die mit einer großen bis sehr großen Verantwortung für Betriebsmittel, eigene Arbeit und/oder Arbeit und Sicherheit anderer verbunden sind. Die in den Tätigkeitsmerkmalen aufgeführten Bewertungskriterien sind nicht in jedem Fall kumulativ zu verstehen. Im Zweifel wird die Bewertung der den einzelnen Lohngruppen zugeordneten Richtbeispiele als Auslegungshilfe herangezogen. 8 Gehilfenjahr sowie Rotationshelfer und Rolleure 19,65 ab 01.03.2026 20,03 Entgelttabelle Nr. 33 Druckdienstleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1172 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - Beschreibung der Leistung nicht abschließend Entgelttabelle 33 Druckdienstleistungen 79520000-5 Reprografische Dienstleistungen 79810000-5 Druckereidienste 79811000-2 Digitaldruck 79812000-9 Banknotendruck 79820000-8 Dienstleistungen des Druckgewerbes 79821000-5 Fertigstellung im Bereich Druck 79822000-2 Satzarbeit 79822100-3 Herstellung von Druckplatten 79822200-4 Tiefdruckdienste 79822300-5 Dienstleistungen im Schriftsatz 79822400-6 Lithografische Dienste Entgelttabelle Nr. 33 Druckdienstleistungen Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1173 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch die Immobilienwirtschaft zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1174 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: 3.1. Angestellte EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Berufszugehörigk Entgelt in abschließende Beispiele eit Euro 1 Einfache Tätigkeiten, die einer Einweisung bedürfen. Hilfskräfte bis 3. Berufsjahr 15,84 ab 4. Berufsjahr 18,27 2 Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die durch Einarbeitung Hilfskraft, Telefonist, Schreibkraft bis 3. Berufsjahr 17,43 erworben werden. 4. bis 6. Berufsjahr 19,18 ab 7. Berufsjahr 20,80 3 Tätigkeiten, die Kenntnisse und/oder Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel Wohnungs-/Immobilienverwalter, qualifizierte 1. Berufsjahr 18,59 durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine Zweckausbildung oder durch Schreibkraft, Sachbearbeiter, Sekretär, 2. bis 5. Berufsjahr 20,64 mehrjährige Berufserfahrung erworben und die unter Anleitung mit gewisser Sozialberater 6. bis 8. Berufsjahr 21,67 Selbständigkeit erledigt werden. ab 9. Berufsjahr 23,51 4 Tätigkeiten, die in der Regel die persönlichen Fähigkeiten nach der EG 3 Sachbearbeiter, qualifizierter Sekretär, bis 5. Berufsjahr 23,73 voraussetzen, ergänzt durch Berufserfahrung, Berufsfortbildung oder durch die qualifizierter Wohnungs-/Immobilienverwalter, 6. und 7. Berufsjahr 25,45 Aneignung zusätzlicher Kenntnisse in den jeweiligen Sachgebieten und die auf IT-/Informatik-Sachbearbeiter, IT- 8. und 9. Berufsjahr 26,73 allgemeine Anweisung selbständig erledigt werden. Systembetreuer, Sozialarbeiter ab 10. Berufsjahr 28,60 5 Tätigkeiten, die einen einschlägigen Hochschulabschluss, eine zusätzliche Sachgebietsleiter, Gruppenleiter, qualifizierter bis 7. Berufsjahr 27,57 qualifizierte Ausbildung und/oder umfassende Kenntnisse voraussetzen und die auf Wohnungs-/Immobilienverwalter, 8. und 9. Berufsjahr 29,87 allgemeine Anweisung selbständig ausgeführt werden und mit eigenem Sozialarbeiter ab 10. Berufsjahr 32,06 Verantwortungsbereich verbunden sind. 6 Tätigkeiten, die zusätzliche umfassende Kenntnisse voraussetzen und deren Abteilungsleiter, Sachgebietsleiter, bis 7. Berufsjahr 31,00 Ausführung überwiegend eigene Entscheidungen und ein erhöhtes Maß an Gruppenleiter, Sachbearbeiter, IT- 8. und 9. Berufsjahr 34,40 Verantwortung erfordern. Systembetreuer ab 10. Berufsjahr 37,33 Entgelttabelle Nr. 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1175 3.2. gewerbliche Arbeiter EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in abschließende Beispiele Euro 1 Einfache Tätigkeiten, die einer Einweisung bedürfen. Hilfs- und Reinigungskräfte 15,24 2 Tätigkeiten, die keiner handwerklichen Ausbildung und nur der Einarbeitung bedürfen. Heizer, Pförtner 19,05 3 Tätigkeiten, die angelernte handwerkliche Fähigkeiten erfordern. Baufachwerker, Gartenarbeiter, Kraftfahrer, Hauswart, 20,11 Hausmeister 4 Tätigkeiten, die eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung oder vergleichbare Elektriker, Installateur, Maler, Maurer, Schlosser, Gärtner, 22,27 Facherfahrung erfordern. Hauswart, Hausmeister, wenn sie auch handwerkliche Leistungen erbringen sollen. 5 Tätigkeiten, die über die Anforderungen der Gruppe 4 hinaus aufgrund einer von der Gruppenleiter, Handwerksmeister 26,48 Geschäftsleitung übertragenen besonderen Anordnung erbracht werden und besondere persönliche Leistungen fordern. Entgelttabelle Nr. 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1176 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) Beschreibung der Leistung - nicht abschließend Entgelttabelle 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft 70111000-2 Erschließung von Wohngrundstücken 70112000-9 Erschließung von Nichtwohngrundstücken 70120000-8 Kauf und Verkauf von Immobilien 70121000-5 Kauf oder Verkauf von Gebäuden 70121100-6 Verkauf von Gebäuden 70121200-7 Kauf von Gebäuden 70122000-2 Kauf oder Verkauf von Grundstücken 70122100-3 Verkauf von Grundstücken 70122110-6 Verkauf von unbebauten Grundstücken 70122200-4 Kauf von Grundstücken 70122210-7 Kauf von unbebauten Grundstücken 70123000-9 Verkauf von Immobilien 70123100-0 Verkauf von Wohngrundstücken 70123200-1 Verkauf von Nichtwohnimmobilien 70130000-1 Vermietung von Grundstücken im Eigenbesitz Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im 70200000-3 Eigenbesitz Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen 70210000-6 Wohnimmobilien Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen 70220000-9 Nichtwohnimmobilien Diverse Dienstleistungen von Immobilienbüros gegen Einzelhonorar oder auf 70300000-4 Vertragsbasis 70310000-7 Vermietung oder Verkauf von Gebäuden 70311000-4 Vermietung oder Verkauf von Wohngebäuden 70320000-0 Vermietung oder Verkauf von Grundstücken 70321000-7 Vermietung von Grundstücken 70322000-4 Vermietung oder Verkauf von unbebauten Grundstücken 70330000-3 Immobilienverwaltung gegen Einzelhonorar oder auf Vertragsbasis 70331000-0 Wohngrundstücksdienste 70332000-7 Verwaltung von Liegenschaften, die Nichtwohnzwecken dienen 70332100-8 Verwaltung von Grundstücken 70332200-9 Verwaltung von gewerblichen Immobilien Entgelttabelle Nr. 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1177 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 35 private Hauswirtschaft Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Bereich der Hauswirtschaft zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 35 private Hauswirtschaft Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1178 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt nicht abschließende Beispiele in Euro 1 Tätigkeiten, für die keine einschlägige berufliche Bsp.: 15,94 Ausbildung, jedoch Vorkenntnisse aufgrund der - Reinigen und Pflegen von hauswirtschaftlichen Tätigkeit im eigenen Einrichtungs- und Haushalt verlangt werden oder Tätigkeiten, die Haushaltsgegenständen aufgrund einer Sonderausbildung nach § 66 - persönliche Assistenz BBiG ausgeführt werden. Die Arbeiten werden (Alltagsbegleitung) nach jeweiliger Einzelanweisung ausgeführt. 2 Tätigkeiten, für die keine einschlägige berufliche Bsp.: 17,63 Ausbildung, jedoch nachgewiesene - Reinigen und Pflegen von Vorkenntnisse, die aufgrund einer Einrichtungs- und hauswirtschaftlichen Tätigkeit in einem fremden Haushaltsgegenständen und Textilien Haushalt erworben wurden, verlangt werden oder - Sorgearbeit für Kinder und ältere Tätigkeiten, die aufgrund einer Sonderausbildung Menschen nach § 66 BBiG ausgeführt werden. Die Arbeiten werden nach allgemeiner Anweisung selbstständig ausgeführt. 3 Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene Bsp.: 18,76 fachbezogene Schulausbildung oder eine - Organisation der Abläufe im Haushalt einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung - Planen von Verpflegung und Voraussetzung sind. Anderweitig erworbene Zubereitung von Speisen gleichwertige Kenntnisse durch eine lange - Betreuung und Versorgung der Tätigkeitserfahrung in fremden Haushalten, die Personen im Haushalt den Kenntnissen einer Berufsausbildung - Tätigkeiten zur persönlichen entsprechen, sind gleich zu setzen. Die Arbeiten Assistenz werden im Rahmen eines umfassenden - Pflege und Instandhaltung von Arbeitsauftrages selbstständig verrichtet. Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen 4 Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene Bsp.: 25,32 Berufsausbildung und eine berufliche Fortbildung - Gestaltung des Alltags und oder eine abgeschlossene Fachschulausbildung individuelle Betreuung von Menschen Voraussetzung sind. Die Arbeiten werden im mit Hilfebedarf Rahmen eines umfassenden Arbeitsauftrages - Förderung der Selbständigkeit selbstständig im zugewiesenen Aufgabenbereich - Sicherstellung der ausgeführt. hauswirtschaftlichen Versorgung - Planung und Gestaltung einer bedarfsgerechten Verpflegung - Grundpflegerische Leistungen in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen (z. B. Pflegedienste) 5 Tätigkeiten, für die eine berufliche Fortbildung Bsp.: 30,95 sowie Ausbildungsberechtigung Voraussetzung - Personalführung sind. Die Arbeiten werden selbstständig und in - Planung und Durchführung der eigener Verantwortung ausgeführt. betrieblichen hauswirtschaftlichen Ausbildung - Konzeptentwicklung für die Versorgungs- und Betreuungsleistungen in der Hauswirtschaft - Planung von Betriebsentwicklungen und Dienstleistungen Entgelttabelle Nr. 35 private Hauswirtschaft Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1179 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 35 private Hauswirtschaft 98513310-8 Dienstleistungen von Haushaltshilfen Entgelttabelle Nr. 35 private Hauswirtschaft Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1180 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 36 Pflege Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Pflegedienstleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. Entgelttabelle Nr. 36 Pflege Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1181 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt und nicht abschließende in Euro Beispiele 1 Hauswirtschaftliche Servicekraft/ Wohnküche, Stufe 1 15,69 Reinigungskräfte, Hausmeistergehilfen ohne dreijährige einschlägige Ausbildung Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 16,33 Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 17,11 2 Hauswirtschaftliche Fachkraft (Hausmeister, Stufe 1 17,52 Haustechniker, Koch) mit dreijähriger einschlägiger Ausbildung, sofern nicht als HWL beschäftigt Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 18,22 Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 18,95 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 20,11 3 Hauswirtschaftsleitung (HWL) Stufe 1 20,92 Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 21,60 Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 22,72 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 24,38 4a Verwaltungskräfte in einer stationären Pflegeeinrichtung Stufe 1 17,22 mit mindestens zweijähriger einschlägiger Ausbildung und einfachen Tätigkeiten Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 17,97 Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 18,59 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 19,54 4b Verwaltungskräfte in einer stationären Pflegeeinrichtung Stufe 1 18,36 mit mindestens dreijähriger einschlägiger Ausbildung und mindestens 50 herausgehobenen Tätigkeiten Herausgehobene Tätigkeiten sind z.B.: - Mahnwesen - Beratung/Information von Bewohnern bzw. Angehörigen bezüglich der zu erwartenden Kosten und Finanzierung durch die Pflegeversicherung und möglicher Anspruchsvoraussetzungen für Sozialhilfeleistungen - Unterstützung bei der Beantragung von Kostenanerkenntnissen gegenüber dem AfSD der Pflegeversicherung u.a. - Vorbereitung des Heimvertrages inklusive Kostenaufstellung und Durchführung des Aufnahmegespräches (Aufnahmeformalitäten) - Verordnungsmanagement - Inkontinenzpauschale-Management - Belegungsmanagement Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 19,09 Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 19,72 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 20,93 5 Zusätzliche Betreuungskräfte/Alltagsbegleiter (§§ 43b, Stufe 1 16,78 45a SGB XI, 120 Stunden) Fortbildung Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 17,35 Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 17,91 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 18,86 6 Beschäftigte im Sozialdienst mit einschlägiger (oder Stufe 1 20,10 pflegerischer) dreijähriger Ausbildung, sofern nicht als Sozialpädagoge/Sozialarbeiter beschäftigt Entgelttabelle Nr. 36 Pflege Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1182 Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 21,23 Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 21,74 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 22,81 7 Pflegehilfskraft ohne mind. einjährige einschlägige Stufe 1 17,17 Ausbildung Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 18,84 Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 19,60 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 20,57 8a Pflegehilfskraft/Pflegeassistent mit mind. einjähriger Stufe 1 17,94 einschlägiger Ausbildung Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 19,43 Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 20,06 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 21,38 8b Pflegehilfskraft/Pflegeassistent mit mind. zweijähriger Stufe 1 18,45 einschlägiger Ausbildung Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 19,94 Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 20,58 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 22,29 9 Pflegefachkraft (Altenpfleger, Gesundheits- und Stufe 1 21,57 Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger) mit dreijähriger Ausbildung und staatlicher Anerkennung (einschl. ,,Gleichgestellte“) Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 22,25 Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 23,37 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 25,91 10.1 • Wohnbereichsleitung, Einsatzleitung und Stationsleitung Stufe 1 22,58 mit Ausbildung und Anerkennung als Pflegefachkraft, Einsatzleitung; Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 23,82 Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 26,16 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 27,47 10.2 • Leitung Sozialdienst Stufe 1 22,58 Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 23,82 Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 26,16 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 28,22 10.3 • Pflegefachkraft mit Fachweiterbildung Stufe 1 22,58 • Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und den Anforderungen der Protokollerklärung Nr. 7 zu Teil B Nr. XI 1. EntgO (VKA) entsprechender Tätigkeit • QM-Beauftragter Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 23,82 Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 26,16 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 27,47 11.1 Pflegedienstleitung (§ 71 SGB XI) in der Tagespflege Stufe 1 29,33 Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 30,64 Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 31,15 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 31,75 11.2 Pflegedienstleitung (§ 71 SGB XI), soweit nicht in der Stufe 1 29,33 Tagespflege Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 30,64 Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 31,15 Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 33,04 Entgelttabelle Nr. 36 Pflege Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1183 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 36 Pflege 85144100-1 Dienstleistungen von Pflegeeinrichtungen Entgelttabelle Nr. 36 Pflege Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1184 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das Reisebürogewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1185 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: 3.1 Veranstaltungsbereich: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in abschließende Beispiele Euro I Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - anzulernende Kräfte bei längstens zwei Jahren 14,28 * ausführen, die Kenntnisse oder Berufspraxis Fertigkeiten erfordern, wie sie in der - Bürohilfskraft Regel durch kurze Einarbeitung - Bote erworben werden. - Lager- und Versandhelfer - Pförtner - Registrator - Mitarbeiter Poststelle - Agent Call Center (z. B. Entgegennahme von einfachen Buchungen/Bestellungen) - Mitarbeiter im Geschäftsreisebereich mit einfachen Tätigkeiten Stufe 2 nach zweijähriger Gruppenzugehörigkeit 14,28 * (Grzgh.) Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 14,28 * II Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - Mitarbeiter im Verkauf im Reisebüro 14,28 * ausführen, die Kenntnisse und/oder - Mitarbeiter im Geschäftsreisebereich Fertigkeiten erfordern, wie sie in der - Betreuer an Flughafenstationen (Anfänger in den Regel in einer fachbezogenen ersten 12 Monaten) Berufsausbildung oder in einer - Agent Call Center/Buchungszentrale (z. B. vergleichbaren Ausbildung erworben aktiver Verkauf an Kunden/Endverbraucher) werden. - Einfache Sachbearbeitung im Finanz- und Rechnungswesen, Verwaltung, Produktion, - Verkauf, Textverarbeitung - Mitarbeiter in Telefonzentralen - Mitarbeiter in Poststellen mit Spezialaufgaben Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 14,28 * Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 15,17 III Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - Sachbearbeiter in touristischen Bereichen (z. B. 14,28 * ausführen, die Fachkenntnisse Buchungszentrale, Kundenbetreuung, Touristik, und/oder Fertigkeiten erfordern, wie Vertrieb, Werbung) sie in der Regel durch eine - Sachbearbeiter Buchhaltung abgeschlossene, fachbezogene (Debitoren/Kreditoren/Finanz), Personal, Berufsausbildung und durch weitere Verwaltung Berufserfahrung erworben werden. - Betreuer an Flughafenstationen (nach 12 Monaten) - Haustechniker/-verwalter/-handwerker - Agent Call Center (mit komplexen Beratungen und Aufgaben/Allrounder) - Mitarbeiter Logistik - Bediener von Telefonzentralen - Sachbearbeiter mit Spezialaufgaben in der Geschäftsreise/Reisebüro Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 15,22 Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 16,55 Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1186 IV Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - Sachbearbeiter Marketing, Produkt, 14,55 ausführen, die gründliche Katalogerstellung, Hoteleinkauf, Beförderung, Fachkenntnisse erfordern, wie sie in Vertriebssteuerung, Korrespondenz, Operations, der Regel auf dem in Gruppe III Yield Management, Service Center (soweit keine angegebenen Weg - ergänzt durch Buchungsprämie bezahlt wird), weitere Berufserfahrung, Einkauf/Produktion, Desktop Publishing Berufsausbildung oder die Aneignung - Sachbearbeiter Personalwesen, Gehalt, Recht, zusätzlicher Kenntnisse im jeweiligen Materialeinkauf, Innenrevision Sachgebiet - erworben werden. - Sachbearbeiter mit Spezialaufgaben in Finanz- und Rechnungswesen/Verwaltung/Controlling, QM, Kundenbetreuung, Verkauf (Veranstalter) - Sekretär - Reisebüroleiter (mit Koordination von bis zu 5 im Verkauf eingesetzten Mitarbeiter/innen) - Betreuer von Flughafenstationen - Sachbearbeiter Call Center Mitarbeiterdisposition - Geschäftsreise (auch mit Mitarbeiterkoordination): Teamleiter/in Firmenreisedienst - Projektleiter Gruppengeschäft - Organisator - Assistent des regional verantwortlichen Leiters Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 16,80 Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 18,28 V Arbeitnehmer, die Tätigkeiten mit den - Reisebüroleiter 16,37 Merkmalen der EG IV selbständig und - Disponent im VA – Bereich mit begrenzter Entscheidungsbefugnis - Teamkoordinator/Gruppenleiter im VA – Bereich ausführen. -Sekretär - Programmierer (Junior) - Stationsleiter Flughafen - Sachbearbeiter Operations, Yield Management - Sachbearbeiter/Assistent Einkauf mit Einkaufsbefugnis - Sachbearbeiter Vertriebsinnendienst, Service Center, Kundenbetreuung, jeweils mit häufigen Koordinierungsaufgaben zwischen Zielgebiet und Kunden - Gruppenleiter Zentralabteilungen Reisebüro und Geschäftsreise - Geschäftsreise: Firmendienstleiter/Leiter Gruppenabteilungen Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 19,07 Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 20,62 VI Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - Reisebüroleiter in Reisebüros mit mindestens 18,61 ausführen, die Selbständigkeit und durchschnittlich auf Vollzeitbeschäftigung Entscheidungsbefugnis voraussetzen. umgerechneten 10 Mitarbeitern - Stationsleiter Großflughafen - Hauptamtlicher Trainer - Controller/Revisor - Kataloggestalter (techn. Produktion) - Bilanzbuchhalter - Sekretär - Firmenleitung Software Engineer - Netzwerkkoordinator/-administrator IT-Support - Fachkraft für Arbeitssicherheit Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1187 - Bezirksverkaufsleiter (max. 2 Jahre) - Leiter Call Center - Gruppenleiter/Teamkoordinator im VA – Bereich - Abteilungsleiter Zentralabteilungen (Geschäftsreise und Reisebüro) - Geschäftsreise: Verkaufsleiter/Akquisiteur - Key-Account-Manager Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 21,61 Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 23,11 VII Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - Vertriebsleiter 21,12 ausführen, die sich wegen der - Einkäufer (Touristik) Bedeutung des Aufgabengebietes - Abteilungsleiter im VA – Bereich durch das Maß der Verantwortung - Ausbildungsleiter oder Entscheidungsbefugnis aus der - Revisor/Controller EG VI herausheben. - Systemprogrammierer - Systemanalytiker - Bezirksverkaufsleiter (nach spätestens 2 Jahren) - Leiter Groß-Call Center - Reisebüroleiter in Reisebüros mit mindestens insgesamt auf Vollzeitbeschäftigung umgerechneten 25 Mitarbeitern Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 24,17 Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 25,70 3.2 Vertrieb: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt abschließende Bsp. I Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - anzulernende Kräfte bei längstens zwei Jahren 14,28 * ausführen, die Kenntnisse oder Berufspraxis Fertigkeiten erfordern, wie sie in der - Bürohilfskraft Regel durch kurze Einarbeitung - Bote erworben werden. - Lager- und Versandhelfer - Pförtner - Registrator - Mitarbeiter Poststelle - Agent Call Center (z. B. Entgegennahme von einfachen Buchungen/Bestellungen) - Mitarbeiter im Geschäftsreisebereich mit einfachen Tätigkeiten Stufe 2 nach zweijähriger Grzgh. 14,28 * Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 14,28 * II Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - Mitarbeiter im Verkauf im Reisebüro 14,28 * ausführen, die Kenntnisse und/oder - Mitarbeiter im Geschäftsreisebereich Fertigkeiten erfordern, wie sie in der - Betreuer an Flughafenstationen (Anfänger in den Regel in einer fachbezogenen ersten 12 Monaten) Berufsausbildung oder in einer - Agent Call Center/Buchungszentrale (z. B. vergleichbaren Ausbildung erworben aktiver Verkauf an Kunden/Endverbraucher) werden. - Einfache Sachbearbeitung im Finanz- und Rechnungswesen, Verwaltung, Produktion, - Verkauf, Textverarbeitung - Mitarbeiter in Telefonzentralen Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1188 - Mitarbeiter in Poststellen mit Spezialaufgaben Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 14,28 * Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 14,63 III Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - Sachbearbeiter in touristischen Bereichen (z. B. 14,28 * ausführen, die Fachkenntnisse Buchungszentrale, Kundenbetreuung, Touristik, und/oder Fertigkeiten erfordern, wie Vertrieb, Werbung) sie in der Regel durch eine - Sachbearbeiter Buchhaltung abgeschlossene, fachbezogene (Debitoren/Kreditoren/Finanz), Personal, Berufsausbildung und durch weitere Verwaltung Berufserfahrung erworben werden. - Betreuer an Flughafenstationen (nach 12 Monaten) - Haustechniker/-verwalter/-handwerker - Agent Call Center (mit komplexen Beratungen und Aufgaben/Allrounder) - Mitarbeiter Logistik - Bediener von Telefonzentralen - Sachbearbeiter mit Spezialaufgaben in der Geschäftsreise/Reisebüro Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 14,68 Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 15,95 IV Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - Sachbearbeiter Marketing, Produkt, 14,28 * ausführen, die gründliche Katalogerstellung, Hoteleinkauf, Beförderung, Fachkenntnisse erfordern, wie sie in Vertriebssteuerung, Korrespondenz, Operations, der Regel auf dem in EG III Yield Management, Service Center (soweit keine angegebenen Weg - ergänzt durch Buchungsprämie bezahlt wird), weitere Berufserfahrung, Einkauf/Produktion, Desktop Publishing Berufsausbildung oder die Aneignung - Sachbearbeiter Personalwesen, Gehalt, Recht, zusätzlicher Kenntnisse im jeweiligen Materialeinkauf, Innenrevision Sachgebiet - erworben werden. - Sachbearbeiter mit Spezialaufgaben in Finanz- und Rechnungswesen/Verwaltung/Controlling, QM, Kundenbetreuung, Verkauf (Veranstalter) - Sekretär - Reisebüroleiter (mit Koordination von bis zu 5 im Verkauf eingesetzten Mitarbeiter) - Betreuer von Flughafenstationen - Sachbearbeiter Call Center Mitarbeiterdisposition - Geschäftsreise (auch mit Mitarbeiterkoordination): Teamleiter Firmenreisedienst - Projektleiter Gruppengeschäft - Organisator - Assistent des regional verantwortlichen Leiters Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 16,21 Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 17,63 V Arbeitnehmer, die Tätigkeiten mit den - Reisebüroleiter 15,78 Merkmalen der EG IV selbständig und - Disponent im VA – Bereich mit begrenzter Entscheidungsbefugnis - Teamkoordinator/Gruppenleiter im VA – Bereich ausführen. -Sekretär - Programmierer (Junior) - Stationsleiter Flughafen - Sachbearbeiter Operations, Yield Management - Sachbearbeiter/Assistent Einkauf mit Einkaufsbefugnis Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1189 - Sachbearbeiter Vertriebsinnendienst, Service Center, Kundenbetreuung, jeweils mit häufigen Koordinierungsaufgaben zwischen Zielgebiet und Kunden - Gruppenleiter Zentralabteilungen Reisebüro und Geschäftsreise - Geschäftsreise: Firmendienstleiter/Leiter Gruppenabteilungen Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 18,38 Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 19,88 VI Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - Reisebüroleiter in Reisebüros mit mindestens 17,94 ausführen, die Selbständigkeit und durchschnittlich auf Vollzeitbeschäftigung Entscheidungsbefugnis voraussetzen. umgerechneten 10 Mitarbeitern/innen - Stationsleiter Großflughafen - Hauptamtlicher Trainer - Controller/Revisor - Kataloggestalter (techn. Produktion) - Bilanzbuchhalter - Sekretär - Firmenleitung Software Engineer - Netzwerkkoordinator/-administrator IT-Support - Fachkraft für Arbeitssicherheit - Bezirksverkaufsleiter (max. 2 Jahre) - Leiter Call Center - Gruppenleiter/Teamkoordinator/in im VA – Bereich - Abteilungsleiter Zentralabteilungen (Geschäftsreise und Reisebüro) - Geschäftsreise: Verkaufsleiter/Akquisiteur - Key-Account-Manager Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 20,84 Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 22,28 VII Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - Vertriebsleiter 20,37 ausführen, die sich wegen der - Einkäufer (Touristik) Bedeutung des Aufgabengebietes - Abteilungsleiter im VA – Bereich durch das Maß der Verantwortung - Ausbildungsleiter oder Entscheidungsbefugnis aus der - Revisor/Controller EG VI herausheben. - Systemprogrammierer - Systemanalytiker - Bezirksverkaufsleiter (nach spätestens 2 Jahren) - Leiter Groß-Call Center - - Reisebüroleiter in Reisebüros mit mindestens insgesamt auf Vollzeitbeschäftigung umgerechneten 25 Mitarbeitern Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 23,32 Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 24,78 * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1190 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 37 Reisebürogewerbe 63511000-4 Organisation von Pauschalreisen 63512000-1 Verkauf von Reisetickets und Veranstaltung von Pauschalreisen 63513000-8 Touristeninformation 63514000-5 Dienstleistungen von Reiseführern 63515000-2 Reisedienste 63516000-9 Reiseverwaltung Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1191 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Textilreinigung zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Ab der 6. Mehrarbeitsstunde fällt ein Zuschlag i.H.v 33 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1192 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt in und nicht abschließende Bsp. Euro I 1. Sortieren und Zählen von Wäsche 14,41 2. Legen oder Ausschlagen von Wäsche 3. Verpacken 4. Auspacken, Taschen und Nähte ausbürsten 5. Sortieren von Kleidungsstücken (Stoffen) nach Daten und Arten, Aufhängen, Abnehmen und weitertransportieren 6. Einfache Reparaturarbeiten (ohne Nähen) Patschen, Anbringen von Nieten und Druckknöpfen II 1. Näharbeiten, soweit nicht EG III oder IV /1 14,48 Kürzen, Verlängern, Taschen abtrennen und neu aufnähen, Flicken aufsetzen, Embleme aufnähen, einfaches Einnähen von Reißverschlüssen, Säumen von Flachwäsche 2. Arbeiten an Mangel und Mangelstraße (Ausschlagen, Einlegen, Falten und Abnehmen) 3. Arbeiten an Pressen 4. Zusammenstellen und Kontrollieren von Wäsche nach der Bearbeitung 5. Arbeiten an Tumblern und Schüttlern mit einem Fassungsvermögen bis 25 kg 6. Zeichnen an Maschinen 7. Plätten von Hand 8. Spannen, Mangeln und Pressen von Gardinen und Vorhängen 9. Dämpfarbeiten an Dämpfern, Puppen und Tunneleinrichtungen, sowie Futterbügeln 10. Vorsortieren nach groben Unterscheidungsmerkmalen nach der Reinigung, Durchsehen und Weiterleiten der Ware einschließlich der Fleckkontrolle (ohne Entscheidungsbefugnis) 11. Sortieren und Zählen von Wäsche mit Lesegerät in Verbindung mit Eingabetastatur 12. Dekatieren 13. Bedienen von Folienpackmaschinen III 1. Näharbeiten mit gehobenen Anforderungen an 14,59 Genauigkeit und Erfahrung Flicken einsetzen, Taschen erneuern, Änderung und Reparatur an Gardinen, schwieriges Einnähen (Einsetzen) von Reißverschlüssen 2. Detachieren und Nassnachbehandeln von hell, grau und dunkel, also ausgenommen weiß und Seide 3. Bügelarbeiten, soweit nicht zu einer anderen EG gehörend, das Bügeln von: a) Hosen, Sakkos, Wollmänteln b) Popeline-Mänteln, Anoraks (Windblusen) c) Blusen, Kleidern, Damenröcken, Faltenröcken und Nacharbeiten von Plissee 4. Kontrolle nach der Bügelei 5. Sortieren und Zählen von Wäsche ausschließlich mit Eingabetastatur. Sortieren, Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1193 Zählen und Bereitstellen von Mietberufskleidungsteilen und Mietwäscheteilen mit Hilfe eines Erfassungsgerätes (z.B. Expedition) IV 1. Näharbeiten mit hohen Anforderungen an 15,41 Genauigkeit und Erfahrung, Konfektionsarbeiten, Teilkonfektion, Reparatur und Änderung an Oberbekleidung Detachieren und Nassnachbehandeln, soweit nicht zur EG III gehörend, also weiße Stücke und Seide 2. Bügler, die Bügeltätigkeiten aller Untergruppen (mindestens je ein Artikel) der EG III, Ziffer 3 beherrschen und regelmäßig ausüben sowie die Fähigkeiten zum Anlernen besitzen. Diese Tätigkeiten sollen in der Regel ein Jahr lang ausgeübt worden sein; Bügeln von Gesellschaftskleidern sowie Neueinbügeln von Plissee 3. Logistische Bereitstellung von Textilien im Bereich An- und Auslieferung bis hin zur Transportbegleitung 4. Tätigkeiten an und mit gesteuerten und/oder getakteten Vorrichtungen unter Beachtung der Weiterbearbeitungskriterien. 5. Vollständige An- und Abmeldung und/oder Qualitätskontrolle von Mietberufskleidungsteilen und Mietwäscheteilen mit Hilfe eines Erfassungsgerätes (z.B. Einrichten von Neukunden, Umtausch, Rückgabe) V 1. Innerbetriebliche Bereitstellung von Waren und 16,32 Hilfsmitteln nach logistischen Kriterien in oder zwischen Abteilungen bzw. Betriebsbereichen 2. Bedienen von Waschmaschinen, Waschanlagen, Zentrifugen, Tumblern und Schüttlern mit einem Fassungsvermögen von über 25 kg mit entsprechender Verantwortung 3. Arbeiten in der Reinigung, Färberei, Nassabteilung und Teppichwäscherei einschließlich Spülen, Schleudern und ähnliche Tätigkeiten mit entsprechender Verantwortung. VI 1. Bedienen und Überwachen von 17,06 Waschmaschinen, Waschanlagen und Zentrifugen unter Beachtung von Optimierungskriterien 2. Bedienen und Überwachen der Reinigungsmaschinen mit Zubehör sowie Sortieren und Zusammenstellen der Reinigungspartien unter Beachtung von Optimierungskriterien 3. Färben und Ansetzen der Farbflotte 4. Färben und Aufarbeiten von Leder und Lederbekleidung 5. Selbständiges Teppichreinigen einschließlich Sortieren und Kontrollieren (Maschinenführer) 6. Kunststopfen VII 1. Verantwortliche Tätigkeiten, die über die Merkmale 1. nach der Ausbildung bzw. 18,34 der EG 1 - VI hinausgehen: Textilreiniger mit Übernahme der Verantwortung bestandener Gesellen- oder Facharbeiterprüfung- Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1194 VII 2. es sei denn, es werden ausschließlich Tätigkeiten 2. ab dem 3. Jahr nach der 19,05 der EG 1 - V ausgeübt - mit/ohne Verantwortung Ausbildung und Tätigkeit in der für den Ablauf des Waschverfahrens. Branche bzw. Übernahme der Verantwortung Beschäftigte mit Verantwortung für den Ablauf des VII 3. Waschverfahrens, die über entsprechende 3. ab dem 4. Jahr nach der 19,68 umfassende Kenntnisse und Berufserfahrungen Ausbildung und Tätigkeit in der verfügen. Branche bzw. Übernahme der Verantwortung VII 4. 4. Textilreiniger mit alleiniger 20,35 Verantwortung für den Gesamtablauf Sonderentgeltgruppen 1. Reinigungskräfte 14,31 2. Wach- und/oder Schließkräfte 14,84 3. Heizer und Maschinist mit Verantwortung für die 18,37 Kesselsteuerung bzw. die Wartung der Maschinenanlagen 4. a Handwerker (z.B. Schlosser, Tischler, Elektriker, 18,34 Maschinist usw.) mit abgeschlossener Gesellen- bzw. Facharbeiter-Prüfung a) nach der Ausbildung 4. b ab dem 3. Jahr nach der Ausbildung 19,05 4. c ab dem 4. Jahr nach der Ausbildung 19,68 4. d ab dem 5. Jahr nach der Ausbildung 20,35 5. a Ladner und Expedient 14,75 5. b Erster Ladner und erster Expedient sowie Ladner 15,25 die einen Ladenbetrieb führen. Auf den Mindestverdienst sind den ersten Ladner entsprechend der Höhe des Umsatzes nach betrieblichen Einzelvereinbarungen Zulagen zu zahlen. Die Zulage muss mindestens 25,57 Euro monatlich betragen. Sie ist auch den Ladner nach 5 a) zu zahlen, wenn diese allein im Laden tätig sind und mindestens 1200 Aufträge (z.B. 2- oder 3- teilige Anzüge =1 Auftrag) bzw. 1500 Stücke (z.B. 2- oder 3-teilige Anzüge= 2 bzw. 3 Stücke) monatlich im Jahresdurchschnitt in diesem Laden angenommen werden 7.1 Kraftfahrer nach Beschäftigungsjahren im Betrieb im 1. Jahr 17,62 7.1 Kraftfahrer nach Beschäftigungsjahren im Betrieb im 2. Jahr 18,34 7.2 Kraftfahrer mit Kundenbetreuung (z.B. im 1. Jahr 19,05 Reklamationsbearbeitung, Systemerläuterung, Inkasso oder vergleichbare Tätigkeiten) im Objekt- und Mietservicebereich 7.2 Kraftfahrer mit Kundenbetreuung (z.B. im 2. Jahr 19,68 Reklamationsbearbeitung, Systemerläuterung, Inkasso oder vergleichbare Tätigkeiten) im Objekt- und Mietservicebereich 7.2 Kraftfahrer mit Kundenbetreuung (z.B. im 3. Jahr 20,35 Reklamationsbearbeitung, Systemerläuterung, Inkasso oder vergleichbare Tätigkeiten) im Objekt- und Mietservicebereich Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1195 K1 Angestellte mit vorwiegend mechanischen oder Hilfsarbeiten im Bürobetrieb wie: 14,28* schematischen Tätigkeiten, die keine Abfertigen der Post; Berufsausbildung voraussetzen. Abschreibarbeiten, Abheftarbeiten; Bedienen von Vervielfältigungsapparaten; einfache Schreib-, Rechen- und Karteiarbeiten; Bedienen kleinerer Fernsprechanlagen; Hilfsarbeiten im Datenerfassungsbereich. K2 Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, oder Einfache kaufmännische Arbeiten 16,05 abgeschlossene Handelsschulausbildung von 2 im Einkauf, Verkauf, Versand, Jahren bei mittlerer Reife von 1 Jahr) und Ablauf Lohnbuchhaltung, Buchhaltung, einer evtl. vereinbarten Probezeit, oder eine der Statistik, Lager usw.; Führung der gleich zu bewertenden praktischen Registratur in mittleren Betrieben; kaufmännischen Berufstätigkeit von mindestens 3 Aufnahme von Stenogrammen und Jahren. Angestellte mit einfachen kaufmännischen Übertragen in Maschinenschrift; Tätigkeiten. Übertragung von Diktaphonaufnahmen in Maschinenschrift; Bedienen von Buchungs- oder Fakturiermaschinen nach vorbereiteten Unterlagen; Bedienen von Fernschreibanlagen; Bedienen von Fernsprechanlagen mit drei Amtsanschlüssen in Handvermittlung; Bedienen von Fernsprechanlagen im Durchwahlsystem; Lochen, Prüfen, Beschriften und Sortieren von Datenträgern; Einfache Maschinenbedienungsarbeiten in der Datenverarbeitung (z.B. Bedienen von Lochschriftübersetzern; Bedienen von Kartendopplern). K2a Angestellte im Rahmen einer Tätigkeit nach K 2, Stenotypist mit 18,22 die in ihrem Arbeitsgebiet über Sonderkenntnisse überdurchschnittlicher Silben- und verfügen und laufend Eigeninitiative entwickeln. Anschlagsleistung; Phonotypist mit überdurchschnittlicher Anschlagsleistung; Bedienen von Fernsprechanlagen mit mehr als drei Amtsanschlüssen nur in Handvermittlung. K3 Angestellte mit qualifizierter Tätigkeit und Führung von Sach- oder 18,47 entsprechender Verantwortung. Kontokorrentkonten; Durchführung von Lohn- und/oder Gehaltsabrechnungen; Durchführung von Kostenrechnung; Führung von einfachem Schriftwechsel; Vorbereitende Sachbearbeitung im Verkauf, Einkauf, Disposition, Versand, Kalkulation etc.; Fakturieren mit Zusammenstellung aller dafür notwendigen Unterlagen; Leitung der betrieblichen Lohn- und Kostenerfassung; Verwalten eines Lagers (Warenannahme, Warenausgabe und Lagerhaltung einschließlich der dazugehörigen wert- und mengenmäßigen Buchhaltung); Führung der Registratur in größeren Betrieben; Qualifizierte Schreibkräfte mit Sachbearbeitungsfunktionen; Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1196 Aufnahme und Wiedergabe von Stenogrammen in einer Fremdsprache; Bedienen von EDV- Systemen (Operating). K3a Angestellte im Rahmen einer Tätigkeit nach K 3, Führung von Sachkonten mit 22,52 die in ihrem Arbeitsgebiet über umfassende Kontierung; Führung von Sachkenntnisse verfügen und besondere Kontokorrentkonten mit Kontierung Leistungen - auch selbständig - erbringen oder und Erledigung der Regulierungs- Anweisungsfunktionen haben. und Mahnkorrespondenz; Durchführung von Lohn- und/oder Gehaltsabrechnungen mit vollständigem Abschluss; Vorbereitende Sachbearbeitung im Verkauf und Einkauf einschließlich der Führung von Schriftwechsel. K4 Angestellte, die schwierigere Aufgaben dauernd Führung oder Überwachung einer 22,18 selbständig und unter entsprechender Sach- oder Verantwortung erledigen und nur allgemeine Kontokorrentbuchhaltung, einer Anweisung erhalten Lohnbuchhaltung, einer Gehaltsbuchhaltung sowie der Kostenrechnung einschließlich Klärung und Abwicklung der damit in Zusammenhang stehenden Sachfragen; Abschließende Sachbearbeitung in Verkauf, Einkauf, Disposition, Export etc. einschließlich Korrespondenzführung; Abschließende Sachbearbeitung im Personal-, Sozial- und Ausbildungswesen; Durchführung von schwierigen Kalkulationen und deren Auswertung; Aufnahme und Wiedergabe von Stenogrammen in Fremdsprachen; Führung von Schriftwechsel in einer Fremdsprache; Operator; Programmierer. K5 Angestellte mit selbständiger Tätigkeit, welche Bilanzbuchhalter (IHK-Prüfung); 29,79 umfangreiche kaufmännische Spezialkenntnisse EDV-Organisator und praktische Erfahrung oder ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium erfordert. T1 Angestellte mit vorwiegend mechanischen oder Ladner 14,74 schematischen Tätigkeiten, die keine technische Expedient Berufsausbildung voraussetzen. T2 Abgeschlossene technische Ausbildung. Die Erster Ladner 15,66 erforderlichen Kenntnisse können auch durch eine Erster Expedient dieser entsprechenden Fachschulausbildung oder Ladner, der einen Ladenbetrieb eine dem gleich zu bewertende praktische Tätigkeit führt. erworben sein. T2a Angestellte im Rahmen einer Tätigkeit nach T 2, die Ladner mit besonderen 17,80 in ihrem Arbeitsgebiet über umfangreiche Sachkenntnissen und besonderen Sachkenntnisse verfügen und besondere Leistungen, Ladner im heißen Leistungen erbringen. Laden mit Maschinenbedienung, Detachieren und Bügeln, Angestellte mit aufsichtsführender Tätigkeit an Mangeln und Pressen in der Annahme, Expedition und Fuhrpark. Direktricen. T3 Angestellte mit qualifizierter Tätigkeit und Angestellte mit aufsichtsführender 18,47 entsprechender Verantwortung. Tätigkeit und Weisungsbefugnis in Betriebsabteilungen, Werkstätten und Einrichtungen wie Sortierraum, Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1197 Einrichtungsabteilung, Näherei, Reinigung, Wäscherei, Fuhrpark und Werkstatt. T4 Angestellte, die schwierigere Aufgaben selbständig Angestellte mit aufsichtsführender 22,18 und unter entsprechender Verantwortung erledigen Tätigkeit und Weisungsbefugnis wie und nur allgemeine Anweisungen erhalten. Waschmeister, Reinigungsmeister.in, Handwerksmeister, Einsatzleiter im Fuhrpark, Disposition im Fuhrpark. T5 Angestellte mit selbständiger Tätigkeit, welche Ingenieure und Techniker, die 29,79 umfangreiche Spezialkenntnisse und praktische den/die Betriebsleiter oder Erfahrung erfordert. leitende/n Betriebsingenieur vertreten, Ingenieure und Techniker, die selbständig Betriebsabteilungen leiten, Entwicklungsingenieure für schwierige Aufgaben, Arbeitsplanung und Überwachung des Betriebsablaufs, Angestellte, die mit projektbezogenen Aufgaben betraut sind, Angestellte, die mit Arbeitsplanung und Überwachung des Betriebsablaufs betraut sind, Fuhrparkleiter (größerer Fuhrpark). * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1198 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 38 Textilreinigung 50830000-2 Reparatur von Bekleidungsartikeln und Textilien 98310000-9 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen 98311000-6 Abholdienst für Wäsche 98311100-7 Verwaltung von Wäschereien 98311200-8 Betrieb von Wäschereien 98312000-3 Textilreinigung 98312100-4 Imprägnieren von Textilien 98313000-0 Reinigen von Pelzen 98314000-7 Färben 98315000-4 Bügeln 98316000-1 Einfärben Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1199 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe inkl. Instandhaltung Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch Eisenbahnen und Kraftverkehrsbetriebe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) werden folgende Zuschläge gezahlt: i. an Werktagen, im Betriebs- und Verkehrsdienst auch im Anschluss an dienstplanmäßige Arbeit an Sonntagen und an Ausgleichsruhetagen 30 %, ii. an Sonntagen und bei Nacht, im Betriebs- und Verkehrsdienst auch an den anstelle des Sonntags gewährten Ruhetagen 60 %, iii. an gesetzlichen Feiertagen 100 %, Treffen mehrere Zuschläge zusammen, wird nur der jeweils höchste Zuschlag gezahlt. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1200 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gelten folgende Stundenentgelte: 3.1 Angestellte EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Entgelt in Anforderungen und nicht Euro abschließende Beispiele 1 Betriebsgehilfe 1.-3. Jahr 14,64 10.-12. Jahr 15,39 ab 19. Jahr 16,14 2 Betriebsaufseher 1.-3. Jahr 15,26 Eisenbahnschaffner 10.-12. Jahr 16,00 ab 19. Jahr 16,76 3 Betriebsoberaufseher 1.-3. Jahr 15,78 Eisenbahnoberschaffner 10.-12. Jahr 16,58 ab 19. Jahr 17,40 4 Betriebshauptaufseher 1.-3. Jahr 16,10 Eisenbahnhauptschaffner 10.-12. Jahr 17,06 Lokomotivführer zur Ausbildung ab 19. Jahr 18,03 5 Eisenbahnbetriebsassistent 1.-3. Jahr 17,30 Eisenbahnassistent 10.-12. Jahr 18,32 Verwaltungsassistent ab 19. Jahr 19,37 Lokomotivführer 6 Eisenbahnsekretär 1.-3. Jahr 17,77 Technischer Eisenbahnsekretär 10.-12. Jahr 18,87 Verwaltungssekretär ab 19. Jahr 19,99 Werkmeister Lokomotivführer spätestens nach weiteren 6 Beschäftigungsjahren 7 Eisenbahnobersekretär 1.-3. Jahr 18,33 Technischer Eisenbahnobersekretär 10.-12. Jahr 20,03 Verwaltungsobersekretär ab 19. Jahr 21,16 Oberwerkmeister Oberlokomotivführer 8 Eisenbahnhauptsekretär 1.-3. Jahr 18,69 Technischer Eisenbahnhauptsekretär 10.-12. Jahr 21,35 Verwaltungshauptsekretär ab 19. Jahr 22,83 Hauptwerkmeister Hauptlokomotivführer 9 Eisenbahnbetriebsinspektor 1.-3. Jahr 19,83 Technischer Eisenbahnbetriebsinspektor 10.-12. Jahr 22,83 Amtsinspektor ab 19. Jahr 24,38 Eisenbahninspektor Verwaltungsinspektor 10 Eisenbahnoberinspektor 1.-3. Jahr 21,47 Technischer Eisenbahnoberinspektor 10.-12. Jahr 25,29 Verwaltungsoberinspektor ab 19. Jahr 27,20 11 Eisenbahnamtmann 1.-3. Jahr 23,66 Technischer Eisenbahnamtmann 10.-12. Jahr 27,57 Verwaltungsamtmann ab 19. Jahr 29,52 Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1201 12 Eisenbahnamtsrat 1.-3. Jahr 25,38 Technischer Eisenbahnamtsrat 10.-12. Jahr 30,04 Verwaltungsamtsrat ab 19. Jahr 32,37 13 Eisenbahnoberamtsrat 1.-3. Jahr 28,29 Technischer Eisenbahnoberamtsrat 10.-12. Jahr 33,33 Verwaltungsoberamtsrat ab 19. Jahr 35,84 Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben 14 Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher 1.-3. Jahr 29,36 Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie 10.-12. Jahr 35,84 sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger ab 19. Jahr 39,06 Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der EG 13 heraushebt 15 Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher 1.-3. Jahr 32,10 Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie 10.-12. Jahr 39,21 sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger ab 19. Jahr 43,95 Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich zusätzlich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der EG 14 heraushebt 3.2 Arbeiter EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt in bzw. nicht abschließende Euro Bsp. 1 Ungelernte Arbeiter 1.-3. Jahr 16,47 Ungelernte Arbeiter sind Arbeiter, die solche Arbeiten 10.-12. Jahr 17,09 verrichten, die eine handwerkliche oder besondere ab 19. Jahr 17,55 Anlernung nicht erfordern, z.B. Bahnunterhaltungsarbeiter, Lagerarbeiter, Wagenwäscher, Bahnhofsarbeiter, Güterbodenarbeiter. 2 a) Angelernte Arbeiter 1.-3. Jahr 16,79 Angelernte Arbeiter sind Arbeiter, die handwerksmäßig 10.-12. Jahr 17,45 tätig sind, im Betriebs- und Verkehrsdienst tätig sind, ab 19. Jahr 17,94 Fahrkartenverkäufer, soweit sie nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegen, Bahnunterhaltungsarbeiter, soweit es ihre Leistungen rechtfertigen, nach einem Jahr Tätigkeit in EG 1. b) Ungelernte Arbeiter nach zwei Jahren, wenn sie ihre Arbeit mit Sachkenntnis und fachlichem Geschick verrichten. 3 Angelernte Arbeiter, wenn sie mindestens fünf Jahre 1.-3. Jahr 18,28 ständig handwerksmäßige Arbeit ausgeführt und sich 10.-12. Jahr 19,05 einer formlosen Prüfung durch den Obersten Betriebsleiter ab 19. Jahr 19,60 oder dessen Beauftragten unterzogen haben. Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1202 4 Handwerker und gleichgestellte Facharbeiter 1.-3. Jahr 18,79 Handwerker sind Arbeiter, die 10.-12. Jahr 19,87 ab 19. Jahr 20,45 a) einen Meisterbrief oder b) ein Gesellenprüfungszeugnis oder vor der Einführung des Gesellenprüfungsverfahrens ein Lehrabschlusszeugnis oder c) einen von der Industrie- und Handelskammer ausgefertigten Facharbeiterbrief über die bestandene Facharbeiterprüfung besitzen. 5 Handwerker, die sich durch das Maß ihrer qualifizierten 1.-3. Jahr 19,18 Tätigkeit und Verantwortung wesentlich von den übrigen 10.-12. Jahr 20,29 Handwerkern hervorheben und die unter eigener ab 19. Jahr 20,91 Verantwortung hochwertige Versuchsgeräte oder Instrumente bedienen oder denen die verantwortliche Vorprüfung von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen übertragen ist. 6 Kraftomnibus- und LKW-Fahrer mit Führerschein der 1.-3. Jahr 19,51 Klasse 2. 10.-12. Jahr 20,28 ab 19. Jahr 20,84 7 LKW-Fahrer mit Führerschein der Klasse 3 1.-3. Jahr 17,93 10.-12. Jahr 18,59 ab 19. Jahr 19,07 8 Kraftomnibusschaffner, Begleiter ohne Führerschein. 1.-3. Jahr 17,50 10.-12. Jahr 18,15 ab 19. Jahr 18,64 Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1203 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 39 Eisenbahnen und Kraftverkehrsbetriebe 45234200-8 Seilbahnsysteme 45234210-1 Seilbahnsysteme mit Kabinen 45234240-0 Standseilbahn 45234250-3 Bau von Drahtseilbahnen Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und 50220000-3 anderen Ausrüstungen 50221000-0 Reparatur und Wartung von Lokomotiven 50221100-1 Reparatur und Wartung von Lokomotivgetrieben 50221200-2 Reparatur und Wartung von Lokomotivkraftübertragungen 50221300-3 Reparatur und Wartung von Lokomotivradsätzen 50221400-4 Reparatur und Wartung von Lokomotivbremsen und -bremsteilen 50222000-7 Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen 50222100-8 Reparatur und Wartung von Stoßdämpfern 50223000-4 Instandsetzung von Lokomotiven 50224000-1 Instandsetzung von Schienenfahrzeugen 50224100-2 Instandsetzung von Sitzen von Schienenfahrzeugen 50224200-3 Instandsetzung von Reisezugwagen 60000000-8 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 60100000-9 Straßentransport/-beförderung 60171000-7 Vermietung von Personenwagen mit Fahrer 60172000-4 Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer 63711000-6 Hilfstätigkeiten für den Eisenbahnverkehr 63711100-7 Zugüberwachung 63711200-8 Betrieb von Werkstattwagen Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1204 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 40 Versicherungsmittlergewerbe Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch das Versicherungsmittlergewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Bei Mehrarbeit an Samstagen ist ein Zuschlag von 50 %, an Sonn- und Feiertagen ein Zuschlag von 100 % für jede Arbeitsstunde zu zahlen. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 40 Versicherungsmittlergewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1205 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der ggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende Beispiele Entgelt Tätigkeit in Euro 1 Tätigkeiten, die Kenntnisse • Einfache Büroarbeiten 14,28 * oder Fertigkeiten • Einfache Schreib- und Rechenarbeiten voraussetzen, wie sie im • Schreibarbeiten während der Einarbeitung Allgemeinen durch eine • Einfache Arbeiten an Datenerfassungs- sowie peripheren Zusatzgeräten planmäßige Einarbeitung • Einfache Inkasso- und Buchungsarbeiten (z.B. Abstimmen der Postscheck- erworben werden. und Bankauszüge) • Formularausfertigung nach Vorgabe • Registratur- und Dateiarbeiten • Postabfertigungsarbeiten • Arbeiten in der Materialverwaltung • Dienstgänge 2 Tätigkeiten, die • Einfache Antragsprüfung und Vertragsbearbeitung 14,28 * Fachkenntnisse • Nebenarbeiten bei der Schadensbearbeitung und entsprechend einfache voraussetzen, wie sie im Leistungs- und Schadensbearbeitung Allgemeinen durch eine • Bearbeitung von einfachen Beleihungs-, Wiederinkraftsetzungs-, Rückkaufs- abgeschlossene und Stundungsgesuchen Berufsausbildung (als • Mahn- und Stornovorgängen Kaufmannsgehilfe oder in • Einfache Rück- und Mitversicherungsarbeiten einschließlich Verrechnung einem anderen • Führung und Auswertung von Statistiken gleichwertigen, auch • Prüfen von Reisekostenabrechnungen u. dgl. gewerblichen • Einfache Grundstücksverwaltungsarbeiten Ausbildungsberuf) oder • Führung einfachen Schriftwechsels Fachschulausbildung • Schreibarbeiten nach Stenogramm oder Diktiergerät erworben werden, oder • Arbeiten an Datenerfassungs- und Peripheriegeräten Arbeiten, die neben den • Einfache Arbeiten an Datenverarbeitungsgeräten (Operating), Inkasso- und Anforderungen der EG 1 eine Buchungsarbeiten (z. B. Kasse, Bank) einschlägige Erfahrung • Telekommunikation voraussetzen. • Arbeiten in der Postabfertigung mit besonderen Anforderungen ab 13. Berufsjahr 14,43 3 Tätigkeiten, die vertiefte • Antragsprüfung und Vertragsbearbeitung 14,28 * Fachkenntnisse • Leistungs- und Schadensbearbeitung sowie Regulierung im Außendienst voraussetzen, wie sie im • Durchführung von Mahnverfahren Allgemeinen durch • Selbständiger Schriftwechsel zusätzliche Berufserfahrung • Schreibarbeiten nach Stenogramm oder Diktiergerät mit erhöhten nach einer abgeschlossenen Anforderungen oder bei besonderen Leistungen Berufsausbildung zum • Arbeiten mit erhöhten Anforderungen an Datenerfassungs- und Versicherungskaufmann Peripheriegeräten oder einer ihrer Art • Arbeiten an Datenverarbeitungsmaschinen (Operating) entsprechenden • Einfache Programmierarbeiten Berufsausbildung oder durch • Einfache Personalsachbearbeitung und Gehaltsabrechnung Aneignung entsprechender • Buchhaltungsarbeiten Kenntnisse für den jeweiligen Tätigkeitsbereich erworben ab 13. Berufsjahr 16,31 werden. 4 Schwierige Tätigkeiten, die • Schwierige Antragsprüfung und Vertragsbearbeitung 14,28 * gründliche oder vielseitige • Schwierige Leistungs- und Schadensbearbeitung sowie entsprechende Fachkenntnisse Regulierung im Außendienst voraussetzen, wie sie durch • Organisations-Sachbearbeitung mehrjährige einschlägige • Bearbeitung von Grundstücks-, Hypotheken- und Steuerangelegenheiten Erfahrungen oder • Selbständige Bearbeitung schwierigen, auch fremdsprachlichen umfassende theoretische Schriftwechsels Kenntnisse erworben • Tätigkeit von Schreibkräften mit schwierigen Arbeiten und eigener werden, oder Tätigkeiten, die Verantwortung umfassende theoretische • Einfache Arbeiten als DV-Organisator Kenntnisse erfordern. • Arbeiten an Datenverarbeitungsgeräten (Operating) mit erhöhten Anforderungen • Programmierarbeiten • Selbständige Gehaltsabrechnung • Schwierige Buchhaltungsarbeiten • Personalsachbearbeitung und Gehaltsbuchhaltung • Selbständige Bearbeitung von Geschäftsvorgängen aus dem Gewerbekundenbereich mit entsprechenden Weisungen an den Außendienst Entgelttabelle Nr. 40 Versicherungsmittlergewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1206 ab 7. Berufsjahr 15,46 ab 14. Berufsjahr 18,34 5 Hochwertige Tätigkeiten, die • Bei kleineren Arbeitsbereichen die Tätigkeit als Leiter, bei größeren besonderen Anforderungen Arbeitsbereichen die Tätigkeit als stellvertretender Leiter an das fachliche Können • Tätigkeit von besonders qualifizierten Sachbearbeitern in den Bereichen: stellen oder mit erhöhter Verantwortung verbunden - Betrieb- und Antrag sind. - Schaden und im Schadenaußendienst - mathematische und statistische Abteilungen - Organisation - Hypotheken-, Recht- und Steuer sowie Vermögen - Schriftwechsel - Datenverarbeitung - Buchhaltung und Kassen • Selbständige Bearbeitung von Geschäftsvorgängen aus dem Gewerbe- und Industriekundenbereich mit entsprechenden Weisungen an den Außendienst • schwierige Personalsachbearbeitung ab 5. Berufsjahr 16,45 ab 9. Berufsjahr 18,28 ab 14. Berufsjahr 21,39 6 Tätigkeiten mit Erfordernissen, die über die ab 7. Berufsjahr 18,67 Merkmale der EG 5 ab 11. Berufsjahr 21,34 hinausgehen und die im ab 14. Berufsjahr 24,05 Allgemeinen mit umfangreicheren Leitungsfunktionen verbunden sind. * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 40 Versicherungsmittlergewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1207 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 40 Versicherungsmittlergewerbe 66518000-4 Versicherungsmakler- und -agenturdienste 66518100-5 Dienste von Versicherungsmaklern 66518200-6 Dienste von Versicherungsagenturen 66519310-7 Versicherungsberatung Entgelttabelle Nr. 40 Versicherungsmittlergewerbe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1208 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Die Entgelttabellen enthalten die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Günstigere arbeitsvertragliche Regelungen gehen vor. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: Rechtsgrundlage Entgelt in Euro Landesmindestlohn ab 01.02.2025 14,28 Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1209 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Die nachfolgenden Vergabeleistungen sind dieser Entgelttabelle zugeordnet, da für diese Vergabeleistungen keine andere Entgelttabelle einschlägig ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn kein anlehnbarer Branchentarifvertrag aus dem jeweiligen Dienstleistungen vorliegt, die Leistung unspezifisch oder für eine Zuordnung zu komplex ist. Leistungsbereic h (z.B. CPV- Code, VOB- Beschreibung der Leistung C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 41 sonstige Dienstleistungen 50000000-5 Reparatur- und Wartungsdienste 50100000-6 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen 50110000-9 Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und zugehörigen Ausrüstungen Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, 50200000-7 Straßen und Schifffahrt Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen und anderen 50210000-0 Einrichtungen 50211000-7 Reparatur und Wartung von Luftfahrzeugen 50211100-8 Wartung von Luftfahrzeugen 50211200-9 Reparatur von Luftfahrzeugen 50211210-2 Reparatur und Wartung von Flugtriebwerken 50211211-9 Wartung von Flugtriebwerken 50211212-6 Reparatur von Flugtriebwerken 50211300-0 Instandsetzung von Luftfahrzeugen 50211310-3 Instandsetzung von Flugtriebwerken 50212000-4 Reparatur und Wartung von Hubschraubern Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Straßen und anderen 50230000-6 Einrichtungen Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Schifffahrt und anderen 50240000-9 Einrichtungen 50241000-6 Reparatur und Wartung von Schiffen 50241100-7 Reparatur von Wasserfahrzeugen 50241200-8 Reparatur von Fähren 50242000-3 Umbau von Schiffen 50244000-7 Instandsetzung von Schiffen oder Booten 50245000-4 Aufrüstung von Schiffen 50246200-3 Wartung von Bojen 50246300-4 Reparatur und Wartung von schwimmenden Vorrichtungen 50246400-5 Reparatur und Wartung von schwimmenden Plattformen Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, 50300000-8 Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen 50310000-1 Wartung und Reparatur von Büromaschinen 50330000-7 Wartung von Fernmeldeeinrichtungen 50340000-0 Reparatur und Wartung von audiovisuellen und optischen Geräten 50413200-5 Reparatur und Wartung von Feuerlöschanlagen 50431000-5 Reparatur und Wartung von Armbanduhren 50432000-2 Reparatur und Wartung von Uhren 50433000-9 Eichdienstleistungen 50500000-0 Reparatur und Wartung von Pumpen, Ventilen, Hähnen, Metallbehältern und Maschinen 50530000-9 Reparatur und Wartung von Maschinen 50600000-1 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial 50610000-4 Reparatur und Wartung von Sicherheitsausrüstung 50620000-7 Reparatur und Wartung von Feuerwaffen und Munition 50640000-3 Reparatur und Wartung von Kriegsschiffen 50650000-6 Reparatur und Wartung von Militärflugzeugen, Raketen und Raumfahrzeugen 50700000-2 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden 50710000-5 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1210 50800000-3 Diverse Reparatur- und Wartungsdienste 50810000-6 Reparatur von Schmuck 50821000-6 Reparatur von Stiefeln 50822000-3 Reparatur von Schuhen 50840000-5 Reparatur und Wartung von Waffen und Waffensystemen 50841000-2 Reparatur und Wartung von Waffen 50842000-9 Reparatur und Wartung von Waffensystemen 50860000-1 Reparatur und Wartung von Musikinstrumenten 50870000-4 Reparatur und Wartung von Spielplatzeinrichtungen 50884000-5 Reparatur und Wartung von Campingausrüstungen 51000000-9 Installation (außer Software) 51100000-3 Installation von elektrischen und mechanischen Einrichtungen 51120000-9 Installation von mechanischen Einrichtungen 51121000-6 Installation von Fitnessgeräten 51122000-3 Installation von Fahnenmasten 51130000-2 Installation von Dampferzeugern, Turbinen, Kompressoren und Brennern 51135100-8 Installation von Brennern 51135110-1 Installation von Abfallverbrennungsöfen 51140000-5 Installation von Motoren 51141000-2 Installation von Ottomotoren 51142000-9 Installation von Dieselmotoren 51143000-6 Installation von Eisenbahnmotoren 51144000-3 Installation von Fahrzeugmotoren 51145000-0 Installation von Schiffsmaschinen 51146000-7 Installation von Flugtriebwerken 51215000-2 Installation von meteorologischer Ausrüstung 51216000-9 Installation von geologischen Geräten 51300000-5 Installation von Kommunikationsgeräten 51321000-8 Dienste für die Installation von Rundfunksendern 51322000-5 Dienste für die Installation von Fernsehsendern 51511000-7 Installation von Hebe- und Fördervorrichtungen, außer Aufzügen und Rolltreppen 51511100-8 Installation von Hebevorrichtungen 51511110-1 Installation von Kräne 51511200-9 Installation von Fördervorrichtungen 51511300-0 Installation von Befahranlagen 51511400-1 Installation von Transportanlagen 51514000-8 Installation von diversen Maschinen für allgemeine Zwecke 51514100-9 Installation von Maschinen und Geräten zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten 51514110-2 Installation von Maschinen und Geräten zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser 51540000-9 Installation von Maschinen und Geräten für besondere Zwecke 51541000-6 Installation von Bergbau-, Steinbruch-, Bau- und Metallurgiemaschinen 51541100-7 Installation von Bergbaumaschinen 51541200-8 Installation von Maschinen zur Gewinnung von Steinen und Erden 51541300-9 Installation von Baumaschinen 51541400-0 Installation von Metallurgiemaschinen 51542000-3 Installation von Maschinen zur Verarbeitung von Lebensmitteln, Getränken und Tabak 51542100-4 Installation von Maschinen zur Lebensmittelverarbeitung 51542200-5 Installation von Maschinen zur Getränkeverarbeitung 51542300-6 Installation von Maschinen zur Tabakverarbeitung 51543000-0 Installation von Maschinen zur Herstellung von Textilien, Bekleidungsartikeln und Lederwaren 51543100-1 Installation von Maschinen zur Herstellung von Textilien 51543200-2 Installation von Maschinen zur Herstellung von Bekleidungsartikeln 51543300-3 Installation von Maschinen zur Herstellung von Lederwaren Installation von Wäschereiwaschmaschinen, Maschinen für die chemische Reinigung und 51543400-4 Trockenmaschinen 51544000-7 Installation von Maschinen zur Herstellung von Papier und Pappe 51544100-8 Installation von Maschinen zur Herstellung von Papier Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1211 51544200-9 Installation von Maschinen zur Herstellung von Pappe 51545000-4 Installation von öffentlichen Briefkästen 51550000-2 Installation von Waffensystemen 51600000-8 Installation von Computern und Büromaschinen 51610000-1 Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen 51700000-9 Installation von Feuerschutzausrüstung 51800000-0 Installation von Metallbehältern 51810000-3 Installation von Tanks 51820000-6 Installation von Sammelbehältern 55000000-0 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels 55200000-2 Campingplätze und andere Unterkünfte (außer Hotels) 55220000-8 Dienstleistungen von Campingplätzen 55221000-5 Dienstleistungen in Verbindung mit Stellplätzen für Wohnwagen 55240000-4 Dienstleistungen in Verbindung mit Ferienzentren und Ferienwohnungen 55241000-1 Dienstleistungen von Ferienzentren 55243000-5 Dienstleistungen von Kinderferienlagern 55260000-0 Dienstleistungen in Verbindung mit Schlafwagen 55500000-5 Kantinen- und Verpflegungsdienste 55520000-1 Verpflegungsdienste 55521000-8 Verpflegungsdienste für Privathaushalte 55521100-9 Essen auf Rädern 55521200-0 Auslieferung von Mahlzeiten 55522000-5 Verpflegungsdienste für Transportunternehmen 55523000-2 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen 55523100-3 Auslieferung von Schulmahlzeiten 55524000-9 Verpflegungsdienste für Schulen 60112000-6 Öffentlicher Verkehr (Straße) 60120000-5 Taxiverkehr 60130000-8 Personensonderbeförderung (Straße) 60140000-1 Bedarfspersonenbeförderung 60150000-4 Personenbeförderung mit Fuhrwerken 60160000-7 Postbeförderung auf der Straße 60161000-4 Paketbeförderung 60170000-0 Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit Fahrer 60180000-3 Vermietung von Fahrzeugen für den Gütertransport mit Fahrer 60182000-7 Vermietung von Schwerlastwagen mit Fahrer 60220000-6 Postbeförderung per Bahn 60300000-1 Transport in Rohrfernleitungen 60400000-2 Luftverkehr 60410000-5 Linienflugverkehr 60411000-2 Luftpostbeförderung im Linienverkehr 60420000-8 Gelegenheitsflugverkehr 60421000-5 Luftpostbeförderung im Gelegenheitsverkehr 60423000-9 Charterflüge 60424000-6 Vermietung von Luftverkehrsmitteln mit Besatzung 60424100-7 Vermietung von Luftfahrzeugen mit Besatzung 60424110-0 Vermietung von Starrflügelflugzeugen mit Besatzung 60424120-3 Vermietung von Hubschraubern mit Besatzung 60440000-4 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen 60441000-1 Bespritzung aus der Luft 60442000-8 Waldbrandbekämpfung aus der Luft 60443000-5 Luftrettungsdienste 60443100-6 Luft-/Seerettungsdienste 60444000-2 Betrieb von Flugzeugen 60444100-3 Dienstleistungen von Piloten 60445000-9 Bedienung von Luftfahrzeugen 60500000-3 Raumtransportdienste Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1212 60510000-6 Satellitenstartdienste 60520000-9 Experimentelle Nutzlastdienste 60600000-4 Transport zu Wasser und zugehörige Dienste 60610000-7 Fährtransport 60620000-0 Postbeförderung zu Wasser 60630000-3 Einsatz von Kabellegerschiffen 60650000-9 Vermietung von Wasserverkehrsmitteln mit Besatzung 60651000-6 Vermietung von Wasserfahrzeugen mit Besatzung 60651100-7 Vermietung von Seeschiffen mit Besatzung 60651200-8 Vermietung von Binnenschiffen mit Besatzung 60651300-9 Einsatz von Schiffen zur Bekämpfung von Umweltverschmutzungen 60651400-0 Einsatz von Schwergutschiffen 60651500-1 Einsatz von Notdienst-Booten 60651600-2 Einsatz von Offshore-Versorgungsschiffen 60653000-0 Vermietung von Booten mit Besatzung 63000000-9 Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste 63100000-0 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste 63110000-3 Frachtumschlag und -lagerung 63112000-7 Gepäckabfertigung 63112100-8 Passagiergepäckabfertigung 63112110-1 Gepäckabholdienste 63120000-6 Lagerung und Lagerhaltung 63121000-3 Dienstleistung in Verbindung mit Speicherung und Nachweis 63121100-4 Lagerung 63121110-7 Mit der Gasspeicherung verbundene Dienstleistungen 63122000-0 Lagerhaltung 63500000-4 Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseveranstaltern sowie Hilfstätigkeiten für Touristen 63510000-7 Dienstleistungen von Reisebüros und ähnliche Dienste 63520000-0 Transportagenturdienste 63521000-7 Dienstleistungen von Gütertransportagenturen 63522000-4 Dienstleistungen von Schiffsmaklern 63523000-1 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren 63524000-8 Vorbereitung von Beförderungspapieren 63700000-6 Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr 63710000-9 Hilfstätigkeiten für den Landverkehr 63712000-3 Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr 63712100-4 Betrieb von Busbahnhöfen 63712200-5 Betrieb von Straßen 63712210-8 Betrieb von Zahlstellen für Straßenbenutzungsgebühren 63712300-6 Betrieb von Brücken und Tunneln 63712310-9 Betrieb von Brücken 63712311-6 Betrieb von Zahlstellen für Brückenbenutzungsgebühren 63712320-2 Betrieb von Tunneln 63712321-9 Betrieb von Zahlstellen für Tunnelbenutzungsgebühren 63712400-7 Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern 63712500-8 Betrieb von Brückenwaagen 63712600-9 Betankung von Fahrzeugen 63712700-0 Verkehrsregelung 63712710-3 Verkehrsüberwachung 63720000-2 Hilfstätigkeiten für den Wasserverkehr 63721000-9 Betrieb von Häfen und Wasserstraßen und zugehörige Dienste 63721100-0 Bunkerdienste 63721200-1 Betrieb von Häfen 63721300-2 Betrieb von Wasserstraßen 63721400-3 Betankung von Schiffen 63721500-4 Betrieb von Passagierterminals 63722000-6 Lotsendienste Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1213 63723000-3 Ankerplatzdienste 63724000-0 Navigationsdienste 63724100-1 Offshore-Positionierung 63724110-4 Leuchtschiff-Positionierung 63724200-2 Einsatz von Leuchtschiffen 63724300-3 Bojen-Positionierung 63724310-6 Kennzeichnung mit Bojen 63724400-4 Betrieb von Leuchttürmen 63725000-7 Bergung und Wiederflottmachung 63725100-8 Schiffsbergung 63725200-9 Dienstleistungen in Verbindung mit Rettungsbooten 63725300-0 Wiederflottmachung von Schiffen 63726000-4 Diverse Hilfsdienste für den Transport zu Wasser 63726100-5 Registrierung von Schiffen 63726200-6 Einsatz von Eisbrechern 63726300-7 Lagerung von Schiffen 63726400-8 Charterung von Schiffen 63726500-9 Stilllegung von Schiffen 63726600-0 Betrieb von Schiffen 63726610-3 Dienstleistungen in Verbindung mit dem Stapellauf 63726620-6 Dienste von ferngesteuerten Unterwassergeräten 63726700-1 Dienstleistungen von Fischereifahrzeugen 63726800-2 Dienstleistungen mit Forschungsschiffen 63726900-3 Einsatz von Ankerziehschiffen 63727000-1 Einsatz von Schlepp- und Schubbooten 63727100-2 Einsatz von Schleppbooten 63727200-3 Einsatz von Schubbooten 63730000-5 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr 63731000-2 Betrieb von Flughäfen 63731100-3 Koordinierung von Zeitnischen 63732000-9 Luftverkehrskontrolle 63733000-6 Betankung von Flugzeugen 63734000-3 Flugzeugwartung 64000000-6 Post- und Fernmeldedienste 64100000-7 Post- und Kurierdienste 64110000-0 Postdienste 64111000-7 Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften 64112000-4 Briefpostdienste 64113000-1 Paketpostdienste 64114000-8 Post-Schalterdienste 64115000-5 Vermietung von Postfächern 64116000-2 Dienste im Zusammenhang mit postlagernden Sendungen 64120000-3 Kurierdienste 64121000-0 Multi-modale Kurierdienste 64121100-1 Postzustellung 64121200-2 Paketzustellung 64122000-7 Interne Bürobotendienste 64200000-8 Fernmeldedienste 64210000-1 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste 64211000-8 Öffentliche Fernsprechdienste 64211100-9 Fernsprechdienste für Ortsgespräche 64211200-0 Fernsprechdienste für Ferngespräche 64212000-5 Mobiltelefondienste 64212100-6 Kurznachrichtendienste (SMS) 64212200-7 Erweiterte Kurznachrichtendienste (EMS) 64212300-8 Multimediale Nachrichtendienste (MMS) 64212400-9 Dienste auf der Grundlage des drahtlosen Anwendungsprotokolls (WAP) Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1214 64212500-0 Allgemeine paketorientierte Funkdienste (GPRS) 64212600-1 EDGE-Dienste (Enhanced Data for GSM Evolution) 64212700-2 UMTS-Dienste (Universal Mobile Telephone System) 64212800-3 Bereitstellung öffentlicher Fernsprecher 64212900-4 Bereitstellung von Guthaben-Telefonkarten 64213000-2 Gemeinsame Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen 64214000-9 Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen 64214100-0 Vermietung von Satellitenverbindungen 64214200-1 Telefonzentraldienste 64214400-3 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen 64216000-3 Elektronische Nachrichten- und Informationsdienste 64216130-3 Telexdienste 64216140-6 Telegrafendienste 64216210-8 Mehrwert-Informationsdienste 64216300-6 Teletextdienste 64220000-4 Fernmeldedienste, außer Fernsprech- und Datenübertragungsdiensten 64221000-1 Netzverbunddienste 64222000-8 Telearbeit 64223000-5 Personenrufdienste 64225000-9 Luft-Boden-Fernmeldedienste 64226000-6 Telematikdienste 64227000-3 Integrierte Fernmeldedienstleistungen 64228000-0 Dienstleistungen des Übertragens von Fernseh- und Hörfunksendungen 64228100-1 Dienstleistungen des Übertragens von Fernsehsendungen 64228200-2 Dienstleistungen des Übertragens von Hörfunksendungen 66000000-0 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 66100000-1 Bank- und Investmentdienstleistungen 66121000-4 Dienstleistungen im Bereich Fusionen und Übernahmen 66152000-0 Finanzmarktaufsicht 66160000-9 Treuhandverwaltung und Verwahrgeschäfte 66161000-6 Treuhandverwaltung 66162000-3 Verwahrgeschäfte 66170000-2 Finanzberatung, Bearbeitung und Clearing von Finanzgeschäften 66171000-9 Finanzberatung 66172000-6 Bearbeitung und Clearing von Finanzgeschäften 66500000-5 Versicherungen und Altersvorsorge 66510000-8 Versicherungen 66518300-7 Dienstleistungen zur Begleichung von Forderungen aus Versicherungen 66519700-8 Verwaltung von Bergungen 66520000-1 Altersvorsorge 66521000-8 Individuelle Altersvorsorge 66523000-2 Beratung für Pensionsfonds 66523100-3 Verwaltung von Pensionsfonds 70000000-1 Immobiliendienste 70100000-2 Immobiliendienste für Eigenbesitz 70110000-5 Baulanderschließung 70331100-1 Verwaltung von Institutionen 71000000-8 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 71230000-9 Organisation von einem Architektenwettbewerb 71240000-2 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 71310000-4 Technische Beratung und Konstruktionsberatung 71311100-2 Unterstützende Leistungen im Tief- und Hochbau 71311220-9 Dienstleistungen im Straßenbau 71311230-2 Dienstleistungen im Eisenbahnbau 71311240-5 Dienstleistungen im Flughafenbau 71314000-2 Dienstleistungen im Energiebereich 71314200-4 Verwaltungsdienste für Energieversorgung Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1215 71314310-8 Dienstleistungen für thermische Bauphysik 71351300-6 Mikropaläontologische Analysen 71351400-7 Petrophysikalische Auswertungen 71351600-9 Wettervoraussagen 71351610-2 Meteorologische Dienste 71351611-9 Klimatologische Dienste 71351612-6 Hydrometeorologische Dienste 71351700-0 Wissenschaftliche Prospektion 71351914-3 Archäologische Untersuchungen 71351920-2 Ozeanografische und hydrologische Untersuchungen 71351921-2 Ozeanografische Untersuchungen (Ästuare) 71351922-2 Ozeanografische Untersuchungen (physikalische Aspekte) 71351923-2 Bathymetrische Vermessungen 71351924-2 Unterwasserexploration 71356000-8 Dienstleistungen im technischen Bereich 71356100-9 Technische Überwachung 71356200-0 Technische Hilfe 71356300-1 Technische Unterstützung 71356400-2 Technische Planungsleistungen 71510000-6 Standortbegehung 71631300-3 Technische Gebäudeüberwachung 71631420-0 Kontrolle der Schiffssicherheit 71631430-3 Prüfungen auf Leckfreiheit 71631440-6 Durchflussüberwachung 71631490-1 Inspektion von Pisten 71632000-7 Technische Tests 71632100-8 Ventilprüfungen 71632200-9 Zerstörungsfreie Prüfungen 71700000-5 Kontroll- und Überwachungsleistungen 71730000-4 Betriebliche Inspektionen 71731000-1 Betriebliche Qualitätskontrolle 71800000-6 Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle 71900000-7 Labordienste 72220000-3 Systemberatung und technische Beratung 72221000-0 Beratung im Bereich Unternehmensanalyse 72224000-1 Beratung im Bereich Projektleitung 72224100-2 Planung im Bereich Systemimplementierung 72224200-3 Planung im Bereich Systemqualitätssicherung 72225000-8 Bewertung und Prüfung der Systemqualitätssicherung 72241000-6 Festlegung kritischer Planungsziele 72242000-3 Entwurfsmodellierung 72244000-7 Prototyping 72246000-1 Systemberatung 73000000-2 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 73100000-3 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung 73110000-6 Forschungsdienste 73111000-3 Forschungslabordienste 73112000-0 Meeresforschungsdienste 73120000-9 Experimentelle Entwicklung 73200000-4 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung 73210000-7 Beratung im Bereich Forschung 73220000-0 Beratung im Bereich Entwicklung 73300000-5 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung 73400000-6 Forschung und Entwicklung für Sicherheits- und Verteidigungsgüter 73410000-9 Militärforschung und -technologie 73420000-2 Vordurchführbarkeitsstudie und technologische Demonstration 73421000-9 Entwicklung von Sicherheitsausrüstungen Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1216 73422000-6 Entwicklung von Feuerwaffen und Munition 73423000-3 Entwicklung von Militärfahrzeugen 73424000-0 Entwicklung von Kriegsschiffen 73425000-7 Entwicklung von Militärflugzeugen, Raketen und Raumfahrzeugen 73426000-4 Entwicklung von elektronischen Systemen für militärische Zwecke 73430000-5 Test und Bewertung 73431000-2 Test und Bewertung von Sicherheitsausrüstungen 73432000-9 Test und Bewertung von Feuerwaffen und Munition 73433000-6 Test und Bewertung von Militärfahrzeugen 73434000-3 Test und Bewertung von Kriegsschiffen 73435000-0 Test und Bewertung von Militärflugzeugen, Raketen und Raumfahrzeugen 73436000-7 Test und Bewertung von elektronischen Systemen für militärische Zwecke 75112000-4 Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmenstätigkeit 75112100-5 Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen 75121000-0 Administrative Dienste im Bildungswesen 75300000-9 Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung 75310000-2 Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen 75311000-9 Krankenkassenleistungen 75312000-6 Mutterschaftsbeihilfe 75313000-3 Unterstützung bei Erwerbsunfähigkeit 75313100-4 Unterstützung bei zeitweiliger Erwerbsunfähigkeit 75314000-0 Arbeitslosenunterstützung 75320000-5 Pensionsregelung für öffentliche Bedienstete 75330000-8 Familienbeihilfen 75340000-1 Kindergeld 76200000-5 Fachdienste für die Erdölindustrie 76411100-8 Bereitstellung von Personal für das Einbringen von Schachtringen 76430000-6 Schachtbohrungen und Förderdienste 76460000-5 Mit Schachtbohrungen verbundene unterstützende Dienstleistungen 77000000-0 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht 77100000-1 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft 77110000-4 Dienstleistungen in Verbindung mit der Agrarproduktion 77111000-1 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen mit Bedienungspersonal 77112000-8 Vermietung von Mähern oder landwirtschaftlichen Geräten mit Bedienungspersonal 77120000-7 Kompostierung 77200000-2 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft 77210000-5 Holzgewinnung 77211000-2 Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung 77211100-3 Holzfällung 77211200-4 Transport von Stämmen im und aus dem Wald 77211300-5 Rodung 77211400-6 Fällen von Bäumen 77211500-7 Baumpflege 77220000-8 Imprägnierung von Holz 77230000-1 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft 77231000-8 Verwaltung in der Forstwirtschaft 77231100-9 Bewirtschaftung forstwirtschaftlicher Ressourcen 77231200-0 Bekämpfung von Forstschädlingen 77231300-1 Forstverwaltung 77231400-2 Forstinventur 77231500-3 Forstüberwachung oder -bewertung 77231600-4 Aufforstung 77231700-5 Erweiterung des Waldbestandes 77231800-6 Führung von Waldbaumschulen 77231900-7 Sektorale Forstplanung 77300000-3 Dienstleistungen im Gartenbau 77400000-4 Dienstleistungen in der Zoologie Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1217 77500000-5 Dienstleistungen von Tierzüchtern 77510000-8 Dienstleistungen zur Vermehrung des Wildbestandes 77600000-6 Dienstleistungen im Bereich Jagd 77610000-9 Aufstellen von Tierfallen 77700000-7 Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen 77800000-8 Dienstleistungen im Bereich Aquakultur 77810000-1 Dienstleistungen im Bereich marine Aquakultur 77820000-4 Dienstleistungen im Bereich Austernzucht 77830000-7 Dienstleistungen im Bereich Muschelzucht 77840000-0 Dienstleistungen im Bereich Garnelenzucht 77850000-3 Dienstleistungen im Bereich Fischzucht 77900000-9 Dienstleistungen im Bereich Bienenzucht Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und 79000000-4 Sicherheit 79100000-5 Dienstleistungen im juristischen Bereich 79110000-8 Juristische Beratung und Vertretung 79111000-5 Rechtsberatung 79112000-2 Vertretung vor Gericht 79112100-3 Interessenvertretung 79120000-1 Patent- und Urheberrechtsberatung 79121000-8 Urheberrechtsberatung 79121100-9 Software-Urheberrechtsberatung 79130000-4 Rechtliche Dokumentations- und Beglaubigungsdienste 79131000-1 Dokumentationsdienste 79132000-8 Beglaubigungsdienste 79140000-7 Rechtsberatung und -auskunft 79200000-6 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 79210000-9 Rechnungslegung und -prüfung 79211000-6 Buchhaltung 79211100-7 Buchführung 79211110-0 Lohn- und Gehaltsabrechnung 79211120-3 Erstellung von Einkaufs- und Absatzberichten 79211200-8 Erstellung von Bilanzabschlüssen 79212000-3 Betriebsprüfung 79212100-4 Buchprüfung 79212110-7 Corporate Governance Rating 79212200-5 Interne Betriebsrevision 79212300-6 Pflichtbetriebsrevision 79212400-7 Buchprüfung im Hinblick auf Betrug 79212500-8 Buchhaltungsprüfung 79220000-2 Dienstleistungen im Steuerwesen 79221000-9 Steuerberatung 79222000-6 Erstellung von Steuererklärungen 79223000-3 Zollagentendienste 79300000-7 Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken 79310000-0 Marktforschung 79311000-7 Umfragen 79311100-8 Umfragegestaltung 79311200-9 Durchführung von Umfragen 79311210-2 Telefon-Umfragen 79311300-0 Umfrageanalyse 79311400-1 Wirtschaftsforschung 79311410-4 Wirtschaftsfolgenabschätzung 79312000-4 Markttests 79313000-1 Leistungsüberprüfung 79314000-8 Durchführbarkeitsstudie 79315000-5 Sozialforschung Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1218 79320000-3 Meinungsumfragen 79330000-6 Statistische Dienstleistungen 79340000-9 Werbe- und Marketingdienstleistungen 79341000-6 Werbedienste 79341100-7 Werbeberatung 79341200-8 Werbeverwaltung 79341400-0 Werbekampagnen 79341500-1 Luftwerbung 79342000-3 Marketing 79342100-4 Direktmarketing 79342200-5 Reklamedienste 79342300-6 Kundendienst 79342310-9 Kundenbefragung 79342311-6 Umfragen über Kundenzufriedenheit 79342320-2 Kundenbetreuung 79342321-9 Kundentreueprogramm 79342400-7 Auktionen 79342410-4 Elektronische Auktionen 79400000-8 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 79410000-1 Unternehmens- und Managementberatung 79411000-8 Allgemeine Managementberatung 79411100-9 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung 79412000-5 Beratung im Bereich Finanzverwaltung 79413000-2 Marketing-Beratung 79414000-9 Beratung im Bereich Personalverwaltung 79415000-6 Beratung in der Produktionsleitung 79415200-8 Entwurfsberatung 79416000-3 Öffentlichkeitsarbeit 79416100-4 Verwaltung von Öffentlichkeitsarbeit 79416200-5 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit 79417000-0 Sicherheitsberatung 79418000-7 Beschaffungsberatung 79419000-4 Beratung in Sachen Evaluierung 79420000-4 Dienstleistungen im Bereich Unternehmensleitung 79421000-1 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten 79421100-2 Projektüberwachung, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten 79421200-3 Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten 79422000-8 Schlichtung und Vermittlung 79430000-7 Krisenmanagement 79500000-9 Bürohilfsarbeiten 79510000-2 Telefonauftragsdienste 79511000-9 Telefonistendienste 79512000-6 Call-Center 79521000-2 Fotokopierdienste 79530000-8 Übersetzungsdienste 79540000-1 Dolmetscherdienste 79550000-4 Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten 79551000-1 Schreibarbeiten 79560000-7 Registraturdienste 79570000-0 Erstellen von Adressenlisten, Postversand 79571000-7 Postversand 79600000-0 Personaleinstellung 79610000-3 Stellenvermittlung 79611000-0 Arbeitsvermittlungsdienste 79612000-7 Vermittlung von Bürohilfskräften 79613000-4 Dienstleistungen für den Personalumzug 79620000-6 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1219 79621000-3 Überlassung von Bürokräften 79623000-7 Überlassung von kaufmännischen oder industriellen Arbeitskräften 79624000-4 Überlassung von Pflegepersonal 79625000-1 Überlassung von medizinischem Personal 79630000-9 Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleihe von Arbeitnehmern 79631000-6 Dienstleistungen im Bereich Personal sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung 79632000-3 Personalschulung 79633000-0 Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung 79634000-7 Berufsberatung 79635000-4 Bewertung von Stellenbewerbern vor der Einstellung 79700000-1 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten 79714100-3 Dienstleistungen in Verbindung mit Suchsystemen 79714110-6 Fahndung nach Flüchtigen 79720000-7 Ermittlungsdienste 79721000-4 Dienstleistungen von Detekteien 79722000-1 Dienstleistungen von Grafologen 79723000-8 Abfallanalyse 79800000-2 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes 79821100-6 Korrekturlesen 79822500-7 Dienstleistungen im Grafik-Design 79823000-9 Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung 79824000-6 Druckerei- und Verteilerdienste 79900000-3 Verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen 79910000-6 Verwaltung von Beteiligungsvermögen 79920000-9 Dienstleistungen des Abfüll- und Verpackungsgewerbes und zugehörige Leistungen 79921000-6 Dienstleistungen des Abfüll- und Verpackungsgewerbes 79930000-2 Dienstleistungen bezüglich Produktdesign 79934000-0 Möbeldesign 79940000-5 Dienstleistungen von Inkassoagenturen 79941000-2 Gebührenerhebung 79950000-8 Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen 79951000-5 Veranstaltung von Seminaren 79952000-2 Event-Organisation 79952100-3 Organisation von Kulturveranstaltungen 79953000-9 Organisation von Festivals 79954000-6 Organisation von Parties 79955000-3 Organisation von Modenschauen 79956000-0 Organisation von Messen und Ausstellungen 79957000-7 Organisation von Auktionen 79960000-1 Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes und zugehörige Leistungen 79961000-8 Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes 79961100-9 Werbefotografie 79961200-0 Luftaufnahmen 79961300-1 Spezielle Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes 79961310-4 Bohrlochfotografie 79961320-7 Unterwasserfotografie 79961330-0 Mikroverfilmung 79961340-3 Röntgenfotografische Dienstleistungen 79961350-6 Studiofotografie 79963000-2 Restauration, Reproduktion und Retuschieren von Aufnahmen 79970000-4 Verlagsdienste 79971000-1 Buchbinderdienste und Verarbeitung 79971100-2 Verarbeitung von Druckerzeugnissen 79971200-3 Buchbinderdienste 79972000-8 Publizieren von Sprachwörterbüchern 79972100-9 Publizieren von Wörterbüchern regionaler Sprachen 79980000-7 Abonnementdienste Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1220 79990000-0 Verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen 79991000-7 Lagerbestandskontrolle 79992000-4 Empfangsdienste 79993000-1 Gebäude- und Betriebsmittelverwaltung 79993100-2 Betriebsmittelverwaltung 79994000-8 Vertragsverwaltung 79995000-5 Bibliotheksverwaltung 79995100-6 Archivierung 79995200-7 Katalogisierung 79996000-2 Unternehmensorganisation 79996100-3 Aktenführung 79998000-6 Coaching 79999000-3 Scanning und Rechnungsstellung 79999100-4 Scanning 79999200-5 Rechnungsstellung 80000000-4 Allgemeine und berufliche Bildung 80300000-7 Dienstleistungen von Hochschulen 80310000-0 Jugendbildung 80320000-3 Ausbildung im medizinischen Bereich 80330000-6 Ausbildung im Bereich Sicherheit 80340000-9 Sonderausbildung 80400000-8 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht 80410000-1 Verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsdienste 80411000-8 Ausbildung in Fahrschulen 80411100-9 Abnahme der Fahrprüfung 80411200-0 Erteilung von Fahrstunden 80412000-5 Ausbildung in Flugschulen 80413000-2 Ausbildung in Segelschulen 80414000-9 Ausbildung in Tauchschulen 80415000-6 Skikurse 80420000-4 E-Learning 80430000-7 Erwachsenenbildung auf Hochschulebene 80490000-5 Betrieb einer Bildungseinrichtung 80500000-9 Ausbildung 80510000-2 Spezialausbildung 80511000-9 Ausbildung des Personals 80512000-6 Hundeschulung 80513000-3 Reitunterricht 80520000-5 Ausbildungseinrichtungen 80521000-2 Mit Ausbildungsprogrammen verbundene Dienstleistungen 80522000-9 Schulungsseminare 80530000-8 Berufsausbildung 80531000-5 Industrielle und technische Ausbildung 80531100-6 Fachausbildung 80531200-7 Technische Ausbildung 80532000-2 Managementausbildung 80533000-9 Einführung und Ausbildung im Umgang mit Computern 80533100-0 Ausbildung im Umgang mit Computern 80533200-1 Computerkurse 80540000-1 Ausbildung im Umweltschutz 80550000-4 Sicherheitsausbildung 80560000-7 Ausbildung in Gesundheitsschutz und erster Hilfe 80561000-4 Ausbildung in Gesundheitsschutz 80562000-1 Ausbildung in erster Hilfe 80570000-0 Ausbildung in der Persönlichkeitsentwicklung 80580000-3 Veranstaltung von Sprachkursen 80590000-6 Tutorendienste Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1221 80600000-0 Schulung für Verteidigungsgüter und Sicherheitsausrüstung 80610000-3 Schulung und Simulation für Sicherheitsausrüstung 80620000-6 Schulung und Simulation für Feuerwaffen und Munition 80630000-9 Schulung und Simulation für Militärfahrzeuge 80640000-2 Schulung und Simulation für Kriegsschiffe 80650000-5 Schulung und Simulation für Luftfahrzeuge, Raketen und Raumfahrzeuge 80660000-8 Schulung und Simulation für militärischen Zwecken dienende elektronische Systeme 85000000-9 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens 85100000-0 Dienstleistungen des Gesundheitswesens 85111310-6 Künstliche Befruchtung 85111700-7 Sauerstofftherapiedienste 85111800-8 Pathologiedienste 85111810-1 Blutuntersuchungen 85111820-4 Bakteriologische Untersuchungen 85112000-7 Unterstützung von Krankenhäusern 85112100-8 Dienstleistungen im Bereich der Krankenhausbettwäsche 85112200-9 Ambulante Behandlungen 85120000-6 Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen 85121000-3 Dienstleistungen von Arztpraxen 85121100-4 Dienstleistungen von praktischen Ärzten 85121200-5 Dienstleistungen von Fachärzten 85121210-8 Dienstleistungen von Gynäkologen oder Geburtshelfern 85121220-1 Dienstleistungen von Nephrologen oder Neurologen 85121230-4 Dienstleistungen von Kardiologen oder Lungenspezialisten 85121231-1 Dienstleistungen von Kardiologen 85121232-8 Dienstleistungen von Lungenspezialisten 85121240-7 Dienstleistungen von HNO oder Audiologen 85121250-0 Dienstleistungen von Gastroenterologen und Geriatrie-Spezialisten 85121251-7 Dienstleistungen von Gastroenterologen 85121252-4 Dienstleistungen von Geriatrie-Spezialisten 85121270-6 Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen 85121271-3 Dienstleistungen von Einrichtungen für psychisch Kranke 85121280-9 Dienstleistungen von Ophthalmologen, Dermatologen oder Orthopäden 85121281-6 Dienstleistungen von Ophthalmologen 85121282-3 Dienstleistungen von Dermatologen 85121283-0 Dienstleistungen von Orthopäden 85121290-2 Dienstleistungen von Kinderärzten oder Urologen 85121291-9 Dienstleistungen von Kinderärzten 85121292-6 Dienstleistungen von Urologen 85121300-6 Dienstleistungen von Chirurgen 85130000-9 Dienstleistungen von Zahnarztpraxen und zugehörige Dienstleistungen 85131000-6 Dienstleistungen von Zahnarztpraxen 85131100-7 Dienstleistungen im Bereich Kieferorthopädie 85131110-0 Chirurgische Behandlung in der Kieferorthopädie 85140000-2 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen 85141000-9 Dienstleistungen von medizinischem Personal 85141100-0 Dienstleistungen von Hebammen 85141210-4 Medizinische Hausbehandlung 85141211-1 Hausdialysebehandlung 85142000-6 Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal 85142100-7 Physiotherapiedienste 85142200-8 Dienstleistungen von Homöopathen 85142300-9 Hygienedienste 85142400-0 Hauszustellung von Inkontinenzartikeln 85143000-3 Einsatz von Krankenwagen 85144000-0 Dienstleistungen von Krankenanstalten 85145000-7 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1222 85146000-4 Dienstleistungen von Blutbanken 85146100-5 Dienstleistungen von Spermabanken 85146200-6 Dienstleistungen von Organbanken 85147000-1 Betriebliche Gesundheitsfürsorge 85148000-8 Medizinische Analysedienste 85149000-5 Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich 85150000-5 Dienstleistungen im Bereich medizinische Bildverarbeitung 85160000-8 Dienstleistungen von Optikern 85170000-1 Dienstleistungen in den Bereichen Akupunktur und Chiropraktik 85171000-8 Dienstleistungen im Bereich Akupunktur 85172000-5 Dienstleistungen im Bereich Chiropraktik 85200000-1 Dienstleistungen des Veterinärwesens 85210000-3 Haustierzuchten 85300000-2 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen 85310000-5 Dienstleistungen des Sozialwesens 85311000-2 Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen 85311100-3 Altenfürsorgeleistungen 85311200-4 Behindertenfürsorgeleistungen 85311300-5 Kinder- und Jugendfürsorgeleistungen 85312000-9 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung 85312200-1 Lebensmittel-Hauslieferungen 85312300-2 Orientierungs- und Beratungsdienste 85312310-5 Orientierungsdienste 85312320-8 Beratungsdienste 85312330-1 Familienplanung 85312400-3 Nicht in Heimen erbrachte Fürsorgeleistungen 85312500-4 Rehabilitation 85312510-7 Berufliche Wiedereingliederung 85320000-8 Dienstleistungen im Sozialwesen 85321000-5 Verwaltungsdienste im Sozialwesen 85322000-2 Kommunales Aktionsprogramm 85323000-9 Kommunaler Gesundheitsdienst 90500000-2 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen u. gefährlichen 90520000-8 Abfällen 90521500-0 Verpackung radioaktiver Abfälle 90521510-3 Verpackung schwach radioaktiver Abfälle 90521520-6 Verpackung mittelradioaktiver Abfälle 90522000-2 Dienstleistungen für verseuchten Boden 90523100-0 Beseitigung von Waffen und Munition 90523200-1 Bombenentschärfung 90523300-2 Minenräumung 90532000-5 Verwaltung von Kohlehalden Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes und zugehörige 90600000-3 Dienstleistungen 90660000-1 Bleientfernung 90670000-4 Desinfektion und Schädlingsbekämpfung des städtischen und ländlichen Raumes 90680000-7 Strandreinigung 90700000-4 Dienstleistungen im Umweltschutz 90710000-7 Umweltmanagement 90713000-8 Beratung in Umweltfragen 90713100-9 Beratung in Sachen Wasserversorgung und Abwasser in anderen Bereichen als dem Bausektor 90715000-2 Untersuchung von Verschmutzungen 90715100-3 Untersuchung von Chemikalien- und Ölverschmutzungen 90715110-6 Untersuchung von Gaswerken 90715120-9 Untersuchung von Chemiewerken oder Erdölraffinerieabfällen 90715200-4 Untersuchung anderer Verschmutzungen Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1223 90715210-7 Untersuchung von Erdöllagern oder -terminals 90715220-0 Untersuchung von Industrieanlagen 90715230-3 Untersuchung von Industrieabfalldeponien 90715240-6 Untersuchung von Holzbearbeitungsanlagen 90715250-9 Untersuchung von chemischen Reinigungen 90715260-2 Untersuchung von Gießereien 90715270-5 Untersuchung von Recycling-Anlagen 90715280-8 Untersuchung nahrungsmittelverarbeitender Betriebe 90720000-0 Umweltschutz 90721000-7 Dienstleistungen im Bereich Umweltsicherheit 90721100-8 Landschaftsschutz 90721200-9 Schutz der Ozonschicht 90721300-0 Schutz vor Nahrungs- oder Futtermittelkontaminierung 90721400-1 Schutz der genetischen Ressourcen 90721500-2 Schutz vor toxischen Substanzen 90721600-3 Strahlenschutz 90721700-4 Schutz gefährdeter Arten 90721800-5 Schutz vor natürlichen Risiken oder Gefahren 90722000-4 Umweltsanierung 90722100-5 Sanierung von Industriestandorten 90730000-3 Rückverfolgung und Überwachung von Verschmutzungen und Sanierung 90731000-0 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Luftverschmutzung 90731100-1 Luftqualitätsmanagement 90731200-2 Steuerung oder Eindämmung grenzüberschreitender Luftverschmutzung 90731210-5 Erwerb von CO2-Emissionsrechten 90731300-3 Schutz vor Luftverschmutzung 90731400-4 Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung 90731500-5 Feststellung giftiger Gase 90731600-6 Überwachung der Methankonzentration 90731700-7 Überwachung der Kohlendioxidkonzentration 90731800-8 Überwachung der Feinstaubkonzentration 90731900-9 Überwachung des Abbaus der Ozonschicht 90732000-7 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung 90732100-8 Schutz vor Bodenverschmutzung 90732400-1 Beratung in Sachen Bodenverschmutzung 90732500-2 Kartierung von Bodenverschmutzungen 90732600-3 Messung oder Überwachung von Bodenverschmutzung 90732700-4 Bewertung von Verschmutzungen durch organischen Dünger 90732800-5 Bewertung von Verschmutzungen durch Pestizide 90732900-6 Bewertung von Verschmutzungen durch Nitrate und Phosphate 90732910-9 Bewertung von Verschmutzungen durch Nitrate 90732920-2 Bewertung von Verschmutzungen durch Phosphate 90733000-4 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung 90733100-5 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen 90733200-6 Sanierung von Oberflächengewässerverschmutzungen 90733300-7 Schutz vor Oberflächengewässerverschmutzungen 90733400-8 Behandlung von Oberflächengewässern 90733500-9 Dränage von Oberflächengewässerverschmutzungen 90733600-0 Steuerung oder Eindämmung grenzüberschreitender Wasserverschmutzung 90733700-1 Steuerung oder Eindämmung von Grundwasserverschmutzung 90733800-2 Dränage von Grundwasserverschmutzung 90733900-3 Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung 90740000-6 Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung 90741000-3 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ölverschmutzungen 90741100-4 Überwachung von Ölleckagen 90741200-5 Bekämpfung von Ölleckagen 90741300-6 Sanierung nach Verschmutzung durch Ölleckagen Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1224 90742000-0 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lärmbelästigungen 90742100-1 Bekämpfung von Lärmbelästigungen 90742200-2 Schutz vor Lärmbelästigungen 90742300-3 Überwachung von Lärmbelästigungen 90742400-4 Beratung in Sachen Lärmbelästigung 90743000-7 Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verschmutzung durch giftige Stoffe 90743100-8 Überwachung giftiger Stoffe 90743200-9 Sanierung nach Verschmutzung durch giftige Stoffe 90913000-0 Tank- und Behälterreinigung 90913100-1 Tankreinigung 90913200-2 Behälterreinigung 90921000-9 Desinfektion und Schädlingsbekämpfung 90922000-6 Schädlingsbekämpfung 90923000-3 Rattenbekämpfung 90924000-0 Ausräucherung 92000000-1 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport 92100000-2 Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm 92110000-5 Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen 92111200-4 Herstellung von Werbe-, Reklame- und Informationsfilmen und -videofilmen 92111210-7 Herstellung von Werbefilmen 92111220-0 Herstellung von Werbevideofilmen 92111230-3 Herstellung von Reklamefilmen 92111240-6 Herstellung von Reklamevideofilmen 92120000-8 Verleih von Filmen und Videofilmen 92121000-5 Verleih von Videofilmen 92122000-2 Verleih von Filmen 92200000-3 Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen 92210000-6 Rundfunkdienste 92211000-3 Produktion von Rundfunksendungen 92213000-7 Rundfunksysteme kleinen Maßstabs 92214000-4 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Rundfunkstudios oder -ausstattung 92220000-9 Fernsehdienste 92221000-6 Produktion von Fernsehsendungen 92222000-3 Videoüberwachung (CCTS) 92224000-7 Digitales Fernsehen 92225000-4 Interaktives Fernsehen 92225100-7 Filmabruf über das Fernsehen 92226000-1 Fernsehprogrammierung 92230000-2 Kabelrundfunk und -fernsehen 92231000-9 Internationale bilaterale Dienste und internationale private Mietleitungen 92232000-6 Kabelfernsehen 92300000-4 Unterhaltungsdienste 92310000-7 Künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten und Darbietungen 92311000-4 Kunstwerke 92312000-1 Künstlerische Dienstleistungen 92312100-2 Unterhaltungsdienstleistungen von Theaterregisseuren, Chören, Musikkapellen und Orchestern 92312110-5 Unterhaltungsdienstleistungen von Theaterregisseuren 92312120-8 Unterhaltungsdienstleistungen von Chören 92312130-1 Unterhaltungsdienstleistungen von Musikkapellen 92312140-4 Unterhaltungsdienstleistungen von Orchestern 92312200-3 Dienstleistungen v. Schriftstellern, Komponisten, Bildhauern, Entertainern u. sonstigen Künstlern 92312210-6 Dienstleistungen von Verfassern 92312211-3 Dienstleistungen von Schreibbüros 92312212-0 Mit der Erstellung von Ausbildungshandbüchern verbundene Dienstleistungen 92312213-7 Erstellung von technischen Unterlagen 92312220-9 Dienstleistungen von Komponisten 92312240-5 Dienstleistungen von Entertainern Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1225 92312250-8 Dienstleistungen von einzelnen Künstlern 92312251-5 Dienstleistungen von Diskjockeys 92320000-0 Betrieb von kulturellen Einrichtungen 92330000-3 Dienstleistungen in Verbindung mit Erholungsgebieten 92331000-0 Dienstleistungen in Verbindung mit Jahrmärkten und Vergnügungsparks 92331100-1 Dienstleistungen in Verbindung mit Jahrmärkten 92331200-2 Dienstleistungen in Verbindung mit Vergnügungsparks 92331210-5 Kinderanimation 92332000-7 Dienstleistungen an Stränden 92340000-6 Unterhaltungsdienste im Bereich Tanz und sonstige Aufführungen 92341000-3 Zirkusvorstellungen 92342000-0 Dienstleistungen von Tanzschulen 92342100-1 Unterricht in Gesellschaftstänzen 92342200-2 Unterricht in Diskotänzen 92350000-9 Dienstleistungen des Spiel- und Wettbetriebs 92351000-6 Dienstleistungen von Spiel- und Wetteinrichtungen 92351100-7 Dienstleistungen von Lotterien 92351200-8 Dienstleistungen von Spielkasinos 92352000-3 Dienstleistungen von Wetteinrichtungen 92352100-4 Betrieb von Totalisatoren 92352200-5 Buchmacherdienste 92360000-2 Dienstleistungen im pyrotechnischen Bereich 92370000-5 Dienstleistungen von Tontechnikern 92400000-5 Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes 92500000-6 Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen 92510000-9 Dienstleistungen von Bibliotheken und Archiven 92511000-6 Dienstleistungen von Bibliotheken 92512000-3 Dienstleistungen von Archiven 92512100-4 Archivzerstörung 92520000-2 Dienstleistungen von Museen und zugehörige Dienste 92521000-9 Dienstleistungen von Museen 92521100-0 Museumsausstellungen 92521200-1 Konservierung von Exponaten und Ausstellungsobjekten 92521210-4 Konservierung von Exponaten 92521220-7 Konservierung von Ausstellungsobjekten 92522000-6 Dienstleistungen im Bereich Denkmalschutz 92522100-7 Maßnahmen zur Erhaltung von historisch bedeutsamen Stätten 92522200-8 Maßnahmen zur Erhaltung von historischen Gebäuden 92530000-5 Dienstleistungen von botanischen und zoologischen Gärten sowie Naturschutzgebieten 92531000-2 Dienstleistungen von botanischen Gärten 92532000-9 Dienstleistungen von zoologischen Gärten 92533000-6 Dienstleistungen von Naturschutzgebieten 92534000-3 Dienstleistungen von Tierschutzgebieten 92600000-7 Dienstleistungen im Sport 92610000-0 Betrieb von Sportanlagen 92620000-3 Sportbezogene Dienstleistungen 92621000-0 Förderung von Sportveranstaltungen 92622000-7 Organisation von Sportveranstaltungen 92700000-8 Dienstleistungen von Internet-Cafés 98000000-3 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste 98100000-4 Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen 98110000-7 Dienstleistungen von Geschäfts-, Berufs- und Fachverbänden 98111000-4 Dienstleistungen von Geschäftsverbänden 98112000-1 Dienstleistungen von Berufsverbänden 98113000-8 Dienstleistungen von Fachverbänden 98113100-9 Dienstleistungen im Bereich der nuklearen Sicherheit 98120000-0 Dienstleistungen von Gewerkschaften Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1226 98130000-3 Diverse Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen 98131000-0 Dienstleistungen von religiösen Vereinigungen 98132000-7 Dienstleistungen von politischen Organisationen 98133000-4 Dienstleistungen sozialer Interessenverbände 98133100-5 Verbesserung und Unterstützung der Verwaltungs- und Gemeinschaftseinrichtungen 98133110-8 Dienstleistungen von Jugendverbänden 98200000-5 Beratung in Sachen Chancengleichheit 98300000-6 Diverse Dienstleistungen 98330000-5 Dienstleistungen von Einrichtungen für das körperliche Wohlbefinden 98331000-2 Dienstleistungen von türkischen Bädern 98332000-9 Dienstleistungen von Heilbädern 98333000-6 Massagedienste 98334000-3 Wellness 98336000-7 Sporttraining oder Aerobic 98340000-8 Unterbringungs- und Bürodienste 98341000-5 Unterbringung 98341100-6 Verwaltung von Unterkünften 98341110-9 Haushaltsdienste 98341120-2 Portierdienste 98341130-5 Hauswartungsdienste 98341140-8 Hausmeisterdienste 98342000-2 Dienstleistungen in Bezug auf das Arbeitsumfeld 98350000-1 Dienstleistungen von öffentlichen Einrichtungen 98351000-8 Verwaltung von Parkplätzen/-häusern 98351100-9 Dienstleistungen von Parkplätzen/-häusern 98351110-2 Dienstleistungen zur Durchsetzung von Parkvorschriften 98360000-4 Meeresbezogene Dienstleistungen 98361000-1 Mit Meereskunde verbundene Dienstleistungen 98362000-8 Verwaltung von Häfen 98362100-9 Unterstützende Dienstleistungen für Marinestützpunkte 98363000-5 Tauchdienstleistungen 98370000-7 Dienstleistungen des Bestattungswesens 98371000-4 Bestattungsdienste 98371100-5 Beerdigungs- und Feuerbestattungsdienste 98371110-8 Beerdigungsdienste 98371120-1 Feuerbestattungsdienste 98371200-6 Bestattungsunternehmen 98380000-0 Hundezwinger 98390000-3 Andere Dienste 98391000-0 Stilllegungsdienste 98392000-7 Umzugsdienste 98396000-5 Stimmen von Instrumenten 98500000-8 Privathaushalte mit Hausangestellten 98510000-1 Dienstleistungen von kaufmännischen Angestellten und Industriearbeitern 98511000-8 Dienstleistungen von kaufmännischen Angestellten 98512000-5 Dienstleistungen von Industriearbeitern 98513000-2 Bereitstellung von Arbeitskräften für private Haushalte 98513100-3 Vermittlung von Arbeitskräften für private Haushalte 98513200-4 Bereitstellung von Bürokräften für private Haushalte 98513300-5 Bereitstellung von Zeitarbeitskräften für private Haushalte 98514000-9 Haushaltungsdienste 98900000-2 Von extraterritorialen Organisationen und Körperschaften erbrachte Leistungen 98910000-5 Dienstleistungen von internationalen Organisationen und Körperschaften VOB/C - DIN 18323 Kampfmittelräumarbeiten Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1227 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 42 Sonstige Bauleistungen Die Entgelttabellen enthalten die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Günstigere arbeitsvertragliche Regelungen gehen vor. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: Rechtsgrundlage Entgelt in Euro Landesmindestlohn ab 01.02.2025 14,28 Entgelttabelle Nr. 42 Sonstige Bauleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1228 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Die nachfolgenden Vergabeleistungen sind dieser Entgelttabelle zugeordnet, da für diese Vergabeleistungen keine andere Entgelttabelle einschlägig ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn kein anlehnbarer Branchentarifvertrag aus dem jeweiligen Dienstleistungen vorliegt, die Leistung unspezifisch oder für eine Zuordnung zu komplex ist. Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - Beschreibung der Leistung nicht abschließend Entgelttabelle 42 sonstige Bauleistungen 45000000-7 Bauarbeiten 45100000-8 Baureifmachung 45110000-1 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten 45111260-8 Aufschließung von Lagerstätten 45112000-5 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten 45213353-2 Installierung von Fluggastbrücken 45230000-8 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten 45231222-7 Gasspeicher 45231223-4 Mit der Gasversorgung verbundene Arbeiten 45232331-1 Mit Rundfunkübertragungen verbundene Arbeiten 45232430-5 Arbeiten an Wasseraufbereitungsanlagen 45233200-1 Diverse Oberbauarbeiten 45250000-4 Bauarbeiten für Kraftwerke, Bergbau- und Produktionsanlagen und für Gebäude der Öl- und Gasindustrie 45252110-2 Bau von beweglichen technischen Anlagen 45252130-8 Ausrüstung für Kläranlage 45252200-0 Einrichtungen für Reinigungsanlagen 45255400-3 Fertigungsarbeiten 45255410-6 Offshore-Fertigungsarbeiten 45255420-9 Onshore-Fertigungsarbeiten 45259000-7 Reparatur und Wartung von Anlagen 45259100-8 Reparatur und Wartung von Kläranlagen 45259200-9 Reparatur und Wartung von Reinigungsanlagen 45259900-6 Modernisierung von Anlagen 45260000-7 Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten 45261000-4 Errichtung von Dachstühlen sowie Dachdeckarbeiten und zugehörige Arbeiten 45262000-1 Spezialbauarbeiten, außer Dachbauten 45262421-8 Offshore-Verankerungsarbeiten 45262423-2 Herstellung von Decks 45262424-9 Herstellung von Offshore-Modulen 45262425-6 Herstellung von Jackets 45262426-3 Herstellung von Pfählen 45262600-7 Diverse Spezialbauarbeiten 45262630-6 Bau von Brennöfen 45262640-9 Umweltverbesserungsarbeiten 45300000-0 Bauinstallationsarbeiten 45310000-3 Installation von elektrischen Leitungen 45315000-8 Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden 45332000-3 Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen 45340000-2 Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen 45342000-6 Errichtung von Zäunen 45343000-3 Brandschutz-Installationsarbeiten Entgelttabelle Nr. 42 Sonstige Bauleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1229 45343100-4 Brandschutzarbeiten 45343200-5 Installation von Feuerlöschanlagen 45343210-8 Installation von CO2-Feuerlöschanlagen 45343220-1 Installation von Feuerlöschgeräten 45343230-4 Installation von Sprinkleranlagen 45350000-5 Maschinentechnische Installationen 45351000-2 Maschinentechnische Installationsarbeiten 45400000-1 Baufertigstellung 45420000-7 Bautischlerei-Einbauarbeiten 45421000-4 Bautischlerarbeiten 45421100-5 Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör 45422000-1 Zimmer- und Tischlerarbeiten 45430000-0 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten 45431000-7 Boden- und Fliesenarbeiten 45432000-4 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten, Wandverkleidungs- und Tapezierarbeiten 45440000-3 Anstrich- und Verglasungsarbeiten 45442000-7 Auftrag von Schutzanstrichen 45442200-9 Auftrag von Korrosionsschutzschichten 45450000-6 Sonstige Baufertigstellungsarbeiten VOB/C - DIN 18323 Kampfmittelräumarbeiten Entgelttabelle Nr. 42 Sonstige Bauleistungen Stand Juni 2025 Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1230 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 43 Versorgungsbetriebe Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch die Versorgungsbetriebe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Überstunden (Mehrarbeit) fällt ein Zuschlag i.H.v. 30 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 43 Versorgungsbetriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1231 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt in bzw. nicht abschließende Euro Beispiele 1 Arbeitnehmer mit einfachsten Tätigkeiten 14,49 2 Arbeitnehmer mit einfachen Tätigkeiten Beispiele: 15,99 Einfache Tätigkeiten sind vorwiegend - Reinigen von Werkstätten und ab 2 Jahren BZ mechanische Tätigkeiten, die eine Einarbeitung Labors 16,69 erfordern. Einarbeitung setzt die Vermittlung und - einfache Bürotätigkeiten (wie Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten Führen von einfachen Listen, ab 4 Jahren BZ voraus, um die Tätigkeiten sach- und fachgerecht Mithilfe bei der Postabfertigung, 17,68 ausüben zu können. Registratur, Fotokopieren) - Tätigkeiten als Bote ab 7 Jahren BZ 18,26 3 Arbeitnehmer mit Tätigkeiten, die eine eingehende Beispiele: 17,05 fachliche Einarbeitung erfordern - Tätigkeiten als Messgehilfe ab 2 Jahren BZ Tätigkeiten als Zählerableser 17,89 - Tätigkeiten als Pförtner - Tätigkeiten als Telefonist ab 4 Jahren BZ 18,57 ab 7 Jahren BZ 19,15 4 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die Beispiele: 18,10 gründliche Fachkenntnisse erfordern - Verwaltung von Lagern und ab 2 Jahren BZ sowie Magazinen 19,15 - Tätigkeiten als Fahrer von Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Kraftfahrzeugen ab 4 Jahren BZ Erfahrungen entsprechende gleichwertige - Tätigkeiten als Schreibkraft 20,05 Tätigkeiten ausüben - Montagearbeiten in Netzen (Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, ab 7 Jahren BZ Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Freileitung) 20,68 Kenntnisse von Gesetzen, Tarifbestimmungen usw. im Rahmen der auszuübenden Tätigkeiten. 5 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Ausbildung in Beispiele: 19,15 einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechenden Tätigkeiten - Bedienen und Überwachen von ab 2 Jahren BZ Kraftwerksmaschinen 20,26 sowie - Tätigkeiten als Schaltwart Tätigkeiten als Wasserwart ab 4 Jahren BZ Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die - Tätigkeiten als geprüfter 21,21 gründliche und vielseitige Fachkenntnisse Kesselwärter erfordern - Tätigkeiten als Fahrer von ab 7 Jahren BZ Kraftfahrzeugen mit mehr als 7,5 t 21,89 sowie zulässigem Gesamtgewicht - Fahren und Bedienen von Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Spezialkraftfahrzeugen (wie Erfahrungen entsprechende gleichwertige Kraftfahrzeug mit komplizierten Tätigkeiten ausüben Arbeitsmaschinen) Entgelttabelle Nr. 43 Versorgungsbetriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1232 Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse - Montagearbeiten in Netzen (Gas, erfordern gegenüber gründlichen Fachkenntnissen Wasser, Fernheizung, Kabel, eine Erweiterung dem Umfang nach. Freileitung) - Tätigkeiten als kaufmännischer Sachbearbeiter 6 Arbeitnehmer der EG 5, die besonders hochwertige Beispiele: 20,47 oder besonders vielseitige Tätigkeiten ausüben - Handwerks- und Industriemeister ab 2 Jahren BZ sowie mit entsprechenden Tätigkeiten 21,63 - Staatlich geprüfte Techniker mit Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die entsprechenden Tätigkeiten ab 4 Jahren BZ gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und - Technische Assistenten mit 22,68 mindestens zu einem Fünftel selbständige entsprechenden Tätigkeiten Leistungen erfordern ab 7 Jahren BZ 23,42 sowie Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben Besonders hochwertige Tätigkeiten erfordern hochwertiges fachliches Können sowie besondere Umsicht und Zuverlässigkeit. Besonders vielseitige Tätigkeiten erfordern vielseitiges fachliches Können und breitere Einsetzbarkeit. Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative. Eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen. 7 Arbeitnehmer der EG 6, die Tätigkeiten ausüben, Beispiele: 21,79 die besondere Spezialkenntnisse erfordern - Handwerks- und Industriemeister ab 2 Jahren BZ sowie mit fachlicher Aufsicht über 23,05 Handwerker oder Facharbeiter Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die - Handwerks- und Industriemeister, ab 4 Jahren BZ gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und die die Voraussetzungen der 24,16 selbständige Leistungen erfordern Ausbildereignungs-Verordnung erfüllen und in der ab 7 Jahren BZ sowie Berufsausbildung entsprechend 24,95 tätig sind Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder - Komplizierte Instandhaltungs-, Erfahrungen entsprechende gleichwertige Reparatur- und Tätigkeiten ausüben Überholungsarbeiten an Hochspannungs- und Hochleistungsschaltgeräten - Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung - An- und Abfahren aller Kraftwerksanlagen und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung 8 Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich durch das Beispiele: 23,37 Maß ihrer Verantwortung erheblich aus der EG 7 herausheben - Handwerks- und Industriemeister, ab 2 Jahren BZ die große Arbeitsstätten 24,47 sowie (Bereiche, Werkstätten, ab 4 Jahren BZ Entgelttabelle Nr. 43 Versorgungsbetriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1233 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die Abteilungen oder Betriebe) 25,90 gründliche, umfassende Fachkenntnisse und fachlich beaufsichtigen, in denen selbständige Leistungen erfordern Handwerker oder Facharbeiter ab 7 Jahren BZ beschäftigt sind 27,00 sowie - An- und Abfahren von Kraftwerksblöcken mit einer Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Leistung von mehr als 100 MW Erfahrungen entsprechende gleichwertige und Eingreifen bei Störungen als Tätigkeiten ausüben Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten - Erstellen von Kostenangeboten gegenüber gründlichen und vielseitigen und Bearbeiten von Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und Versorgungsanfragen in mehreren Breite nach. Energiesparten - Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen 9 Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich dadurch aus Beispiele: 24,95 der EG 8 herausheben, dass sie besonders verantwortungsvoll sind - Handwerks- und Industriemeister, ab 2 Jahren BZ die ausdrücklich zu Leitern von 27,05 sowie großen Arbeitsstätten, in denen Handwerker oder Facharbeiter ab 4 Jahren BZ Arbeitnehmer mit abgeschlossener beschäftigt sind, bestellt sind 29,11 Fachhochschul- oder Bachelorausbildung und - Bau und/oder Betrieb von Netzen entsprechenden Tätigkeiten einschließlich Personal- und ab 7 Jahren BZ Materialeinsatz 30,53 sowie - Abschließende Bearbeitung und Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Zuordnung von Erfahrungen entsprechende gleichwertige aktivierungspflichtigen und Tätigkeiten ausüben nichtaktivierungspflichtigen Aufträgen und deren Weiterberechnung - Abrechnung von schwierigen und speziellen Verträgen der Sonderabnehmer - Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen mittleren Schwierigkeitsgrades 10 Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich durch Beispiele: 26,53 besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der EG 9 herausheben - Versorgungstechnische, ab 2 Jahren BZ vertragsrechtliche und 28,95 sowie energiewirtschaftliche Kundenberatung der ab 4 Jahren BZ Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Sonderabnehmer 31,32 Erfahrungen entsprechende gleichwertige - Kostenrechnungen, Tätigkeiten ausüben Kostenanalysen, Kalkulationen ab 7 Jahren BZ und Wirtschaftlichkeits- 32,90 berechnungen - Bearbeiten von schwierigen Aufgaben in der Finanz- /Anlagenbuchhaltung (Kontierungen, Wertberichtigungen und Abschreibungen) mit Jahresabschluss-arbeiten (Bilanz, GuV) - Alleinverantwortliche Überwachung von Energieerzeugungsanlagen Entgelttabelle Nr. 43 Versorgungsbetriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1234 - Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen hohen Schwierigkeitsgrades - Asset-Manager - Bilanzkreismanager 11 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Beispiele: 28,37 wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechenden Tätigkeiten - Ermittlung von ab 2 Jahren BZ bereichsübergreifenden 30,95 sowie Vergleichszahlen, Soll-/Ist- Vergleich und ab 4 Jahren BZ Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich durch das Abweichungsanalysen als 33,22 Maß der Verantwortung erheblich aus der EG 10 Controller herausheben - Analysieren, Testen und Einführen ab 7 Jahren BZ von DV-Systemen und deren 35,17 sowie Wartung als DV-Organisator Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder - Analysieren, Planen, Erfahrungen entsprechende gleichwertige Implementieren und Kontrollieren Tätigkeiten ausüben von Betriebssystemen von Standardsoftware als Systemprogrammierer - Bauleitung von besonders schwierigen Neu- und Erweiterungsbauten im Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmenetz Entwurf, Vortrassierung und Ausschreibung von Leitungs- und Tiefbauprojekten im MS- und HS- Netz von besonderer Schwierigkeit 12 Arbeitnehmer mit abgeschlossener 30,21 wissenschaftlicher Hochschulbildung nach einjähriger einschlägiger Berufsausübung und ab 2 Jahren BZ entsprechenden Tätigkeiten 33,01 sowie ab 4 Jahren BZ 35,80 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige ab 7 Jahren BZ Tätigkeiten ausüben 38,17 13 Arbeitnehmer mit abgeschlossener 32,32 wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechenden Tätigkeiten, deren Tätigkeiten sich ab 2 Jahren BZ durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus 35,48 der EG 12 herausheben ab 4 Jahren BZ sowie 38,54 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder ab 7 Jahren BZ Erfahrungen entsprechende gleichwertige 41,54 Tätigkeiten ausüben 14 Arbeitnehmer mit abgeschlossener 34,43 wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechenden Tätigkeiten, deren Tätigkeiten sich ab 2 Jahren BZ durch das Maß der Verantwortung erheblich aus 37,80 der EG 13 herausheben ab 4 Jahren BZ sowie 41,06 ab 7 Jahren BZ Entgelttabelle Nr. 43 Versorgungsbetriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1235 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder 44,23 Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben 15 Arbeitnehmer mit abgeschlossener 36,80 wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechenden Tätigkeiten, die sich erheblich aus ab 2 Jahren BZ der EG 14 herausheben 40,75 sowie ab 4 Jahren BZ 44,54 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige ab 7 Jahren BZ Tätigkeiten ausüben 48,07 Entgelttabelle Nr. 43 Versorgungsbetriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1236 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 43 Versorgungsbetriebe 65000000-3 Versorgungsunternehmen 65100000-4 Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste 65110000-7 Wasserversorgung 65111000-4 Trinkwasserversorgung 65120000-0 Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage 65121000-7 Wasserentmineralisierung 65122000-0 Wasserentsalzung 65123000-3 Wasserenthärtung 65130000-3 Betrieb von Wasserversorgungsunternehmen 65200000-5 Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste 65210000-8 Gasversorgung 65300000-6 Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste 65310000-9 Stromversorgung 65320000-2 Betrieb von elektrischen Anlagen 65400000-7 Andere Energieversorgungsquellen 65410000-0 Betrieb von einem Elektrizitätswerk 65500000-8 Zählerablesung Entgelttabelle Nr. 43 Versorgungsbetriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1237 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 44 Schornsteinfegerhandwerk Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Schornsteinfegerhandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 44 Schornsteinfegerhandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1238 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro Mindestentgelt 14,50 1 Arbeitnehmer/innen mit Gesellenprüfung im 1. Gesellenjahr 14,93 2 Arbeitnehmer/innen mit Gesellenprüfung ab dem 2. Gesellenjahr 17,46 3 19,22 Arbeitnehmer/innen mit Gesellenprüfung ab dem 4. Gesellenjahr 4 a) Arbeitnehmer/innen mit Meisterprüfung oder 20,06 b) Arbeitnehmer/innen mit fünfjähriger Betriebszugehörigkeit nach Abschluss der Gesellenprüfung im Schornsteinfegerhandwerk oder c) Arbeitnehmer/innen mit zehnjähriger Berufserfahrung nach Abschluss der Gesellenprüfung im Schornsteinfegerhandwerk 5 a) Arbeitnehmer/innen mit Meisterprüfung ab dem 6. Gesellenjahr oder 20,49 b) Arbeitnehmer/innen mit zehnjähriger Betriebszugehörigkeit nach Abschluss der Gesellenprüfung im Schornsteinfegerhandwerk oder c) Arbeitnehmer/innen mit fünfzehnjähriger Berufserfahrung nach Abschluss der Gesellenprüfung im Schornsteinfegerhandwerk 6 1. Arbeitnehmer/innen der Tarifgruppe V a, sofern sie die Qualifikation als Gebäudeenergieberater des 20,80 Handwerks haben und folgendes Tätigkeitsprofil erfüllen: a) Tätigkeiten im Bereich der qualifizierten Gebäudeenergie und Förderberatung und b) selbstständige Organisation von Tätigkeiten weiterer Mitarbeiter oder selbstständige Abwicklung von Aufträgen 2. Arbeitnehmer/innen der Tarifgruppe V a, sofern sie die Qualifikation als Brandschutztechniker haben und folgendes Tätigkeitsprofil erfüllen: a) Tätigkeiten im Bereich der Erstellung und Beratung von Brandschutzkonzepten und b) selbstständige Organisation von Tätigkeiten weiterer Mitarbeiter oder selbstständige Abwicklung von Aufträgen Entgelttabelle Nr. 44 Schornsteinfegerhandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1239 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV- Beschreibung der Leistung Code, VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 44 Schornsteinfegerhandwerk 90915000-4 Ofen- und Kaminreinigung Entgelttabelle Nr. 44 Schornsteinfegerhandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1240 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 45 Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch Schilder-und Lichtreklamehersteller zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 10 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 45 Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1241 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung ggf. weitere Anforderungen bzw. nicht abschließende Entgelt in der Tätigkeit Bsp. Euro 1 Helfer Ausführung von Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten, hierzu 14,28 Euro* gehören insbesondere das Anreichen von Materialien sowie das Ein- und Ausräumen von Materiallagern und Reinigungstätigkeiten. 2 Fachhelfer Fachlich begrenze Arbeiten (Teilleistungen des Schilder- 15,48 Euro und Lichtreklameherstellerhandwerks oder angelernte Spezialtätigkeit), die nach Anweisung ausgeführt werden. Gewerbliche Ausbildung im Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk ohne Abschluss oder anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten, einschließlich nachgewiesener berufsspezifischer Zusatzqualifikationen. 3 Geselle 1. Jahr Facharbeiten des Schilder- und 16,74 Euro Lichtreklameherstellerhandwerks, die nach konkreten Anweisungen ausgeführt werden. Abgeschlossene Ausbildung im Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk im ersten Berufsjahr oder durch längere Berufserfahrung erworbene gleichwertige Fertigkeiten, die das gesamte Berufsbild abdecken. 4 Geselle 2. Jahr Selbstständige Ausführung der Facharbeiten des Schilder- 17,62 Euro und Lichtreklameherstellerhandwerks nach konkreten Anweisungen. Abgeschlossene Ausbildung im Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk ab dem zweiten Berufsjahr oder durch langjährige Berufserfahrung erworbene gleichwertige Fertigkeiten, die das gesamte Berufsbild abdecken. 5 Vorarbeiter Selbstständige Ausführung der Facharbeiten des Schilder- 20,26 Euro und Lichtreklameherstellerhandwerks im Rahmen der ihnen vom Arbeitgeber erteilten Aufträge unter Anweisung und Beaufsichtigung nachgeordneter Lohngruppen bei eigener Mitarbeit. Abgeschlossene Ausbildung im Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk oder gleichzusetzende Qualifikation durch mehrjährige Tätigkeit (mindestens 6 Jahre) im Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk, mit besonderen Kenntnissen und Fertigkeiten, die eine Eingruppierung in diese Lohngruppe rechtfertigen oder Meister im Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk ohne Verantwortungsbereich. Entgelttabelle Nr. 45 Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1242 6 Meister Selbstständige Planung und Abwicklung von Projekten und 21,28 Euro Bauvorhaben einschließlich der Führung einer Gruppe von Beschäftigten nachgeordneter Lohngruppen. Meister im Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk mit Verantwortungsbereich 7 Meister als Leitung des Betriebs. 23,40 Euro Betriebsleiter Meister im Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk, der als Betriebsleiter in die Handwerksrolle eingetragen ist. * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 45 Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1243 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV- Beschreibung der Leistung Code, VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle 45 Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk 45233290-8 Installation von Straßenschildern Entgelttabelle Nr. 45 Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1244 Anlage (zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV) Lohngitter in Form von Entgelttabellen Entgelttabelle Nr. 46 Erwerbsgartenbau, Gartenbaubetriebe Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch den Erwerbsgartenbau zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). Entgelttabelle Nr. 46 Erwerbsgartenbau, Gartenbaubetriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1245 3. vertragliches Entgelt – Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen bzw. Entgelt nicht abschließende Bsp. in Euro 1 Arbeitnehmer, die mit der Leitung eines • Betriebsleitung 24,75 Betriebs, eines größeren Betriebsteils oder • Filialleitung eines größeren Aufgabengebiets mit • Produktionsleitung weitgehendem Gestaltungs- und • Verkaufsleitung Dispositionsrecht betraut sind. • Büroleitung Meister, Techniker, Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor, Master), Fortbildung nach § 53 oder § 54 BBiG. 2 Arbeitnehmer, die selbstständig und 1. Gärtnerischer Bereich: 20,63 verantwortlich für eine Abteilung oder ein • Vermehrung größeres Aufgabengebiet zuständig sind. • Kulturführung • Verkauf (Versand) Meister, Techniker, Hochschulabschluss • Kundenberatung (Diplom, Bachelor, Master), Fortbildung nach • Innenraumbegrünung § 53 oder § 54 BBiG. • sonstige Dienstleistungen 2. Floristischer Bereich: • Verkauf (Versand) • Einkauf 3. Kaufmännischer Bereich • Lohnbuchhaltung • Zahlungsverkehr • Einkauf • Logistik 3 Arbeitnehmer, die selbstständig und 1. Gärtnerischer Bereich: 18,48 verantwortlich komplexe Aufgabenstellungen • Verantwortlich für den bewältigen müssen oder Verantwortung für Pflanzenschutz Personal und / oder Sachwerte zu tragen • Verantwortlich für einzelne oder haben. mehrere Kulturen • Anleitung und Beaufsichtigung Abgeschlossene Berufsausbildung gemäß § 4 von Mitarbeitern BBiG und/oder Fortbildung nach§ 53 oder § 54 BBiG. 2. Floristischer Bereich: • Planen und fertigen von Pflanzen- und Blumenschmuck für unterschiedliche Verwendungszwecke • Anleitung und Beaufsichtigung von Mitarbeitern 3. Kaufmännischer Bereich: • Bezugsquellen ermitteln und Angebote einholen • Waren bestellen • Anleitung und Beaufsichtigung von Mitarbeitern. 4 Arbeitnehmer, die selbstständig und 1. Gärtnerischer Bereich: 16,50 verantwortlich Facharbeiten durchführen, • Sämtliche Tätigkeitsbereiche des welche nur allgemeiner Aufsicht bedürfen Berufsbilds Gärtner und der jeweiligen Fachrichtung Entgelttabelle Nr. 46 Erwerbsgartenbau, Gartenbaubetriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1246 und Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten voraussetzen. 2. Floristischer Bereich: • Sämtliche Tätigkeitsbereiche des Abgeschlossene Berufsausbildung gemäß § Berufsbildes Florist/ Floristin 4 BBiG 3. Kaufmännischer Bereich: • Sämtliche Tätigkeitsbereiche des Berufsbildes Kaufmann / Kauffrau bzw. Einzelhandelskaufmann / Einzelhandelskauffrau 4. Sonstiges: • Verkaufsfahrer • sonstige Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung die in dem Bereich der abgeschlossenen Berufsausbildung eingesetzt werde 5 Arbeitnehmer, die Facharbeiten nach 1. Gärtnerischer Bereich: 14,40 Anweisung selbstständig durchführen, die • Vermehrungen durchführen besondere Fertigkeiten und längere • Pflanzen topfen, pikieren, Erfahrung voraussetzen. auspflanzen, stutzen, schneiden, formieren 2. Floristischer Bereich: • Einfache Sträuße und Gebinde herstellen 3. Kaufmännischer Bereich: • Eingangsrechnungen und Lieferpapiere prüfen • Versand- und Begleitpapiere ausfüllen 6 Arbeitnehmer, die einfache Tätigkeiten mit 1. Gärtnerischer Bereich: 14,28 * wechselnden Problemstellungen • Pflanzen oder Pflanzenteile durchführen, die eine intensive Unterweisung ernten, sortieren, aufbereiten oder Anlernzeit erfordern • Boden bearbeiten und pflegen 2. Floristischer Bereich: • Pflanzen und Pflanzenteile aufbereiten • Pflanzen versorgen 3. Kaufmännischer Bereich: • Einfache Schreibarbeiten durchführen 7 Arbeitnehmer, die einfache, gleichbleibende 1. Gärtnerischer Bereich: 14,28 * oder sich wiederholende Tätigkeiten • Pflanzen ausstellen, rücken, durchführen, die nach kurzfristiger etikettieren Einarbeitungszeit und Unterweisung ausgeführt werden können. 2. Floristischer Bereich: • Pflanzen pflegen 3. Kaufmännischer Bereich: • Auftragsbestätigungen prüfen * Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025. Entgelttabelle Nr. 46 Erwerbsgartenbau, Gartenbaubetriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1247 Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung VOB-C/DIN) - nicht abschließend Entgelttabelle Nr. 46 Erwerbsgartenbau, Gartenbaubetriebe 77211600-8 Aussaat von Baumsamen 77315000-1 Saatarbeiten Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen Entgelttabelle Nr. 46 Erwerbsgartenbau, Gartenbaubetriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.