1017
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 26. November 2025 Nr. 124
Zweite Verordnung zur Änderung der Bremischen Mindestentgelt-
bestimmungsverordnung
Vom 4. November 2025
Aufgrund des § 9 Absatz 2 des Tariftreue- und Vergabegesetzes vom
24. November 2009 (Brem.GBl. S. 476), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 31. Januar 2023 (Brem.GBl. S. 55) geändert worden ist, verordnet der Senat:
Artikel 1
Änderung der Bremischen Mindestentgeltbestimmungsverordnung
Die Bremische Mindestentgeltbestimmungsverordnung vom 28. März 2023
(Brem.GBl. S. 334), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. November
2024 (Brem.GBl. 820) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Die Anlage (zu § 1 Absatz 1) „Lohngitter in Form von Entgelttabellen“ wird durch die
aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Anlage ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, 4. November 2025
Der Senat
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1018
Anhang zu Artikel 1
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1019
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 01
Bauhauptleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Bauhauptleistungen
zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung
der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Es besteht grundsätzlich Anspruch auf ein Entgelt in Höhe des Gesamtentgeltes (GE)
je geleisteter Arbeitsstunde. Das GE setzt sich aus dem Entgeltstundenlohn (EL) und
dem Bauzuschlag (BZ) in Höhe von 5,9 Prozent des EL zusammen.
2.4 Keinen Anspruch auf den BZ haben Personen, die überwiegend nicht auf Baustellen,
sondern stationär, insbesondere in Bauhöfen und Werkstätten einschließlich
Produktionsstätten für Fertigteile oder als Kraftfahrer der Bauhöfe und der Fahrdienste
beschäftigt werden, soweit hierdurch der jeweilige Mindestlohn nicht unterschritten
wird. Für die auf Baustellen geleisteten Arbeitsstunden haben diese Personen jedoch
Anspruch auf den BZ.
2.5 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der
im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.6 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.7 Für Mehrarbeit (Überstunden) ist ein Zuschlag i.H.v. 25 % zu zahlen. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1020
3. Vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte:
3.1. Allgemein
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende Beispiele Entgelt in Euro
EL BZ GE
1 Werker und Maschinenwerker Tätigkeitsbeispiele: 14,42 0,85 15,27
- Sortieren und Lagern von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle
Tätigkeit: - Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln ab 01.04.2026
- einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung - Reinigungs- und Aufräumarbeiten
14,98
- einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen - Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen
und Geräten nach Anweisung - Mischen von Mörtel und Beton 0,88 15,86
- Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer,
Verdichtungsmaschinen (Rüttler), Presslufthammer, einschließlich einfacher Wartungs- und
Pflegearbeiten
- Anbringen von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher
Unterkonstruktionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten
(Wärmedämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von einfachem Armierungsputz mit
Einlegung des Armierungsgewebes
- Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
- einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten
- manuelle Erdarbeiten
- manuelles Graben von Rohr- und Kabelgräben
2 Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer Tätigkeitsbeispiele: 17,03 1,00 18,03
- Asphaltierer (Asphaltabdichter, Asphalteur):
Tätigkeit: - Vorbereiten des Untergrundes ab 01.04.2026
- fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbilds - Erhitzen und Herstellen von Asphalten - Aufbringen und Verteilen der Asphaltmasse
17,69
oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung Baustellen-Magaziner:
- Lagern von Bau- und Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten 1,04 18,73
Regelqualifikation: - Bereithalten und Warten der Werkzeuge und Geräte und Schutzausrüstungen
- baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe - Führen von Bestandslisten
Betonstahlbieger und Betonstahlflechter (Eisenbieger und Eisenflechter):
- anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und - Lesen von Biege- und Bewehrungsplänen
Landschaftsbauer, Tischler - Messen, Anreißen, Schneiden und Biegen
- anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung - Bündeln und Einteilen der Stähle nach Zeichnung - Einteilen und Einbauen von
für eine baugewerbliche Tätigkeit findet Stahlbetonbewehrungen
- Baumaschinistenlehrgang Fertigteilbauer:
- anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten - Herstellen, Abbau und Wartung von Form- und Rahmenkonstruktionen für Fertigteile
- Einlegen oder Einbauen von Bewehrungen oder Einbauteilen
- Herstellen von Verbundbauteilen
- Fertigstellen und Nachbehandeln von Fertigteilen
Fuger, Verfuger:
- Herstellen von Fugenmörtel aller Art
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche
Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1021
- Vorbereiten des Baukörpers zum Verfugen
- Ausführen von Fugarbeiten – auch mit dauerelastischen Fugenmassen – und der erforderlichen
Reinigungsarbeiten; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste
Gleiswerker:
- Herstellen des Unterbaus
- Verlegen von Schwellen und Schienen
Mineur:
- Ausführen von einfachen Verbauarbeiten durch Vortrieb und Verbau im Tunnel-, Schacht- und
Stollenbau
- Ausführen einfacher Beton- und Maurerarbeiten
Putzer (Fassadenputzer, Verputzer):
- Vorbereiten des Untergrundes
- Herstellen und Aufbereiten der gebräuchlichsten Mörtel
- Zurichten und Befestigen von Putzträgern
- Herstellen und Aufbringen von Putzen
- Oberflächenbearbeitung von Putzen; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und
Schutzgerüste
Rabitzer:
- Herstellen der Unterkonstruktionen
- Anbringen der Putzträger; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste
Rammer (Pfahlrammer):
- Vorbereiten, Aufstellen, Ansetzen und Abbauen von Rammgeräten
- Ansetzen, Rammen und Ziehen der Pfähle und Wände
Rohrleger:
- Herstellen von Rohrgräben und Rohrgrabenverkleidungen sowie Verlegen von Rohren
- Abdichten von Rohrverbindungen
- Ausführen von einfachen Dichtigkeitsprüfungen
Schalungsbauer (Einschaler):
- Zurichten von Schalungsmaterial und Bearbeiten durch Sägen und Hobeln
- Herstellen von Schalplatten
- Zusammenbauen und Aufstellen von Schalungen nach Schalungsplänen sowie Ausschalen
Schwarzdeckenbauer:
- Vorbereiten des Untergrundes
- Erhitzen von Bindemitteln und Herstellen von Mischgut
- Einbauen und Verdichten des Mischgutes
- Oberflächenbehandlung von Schwarzdecken
Betonstraßenwerker:
- Ausführen der gebräuchlichsten Betonstraßenbauarbeiten
- Herstellen von Betonstraßendecken
Schweißer (Gasschweißer, Lichtbogenschweißer):
- Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung, insbesondere Sägen, Feilen und Bohren
- Ausführen einfacher Schweißarbeiten, autogen und elektrisch
Terrazzoleger:
- Herstellen von Terrazzomischungen
- Vorbereiten des Untergrundes und Aufteilen der Fläche
- Einbringen, Verdichten, Schleifen, Polieren und Nachbehandeln von Terrazzo
Wasser- und Landschaftsbauer:
- Herstellen von Uferbefestigungen
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche
Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1022
- Herstellen einfacher Dränagen und Wasserführungen
- Ausführen einfacher Mauer-, Beton- und Pflasterarbeiten
Maschinisten:
- Aufstellen, Einrichten, Bedienen und Warten von kleineren Baumaschinen und Geräten
Kraftfahrer:
- Führen von Kraftfahrzeugen
2 Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer weitere Anforderungen: 19,27 1,13 20,40
(entsprechend EG 2) nach dreimonatiger Beschäftigung in der EG 2
ab 01.04.2026
20,02
1,18 21,20
3 Facharbeiter, Baugeräteführer und Berufskraftfahrer 21,79 1,28 23,07
Tätigkeit:
- Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes ab 01.04.2026
22,64
Regelqualifikation: 1,33 23,40
- baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe im
ersten Jahr
- baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe und
Berufserfahrung
- anerkannte Ausbildung außerhalb der baugewerblichen Holz- und Bautenschutzgewerbe 17,93
Stufenausbildung sofern tatsächliche Ausübung der folgenden Tätigkeiten:
- anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und - oberflächennahe Betonsanierungsarbeiten bei statisch nicht relevanter Schädigung,
Landschaftsbauer, Tischler jeweils mit Berufserfahrung - Abdichtungsarbeiten,
- anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung - Sanierputzarbeiten, Schimmelpilzbekämpfung
für eine baugewerbliche Tätigkeit findet, und
Berufserfahrung
- Berufsausbildung zum Baugeräteführer
- Prüfung als Berufskraftfahrer
- durch längere Berufserfahrung erworbene gleichwertige
Fertigkeiten
4 Spezialfacharbeiter/Bauchmaschinenführer 23,68 1,40 25,08
Tätigkeit:
- selbständige Ausführung der Facharbeiten des jeweiligen ab 01.04.2026
Berufsbildes
24,60
Regelqualifikation: 1,45 26,05
- baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe ab dem
zweiten Jahr der Tätigkeit Fließen-, Platten- und Mosaikleger 24,39 1,44 25,83
- Prüfung als Baumaschinenführer
- Berufsausbildung zum Baugeräteführer ab dem dritten Jahr ab 01.04.2026 1,50 26,84
der Tätigkeit 25,34
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche
Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1023
- durch langjährige Berufserfahrung erworbene gleichwertige Baumaschinenführer 24,04 1,41 25,45
Fertigkeiten
ab 01.04.2026 1,47 26,45
24,98
Stuckateure und Gipser 24,39 1,44 25,83
Stuckateure, die ihre Berufsausbildung in der Form der Stufenausbildung mit der obersten
Stufe abgeschlossen haben, erhalten nach einjähriger Tätigkeit in ihrem Beruf diesen Lohn der ab 01.04.2026 1,50 26,84
Stuckateure und Gipser, wenn sie überwiegend folgende Arbeiten
25,34
ausführen:
- Ausführen von Stuckarbeiten, Anfertigen von Schablonen und Unterkonstruktionen sowie Ziehen
und Ansetzen von Profilen;
- Aufreißen, Antragen und Modellieren von Antragestuck; Mischen, Schneiden, Antragen, Schleifen
und Polieren von Stuckmarmor und Stuccolustro;
- Zeichnen, Aufreißen, Modellieren und Herstellen von Formen, Abgüssen, Architektur- und
Geländemodellen sowie Dekorelementen.
Holz- und Bautenschutzgewerbe 18,87
sofern tatsächliche Ausübung der folgenden Tätigkeiten:
- oberflächennahe Betonsanierungsarbeiten bei statisch ab 10. Jahr der Tätigkeit 19,81
nicht relevanter Schädigung,
- Abdichtungsarbeiten,
- Sanierputzarbeiten, Schimmelpilzbekämpfung
5 Vorarbeiter/Baumaschinen-Vorarbeiter Regelqualifikation: 24,80 1,46 26,26
Tätigkeit: - Vorarbeiterprüfung und Anstellung als oder Umgruppierung zum Vorarbeiter, Anstellung als oder
Führung einer kleinen Gruppe von Arbeitnehmern, auch unter Umgruppierung zum Vorarbeiter ohne Vorarbeiterprüfung ab 01.04.2026 1,52 27,29
eigener Mitarbeit oder selbständige Ausführung besonders - Prüfung als Baumaschinenführer und in der Regel mehrjährige Berufserfahrung
25,77
schwieriger Arbeiten
- selbständige Ausführung schwieriger
Instandsetzungsarbeiten an Baumaschinen ohne
Mitarbeiterführung
- Bedienung und Wartung mehrerer Baumaschinen
einschließlich der Störungserkennung
6 Werkpolier und Baumaschinen-Fachmeister Weitere Anforderung: 27,01 1,59 28,60
Tätigkeit: - Als Werkpolierprüfung gilt nur eine Prüfung nach der Vereinbarung über die Durchführung der
- Führung und Anleitung einer Gruppe von Arbeitnehmern in Vorarbeiter- und Werkpolierprüfungen im Baugewerbe vom 01.07.2012. Für die Prüfungen, die vor ab 01.04.2026 1,66 29,72
Teilbereichen der Bauausführung auch unter eigener dem 01.07.2012 abgelegt wurden, gilt insoweit § 5 Nr. 3 in der Fassung vom 20.08.2007
28,06
Mitarbeit
Regelqualifikation:
- Werkpolierprüfung und Anstellung als bzw. Umgruppierung
zum Werkpolier
- Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Werkpolier ohne
Werkpolierprüfung
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche
Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1024
3.2 Poliere und Angestellte
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen bzw. nicht abschließende Beispiele Entgelt
in Euro
1 Angestellte, die einfache Tätigkeiten ausführen, die eine kurze Einarbeitungszeit 16,56
und keine Berufsausbildung erfordern.
ab 01.04.2026
17,21
2 Angestellte, die fachlich begrenzte Tätigkeiten nach Anleitung ausführen, für die Beispiele: 18,88
1. Erstellen einfacher Schal-, Bewehrungs- und sonstiger einfacher Pläne;
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder 2. Massenermittlungen für einfache Bauteile; ab 01.04.2026
- eine durch Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich 3. Ausführen einfacher Vermessungsarbeiten;
19,62
ist. 4. Vorbereiten und Ausführen einfacher, fachlich begrenzter Untersuchungen und Messungen unter
Anleitung in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen;
5. Ausführen einfacher, fachlicher begrenzter Arbeiten im Personalwesen, im Einkauf, in der
Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung
von Baustellen;
6. Schreiben vorgegebener Texte und Ausführen einfacher, fachlich begrenzte Sekretariatsarbeiten;
7. Bedienen von Kommunikationsanlagen
3 Angestellte, die fachlich begrenzte Tätigkeiten nach allgemeiner Anleitung Beispiele: 21,44
ausführen, für die
1. Erstellen von Schal-, Bewehrungs- und sonstigen Plänen; ab 01.04.2026
- eine abgeschlossene Berufsausbildung und die entsprechende 2. Massenermittlungen für Bauteile; 22,28
Berufserfahrung oder 3. Ausführungen von Vermessungsarbeiten nach allgemeiner Anleitung;
- eine durch Berufserfahrung erworbene gleichwerte Qualifikation erforderlich ist 4. Vorbereiten und Ausführen fachlich begrenzter Untersuchungen und Messungen in Labors,
Werkstätten und Baustoffprüfstellen;
5. Ausführen von Arbeiten im Personalwesen, im Einkauf, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und
Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen,
6. Schreiben vorgegebener Texte und Tabellen sowie Ausführen fachlich begrenzter
Sekretariatsarbeiten;
7. Bedienen von Kommunikationsanlagen in Verbindung mit anderen Kommunikations- oder
Verwaltungsaufgaben;
8. Archivarbeiten.
4 Angestellte, die fachlich erweiterte Tätigkeiten teilweise selbständig ausführen, für Beispiele: 24,09
die
1. Anfertigen von Plänen; ab 01.04.2026
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten 2. einfache Aufmaßerstellungen und Massenermittlungen; 25,03
Technikerschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B. 3. Ausführen von Vermessungsarbeiten;
Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie) oder 4. Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Labors, Werkstätten und
Baustoffprüfstellen;
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche
Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1025
- eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation 5. Bearbeiten von Teilaufgaben im Personalwesen, im Einkauf, in der Geräteverwaltung, im
erforderlich ist. Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen;
6. Ausführen von Sekretariatsarbeiten.
5 Angestellte, die schwierige Tätigkeiten teilweise selbständig und teilweise Beispiele: 26,82
eigenverantwortlich ausführen, für die
1. Anfertigen von Plänen, Konstruktionen sowie Massenermittlungen; ab 01.04.2026
- ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität oder 2. Ausführen von Vermessungsarbeiten einschließlich Dokumentation; 27,87
Fachhochschule oder 3. teilweise selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Labors,
Technikerschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B. 4. Werkstätten und Baustoffprüfstellen;
Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie) und die 5. Erstellen von Aufmaßen und einfachen Bauabrechnungen;
entsprechende Berufserfahrung 6. Erstellen von einfachen Kalkulationen;
oder 7. Erstellen von Terminplänen sowie Planen und Organisieren von Baustelleneinrichtungen in der
- eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation Arbeitsvorbereitung;
erforderlich ist. 8. Sachbearbeitung im Personalwesen, im Einkauf, in der Angebotsbearbeitung, in der
Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung
von Baustellen;
9. Einrichten von EDV-Arbeitsplätzen;
10. umfangreiche Sekretariatsarbeiten;
11. Korrespondenz in einer Fremdsprache
6 Angestellte, die schwierige Tätigkeiten weitgehend selbständig und teilweise Beispiele: 29,65
eigenverantwortlich ausführen,
für die 1. Anfertigen von Eingabe- und Konstruktionsplänen; ab 01.04.2026
2. Anfertigen von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplänen; 30,81
- ein Abschluss als Master an einer Fachhochschule oder 3. Anfertigen von einfachen statischen Berechnungen;
- ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität oder 4. Ausführen von Ingenieurvermessungsarbeiten;
Fachhochschule und die entsprechende Berufserfahrung oder 5. weitgehend selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule mit Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen;
Diplomabschluss oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B. 6. Erstellen von schwierigen Aufmaßen und Bauabrechnungen;
Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie jeweils mit 7. Erstellen von Kalkulationen;
Diplomabschluss) oder 8. Planen von Schalungen und Baubehelfen in der Arbeitsvorbereitung;
- eine abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche durch berufliche 9. Koordinieren und Überwachen von Bauausführungen unter Aufsicht eines verantwortlichen
Fortbildung erworbene Fachkenntnisse oder Bauleiters;
- eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation 10. schwierige Sachbearbeitung im Personalwesen, im Einkauf, in der Angebotsbearbeitung, in der
erforderlich ist. Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung
von Baustellen;
11. Ausführen von Teilaufgaben im kaufmännischen Controlling oder im Baustellen-Controlling;
12. Betreuen von EDV-Anwendern und Ausführen von Arbeiten an der Hardware;
13. Führen eines Sekretariats;
14. Korrespondenz in Fremdsprachen.
7 Angestellte, die schwierigere Tätigkeiten selbständig und weitgehend Beispiele: 32,64
eigenverantwortlich ausführen, für die
1. Entwerfen, Konstruieren, Berechnen von Bauwerken mit mittlerem Schwierigkeitsgrad; ab 01.04.2026
33,91
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche
Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1026
- ein Abschluss als Master an einer Technischen Hochschule oder Universität 2. Anfertigen von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplänen mit mittlerem
oder Schwierigkeitsgrad;
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder 3. Anfertigen von statischen Berechnungen;
Universität jeweils mit Diplomabschluss oder 4. Planen und Ausführen von Ingenieurvermessungsarbeiten;
- ein Abschluss als Master an einer Fachhochschule und die entsprechende 5. selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Labors,
Berufserfahrung oder Werkstätten und Baustoffprüfstellen;
- Ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität oder 6. Erstellen von schwierigen Kalkulationen;
Fachhochschule und eine vertiefte Berufserfahrung oder 7. Berechnen und Erstellen von Plänen für Schalungen und Baubehelfe in der Arbeitsvorbereitung;
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer 8. Koordinieren und Überwachen von Bauausführungen oder Abschnittsbauleitung;
vergleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und 9. Veranlassen und Überwachen von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des
Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) und die entsprechende Gesundheitsschutzes;
Berufserfahrung oder 10. Einsatzplanung und Führung des gewerblichen Baustellenpersonals und der gewerblichen
- eine abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche durch berufliche Auszubildenden, ohne selbst überwiegend körperlich mitzuarbeiten;
Fortbildung erworbene Fachkenntnisse oder 11. schwierige und umfangreiche Sachbearbeitung im Personalwesen, im Einkauf, in der
- eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation Angebotsbearbeitung, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der
erforderlich ist kaufmännischen Verwaltung von Baustellen;
und 12. Arbeiten im kaufmännischen Controlling oder im Baustellen-Controlling;
- Poliere, welche die Prüfung gemäß der "Verordnung über die Prüfung zum 13. Beraten bei EDV-Systemanwendungen, Betreuen von EDV-Netzwerken; 14. Führen des
anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin" Sekretariats der Geschäftsleitung.
erfolgreich abgelegt haben und als Polier angestellt wurden oder die als Polier
angestellt wurden, ohne diese Prüfung abgelegt zu haben, sowie Meister.
8 Angestellte, die besonders schwierige Tätigkeiten selbständig und Beispiele: 35,72
eigenverantwortlich ausführen, für die
1. Entwerfen, Berechnen von Baukonstruktionen; ab 01.04.2026
- ein Abschluss als Master an einer Technischen Hochschule oder Universität 2. Anfertigen von Objektplänen; 37,12
und die entsprechende Berufserfahrung oder 3. Anfertigen von umfangreichen statischen Berechnungen;
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder 4. Planen, Ausführen und Überwachen von Ingenieurvermessungsarbeiten;
Universität jeweils mit Diplomabschluss und die entsprechende 5. Überwachen, selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in
Berufserfahrung oder Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen;
- ein Abschluss als Master an einer Fachhochschule und eine vertiefte 6. Erstellen von besonders schwierigen Kalkulationen;
Berufserfahrung oder 7. Entwickeln und Bearbeiten aller Aufgaben der Arbeitsvorbereitung;
- ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität oder 8. Selbständiges Leiten von Bauausführungen;
Fachhochschule und einer vertieften Berufserfahrung oder 9. Selbständiges und eigenverantwortliches Veranlassen und Überwachen von Maßnahmen der
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes;
vergleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und 10. Koordinieren und Überwachen umfangreicher Bauausführungen, ggf. einschließlich der
Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) und eine vertiefte eigenverantwortlichen Einsatzplanung und Führung des gewerblichen Baustellenpersonals und
Berufserfahrung oder der gewerblichen Auszubildenden;
- eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation 11. Verhandeln mit Bauauftraggebern und Behörden;
erforderlich ist 12. Leiten und Durchführen der kaufmännischen Arbeiten auf einer Baustelle;
und 13. Vorbereiten von Bilanzen;
- Poliere, welche die Prüfung gemäß der "Verordnung über die Prüfung zum 14. Besonders schwierige Arbeiten im kaufmännischen Controlling oder im Baustellen-Controlling;
anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin" " 15. Bearbeiten aller Aufgaben im Personalwesen, im Einkauf oder in der Angebotsbearbeitung;
erfolgreich abgelegt haben und als Polier angestellt wurden oder die als Polier 16. Erstellen von EDV-Konzepten.
angestellt wurden, ohne diese Prüfung abgelegt zu haben, sowie Meister.
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche
Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1027
9 Angestellte, die umfassende Tätigkeiten selbständig und eigenverantwortlich Beispiele: 39,67
ausführen, für die
1. Leiten, Überwachen und Durchführen komplizierter und umfangreicher technischer oder ab 01.04.2026
- ein Abschluss als Master oder Bachelor und eine vertiefte Berufserfahrung kaufmännischer Arbeiten; 41,22
oder 2. Entwerfen, Berechnen komplizierter Baukonstruktionen;
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder 3. Anfertigen komplizierter Objektpläne;
Universität jeweils mit Diplomabschluss und eine vertiefte Berufserfahrung 4. Leiten, Überwachen und Durchführen aller Aufgaben der Arbeitsvorbereitung;
oder 5. Selbständiges Leiten von komplizierten Bauausführungen;
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer 6. Erstellen von Bilanzen;
vergleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und 7. Verhandlungsführung mit Bauauftraggebern und Behörden;
Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) und eine vertiefte 8. Erstellen von umfangreichen, komplizierten EDV-Konzepten.
Berufserfahrung oder
- eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation
erforderlich ist.
10 Angestellte, die umfassende Tätigkeiten selbständig ausführen, eine besondere 44,20
Verantwortung haben sowie über eine eigene Dispositions- und
Weisungsbefugnis verfügen, für die ab 01.04.2026
45,93
- ein Abschluss als Master oder Bachelor und eine vertiefte Berufserfahrung
oder
- eine abgeschlossene Ausbildung an der Technischen Hochschule oder
Universität jeweils mit Diplomabschluss und eine vertiefte Berufserfahrung
oder
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer
vergleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und
Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) und vertiefte
- Berufserfahrung oder
- eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation
erforderlich ist.
11 Poliere im feuerungstechnischen Gewerbe Feuerungs- und Ofenpoliere, Koksofen- und Gewerksofenbau-Poliere sowie Ofenmeister 30,07
ab 01.04.2026
37,48
Schornsteinbau-Poliere 37,55
ab 01.04.2026
39,02
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche
Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1028
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B.
CPV-Code, VOB-C/DIN) - Beschreibung der Leistung
nicht abschließend
Entgelttabelle Nr. 1 Bauhauptleistungen
45111230-9 Baugrundverfestigungsarbeiten
45111240-2 Baugrundentwässerungsarbeiten
45111291-4 Erschließungsarbeiten
45112100-6 Grabenaushub
45112200-7 Bodenabtrag
45112210-0 Mutterbodenabtrag
45112300-8 Aufschüttung und Landgewinnungsarbeiten
45112310-1 Aufschüttungsarbeiten
45112320-4 Landgewinnungsarbeiten
45112330-7 Wiederurbarmachung
45112350-3 Erschließung von Ödland
45112420-5 Fundamentaushub
45112440-1 Terrassierung von Hügeln
45112441-8 Terrassierungsarbeiten
45112500-0 Erdbewegungsarbeiten
45112600-1 Einschnitt und Auftrag
45120000-4 Versuchs- und Aufschlussbohrungen
45121000-1 Versuchsbohrungen
45122000-8 Aufschlussbohrungen
45200000-9 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
45210000-2 Bauleistungen im Hochbau
45211000-9 Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser
45211100-0 Bauarbeiten für Wohnhäuser
45211200-1 Bau von Heimen
45211300-2 Bau kompletter Wohnhäuser
45211340-4 Bau von Mehrfamilienhäusern
45211341-1 Bau von Wohnungen
45211350-7 Bau von Mehrzweckgebäuden
45212150-2 Bau von Kinos
45212160-5 Bau von Kasinos
45212170-8 Bau von Unterhaltungsgebäuden
45212171-5 Bau von Unterhaltungszentren
45212172-2 Bau von Freizeitheimen
45212180-1 Bau von Kartenverkaufsstellen
45212200-8 Bauarbeiten für Sportanlagen
45212210-1 Bau von Einzweck-Sportanlagen
45212212-5 Bauarbeiten für Schwimmbäder
45212220-4 Bau von Mehrzweck-Sportanlagen
45212311-9 Bau von Kunstgalerien
45212312-6 Bau von Ausstellungszentren
45212313-3 Bau von Museen
45212314-0 Bau von historischen Monumenten oder Gedächtnismalen
45212321-2 Bau von Auditorien
45212322-9 Bau von Theatern
45212330-8 Bau von Bibliotheken
45212331-5 Bau von Multimedia-Bibliotheken
45212340-1 Bau von Vortragssälen
45212351-1 Bau von prähistorischen Monumenten
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1029
45212352-8 Bau von Industriedenkmalen
45212353-5 Bau von Palästen
45212354-2 Bau von Schlössern
45212360-7 Bau von Gebäuden für die Religionsausübung
45212361-4 Bau von Kirchen
45212411-0 Bau von Hotels
45212412-7 Bau von Herbergen
45212421-3 Bau von Restaurants
45212422-0 Bau von Kantinen
45212423-7 Bau von Cafeterias
45213110-7 Bau von Geschäftsgebäuden
45213111-4 Bau von Einkaufszentren
45213120-0 Bau von Postämtern
45213130-3 Bau von Banken
45213141-3 Bau von Markthallen
45213150-9 Bau von Bürogebäuden
45213221-8 Bau von Lagerhallen
45213230-4 Bau von Schlachthöfen
45213240-7 Bau von landwirtschaftlichen Gebäuden
45213241-4 Bau von Scheunen
45213242-1 Bau von Viehställen
45213251-7 Bau von Industrieanlagen
45213252-4 Bau von Werkstätten
45213260-3 Bau von Lagerdepots
45213311-6 Bau von Busbahnhöfen
45213312-3 Bau von Parkhäusern
45213313-0 Bau von Raststättengebäuden
45213314-7 Bau von Busbetriebshöfen
45213321-9 Bau von Bahnhöfen
45213322-6 Bau von Kopfbahnhöfen
45213331-2 Bau von Flughafengebäuden
45213332-9 Bau von Flughafenkontrolltürmen
45213341-5 Bau von Fährverkehrsgebäuden
45213342-2 Bau von Ro-Ro-Terminals
45213351-8 Bau von Flugzeugwartungshallen
45213352-5 Bau von Reparaturlagern
45214210-5 Bau von Grundschulen
45214220-8 Bau von weiterführenden Schulen
45214230-1 Bau von Sonderschulen
45214310-6 Bau von Berufsschulen
45214320-9 Bau von Fachschulen
45214410-7 Bau von Fachhochschulen
45214420-0 Bau von Hörsälen
45214430-3 Bau von Sprachlaboren
45214610-9 Bau von Laborgebäuden
45214620-2 Bau von Forschungs- und Prüfeinrichtungen
45214640-8 Bau von Wetterstationen
45215110-1 Bau von Heilbädern
45215120-4 Bau von medizinischen Spezialgebäuden
45215130-7 Bau von Kliniken
45215140-0 Bau von Krankenhauseinrichtungen
45215212-6 Bau von Altersheimen
45215213-3 Bau von Pflegeheimen
45215214-0 Bau von Wohnheimen
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1030
45215215-7 Bau von Kinderheimen
45215221-2 Bau von Tagesstätten
45215222-9 Bau von Behördenzentren
45215400-1 Friedhof
45215500-2 Öffentliche Toiletten
45216111-5 Bau von Polizeirevieren
45216112-2 Bau von Gerichtsgebäuden
45216113-9 Bau von Gefängnissen
45216121-8 Bau von Feuerwachen
45216122-5 Bau von Sanitätswachen
45216123-2 Bau von Gebäuden der Bergwacht
45216124-9 Bau von Rettungsbootstationen
45216125-6 Bau von Gebäuden für Not- und Rettungsdienste
45216126-3 Bau von Gebäuden der Küstenwache
45216127-0 Bau von Rettungsdienststationen
45216128-7 Bau von Leuchttürmen
45216220-2 Bau von Militärbunkern
45216230-5 Bau von Militärschutzräumen
45216250-1 Bau von Verteidigungsgräben
45221110-6 Bau von Brücken
45221111-3 Bau von Straßenbrücken
45221112-0 Bau von Eisenbahnbrücken
45221113-7 Bau von Fußgängerbrücken
45221120-9 Bau von Viadukten
45221121-6 Bau von Straßenviadukten
45221122-3 Bau von Eisenbahnviadukten
45221200-4 Bauarbeiten für Tunnel, Schächte und Unterführungen
45221210-7 Überdeckte oder teilüberdeckte Ausschachtungen
45221211-4 Straßenunterführung
45221240-6 Bauarbeiten für Tunnel
45221241-3 Bau von Straßentunnels
45221242-0 Bau von Eisenbahntunnels
45221243-7 Bau von Fußgängertunnels
45221244-4 Bau von Kanaltunnels
45221245-1 Bau von Flusstunnels
45221246-8 Bau von Unterwassertunnels
45221247-5 Tunnelbauarbeiten
45221250-9 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
45222100-0 Bau von Abfallbehandlungsanlagen
45222110-3 Bau von Mülldeponien
45222200-1 Ingenieurarbeiten für Militäranlagen
45222300-2 Ingenieurarbeiten für Sicherheitsanlagen
45223210-1 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
45223220-4 Rohbauarbeiten
45223300-9 Bau von Parkplätzen
45223310-2 Bau von Tiefgaragen
45223320-5 Bau von Park- and Ride-Anlagen
45223400-0 Bau von Radarstationen
45223600-2 Bau von Hundezwingern
45223700-3 Bau von Raststätten
45223710-6 Bau von Autobahnraststätten
45223720-9 Bau von Tankstellen
45223800-4 Montage und Errichtung von Fertigkonstruktionen
45223820-0 Fertigbauelemente und -teile
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1031
45223821-7 Fertigbauelemente
45223822-4 Fertigbauteile
45231100-6 Bauarbeiten für Rohrleitungen
45231110-9 Rohrverlegearbeiten
45231111-6 Heben und Neuverlegen von Rohrleitungen
45231112-3 Installation von Rohrleitungsnetzen
45231113-0 Neuverlegung von Rohrleitungen
45231300-8 Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen
45231400-9 Bauarbeiten für Starkstromleitungen
45232100-3 Nebenarbeiten für Wasserrohrleitungen
45232140-5 Bau von Fernheizleitungsnetzen
45232150-8 Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen
45232151-5 Bauarbeiten zur Sanierung von Wasserhauptleitungen
45232200-4 Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen
45232300-5 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und
Fernmeldeleitungen
45232310-8 Bauarbeiten für Fernsprechleitungen
45232311-5 Leitungen für Notrufsäulen
45232320-1 Kabelfernsehleitungen
45232330-4 Errichtung von Antennen
45232332-8 Mit dem Fernmeldewesen verbundene Arbeiten
45232340-7 Bau von Basisstationen für den Mobilfunk
45232440-8 Bauarbeiten für Abwasserrohre
45232451-8 Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten
45232452-5 Entwässerungsarbeiten
45232453-2 Verlegung von Dränrohren und Bau von Entwässerungskanälen
45232454-9 Bau von Regenwasserbecken
45232460-4 Sanitäre Anlagen
45233000-9 Bauarbeiten, Fundamentierungsarbeiten und Oberbauarbeiten für
Fernstraßen und Straßen
45233100-0 Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen
45233110-3 Bauarbeiten für Autobahnen
45233120-6 Straßenbauarbeiten
45233121-3 Bauarbeiten für Hauptstraßen
45233122-0 Bau von Ringstraßen
45233123-7 Bau von Nebenstraßen
45233124-4 Bau von Fernstraßen
45233125-1 Bau von Straßenkreuzungen
45233126-8 Bau von Kreuzungen in mehreren Ebenen
45233127-5 Bau von T-Kreuzungen
45233128-2 Bau von Verkehrskreiseln
45233129-9 Bau von Querstraßen
45233130-9 Bauarbeiten für Fernstraßen
45233131-6 Bauarbeiten für Hochstraßen
45233139-3 Instandhaltung von Fernstraßen
45233140-2 Straßenarbeiten
45233141-9 Straßeninstandhaltungsarbeiten
45233142-6 Straßenausbesserungsarbeiten
45233144-0 Bau von Überführungen
45233160-8 Pfade und andere ungeteerte Wege
45233161-5 Bau von Fußwegen
45233162-2 Bau von Fahrradwegen
45233210-4 Oberbauarbeiten für Fernstraßen
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1032
45233220-7 Oberbauarbeiten für Landstraßen
45233221-4 Straßenmarkierungsarbeiten
45233222-1 Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten
45233223-8 Aufbringen von Fahrbahnschichten
45233224-5 Bau von Straßen mit zwei Fahrbahnen
45233225-2 Bau von Straßen mit einer Fahrbahn
45233226-9 Bau von Zufahrtstraßen
45233227-6 Bau von Zubringerstraßen
45233229-0 Instandhaltung von Seitenstreifen
45233251-3 Erneuerung von Straßendecken
45233252-0 Oberbauarbeiten für Straßen
45233253-7 Oberbauarbeiten für Fußwege
45233260-9 Bau von Fußgängerwegen
45233261-6 Bau von Fußgängerüberführungen
45233262-3 Bau von Fußgängerzonen
45233270-2 Markierungsarbeiten für Parkplätze
45233290-8 Installation von Straßenschildern
45233291-5 Installation von Verkehrssäulen
45233294-6 Installation von Straßenverkehrssignalen
45233300-2 Fundamentierungsarbeiten für Fernstraßen, Landstraßen, Straßen und
Fußwege
45233310-5 Fundamentierungsarbeiten für Fernstraßen
45233320-8 Fundamentierungsarbeiten für Landstraßen
45233330-1 Fundamentierungsarbeiten für Straßen
45233340-4 Fundamentierungsarbeiten für Fußwege
45234113-1 Rückbau von Gleisen
45234116-2 Gleisbauarbeiten
45234127-2 Bau von Straßenbahndepots
45234130-6 Gleisbettbauarbeiten
45234140-9 Bau von schienengleichen Bahnübergängen
45234180-1 Bau von Eisenbahnwerkstätten
45234200-8 Seilbahnsysteme
45234210-1 Seilbahnsysteme mit Kabinen
45234240-0 Standseilbahn
45234250-3 Bau von Drahtseilbahnen
45235111-4 Flugplatzflächen-Befestigungsarbeiten
45235200-5 Bauarbeiten für Start- und Landebahnen
45235210-8 Oberflächenerneuerung für Start- und Landebahnen
45235300-6 Bauarbeiten für Flugzeug-Rollfelder
45235310-9 Bau von Rollbahnen
45235311-6 Rollbahn-Befestigungsarbeiten
45236100-1 Nivellierungsarbeiten für diverse Sportanlagen
45236110-4 Oberbauarbeiten für Sportplätze
45236111-1 Oberbauarbeiten für Golfplätze
45236112-8 Oberbauarbeiten für Tennisplätze
45236113-5 Oberbauarbeiten für Rennbahnen
45236114-2 Oberbauarbeiten für Laufbahnen
45236200-2 Oberbauarbeiten für Freizeitanlagen
45236210-5 Oberbauarbeiten für Kinderspielplätze
45236220-8 Oberbauarbeiten für Tiergärten
45236230-1 Oberbauarbeiten für Gartenanlagen
45236250-7 Oberbauarbeiten für Parkanlagen
45236300-3 Oberbauarbeiten für Friedhöfe
45240000-1 Wasserbauarbeiten
45241100-9 Bau von Kais
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1033
45241200-0 Bauarbeiten vor Ort für Vorhäfen
45241300-1 Bau von Anlegeplätzen
45241400-2 Bau von Docks
45241500-3 Bau von Anlandevorrichtungen
45245000-6 Nassbagger- und Pumparbeiten für Wasseraufbereitungsanlagen
45246400-7 Hochwasserschutzarbeiten
45246410-0 Wartung von Hochwasserschutzanlagen
45246500-8 Bau von Promenaden
45247100-1 Bauarbeiten für Wasserstraßen
45247130-0 Bau von Aquädukten
45247200-2 Bauarbeiten für Dämme und ähnliche feste Konstruktionen
45247210-5 Bau von Dämmen
45247211-2 Bau von Dammwänden
45247212-9 Dammverstärkungsarbeiten
45247220-8 Bau von Wehren
45247230-1 Bau von Deichen
45247240-4 Bau von statischen Stauwerken
45248100-8 Bau von Kanalschleusen
45248400-1 Bau von Landebrücken
45248500-2 Bau von beweglichen Stauwerken
45261100-5 Errichtung von Dachstühlen
45261420-4 Abdichtungsarbeiten gegen Wasser
45262200-3 Fundamentierungsarbeiten und Brunnenbohrungen
45262210-6 Fundamentierungsarbeiten
45262212-0 Verbauarbeiten
45262213-7 Schlitzwandbauweise
45262220-9 Brunnenbohrung
45262300-4 Betonarbeiten
45262310-7 Stahlbetonarbeiten
45262311-4 Betonrohbauarbeiten
45262320-0 Estricharbeiten
45262321-7 Estricharbeiten (Fußboden)
45262330-3 Betonreparaturarbeiten
45262350-9 Arbeiten mit nicht verstärktem Beton
45262360-2 Zementierungsarbeiten
45262370-5 Betonummantelungsarbeiten
45262400-5 Baustahlmontagearbeiten
45262500-6 Maurerarbeiten
45262510-9 Steinbauarbeiten
45262512-3 Quadersteinarbeiten
45262520-2 Mauerarbeiten
45262522-6 Mauerwerksarbeiten
45262620-3 Stützmauern
45262680-1 Schweißarbeiten
45321000-3 Wärmedämmarbeiten
45332300-6 Verlegen von Abwasserleitungen
45410000-4 Putzarbeiten
45421120-1 Einbau von Türschwellen
45421141-4 Einbau von Trennwänden
45421146-9 Einbau von abgehängten Decken
45421152-4 Installation von Trennwänden
45431100-8 Verlegen von Bodenfliesen
45431200-9 Verlegen von Wandfliesen
45442300-0 Mit Oberflächenschutz verbundene Arbeiten
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1034
45500000-2 Vermietung von Hoch- und Tiefbaumaschinen und -geräten mit
Bedienungspersonal
45510000-5 Vermietung von Kranen mit Bedienungspersonal
45520000-8 Vermietung von Maschinen für Erdbewegungen mit Bedienungspersonal
70111000-2 Erschließung von Wohngrundstücken
70112000-9 Erschließung von Nichtwohngrundstücken
71311000-1 Beratung im Tief- und Hochbau
71311210-6 Beratung im Bereich Straßenbau
71311300-4 Beratung im Bereich Infrastrukturen
71312000-8 Beratung im Hochbau
71313100-6 Lärmschutzberatung
71313200-7 Beratung im Bereich Schallschutz und Raumakustik
71313400-9 Umweltfolgenabschätzung im Bau
71313410-2 Risiko- und Gefahrenabschätzung im Bau
71313420-5 Umweltnormen für den Bau
71313430-8 Analyse der Umweltindikatoren im Bau
71313440-1 Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung
im Bau
71313450-4 Umweltüberwachung im Bau
71315100-0 Beratung im Bereich Bausubstanz
71315200-1 Bautechnische Beratung
71320000-7 Planungsleistungen im Bauwesen
71321100-5 Dienstleistungen im Bereich Bauwirtschaft
71322000-1 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
71322100-2 Baukostenberechnung im Tief- und Hochbau
71322300-4 Planungsleistungen für Brücken
71322400-5 Planungsleistungen für Dämme
71325000-2 Planung von Fundamenten
71327000-6 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
71328000-3 Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung
71500000-3 Dienstleistungen im Bauwesen
71520000-9 Bauaufsicht
71521000-6 Baustellenüberwachung
71530000-2 Beratung im Bauwesen
71541000-2 Projektmanagement im Bauwesen
71631450-9 Kontrolle von Brücken
71631460-2 Kontrolle von Dämmen
71631470-5 Inspektion von Gleisen
71631480-8 Inspektion von Straßen
90722300-7 Landgewinnung
DIN 18300 Erdarbeiten
DIN 18301 Bohrarbeiten
DIN 18302 Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen (ehemals Brunnenbauarbeiten)
DIN 18303 Verbauarbeiten
DIN 18304 Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten (ehemals Rammarbeiten)
DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten
DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18307 Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden (ehemals:
Druckrohrleitungsarbeiten im Erdreich)
DIN 18308 Drän. und Versickerarbeiten
DIN 18309 Einpressarbeiten
DIN 18312 Untertagebauarbeiten
DIN 18313 Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten
DIN 18314 Spritzbetonarbeiten
DIN 18315 Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten ohne Bindmittel
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1035
DIN 18316 Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten mit hydraulischen
Bindmittel
DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten aus Asphalt
DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in
ungebundener Ausführung, Einfassungen
DIN 18319 Rohrvortriebsarbeiten
DIN 18321 Düsenstrahlarbeiten
DIN 18322 Kabelleitungstiefbauarbeiten
DIN 18324 Horizontalspülbohrarbeiten
DIN 18325 Gleisbauarbeiten
DIN 18326 Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen
DIN 18330 Mauerarbeiten
DIN 18331 Betonarbeiten
DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18340 Trockenbauarbeiten
DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme
DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten
DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18351 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1036
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 02
Nassbaggereileistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von
Nassbaggereileistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerents-Endegesetz und
nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im
Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht
abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung
eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1. Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung
eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2. Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben
Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3. Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im
Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen
weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4. Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5. Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 02 Nassbaggereileistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1037
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten
folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in
abschließende Beispiele Euro
a) verantwortliche Führer von 26,42
Großgeräten
b) verantwortliche Führer von Geräten 24,77
mit Ausnahme von Entgeltgruppe a)
c) Schiffsführer mit Patent für Schuten - 1. Baggermeister 23,59
mit eigenem Antrieb und einem - 1. Spülermeister
Laderauminhalt von mindestens 500 - 1. Maschinisten
cbm bzw. Schleppern ab 500 PS - Spülfeldmeister
d) Schiffsführer mit Patent für selbst - 2. Baggermeister 21,23
fahrende Schuten, Schlepper und - 2. Spülermeister
Barkassen mit Ausnahme von - 2. Maschinisten
Entgeltgruppe c) - Schiffer mit Patent soweit dies gefordert wird
Vorarbeiter auf Spülfeldern, Handwerker mit
abgeschlossener Ausbildung, Köche mit
Berufsausbildung oder mit dreijähriger Tätigkeit,
Schweißer mit Prüfung,
e) Köche (Nachweis durch Schifferdienstbuch) 20,05
Matrosen
Fachwerker in der Nassbaggerei
f) Decksleute 19,34
Spülfeldarbeiter
sonstige Arbeiter
Entgelttabelle Nr. 02 Nassbaggereileistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1038
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 02 Nassbaggerleistungen
45221246-8 Bau von Unterwassertunnels
45240000-1 Wasserbauarbeiten
45241100-9 Bau von Kais
45241200-0 Bauarbeiten vor Ort für Vorhäfen
45241300-1 Bau von Anlegeplätzen
45241400-2 Bau von Docks
45241500-3 Bau von Anlandevorrichtungen
45245000-6 Nassbagger- und Pumparbeiten für Wasseraufbereitungsanlagen
45247100-1 Bauarbeiten für Wasserstraßen
45247200-2 Bauarbeiten für Dämme und ähnliche feste Konstruktionen
45247210-5 Bau von Dämmen
45247211-2 Bau von Dammwänden
45247212-9 Dammverstärkungsarbeiten
45247220-8 Bau von Wehren
45247240-4 Bau von statischen Stauwerken
45248100-8 Bau von Kanalschleusen
45248400-1 Bau von Landebrücken
45248500-2 Bau von beweglichen Stauwerken
VOB/C - DIN 18311 Nassbaggerarbeiten
Entgelttabelle Nr. 02 Nassbaggereileistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1039
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 03
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbauleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Garten-,
Landschafts- und Sportplatzbauleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der
Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der
Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten
Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Jede Überstunde (Mehrarbeit) ist mit 25% Zuschlag zu vergüten. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1040
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in
nicht abschließende Beispiele Euro
1 Baustellenleiter, Ausbildungsleiter
Meister des Garten-, Landschafts- und 25,54
Sportplatzbaus oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen
Kenntnissen und Fähigkeiten, die ständig
verantwortlich, in der Regel unter eigener Mitarbeit,
mit Baustellenleitung und Baustellenabwicklung
beauftragt sind und andere Arbeitnehmer
beaufsichtigen oder Meister des Garten-,
Landschafts- und Sportplatzbaus, die mit der
Berufsausbildung verantwortlich beauftragt, als
Ausbilder anerkannt und überwiegend als solche tätig
sind
2 Landschaftsgärtner-Vorarbeiter
Meister des Garten-, Landschafts- und 22,59
Sportplatzbaus oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen
Kenntnissen und Fähigkeiten, die ständig
verantwortlich unter eigener Mitarbeit mit der
Durchführung von Teilarbeiten innerhalb einer
Baustelle und der selbständigen Abwicklung kleinerer
Baustellen beauftragt sind und andere Arbeitnehmer
beaufsichtigen
3 Landschaftsgärtner-Meister
Meister des Garten-, Landschafts- und 21,59
Sportplatzbaues, die nicht die Voraussetzungen der
Entgeltgruppe 1 und 2 erfüllen
4. Landschaftsgärtner / Gärtner
4.1 Landschaftsgärtner mit bestandener dreijährige ununterbrochene Tätigkeit als
Abschlussprüfung im Garten-, Landschafts- und Landschaftsgärtner in Betrieben des Garten-, 20,61
Sportplatzbau oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Landschafts- und Sportplatzbaus
Kenntnissen und Fähigkeiten
4.2 Landschaftsgärtner mit bestandener 18-monatige ununterbrochene Tätigkeit als
a) Abschlussprüfung im Garten-, Landschafts- und Landschaftsgärtner in Betrieben des Garten-, 19,61
Sportplatzbau Landschafts- und Sportplatzbaus
4.2 Landschaftsgärtner mit bestandener bis zu 18-monatige ununterbrochene Tätigkeit als
b) Abschlussprüfung im Garten-, Landschafts- und Landschaftsgärtner in Betrieben des Garten-, 18,62
Sportplatzbau Landschafts- und Sportplatzbaus
4.3 Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer - dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in
anderen Fachrichtung des Gartenbaus oder Betrieben des Garten-, Landschafts- und 19,61
Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Sportplatzbaus
Fähigkeiten - ständiges selbstständiges fachbezogenes
Arbeiten
4.4 Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer - bis zu dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in
anderen Fachrichtung des Gartenbaus oder Betrieben des Garten-, Landschafts- und 18,62
Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Sportplatzbaus
Fähigkeiten - ständiges selbstständiges fachbezogenes
- Arbeiten
4.5 Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer - dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in
anderen Fachrichtung des Gartenbaus oder Betrieben des Garten-, Landschafts- und 18,62
Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Sportplatzbaus
Fähigkeiten - ständiges selbstständiges fachbezogenes
Arbeiten
Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1041
4.6 Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer - bis zu dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in
anderen Fachrichtung des Gartenbaus oder Betrieben des Garten-, Landschafts- und 18,14
Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Sportplatzbaus
Fähigkeiten - ständiges selbstständiges fachbezogenes
Arbeiten
5. Maschinisten / Fahrer
5.1 Maschinisten
Arbeitnehmer, die in einem anerkannten 19,61
Ausbildungsberuf als Maschinisten eine Prüfung
gemäß den geltenden Prüfungsvorschriften mit Erfolg
abgelegt haben oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen
Kenntnissen und Fähigkeiten, die überwiegend als
Maschinisten tätig sind
5.2 Fahrer
Arbeitnehmer, die die Prüfung als Berufskraftfahrer 19,61
nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung
abgelegt haben oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen
Kenntnissen und Fähigkeiten, die überwiegend als
LKW-Fahrer im Güterkraftverkehr eingesetzt werden
6. Arbeitnehmer mit abgeschlossener
Berufsausbildung nach dem
Berufsbildungsgesetz
6.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung - dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in
nach dem Berufsbildungsgesetz, die nicht der Betrieben des Garten-, Landschafts- und 20,10
Entgeltgruppe 4 angehören oder Arbeitnehmer mit Sportplatzbaus und
gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten - ständiges selbstständiges fachbezogenes
Arbeiten
6.2 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung - bis zu dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in
nach dem Berufsbildungsgesetz, die nicht der Betrieben des Garten-, Landschafts- und 19,13
Entgeltgruppe 4 angehören oder Arbeitnehmer mit Sportplatzbaus und
gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten - ständiges selbstständiges fachbezogenes
Arbeiten
6.3 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung - dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in
nach dem Berufsbildungsgesetz, die nicht der Betrieben des Garten-, Landschafts- und 18,51
Entgeltgruppe 4 angehören oder Arbeitnehmer mit Sportplatzbaus und
gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten - ständiges fachbezogenes Arbeiten unter
Anleitung
6.4 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung - bis zu dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in
nach dem Berufsbildungsgesetz, die nicht der Betrieben des Garten-, Landschafts- und 18,14
Entgeltgruppe 4 angehören oder Arbeitnehmer mit Sportplatzbaus und
gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten - ständiges fachbezogenes Arbeiten unter
Anleitung
7. Arbeitnehmer mit oder ohne abgeschlossener
Berufsausbildung nach dem
Berufsbildungsgesetz
7.1 Arbeitnehmer, die ständig angelernte fachbezogene
Arbeiten selbständig verrichten 18,14
7.2 Arbeitnehmer, die eine ununterbrochene
Beschäftigung für mindestens 3 Jahre in den 17,26
Entgeltgruppen 7.3 oder 7.4 in Betrieben des Garten-
, Landschafts- und Sportplatzbaus und
anspruchsvolle Pflegearbeiten ausführen
7.3 Arbeitnehmer, die ständig fachbezogene Arbeiten
unter Anleitung verrichten 16,71
7.4 Arbeitnehmer, die ununterbrochene Beschäftigung
für mindestens 3 Jahre in der Entgeltgruppe 7.5 in 15,70
Betrieben des Garten-, Landschafts- und
Sportplatzbaus und auch Pflegearbeiten ausführen
7.5 Arbeitnehmer, die mit einfachen Arbeiten beschäftigt
werden 14,89
Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1042
7.6 Arbeitnehmer, die mit einfachsten, schematischen 14,28 *
Arbeiten beschäftigt werden
8. Arbeitnehmer, die in der Baumpflege tätig sind
8.1 Fachagrarwirte Baumpflege und Baumsanierung mit - sind ständig verantwortlich, unter eigener 21,69
bestandener Abschlussprüfung als Mitarbeit, mit der Durchführung oder
Landschaftsgärtner im Garten-, Landschafts- und selbständigen Abwicklung von Baumfällarbeiten
Sportplatzbau sowie Baumpflege- und
Baumsanierungsmaßnahmen beauftragt und
- andere Arbeitnehmer beaufsichtigen
8.2 Fachagrarwirte Baumpflege mit bestandener - nach dreijähriger ununterbrochener Tätigkeit als 20,61
Abschlussprüfung als Landschaftsgärtner im Garten- Fachagrarwirt Baumpflege
, Landschafts- und Sportplatzbau - ständig in der Baumpflege tätig
8.3 Fachagrarwirte Baumpflege mit bestandener - bis zu dreijährige ununterbrochener Tätigkeit als 19,61
Abschlussprüfung als Landschaftsgärtner im Garten- Fachagrarwirt Baumpflege
, Landschafts- und Sportplatzbau - ständig in der Baumpflege tätig
8.4 Baumarbeiter, European Treeworker mit - ständig in der Baumpflege tätig 17,49
Ersthelferausbildung und Anpassungsfortbildung in
der Seilklettertechnik
T Gartenbautechnische Angestellte
T1 Gartenbautechnische Angestellte mit überwiegend z.B. Lager- oder Materialverwaltung, 14,43
schematischer Tätigkeit, für die eine Vervielfältigen und Reinzeichnen von (1. Jahr)
Berufsausbildung nicht erforderlich ist. technischen Zeichnungen
16,03
(2. Jahr)
17,23
(4. Jahr)
T2 Gartenbautechnische Angestellte mit kleineren z.B. Angestellte, welche die Aufsicht auf kleineren 17,75
Arbeitsbereichen bzw. einfacheren Tätigkeiten, die Baustellen führen, Werkstattleiter, technische (1. Jahr)
nach ständiger Anweisung arbeiten; mit Zeichner
abgeschlossener Ausbildung, Meisterprüfung,
19,73
Technikerprüfung oder gleichwertigen Kenntnissen
(2. Jahr)
und Fähigkeiten
21,21
(4. Jahr)
T3 Gartenbautechnische Angestellte mit größeren z.B. Angestellte, welche die Aufsicht auf größeren 22,19
Arbeitsbereichen bzw. schwieriger Tätigkeit, die nach Baustellen führen mit Maschinen- und (1. Jahr)
allgemeiner Anweisung arbeiten; mit Meisterprüfung, Fahrzeugeinsatz, oder die schwierige
Technikerprüfung, Fachschulausbildung, mit Vermessungsarbeiten durchführen, 24,66
abgeschlossener Ausbildung an einer Kostenberechnungen erstellen und einfache (2. Jahr)
Ingenieurschule/Fachhochschule oder gleichwertigen Entwürfe anfertigen, Leiter größerer Werkstätten
Kenntnissen und Fähigkeiten 26,51
(4. Jahr)
T4 Gartenbautechnische Angestellte mit z.B. Angestellte, die unter Oberaufsicht größere 25,53
verantwortungsvoller Tätigkeit, die in nicht Baustellen selbständig leiten, die besonders (1. Jahr)
unerheblichem Umfange selbständige Leistungen schwierige Vermessungsarbeiten durchführen,
erfordert; mit abgeschlossener Ausbildung an einer schwierige Entwürfe, Leistungsverzeichnisse, 28,36
Ingenieurschule/Fachhochschule, abgeschlossener Kostenberechnungen und Bauabrechnungen (2. Jahr)
Hochschulausbildung oder gleichwertigen bearbeiten
Kenntnissen und Fähigkeiten 30,49
(4. Jahr)
T5 Gartenbautechnische Angestellte in verantwortlichen z.B. Angestellte, denen die selbständige Leitung 27,75
Tätigkeiten, die überwiegend selbständige von größeren Baustellen übertragen ist oder die (1. Jahr)
Leistungen erfordern; mit abgeschlossener mit Aufgaben betraut sind, die hervorragende
Hochschulausbildung, abgeschlossener Ausbildung Fachkenntnisse erfordern oder denen mehrere 30,83
an einer Ingenieurschule/Fachhochschule oder gartenbautechnische Angestellte mit (2. Jahr)
gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten abgeschlossener Fachausbildung ständig
unterstellt sind 33,14
(4. Jahr)
T6 Gartenbautechnische Angestellte, die sich dadurch 31,07
aus der Gruppe T 5 herausheben, dass ihnen die
selbständige Leitung eines Betriebes oder einer
selbständigen Betriebsabteilung übertragen ist
Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1043
T7 Gartenbautechnische Angestellte, die sich dadurch 34,40
aus der Gruppe T 5 herausheben, dass ihnen die
selbständige Leitung eines größeren Betriebes
übertragen ist (als größere Betriebe sind in der Regel
solche mit durchschnittlich mehr als 60 Beschäftigten
anzusehen)
K Kaufmännische Angestellte
K1 Kaufmännische Angestellte mit überwiegend z.B. Fertigmachen der Post, Telefondienst, 14,28 *
mechanischer oder schematischer Tätigkeit, für die Vervielfältigen, Karteiführung, einfache Schreib- (1. Jahr)
eine Berufsausbildung nicht erforderlich ist und Rechenarbeiten, Ablage
14,28 *
(2. Jahr)
14,61
(4. Jahr)
K2 Kaufmännische Angestellte mit einfacher z.B. Stenotypisten, Kontoristen, Hilfskräfte in der 14,28 *
kaufmännischer Tätigkeit Buchhaltung und Personalabteilung. (1. Jahr)
14,80
(2. Jahr)
15,91
(4. Jahr)
K3 kaufmännische Angestellte, die unter Anleitung z.B. Korrespondenten, Buchhalter, 17,76
schwierigere Arbeiten erledigen, mit kaufmännischer Lohnbuchhalter, Sekretäre, Stenotypisten mit (1. Jahr)
Berufsausbildung, Handelsschule oder Fremdsprachen
gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten 19,73
(2. Jahr)
21,21
(4. Jahr)
K4 Kaufmännische Angestellte, die nach allgemeiner z.B. Buchhalter mit langjähriger Berufserfahrung. 22,20
Anweisung schwierige Arbeiten erledigen und in (1. Jahr)
erheblichem Umfang (erheblich - mehr als ein Drittel)
selbständige Leistungen erbringen; mit 24,66
kaufmännischer Berufsausbildung oder (2. Jahr)
gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten
26,51
(4. Jahr)
K5 Kaufmännische Angestellte mit besonders z.B. Bilanzbuchhalter, Büroleiter, selbständige 26,63
verantwortlicher Tätigkeit, die überwiegend Einkäufer (1. Jahr)
selbständige Leistungen erbringen
29,60
(2. Jahr)
31,81
(4. Jahr)
K6 Kaufmännische Angestellte als selbständige Leiter 31,07
eines Betriebes oder selbständiger
Betriebsabteilungen
K7 Kaufmännische Angestellte als selbständige Leiter 34,40
größerer Betriebe (als größere Betriebe sind in der
Regel solche mit durchschnittlich mehr als 60
Beschäftigten anzusehen)
*Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1044
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-
Code, VOB-C/DIN) - nicht Beschreibung der Leistung
abschließend
Entgelttabelle 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
45111220-6 Gestrüppentfernungsarbeiten
45111291-4 Erschließungsarbeiten
45112100-6 Grabenaushub
45112200-7 Bodenabtrag
45112210-0 Mutterbodenabtrag
45112300-8 Aufschüttung und Landgewinnungsarbeiten
45112310-1 Aufschüttungsarbeiten
45112320-4 Landgewinnungsarbeiten
45112330-7 Wiederurbarmachung
45112350-3 Erschließung von Ödland
45112440-1 Terrassierung von Hügeln
45112441-8 Terrassierungsarbeiten
45112500-0 Erdbewegungsarbeiten
45112600-1 Einschnitt und Auftrag
45112700-2 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
45112710-5 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
45112711-2 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Parkanlagen
45112712-9 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Gartenanlagen
45112713-6 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Dachbegrünungen
45112714-3 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Friedhöfe
45112720-8 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Sport- und Freizeitanlagen
45112721-5 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Golfplätze
45112722-2 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Reitanlagen
45112723-9 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Spielplätze
45112730-1 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün
45112740-4 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Flughäfen
45212200-8 Bauarbeiten für Sportanlagen
45212210-1 Bau von Einzweck-Sportanlagen
45212212-5 Bauarbeiten für Schwimmbäder
45212220-4 Bau von Mehrzweck-Sportanlagen
45215400-1 Friedhof
45216250-1 Bau von Verteidigungsgräben
45232451-8 Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten
45232452-5 Entwässerungsarbeiten
45232453-2 Verlegung von Dränrohren und Bau von Entwässerungskanälen
45232454-9 Bau von Regenwasserbecken
45233160-8 Pfade und andere ungeteerte Wege
45233229-0 Instandhaltung von Seitenstreifen
45235111-4 Flugplatzflächen-Befestigungsarbeiten
45235200-5 Bauarbeiten für Start- und Landebahnen
45235311-6 Rollbahn-Befestigungsarbeiten
45236100-1 Nivellierungsarbeiten für diverse Sportanlagen
45236110-4 Oberbauarbeiten für Sportplätze
45236111-1 Oberbauarbeiten für Golfplätze
45236112-8 Oberbauarbeiten für Tennisplätze
45236113-5 Oberbauarbeiten für Rennbahnen
Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1045
45236114-2 Oberbauarbeiten für Laufbahnen
45236119-7 Ausbesserungsarbeiten an Sportplätzen
45236200-2 Oberbauarbeiten für Freizeitanlagen
45236210-5 Oberbauarbeiten für Kinderspielplätze
45236220-8 Oberbauarbeiten für Tiergärten
45236230-1 Oberbauarbeiten für Gartenanlagen
45236250-7 Oberbauarbeiten für Parkanlagen
45236290-9 Ausbesserungsarbeiten für Erholungsgebiete
45236300-3 Oberbauarbeiten für Friedhöfe
45246400-7 Hochwasserschutzarbeiten
45246410-0 Wartung von Hochwasserschutzanlagen
45247230-1 Bau von Deichen
71400000-2 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
71420000-8 Landschaftsgestaltung
71421000-5 Landschaftsgärtnerische Gestaltung
77211600-8 Aussaat von Baumsamen
77310000-6 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
77311000-3 Pflegearbeiten für Ziergärten und Parks
77312000-0 Unkrautjäten
77312100-1 Unkrautvernichtung
77313000-7 Pflege von Parkanlagen
77314000-4 Grundstückspflege
77314100-5 Anlegen von Rasen
77315000-1 Saatarbeiten
77320000-9 Pflegearbeiten für Sportplätze
77340000-5 Baum- und Heckenschnitt
77341000-2 Baumschnitt
77342000-9 Heckenschnitt
90722300-7 Landgewinnung
98371111-5 Pflege von Friedhofsanlagen
VOB/C - DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1046
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 04
Metallbauleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von
Metallbauleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerents-
Endegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Überstunden (Mehrarbeit) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 04 Metallbauleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1047
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt
abschließende Beispiele
1 Einfache Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen Beispiele: 14,34 Euro
Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. - einfache Entgratungsarbeiten
- einfache Büro- und Lagertätigkeiten
2 Tätigkeiten, die geringe berufsfachliche Kenntnisse - allgemeine Lager- und Transportarbeiten sowie 16,13 Euro
und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel Büro- und Verwaltungstätigkeiten, die über die
durch mehrwöchiges betriebliches Anleiten oder Anforderungen der Tätigkeiten in der
Anlernen erworben werden oder der Nachweis Entgeltgruppe 1 hinausgehen
einer einjährigen fachbezogenen Tätigkeit.
3 Tätigkeiten im Rahmen allgemeiner Anweisung Erforderlich sind Kenntnisse und Fähigkeiten, wie 17,02 Euro
sie durch eine Berufsausbildung mit erfolgreichem
Abschluss erworben werden. Gleichzusetzen sind
andere abgeschlossene Berufsausbildungen sowie
Kenntnisse und Fähigkeiten, die zu einer
gleichwertigen Tätigkeit befähigen. Bei dem
Nachweis einer mindestens dreijährigen
Berufsausbildung ohne Abschluss genügt eine
einjährige fachbezogene Berufspraxis.
Beispiele:
- Sachbearbeitung im ersten Berufsjahr (z. B.
Buchhaltungs-, Abrechnungs-, und
Rechnungsprüfungsaufgaben in den Bereichen
Kundendienst, Verkauf, Teiledienst)
- Mechanikerarbeiten im ersten Berufsjahr
4 Tätigkeiten, die eine einschlägige gewerblich- Beispiele: 17,92 Euro
technische Berufsausbildung oder kaufmännische - kaufmännische Sachbearbeitung mit
Berufsausbildung mit Abschluss und zweijähriger zweijähriger Berufspraxis in Sekretariat,
Berufspraxis (ab 3. Berufsjahr) im Ausbildungsberuf Betriebsbüro, Information, Kasse, Buchhaltung
erfordern oder für die gleichwertige vertiefte und Lagerverwaltung
Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, wie sie - Facharbeitertätigkeiten mit zweijähriger
durch Fortbildung und mehrjährige Berufspraxis Berufspraxis
erworben werden.
5 Tätigkeiten qualifizierter Art, die eine einschlägige Beispiele: 19,26 Euro
gewerblich-technische Berufsausbildung oder - selbständige kaufmännische Sachbearbeitung im
kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss Sekretariat sowie Arbeiten in Betriebsbüro,
voraussetzen und die nach allgemeiner Einweisung Information, Kasse, Buchhaltung,
selbständig ausgeführt werden sowie im Betrieb Lagerverwaltung, Finanz- und Personalwirtschaft
vorwiegend mit schwierigen Arbeiten beschäftigt mit mindestens vierjähriger Berufserfahrung
werden. - selbständige Montagearbeiten mit mindestens
vierjähriger Berufspraxis
6 Hochwertige Tätigkeiten und die Fähigkeiten Beispiele: 20,61 Euro
andere Mitarbeiter anzuleiten oder Tätigkeiten, die - gewerbliche, kaufmännische oder technische
spezielle gleichwertige Fachkenntnisse erfordern, Arbeiten mit erhöhten Anforderungen
die durch Fortbildung und mehrjährige Berufspraxis - Teamleiter
erworben werden. - Meister während der Einarbeitungszeit (bis 6
Monate)
- Montage-/Servicetechniker/-mechaniker
7 Verantwortliche Tätigkeiten, die eine umfangreiche Beispiele: 22,40 Euro
Weiterbildung mit abgelegter Prüfung nach - qualifizierte Beschäftigte mit langjähriger
bundeseinheitlichem Konzept erfordern oder für die koordinierender und organisierender Funktion
spezielle gleichwertige Fachkenntnisse erforderlich - selbständige kaufmännische Sachbearbeitung
sind, wie sie durch Fortbildung und mehrjährige mit langjähriger koordinierender und
Berufspraxis erworben werden, z. B. höherwertige organisierender Funktion (Buchhaltung,
Tätigkeiten mit übergreifenden Spezialkenntnissen. Personalwesen, Lagerverwaltung)
- Meister
- Teamleiter mit langjähriger Berufspraxis (mit
Beispiel in gemeinsamen Erläuterungen)
- Tätigkeit als Ausbildungsbeauftragter
- Techniker
Entgelttabelle Nr. 04 Metallbauleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1048
- Montage- und Servicetechniker/-mechaniker mit
dreijähriger Berufspraxis
8 Weitgehend selbständige Tätigkeiten mit Beispiele: 25,09 Euro
Leitungsbefugnis für einen Arbeitsbereich. - leitende Meister
Tätigkeiten in beaufsichtigender betrieblicher - kaufmännische Arbeiten, die aufgrund
Funktion, die im Rahmen betrieblicher überdurchschnittlicher Fachkenntnisse
Erfordernisse eigenverantwortliche selbständig ausgeführt werden
Entscheidungen verlangen. - Techniker mit Berufspraxis
9 Selbständige und verantwortliche Tätigkeiten mit Beispiele: 26,88 Euro
Leitungsbefugnis für einen Arbeitsbereich. - leitende Meister (technische
Tätigkeiten in anordnender und beaufsichtigender Leiter/Konzessionsträger)
betrieblicher Funktion in einem schwierigen und - verantwortliche kaufmännische Arbeiten, die
verantwortungsvollen Aufgabengebiet oder aufgrund überdurchschnittlicher Fach- und
Tätigkeiten in betrieblichen Funktionen, die im umfangreicher Spezialkenntnisse selbständig
Rahmen betrieblicher Erfordernisse selbständige ausgeführt werden, z. B. Erstellen von
und eigenverantwortliche Entscheidungen Jahresabschlüssen Techniker mit langjähriger
verlangen. Berufspraxis
10 Selbständige Tätigkeiten mit eigenständiger 29,57 Euro
Leitungsbefugnis für einen Arbeitsbereich oder
gleichwertiger Abschluss und entsprechende
weiterführende Qualifizierung (z. B.
abgeschlossene technische oder kaufmännische
Aufstiegsfortbildung) oder erfolgreich
abgeschlossenes Fachhochschulstudium, z. B.
Tätigkeiten in einem schwierigen Aufgabengebiet
sowie in betrieblichen Leitungsfunktionen oder
Tätigkeiten in einem Aufgabengebiet, das
eigenverantwortliche Entscheidungen für den
Betriebs- oder Geschäftsablauf erfordert.
11 Selbständige und verantwortungsvolle Tätigkeiten 31,36 Euro
mit eigenständiger Leitungsbefugnis für
mindestens einen Arbeitsbereich oder
gleichwertiger Abschluss und entsprechende
weiterführende Qualifizierung (z.B.
abgeschlossene technische oder kaufmännische
Aufstiegsfortbildung) oder erfolgreich
abgeschlossenes Hochschulstudium, z.B.
Tätigkeiten in einem besonders schwierigen und
verantwortungsvollen Aufgabengebiet sowie in
betrieblichen Leitungsfunktionen oder Tätigkeiten
in einem größeren Aufgabengebiet, das
eigenverantwortliche Entscheidungen von
erheblicher Bedeutung für den Betriebs- oder
Geschäftsablauf erfordert.
Entgelttabelle Nr. 04 Metallbauleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1049
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 04 Metallbauleistungen
45223210-1 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
45223800-4 Montage und Errichtung von Fertigkonstruktionen
45261310-0 Blechverwahrungsarbeiten
45262670-8 Metallbauarbeiten
45262680-1 Schweißarbeiten
50531400-0 Reparatur und Wartung von Kräne
51520000-3 Installation von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen
51521000-0 Installation von landwirtschaftlichen Maschinen
51522000-7 Installation von forstwirtschaftlichen Maschinen
51530000-6 Installation von Werkzeugmaschinen
71550000-8 Schmiedearbeiten
98395000-8 Schlosserdienste
VOB/C - DIN 18335 Stahlbauarbeiten
VOB/C - DIN 18357 Beschlagarbeiten
VOB/C - DIN 18358 Rollladenarbeiten
VOB/C - DIN 18360 Metallbauarbeiten
Entgelttabelle Nr. 04 Metallbauleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1050
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 05
Dachdeckerleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von
Dachdeckerleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25% an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1051
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in Euro
abschließende Beispiele
I. gewerbliche Arbeiter
1a) Dachdecker-Helfer weitere Anforderung: 14,35
bis 6 Monate Berufszugehörigkeit
- ohne abgeschlossene ab Okt. 2026
Berufsausbildung 14,66
- Ausführung einfacher Arbeiten
nach Anweisung
1b) Weitere Anforderung: 16,88
vom 7. bis zum 15. Monat der
Berufszugehörigkeit ab Okt. 2026
17,46
1c) Weitere Anforderung: 18,01
ab dem 16. Monat der Berufszugehörigkeit
ab Okt. 2026
18,62
2 Dachdecker-Fachhelfer Ausführung von Spezialtätigkeiten oder 19,13
ohne abgeschlossene abgegrenzter Teilleistungen des Berufsbildes
Berufsausbildung nach Anweisung ab Okt. 2026
19,79
3 Dachdecker-Junggeselle Weitere Anforderung: 20,26
bis zum 24. Monat nach bestandener
- Tätigkeit im Gesellenprüfung ab Okt. 2026
Dachdeckerhandwerk nach 20,95
bestandener Gesellenprüfung
- fachgerechte Ausführung von
gemäß ihrer Berufsausbildung
einschlägigen Arbeiten nach
Anweisung
4 Dachdecker-Geselle - fachgerechte Ausführung von gemäß ihrer 22,51
Tätigkeit im Dachdeckerhandwerk Berufsausbildung einschlägigen Arbeiten nach
nach bestandener Anweisung ab Okt. 2026
Gesellenprüfung - nach 24-monatiger Tätigkeit als Dachdecker- 23,28
Junggeselle
5 Dachdecker-Fachgeselle fachgerechte Ausführung von allen einschlägigen 24,76
Tätigkeit für mindestens 3 Jahre im Arbeiten aufgrund fachlicher Kenntnisse,
Dachdeckerhandwerk nach Fertigkeiten und Erfahrungen nach Anweisung ab Sept. 2026
bestandener Gesellenprüfung sowie Fähigkeit, Mitarbeiter der EG 1 bis 4 25,61
anzuleiten
Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1052
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in Euro
abschließende Beispiele
6 Vorarbeiter eigenständige Koordinierung aufgrund 25,89
Tätigkeit im Dachdeckerhandwerk besonderer Kenntnisse, Fertigkeiten und
nach bestandener Erfahrungen von Arbeitsaufträgen und ab Okt. 2026
Gesellenprüfung oder einer Baustellenarbeiten im Rahmen der vom 26,77
gleichzusetzenden Qualifikation Arbeitgeber erteilten Aufträge sowie unter
durch mehrjährige (mindestens 6 Anweisung und Beaufsichtigung nachgeordneter
Jahre) Tätigkeit im Arbeitnehmer der EG 1 bis 5
Dachdeckerhandwerk
Beispiele:
Anfertigung von Skizzen, Materialdisposition,
Aufmaßvorbereitung, Schreiben von Regie- und
Berichtsblättern, Kenntnis und Beachtung der
Unfallvorschriften, Mitarbeiterführung,
Baustellenkoordinierung
II. kaufmännische Angestellte
K1 Keine Berufsausbildung Angestellte mit vorwiegend schematischen ab dem 1. Berufsjahr
erforderlich Tätigkeiten. 14,28 *
Beispiele: ab dem 3. Berufsjahr
Abheften und Sortieren von Schriftgut nach 14,28 *
einfachen Ordnungsmethoden; Schreib- und
Rechenarbeiten einfacher Art nach Vorlage; ab dem 5. Berufsjahr
Maschinenschreibarbeiten einfacher Art; 14,98
numerisches Lochen nach einfachen,
vorbereiteten Unterlagen; Bedienen kleiner
Fernsprechanlagen; Abfertigen der Post.
K2 Zweijährige Berufsausbildung als Angestellte, die vorwiegend einfache ab dem 1. Berufsjahr
Bürogehilfe oder mindestens kaufmännische Tätigkeiten unter Anleitung 16,04
einjährige Handelsschule. ausüben.
ab dem 3. Berufsjahr
Beispiele: 17,09
Einfache Arbeiten in der Buchhaltung,
Lohnbuchhaltung; Kalkulation und im ab dem 5. Berufsjahr
Rechnungswesen auch unter Verwendung von 19,23
Büromaschinen; Tätigkeiten im Lager- und
Materialwesen oder im Versand; Tätigkeiten in
der Registratur; Bedienen von Fernsprech- und
Fernschreibanlagen; Aufnehmen und
Obertragen von Stenogrammen oder von
Tonträgern; Lochen von Lochkarten sowie
vergleichbare Arbeiten der Datenerfassung.
K3 Abgeschlossene kaufmännische Angestellte, die kaufmännische Tätigkeiten unter ab dem 1. Berufsjahr
Berufsausbildung oder zweijährige Anleitung ausführen. 19,42
Handelsschule mit erfolgreichen
Abschluss. Beispiele: ab dem 3. Berufsjahr
Führung von Sach- und Kontokorrentkonten; 21,56
Führen und Verwalten von Lagern; Erstellen von
Lohn- und Gehaltsabrechnungen; Bearbeiten von ab dem 5. Berufsjahr
Angeboten oder Bestellungen einschließlich 24,81
Terminüberwachung; Stenogrammaufnahme
und Obertragung von schwierigen Texten;
selbständiges Aufbereiten von Unterlagen für die
Datenverarbeitung; Bedienen von
Datenverarbeitungsanlagen innerhalb der
Einarbeitungszeit.
Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1053
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in Euro
abschließende Beispiele
K4 Abgeschlossene kaufmännische Angestellte, die selbständig und ab dem 1. Berufsjahr
Berufsausbildung und mindestens verantwortlicharbeiten oder kaufmännische 28,19
dreijährige kaufmännische Tätigkeiten ausüben, die umfangreiche
Tätigkeit. Berufserfahrung oder gründliche Fachkenntnisse ab dem 3. Berufsjahr
sowie Obersicht über die das Aufgabengebiet 30,34
berührenden Betriebszusammenhänge
erfordern. ab dem 5. Berufsjahr
32,53
Beispiele:
Tätigkeiten in der Finanzbuchhaltung, in der
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, im Einkauf und
Verkauf, in der Kalkulation und
Auftragsabrechnung; Sekretariatsarbeiten
einschließlich Führen schwierigen
Schriftverkehrs; Bedienen von
Datenverarbeitungsanlagen nach der
Einarbeitungszeit sowie Durchführung von
Programmierarbeiten.
K5 Wie EG K 4 oder eine Angestellte, die verantwortungsvolle Tätigkeiten ab dem 1. Berufsjahr
entsprechende ausüben, die gründliche und umfangreiche 34,69
betriebswirtschaftliche Ausbildung. Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie
übersieht erfordern, um schwierige Aufgaben ab dem 3. Berufsjahr
selbständig zu bearbeiten. Die Ausübung der 36,84
Tätigkeit in dieser Gruppe schließt
Weisungsbefugnis und Verantwortung für
unterstellte Mitarbeiter ein.
Beispiele:
Tätigkeit als Leiter des kaufmännischen Büros;
Tätigkeit als Bilanzbuchhalter; Tätigkeit mit
Weisungsbefugnis in kaufmännischen
Teilbereichen; selbständige Erledigung von
Programmierarbeiten aller Schwierigkeitsgrade.
III. technische Angestellte
T1 Keine Berufsausbildung Angestellte, die vorwiegend schematische 14,28 *
erforderlich. Tätigkeiten oder einfache technische Tätigkeiten
ausüben. ab dem 3. Berufsjahr
14,98
ab dem 5. Berufsjahr
17,09
T2 Nicht abgeschlossene Angestellte, die vorwiegend fachbezogene, ab dem 1. Berufsjahr
Berufsausbildung im einfache technische oder zeichnerische 21,36
Dachdeckerhandwerk oder Tätigkeiten ausüben.
gleichwertige, durch Schule oder in ab dem 3. Berufsjahr
der Praxis erworbene Kenntnisse. Beispiele: 23,48
Anfertigen von Zeichnungen nach Anweisung
Erstellen von Material- und Massenauszügen ab dem 5. Berufsjahr
nach Anwei-sung; Führen von Baukonten; 25,62
Lagerverwaltung.
Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1054
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in Euro
abschließende Beispiele
T3 Erfolgreich abgeschlossene Angestellte, die Tätigkeiten ausüben, die ab dem 1. Berufsjahr
Berufsausbildung im Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern, wie sie in 26,95
Dachdeckerhandwerk der Regel durch eine abgeschlossene
(bestandene Gesellenprüfung) und Ausbildung erworben werden und die zusätzliche ab dem 3. Berufsjahr
bis dreijährige entsprechende einschlägige Fachkenntnisse erfordern. 28,05
Tätigkeit oder Techniker oder
gleichwertige durch Schule oder in Beispiele: ab dem 5. Berufsjahr
der Praxis erworbene Kenntnisse Vorbereiten und Einrichten von Baustellen; 30,18
und Fertigkeiten. Materialdispositionen; Anleiten und
Beaufsichtigen der Mitarbeiter; Überwachen der
Einhaltung der Unfallverhütungs-Vorschriften auf
der Baustelle; Aufmaß für Kostenvoranschläge
und Abrechnungen; Erstellen einfacher
Leistungsverzeichnisse; Skizzen und
Abrechnungen, einfacher Schriftverkehr;
Kundenberatung einfacher Art und
Besprechungen mit Architekten und Bauleitern;
Überprüfen von Arbeitszeiten.
T4 Meisterprüfung im Angestellte, die Tätigkeiten ausüben, die ab dem 1. Berufsjahr
Dachdeckerhandwerk; erfolgreich selbständig und verantwortlich im Rahmen 32,53
abgeschlossene Berufsausbildung allgemeiner Anforderung ausgeführt werden
im Dachdeckerhandwerk sowie gründliche Fachkenntnisse und eine ab dem 3. Berufsjahr
(Gesellenprüfung) und über entsprechende Berufserfahrung erfordern. 33,58
dreijährige entsprechende
Tätigkeit oder Techniker mit Beispiele: ab dem 5. Berufsjahr
einschlägiger, mehrjähriger Arbeitsvorbereitung mit allen hierfür notwendigen 34,69
Berufspraxis oder Ingenieur. Dispositionen; Beaufsichtigen und Leiten der
Baustellen mit allen erforderlichen fachlichen
Anweisungen; Überwachen der Einhaltung der
Unfallverhütungs-Vorschriften; selbständiges
Erstellen von Leistungsverzeichnissen, Skizzen
und Zeichnungen; Vor- und Nachkalkulation;
Beraten und Verhandeln mit Architekten, Kunden
und Behörden; Aufmaß und Abrechnung aller
ausgeführten Leistungen; Beaufsichtigen,
Einsetzen und Unterweisen der Auszubildenden,
Leiten von Kleinbetrieben und selbständigen
Betriebsabteilungen.
T5 Meisterprüfung im Angestellte, die verantwortliche Tätigkeiten ab dem 1. Berufsjahr
Dachdeckerhandwerk oder ausüben, die gründliche und umfangreiche 36,84
Techniker oder Ingenieur mit Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie
einschlägiger mehrjähriger und Obersicht erfordern, um schwierige Aufgaben
vertiefter Berufspraxis. selbständig zu erledigen sowie vertiefte ab dem 3. Berufsjahr
Kenntnisse besitzen, die das Tarif-, Arbeits- und 38,99
Sozialrecht, das Baurecht und die
Unfallverhütungs-Vorschriften betreffen.
Die Einstufung in diese Gruppe setzt die
Befähigung zur Obertragung der
Dispositionsbefugnis und Verantwortung für
unterstellte Mitarbeiter voraus.
Beispiele:
Technische und kaufmännische Leitung des
Betriebes; Einstellung und Entlassung von
Mitarbeitern und Auszubildenden; Führung des
Gesamtbetriebes nach Weisung.
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025
Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1055
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung
C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 05 Dachdeckleistungen
45261200-6 Dachdeck- und Dachanstricharbeiten
45261210-9 Dachdeckarbeiten
45261211-6 Ziegeldachdeckarbeiten
45261212-3 Schieferdachdeckarbeiten
45261213-0 Blechdachdeckarbeiten
45261214-7 Bitumendachdeckarbeiten
45261215-4 Solarzellendachdeckarbeiten
45261220-2 Dachanstrich- und andere Beschichtungsarbeiten
45261221-9 Dachanstricharbeiten
45261222-6 Zementdachbeschichtungsarbeiten
45261310-0 Blechverwahrungsarbeiten
45261320-3 Dachrinnenarbeiten
45261420-4 Abdichtungsarbeiten gegen Wasser
45261900-3 Dachreparatur und Dachwartung
45261910-6 Dachreparatur
45261920-9 Dachwartung
45312311-0 Installation von Blitzableitern
DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
DIN 18384 Blitzschutzanlagen
Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1056
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 06
Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im
Zusammenhang mit Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der
Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der
Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten
Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und
nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im
Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist
nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung
eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der
im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 06 Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1057
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in
Tätigkeit abschließende Beispiele Euro
1 Helfer 16,54
2 Hilfsmonteure 17,93
3 Monteure im 1. und 2. Jahr nach Monteure in den ersten zwei Jahren der tatsächlichen Berufstätigkeit 17,98
der Abschlussprüfung und solche, die nach Einweisung Installations- und Reparaturarbeiten
ausführen. Stunden- und Materialnachweise sind zu belegen.
4 Monteure im 3. und 4. Jahr nach Monteure mit mindestens zwei tatsächlichen Berufsjahren, die 19,35
der Abschlussprüfung Arbeiten verrichten, die Arbeitskenntnisse und Handfertigkeiten
erfordern, wie sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung
vermittelt werden. Die abgeschlossene Berufsausbildung kann durch
gleich zu bewertendes einschlägiges Können ersetzt werden.
Stunden- und Materialnachweise sind zu belegen.
5 Monteure nach spätestens 20,96
vierjähriger Tätigkeit im Beruf
6 Selbständige Monteure Monteure mit erweiterten, durch die Teilnahme an betrieblich 22,25
und/oder außerbetrieblich angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen
erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten, die selbstständig
Installations-, Reparatur-, Service- und/oder Wartungsarbeiten
durchführen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit erstellen sie Nachweise und
Aufmaße abrechnungsreif.
7 Obermonteure Selbständige Monteure, die auch umfangreiche Installations-, 23,36
Reparatur-, Service- oder Wartungsarbeiten methodisch,
eigenständig und sicher ausführen. Die Kenntnisse und Fertigkeiten
erstrecken sich nicht nur auf Material- und Verarbeitungsrichtlinien,
sondern auch auf die Aktualisierung der Kenntnisse über die jeweils
benötigten Regelwerke, auch vertragsrechtlich. Sie leiten und
beaufsichtigen kleine Arbeitsgruppen (bis max. 5 AN) und erstellen
Abrechnungsunterlagen sicher.
8 Hauptmonteure Selbständige Monteure, die Installations-, Reparatur-, Service- oder 24,08
Wartungsarbeiten eigenverantwortlich ausführen und leiten. Sie
besitzen eine hohe Qualifikation, die regelmäßige Fortbildung
erfordert, über die Grenzen ihrer Haupttätigkeit hinaus. Dabei leiten
und beaufsichtigen sie auch größere Arbeitsgruppen und führen
geplante Werkzeug- und Materialdispositionen durch. Eine
zusätzliche Entscheidungsbefugnis im Rahmen der Rücksprache ist
gegeben. Umfangreiche Abrechnungsunterlagen sind komplett zu
erstellen.
Entgelttabelle Nr. 06 Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1058
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 06 Sanitär, Heizung, Klima
45215500-2 Öffentliche Toiletten
45231100-6 Bauarbeiten für Rohrleitungen
45231110-9 Rohrverlegearbeiten
45231111-6 Heben und Neuverlegen von Rohrleitungen
45231112-3 Installation von Rohrleitungsnetzen
45231113-0 Neuverlegung von Rohrleitungen
45231300-8 Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen
45232100-3 Nebenarbeiten für Wasserrohrleitungen
45232140-5 Bau von Fernheizleitungsnetzen
45232150-8 Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen
45232151-5 Bauarbeiten zur Sanierung von Wasserhauptleitungen
45232440-8 Bauarbeiten für Abwasserrohre
45232460-4 Sanitäre Anlagen
45259300-0 Reparatur und Wartung von Heizanlagen
45331000-6 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
45331100-7 Installation von Zentralheizungen
45331200-8 Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
45331210-1 Installation von Lüftungsanlagen
45331211-8 Installation von lufttechnischen Anlagen in Außenanlagen
45331220-4 Installation von Klimaanlagen
45331221-1 Installation von Teilklimaanlagen
45331230-7 Installation von Kühlanlagen
45331231-4 Installation von kältetechnischen Anlagen
45332300-6 Verlegen von Abwasserleitungen
45332400-7 Installation von Sanitäreinrichtungen
Reparatur und Wartung von Pumpen, Ventilen, Hähnen und
50510000-3 Metallbehältern
50511000-0 Reparatur und Wartung von Pumpen
50511100-1 Reparatur und Wartung von Flüssigkeitspumpen
50511200-2 Reparatur und Wartung von Gaspumpen
50512000-7 Reparatur und Wartung von Ventilen
50513000-4 Reparatur und Wartung von Wasserhähnen
50514000-1 Reparatur und Wartung von Metallbehältern
50514300-4 Verrohrungsreparaturen
50531300-9 Reparatur und Wartung von Kompressoren
50720000-8 Reparatur und Wartung von Zentralheizungen
50721000-5 Betriebsbereitmachung von Heizanlagen
50760000-0 Reparatur und Wartung von öffentlichen Toiletten
51131000-9 Installation von Dampferzeugern
71315410-6 Belüftungssysteminspektion
71321200-6 Heizungsplanung
71321300-7 Beratung im Bereich Sanitärinstallation
71321400-8 Beratung im Bereich Belüftung
VOB/C - DIN 18339 Klempnerarbeiten
VOB/C - DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen
VOB/C - DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
VOB/C - DIN 18381 Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
Entgelttabelle Nr. 06 Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1059
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 07
Tischlereihandwerk/Tischlerleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im
Bereich des Tischlereihandwerkes zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im
Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht
abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung
eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der
im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1060
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in
Euro
1 Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. 14,28 *
2 Tätigkeiten, die geringe berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch 14,60
mindestens dreimonatiges Anleiten oder Anlernen im Betrieb erworben werden. Gleichgestellt ist der Nachweis
ab
einer einjährigen der Tätigkeit entsprechenden Berufspraxis.
01.02.2026
14,96
3 Tätigkeiten, die berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch mindestens 15,58
sechsmonatiges Anleiten oder Anlernen im Betrieb erworben werden. Gleichgestellt ist der Nachweis einer
ab
zweijährigen der Tätigkeit entsprechenden Berufspraxis.
01.02.2026
15,95
4 Tätigkeiten qualifizierter Art, die eine einschlägige gewerbliche oder technische Berufsausbildung nach 16,55
erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erfordern oder die gleichwertige vertiefte Fachkenntnisse
voraussetzen, wie sie durch mehrjährige der Tätigkeit entsprechende Berufspraxis erworben werden. ab
Gleichzusetzen sind Kenntnisse und Fähigkeiten aufgrund anderer abgeschlossener Berufsausbildungen, die 01.02.2026
zu einer gleichwertigen Tätigkeit befähigen. 16,95
5 Tätigkeiten qualifizierter Art, die eine einschlägige gewerbliche oder technische Berufsausbildung ab dem 19. 17,91
Monat nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erfordern oder die gleichwertige vertiefte
ab
Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie durch mehrjährige der Tätigkeit entsprechende Berufspraxis erworben
01.02.2026
werden.
18,34
6 Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Einweisung selbständig ausgeführt werden, die entweder 19,47
eine einschlägige gewerbliche oder technische Berufsausbildung mit Abschluss voraussetzen, ab Vollendung
des dritten Jahres nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung, oder die gleichwertige vertiefte ab
Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie durch mindestens vierjährige der Tätigkeit entsprechende Berufspraxis 01.02.2026
erworben werden. 19,94
7 Verantwortliche höherwertige Tätigkeiten mit übergreifenden Spezialkenntnissen, die eine umfangreiche 20,44
Weiterbildung mit abgelegter Prüfung erfordern oder für die spezielle gleichwertige Fachkenntnisse erforderlich
ab
sind, wie sie durch langjährige Berufspraxis erworben werden.
01.02.2026
20,94
8 Selbständige und verantwortliche Tätigkeiten mit begrenzter Leitungsbefugnis, wie Tätigkeiten in anordnender 21,42
und beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem verantwortungsvollen Aufgabengebiet oder Tätigkeiten
ab
in betrieblichen Funktionen, die im Rahmen betrieblicher Erfordernisse selbständige und eigenverantwortliche
01.02.2026
Entscheidungen verlangen.
21,93
Der EG 8 werden zugeordnet: Beschäftigte bei Ausbildungsträgern mit einer abgeschlossenen Ausbildung
zum Sozialpädagogen, Diplompädagogen oder einer ähnlichen staatlich anerkannten Ausbildung, zur
selbstständigen Erledigung aller Aufgaben im Rahmen der Betreuung von Teilnehmern von Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen sowie Holzbetriebswirte (Beschäftigte mit einer abgeschlossenen technischen
Ausbildung zum Tischler und der Zusatzqualifikation Holzbetriebswirt), sowie Meister, die sich mit Erfolg der
Meisterprüfung im Tischlerhandwerk unterzogen haben und die vollverantwortlich in
Ausbildungsträgergesellschaften und sonstigen Ausbildungsstätten Ausbildungs- und
Fortbildungsmaßnahmen in Gruppen- und Einzelbetreuung selbständig ausbilden und alle damit im
Zusammenhang stehenden Aufgaben erfüllen.
9 Selbständige und verantwortliche Tätigkeiten mit erweiterter Leitungsbefugnis. Tätigkeiten in anordnender und 25,31
beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabengebiet oder
ab
Tätigkeiten in betrieblichen Funktionen, die im Rahmen betrieblicher Erfordernisse selbständige und
01.02.2026
eigenverantwortliche Entscheidungen in einem größeren Aufgabengebiet verlangen.
25,95
Gleichgestellt sind Meister mit abgeschlossener Handwerksmeisterprüfung, die eine Gruppe von
Arbeitnehmern oder eine Abteilung eigenverantwortlich beaufsichtigen und leiten mit selbständiger Lenkung
der Betriebsaufgaben innerhalb dieser Gruppe oder Abteilung.
10 Selbständige und verantwortungsvolle Tätigkeiten mit eigenständiger Leitungsbefugnis, die eine 29,21
entsprechende weiterführende Qualifizierung (z. B. abgeschlossene technische oder kaufmännische
ab
Aufstiegsfortbildung oder ein erfolgreich abgeschlossenes Studium) erfordern, oder Tätigkeiten in einem
01.02.2026
größeren Aufgabengebiet, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für den
29,91
Betriebs- oder Geschäftsablauf erfordern.
Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1061
Gleichgestellt sind Meister mit abgeschlossener Handwerksmeisterprüfung, die mehrere Betriebsabteilungen
oder Produktionsabläufe in mehreren Abteilungen eigenverantwortlich überwachen, leiten und führen, oder die
einen Betrieb oder einen im Verhältnis zum Gesamtbetrieb großen Betriebsteil selbstständig und
verantwortlich leiten.
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1062
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) -
Beschreibung der Leistung
nicht abschließend
Entgelttabelle 07 Tischlerleistungen
45421120-1 Einbau von Türschwellen
45421141-4 Einbau von Trennwänden
45421142-1 Einbau von Fensterläden
45421146-9 Einbau von abgehängten Decken
45421150-0 Bautischlerei-Einbauarbeiten ohne Metall
45421152-4 Installation von Trennwänden
45422100-2 Holzarbeiten
50850000-8 Reparatur und Wartung von Möbeln
VOB/C - DIN 18355 Tischlerarbeiten
Entgelttabelle Nr. 07 Tischlerleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1063
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr.08
Parkett- und Bodenverlegungsleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
Parkett- und Bodenleger zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im
Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht
abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung
eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der
im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 08 Parkett- und Bodenverlegungsleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1064
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten
folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in
Euro
1 Einfache Tätigkeiten, die umfassend festgelegt sind und geringe berufsfachliche Kenntnisse 14,28*
und Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch ein kurzes Anlernen (maximal drei
Monate) im Betrieb erworben werden.
2 Noch einfache Tätigkeiten, die weitgehend festgelegt sind und gewisse berufsfachliche 14,28*
Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie etwa durch ein längeres Anlernen im Betrieb
(im Umfang von sechs Monaten) erworben werden.
3 Tätigkeiten, die nach konkreter Anweisung ausgeführt werden, ein längeres Anlernen 14,75
erfordern oder in Teilbereichen Ausschnitten aus einem einschlägigen Ausbildungsberufsbild
entsprechen.
4 Tätigkeiten qualifizierter Art nach konkreter Anweisung, die umfassende Kenntnisse und 15,96
Fertigkeiten aus einem Ausbildungsberufsbild erfordern.
5 Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Einweisung selbstständig ausgeführt 17,35
werden und die umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten aus einem Ausbildungsberufsbild
und in der Regel mehrjährige Berufserfahrung erfordern.
6 Eigenverantwortliche höherwertige Tätigkeiten mit übergreifenden Spezialkenntnissen, die 19,09
eine umfangreiche Weiterbildung mit abgelegter Prüfung erfordern oder eine Tätigkeit, die ein
Anleiten/Anweisen von anderen Mitarbeitern vorsieht, z.B. in der Funktion als Vorarbeiter auf
der Baustelle.
7 Selbstständige und Tätigkeiten mit begrenzter Leitungsbefugnis, wie Tätigkeiten in 21,70
anordnender und beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem verantwortungsvollen
Aufgabengebiet (für mehrere Mitarbeiter oder mehrere Baustellen) oder Tätigkeiten in
begrenzten betrieblichen Funktionen, oder Tätigkeiten, die in der Regel Kenntnisse und
Fertigkeiten erfordern, die durch eine umfassende Weiterbildung vermittelt werden
(Meisterprüfungsanforderungen).
8 Selbstständige und verantwortliche Tätigkeiten mit betriebsleitender Funktion. Tätigkeiten mit 24,29
erweiterter Leitungsbefugnis, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher
Bedeutung für den gesamten Betrieb und Geschäftsablauf zur Folge haben.
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 08 Parkett- und Bodenverlegungsleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1065
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) -
Beschreibung der Leistung
nicht abschließend
Entgelttabelle 08 Parkett- und Bodenverlegungsleistungen
45432100-5 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
45432110-8 Bodenverlegearbeiten
45432111-5 Verlegen von nicht massiven Bodenbelägen
45432112-2 Verlegen von Bodenplatten
45432113-9 Verlegen von Parkettböden
45432114-6 Holzpflasterarbeiten
45432120-1 Verlegen von Zwischenböden
45432130-4 Bodenbelagsarbeiten
VOB/C - DIN 18356 Parkett- und Holzpflasterarbeiten
VOB/C - DIN 18365 Bodenbelagarbeiten
Entgelttabelle Nr. 08 Parkett- und Bodenverlegungsleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1066
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 09
Verglasungsleistungen/Glaserhandwerk
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Verglasungsleistungen
zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der
Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung
eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und
nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne
nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im
Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht
abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung
eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung
eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben
Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im
Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen
weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 09 Verglasungsleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1067
3. Vertragliches Entgelt - Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in
abschließende Beispiele Euro
1 Fachvorarbeiter 19,22
2 Gehobener Facharbeiter Die Einstufung des gehobenen Facharbeiters erfolgt im 17,90
fachlichen Ermessen des Arbeitgebers in Absprache mit
dem Betriebsrat. In Betrieben ohne
Arbeitnehmervertretung entscheidet der Arbeitgeber.
3 Facharbeiter mit Dreijährige Tätigkeit als Facharbeiter 17,45
abgeschlossener Lehre
4 Facharbeiter mit Zweijährige Tätigkeit als Facharbeiter 16,82
abgeschlossener Lehre
5 Facharbeiter mit 15,28
abgeschlossener Lehre
6 Hilfsarbeiter Nach dreimonatiger Beschäftigung 15,25
7 Hilfsarbeiter Bis zu dreimonatiger Beschäftigung 14,28 *
8 Hilfsarbeiter Kurzfristige Beschäftigung bis zu 65 Arbeitstage im 14,28 *
Kalenderjahr
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 09 Verglasungsleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1068
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) -
Beschreibung der Leistung
nicht abschließend
Entgelttabelle 09 Glaserhandwerk / Verglasungsleistungen
45441000-0 Verglasungsarbeiten
50112120-0 Ersetzen von Windschutzscheiben
VOB/C - DIN 18361 Verglasungsarbeiten
Entgelttabelle Nr. 09 Verglasungsleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1069
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 10
Maler- und Lackiererleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
das Maler- und Lackiererhandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im
Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht
abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung
eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung
eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben
Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im
Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen
weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1070
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
3.1 Stadt Bremen
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in
abschließende Beispiele Euro
1 Arbeitsstellenleiter mit bestandener 21,36
Gesellenprüfung - Aufsicht über mindestens 6
Arbeitskräfte (110 %) ab 01.06.2026
22,00
2 Gesellen (Ecklohn, 100 %) 19,42
ab 01.06.2026
20,00
3 Junggeselle nach 1 Jahr tatsächlicher Tätigkeit 18,45
(95 %)
ab 01.06.2026
20,00
4 Junggeselle nach bestandener Gesellenprüfung 17,48
erhalten im 1. Gesellenjahr
(90 %) ab 01.06.2026
18,00
5 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 14,28 *
den in § 1 Nr. 2 Rahmentarifvertrag für die
gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und
Lackiererhandwerk (RTV) genannten Gewerken im
1. und 2. Jahr der Gewerbezugehörigkeit (60 %)
6 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 14,28 *
den in § 1 Nr. 2 RTV genannten Gewerken im
dritten und vierten Jahr der Gewerbezugehörigkeit
(70 %)
7 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 15, 54
den in § 1 Nr. 2 RTV genannten Gewerken ab dem
fünften Jahr der Gewerbezugehörigkeit (80 %) ab 01.06.2026
16,00
9 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in 16,51
den in § 1 Nr. 2 RTV genannten Gewerken ab dem
fünften Jahr der Betriebszugehörigkeit (85 %) ab 01.06.2026
17,00
10 Einstiegslohn für ungelernte Arbeitnehmer Arbeitnehmer in den ersten 6 Monaten 14,28 *
ihrer Tätigkeit nach Neueinstellung in
den Betrieb (bzw. Übernahme nach
der Ausbildung)
11 Einstiegslohn für Gesellen Arbeitnehmer in den ersten 6 Monaten 15,55
ihrer Tätigkeit nach Neueinstellung in
den Betrieb (bzw. Übernahme nach ab 01.07.2026
der Ausbildung) 16,13
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1071
3.2 Stadtgemeinde Bremerhaven
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt in
und nicht abschließende Euro
Bsp.
1 Arbeitsstellenleiter mit bestandener Gesellenprüfung - 21,36
Aufsicht über mindestens 6 Arbeitskräfte (110%)
ab 01.06.2026
22,00
2 Gesellen (Ecklohn) nach zweijähriger tatsächlicher 19,42
Tätigkeit (100 %)
ab 01.06.2026
20,00
3 Junggeselle nach 1 Jahr tatsächlicher Tätigkeit 18,45
(95 %)
ab 01.06.2026
19,00
4 Junggeselle nach bestandener Gesellenprüfung erhalten 17,48
im 1. Gesellenjahr (90 %)
ab 01.06.2026
18,00
5 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in den in 14,28 *
§ 1 Nr. 2 RTV genannten Gewerken im 1. und 2. Jahr der
Gewerbezugehörigkeit (60 %)
6 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in den in 14,28 *
§ 1 Nr. 2 RTV genannten Gewerken im dritten und vierten
Jahr der Gewerbezugehörigkeit (70 %)
7 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in den in 15,54
§ 1 Nr. 2 RTV genannten Gewerken ab dem fünften Jahr
der Gewerbezugehörigkeit (80 %) ab 01.06.2026
16,00
9 Arbeitnehmer ohne bestandene Gesellenprüfung in den in 16,51
§ 1 Nr. 2 RTV genannten Gewerken ab dem fünften Jahr
der Betriebszugehörigkeit (85 %) ab 01.06.2026
17,00
Mindestentgelte
10 Einstiegslohn für ungelernte Arbeitnehmer Arbeitnehmer in den ersten 6 14,28 *
Monaten ihrer Tätigkeit nach
Neueinstellung in den Betrieb
(bzw. Übernahme nach der
Ausbildung)
11 Einstiegslohn für Gesellen Arbeitnehmer in den ersten 6 15,55
Monaten ihrer Tätigkeit nach
Neueinstellung in den Betrieb ab 01.07.2026
(bzw. Übernahme nach der 16,13
Ausbildung)
Korrosionsschutzbetriebe
12 Arbeitsstellenleiter; das sind Vorarbeiter, die auf 20,01
Baustellen mindestens 15 Arbeitnehmer beaufsichtigen
Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1072
13 Vorarbeiter 20,14
14 Arbeitnehmer mit abgeschlossener, fachbezogener 18,39
Berufsausbildung (Lehre); z. B. Schlosser, Elektriker, Kfz-
Mechaniker (Maschinisten); Kraftfahrer mit Führerschein II
und dreijähriger Praxis in dieser Klasse, Arbeitnehmer der
EG VI, soweit sie ausschließlich mit Gerüstbau beschäftigt
werden.
15 Maler- und Lackierergesellen, Bauten- und 17,51
Eisenschutzfachwerker; das sind Arbeitnehmer, die nach
einjähriger Einarbeitung alle typischen
Korrosionsschutzarbeiten ausführen, wie z. B. Sandstrahl-
, Flammentrostungs-, alle vorkommenden Anstrich- und
Beschichtungsarbeiten, Farbspritzen, Metallspritzen;
gleichgestellt sind Maschinisten, soweit sie nicht zur EG III
gehören.
16 Bauten- und Eisenschutzwerker; das sind Arbeitnehmer, 16,28
die nach insgesamt dreimonatiger Einarbeitung mit
Korrosionsschutzarbeiten mittleren Schwierigkeitsgrades
beschäftigt werden.
17 Helfer; das sind Arbeitnehmer, die mit einfachen Arbeiten 15,76
beschäftigt werden.
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1073
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 10 Maler- und Lackiererleistungen
45321000-3 Wärmedämmarbeiten
45410000-4 Putzarbeiten
45432200-6 Wandverkleidungs- und Tapezierarbeiten
45432210-9 Wandverkleidungsarbeiten
45432220-2 Tapezierarbeiten
45442100-8 Anstricharbeiten
45442110-1 Anstricharbeiten in Gebäuden
45442120-4 Anstricharbeiten und Auftrag von Schutzanstrichen für Konstruktionen
45442121-1 Anstricharbeiten für Konstruktionen
45442180-2 Neuanstricharbeiten
45442190-5 Farbabbeizungsarbeiten
45442300-0 Mit Oberflächenschutz verbundene Arbeiten
VOB/C - DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen
VOB/C - DIN 18366 Tapezierarbeiten
Entgelttabelle Nr. 10 Maler- und Lackiererleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1074
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 11
Elektrohandwerk
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
das Elektrohandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im
Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht
abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung
eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung
eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben
Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im
Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen
weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1075
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in
nicht abschließende Beispiele Euro
1 Keine einschlägige, gewerblich-technische oder Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen 14,41
kaufmännische Berufsausbildung. Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern
und nach einer Anlernphase verrichtet ab 01.01.2026
werden können (Helfer). 14,93
2 Einschlägige gewerblich-technische oder Tätigkeiten, die geringe 14,60
kaufmännische Berufsausbildung ohne Abschluss berufsfachliche Kenntnisse und
oder ein gleichwertiger Ausbildungsstand. Fertigkeiten erfordern
(Anlernausbildung). ab 01.01.2026
15,04
3 a) Einschlägige gewerblich-technische oder Tätigkeiten, die allgemeine 15,51
kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss berufsfachliche Kenntnisse und
oder Fertigkeiten erfordern.
b) ein gleichwertiger, durch mehrjährige Berufspraxis ab 01.01.2026
oder durch Qualifizierung erworbener 15,98
Ausbildungsstand, der einen Einsatz als Fachkraft
rechtfertigt.
4 Einschlägige gewerblich-technische oder Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach 16,42
kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss konkreter Anweisung
nach Einarbeitung. anforderungsgerecht ausgeführt
werden. ab 01.01.2026
16,92
5 Einschlägige gewerblich-technische oder Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach 17,34
kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und allgemeiner Anweisung weitgehend
Berufspraxis im Ausbildungsberuf. selbständig ausgeführt werden.
ab 01.01.2026
17,86
6 Einschlägige gewerblich-technische oder Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach 18,25
kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und allgemeiner Anweisung stets
mehrjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf selbständig ausgeführt werden.
sowie Fachkenntnissen in einem einzelnen ab 01.01.2026
technischen bzw. kaufmännischen Sachgebiet. 18,80
7 Einschlägige gewerblich-technische oder Tätigkeiten höherwertiger Art, die im 20,08
kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und Rahmen betrieblicher Richtlinien
mehrjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf weitgehend eigenverantwortlich
sowie vertieften Fachkenntnissen in technischen und ausgeführt werden. ab 01.01.2026
kaufmännischen Sachgebieten sowie als Meister 20,68
ohne Berufserfahrung.
8 Einschlägige gewerblich-technische oder Tätigkeiten höherwertiger Art, die im 21,90
kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und Rahmen betrieblicher Richtlinien stets
langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie eigenverantwortlich ausgeführt
vertieften Fachkenntnissen auf mehreren werden und Tätigkeit bzw. Einsatz als ab 01.01.2026
technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten z. Meister. 22,56
B. als Obermonteur oder Büroleiter oder als Meister
mit 18 Monaten Berufserfahrung als Meister oder
Geselle.
Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1076
9 a) Meister mit 36-monatiger Berufspraxis als Meister a) Tätigkeit als Meister ohne 23,73
oder Entscheidungsbefugnis oder
b) einschlägige gewerblich-technische oder b) Tätigkeit in der Funktion eines
kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss Gruppenleiters bzw. einer ab 01.01.2026
und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf kaufmännischen oder technischen 24,44
sowie herausragenden Fachkenntnissen in Sachbearbeitung.
mehreren technischen bzw. kaufmännischen
Sachgebieten in Verbindung mit dem Abschluss
einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z. B.
"Obermonteur") oder
c) staatlich geprüfter Techniker mit geringer
Berufspraxis als Techniker.
10 a) Meister mit mehrjähriger Berufspraxis als a) Tätigkeit als Meister mit 25,55
Vorgesetzter oder Entscheidungsbefugnis oder
b) anderer gleichwertiger Abschluss mit umfassender b) Tätigkeit in der Funktion eines Leiters
Berufspraxis und Übersicht über die einer kaufmännischen oder ab 01.01.2026
Zusammenhänge angrenzender Gebiete oder technischen Sachgebietsleitung, die 26,32
c) staatlich geprüfter Techniker mit mehrjähriger selbständige und
Berufspraxis als Techniker eigenverantwortlichen
Entscheidungen verlangt und deren
Anforderungen über die
Anforderungen der Gruppe 9
wesentlich hinausgehen
11 a) Meister mit umfassender Berufspraxis in mehreren a) Tätigkeit als Meister in leitender 28,29
Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Funktion in besonders schwierigen
Abschluss einer einschlägig anerkannten und verantwortungsvollen
Fortbildung (z.B. "Betriebswirt des Handwerks" Aufgabengebiet oder ab 01.01.2026
oder "Technischer Betriebswirt" oder b) Tätigkeit in übergeordneten 29,13
„Fachplaner") oder Leitungsfunktionen des Betriebes,
b) anderer gleichwertiger Abschluss mit umfassender die eigenverantwortliche
Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Entscheidungen von erheblicher
Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig Bedeutung für den Betriebs- oder
anerkannten Fortbildung (z.B. "Betriebswirt des Geschäftsablauf erfordern. Diese
Handwerks" oder "Technischer Betriebswirt" oder Tätigkeiten müssen über die der
„Fachplaner") oder Gruppe 10 wesentlich hinausgehen.
c) erfolgreich abgeschlossenes
Fachhochschulstudium.
12 a) Meister mit umfassender Berufspraxis in mehreren Tätigkeit als Betriebsleiter. 31,02
Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem
Abschluss einer einschlägig anerkannten
Fortbildung (z.B. "Technischer Fachwirt der ab 01.01.2026
Elektrohandwerke") oder 31,96
b) anderer gleichwertiger Abschluss mit umfassender
Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des
Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig
anerkannten Fortbildung (z.B. "Technischer
Fachwirt der Elektrohandwerke") oder
c) erfolgreich abgeschlossenes Hoch- oder
Fachhochschulstudium.
Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1077
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich
(z.B. CPV-Code, VOB-
Beschreibung der Leistung
C/DIN) - nicht
abschließend
Entgelttabelle 11 Elektrohandwerk
45231400-9 Bauarbeiten für Starkstromleitungen
45232200-4 Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen
45232300-5 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen
45232310-8 Bauarbeiten für Fernsprechleitungen
45232311-5 Leitungen für Notrufsäulen
45232320-1 Kabelfernsehleitungen
45232330-4 Errichtung von Antennen
45232332-8 Mit dem Fernmeldewesen verbundene Arbeiten
45232340-7 Bau von Basisstationen für den Mobilfunk
45233291-5 Installation von Verkehrssäulen
45233294-6 Installation von Straßenverkehrssignalen
45311000-0 Installation von Elektroanlagen
45311100-1 Installation von elektrischen Kabeln
45311200-2 Elektroinstallationsarbeiten
45312000-7 Installation von Alarmanlagen und Antennen
45312100-8 Installation von Brandmeldeanlagen
45312200-9 Installation von Einbruchmeldeanlagen
45312300-0 Installation von Antennen
45312311-0 Installation von Blitzableitern
45312320-6 Installation von Fernsehantennen
45312330-9 Installation von Rundfunkantennen
45314100-2 Installation von Telefonzentralen
45314120-8 Installation von Telefonvermittlungszentralen
45314200-3 Installation von Telefonleitungen
45314310-7 Verlegen von Kabeln
45314320-0 Installation von Computerkabelnetzen
45315100-9 Elektrotechnikinstallation
45315200-0 Turbinenarbeiten
45315300-1 Stromversorgungsanlagen
45315400-2 Hochspannungsarbeiten
45315500-3 Mittelspannungsarbeiten
45315600-4 Niederspannungsarbeiten
45315700-5 Installation von Schaltanlagen
45317000-2 Sonstige Elektroinstallationsarbeiten
45317100-3 Elektroinstallationsarbeiten für Pumpanlagen
45317200-4 Elektroinstallationsarbeiten für Transformatoren
45317300-5 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
45317400-6 Elektroinstallationsarbeiten für Filtrieranlagen
50232100-1 Wartung von Straßenbeleuchtungen
50232110-4 Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen
50311000-8 Wartung und Reparatur von Abrechnungsmaschinen
50311400-2 Wartung und Reparatur von Rechen- und Abrechnungsmaschinen
50313000-2 Wartung und Reparatur von Reprografiegeräten
50313100-3 Reparatur von Fotokopiergeräten
50313200-4 Wartung von Fotokopiergeräten
50314000-9 Reparatur und Wartung von Telefaxgeräten
50315000-6 Reparatur und Wartung von Anrufbeantwortern
50316000-3 Wartung und Reparatur von Fahrkartenautomaten
Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1078
50317000-0 Wartung und Reparatur von Fahrkartenentwertern
50331000-4 Reparatur und Wartung von Fernmeldeleitungen
50332000-1 Wartung im Bereich Fernmeldeinfrastruktur
50333000-8 Wartung von Funkverbindungseinrichtungen
50333100-9 Reparatur und Wartung von Funksendern
50333200-0 Reparatur und Wartung von Funktelefongeräten
50334000-5 Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Fernsprechgeräten und Telegrafen
50334100-6 Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Fernsprechgeräten
50334110-9 Wartung von Telefonnetzen
50334120-2 Aufrüstung von Fernsprechvermittlungsanlagen
50334130-5 Reparatur und Wartung von Fernsprechvermittlungsanlagen
50334140-8 Reparatur und Wartung von Fernsprechgeräten
50334200-7 Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Telegrafen
50334300-8 Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Fernschreibern
50334400-9 Wartung von Kommunikationssystemen
50341000-7 Reparatur und Wartung von Fernsehgeräten
50341100-8 Reparatur und Wartung von Bildschirmtextgeräten
50341200-9 Reparatur und Wartung von Fernsehsendern
50342000-4 Reparatur und Wartung von Audiogeräten
50343000-1 Reparatur und Wartung von Videogeräten
50511000-0 Reparatur und Wartung von Pumpen
50511100-1 Reparatur und Wartung von Flüssigkeitspumpen
50511200-2 Reparatur und Wartung von Gaspumpen
50531300-9 Reparatur und Wartung von Kompressoren
50531400-0 Reparatur und Wartung von Kräne
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen
50532000-3 Einrichtungen
50532100-4 Reparatur und Wartung von Elektromotoren
50532200-5 Reparatur und Wartung von Transformatoren
50532300-6 Reparatur und Wartung von Generatoren
50532400-7 Reparatur und Wartung von Stromverteilungsanlagen
50711000-2 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
51110000-6 Installation von elektrischen Einrichtungen
51111000-3 Installation von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren
51111100-4 Installation von Elektromotoren
51111200-5 Installation von Generatoren
51111300-6 Installation von Transformatoren
51112000-0 Installation von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
51112100-1 Installation von Elektrizitätsverteilungseinrichtungen
51112200-2 Installation von Elektrizitätsschalteinrichtungen
51131000-9 Installation von Dampferzeugern
51200000-4 Installation von Mess-, Kontroll-, Prüf- und Navigationsgeräten
51210000-7 Installation von Messgeräten
51310000-8 Installation von Rundfunk-, Fernseh-, Audio- und Videogeräten
51311000-5 Installation von Rundfunkgeräten
51312000-2 Installation von Fernsehgeräten
51313000-9 Installation von Audiogeräten
51314000-6 Installation von Videogeräten
51320000-1 Installation von Rundfunk- und Fernsehsendern
51330000-4 Installation von Funktelefongeräten
51620000-4 Installation von Büromaschinen
51900000-1 Installation von Lenk- und Steuersystemen
71314100-3 Dienstleistungen im Elektrobereich
71315210-4 Beratung in der Haustechnik
71318100-1 Dienstleistungen für Lichttechnik und Tageslichttechnik
71323100-9 Planung von Stromversorgungssystemen
Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1079
VOB/C - DIN 18382 Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV
VOB/C - DIN 18385 Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen
VOB/C - DIN 18386 Gebäudeautomation
Entgelttabelle Nr. 11 Elektrohandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge)
angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse
Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1080
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 12
Gerüstbauleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von
Gerüstbauleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im
Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht
abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung
eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung
eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben
Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im
Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen
weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 12 Gerüstbauleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1081
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten
folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in
abschließende Beispiele Euro
M1 Gerüstbaumeister Hinweis: Das Qualifikations- und das 24,18
Qualifikation: Tätigkeitsmerkmal müssen erfüllt sein.
- Meisterprüfung im Ausbildungsberuf Gerüstbauer
Tätigkeit:
- tatsächliche Ausübung von Tätigkeiten entsprechend
der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung
I Geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer Hinweis: Das Qualifikations- und ein 22,39
Qualifikation: Tätigkeitsmerkmal müssen erfüllt sein.
- Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Alternativ: Bei einer Eingruppierung als
Gerüstbau-Kolonnenführer Geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer vor dem
Tätigkeit: 01.09.2015 muss nur ein Tätigkeitsmerkmal
- Selbständige Führung und Überwachung mehrerer erfüllt sein.
Montagekolonnen
- Ausführung von normgerechten Aufmaßen und/oder
Abrechnung
II Geprüfter Montageleiter Hinweis: Ein Qualifikations- und die 20,60
Qualifikation: Tätigkeitsmerkmale müssen erfüllt sein.
- Prüfung zum Geprüften Gerüstbau-Montageleiter Alternativ: Bei einer Eingruppierung als
- Prüfung zum Gerüstbauer Geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer vor dem
Tätigkeit: 01.09.2015 muss kein Qualifikations- und
- Selbständige Führung einer Montagekolonne Tätigkeitsmerkmal erfüllt sein.
- Fertigen einfacher Aufmaße
II a Geprüfter Gerüstbau-Obermonteur Hinweis: Eingruppierung bis 31. Juli 2015 als 19,52
Geprüfter Gerüstbau-Obermonteur oder als
Platzmeister
III Gerüstbauer Hinweis: Das Qualifikationsmerkmal muss 17,91
Qualifikation: erfüllt sein. Alternativ: Eingruppierung als
- Prüfung im Ausbildungsberuf Gerüstbauer Gerüstbau-Fachmonteur vor dem 01.09.2015
IV Geprüfter Gerüstbau-Monteur Hinweis: Das Qualifikations- und das 17,01
Qualifikation: Tätigkeitsmerkmal müssen erfüllt sein.
- Prüfung zum Geprüften Gerüstbau-Monteur
Tätigkeit:
- Selbstständiger Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten
sowie Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Liften,
Aufzügen und anderen maschinell betriebenen
Gerüsten einschließlich der Bedienung
V Gerüstbau-Werker Hinweis: Das Qualifikations- und die 16,12
Qualifikation: Tätigkeitsmerkmale müssen erfüllt sein.
- Sechsmonatige Tätigkeit im Gerüstbauer-Handwerk
Tätigkeit:
- Auf-, Um- und Abbau von einfachen Gerüsten sowie
Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Liften, Aufzügen und
anderen maschinell betriebenen Gerüsten
einschließlich der Bedienung
- Auf-, Um- und Abbau von sonstigen Gerüsten sowie
Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Liften, Aufzügen und
anderen maschinell betriebenen Gerüsten
einschließlich der Bedienung unter Anleitung
- Wartung und Reparatur von Gerüstmaterial
VI a Gerüstbau-Helfer Hinweis: Die Tätigkeitsmerkmale müssen erfüllt 15,22
Tätigkeit: sein. Alternativ: Lagerarbeiter nach
- Ausführung einfacher Arbeiten Lohngruppe VII, die ausnahmsweise
- Lagern, Laden und Transportieren von Gerüstmaterial Tätigkeiten beim Auf-, Um- und Abbau von
auf Anweisung Gerüsten durchführen.
- helfende Tätigkeit bei Auf-, Um- und Abbau von
Gerüsten unter Anleitung
VI b Besondere Anforderungen: 14,28 *
- Gerüstbau-Helfer im ersten Monat der
Beschäftigung
Entgelttabelle Nr. 12 Gerüstbauleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1082
- jugendliche Arbeitnehmer ohne
abgeschlossene Ausbildung bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr
VII Lagerarbeiter 14,33
Tätigkeit:
- Einsatz im Gerüstbauer-Handwerk, nicht aber im
Gerüstbau
- Transport und Lagern von Gerüst- und anderen
Baumaterialien
- Wartung und Reparatur von Gerüstmaterial nach
Einarbeitung und Ausführung von sonstigen im
Gerüstbauer-Handwerk üblichen Lagerplatzarbeiten
* Entspricht Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 12 Gerüstbauleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1083
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-
Beschreibung der Leistung
C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 12 Gerüstbauleistungen
45262100-2 Gerüstarbeiten
45262110-5 Abbau von Gerüsten
45262120-8 Errichtung von Gerüsten
VOB/C - DIN 18451 Gerüstarbeiten
Entgelttabelle Nr. 12 Gerüstbauleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1084
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 13
Abbruch- und Abwrackleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Abbruch- und
Abwrackleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Überstunden (Mehrarbeit) ist ein Zuschlag i.H.v. 25 % zu zahlen. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1085
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung beauftragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in
nicht abschließende Beispiele Euro
gewerbliche Beschäftigte
1 Hilfskräfte - Laden und Befördern von Materialien auf der 14,28 *
Tätigkeit: Arbeitsstelle
- Ausführung einfacher manueller Arbeiten nach - Pflegen und Instandhalten von Arbeitsmitteln
Anweisung - Reinigungs- und Aufräumarbeiten
- Wassersaugen und -spritzen
- Verpacken von Abbruchmaterial
- Helfen beim Einrichten und Räumen von
Baustellen
- Helfen beim Auf- und Abrüsten von
Maschinen und Geräten
2 Abbruch-, Bohr- und Sägewerker - Entkernen von Gebäuden 14,28 *
Tätigkeit: - Brennschneidarbeiten
- Ausführung einfacher Abbrucharbeiten aller Art, - Stemmarbeiten, Pressarbeiten
manuell oder mit leichtem Gerät nach - Bohr- und Sägearbeiten einschließlich des
Anweisung Aufmaßes
3 Abbruch-, Bohr- und Sägewerker nach dem - Tätigkeitsbeispiele der Lohngruppe 2 nach 14,30
zweiten Jahr ihrer Tätigkeit, Sprenghelfer dem zweiten Jahr der Tätigkeit
Tätigkeit: - Führen und Pflegen von und einfache
- Ausführung einfacher Abbrucharbeiten aller Art, Wartungsarbeiten bei LKW
manuell oder mit leichtem Gerät nach - Aufstellen, Einrichten, Bedienen und Warten
Anweisung nach dem zweiten Jahr der Tätigkeit von kleineren Baumaschinen und Geräten
- Hilfsarbeiten bei der Durchführung von - Durchführung aller Sprenghilfsarbeiten
Sprengarbeiten nach Anweisung außer Herstellen von Zündkreisen,
- Führen von Kraftfahrzeugen, für die die Anfertigen von Schlagpatronen und zünden
Führerscheinklasse 2 (alt) bzw. CE, C1E - Bohr- und Sägearbeiten in entkernten
erforderlich ist, mit gültiger Fahrerlaubnis Gebäuden einschließlich des Aufmaßes
- Maschinisten
Regelqualifikation:
- Berufserfahrung nach dem zweiten Jahr der
Tätigkeit im Abbruch und Betontrenntechnik
- Baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten
Stufe
- Abgeschlossene Ausbildung in einem
artverwandten Ausbildungsberuf
4 Facharbeiter, Baugeräteführer, - Betreiben von Abbruchmaschinen mit einer 15,20
Berufskraftfahrer, Bohr-, Brenn- und Reichhöhe von bis zu acht Metern und einem
Sägearbeiter, Sprengarbeiter zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 25
Tätigkeit: Tonnen und deren Anbaugeräte (z.B.
- Facharbeiten des Abbruchgewerbes nach Hydraulikhammer)
genereller Anweisung - Warten und Reparieren von Baumaschinen
- Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes und Geräten
Regelqualifikation: - Führen von Kraftfahrzeugen
- Bauwerksmechaniker nach abgeschlossener - Abbrechen von Gebäuden, Sortieren und
Berufsausbildung Verladen
- durch Berufserfahrung erworbene vergleichbare - Ausführung aller Bohr- und Sägearbeiten;
grundlegende Kenntnisse der Tätigkeit im spalten und pressschneiden
Abbruchgewerbe und bei Sprengarbeiten mind.
zweijährige Tätigkeit als Sprenghelfer
- baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten
Stufe im ersten Jahr
- abgeschlossene Ausbildung als
Berufskraftfahrer mit gültiger Fahrerlaubnis nach
CE, C1E
- Schlosser und Maschinisten mit
abgeschlossener Berufsausbildung
- Befähigungsschein für Seilsägearbeiten;
Geprüfter Bohr- und Sägefachmann
(abgeschlossene Lehrgänge)
Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1086
5 Abbruchvorarbeiter, Spezial-Abbruch- - Betreiben von Abbruchmaschinen mit einer 15,94
Facharbeiter, Abbruchmaschinenführer, Reichhöhe von bis zu 20 Metern und einem
Sprengberechtigte zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 40
Tätigkeit: Tonnen
- Selbstständige Ausführung der Facharbeiten - Selbständige Durchführung von
des Abbruchgewerbes sowie Sprengarbeiten Sprengungen
nach Anleitung oder Einweisung - Vorarbeiter
- Führung einer kleinen Gruppe von - Platzmeister
Arbeitnehmern unter eigener Mitarbeit - Leitung einfacher Abbruchbaustellen
Regelqualifikation: - Selbstständiges Ausführen aller Bohr- und
- Bauwerksmechaniker mit dreijähriger Sägearbeiten; spalten und pressschneiden
Berufserfahrung und Ernennung zum
Vorarbeiter
- durch Berufserfahrung erworbene vergleichbare
grundlegende Kenntnisse der Tätigkeit im
Abbruch und Betontrenntechnik
- Befähigungsnachweis zur Führung von
Abbruch-Spezialmaschinen bis einschließlich 40
Tonnen
- Befähigungsschein nach § 20 SprengG -
Allgemeine Sprengarbeiten
6 Spezial-Abbruchmaschinenführer, - Betreiben von Abbruchmaschinen mit einer 16,71
Qualifizierter Abbruchvorarbeiter Reichhöhe von über 20 Metern und einem
Tätigkeit: zulässigen Gesamtgewicht von über 40
- Selbständige Ausführung schwieriger Tonnen
Facharbeiten des Abbruchgewerbes - Leitung von Abbruchbaustellen
- Führung einer Gruppe von Arbeitnehmern unter
eigener Mitarbeit
Regelqualifikation:
- durch langjährige Berufserfahrung erworbene
erweiterte Kenntnisse der Tätigkeit im Abbruch
und Betontrenntechnik
- Befähigungsnachweis zur Führung von
Abbruch-Spezialmaschinen ab 40 Tonnen
- Grundkenntnisse der Baukonstruktion
7 Abbruchstellenleiter, qualifizierte - Durchführen von Abbruchaufträgen 17,00
Sprengberechtigte, qualifizierte Spezial- schwierigster Art (einschließlich
Abbruchmaschinenführer Entsorgungsüberwachung) sowie Leitung
Tätigkeit: der Absperrungs- und
- Selbständige Ausführung besonders schwieriger Sicherheitsmaßnahmen
Facharbeiten des Abbruchgewerbes nach - Anleitung und Koordinierung von
wenigstens fünfjähriger Berufserfahrung Nachunternehmern
- Führung einer Gruppe von Arbeitnehmern nach - Erstellen von Aufmaßen
Ernennung - Führen einer Spezial-Abbruchmaschine
- Selbständiges Aufstellen von Sprengplänen und (Super-Longfront, Seilbagger)
Durchführen von Sprengungen
Regelqualifikation:
- Befähigungsschein nach § 20 SprengG -
Allgemeine Sprengarbeiten sowie
Aufbaulehrgänge
- Befähigungsnachweis zum Führen von Spezial-
Abbruchmaschinen
- Spezialkenntnisse im Abbruchgewerbe (u.a.
statische Grundkenntnisse, Aufmaßerstellung)
technische Angestellte
T1 Angestellte, die vorwiegend schematische 14,28 *
Tätigkeiten oder einfache technische Tätigkeiten
ausüben
T2 Angestellte, mit einfacher vorwiegend Berufsausbildung an einer einschlägigen 14,28 *
schematischer oder anderer einfacher technischer Technikerschule
Tätigkeit, für die eine Berufsausbildung erforderlich ab dem 5
ist Bsp.: Berufsjahr i.d. EG
Erstellen von einfachen Kalkulationen, 15,00
statischen Berechnungen und einfachen
Massenberechnungen auf Anweisung
T3 Angestellte mit umgrenzten Aufgaben, die nach Ausbildung an einer einschlägigen 15,00
Anleitung zu erledigen sind und erweiterte Technikerschule mit Abschlussprüfung.
Fachkenntnisse erfordern. ab dem 3.
Bsp.: Berufsjahr i.d. EG
Anfertigen von einfachen statischen 16,11
Berechnungen, Aufstellen von schwierigen
Massenberechnungen, Überwachen von
Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1087
einfachen Arbeitsstellen unter Aufsicht ab dem 5.
erfahrener Techniker. Erstellen von Berufsjahr i.d. EG
Entsorgungskonzepten. 17,83
ab dem 7
Berufsjahr i.d. EG
18,36
T4 Angestellte, die schwierige, gründliche Abgeschlossenes Studium an einer 20,28
Fachkenntnisse erfordernde Aufgaben nach Fachhochschule (Bereich Technik) als Dipl.-
allgemeiner Anweisung selbständig ausführen. Ing. (FH) oder als Master oder ein ab dem 3.
abgeschlossenes Studium (Bereich Technik) Berufsjahr i.d. EG
als Bachelor und zweijährige einschlägige 22,25
Berufserfahrung.
ab dem 5.
Bsp.: Berufsjahr i.d. EG
Angestellte, die nach besonderer Einführung 24,15
statische Berechnungen, Eingabepläne,
Arbeitspläne, Massenberechnungen und
schwierige Berechnungen vornehmen.
T5 Angestellte, die unter eigener Verantwortung Abgeschlossenes Studium an einer 25,63
selbständig Aufgaben ausführen, die besondere Fachhochschule (Bereich Technik) als Dipl.-
Fachkenntnisse erfordern, wie sie durch Ing. (FH) oder als Master oder ein
langjährige Erfahrungen erworben werden. abgeschlossenes Studium (Bereich Technik)
als Bachelor und zweijährige einschlägige
Berufserfahrung.
Bsp.:
Selbständiges Leiten von Arbeitsstellen,
Aufstellen von schwierigen Kalkulationen und
statischen Berechnungen, selbständiges
Verhandeln mit Auftraggebern und Behörden.
kaufmännische Beschäftigte
K1 Angestellte mit einfacher kaufmännischer Tätigkeit. Abgeschlossene zweijährige kaufmännische 14,28 *
Ausbildung oder abgeschlossene zweijährige
Ausbildung an einer anerkannten höheren
Handelsschule oder abgeschlossene
zweijährige Ausbildung an einer anerkannten
Handelsschule oder Wirtschaftsschule oder
dreijährige kaufmännische Tätigkeit, auf die in
einer anerkannten Handelsschule oder
Wirtschaftsschule verbrachte Zeit angerechnet
wird
Bsp.:
Aufnehmen von Diktaten, auch über
Diktiergeräte und einwandfreies schriftliches
Wiedergeben; einfache Registraturarbeiten;
Ausfertigen von Bestellungen, Mahnbriefen,
Rechnungen.
K2 Angestellte, die unter Anleitung schwierige Abgeschlossene kaufmännische Lehre und 14,63
Arbeiten erledigen. zweijährige kaufmännische Tätigkeit nach
Vollendung des 18. Lebensjahres oder ab dem 3.
Berufsausbildung nach K 1 und dreijährige Berufsjahr i.d. EG
kaufmännische Tätigkeit. 15,19
Bsp.: ab dem 5.
Aufnehmen von Diktaten von schwierigen Berufsjahr i.d. EG
Texten, auch über Diktiergeräte und form- und 15,80
stilgerechtes Wiedergeben; Durchführen von
einfachen Buchhaltungs- und
Lohn-abrechnungsarbeiten; Bedienen von
PC's; Erledigen der Formalitäten bei
Einstellun-gen und Entlassungen sowie
Verwalten von Arbeitspapieren.
K3 Angestellte, die auf allgemeine Anweisung Abgeschlossene kaufmännische Lehre und 17,81
schwierige Arbeiten erledigen. zweijährige kaufmännische Tätigkeit nach
Vollendung des 18. Lebensjahres oder ab dem 3.
Berufsausbildung nach K 1 und dreijährige Berufsjahr i.d. EG
kaufmännische Tätigkeit. 19,02
ab dem 5.
Bsp.:
Berufsjahr i.d. EG
Form- und stilgerechtes Abfassen von Briefen;
21,10
Durchführen von schwierigen
Buchhaltungsarbeiten; selbständiges
Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1088
Durchführen aller lohn- und
gehaltsbuchhalterischen Arbeiten;
selbständiges Führen und Abwickeln von
Konten einschließlich Korrespondenz und
Mahnwesen.
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1089
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN)
Beschreibung der Leistung
- nicht abschließend
Entgelttabelle 13 Abbruch- und Abwrackleistungen
45111100-9 Abbrucharbeiten
45111200-0 Baureifmachung und Abräumung
45111210-3 Spreng- und Enttrümmerungsarbeiten
45111211-0 Sprengarbeiten
45111212-7 Enttrümmerungsarbeiten
45111213-4 Abräumungsarbeiten
45111214-1 Abräumen nach Sprengungen
45111300-1 Abbauarbeiten
45111310-4 Abbauarbeiten für Militäranlagen
45111320-7 Abbauarbeiten für Sicherheitsanlagen
45234113-1 Rückbau von Gleisen
45262660-5 Asbestbeseitigungsarbeiten
50243000-0 Abwracken von Schiffen
50531510-4 Demontage von Bohrtürmen
90650000-8 Asbestbeseitigung
VOB/C - DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
Entgelttabelle Nr. 13 Abbruch- und Abwrackleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1090
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 14
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der
Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der
Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten
Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 14 Steinmetz u. Steinbildhauerhandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1091
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in
nicht abschließende Beispiele Euro
1 Steinbildhauer, Bildhauer 21,97
2 Vorarbeiter 20,46
3 Steinmetzen und Schrifthauer, Versetzer, Fräser, 18,61
soweit sie aus dem Steinmetzberuf kommen
4 Steinschleifer 16,75
5 Steinmetzgeselle im ersten Jahr der Tätigkeit 16,75
6 Versetzer und Fräser, soweit sie aus anderen Berufen 15,30
kommen
7 Steinmetzhelfer nach 12 Monaten Beschäftigung im 14,58
Steinmetzhandwerk
7 Steinmetzhelfer in den ersten 12 Monaten der Beschäftigung 14,28*
im Steinmetzhandwerk
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 14 Steinmetz u. Steinbildhauerhandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1092
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-
Beschreibung der Leistung
C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 14 Steinmetz- und Steinbildhauerleistungen
45262510-9 Steinbauarbeiten
45262511-6 Steinmetzarbeiten
45262512-3 Quadersteinarbeiten
45262522-6 Mauerwerksarbeiten
92312230-2 Dienstleistungen von Bildhauern
VOB/C - DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten
VOB/C - DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten
Entgelttabelle Nr. 14 Steinmetz u. Steinbildhauerhandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1093
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 15
Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der
Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der
Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten
Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1094
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Entgelt in
Anforderung
en u. nicht Euro
abschließend
e Bsp.
T 1/ T 1: Technische Angestellte, die neben vorwiegend schematischer Tätigkeit 14,28*
K1 auch eine einfache zeichnerische oder eine andere einfache technische
Tätigkeit ausüben, für die keine besondere Ausbildung erforderlich ist.
K1: Kaufmännische Angestellte, die neben vorwiegend schematischer
Tätigkeit auch eine einfache Bürotätigkeit ausüben, für die keine besondere
Ausbildung erforderlich ist.
T 2/ T 2: Technische Angestellte, die die Tätigkeit eines Bauzeichners oder eines 14,28 *
K 2/ technischen Zeichners nach genauer Anweisung ausüben. Beispiele: Zeichnen
DV 2 von Bauplänen (auch CAD), Ermitteln von Massen/Mengen für einfache
Bauteile, Beschaffung und Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen.
K 2: Kaufmännische Angestellte, die eine einfache Bürotätigkeit nach genauer
Anweisung ausüben. Beispiele: Telekommunikation, Aufnahme einfacher
Diktate und Wiedergabe, Textverarbeitung und DV-Kenntnisse, einfache
Buchhaltungsarbeiten, Registraturarbeiten. Üblicher Ausbildungsweg:
Kaufmännische Berufsausbildung oder gleichwertige Berufserfahrung.
DV 2: Angestellte, die Daten nach Vorgabe eingeben, einfache Programme
bedienen und EDV-Arbeitsplätze einrichten. Beispiele: Dateneingabe,
Programmeinstellung, Datensicherung. Üblicher Ausbildungsweg:
Abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf.
Ab 5. Jahr 14,85
T 3/ T 3: Technische Angestellte mit umgrenzten Aufgaben, die nach Anleitung zu 16,21
K 3/ erledigen sind und weitere Fachkenntnisse erfordern. Beispiele: Zeichnen von
DV 3 Plänen, Aufstellen von Massen, Mengenberechnungen und Abrechnungen,
Überwachen von einfachen Bauausführungen, Bearbeiten von einfachen
Entwürfen und Konstruktionen. Üblicher Ausbildungsweg: Abgeschlossene
Ausbildung an einer anerkannten Technikerschule oder abgelegte
Meisterprüfung oder abgeschlossene Ausbildung in einem technischen
Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Praxis.
K 3: Kaufmännische Angestellte, die nach Anleitung schwierige Aufgaben
erledigen. Beispiele: Aufnahme von Diktaten, form- und stilgerechte Wiedergabe
(DV), einfache (auch fremdsprachliche) Korrespondenz, Buchhaltungsarbeiten,
Gehaltsabrechnungsarbeiten mit Erledigung der üblichen Formalitäten bei
Einstellungen und Entlassungen. Üblicher Ausbildungsweg: wie in K 2.
DV 3: Angestellte, die nach Anleitung einfache Installationen von Hard- und
Software vornehmen, Datensicherungen und einfache Systeme pflegen, leichte
Programmierungen unter Anleitung durchführen. Beispiele: einfache
Systemanpassungen, Schnittstellen programmieren, bedienen und arbeiten mit
Programmen. Üblicher Ausbildungsweg: Abgeschlossene Ausbildung in einem
Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Praxis.
Ab 3. Jahr 17,19
Ab 5. Jahr 18,55
T 4/ T 4: Technische Angestellte, Ingenieure und Architekten, die gründliche 19,14
IA 1/ Fachkenntnisse erfordernde schwierige Aufgaben nach allgemeiner Anleitung
DV 4 selbständig ausführen. Beispiele: Entwurfsarbeiten, Ausführungs- und
Detailbearbeitung, Entwerfen und Konstruieren, Berechnungen,
Vorverhandlungen mit Auftraggebern, Behörden und Fachingenieuren, Mitarbeit
bei größeren Bauleitungen unter einem übergeordneten Bauleiter,
Vermessungsarbeiten, Mitarbeit im wissenschaftlichen Bereich. Üblicher
Ausbildungsweg: Abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten
Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1095
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Entgelt in
Anforderung
en u. nicht Euro
abschließend
e Bsp.
Ingenieurschule, Fachhochschule, Ingenieurakademie, einer Hochschule bzw.
Universität, oder Arbeitnehmer mit entsprechender Berufserfahrung.
DV 4: Programmierer, Informatiker, Ingenieure, die schwierige Hard- und
Software installieren, einfache Netzwerke einrichten und pflegen, Datenbanken
verwalten, Datensicherungssysteme einrichten und schwierige
Programmierungen nach allgemeiner Anleitung selbständig durchführen.
Beispiele: Planung von Systemen und Programmen und deren Realisierung,
Mitarbeit bei größeren Objekten unter einem übergeordneten Leiter,
Vorverhandlungen mit Auftraggebern, Lieferanten. Üblicher Ausbildungsweg:
Abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Akademie,
Fachhochschule, Hochschule bzw. Universität, oder Arbeitnehmer mit
entsprechender Berufserfahrung.
Im 2. Jahr 19,53
Ab 3. Jahr 21,10
Ab 5. Jahr 22,46
K4 Kaufmännische Angestellte, die nach allgemeiner Anleitung schwierige 19,14
Arbeiten selbständig erledigen. Beispiele: Sekretariatsaufgaben, schwierige
fremdsprachliche Korrespondenz, Buchhaltungsarbeiten, Kontenführung mit
Korrespondenz und Mahnwesen (DV), Gehaltsbuchhaltung oder deren
Überwachung, Rechnungswesen. Üblicher Ausbildungsweg: wie in K 3 mit
Fortbildung oder entsprechender Berufserfahrung.
Ab 3. Jahr 20,70
Ab 5. Jahr 22,07
T5/ T 5: Technische Angestellte, Ingenieure und Architekten, die selbständig 24,81
IA2/D Aufgaben ausführen, die besondere Fachkenntnisse oder Erfahrungen
V5 erfordern. Beispiele: Leiten und/oder Abrechnen von Bauausführungen,
Entwurfs- und Ausführungsplanung komplexer Projekte, Verhandeln mit
Auftraggebern, Behörden, Objektplanern und Fachingenieuren, Aufstellen von
Kostenvoranschlägen, Kalkulationen, wissenschaftliche Tätigkeiten. Üblicher
Ausbildungsweg: wie in Gruppe T 4/IA 1
DV 5: Angestellte, Informatiker und Ingenieure, die schwierige Installationen
durchführen, umfangreiche Systeme selbständig einrichten und überwachen,
die besondere Fachkenntnisse und Erfahrungen erfordern. Beispiele:
Ausführung komplexer Systeme, Verhandlungen mit Auftraggebern und
Lieferanten, Kalkulationen, wissenschaftliche Tätigkeiten. Üblicher
Ausbildungsweg: wie in Gruppe DV 4.
Ab 3. Jahr 25,98
Ab 5. Jahr 27,35
K5 Kaufmännische Angestellte, die aufgrund umfangreicher Fachkenntnisse oder 22,66
langjähriger Erfahrungen ein schwieriges Aufgabengebiet selbständig
bearbeiten. Beispiele: Bilanzierung, internes Controlling, Leiten einer Abteilung
oder eines Büros. Üblicher Ausbildungsweg: wie in K 4, jedoch mit
umfangreicher Berufserfahrung
Ab 3. Jahr 24,22
Ab 5. Jahr 25,59
T 6/ T 6/IA 3: Technische Angestellte, Ingenieure und Architekten, die bei der 29,30
IA 3/ Ausübung der in Gruppe T 5/IA 2 beschriebenen Tätigkeiten eine besondere
DV 6 Verantwortung tragen.
DV 6: Angestellte, Informatiker und Ingenieure, die bei der Ausübung der in
der Gruppe DV 5 beschriebenen Tätigkeiten eine besondere Verantwortung
tragen.
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1096
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B.
CPV-Code, VOB-C/DIN) Beschreibung der Leistung
- nicht abschließend
Entgelttabelle 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros
71200000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros
71210000-3 Beratungsdienste von Architekten
71220000-6 Architekturentwurf
71221000-3 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71222000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71222100-1 Kartierung städtischer Gebiete
71222200-2 Kartierung ländlicher Gebiete
71223000-7 Dienstleistungen von Architekturbüros bei raumbildenden Ausbauten
71241000-9 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
71242000-6 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
71243000-3 Planentwürfe (Systeme und Integration)
71244000-0 Kalkulation und Überwachung der Kosten
71245000-7 Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen
71246000-4 Festlegung und Aufstellung der für den Bau benötigten Mengen
71247000-1 Beaufsichtigung der Bauarbeiten
71248000-8 Projektaufsicht und Dokumentation
71250000-5 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
71251000-2 Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
71300000-1 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71318000-0 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
71330000-0 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
71331000-7 Dienstleistungen im Bereich Spülschlammtechnik
71335000-5 Technische Studien
71336000-2 Unterstützende technische Tätigkeiten
71340000-3 Von Ingenieuren erbrachte Verbundleistungen
71350000-6 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche
71351000-3 Prospektionstätigkeiten
71351100-4 Vorbereitung und Analyse von Bohrkernen
71351200-5 Geologische und geophysikalische Beratung
71351210-8 Geophysikalische Beratung
71351220-1 Geologische Beratung
71351500-8 Bodenuntersuchungen
71351710-3 Geophysikalische Untersuchungen
71351720-6 Geophysikalische Erhebungen für archäologische Grabungen
71351730-9 Geologische Prospektion
71351800-1 Topografische Dienste und Wasseraufspürung
71351810-4 Topografische Dienste
71351811-1 Topografische Erhebungen für archäologische Grabungen
71351820-7 Wasseraufspürdienste
71351900-2 Geologische, ozeanografische und hydrologische Untersuchungen
71351910-5 Geologische Untersuchungen
71351911-2 Photogeologische Untersuchungen
71351912-9 Stratigrafische Untersuchungen
71351913-6 Geologische Exploration
71352000-0 Untergrunduntersuchungen
71352100-1 Dienstleistungen im Bereich Seismik
71352110-4 Seismografische Bodenerkundung
Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1097
71352120-7 Erfassung von seismischen Daten
71352130-0 Sammlung von seismischen Daten
71352140-3 Verarbeitung seismischer Daten
71352300-3 Magnetometrische Untersuchungen
71353000-7 Oberirdische Vermessung
71353100-8 Hydrografische Untersuchungen
71353200-9 Vermessungsdienste
71354000-4 Kartografiedienste
71354100-5 Digitalisierte Kartenerstellung
71354200-6 Luftbildvermessung
71354300-7 Katastervermessung
71354400-8 Hydrografische Dienste
71354500-9 Vermessungsdienste auf See
71355000-1 Vermessungsarbeiten
71355100-2 Photogrammetrische Dienstleistungen
71355200-3 Amtliche Landvermessung
71410000-5 Stadtplanung
71600000-4 Technische Tests, Analysen und Beratung
71610000-7 Tests und Analysen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit
71620000-0 Analysen
71630000-3 Technische Kontrolle und Tests
71631000-0 Technische Kontrolle
71631400-4 Technische Überwachung an Ingenieurbauten
90711000-4 Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor
90711100-5 Risiko- oder Gefahrenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor
90711200-6 Umweltnormen in anderen Bereichen als dem Bausektor
90711300-7 Analyse von Umweltindikatoren in anderen Bereichen als dem Bausektor
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung in anderen
90711400-8 Bereichen als dem Bausektor
90711500-9 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor
90712000-1 Umweltplanung
90712100-2 Umweltorientierte Stadtentwicklungsplanung
90712200-3 Planung einer Waldschutzstrategie
90712300-4 Planung einer Meeresschutzstrategie
90712400-5 Planung einer Strategie für das Management oder den Schutz natürlicher Ressourcen
90712500-6 Planung oder Aufbau von Umwelteinrichtungen
90714000-5 Umweltaudit
90714100-6 Umweltinformationssysteme
90714200-7 Umweltaudits in Unternehmen
90714300-8 Branchenspezifische Umweltaudits
90714400-9 Tätigkeitsspezifische Umweltaudits
90714500-0 Kontrolle der Umweltqualität
90714600-1 Kontrolle der Umweltsicherheit
Entgelttabelle Nr. 15 Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsbüros Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1098
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 16
Bankenleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
das Bankgewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers
und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die
bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Der
Mehrarbeitszuschlag erhöht sich für Mehrarbeit, die über 8 Stunden in der Woche
hinausgeht, und für Mehrarbeit, die an Sonnabenden (0-24.00 Uhr) geleistet wird, auf
50 %. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B.
Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1099
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in Euro
abschließende Beispiele
1 Tätigkeiten, die Vorkenntnisse nicht - Küchenhilfen 14,28
erfordern
ab dem 3. Berufsjahr
15,08
ab dem 5. Berufsjahr
15,86
ab dem 7. Berufsjahr
16,85
2 Tätigkeiten, die Kenntnisse oder - Arbeitnehmer mit einfacher Tätigkeit im Zahlungs-, 14,79
Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Überweisungs- und Abrechnungsverkehr in der
Regel durch eine kurze Einarbeitung Belegaufbereitung in Registraturen, Expeditionen und ab dem 3. Berufsjahr
erworben werden Materialverwaltungen in Fachabteilungen 15,72
(Sortierarbeiten) im Kantinenbereich (z.B. Anrichten) –
Boten ab dem 5. Berufsjahr
- Pförtner 16,60
- Wächter
ab dem 7. Berufsjahr
17,66
3 Tätigkeiten, die Kenntnisse und/oder - Arbeitnehmer mit Tätigkeiten in Kontokorrent- und 15,53
Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Sparabteilungen
Regel durch eine Zweckausbildung - Geldzähler ab dem 3. Berufsjahr
oder eine längere Einarbeitung - Geldboten mit Inkassovollmacht 16,30
erworben werden - Arbeitnehmer für EDV-Hilfsmaschinen, Mikrofilm,
Adressiermaschinen und Archivverfilmung ab dem 5. Berufsjahr
- Datentypist/Codierer 17,04
- Phonotypist
- Fernschreiber ab dem 7. Berufsjahr
- Telefonist
17,80
- Registratoren
- Expedienten
- Materiallageristen
- Hausmeister
- Kraftfahrer
- Arbeitnehmer an umfangreichen technischen
Sicherheitseinrichtungen
- Empfangspersonal
- Büfett- und Bedienungspersonal mit erhöhten
Anforderungen
- Beiköche
4 Tätigkeiten, die Kenntnisse und/oder - Kontoführer/Disponenten 16,19
Fertigkeiten erfordern, wie sie in der - Schalterangestellte mit Bedienungstätigkeit
Regel durch eine abgeschlossene - Kassierer an Meinen Kassen mit einfachem ab dem 3. Berufsjahr
Berufsausbildung oder durch eine um Kassenverkehr 17,02
entsprechende Berufserfahrung - Sachbearbeiter in der. Belegaufbereitung, im
ergänzte Zweckausbildung oder Zahlungs-, Überweisungs- und Abrechnungsverkehr ab dem 5. Berufsjahr
längere Einarbeitung erworben werden - Arbeitnehmer in Kredit-, Wertpapier-, Auslands- und 17,82
Stabsabteilungen (z. B. Personal-, Organisations-,
Rechtsabteilung, Rechnungswesen) ab dem 7. Berufsjahr
- Arbeitnehmer in der EDV-Arbeitsnachbereitung mit
18,64
Kontrolltätigkeit
- Operator-Assistenten
- Band- und Magnetplattenverwalter
- Datentypist/Codierer mit schwierigen Arbeiten
und/oder Prüfarbeiten
- Stenotypist
- Phonotypist mit erhöhten Anforderungen
- Fernschreiber mit erhöhten Anforderungen
- Telefonist mit erhöhten Anforderungen
- Materialverwalter
- Handwerker/Facharbeiter
Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1100
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in Euro
abschließende Beispiele
- Hausmeister mit erhöhten Anforderungen
- Kraftfahrer mit erhöhten Anforderungen
- Beiköche mit erhöhten Anforderungen
5 Tätigkeiten, die gründliche oder - Kontoführer/Disponenten mit schwierigeren Arbeiten 16,85
vielseitige Kenntnisse erfordern, wie oder mit beratender Tätigkeit
sie in der Regel auf dem in Gruppe 4 - Schalterangestellte mit beratender Tätigkeit ab dem 3. Berufsjahr
angegebenen Wege - ergänzt durch - Kassierer 17,77
weitere Berufserfahrung, - Sachbearbeiter mit erhöhten Anforderungen in der
Berufsfortbildung oder die Aneignung Belegaufbereitung, im Zahlungs-, ab dem 5. Berufsjahr
zusätzlicher Kenntnisse im jeweiligen - Überweisungs- und Abrechnungsverkehr sowie in der 18,67
Sachgebiet - erworben werden Datenerfassung
- Sachbearbeiter mit einfacheren Tätigkeiten in Kredit-, ab dem 7. Berufsjahr
Wertpapier-, Auslands- und 19,62
- Stabsabteilungen
- Sachbearbeiter mit einfachen Tätigkeiten in der EDV-
Arbeitsvorbereitung
- Arbeitnehmer in der EDV-Nachbereitung mit erhöhten
Anforderungen (z. B. Abstimmungstätigkeit)
- Peripherie-Operators
- Datenarchivare
- Stenotypist mit erhöhten Anforderungen
- Fremdsprachen-Stenotypist
- Fernschreiber mit besonderen Anforderungen
- Sekretär
- Leiter von Registraturen, Expeditionen und
Materialverwaltungen
- Handwerker/Facharbeiter mit hochwertigen Arbeiten
- Leiter gewerblicher Arbeitsgruppen (auch
Hausmeister)
- Botenmeister
- Köche
6 Tätigkeiten, die vertiefte gründliche - Schalterangestellte/Kontoführer/Disponenten mit 18,71
und/oder vielseitige Kenntnisse abschließender Beratung für bestimmte Sparten wie
voraussetzen und deren Ausführung in programmierte Kredite bzw. Dienstleistungen ab dem 5. Berufsjahr
begrenztem Umfang eigene - Kassierer mit erhöhten Anforderungen 19,85
Entscheidungen erfordern - Gruppenleiter in der Belegaufbereitung, im Zahlungs-,
Überweisungs-, Abrechnungsverkehr sowie in der ab dem 7. Berufsjahr
Datenerfassung 20,99
- Sachbearbeiter in Kredit-, Wertpapier-, Auslands- und
Stabsabteilungen
- Sachbearbeiter in der EDV-Arbeitsvorbereitung
- Leiter der EDV-Nachbereitung
- Konsol-Operators
- Datenarchivare mit erhöhten Anforderungen
- Fremdsprachen-Stenotypistinnen mit erhöhten
Anforderungen
- Sekretär mit erhöhten Anforderungen
- Leiter von Schreibdiensten
- Leiter größerer Registraturen, Expeditionen,
Materialverwaltungen, FS-Stellen und gewerblicher
Arbeitsgruppen
- Arbeitnehmer mit Verantwortung für hochwertige
technische Anlagen
- Erste Köche
- Küchenleiter
7 Tätigkeiten, die umfassende - Kundenberater 21,21
Kenntnisse voraussetzen und deren - Leiter von Zahlstellen
Ausführung überwiegend eigene - Kassierer mit bes. Anforderungen (wie Gelddisposition ab dem 7. Berufsjahr
Entscheidungen und ein für angeschlossene Stellen, Fremdsprachen) 22,62
entsprechendes Maß an - Gruppenleiter in der Belegaufbereitung, im Zahlungs-,
Verantwortung erfordern Überweisungs-, Abrechnungsverkehr sowie in der
Datenerfassung in großen Stellen
- Sachbearbeiter mit erhöhten Anforderungen in Kredit-,
Wertpapier-, Auslands- und
- Stabsabteilungen sowie in Außenstellen
- Hauptamtliche Ausbilder
- Sachbearbeiter mit erhöhten Anforderungen in der
EDV-Arbeitsvorbereitung
- Erste Operators
Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1101
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in Euro
abschließende Beispiele
- Konsol-Operators mit erhöhten Anforderungen
- Schichtleiter
- Programmierer-Assistent
- EDV-Organisations-Assistent
- Sekretär in besonderer Vertrauensstellung
- Leiter großer Schreibdienste
- Arbeitnehmer mit Verantwortung für hochwertige
technische Anlagen in Großbetrieben
- Küchenleiter in Großbetrieben
- Wirtschaftsleiter
8 Tätigkeiten, die besondere - Kundenberater mit erhöhten Anforderungen (z. B. 24,46
Anforderungen an das fachliche Spezialberatung im Individualgeschäft)
Können stellen und/oder mit erhöhter - Leiter kleinerer Geschäfts-/Zweigstellen
Verantwortung verbunden sind - Hauptkassierer (in größeren Stellen)
- Sachbearbeiter mit besonderen Anforderungen in
Kredit-, Wertpapier-, Auslands- und Stabsabteilungen
sowie in Außenstellen
- Revisoren mit selbstständiger, vielseitiger
Prüfungstätigkeit
- Hauptamtliche Ausbilder mit erhöhten Anforderungen
(z. B. in der Fort- und Weiterbildung)
- Sachbearbeiter mit besonderen Anforderungen in der
EDV-Arbeitsvorbereitung (z. B. Steuerung von
komplexen Systemen)
- Programmierer
- EDV-Organisatoren
- Schichtleiter mit erhöhten Anforderungen
- Sekretärinnen der Geschäftsleitung großer Banken
- Wirtschaftsleiter in Großbetrieben
9 Tätigkeiten, die sich durch - Kundenberater mit besonderen Anforderungen 28,03
Schwierigkeit und/oder Verantwortung - Geschäfts-/Zweigstellenleiter
offenbar über Gruppe 8 hinausheben. - Schichtleiter mit besonderen Anforderungen
Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1102
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung
C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 16 Bankleistungen
66110000-4 Bankdienstleistungen
66112000-8 Einlagengeschäft
66113000-5 Kreditgewährung
66115000-9 Internationaler Zahlungstransfer
66180000-5 Währungsumtausch
66600000-6 Finanzen und Liquiditätssteuerung
Entgelttabelle Nr. 16 Bankenleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1103
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 17
Abfall- und Entsorgungswirtschaft
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
die Abfall- und Entsorgungswirtschaft zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung
des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 30 % in den EG 1 bis 9b und
15 % in den EG 9c bis 15 an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu
berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand Mai 2025.
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1104
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
3.1 Tätigkeitsmerkmale und Eingruppierung
3.1.1 Allgemeine Tätigkeitsmerkmale
• EG 1: einfachste Tätigkeiten
Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, zum Beispiel
– Essens- und Getränkeausgeber,
– Garderobenpersonal,
– Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich,
– Reiniger in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks,
– Wärter von Bedürfnisanstalten,
– Servierer,
– Hausarbeiter,
– Hausgehilfen,
– Boten (ohne Aufsichtsfunktion).
• EG 2 bis 9a: handwerkliche Tätigkeiten
o EG 2
Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten (Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor-
oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze
Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen
Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche
erforderlich sind.)
o EG 3
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 2 heraushebt, dass sie eine
eingehende fachliche Einarbeitung erfordert.
o EG 4
▪ Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren, die in ihrem
oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
▪ Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten (Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die
mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der EG 3 erfordern. Danach
müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das fachliche
Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was
üblicherweise von Beschäftigten der EG 3 verlangt werden kann.)
o EG 5
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder
einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
o EG 6
Beschäftigte der EG 5, die hochwertige Arbeiten verrichten (Hochwertige Arbeiten sind
Arbeiten, die an das Überlegungsvermögen und das fachliche Geschick der/des
Beschäftigten Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was
üblicherweise von Beschäftigten der EG 5 verlangt werden kann.)
o EG 7
Beschäftigte der EG 5, die besonders hochwertige Arbeiten verrichten (Besonders
hochwertige Arbeiten sind Arbeiten, die neben vielseitigem, hochwertigem fachlichen
Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit erfordern.)
o EG 8
Beschäftigte der EG 5, deren Tätigkeiten in einem landesbezirklichen Tarifvertrag
abschließend aufgeführt sind.
o EG 9a
Beschäftigte der EG 5, deren Tätigkeiten in einem landesbezirklichen Tarifvertrag
abschließend aufgeführt sind.
Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand Mai 2025.
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1105
• EG 2 bis 12 Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst
Buchhaltereidienst bezieht sich nur auf Tätigkeiten von Beschäftigten, die mit kaufmännischer
Buchführung beschäftigt sind.
o EG 2
Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten (Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor-
oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze
Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen
Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche
erforderlich sind.)
o EG 3
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 2 heraushebt, dass sie eine
eingehende fachliche Einarbeitung erfordert.
o EG 4
▪ Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 3 heraushebt, dass sie mindestens
zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert (Gründliche Fachkenntnisse
erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder
technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.)
▪ Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die
mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der EG 3 erfordern. Danach
müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das fachliche
Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was
üblicherweise von Beschäftigten der EG 3 verlangt werden kann.)
o EG 5
▪ Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und
entsprechender Tätigkeit.
▪ Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert (Gründliche
Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres
kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.)
o EG 6
Beschäftigte der EG 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige
Fachkenntnisse erfordert, sowie Beschäftigte der EG 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit
vielseitige Fachkenntnisse erfordert (Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse
brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung (des Betriebes), bei der die/der
Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis der/des Beschäftigten muss aber so
gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse
ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.)
o EG 7
Beschäftigte der EG 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige
Leistungen erfordert (Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten
Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter
Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese
Anforderung nicht erfüllen.)
o EG 8
Beschäftigte der EG 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige
Leistungen erfordert (Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten
Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter
Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese
Anforderung nicht erfüllen.)
o EG 9a
Beschäftigte der EG 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert (Selbstständige
Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes
selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen
Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.)
o EG 9b
▪ Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie
sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
▪ Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und
selbstständige Leistungen erfordert (Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten
Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand Mai 2025.
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1106
gegenüber den in den EG 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen
Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)
o EG 9c
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 9b heraushebt, dass sie besonders
verantwortungsvoll ist.
o EG 10
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere
Schwierigkeit und Bedeutung aus der EG 9c heraushebt.
o EG 11
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der
EG 9c heraushebt.
o EG 12
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung
erheblich aus der EG 11 heraushebt.
• EG 13 bis 15
o EG 13
▪ Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
▪ Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der
Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist
wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
o EG 14
▪ Beschäftigte der EG 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
– durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder
– durch das Erfordernis hochwertiger Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben
aus der EG 13 Fallgruppe 1 heraushebt.
▪ Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der
Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist
wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
▪ Beschäftigte der EG 13 Fallgruppe 1, denen mindestens drei Beschäftigte mindestens
der EG 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
o EG 15
▪ Beschäftigte der EG 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich
– durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung sowie
– erheblich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung aus der EG 13
Fallgruppe 1 heraushebt.
▪ Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der
Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist
wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
▪ Beschäftigte mit der EG 13 Fallgruppe 1, denen mindestens fünf Beschäftigte mindestens
der EG 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
3.1.2 Spezielle Tätigkeitsmerkmale
a) Bezügerechner
• EG 5
Berechner von Dienst- oder Versorgungsbezügen, von Entgelten, einschließlich der
Krankenbezüge oder Urlaubsentgelte deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres
kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.)
• EG 6
o Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 5 heraushebt, dass aufgrund der
angegebenen Merkmale Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der
Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbstständig zu errechnen sind.
o Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errechnung und
Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der
Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren erforderlichen Arbeiten und Kontrollen
zur maschinellen Berechnung verantwortlich vornehmen.
• EG 7
Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand Mai 2025.
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1107
o Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 5 heraushebt, dass aufgrund der
angegebenen Merkmale Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte
selbstständig zu errechnen sind und der damit zusammenhängende Schriftwechsel
selbstständig zu führen ist.
o Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errechnung und
Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der
Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren erforderlichen Arbeiten und Kontrollen
zur maschinellen Berechnung verantwortlich vornehmen und den damit
zusammenhängenden Schriftwechsel selbstständig führen.
• EG 9a
o Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 6 Fallgruppe 1 heraushebt, dass
aufgrund der angegebenen tatsächlichen Verhältnisse Entgelte einschließlich der
Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbständig zu errechnen und die damit
zusammenhängenden Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungspflicht in der
Sozialversicherung und der Zusatzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und
Pfändungen) selbstständig auszuführen sind sowie der damit zusammenhängende
Schriftwechsel selbstständig zu führen ist. (Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn
die/der Beschäftigte die Beschäftigungszeit sowie das Tabellenentgelt nach §§ 15 und 16
TVöD bei der Einstellung nicht festzusetzen und Abtretungen und Pfändungen nicht zu
bearbeiten hat.)
o Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 6 Fallgruppe 2 heraushebt, dass
aufgrund der angegebenen tatsächlichen Verhältnisse die für die Errechnung und
Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte, einschließlich der
Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren notwendigen Merkmale und die
sonstigen Anspruchsvoraussetzungen festzustellen ist, die erforderlichen Arbeiten (z.B.
Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zusatzversicherung,
Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen) und Kontrollen zur maschinellen Berechnung
verantwortlich vorzunehmen sind sowie der damit zusammenhängende Schriftwechsel
selbstständig zu führen ist.
o Beschäftigte, denen mindestens drei Beschäftigte mit Tätigkeiten mindestens der EG 6
Fallgruppen 1 oder 2 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
• EG 9b
Beschäftigte, denen mindestens vier Beschäftigte mit Tätigkeiten mindestens der EG 9a
Fallgruppen 1 oder 2 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
b) Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik
Nach Ziffer 3.1.2 b) sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Systemen der Informations- und
Kommunikationstechnik befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung. Zu
diesen Systemen zählen insbesondere informationstechnische Hard- und Softwaresysteme,
Anwendungsprogramme, Datenbanken, Komponenten der Kommunikationstechnik in lokalen IKT-
Netzen und IKT-Weitverkehrsnetzen sowie Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt
werden. Dabei werden Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IKT-Systems erfasst,
also dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, Design, Erstellung, Implementierung, Test,
Integration in die operative Umgebung, Produktion, Optimierung und Tuning, Pflege,
Fehlerbeseitigung und Qualitätssicherung. Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der
Informationssicherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale. Da mit den
informationstechnischen Systemen in der Regel Produkte oder Services erstellt werden, gelten die
nachfolgenden Tätigkeitsmerkmale auch für die Beschäftigten in der Produktionssteuerung und im
IKT-Servicemanagement. Nicht unter Ziffer 3.1.2 b) fallen Beschäftigte, die lediglich IKT-Systeme
anwenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informations- und
Kommunikationstechnik schaffen und sich die informationstechnischen Spezifikationen von den
IKT-Fachleuten zuarbeiten lassen.
• EG 6
o Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z.B.
Fachinformatikerinnen und -Informatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung oder
Systemintegration, Technische Systeminformatikerinnen und -Informatiker, IT-System-
Kaufleute oder IT-Systemelektronikerinnen und -elektroniker) und entsprechender Tätigkeit
sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand Mai 2025.
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1108
o Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert. (Gründliche
Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres
kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises. Die gründlichen
und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung
[des Betriebes], bei der die/der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis der/des
Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und
vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden
• EG 7
Beschäftigte der EG 6, die ohne Anleitung tätig sind.
• EG 8
Beschäftigte der EG 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum
erfordert.
• EG 9a
Beschäftigte der EG 8, deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.
• EG 9b
Beschäftigte der EG 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert (Umfassende
Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in der EG 9a geforderten Fachkenntnissen eine
Steigerung der Tiefe und der Breite nach.
• EG 10
o Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z.B. in der Fachrichtung
Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund
gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
o Beschäftigte der EG 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den
Gestaltungsspielraum in EG 8 hinausgeht.
• EG 11
o Beschäftigte der EG 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere
Leistungen aus der EG 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren
Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt
oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
o Beschäftigte der EG 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der EG 10
heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche
Weisungsbefugnis beinhalten.)
• EG 12
o Beschäftigte der EG 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren
Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder
durch Spezialaufgaben aus der EG 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
o Beschäftigte der EG 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren
Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus
der EG 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
o Beschäftigte der EG 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch
ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT Gruppe bestellt sind und denen
mindestens
▪ zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der EG 11 oder
▪ drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der EG 10 durch ausdrückliche Anordnung
ständig unterstellt sind.
• EG 13
o Beschäftigte der EG 12 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch
das Maß der Verantwortung erheblich aus der EG 12 Fallgruppe 2 heraushebt.
o Beschäftigte der EG 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch
ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT Gruppe bestellt sind und denen
mindestens
▪ zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der EG 12 oder
▪ drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der EG 11 durch ausdrückliche Anordnung
ständig unterstellt sind.
c) Ingenieurinnen und Ingenieure
Ingenieure sind Beschäftigte, die einen erfolgreichen Abschluss eines technisch-
ingenieurwissenschaftlichen Studiengangs im Sinne der Nr. 4 der grundsätzlichen
Eingruppierungsregelungen einschließlich der Fachrichtungen Gartenbau, Landschaftsplanung/-
Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand Mai 2025.
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1109
architektur oder Landschaftsgestaltung oder der Fachrichtung Forstwirtschaft nachweisen. Die
Tätigkeitsmerkmale der Fallgruppen 2 der Ziffer 3.1.1 Punkt 4 (EG 13 bis 15) finden auch auf
Ingenieure im Sinne der Nr. 1 Anwendung; Nr. 1 Satz 4 der grundsätzlichen
Eingruppierungsregelungen bleibt unberührt.
• EG 10
Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund
gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
• EG 11
o Beschäftigte der EG 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere
Leistungen aus der EG 10 heraushebt.
o Beschäftigte der EG 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der EG 10
heraushebt.
• EG 12
o Beschäftigte der EG 11 Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit
sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch
künstlerische oder Spezialaufgaben aus der EG 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
o Beschäftigte der EG 11 Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit
sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder
Spezialaufgaben aus der EG 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
• EG 13
Beschäftigte der EG 12 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch
das Maß der Verantwortung erheblich aus der EG 12 Fallgruppe 2 heraushebt.
d) Meister
Meister sind Beschäftigte, die eine Meisterprüfung auf Grundlage der Handwerksordnung oder des
Berufsbildungsgesetzes aufbauend auf einer einschlägigen mindestens dreijährigen Ausbildung
bestanden haben. Die Voraussetzung der Meisterprüfung ist auch erfüllt, wenn diese auf einer
früheren Ausbildung mit einer kürzeren Ausbildungsdauer aufbaut.
• EG 8
Meister mit entsprechender Tätigkeit.
• EG 9a
o Beschäftigte der EG 8, die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder
Betriebe) zu beaufsichtigen haben, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind,
oder die an einer besonders wichtigen Arbeitsstätte mit einem höheren Maß von
Verantwortlichkeit beschäftigt sind.
o Gärtnermeister der EG 8, die besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigen haben,
in denen Gärtner mit abgeschlossener Berufsausbildung beschäftigt werden, oder deren
Tätigkeit sich dadurch aus der EG 8 heraushebt, dass sie in einem besonders bedeutenden
Arbeitsbereich mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit auszuüben ist.
• EG 9b
o Beschäftigte der EG 9a Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die
Bedeutung des Aufgabengebietes sowie durch große Selbstständigkeit wesentlich aus der EG
9a Fallgruppe 1 heraushebt.
o Beschäftigte der EG 9a Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die
Bedeutung ihres Aufgabengebietes sowie durch große Selbstständigkeit wesentlich aus der
EG 9a Fallgruppe 2 heraushebt.
• EG 9c
Meister mit besonders verantwortungsvoller Tätigkeit als Leiterinnen oder Leiter von großen
und vielschichtig strukturierten Instandsetzungsbereichen oder mit vergleichbarer Tätigkeit, die
wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe der Verantwortung ebenso zu bewerten
ist.
e) Techniker
Staatlich geprüfte Techniker sind Beschäftigte, die nach dem Berufsordnungsrecht diese
Berufsbezeichnung führen.
• EG 8
Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die
aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
• EG 9a
Beschäftigte der EG 8, die selbstständig tätig sind.
Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand Mai 2025.
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1110
• EG 9b
Beschäftigte der EG 9a, die schwierige Aufgaben erfüllen.
f) Vorlesekräfte für Blinde
• EG 5
Vorlesekräfte für Blinde.
• EG 6
Vorlesekräfte für Blinde mit schwierigerer Tätigkeit.
3.1.3 besondere Tätigkeitsmerkmale
a) Laboranten
Den Laboranten mit Abschlussprüfung werden milchwirtschaftliche Laboranten mit
verwaltungseigener Abschlussprüfung gleichgestellt, wenn die nach der Ausbildungs- und
Prüfungsordnung vorgesehene Ausbildungszeit mindestens drei Jahre beträgt.
• EG 3
Beschäftigte ohne Abschlussprüfung in der Tätigkeit von Laborantinnen und Laboranten.
• EG 5
o Laborantinnen und Laboranten mit Abschlussprüfung und entsprechender Tätigkeit.
o Beschäftigte der EG 3, die sich durch schwierigere Tätigkeiten aus der EG 3 herausheben.
• EG 6
Beschäftigte der EG 5 Fallgruppe 1; deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 5 heraushebt,
dass sie besondere Leistungen erfordert.
• EG 8
Beschäftigte der EG 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich dadurch aus der EG 6 heraushebt,
dass sie selbstständige Leistungen erfordert.
b) Beschäftigte in Magazinen und Lagern
• EG 3
Magazin-, Lager- und Lagerhofvorsteherinnen und -Vorsteher.
• EG 5
o Beschäftigte der EG 3 mit einschlägiger mindestens dreijähriger Ausbildung.
o Beschäftigte der EG 3 mit besonderer Verantwortung in besonders wertvollen Lagern.
• EG 6
Beschäftigte der EG 5 Fallgruppe 1 mit besonderer Verantwortung in besonders wertvollen
Lagern.
c) Technische Assistentinnen und Assistenten sowie Chemotechnikerinnen und –Techniker
• EG 6
Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung (z.B. chemisch-technische Assistenten,
physikalisch-technische Assistenten, landwirtschaftlich-technische Assistenten,
lebensmitteltechnische Assistenten) und staatlich geprüfte Chemotechniker mit entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer
Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
• EG 8
Beschäftigte der EG 6, die schwierige Aufgaben erfüllen.
• EG 9a
Beschäftigte der EG 8, die zu mindestens einem Viertel verantwortlichere Tätigkeiten verrichten.
• EG 9b
o Beschäftigte der EG 6, die als Lehrkräfte an staatlich anerkannten Lehranstalten für
technische Assistentinnen und Assistenten eingesetzt sind.
o Beschäftigte der EG 6, die schwierige Aufgaben erfüllen, die ein besonders hohes Maß an
Verantwortlichkeit erfordern.
• EG 10
Beschäftigte der EG 9b Fallgruppe 1, deren Tätigkeit besondere Kenntnisse und Erfahrungen
erfordert.
Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand Mai 2025.
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1111
3.2 Entgeltübersicht
EG ggf. weitere Anforderungen bzw. nicht abschließende Beispiele Entgelt in Euro
1 Grundentgelt 14,28 *
Ab dem 3. Jahr in der Tätigkeit 14,28 *
Ab dem 10. Jahr in der Tätigkeit 14,61
2 Grundentgelt 15,28
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 16,77
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 18,13
3 Grundentgelt 16,35
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 17,86
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 19,04
4 Grundentgelt 16,58
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 18,66
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 19,84
5 Grundentgelt 17,33
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 19,20
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 20,74
6 Grundentgelt 18,00
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 19,96
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 21,54
7 Grundentgelt 18,31
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 20,55
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 22,18
8 Grundentgelt 19,42
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 21,47
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 23,21
9a Grundentgelt 20,41
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 22,90
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 26,25
9b Grundentgelt 21,11
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 23,49
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 27,82
9c Grundentgelt 22,41
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 25,68
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 29,48
10 Grundentgelt 23,05
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 26,79
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 31,36
11 Grundentgelt 23,86
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 28,20
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 33,60
12 Grundentgelt 24,68
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 29,95
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 36,80
13 Grundentgelt 27,39
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 31,91
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 37,59
14 Grundentgelt 29,61
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 34,06
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 39,97
15 Grundentgelt 32,57
Ab dem 4. Jahr in der Tätigkeit 37,07
Ab dem 11. Jahr in der Tätigkeit 43,65
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand Mai 2025.
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1112
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B.
CPV-Code, VOB-C/DIN) Beschreibung der Leistung
- nicht abschließend
Entgelttabelle 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft
90000000-7 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
90400000-1 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
90410000-4 Abwassersammlung
90420000-7 Abwasserbehandlung
90430000-0 Abwasserbeseitigung
90440000-3 Reinigung von Klärgruben
90450000-6 Reinigung von Faulbecken
90460000-9 Leerung von Klärgruben oder Faulbecken
90470000-2 Reinigung von Abwässerkanälen
90480000-5 Verwaltung von Kanalisationsnetzen und Abwasseranlagen
90481000-2 Betrieb einer Kläranlage
90490000-8 Überprüfung von Abwasserkanälen und Beratung in Sachen Abwasserbehandlung
90491000-5 Überprüfung von Abwasserkanälen
90492000-2 Beratung in der Abwasserbehandlung
90510000-5 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90511000-2 Abholung von Siedlungsabfällen
90511100-3 Einsammeln von kommunalem Müll
90511200-4 Einsammeln von Hausmüll
90511300-5 Müllsammlung
90511400-6 Altpapiersammlung
90512000-9 Transport von Haushaltsabfällen
90513000-6 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
90513100-7 Hausmüllbeseitigung
90513200-8 Beseitigung von kommunalem Müll
90513300-9 Verbrennung von Siedlungsabfällen
90513400-0 Aschenbeseitigung
90513500-1 Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen
90513600-2 Schlammbeseitigung
90513700-3 Schlammtransport
90513800-4 Schlammbehandlung
90513900-5 Schlammentsorgung
90514000-3 Recycling von Siedlungsabfällen
90522200-4 Beseitigung von verseuchtem Boden
90524000-6 Dienstleistungen für medizinische Abfälle
90524100-7 Einsammlung von Krankenhausabfällen
90524200-8 Beseitigung von Krankenhausabfällen
90524300-9 Beseitigung von biologischen Abfällen
90524400-0 Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen
90530000-1 Betrieb einer Mülldeponie
90531000-8 Verwaltung von Deponien
90533000-2 Verwaltung von Müllhalden
Entgelttabelle Nr. 17 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Stand Mai 2025.
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1113
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 18
Einzelhandel
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von
Einzelhandelsdienstleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaig weitere Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % und für Mehrarbeit ab der
5. Mehrarbeitsstunde in der Woche ein Zuschlag i.H.v. 50 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 18 Einzelhandel Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1114
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in
abschließende Beispiele Euro
1 Angestellte ohne abgeschlossene einschlägige 14,28 *
Berufsausbildung erhalten.
2 Angestellte mit abgeschlossener einschlägiger Verkäufer, Kassierer (auch im SB-Bereich), 14,28 *
Berufsausbildung und Angestellte nach Telefonisten, Steno- und Phonotypist.
Gehaltsgruppe 1 ab 4. Tätigkeitsjahr. Der Angestellte mit einfacher Tätigkeit in Verwaltung,
abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung Warenannahme, Lager, Versand, Reisebüro,
ist gleichgestellt bei Steno- und Phonotypisten die Dekoration (Gestalter/in für visuelles Marketing).
Vorbildung auf einer Vollhandelsschule von 2 Kontrolleure bei Warenausgabe (Packtischen).
Jahren nebst einjähriger praktischer Tätigkeit oder
die mittlere Reife und Vorbildung auf einer
Vollhandelsschule von einem Jahr nebst
halbjähriger praktischer Tätigkeit.
5. Berufsjahr 15,70
6. Berufsjahr 16,87
7. Berufsjahr 19,81
3 Angestellte mit Tätigkeiten, in denen sich Erste Kräfte (z.B. Erstverkäufer und Lagererste, 16,38
Fachkenntnisse und Verantwortung deutlich über auch mit Einkaufsbefugnis) im Verkauf, in
Gruppe 2 hinausheben, soweit ihnen diese Dekoration (Gestalter für visuelles Marketing), in
Tätigkeit selbstständig übertragen wurde. Verwaltung, Warenannahme, Versand,
Reisebüro. Kassierer (auch im SB-Bereich) mit
gehobener Tätigkeit. Telefonisten an
Großanlagen mit mehr als 3 Amtsanschlüssen
bzw. mit qualifizierter Nebentätigkeit. Diese
Tätigkeitsbeispiele sind keine abschließende
Aufzählung.
3./4. Tätigkeitsjahr 17,41
5./6. Tätigkeitsjahr 18,52
ab 7. Tätigkeitsjahr 22,01
4 Angestellte mit selbstständiger Tätigkeit im Substituten, Disponenten,
Rahmen allgemeiner Anweisungen und mit Sortimentskontrolleure, Etagenaufsichten,
Verantwortung für ihren Tätigkeitsbereich. Kassenaufsichten, Hauptkassierer, Direktricen,
Hausmeister, Maschinenmeister, Elektromeister,
Verkaufsstellenverwalter (vergleichbar mit der
Tätigkeit von Substituten).
ohne oder mit in der Regel bis zu 5 unterstellten, festangestellten Vollbeschäftigten einschließlich 19,19
Auszubildenden.
nach zweijähriger Tätigkeit 20,30
nach vierjähriger Tätigkeit 22,06
mit in der Regel mehr als 5 bis zu 9 unterstellten, festangestellten Vollbeschäftigten einschließlich 20,80
Auszubildenden
nach zweijähriger Tätigkeit 21,35
nach vierjähriger Tätigkeit 23,09
mit in der Regel mehr als 9 unterstellten, festangestellten Vollbeschäftigten einschließlich 22,18
Auszubildenden
nach zweijähriger Tätigkeit 23,31
nach vierjähriger Tätigkeit 25,49
5 Angestellte in leitender Stellung mit Abteilungsleiter, Einkäufer, Oberaufsichten
Anweisungsbefugnissen und mit entsprechender (Hausaufsichten), Büroleiter (Bürochef),
Verantwortung für ihren Tätigkeitsbereich. Filialrevisoren, Hausinspektoren, Leiter von
technischen Abteilungen (technische Leiter)
Leiter von Warenannahmeabteilungen, Leiter der
Versandabteilung, Leiter der
Dekorationsabteilung (Chefdekorateur),
Ausbildungsleiter, Reisebüroleiter,
Verkaufsstellenleiter, Atelierleiter.
ohne oder mit in der Regel bis zu 5 unterstellten festangestellten Vollbeschäftigten einschließlich
Auszubildenden.
1.-3. Tätigkeitsjahr 21,63
4.-6. Tätigkeitsjahr 23,19
nach 6. Tätigkeitsjahr 24,66
Entgelttabelle Nr. 18 Einzelhandel Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1115
mit in der Regel mehr als 5 bis zu 9 unterstellten, festangestellten Vollbeschäftigten einschließlich
Auszubildenden
1.-3. Tätigkeitsjahr 23,80
4.-6. Tätigkeitsjahr 25,10
nach 6. Tätigkeitsjahr 28,25
mit in der Regel mehr als 9 unterstellten, festangestellten Vollbeschäftigten einschließlich
Auszubildenden
1.-3. Tätigkeitsjahr 25,67
4.-6. Tätigkeitsjahr 28,03
nach 6. Tätigkeitsjahr 32,85
6 Arbeiter mit Tätigkeiten, die ohne handwerkliche Auszeichner, Abfüller, Abpacker, Abwieger, 15,13
Vor- und Ausbildung ausgeführt werden, die aber Raumpfleger, Küchenhilfen, Boten,
a) gewisse Fertigkeiten, besondere Fahrstuhlführer, Fotolaboranten, Hilfen in
Geschicklichkeit, Übung oder Erfahrung Imbissecken, Milchbars usw.
erfordern.
b) in der Regel schwerere oder verantwortlichere Beifahrer, Büfettkraft, Fahrstuhlführer, die be- 16,79
Arbeiten erfordern. und entladen, Lagerarbeiter, Packer, Pförtner,
Spülhilfen
c) in der Regel schwerere oder verantwortlichere Hubstapelfahrer, Kraftfahrer, Personalpförtner. 20,79
Arbeiten erfordern.
7 Arbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung, die a) Änderungsschneider in der Damen-und 15,99
im erlernten Beruf beschäftigt sind oder ohne Herrenoberbekleidung, die überwiegend mit
Abschlussprüfung mit mindestens dreijähriger leichten Änderungsarbeiten beschäftigt
Tätigkeit im Beruf. sind. Gardinennäher, Näher, Pelznäher,
Putzmacher
b) Fotolaboranten 17,32
c) Gardinenzuschneider im Atelier, Köche mit 18,69
bis zu vierjähriger einschlägiger praktischer
Tätigkeit, Schneider, die mit schwierigeren
Änderungsarbeiten in der Damen- und
Herrenoberbekleidung beschäftigt sind
Annonceure, Antennenbauer
d) Innendekorateure, Plakatmaler, sonstige 21,15
Betriebshandwerker sowie
Fachhandwerker, Kraftfahrer, Konditoren,
Fleischer, Köche mit mehr als vierjähriger
einschlägiger praktischer Tätigkeit,
Maßschneider
e) Arbeiter, die die Voraussetzungen der EG 7 24,13
d) erfüllen, und denen entweder
Anweisungsbefugnis über mindestens drei
Beschäftigte (Vollbeschäftigte) übertragen
ist oder die hinsichtlich ihrer Leistung
besonders qualifiziert sind, erhalten
8 Bedienungspersonal in Erfrischungs- und 16,17
Restaurationsbetrieben erhalten 12 % des
Umsatzes (Endpreis- inkl. Bedienungsgeld und
Mehrwertsteuer) bzw. mindestens je Stunde
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 18 Einzelhandel Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1116
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) -
Beschreibung der Leistung
nicht abschließend
Entgelttabelle 18 Einzelhandel
55900000-9 Einzelhandelsdienste
Entgelttabelle Nr. 18 Einzelhandel Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1117
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 19
Film- und Fernsehschaffende
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
Film- und Fernsehschaffende zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen
angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend.
Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten
Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) von der 41. bis zur 60. Stunde fällt ein Zuschlag i.H.v.
25 % an. Für jede weitere, darüber hinausgehende Stunde 50 %. Fallen unabhängig
von der vorstehenden Regelung an einem Tag - sofern gesetzlich zulässig - mehr als
12 Stunden Arbeitszeit an, so beträgt der Mehrarbeitszuschlag für die 13. Stunde
60 %, für jede weitere 100 %. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu
berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 19 Film- und Fernsehschaffende Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1118
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in
Euro
1 Regie-Assistenz 40,80
2 2. Regie-Assistenz 24,78
3 Skript Continuity 33,93
4 Herstellungsleitung 69,43
5 Produktionsleitung 52,60
6 Produktionsleitungs-Assistenz 38,68
7 1. Aufnahmeleitung 40,80
8 2. Aufnahmeleitung 30,48
9 Motiv-Aufnahmeleitung 30,48
10 Set AL-Assistenz 24,78
11 Filmgeschäftsführung 39,88
12 Assistenz der Filmgeschäftsführung 30,48
13 Filmbuchhaltung inkl. Kassenführung 30,48
14 Produktions-Sekretariat / Team-Assistenz 29,78
15 Produktionsfahrer (mit Produktionserfahrung) 24,78
16 Kameramann/-frau 82,78
17 Kamera-Schwenker (nicht lichtsetzend) 47,05
18 1. Kamera-Assistenz /OIT (Digital Imaging Technican) 40,53
19 2. Kamera-Assistenz / Daten-Assistenz 30,48
20 Material-Assistenz 30,48
21 Data Wrangler (HD) 30,48
22 Oberbeleuchter 45,78
23 Lichttechniker 34,78
24 Lichtassistenz (mit Produktionserfahrung) 24,78
25 1. Kamerabühne 42,98
26 Kamerabühnen-Assistenz 27,95
27 Schnitt (Filmeditor) 44,53
28 1. Schnitt-Assistenz 27,95
29 2. Schnitt-Assistenz 24,78
30 Szenenbild 50,08
31 Szenenbild-Assistenz 34,83
32 Außen-Requisite 37,68
33 Setrequisite (vorher Innen-Requisite) 33,93
34 Requisite-Assistenz 24,78
35 Location-Scouting 30,48
36 Kostümbild 44,53
37 Kostümbild-Assistenz 32,93
38 Kostümberatung 38,93
39 Garderobe/Gewand 32,15
40 Maskenbild 38,93
41 Ton 45,38
42 Ton-Assistenz 33,93
43 2. Ton-Assistenz 24,78
44 Sounddesign 42,98
45 Standfoto 268
Tagesgage
47 Tänzer (Bei Sololeistung +50) 294
Tagesgage
48 Schauspieler Einstiegsgage für die ersten 5 Drehtage 1.100,00
Einstiegsgage nach 5 Drehtagen 900,00
Entgelttabelle Nr. 19 Film- und Fernsehschaffende Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1119
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 19 Film- und Fernsehschaffende
92111000-2 Film- und Videofilmherstellung
92111100-3 Herstellung von Lehrfilmen und -videofilmen
92111250-9 Herstellung von Informationsfilmen
92111260-2 Herstellung von Informationsvideofilmen
92111300-5 Herstellung von Unterhaltungsfilmen und -videofilmen
92111310-8 Herstellung von Unterhaltungsfilmen
92111320-1 Herstellung von Unterhaltungsvideofilmen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Film- und
92112000-9 Videofilmherstellung
Entgelttabelle Nr. 19 Film- und Fernsehschaffende Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1120
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 20
Filmtheater
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
Filmtheater zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und
zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei
der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 20 Filmtheater Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1121
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in
Euro
1 Filmvorführer bis zu drei Berufsjahre 14,28 *
2 Filmvorführer ab drei Berufsjahren 14,28 *
3 Filmvorführer ab fünf Berufsjahren 14,28 *
4 Kassierer bis zu zwei Berufsjahre 14,28 *
5 Kassierer ab zwei Berufsjahren 14,28 *
6 Platzanweiser, Einlasskontrolleur, Gastronomie (Verkäufer) 14,28 *
bis zu zwei Berufsjahre
7 Platzanweiser, Einlasskontrolleur, Gastronomie (Verkäufer) 14,28*
ab zwei Berufsjahren
8 Servicekraft bis zu zwei Berufsjahre 14,28 *
9 Servicekraft ab zwei Berufsjahren 14,28 *
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 20 Filmtheater Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1122
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) -
Beschreibung der Leistung
nicht abschließend
Entgelttabelle 20 Filmtheater
92130000-1 Filmvorführungen
92140000-4 Videofilmvorführung
Entgelttabelle Nr. 20 Filmtheater Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1123
Anlage
(zu 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 21
Floristik
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
das Floristikgewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend.
Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten
Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 33 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 21 Floristik Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1124
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt
1 Einfache Tätigkeiten, die keine floristische Ausbildung erfordern. 14,28 *
Persönliche Voraussetzung: Ungelernte Arbeitskräfte
2 Einfache floristische- und Verkaufstätigkeiten, die nach eingehender Anweisung 14,28 *
ausgeübt werden.
Persönliche Voraussetzung: Angelernte Arbeitskräfte mit floristischen
Grundkenntnissen, bzw. -fertigkeiten
3 Floristische Tätigkeiten, die weitergehende Kenntnisse und Erfahrungen 16,57
voraussetzen und im Rahmen allgemeiner Anweisungen selbständig ausgeübt
werden.
Persönliche Voraussetzung: Abschlussprüfung Florist
4 Qualifizierte kaufmännische und floristische Tätigkeiten, die im Rahmen 17,51
allgemeiner Anweisungen für einen oder wenige Aufgabenbereiche mit
Dispositions-, Weisungs- und Aufsichtsbefugnis versehen sind bzw. selbständig
ausgeübt werden und entsprechende weitergehende Kenntnisse erfordern.
Unterweisung von Floristen und Auszubildenden; vorübergehende selbständige
Leitung des Betriebes und Filialleiter.
Persönliche Voraussetzung: Floristenmeisterprüfung oder Staatl.
Abschlussprüfung Weihenstephan oder Abschlussprüfung Florist
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 21 Floristik Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1125
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 21 Floristik
77330000-2 Dienstleistungen im Bereich Floristik
Entgelttabelle Nr. 21 Floristik Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1126
Anlage
(zu 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 22
Fotomaterialverarbeitende Betriebe
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
fotomaterialverarbeitende Betriebe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend.
Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten
Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 30 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1127
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in
nicht abschließende Beispiele Euro
1 Einfache Tätigkeiten, die ohne Kenntnisse 14,28 *
nach Anweisung und/oder kurzer
Einarbeitung ausgeführt werden können
(Einarbeitungszeit bis zu einer Woche) und
in höchstens zwei verschiedenen
Tätigkeitsbereichen erfolgen.
2 Einfache Tätigkeiten, die begrenzte 14,28 *
Kenntnisse und Fertigkeiten aufgrund
Einarbeitung (bis zu einem Monat) erfordern
oder in mehr als zwei verschiedenen
Tätigkeitsbereichen der EG 1 erfolgen.
3 Tätigkeiten qualifizierter Art, die durch 14,28 *
Unterweisung erworbene fachliche
Kenntnisse erfordern und die mit begrenzter
Verantwortung für Betriebsmittel und
Arbeitsprodukt verbunden sind
(Unterweisungszeit bis zu drei Monate).
3a Tätigkeiten qualifizierter Art, die durch 14,28 *
Unterweisung erworbene fachliche
Kenntnisse erfordern und die mit begrenzter
Verantwortung für Betriebsmittel und
Arbeitsprodukt verbunden sind
(Unterweisungszeit ab drei Monate) sowie
über die Voraussetzungen der EG 3
hinausgehen.
4 Tätigkeiten, die eine abgeschlossene 14,28 *
zweijährige Berufsausbildung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf oder eine
entsprechende Berufserfahrung (in der
Regel mehr als zwei Jahre) und
Maschinenkenntnis erfordern und mit
Verantwortung für Betriebsmittel und
Arbeitsprodukt verbunden sind.
5 Tätigkeiten, die eine abgeschlossene 15,61
dreijährige Berufsausbildung in einem
anerkannten einschlägigen
Ausbildungsberuf erfordern oder
Tätigkeiten, für die eine über die EG 4
zusätzlich erworbene Berufserfahrung (in
der Regel mehr als drei Jahre) erforderlich
ist.
6 Tätigkeiten schwieriger Art, deren 17,88
Ausführung Fertigkeiten und Kenntnisse
erfordern, die deutlich über diejenigen der
EG 5 hinausgehen.
7 Saisonkräfte 14,28 *
Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1128
K1 Angestellte, die überwiegend schematische und mechanische Arbeiten ausführen, für
die eine gewisse Fertigkeit, aber keine Berufsvorbildung erforderlich ist
(Einweisungszeit bis zu 6 Monaten).
bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 14,28 *
(nach der Ausbildung)
über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 14,28 *
der Ausbildung)
über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 14,28 *
der Ausbildung)
K2 Aufgaben qualifizierter Art aus verschiedenen Aufgabenbereichen, die fundierte
Fachkenntnisse und Berufserfahrung erfordern, wie sie i. d. R. durch eine einschlägige
und anerkannte zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung erworben werden.
bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 14,28 *
(nach der Ausbildung)
über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 14,28 *
der Ausbildung)
über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 14,28 *
der Ausbildung)
K2a Aufgaben, die eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem anerkannten
einschlägigem Ausbildungsberuf erfordern und die Kenntnisse über Zusammenhänge
in angrenzenden Aufgabenbereichen voraussetzen oder Aufgaben, für die eine über
die EG K 2 zusätzlich erworbene Berufserfahrung (in der Regel mehr als zwei Jahre)
erforderlich ist.
bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 14,28 *
(nach der Ausbildung)
über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 14,28 *
der Ausbildung)
über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 15,53
der Ausbildung)
K3 Aufgaben, die eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem anerkannten
einschlägigen Ausbildungsberuf erfordern und die Kenntnisse über Zusammenhänge
in angrenzenden Aufgabenbereichen voraussetzen oder Aufgaben, für die eine über
die EG K 2 zusätzlich erworbene Berufserfahrung (in der Regel mehr als zwei Jahre)
erforderlich ist.
Angestellte, die auf allgemeine Anweisung schwierige Arbeiten selbstständig erledigen.
bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 14,28 *
(nach der Ausbildung)
über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 15,09
der Ausbildung)
über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 16,68
der Ausbildung)
K4 Aufgaben, die eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem anerkannten
einschlägigen Ausbildungsberuf erfordern und die Kenntnisse über Zusammenhänge
in angrenzenden Aufgabenbereichen voraussetzen, oder Aufgaben, für die eine über
die EG K2a zusätzlich erworbene Berufserfahrung (in der Regel mehr als zwei Jahre)
erforderlich ist.
Angestellte, die auf allgemeine Anweisung schwierige Arbeiten selbstständig erledigen.
bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 15,70
(nach der Ausbildung)
Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1129
über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 17,54
der Ausbildung)
über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 19,74
der Ausbildung)
K5 Aufgaben, die eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem anerkannten
einschlägigen Ausbildungsberuf erfordern und die Kenntnisse über Zusammenhänge
in angrenzenden Aufgabenbereichen voraussetzen oder Aufgaben, für die eine über
die EG K3 zusätzlich erworbene Berufserfahrung (in der Regel mehr als zwei Jahre)
erforderlich ist.
Angestellte mit Tätigkeiten, die in der selbstständigen und verantwortlichen Erledigung
kaufmännischer Aufgaben mit Entscheidungsbefugnissen bestehen.
bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 18,32
(nach der Ausbildung)
über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 20,15
der Ausbildung)
über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 22,76
der Ausbildung)
K6 Schwieriges und komplexes übertragenes Aufgabengebiet, das umfangreiche
Fachkenntnisse sowie langjährige systematische Einarbeitung/praktische Erfahrung
erfordert und das umfangreiche Fachkenntnisse über Zusammenhänge in
angrenzenden Aufgabengebieten voraussetzt.
bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 20,71
(nach der Ausbildung)
über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 23,08
der Ausbildung)
über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 25,46
der Ausbildung)
K7 Schwieriges und komplexes übertragenes Aufgabengebiet, das umfangreiche Theorie-
und Fachkenntnisse sowie langjährige systematische Einarbeitung/praktische
Erfahrung erfordert und das umfangreiche Theorie- und Fachkenntnisse über
Zusammenhänge in angrenzenden Aufgabengebieten voraussetzt.
bis unter 2 Jahre Beschäftigungszeit 23,08
(nach der Ausbildung)
über 2 Jahre Beschäftigungszeit (nach 25,63
der Ausbildung)
über 4 Jahre Beschäftigungszeit (nach 28,18
der Ausbildung)
K8 Saisonkräfte 14,28 *
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1130
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - nicht
Beschreibung der Leistung
abschließend
Entgelttabelle 22 Fotomaterialverarbeitung
79962000-5 Filmentwicklung
Entgelttabelle Nr. 22 Fotomaterialverarbeitende Betriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1131
Anlage
(zu 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 23
Friseurhandwerk
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
das Friseurhandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
Entgelttabelle Nr. 23 Friseurhandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1132
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in
abschließende Beispiele Euro
1 Young Stylist Hierzu gehören die vom Betrieb aufgerufenen 14,28 *
Basistechniken, wie Damen- und
Erwartet werden fachliche Tätigkeiten mit Herrenhaarschnitt mit Frisurengestaltung;
wechselnden Anforderungen, die nach Beherrschen von Frisier- und
Anweisung in Teilbereichen oder Dauerwellgrundtechniken; Grundtechniken bei
selbstständig im Rahmen des der Farbveränderung und Erstellen von
Salonangebots ausgeführt werden. einfachen Rezepturen; Beratung zu allen
vorgenannten Positionen.
2 Stylist Hierzu gehören unter anderem: Haarschnitte 14,28 *
und Schnittkombinationen sowie Erstellen von
Voraussetzung ist eine gute fachliche typ- und trendgerechten Frisuren; Basiswissen
Qualifikation. Erwartet werden über die in Langhaartechnik, Haarersatz und eventuell
EG 1 hinausgehende Fähigkeiten mit Haarverlängerung; Beherrschen von
wechselnden Anforderungen sowie individuellen, kreativen und frisurengerechten
selbstständiges Beraten und Arbeiten in Dauerwelltechniken; Kenntnisse der
allen Teilbereichen des Salonangebots. Farbenlehre und Farbanalyse sowie sicheres
Erstellen von Farbrezepturen; Beherrschen
moderner Strähnentechniken Beherrschen der
Anwendung und Auswahl von
hautkosmetischen Produkten für Pflege und
Make-up; Dekor; aktive Gestaltung von
Nägeln; Fach-und typgerechte Beratung in
allen Fachbereichen.
3 Top-Stylist Erwartet werden eine sehr gute fachliche 14,28 *
Qualifikation, sicheres und selbstständiges
Für Arbeitnehmer - auch mit Arbeiten und Beraten in allen im Salon
Meisterprüfung im Friseurhandwerk - angebotenen Leistungen. Hierzu gehören
ohne Führungsfunktionen. unter anderem die Teilnahme an inner- und
außerbetrieblichen Fort-und
Weiterbildungsmaßnahmen.
4 Master-Stylist Für Arbeitnehmer mit Meisterprüfung, die die 14,28 *
Anforderungen der EG 3 erfüllen und sich
(Meister in der Funktion als Betriebsleiter, durch besondere Leistungen und
Geschäftsführer) nachgewiesener Qualifizierungen, die im
Betrieb abgerufen werden, herausheben oder
denen die alleinige verantwortliche Ausbildung
der Auszubildenden übertragen ist.
5 Master-Stylist 16,30
Für Arbeitnehmer, die die
Voraussetzungen der EG 4 erfüllen und
als betriebsleitende Meister in
Friseursalons beschäftigt werden, deren
Inhaber nicht die Meisterprüfung abgelegt
hat oder nicht im Besitz der Befugnis zur
Ausbildung der Auszubildenden ist, oder
die vom Arbeitgeber als Vertreter des
Betriebsinhabers regelmäßig und
dauerhaft in dieser Funktion eingesetzt
werden.
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 23 Friseurhandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1133
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 23 Friseurhandwerk
98320000-2 Dienstleistungen von Friseur- und Kosmetiksalons
98321000-9 Dienstleistungen von Friseursalons
98321100-0 Dienstleistungen von Herrensalons
98322000-6 Dienstleistungen im Bereich Schönheitspflege
98322100-7 Dienstleistungen von Kosmetiksalons, einschließlich Maniküre und Pediküre
98322110-0 Dienstleistungen von Kosmetiksalons
98322120-3 Maniküre
98322130-6 Pediküre
98322140-9 Schminken
Entgelttabelle Nr. 23 Friseurhandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1134
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 24
Galvaniseure, Graveure und Metallbildner
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
Galvaniseure, Graveure und Metallbinder zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der
Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der
Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten
Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 24 Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1135
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt
abschließende Beispiele in Euro
1 Einfache Tätigkeiten, die ohne Vorkenntnisse 14,28 *
nach kurzer Einweisung ausgeführt werden
können.
2 Einfache Tätigkeiten, die eine Einarbeitung von 14,49
mindestens 1 Monat erfordern.
3 Einfache Tätigkeiten, die eine Einarbeitung von 15,44
mindestens 2 Monaten erfordern.
4 Einfache Tätigkeiten, die eine Einarbeitung von 16,25
mindestens 3 Monaten erfordern.
5 Einfache Tätigkeiten, die eine Einarbeitung von Qualifikation: längere fachbezogen praktische 17,02
mindestens 6 Monaten erfordern. Berufserfahrung oder einschlägige Berufsausbildung
ohne Abschluss
6 Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fähigkeiten Fachbezogene oder artverwandte gewerbliche oder 17,86
erfordern, wie sie im Allgemeinen durch eine kaufmännische Ausbildung mit Abschluss oder ein durch
fachbezogene abgeschlossene mehrjährige Berufspraxis und Qualifizierung im
Berufsausbildung vermittelt werden. Tätigkeitsbereich erreichter, gleichwertiger
Kenntnisstand, der einen Einsatz als Fachkraft möglich
macht.
7 Tätigkeiten, die selbständig nach allgemeinen Fachbezogene oder artverwandte gewerbliche oder 19,29
Anweisungen ausgeführt werden und die kaufmännische Ausbildung mit Abschluss und
Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie zweijähriger Berufserfahrung in der Branche oder
durch eine abgeschlossene fachbezogene Mitarbeiter mit vergleichbarer kaufmännischer bzw.
Berufsausbildung erworben werden. technischer Aufstiegsfortbildung ohne Berufserfahrung
in dieser Funktion.
8 Tätigkeiten, die schwierige Aufgaben Fachbezogene oder artverwandte gewerbliche oder 20,27
umfassen, die selbständig nach allgemeinen kaufmännische Ausbildung mit Abschluss nach
Richtlinien zu bearbeiten sind und die Übersicht zweijähriger Berufserfahrung in der Branche, zusätzlich
über die Zusammenhänge mit angrenzenden vertiefte Fachkenntnisse in allen wesentlichen
Tätigkeitsgebieten erfordern. technischen bzw. kaufmännischen Tätigkeitsfeldern des
Betriebes.
9 Tätigkeiten, die schwierige, verschiedenartige Fachbezogene oder artverwandte gewerbliche oder 21,86
Aufgaben umfassen, die selbständig nach kaufmännische Ausbildung mit Abschluss, mit
allgemeinen Richtlinien zu bearbeiten sind und mehrjähriger Berufserfahrung in der Branche, mit
die Übersicht über die Zusammenhänge mit zusätzlich vertieften Fachkenntnissen in allen
angrenzenden Tätigkeitsgebieten und wesentlichen technischen bzw. kaufmännischen
besonderes Spezialwissen erfordern. Tätigkeitsfeldern des Betriebes und durch spezielle,
fachbezogene Weiterbildungsmaßnahmen erworbenes
Spezialwissen, (Bsp. Meister, Bachelor)
10 Tätigkeiten, die schwierige, verschiedenartige Meister, Techniker und Bachelor mit Berufspraxis in den 23,63
Aufgaben umfassen, die selbständig und Geschäftsfeldern des Betriebes bzw. vergleichbarer
verantwortlich nach allgemeinen Richtlinien zu technischer oder kaufmännischer Aufstiegsfortbildung mit
bearbeiten sind, die Übersicht über die Berufspraxis und Kenntnissen in den Geschäftsfeldern
Zusammenhänge mit angrenzenden des Betriebes.
Tätigkeitsgebieten und zusätzlich langjährige
Berufserfahrung erfordern.
11 Tätigkeiten, die schwierige, fachübergreifende Arbeitnehmer, deren Qualifikationsprofil über der EG 10 25,25
Aufgaben umfassen, die selbständig und liegt, Meister, Techniker und Mitarbeiter mit
verantwortlich nach allgemeinem Richtlinien zu vergleichbarer kaufmännischer und technischer
bearbeiten sind und die Übersicht über die Aufstiegsfortbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung in
Zusammenhänge mit angrenzenden dieser Funktion und Spezialwissen und Kenntnissen in
Tätigkeitsgebieten erfordern, verbunden mit allen Geschäftsfeldern des Betriebes.
Kontroll- und Anweisungsbefugnissen in
Entgelttabelle Nr. 24 Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1136
einfachen Sachverhalten technischer oder
kaufmännischer Art.
12 Tätigkeiten, die schwierigste, Arbeitnehmer, deren Qualifikationsprofil über der EG 11 31,08
fachübergreifende Aufgaben umfassen, die liegt.
selbständig und verantwortlich nach
besonderen Zielvorgaben zu bearbeiten sind,
die Übersicht über die Zusammenhänge mit
angrenzenden Tätigkeitsgebieten und
mehrjährige Berufserfahrung erfordern,
verbunden mit Kontroll- und
Anweisungsbefugnissen in schwierigen
Sachverhalten kaufmännischer
oder technischer Art.
13 Tätigkeiten, die komplexe, das gesamte Arbeitnehmer, deren Qualifikationsprofil über der EG 12 38,59
Unternehmen betreffende Aufgaben umfassen, liegt.
die selbständig und verantwortlich nach
allgemeinen Zielvorgaben zu bearbeiten sind
und langjährige Berufserfahrung erfordern
verbunden mit Kontroll-, Anweisungs-,
Koordinations- und Entscheidungsbefugnissen
in Abstimmung mit der Geschäftsleitung.
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 24 Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1137
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) -
Beschreibung der Leistung
nicht abschließend
Entgelttabelle 24 Galvaniseure, Graveure, Metallbildner
45442210-2 Galvanisierungsarbeiten
Entgelttabelle Nr. 24 Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1138
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 25
Gebäudereinigung
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Bereich
der Gebäudereinigung zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers
und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei
der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und
nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in
Euro
Entgelttabelle Nr. 25 Gebäudereinigung Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1139
1 Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende 14,28*
Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken aller Art und Verkehrsmitteln wie z. B. Bussen,
Bahnen, Flugzeugen und Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Autos in ab 01.01.2026
Autowaschanlagen und Autohäusern), Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen, 15,00
technischen Geräten sowie von Ausstattungen in Räumen wie z. B. Möbel, Mobiliar und
Bodenbelägen aller Art, maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von
Produktionsrückständen; Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der
Durchführung des Winterdienstes; Innenglasreinigung - soweit diese nicht in typischer Weise
mit Glasreinigungstechnik ausgeführt wird - wie z. B. bei Glasreinigung von Mobiliar, Vitrinen
und Glastüren (Beseitigung von Griffspuren).
2 Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten in OP-, Isolier-, Intensiv-, Dialyse-Räumen sowie 14,71
TBC-Krankenstationen und Isotopenlabors (qualifizierte Innen- und
Unterhaltsreinigungsarbeiten). ab 01.01.2026
15,46
3 Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, die eine zusätzliche, anerkannte Qualifizierung 15,20
erfordern (Desinfektoren, Strahlenschutz-, Gift- und Umweltschutz-Beauftragte).
ab 01.01.2026
15,95
4 Bauschlussreinigungsarbeiten und Vorarbeitende· in der Innen- und Unterhaltsreinigung. 15,91
ab 01.01.2026
16,66
5 Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende 17,65
Behandlung von Glasflächen (mit Ausnahme der Innenraumglasflächen gemäß EG 1) und
Außenbauteilen an Bauwerken aller Art und Verkehrsmitteln wie z.B. Bussen, Bahnen, ab 01.01.2026
Flugzeugen und Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Autos in Autowaschanlagen und 18,40
Autohäusern); Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (z. B. Verkehrsampeln,
Mautanlagen) und Verkehrseinrichtungen (z. B. Verkehrsschilder) sowie von
Außenbeleuchtungsanlagen; Gebäudereiniger-Gesellen, die nach Inkrafttreten dieses
Rahmentarifvertrages neu eingestellt werden.
6 Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens 18,64
dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden.
ab 01.01.2026
19,39
7 Gesellen mit Ausbildereignungsprüfung, denen die Verantwortung für die Lehrlingsausbildung 19,67
übertragen worden ist.
ab 01.01.2026
20,42
8 Fachvorarbeitende in der Glas- und Außenreinigung. 20,89
ab 01.01.2026
21,64
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 25 Gebäudereinigung Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1140
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 25 Gebäudereinigung
45452000-0 Fassadenreinigungsarbeiten
45452100-1 Reinigungsarbeiten an Außenwänden mit Sandstrahl
90610000-6 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
90611000-3 Straßenreinigung
90612000-0 Straßenkehrdienste
90620000-9 Schneeräumung
90630000-2 Glatteisbeseitigung
90690000-0 Graffiti-Entfernung
90722200-6 Dekontaminierung
90900000-6 Reinigungs- und Hygienedienste
90910000-9 Reinigungsdienste
90911000-6 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
90911100-7 Reinigung von Unterkünften
90911200-8 Gebäudereinigung
90911300-9 Fensterreinigung
90912000-3 Strahlreinigung von Rohrgerüsten
90914000-7 Parkplatzreinigung
90916000-1 Reinigung von Telefongeräten
90917000-8 Reinigung von Transportmitteln
90919000-2 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
90919100-3 Reinigung von Büroausstattung
90919200-4 Büroreinigung
90919300-5 Reinigung von Schulen
90920000-2 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen
Entgelttabelle Nr. 25 Gebäudereinigung Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1141
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 26
Maßschneiderhandwerk
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im
Maßschneiderhandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese
Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an; ab der vierten
Überstunde beträgt der Zuschlag 35 %. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu
berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 26 Maßschneiderhandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1142
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in
nicht abschließende Beispiele Euro
1 Ecklohn 17,15
2 bei arbeitsteiliger Fertigung 17,27
3 Bei Arbeiten im Zeitlohn erhalten 100 % 17,15
a) Stück-, Änderungs- und Reparaturschneider
4 b) Zeitlohnarbeiter im 4. Berufsjahr (einschließlich 80% 14,28 *
der Ausbildungszeit)
5 c) Zeitlohnarbeiter im 5. Berufsjahr (einschließlich 90% 15,44
der Ausbildungszeit)
6 d) Zuarbeiter 75%* 14,28 *
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 26 Maßschneiderhandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1143
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN)
Beschreibung der Leistung
- nicht abschließend
Entgelttabelle 26 Maßschneiderei
98393000-4 Dienstleistungen in der Maßschneiderei
Entgelttabelle Nr. 26 Maßschneiderhandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1144
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 27
Hotel- und Gaststättengewerbe
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im
Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der
Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der
Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten
Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 27 Hotel- und Gaststättengewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1145
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
Entgelt in
EG Bezeichnung der Tätigkeit
Euro
A ungelernte Kräfte
1 1. Jahr der beruflichen Tätigkeit 14,28*
2 Angelernte Kräfte ab dem 2. Jahr der beruflichen Tätigkeit 14,28*
3 Angelernte Kräfte im 3. - 5. Jahr der beruflichen Tätigkeit 14,28*
Angelernte Kräfte mit erhöhter Verantwortung sowie ab dem 6. Jahr der beruflichen
4 14,63
Tätigkeit
Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, die gemäß ihrer Ausbildung eingesetzt
B werden, wie z.B. Hotelfachkraft, Hotelkaufmann/trau, Restaurantfachkraft, Koch, Fachpraktiker
Aber auch berufsfremde Ausbildungen z.B. Steuerfachkraft, Fachkraft für Bürokommunikation,
Handwerker
4 zweijährige Ausbildung im 1 - 2. Berufsjahr 14,63
5 zweijährige Ausbildung im 3. Berufsjahr sowie dreijährige Ausbildung im 1. Berufsjahr 15,60
zweijährige Ausbildung ab dem 4. Berufsjahr sowie dreijährige Ausbildung im 2.
6 16,24
Berufsjahr
7 dreijährige Ausbildung ab dem 3. Berufsjahr 17,08
stellvertretende Abteilungsleitung oder Beschäftigte mit erhöhtem
8 18,14
Verantwortungsbereich und Vorgesetztenaufgaben
Abteilungsleitung z.B. Küchenchef, Restaurantleitung, Empfangsleitung,
9 20,33
Verwaltungsleitung, Leitung Housekeeping
Abteilungsleitung mit erhöhter Personalverantwortung mit mehr als 5 gelernten
10 21,65
Kräften
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 27 Hotel- und Gaststättengewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1146
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-
Code, VOB-C/DIN) - nicht Beschreibung der Leistung
abschließend
Entgelttabelle 27 Hotel- und Gaststättengewerbe
55100000-1 Dienstleistungen von Hotels
55110000-4 Hotel-Übernachtungen
55120000-7 Sitzungs- und Konferenzdienstleistungen von Hotels
55130000-0 Sonstige Hotel-Dienstleistungen
55210000-5 Dienstleistungen von Jugendherbergen
55270000-3 Dienstleistungen von Frühstückspensionen
55300000-3 Restaurant- und Bewirtungsdienste
55310000-6 Restaurantbedienung
55311000-3 Bedienung in nicht öffentlichen Restaurants
55312000-0 Bedienung in öffentlichen Restaurants
55320000-9 Servieren von Mahlzeiten
55321000-6 Zubereitung von Mahlzeiten
55322000-3 Kochen von Mahlzeiten
55330000-2 Dienstleistungen von Cafeterien
55400000-4 Servieren von Getränken
55410000-7 Ausschankdienste
55510000-8 Dienstleistungen von Kantinen
55511000-5 Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterien
55512000-2 Betrieb von Kantinen
Entgelttabelle Nr. 27 Hotel- und Gaststättengewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1147
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 28
IT-Dienstleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von IT-
Dienstleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers
und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die
bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 28 IT Dienstleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1148
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in
abschließende Beispiele Euro
0 Ausführung von Aufgaben, die durch 21,05
Anlernen bis zu zwei Monaten
beherrscht werden. ab 01.05.2026
21,70
1 Ausführung einfacher Aufgaben mit erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 25,17
geringer Vielseitigkeit oder mit wie sie in der Regel durch systematisches Anlernen
geringer Spezialisierung und mit oder durch abgeschlossene berufliche Ausbildung ab 01.05.2026
geringer Entscheidungsbefugnis. erworben werden 25,95
2 Ausführung fachlicher Aufgaben mit erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 29,13
geringer Vielseitigkeit oder mit wie sie in der Regel durch eine mindestens
geringer Spezialisierung und mit dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung ab 01.05.2026
Entscheidungen im Arbeitsablauf. erworben werden 30,21
3 Ausführung fachlicher Aufgaben mit erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 34,27
begrenzter Vielseitigkeit oder mit wie sie in der Regel durch eine mindestens
begrenzter Spezialisierung und mit dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ab 01.05.2026
Entscheidungen im Arbeitsablauf. zusätzliche Berufserfahrung erworben werden 35,34
4 Ausführung anspruchsvoller Aufgaben erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 39,29
mit deutlicher Vielseitigkeit oder mit wie sie in der Regel durch eine mindestens
deutlicher Spezialisierung und mit dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ab 01.05.2026
Entscheidungen im Rahmen zusätzliche aufgabenbezogene Fachkenntnisse 40,51
spezieller Anweisungen im eigenen sowie mehrjährige (mindestens 2 Jahre)
Aufgabengebiet. Berufserfahrung erworben werden.
Tätigkeiten dieser EG, die fachliche oder
disziplinarische Führung im homogenen Umfeld
beinhalten, können zur Eingruppierung in die EG 6
führen.
5 Ausführung anspruchsvoller Aufgaben erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 44,23
vielseitiger Art im Rahmen eines wie sie in der Regel durch eine mindestens
Aufgabengebietes oder mit höherer dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ab 01.05.2026
Spezialisierung und mit zusätzliche aufgabenbezogene Fachkenntnisse 45,60
Entscheidungen im Rahmen sowie mehrjährige (mindestens 2 Jahre)
allgemeiner Anweisungen im eigenen Berufserfahrung oder durch eine abgeschlossene
Aufgabengebiet. Hochschulausbildung (Bachelor o.Ä.) erworben
werden.
Tätigkeiten dieser EG, die fachliche oder
disziplinarische Führung im homogenen Umfeld
beinhalten, können zur Eingruppierung in die EG 7
führen.
6 Ausführung erhöht anspruchsvoller erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 49,35
Aufgaben umfangreicher Art im wie sie in der Regel durch eine mindestens
Rahmen eines Aufgabengebietes oder dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ab 01.05.2026
mit hoher Spezialisierung und mit zusätzliche aufgabenübergreifende Fachkenntnisse 50,88
Entscheidungen im Rahmen sowie umfangreiche (mindestens 5 Jahre)
allgemeiner Anweisungen im eigenen Berufserfahrung oder durch eine abgeschlossene
Aufgabengebiet. Hochschulausbildung (Bachelor o.Ä.) und
mehrjährige (mindestens 2 Jahre) Berufserfahrung
erworben werden.
Entgelttabelle Nr. 28 IT Dienstleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1149
Tätigkeiten dieser EG können fachliche oder
disziplinarische Führung im homogenen Umfeld
beinhalten.
7 Ausführung besonders erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 53,49
anspruchsvoller Aufgaben wie sie in der Regel durch eine mindestens
umfangreicher Art im Rahmen eines dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ab 01.05.2026
Aufgabengebietes oder mit hoher zusätzliche aufgabenübergreifende Fachkenntnisse 55,15
Spezialisierung und mit sowie langjährige (mindestens 7 Jahre)
Entscheidungen im Rahmen spezieller Berufserfahrung oder durch eine abgeschlossene
Richtlinien und Zielsetzungen im Hochschulausbildung (Master o.Ä.) und mehrjährige
eigenen Aufgabengebiet. (mindestens 2 Jahre) Berufserfahrung erworben
werden.
Tätigkeiten dieser EG können fachliche oder
disziplinarische Führung im heterogenen Umfeld
oder umfangreicher Art im eigenen Aufgabengebiet
beinhalten.
8 Ausführung besonders erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 60,18
anspruchsvoller Aufgaben wie sie in der Regel durch eine mindestens
ganzheitlicher Art im Rahmen eines dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ab 01.05.2026
Aufgabenbereiches oder mit sehr zusätzliche aufgabenübergreifende Fachkenntnisse 62,05
hoher Spezialisierung und mit sowie langjährige (mindestens 7 Jahre)
Entscheidungen im Rahmen Berufserfahrung oder durch eine abgeschlossene
allgemeiner Richtlinien und Hochschulausbildung (Master o.Ä.) und
Zielsetzungen im eigenen umfangreiche (mindestens 5 Jahre) Berufserfahrung
Aufgabenbereich. erworben werden.
Tätigkeiten dieser EG können fachliche oder
disziplinarische Führung im heterogenen Umfeld
oder umfangreicher Art im Aufgabenbereich
beinhalten.
9 Ausführung besonders erfordert üblicherweise Fertigkeiten und Kenntnisse, 66,82
anspruchsvoller Aufgaben mit wie sie in der Regel durch eine mindestens
erhöhter Komplexität und dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ab 01.05.2026
ganzheitlicher Art im Rahmen eines zusätzliche aufgabenübergreifende Fachkenntnisse 68,94
Aufgabenbereichs oder mit sehr hoher sowie langjährige (mindestens 7 Jahre)
Spezialisierung und mit Berufserfahrung oder durch eine abgeschlossene
Entscheidungen von erheblicher Hochschulausbildung (Master o.Ä.) und langjährige
Bedeutung über den eigenen (mindestens 7 Jahre) Berufserfahrung erworben
Aufgabenbereich hinaus im Rahmen werden). Tätigkeiten dieser EG können fachliche
allgemeiner Richtlinien und oder disziplinarische Führung im heterogenen
Zielsetzungen. Umfeld oder umfangreicher Art im Aufgabenbereich
beinhalten.
Entgelttabelle Nr. 28 IT Dienstleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1150
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich
(z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht
abschließend
Entgelttabelle 28 IT-Dienstleistungen
50311000-8 Wartung und Reparatur von Abrechnungsmaschinen
50311400-2 Wartung und Reparatur von Rechen- und Abrechnungsmaschinen
50312000-5 Wartung und Reparatur von Computeranlagen
50312100-6 Wartung und Reparatur von Zentralrechnern
50312110-9 Wartung von Zentralrechnern
50312120-2 Reparatur von Zentralrechnern
50312200-7 Wartung und Reparatur von Kleincomputern
50312210-0 Wartung von Kleincomputern
50312220-3 Reparatur von Kleincomputern
50312300-8 Wartung und Reparatur von Datennetzeinrichtungen
50312310-1 Wartung von Datennetzeinrichtungen
50312320-4 Reparatur von Datennetzeinrichtungen
50312400-9 Wartung und Reparatur von Mikrocomputern
50312410-2 Wartung von Mikrocomputern
50312420-5 Reparatur von Mikrocomputern
50312600-1 Wartung und Reparatur von Informationstechnologieeinrichtungen
50312610-4 Wartung von Informationstechnologieeinrichtungen
50312620-7 Reparatur von Informationstechnologieeinrichtungen
50313000-2 Wartung und Reparatur von Reprografiegeräten
50313100-3 Reparatur von Fotokopiergeräten
50313200-4 Wartung von Fotokopiergeräten
50320000-4 Reparatur und Wartung von Personalcomputern
50321000-1 Reparatur von Personalcomputern
50322000-8 Wartung von Personalcomputern
50323000-5 Wartung und Reparatur von Computerperipheriegeräten
50323100-6 Wartung von Computerperipheriegeräten
50323200-7 Reparatur von Computerperipheriegeräten
50324000-2 Unterstützungsdienste für Personalcomputer
50324100-3 Systemwartung
50324200-4 Vorbeugende Wartung
50334400-9 Wartung von Kommunikationssystemen
50341200-9 Reparatur und Wartung von Fernsehsendern
50660000-9 Reparatur und Wartung von militärischen EDV-Systemen
51320000-1 Installation von Rundfunk- und Fernsehsendern
51330000-4 Installation von Funktelefongeräten
51611000-8 Installation von Computern
51611100-9 Hardwareinstallation
51612000-5 Installation von Datenverarbeitungsanlagen
51620000-4 Installation von Büromaschinen
51900000-1 Installation von Lenk- und Steuersystemen
64215000-6 Internet-Telefondienste
64216100-4 Elektronische Nachrichtendienste
64216110-7 Elektronische Datenaustauschdienste
64216120-0 Elektronische Postdienste
64216200-5 Elektronische Informationsdienste
72000000-5 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72100000-6 Hardwareberatung
Entgelttabelle Nr. 28 IT Dienstleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1151
72110000-9 Beratung bei der Hardwareauswahl
72120000-2 Beratung bei der Wiederherstellung nach Hardwareversagen
72130000-5 Beratung bei der Planung von Computeranlagen
72140000-8 Beratung im Bereich der Hardwareabnahmeprüfung
72150000-1 Beratung im Bereich Computerprüfung und Hardwareberatung
72200000-7 Softwareprogrammierung und -beratung
72210000-0 Programmierung von Softwarepaketen
72211000-7 Programmierung von System- und Anwendersoftware
72212000-4 Programmierung von Anwendersoftware
72212100-0 Entwicklung von branchenspezifischer Software
72212110-3 Entwicklung von Software für POS-Kassenterminals
72212120-6 Entwicklung von Flugsteuerungssoftware
72212121-3 Entwicklung von Flugsicherungssoftware
72212130-9 Entwicklung von Luftverkehrsbodendienstsoftware und Software für Tests im Luftverkehr
72212131-6 Entwicklung von Luftverkehrsbodendienstsoftware
72212132-3 Entwicklung von Software für Tests im Luftverkehr
72212140-2 Entwicklung von Software für Eisenbahnleitsysteme
72212150-5 Entwicklung von Industrieprozesssteuerungssoftware
72212160-8 Entwicklung von Bibliothekensoftware
72212170-1 Entwicklung von Konformitätssoftware ("Compliance Software")
72212180-4 Entwicklung von Medizinsoftware
72212190-7 Entwicklung von Unterrichtssoftware
72212200-1 Entwicklung von Vernetzungs-, Internet- und Intranetsoftware
72212210-4 Entwicklung von Vernetzungssoftware
72212211-1 Entwicklung von Software für den Plattformenverbund
72212212-8 Entwicklung von Software für optische Jukebox Server
72212213-5 Entwicklung von Betriebssystemerweiterungssoftware
72212214-2 Entwicklung von Netzbetriebssystemsoftware
72212215-9 Entwicklung von Software für Netzentwickler
72212216-6 Entwicklung von Software für die Netzverbindungsterminalemulation
72212217-3 Entwicklung von Software für die Transaktionsverarbeitung
72212218-0 Entwicklung von Lizenzmanagementsoftware
72212219-7 Entwicklung diverser Netzsoftware
72212220-7 Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware
72212221-4 Entwicklung von Internetbrowsersoftware
72212222-1 Entwicklung von Webserversoftware
72212223-8 Entwicklung von E-Mail-Software
72212224-5 Entwicklung von Software für die Webseitenbearbeitung
Entwicklung von Software für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung,
72212300-2 Terminplanung und Produktivität
72212310-5 Entwicklung von Dokumentenerstellungssoftware
72212311-2 Entwicklung von Dokumentenverwaltungssoftware
72212312-9 Entwicklung von Software für das elektronische Publizieren
72212313-6 Entwicklung von Software für die optische Zeichenerkennung (OCR)
72212314-3 Entwicklung von Spracherkennungssoftware
72212315-0 Entwicklung von Software für Desktop-Publishing
72212316-7 Entwicklung von Präsentationssoftware
72212317-4 Entwicklung von Textverarbeitungssoftware
72212318-1 Entwicklung von Scannersoftware
72212320-8 Entwicklung von Zeichen- und Bildverarbeitungssoftware
72212321-5 Entwicklung von Software für die rechnergestützte Konstruktion (CAD)
72212322-2 Entwicklung von Grafiksoftware
72212323-9 Entwicklung von Software für die rechnergestützte Fertigung (CAM)
72212324-6 Entwicklung von Diagrammsoftware
72212325-3 Entwicklung von Formularerstellungssoftware
Entgelttabelle Nr. 28 IT Dienstleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1152
72212326-0 Entwicklung von Abbildungssoftware
72212327-7 Entwicklung von Zeichen- und Malsoftware
72212328-4 Entwicklung von Bildverarbeitungssoftware
72212330-1 Entwicklung von Terminplanungs- und Produktivitätssoftware
72212331-8 Entwicklung von Projektmanagementsoftware
72212332-5 Entwicklung von Terminplanungssoftware
72212333-2 Entwicklung von Kontaktverwaltungssoftware
72212400-3 Entwicklung von Software für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
72212410-6 Entwicklung von Investitionsmanagement- und Steuersoftware
72212411-3 Entwicklung von Investitionsmanagementsoftware
72212412-0 Entwicklung von Steuersoftware
72212420-9 Entwicklung von Software für das Facility Management und von Softwarereihen
72212421-6 Entwicklung von Software für das Facility Management
72212422-3 Entwicklung von Softwarereihen
72212430-2 Entwicklung von Lagerverwaltungssoftware
72212440-5 Entwicklung von Software für Finanzanalyse und Buchhaltung
72212441-2 Entwicklung von Finanzanalysesoftware
72212442-9 Entwicklung von Finanzsystemsoftware
72212443-6 Entwicklung von Buchhaltungssoftware
72212445-0 Entwicklung von Software für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM)
72212450-8 Entwicklung von Zeiterfassungs- und Personalverwaltungssoftware
72212451-5 Entwicklung von Software für die Unternehmensressourcenplanung (ERP)
72212460-1 Entwicklung von Analyse-, Wissenschafts-, Mathematik- und Prognosesoftware
72212461-8 Entwicklung von Analyse- oder Wissenschaftssoftware
72212462-5 Entwicklung von Mathematik- oder Prognosesoftware
72212463-2 Entwicklung von Statistiksoftware
72212470-4 Entwicklung von Auktionssoftware
72212480-7 Entwicklung von Vertriebs-, Marketing- und Business-Intelligence-Software
72212481-4 Entwicklung von Vertriebs- oder Marketingsoftware
72212482-1 Entwicklung von Business-Intelligence-Software
72212490-0 Entwicklung von Software für das Beschaffungswesen
72212500-4 Entwicklung von Kommunikations- und Multimedia-Software
72212510-7 Entwicklung von Kommunikationssoftware
72212511-4 Entwicklung von Software für die Desktop-Kommunikation
72212512-1 Entwicklung von Software für die interaktive Sprachausgabe
72212513-8 Entwicklung von Modemsoftware
72212514-5 Entwicklung von Fernzugriffssoftware
72212515-2 Entwicklung von Videokonferenzsoftware
72212516-9 Entwicklung von Software für den Datenaustausch
72212517-6 Entwicklung von IT-Software
72212518-3 Entwicklung von Emulationssoftware
72212519-0 Entwicklung von Speicherverwaltungssoftware
72212520-0 Entwicklung von Multimediasoftware
72212521-7 Entwicklung von Software für die Musik- und Tonbearbeitung
72212522-4 Entwicklung von Software für virtuelle Tastaturen
72212600-5 Entwicklung von Datenbank- und Betriebssystemsoftware
72212610-8 Entwicklung von Datenbanksoftware
72212620-1 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Zentralrechner
72212630-4 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Minicomputer
72212640-7 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Mikrocomputer
72212650-0 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Personalcomputer (PC)
72212660-3 Entwicklung von Cluster-Software
72212670-6 Entwicklung von Echtzeit-Betriebssystemsoftware
72212700-6 Entwicklung von Dienstprogrammen für die Software-Entwicklung
72212710-9 Entwicklung von Datensicherungs- oder Wiederherstellungssoftware
Entgelttabelle Nr. 28 IT Dienstleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1153
72212720-2 Entwicklung von Strichcodesoftware
72212730-5 Entwicklung von Sicherheitssoftware
72212731-2 Entwicklung von Dateisicherheitssoftware
72212732-9 Entwicklung von Datensicherheitssoftware
72212740-8 Entwicklung von Übersetzungssoftware
72212750-1 Entwicklung von Software für das Laden von Speichermedien
72212760-4 Entwicklung von Virenschutzsoftware
72212761-1 Entwicklung von Anti-Viren-Software
72212770-7 Entwicklung von allgemeinen, Komprimierungs- und Druck-Dienstprogrammen
72212771-4 Entwicklung von allgemeinen Dienstprogrammen
72212772-1 Entwicklung von Druck-Dienstprogrammen
72212780-0 Entwicklung von Software für System-, Speicher- und Inhaltsverwaltung
72212781-7 Entwicklung von Systemverwaltungssoftware
72212782-4 Entwicklung von Zentralspeicherverwaltungssoftware
72212783-1 Entwicklung von Inhaltsverwaltungssoftware
72212790-3 Entwicklung von Versionsprüfungssoftware
72212900-8 Diverse Software-Entwicklungen und Computersysteme
72212910-1 Entwicklung von Computerspielsoftware, Familienspielen und Bildschirmschonern
72212911-8 Entwicklung von Computerspiel-Software
72212920-4 Entwicklung von Büroautomatisierungssoftware
72212930-7 Entwicklung von Schulungs- und Unterhaltungssoftware
72212931-4 Entwicklung von Schulungssoftware
72212932-1 Entwicklung von Unterhaltungssoftware
72212940-0 Entwicklung von Musterentwurfs- und Kalendersoftware
72212941-7 Entwicklung von Musterentwurfssoftware
72212942-4 Entwicklung von Kalendersoftware
72212960-6 Entwicklung von Treiber- und Systemsoftware
72212970-9 Entwicklung von Druckereisoftware
72212971-6 Entwicklung von Software zur Adressbucherstellung
72212972-3 Entwicklung von Software zur Etikettenerstellung
72212980-2 Entwicklung von Programmiersprachen und -werkzeugen
72212981-9 Entwicklung von Kompilierungssoftware
72212982-6 Entwicklung von Konfigurationsverwaltungssoftware
72212983-3 Entwicklung von Entwicklungssoftware
72212984-0 Entwicklung von Programmtestsoftware
72212985-7 Entwicklung von Debugging-Software
72212990-5 Entwicklung von Tabellenkalkulations- und Erweiterungssoftware
72212991-2 Entwicklung von Tabellenkalkulationssoftware
72222000-7 Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie
72222100-8 Strategische Prüfung von Informationssystemen oder -technologie
72222200-9 Planung von Informationssystemen oder -technologie
72222300-0 Informationstechnologiedienste
72223000-4 Prüfung von Informationstechnologieanforderungen
72226000-5 Beratung im Bereich Abnahmeprüfung von Systemsoftware
72227000-2 Beratung im Bereich Software-Integration
72228000-9 Beratung im Bereich Hardware-Integration
72230000-6 Entwicklung von kundenspezifischer Software
72231000-3 Entwicklung von Software für militärische Anwendungen
72232000-0 Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software
72240000-9 Systemanalyse und Programmierung
72243000-0 Programmierung
72245000-4 Vertragliche Systemanalyse und Programmierung
72250000-2 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
72251000-9 Wiederherstellung nach Software-Versagen
72252000-6 Datenarchivierung
Entgelttabelle Nr. 28 IT Dienstleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1154
72253000-3 Help-Desk und Unterstützungsdienste
72253100-4 Help-Desk
72253200-5 Systemunterstützung
72254000-0 Softwaretests
72254100-1 Systemprüfung
72260000-5 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72261000-2 Software-Unterstützung
72262000-9 Software-Entwicklung
72263000-6 Software-Implementierung
72264000-3 Software-Reproduktion
72265000-0 Software-Konfiguration
72266000-7 Software-Beratung
72267000-4 Software-Wartung und -Reparatur
72267100-0 Wartung von Informationstechnologiesoftware
72267200-1 Reparatur von Informationstechnologiesoftware
72268000-1 Bereitstellung von Software
72300000-8 Datendienste
72310000-1 Datenverarbeitung
72311000-8 Computertabellierung
72311100-9 Datenkonvertierung
72311200-0 Stapelverarbeitung
72311300-1 Computer-Teilnehmerbetrieb
72312000-5 Dateneingabe
72312100-6 Datenaufbereitung
72312200-7 Optische Zeichenerkennung
72313000-2 Datenerfassung
72314000-9 Datenerhebung und -zusammentragung
72315000-6 Datennetzverwaltungs- und -unterstützungsdienste
72315100-7 Datennetzunterstützung
72315200-8 Verwaltung von Datennetzen
72316000-3 Datenanalyse
72317000-0 Datenspeicherung
72318000-7 Datenübertragung
72319000-4 Datenbereitstellung
72320000-4 Datenbankdienste
72321000-1 Mehrwert-Datenbankdienste
72322000-8 Datenverwaltung
72330000-2 Inhalte- oder Datenstandardisierung und -Klassifizierung
72400000-4 Internetdienste
72410000-7 Dienstanbieter
72411000-4 Anbieter von Internetdiensten (ISP)
72412000-1 Anbieter von E-Mail-Diensten
72413000-8 Website-Gestaltung
72414000-5 Anbieter von Internet-Suchmaschinen
72415000-2 Internetseitenbetreiberdienste
72416000-9 Anbieter von Anwendungen
72417000-6 Internet-Domänennamen
72420000-0 Internet-Entwicklung
72421000-7 Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen
72422000-4 Entwicklung von Internet- oder Intranet-Serveranwendungen
72500000-0 Datenverarbeitungsdienste
72510000-3 Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste
72511000-0 Dienste in Verbindung mit Netzwerkverwaltungssoftware
72512000-7 Dokumentenmanagement
72513000-4 Büroautomatisierungsdienste
Entgelttabelle Nr. 28 IT Dienstleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1155
72514000-1 Verwaltung von Computeranlagen
72514100-2 Anlagenverwaltung per Computer
72514200-3 Anlagenverwaltung für die Computersystementwicklung
72514300-4 Anlagenverwaltung für die Computersystemwartung
72540000-2 Computeraufrüstung
72541000-9 Erweiterung von Computeranlagen
72541100-0 Speichererweiterung
72590000-7 Computer-Fachdienste
72591000-4 Entwicklung von Leistungsumfangsabkommen
72600000-6 Computerunterstützung und -beratung
72610000-9 Computerunterstützung
72611000-6 Technische Computerunterstützung
72700000-7 Computernetze
72710000-0 Lokalnetz
72720000-3 Fernnetzdienste
72800000-8 Computerrevision und -prüfung
72810000-1 Computerrevision
72820000-4 Computerprüfung
72900000-9 Computer-Backup-Dienste und Katalogkonvertierung
72910000-2 Computer-Backup-Dienste
72920000-5 Computerkatalogkonvertierung
79552000-8 Textverarbeitungsdienste
79553000-5 Desktop-Publishing-Arbeiten
Entgelttabelle Nr. 28 IT Dienstleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1156
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr.29
Kfz-Gewerbe
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im
Bereich des Kfz-Gewerbes zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 29 Kfz-Gewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1157
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in Euro
1 Raumpfleger, Werkstattreiniger, Hof- und Gebäudereiniger, die als 16,48
Reinigungspersonal beschäftigt werden
2 Ungelernte Arbeiter, welche Arbeiten nach kurzer Anweisung oder in mäßiger 18,19
Einarbeitungszeit ausführen, soweit sie nicht die Voraussetzungen von EG 3
erfüllen (Pförtner, Wachmänner und Boten gelten als Ungelernte)
3 Angelernte Arbeiter, welche Arbeiten ausführen, wofür durchschnittlich 8 Monate 18,99
Anlernzeit erforderlich sind; die als angelernt geltenden Tätigkeiten sind danach
innerbetrieblich festzulegen (Kraftfahrer gelten als Angelernte)
4 Gelernte Facharbeiter, welche nachweislich eine abgeschlossene Lehrzeit 1-3. Gesellenjahr
durchgemacht haben und in dem erlernten oder diesem verwandten Fach tätig 19,53
sind.
ab 4. Gesellenjahr
21,38
ab 5. Gesellenjahr
22,57
5 Facharbeiter, die mit Arbeiten betraut werden, die im Rahmen ihrer 24,27
Arbeitsaufgaben über meisterliches Können, Selbständigkeit und
Dispositionsvermögen verfügen und die entsprechenden theoretischen
Kenntnisse haben, sowie Arbeitnehmer, die die Prüfung als Kfz-Service Techniker
erfolgreich abgelegt haben, als Kfz Techniker eingesetzt werden und eine
schriftliche Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber über den Einsatz als Service
Techniker abgeschlossen haben.
Meister
6 Betriebsmeister; sie müssen als solche ausdrücklich bestellt werden. Auf den 21,17
Nachweis der Meisterprüfung kann verzichtet werden.
ab 2. Tätigkeitsjahr
21,99
ab 4. Tätigkeitsjahr
23,64
7 Meister mit bestandener Meisterprüfung im Kraftfahrzeughandwerk. In 23,64
Ausnahmefällen kann auf den Nachweis der Meisterprüfung verzichtet werden
(Betriebsleiter). ab 2. Tätigkeitsjahr
24,53
ab 4. Tätigkeitsjahr
26,21
8 Meister mit bestandener Meisterprüfung im Kraftfahrzeughandwerk, die aufgrund 28,63
ihrer Fähigkeiten sowie umfassender betrieblicher Fachkenntnisse und
Erfahrungen Abteilungen leiten und ein selbständiges Aufgabengebiet
verantwortlich bearbeiten.
Angestellte
9 Angestellte, die einfache Tätigkeiten schematischer Art ausführen, die keinerlei 16,08
Vorkenntnisse erfordern.
10 Angestellte mit entsprechender betrieblicher Ausbildung, denen die sachgemäße 1. bis 3. Berufsjahr
Erledigung genau umrissener Büroarbeiten übertragen ist. Der betrieblichen 16,81
Ausbildung werden Kenntnisse, die in bis zu zweijähriger praktischer Tätigkeit
erworben sind, gleich erachtet. 4. und 5. Berufsjahr
17,21
Entgelttabelle Nr. 29 Kfz-Gewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1158
6. Berufsjahr
18,85
11 Angestellte mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung, denen die 1. bis 3. Berufsjahr
selbständige sachgemäße Erledigung genau umgrenzter Aufgabengebiete 17,21
übertragen ist. Die für die Ausführung der Tätigkeiten dieser Gruppe
erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse können durch eine 4. und 5. Berufsjahr
andere Ausbildung oder durch eine entsprechende einschlägige Tätigkeit, die der 18,78
Berufsausbildungsdauer entspricht, erworben worden sein.
6. Berufsjahr
20,44
12 Angestellte, die aufgrund besonderer Fachkenntnisse die ihnen übertragenen 21,17
Aufgaben selbständig und verantwortlich im Rahmen allgemeiner Anweisungen
erledigen. im 2. Tätigkeitsjahr
22,83
im 3. Tätigkeitsjahr
24,68
ab 4. Tätigkeitsjahr
26,35
13 Angestellte mit selbständiger und verantwortlicher Tätigkeit, mit vielseitiger und 28,33
mehrjähriger Berufserfahrung, entsprechendem Arbeitsbereich und mit
entsprechender Entscheidungsbefugnis ab 6. Tätigkeitsjahr
29,94
14 Angestellte mit selbständiger und verantwortlicher Tätigkeit, mit vielseitiger und 31,45
mehrjähriger Berufserfahrung, entsprechendem Arbeitsbereich und mit
entsprechender Entscheidungsbefugnis in größeren Betrieben
Entgelttabelle Nr. 29 Kfz-Gewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1159
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 29 Kfz-Gewerbe
50112000-3 Reparatur und Wartung von Personenwagen
50112100-4 Reparatur von Personenwagen
50112110-7 Karosseriereparatur für Fahrzeuge
50112111-4 Autoschlosserdienste
50112120-0 Ersetzen von Windschutzscheiben
50112200-5 Wartung von Personenwagen
50113000-0 Reparatur und Wartung von Bussen
50113100-1 Reparatur von Bussen
50113200-2 Wartung von Bussen
50114000-7 Reparatur und Wartung von Lastwagen
50114100-8 Reparatur von Lastwagen
50114200-9 Wartung von Lastwagen
50115000-4 Reparatur und Wartung von Motorrädern
50115100-5 Reparatur von Motorrädern
50115200-6 Wartung von Motorrädern
50116000-1 Wartungs- und Reparaturdienste für Spezialteile von Fahrzeugen
50116100-2 Reparatur von Fahrzeugelektrik
50116200-3 Reparatur und Wartung von Fahrzeugbremsen und Bremsteilen
50116300-4 Reparatur und Wartung von Fahrzeuggetrieben
50116400-5 Reparatur und Wartung von Fahrzeugkraftübertragungen
50116500-6 Reifenreparatur, einschließlich Montieren und Auswuchten
50116510-9 Reifenrunderneuerung
50116600-7 Reparatur und Wartung von Anlassern
50117000-8 Umbau und Instandsetzung von Fahrzeugen
50117100-9 Umbau von Kraftfahrzeugen
50117200-0 Umbau von Krankenwagen
50117300-1 Instandsetzung von Fahrzeugen
71631200-2 Technische Kontrolle von Kraftfahrzeugen
Entgelttabelle Nr. 29 Kfz-Gewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1160
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 30
Privates Versicherungsgewerbe
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
das private Versicherungsgewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Bei Mehrarbeit an
Samstagen beträgt der Zuschlag 50 %. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu
berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 30 privates Versicherungsgewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1161
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in
Euro
1 Tätigkeiten, die nur eine kurze Einweisung erfordern. 17,88
2 Tätigkeiten, die Kenntnisse oder Fertigkeiten voraussetzen, wie sie im Allgemeinen 18,06
durch eine planmäßige Einarbeitung erworben werden.
3 Tätigkeiten, die Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie im Allgemeinen durch eine 18,61
abgeschlossene Berufsausbildung oder durch einschlägige Erfahrung erworben
werden.
4 Tätigkeiten, die vertiefte Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie im Allgemeinen durch 19,05
zusätzliche Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum
Versicherungskaufmann oder einer ihrer Art entsprechenden Berufsausbildung oder
durch die Aneignung entsprechender Kenntnisse für den jeweiligen Tätigkeitsbereich
erworben werden.
5 Tätigkeiten, die gründliche oder vielseitige Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie durch 21,85
mehrjährige einschlägige Erfahrungen erworben werden, oder Tätigkeiten, die
umfassende theoretische Kenntnisse erfordern.
6 Tätigkeiten, die besonders gründliche oder besonders vielseitige Fachkenntnisse 23,86
erfordern, oder Tätigkeiten, die den Anforderungen der Gehaltsgruppe V entsprechen
und mit besonderer Entscheidungsbefugnis verbunden sind. Dem gleichzusetzen sind
Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern.
7 Tätigkeiten, die hohe Anforderungen an das fachliche Können stellen und mit 25,14
erweiterter Fach- oder Führungsverantwortung verbunden sind.
8 Tätigkeiten, die in den Anforderungen an das fachliche Können und in der Fach- oder 28,96
Führungsverantwortung über diejenigen der EG 7 hinausgehen.
Entgelttabelle Nr. 30 privates Versicherungsgewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1162
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich
(z.B. CPV-Code,
VOB-C/DIN) - nicht Beschreibung der Leistung
abschließend
Entgelttabelle 30 privates Versicherungsgewerbe
66511000-5 Lebensversicherungen
66512000-2 Unfall- und Krankenversicherungen
66512100-3 Unfallversicherungen
66512200-4 Krankenversicherung (Pflichtversicherung)
66512210-7 Freiwillige Krankenversicherungen
66512220-0 Krankenversicherung (Zusatzversicherung)
66513000-9 Rechtsschutz- und Allgefahrenversicherungen
66513100-0 Rechtsschutzversicherungen
66513200-1 Bauwesenversicherungen
66514000-6 Fracht- und Transportversicherungen
66514100-7 Transportversicherungen
66514110-0 Kraftfahrzeugversicherungen
66514120-3 See-, Luftfahrt- und sonstige Transportversicherungen
66514130-6 Eisenbahnversicherungen
66514140-9 Flugzeugversicherungen
66514150-2 Schiffsversicherungen
66514200-8 Frachtversicherungen
66515000-3 Schaden- oder Verlustversicherungen
66515100-4 Feuerversicherungen
66515200-5 Vermögensversicherungen
66515300-6 Wetter- und Geldverlustversicherungen
66515400-7 Mit dem Wetter verbundene Versicherungen
66515410-0 Geldverlustversicherungen
66515411-7 Veruntreuungsversicherungen
66516000-0 Haftpflichtversicherungen
66516100-1 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen
66516200-2 Flugzeughaftpflichtversicherungen
66516300-3 Schiffshaftpflichtversicherungen
66516400-4 Allgemeine Haftpflichtversicherungen
66516500-5 Berufshaftpflichtversicherungen
66517000-7 Kredit- und Bürgschaftsversicherungen
66517100-8 Kreditversicherungen
66517200-9 Bürgschaftsversicherungen
66517300-0 Risikoverwaltungsversicherungen
Maschinenbetriebsversicherungen, Zusatzversicherungen, Schadenregulierung,
Schadensabwicklung, versicherungsmathematische Leistungen und Verwaltung von
66519000-1 Bergungen
66519100-2 Öl- oder Gasbohrplattformversicherungen
66519200-3 Maschinenbetriebsversicherungen
66519300-4 Zusatzversicherungen
66519400-5 Schadenregulierung
66519500-6 Schadensabwicklung
66519600-7 Versicherungsmathematik
66522000-5 Altersvorsorge (Gruppenversicherungen)
66600000-6 Finanzen und Liquiditätssteuerung
66700000-7 Rückversicherungen
66710000-0 Rückversicherungen (Lebensversicherung)
66720000-3 Rückversicherungen (Unfall- und Krankenversicherung)
Entgelttabelle Nr. 30 privates Versicherungsgewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1163
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 31
Raumausstatter-, Sattler-, Feintäschnergewerbe
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im
Bereich der Raumausstattung, Sattler und Feintäschner zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der
Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der
Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten
Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 31 Raumausstatter-, Sattler-, Feintäschnergewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1164
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt
in Euro
1 Einfache Tätigkeiten, die umfassend festgelegt sind und geringe berufsfachliche Kenntnisse und 14,28 *
Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch ein kurzes Anlernen (maximal drei Monate) im
Betrieb erworben werden.
Sowie noch einfache Tätigkeiten, die weitgehend festgelegt sind und gewisse berufsfachlichen
Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, wie sie etwa durch ein längeres Anlernen im Betrieb (im
Umfang von sechs Monaten) erworben werden.
2 Tätigkeiten, die nach konkreter Anweisung ausgeführt werden, ein längeres Anlernen erfordern 14,28 *
oder in Teilbereichen Ausschnitten aus einem einschlägigen Ausbildungsberufsbild entsprechen.
3 Tätigkeiten qualifizierter Art nach konkreter Anweisung, die umfassende Kenntnisse und 14,54
Fertigkeiten aus einem Ausbildungsberufsbild erfordern.
4 Tätigkeiten qualifizierter Art, die üblicherweise durch eine Berufsausbildung im Geltungsbereich 15,34
des Tarifvertrages erzielt wird oder durch anderweitige betriebliche Qualifizierung erreicht wurde.
5 Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Einweisung selbstständig ausgeführt werden 16,15
und die umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten aus einem Ausbildungsberufsbild und in der
Regel mehrjährige Berufserfahrung erfordern.
6 Eigenverantwortliche höherwertige Tätigkeiten mit übergreifenden Spezialkenntnissen, die eine 17,77
umfangreiche Weiterbildung mit abgelegter Prüfung erfordern oder eine Tätigkeit, die ein
Anleiten/Anweisen von anderen Mitarbeitern vorsieht, z.B. in der Funktion als Vorarbeiter auf der
Baustelle.
7 Selbstständige und verantwortliche Tätigkeiten mit begrenzter Leitungsbefugnis, wie Tätigkeiten 20,19
in anordnender und beaufsichtigender betrieblicher Funktion in einem verantwortungsvollen
Aufgabengebiet (für mehrere Mitarbeiter oder mehrere Baustellen) oder Tätigkeiten in begrenzten
betrieblichen Funktionen, oder Tätigkeiten, die in der Regel Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern,
die durch eine umfassende Weiterbildung vermittelt werden (Meisterprüfungsanforderungen).
8 Selbstständige und verantwortliche Tätigkeiten mit betriebsleitender Funktion. Tätigkeiten mit 22,61
erweiterter Leitungsbefugnis, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher
Bedeutung für den gesamten Betrieb und Geschäftsablauf zur Folge haben.
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 31 Raumausstatter-, Sattler-, Feintäschnergewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1165
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-
Beschreibung der Leistung
C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 31 Raumausstatter-, Sattler- und Feintäschnergewerbe
50820000-9 Reparatur von Lederwaren
79931000-9 Innenausstattungsdienste
79932000-6 Innenarchitektendienste
79933000-3 Entwurfsunterstützungsdienste
98394000-1 Dienstleistungen von Polsterern
Entgelttabelle Nr. 31 Raumausstatter-, Sattler-, Feintäschnergewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1166
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 32
Sicherheitsdienstleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von
Sicherheitsdienstleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) ab der 229. Monatsarbeitsstunde fällt ein Zuschlag
i.H.v. 25 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B.
Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 32 Sicherheitsgewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1167
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt in Euro
nicht abschließende Beispiele
1 Sicherheitsmitarbeiter im 14,72
Revierdienst/Interventionsdienst
2 Sicherheitsmitarbeiter im Separatwach-/ 14,60
Objektschutzdienst
3 Sicherheitsmitarbeiter im Werkschutzdienst, die 14,79
auf besonderen Objekten mit besonderen
Aufgaben betraut sind und auf Wunsch des
Arbeitgebers an einer Ausbildung als
Werkschutzfachkraft oder geprüfte Schutz- und
Sicherheitskraft teilnehmen sollen und eine
Prüfung nach der Prüfungsordnung einer
Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen
müssen
4 Sicherheitsmitarbeiter im Werkschutzdienst, die Stunden-Grundlohn in der Probezeit 15,52
auf besonderen Objekten mit besonderen
Aufgaben betraut sind und auf Forderung des Stunden-Grundlohn nach der 16,26
Auftraggebers eine IHK-Prüfung als Probezeit
Werkschutzfachkraft oder geprüfte Schutz- und
Sicherheitskraft abgelegt haben
5 Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die vom Stunden-Grundlohn in der Probezeit 15,52
Arbeitgeber in einer Funktion eingesetzt wird, für
die der Auftraggeber die abgeschlossene Stunden-Grundlohn nach der 16,26
Fachausbildung zur Fachkraft für Schutz und Probezeit
Sicherheit fordert
6 Sicherheitsmitarbeiter in militärischen Anlagen mit Stunden-Grundlohn in der Probezeit 15,47
Befugnis nach dem Gesetz über die Anwendung
unmittelbaren Zwanges und die Ausübung Stunden-Grundlohn nach der 15,67
besonderer Befugnisse durch Soldaten der Probezeit
Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie
zivile Wachpersonen
7 Sicherheits- und Kontrollpersonal im 14,60
Veranstaltungsdienst (Absperr- und Kontrolldienst
auf Ausstellungen, Messen und
Sportveranstaltungen) bei einer Garantie von 4
Stunden
8 Hauptberufliche Kräfte mit der Qualifikation für 15,39
den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
9 Aufsichtspersonal (Kontrolleure) in Supermärkten, 14,60
Kaufhäusern oder mit vergleichbaren Aufgaben
10 Beschäftigte in der Notruf-Service-Leitstelle 15,44
11 Sicherheitsmitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften 14,60
12 Sicherheitsmitarbeiter, die Tätigkeiten auf 14,82
Grundlage des International Ship and Port Facility
Security Code („ISPS-Code“) erbringen
Entgelttabelle Nr. 32 Sicherheitsgewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1168
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- Beschreibung der Leistung
C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 32 Sicherheitsdienstleistungen
79710000-4 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
79713000-5 Bewachungsdienste
79714000-2 Überwachungsdienste
79715000-9 Streifendienste
Entgelttabelle Nr. 32 Sicherheitsgewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1169
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 33
Druckdienstleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von
Druckdienstleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % in der Tagschicht, 45 %
in der Spätschicht und 70 % in der Nachtschicht an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 33 Druckdienstleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1170
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in
Euro
0 Eingangsstufe zu EG 1 15,31
ab 01.03.2026
15,60
1 Tätigkeiten; 16,55
- die ohne Vorkenntnisse nach Anweisung oder kurzer Einweisung unmittelbar ausgeführt
werden können ab 01.03.2026
- und die mit einer geringen Verantwortung für Betriebsmittel und/oder für die eigene Arbeit 16,68
verbunden sind.
2 Tätigkeiten, 17,27
- die mit geringen Vorkenntnissen und einer kurzen aufgabenbezogenen Unterweisung
oder Einarbeitung ausgeführt werden können, ab 01.03.2026
- die geringe Anforderungen an Aufmerksamkeit wie Genauigkeit/Konzentration erfordern, 17,60
- die einer geringen bis erhöhten muskelmäßigen Beanspruchung unterliegen,
- die mit einer geringen, fallweise erhöhten Verantwortung für Betriebsmittel und/oder für
die eigene Arbeit verbunden sind,
- die mit erhöhten Vorkenntnissen und einer aufgabenbezogenen Unterweisung oder
Einarbeitung ausgeführt werden können,
- die erhöhte Anforderungen an Genauigkeit oder Gewissenhaftigkeit voraussetzen,
- die einer erhöhten, fallweise großen muskelmäßigen Belastung unterliegen,
- die mit geringer, fallweise erhöhter Verantwortung für Betriebsmittel und/ oder für die
eigene Arbeit verbunden sind.
3 Tätigkeiten, 18,00
- die mit erhöhten Vorkenntnissen und einer aufgabenbezogenen Unterweisung oder
Einarbeitung ausgeführt werden können, ab 01.03.2026
- die erhöhte Anforderungen an Genauigkeit oder Gewissenhaftigkeit voraussetzen, 18,34
- die einer erhöhten, fallweise großen muskelmäßigen Belastung unterliegen,
- die mit geringer, fallweise erhöhter Verantwortung für Betriebsmittel und/oder für die
eigene Arbeit verbunden sind.
4 Tätigkeiten, 18,62
- die Vorkenntnisse aufgrund aufgabenbezogener Unterweisung oder Einarbeitung,
fallweise längerer Berufspraxis voraussetzen, ab 01.03.2026
- die erhöhte Anforderungen an Genauigkeit oder Gewissenhaftigkeit stellen, 18,97
- die mit erhöhten, fallweise großen Belastungen unterschiedlicher Art, insbesondere
infolge maschinenabhängiger Arbeit,
- die mit erhöhter Verantwortung für Betriebsmittel und/oder Arbeitsprodukt verbunden
sind.
5 Tätigkeiten, 20,69
- die durch eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder einen gleichwertigen
Abschluss vermitteltes Fachwissen erfordern, das auch durch entsprechende ab 01.03.2026
Berufserfahrung erworben sein kann, 21,08
- die mittlere Anforderungen an Aufmerksamkeit sowie Denktätigkeit voraussetzen,
- die fallweise mittlerer muskelmäßiger Beanspruchung unterliegen,
- die mit mittlerer Verantwortung für Betriebsmittel, eigene Arbeit und/oder Arbeit und
Sicherheit anderer verbunden sind.
6 Tätigkeiten, 22,75
- die neben der abgeschlossenen Berufsausbildung erweitertes Fachwissen erfordern,
das auch durch entsprechende Berufserfahrung erworben sein kann, ab 01.03.2026
- die große Anforderungen an Genauigkeit und Konzentration sowie Denktätigkeit im 23,19
Sinne z. B. von Überlegen, Suchen, Prüfen und Rechnen voraussetzen,
- die fallweise zumindest erhöhter muskelmäßiger Beanspruchung unterliegen,
Entgelttabelle Nr. 33 Druckdienstleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1171
- die mit großer Verantwortung für Betriebsmittel, eigene Arbeit und/oder Arbeit und
Sicherheit anderer verbunden sind. Die in den Tätigkeitsmerkmalen aufgeführten
Bewertungskriterien sind nicht in jedem Fall kumulativ zu verstehen. Im Zweifel wird die
Bewertung der den einzelnen Lohngruppen zugeordneten Richtbeispiele als
Auslegungshilfe herangezogen.
7 Tätigkeiten, 24,82
- die neben der abgeschlossenen Berufsausbildung zusätzliches Fachwissen erfordern,
das über die EG 6 hinausgeht und durch eine Zusatzausbildung oder eine entsprechende ab 01.03.2026
Berufserfahrung erworben sein kann, 25,30
- die große bis sehr große Anforderungen an die Aufmerksamkeit sowie die
Genauigkeit/Konzentration und Denktätigkeit im Sinne z.B. von Kombinieren,
Koordinieren und Disponieren (Anforderungen an Umsicht, Abstraktionsvermögen oder
Dispositionsfähigkeit) stellen,
- die mit einer großen bis sehr großen Verantwortung für Betriebsmittel, eigene Arbeit
und/oder Arbeit und Sicherheit anderer verbunden sind.
Die in den Tätigkeitsmerkmalen aufgeführten Bewertungskriterien sind nicht in jedem Fall
kumulativ zu verstehen. Im Zweifel wird die Bewertung der den einzelnen Lohngruppen
zugeordneten Richtbeispiele als Auslegungshilfe herangezogen.
8 Gehilfenjahr sowie Rotationshelfer und Rolleure 19,65
ab 01.03.2026
20,03
Entgelttabelle Nr. 33 Druckdienstleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1172
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) -
Beschreibung der Leistung
nicht abschließend
Entgelttabelle 33 Druckdienstleistungen
79520000-5 Reprografische Dienstleistungen
79810000-5 Druckereidienste
79811000-2 Digitaldruck
79812000-9 Banknotendruck
79820000-8 Dienstleistungen des Druckgewerbes
79821000-5 Fertigstellung im Bereich Druck
79822000-2 Satzarbeit
79822100-3 Herstellung von Druckplatten
79822200-4 Tiefdruckdienste
79822300-5 Dienstleistungen im Schriftsatz
79822400-6 Lithografische Dienste
Entgelttabelle Nr. 33 Druckdienstleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1173
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 34
Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
die Immobilienwirtschaft zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1174
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte:
3.1. Angestellte
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Berufszugehörigk Entgelt in
abschließende Beispiele eit Euro
1 Einfache Tätigkeiten, die einer Einweisung bedürfen. Hilfskräfte bis 3. Berufsjahr 15,84
ab 4. Berufsjahr 18,27
2 Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die durch Einarbeitung Hilfskraft, Telefonist, Schreibkraft bis 3. Berufsjahr 17,43
erworben werden. 4. bis 6. Berufsjahr 19,18
ab 7. Berufsjahr 20,80
3 Tätigkeiten, die Kenntnisse und/oder Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel Wohnungs-/Immobilienverwalter, qualifizierte 1. Berufsjahr 18,59
durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine Zweckausbildung oder durch Schreibkraft, Sachbearbeiter, Sekretär, 2. bis 5. Berufsjahr 20,64
mehrjährige Berufserfahrung erworben und die unter Anleitung mit gewisser Sozialberater 6. bis 8. Berufsjahr 21,67
Selbständigkeit erledigt werden. ab 9. Berufsjahr 23,51
4 Tätigkeiten, die in der Regel die persönlichen Fähigkeiten nach der EG 3 Sachbearbeiter, qualifizierter Sekretär, bis 5. Berufsjahr 23,73
voraussetzen, ergänzt durch Berufserfahrung, Berufsfortbildung oder durch die qualifizierter Wohnungs-/Immobilienverwalter, 6. und 7. Berufsjahr 25,45
Aneignung zusätzlicher Kenntnisse in den jeweiligen Sachgebieten und die auf IT-/Informatik-Sachbearbeiter, IT- 8. und 9. Berufsjahr 26,73
allgemeine Anweisung selbständig erledigt werden. Systembetreuer, Sozialarbeiter ab 10. Berufsjahr 28,60
5 Tätigkeiten, die einen einschlägigen Hochschulabschluss, eine zusätzliche Sachgebietsleiter, Gruppenleiter, qualifizierter bis 7. Berufsjahr 27,57
qualifizierte Ausbildung und/oder umfassende Kenntnisse voraussetzen und die auf Wohnungs-/Immobilienverwalter, 8. und 9. Berufsjahr 29,87
allgemeine Anweisung selbständig ausgeführt werden und mit eigenem Sozialarbeiter ab 10. Berufsjahr 32,06
Verantwortungsbereich verbunden sind.
6 Tätigkeiten, die zusätzliche umfassende Kenntnisse voraussetzen und deren Abteilungsleiter, Sachgebietsleiter, bis 7. Berufsjahr 31,00
Ausführung überwiegend eigene Entscheidungen und ein erhöhtes Maß an Gruppenleiter, Sachbearbeiter, IT- 8. und 9. Berufsjahr 34,40
Verantwortung erfordern. Systembetreuer ab 10. Berufsjahr 37,33
Entgelttabelle Nr. 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche
Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1175
3.2. gewerbliche Arbeiter
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in
abschließende Beispiele Euro
1 Einfache Tätigkeiten, die einer Einweisung bedürfen. Hilfs- und Reinigungskräfte 15,24
2 Tätigkeiten, die keiner handwerklichen Ausbildung und nur der Einarbeitung bedürfen. Heizer, Pförtner 19,05
3 Tätigkeiten, die angelernte handwerkliche Fähigkeiten erfordern. Baufachwerker, Gartenarbeiter, Kraftfahrer, Hauswart, 20,11
Hausmeister
4 Tätigkeiten, die eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung oder vergleichbare Elektriker, Installateur, Maler, Maurer, Schlosser, Gärtner, 22,27
Facherfahrung erfordern. Hauswart, Hausmeister, wenn sie auch handwerkliche
Leistungen erbringen sollen.
5 Tätigkeiten, die über die Anforderungen der Gruppe 4 hinaus aufgrund einer von der Gruppenleiter, Handwerksmeister 26,48
Geschäftsleitung übertragenen besonderen Anordnung erbracht werden und besondere
persönliche Leistungen fordern.
Entgelttabelle Nr. 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche
Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1176
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B.
CPV-Code, VOB-C/DIN) Beschreibung der Leistung
- nicht abschließend
Entgelttabelle 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft
70111000-2 Erschließung von Wohngrundstücken
70112000-9 Erschließung von Nichtwohngrundstücken
70120000-8 Kauf und Verkauf von Immobilien
70121000-5 Kauf oder Verkauf von Gebäuden
70121100-6 Verkauf von Gebäuden
70121200-7 Kauf von Gebäuden
70122000-2 Kauf oder Verkauf von Grundstücken
70122100-3 Verkauf von Grundstücken
70122110-6 Verkauf von unbebauten Grundstücken
70122200-4 Kauf von Grundstücken
70122210-7 Kauf von unbebauten Grundstücken
70123000-9 Verkauf von Immobilien
70123100-0 Verkauf von Wohngrundstücken
70123200-1 Verkauf von Nichtwohnimmobilien
70130000-1 Vermietung von Grundstücken im Eigenbesitz
Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im
70200000-3 Eigenbesitz
Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen
70210000-6 Wohnimmobilien
Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen
70220000-9 Nichtwohnimmobilien
Diverse Dienstleistungen von Immobilienbüros gegen Einzelhonorar oder auf
70300000-4 Vertragsbasis
70310000-7 Vermietung oder Verkauf von Gebäuden
70311000-4 Vermietung oder Verkauf von Wohngebäuden
70320000-0 Vermietung oder Verkauf von Grundstücken
70321000-7 Vermietung von Grundstücken
70322000-4 Vermietung oder Verkauf von unbebauten Grundstücken
70330000-3 Immobilienverwaltung gegen Einzelhonorar oder auf Vertragsbasis
70331000-0 Wohngrundstücksdienste
70332000-7 Verwaltung von Liegenschaften, die Nichtwohnzwecken dienen
70332100-8 Verwaltung von Grundstücken
70332200-9 Verwaltung von gewerblichen Immobilien
Entgelttabelle Nr. 34 Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1177
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 35
private Hauswirtschaft
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im
Bereich der Hauswirtschaft zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 35 private Hauswirtschaft Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1178
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und Entgelt
nicht abschließende Beispiele in Euro
1 Tätigkeiten, für die keine einschlägige berufliche Bsp.: 15,94
Ausbildung, jedoch Vorkenntnisse aufgrund der - Reinigen und Pflegen von
hauswirtschaftlichen Tätigkeit im eigenen Einrichtungs- und
Haushalt verlangt werden oder Tätigkeiten, die Haushaltsgegenständen
aufgrund einer Sonderausbildung nach § 66 - persönliche Assistenz
BBiG ausgeführt werden. Die Arbeiten werden (Alltagsbegleitung)
nach jeweiliger Einzelanweisung ausgeführt.
2 Tätigkeiten, für die keine einschlägige berufliche Bsp.: 17,63
Ausbildung, jedoch nachgewiesene - Reinigen und Pflegen von
Vorkenntnisse, die aufgrund einer Einrichtungs- und
hauswirtschaftlichen Tätigkeit in einem fremden Haushaltsgegenständen und Textilien
Haushalt erworben wurden, verlangt werden oder - Sorgearbeit für Kinder und ältere
Tätigkeiten, die aufgrund einer Sonderausbildung Menschen
nach § 66 BBiG ausgeführt werden. Die Arbeiten
werden nach allgemeiner Anweisung
selbstständig ausgeführt.
3 Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene Bsp.: 18,76
fachbezogene Schulausbildung oder eine - Organisation der Abläufe im Haushalt
einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung - Planen von Verpflegung und
Voraussetzung sind. Anderweitig erworbene Zubereitung von Speisen
gleichwertige Kenntnisse durch eine lange - Betreuung und Versorgung der
Tätigkeitserfahrung in fremden Haushalten, die Personen im Haushalt
den Kenntnissen einer Berufsausbildung - Tätigkeiten zur persönlichen
entsprechen, sind gleich zu setzen. Die Arbeiten Assistenz
werden im Rahmen eines umfassenden - Pflege und Instandhaltung von
Arbeitsauftrages selbstständig verrichtet. Einrichtungs- und
Haushaltsgegenständen
4 Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene Bsp.: 25,32
Berufsausbildung und eine berufliche Fortbildung - Gestaltung des Alltags und
oder eine abgeschlossene Fachschulausbildung individuelle Betreuung von Menschen
Voraussetzung sind. Die Arbeiten werden im mit Hilfebedarf
Rahmen eines umfassenden Arbeitsauftrages - Förderung der Selbständigkeit
selbstständig im zugewiesenen Aufgabenbereich - Sicherstellung der
ausgeführt. hauswirtschaftlichen Versorgung
- Planung und Gestaltung einer
bedarfsgerechten Verpflegung
- Grundpflegerische Leistungen in
Zusammenarbeit mit anderen
Berufsgruppen (z. B. Pflegedienste)
5 Tätigkeiten, für die eine berufliche Fortbildung Bsp.: 30,95
sowie Ausbildungsberechtigung Voraussetzung - Personalführung
sind. Die Arbeiten werden selbstständig und in - Planung und Durchführung der
eigener Verantwortung ausgeführt. betrieblichen hauswirtschaftlichen
Ausbildung
- Konzeptentwicklung für die
Versorgungs- und
Betreuungsleistungen in der
Hauswirtschaft
- Planung von Betriebsentwicklungen
und Dienstleistungen
Entgelttabelle Nr. 35 private Hauswirtschaft Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1179
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 35 private Hauswirtschaft
98513310-8 Dienstleistungen von Haushaltshilfen
Entgelttabelle Nr. 35 private Hauswirtschaft Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1180
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 36
Pflege
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von
Pflegedienstleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
Entgelttabelle Nr. 36 Pflege Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1181
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt
und nicht abschließende in Euro
Beispiele
1 Hauswirtschaftliche Servicekraft/ Wohnküche, Stufe 1 15,69
Reinigungskräfte, Hausmeistergehilfen ohne dreijährige
einschlägige Ausbildung
Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 16,33
Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 17,11
2 Hauswirtschaftliche Fachkraft (Hausmeister, Stufe 1 17,52
Haustechniker, Koch) mit dreijähriger einschlägiger
Ausbildung, sofern nicht als HWL beschäftigt
Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 18,22
Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 18,95
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 20,11
3 Hauswirtschaftsleitung (HWL) Stufe 1 20,92
Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 21,60
Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 22,72
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 24,38
4a Verwaltungskräfte in einer stationären Pflegeeinrichtung Stufe 1 17,22
mit mindestens zweijähriger einschlägiger Ausbildung und
einfachen Tätigkeiten
Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 17,97
Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 18,59
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 19,54
4b Verwaltungskräfte in einer stationären Pflegeeinrichtung Stufe 1 18,36
mit mindestens dreijähriger einschlägiger Ausbildung und
mindestens 50 herausgehobenen Tätigkeiten
Herausgehobene Tätigkeiten sind z.B.:
- Mahnwesen
- Beratung/Information von Bewohnern bzw. Angehörigen
bezüglich der zu erwartenden Kosten und Finanzierung
durch die Pflegeversicherung und möglicher
Anspruchsvoraussetzungen für Sozialhilfeleistungen
- Unterstützung bei der Beantragung von
Kostenanerkenntnissen gegenüber dem AfSD der
Pflegeversicherung u.a.
- Vorbereitung des Heimvertrages inklusive
Kostenaufstellung und Durchführung des
Aufnahmegespräches (Aufnahmeformalitäten)
- Verordnungsmanagement
- Inkontinenzpauschale-Management
- Belegungsmanagement
Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 19,09
Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 19,72
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 20,93
5 Zusätzliche Betreuungskräfte/Alltagsbegleiter (§§ 43b, Stufe 1 16,78
45a SGB XI, 120 Stunden) Fortbildung
Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 17,35
Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 17,91
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 18,86
6 Beschäftigte im Sozialdienst mit einschlägiger (oder Stufe 1 20,10
pflegerischer) dreijähriger Ausbildung, sofern nicht als
Sozialpädagoge/Sozialarbeiter beschäftigt
Entgelttabelle Nr. 36 Pflege Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1182
Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 21,23
Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 21,74
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 22,81
7 Pflegehilfskraft ohne mind. einjährige einschlägige Stufe 1 17,17
Ausbildung
Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 18,84
Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 19,60
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 20,57
8a Pflegehilfskraft/Pflegeassistent mit mind. einjähriger Stufe 1 17,94
einschlägiger Ausbildung
Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 19,43
Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 20,06
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 21,38
8b Pflegehilfskraft/Pflegeassistent mit mind. zweijähriger Stufe 1 18,45
einschlägiger Ausbildung
Stufe 2 nach 5 Jahren in Stufe 1 19,94
Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2 20,58
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 22,29
9 Pflegefachkraft (Altenpfleger, Gesundheits- und Stufe 1 21,57
Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger)
mit dreijähriger Ausbildung und staatlicher Anerkennung
(einschl. ,,Gleichgestellte“)
Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 22,25
Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 23,37
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 25,91
10.1 • Wohnbereichsleitung, Einsatzleitung und Stationsleitung Stufe 1 22,58
mit Ausbildung und Anerkennung als Pflegefachkraft,
Einsatzleitung;
Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 23,82
Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 26,16
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 27,47
10.2 • Leitung Sozialdienst Stufe 1 22,58
Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 23,82
Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 26,16
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 28,22
10.3 • Pflegefachkraft mit Fachweiterbildung Stufe 1 22,58
• Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung
und den Anforderungen der Protokollerklärung Nr. 7 zu
Teil B Nr. XI 1. EntgO (VKA) entsprechender Tätigkeit
• QM-Beauftragter
Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 23,82
Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 26,16
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 27,47
11.1 Pflegedienstleitung (§ 71 SGB XI) in der Tagespflege Stufe 1 29,33
Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 30,64
Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 31,15
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 31,75
11.2 Pflegedienstleitung (§ 71 SGB XI), soweit nicht in der Stufe 1 29,33
Tagespflege
Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1 30,64
Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 31,15
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 33,04
Entgelttabelle Nr. 36 Pflege Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1183
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-
Beschreibung der Leistung
C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 36 Pflege
85144100-1 Dienstleistungen von Pflegeeinrichtungen
Entgelttabelle Nr. 36 Pflege Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1184
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 37
Reisebürogewerbe
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
das Reisebürogewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1185
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
3.1 Veranstaltungsbereich:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt in
abschließende Beispiele Euro
I Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - anzulernende Kräfte bei längstens zwei Jahren 14,28 *
ausführen, die Kenntnisse oder Berufspraxis
Fertigkeiten erfordern, wie sie in der - Bürohilfskraft
Regel durch kurze Einarbeitung - Bote
erworben werden. - Lager- und Versandhelfer
- Pförtner
- Registrator
- Mitarbeiter Poststelle
- Agent Call Center (z. B. Entgegennahme von
einfachen Buchungen/Bestellungen)
- Mitarbeiter im Geschäftsreisebereich mit
einfachen Tätigkeiten
Stufe 2 nach zweijähriger Gruppenzugehörigkeit 14,28 *
(Grzgh.)
Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 14,28 *
II Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - Mitarbeiter im Verkauf im Reisebüro 14,28 *
ausführen, die Kenntnisse und/oder - Mitarbeiter im Geschäftsreisebereich
Fertigkeiten erfordern, wie sie in der - Betreuer an Flughafenstationen (Anfänger in den
Regel in einer fachbezogenen ersten 12 Monaten)
Berufsausbildung oder in einer - Agent Call Center/Buchungszentrale (z. B.
vergleichbaren Ausbildung erworben aktiver Verkauf an Kunden/Endverbraucher)
werden. - Einfache Sachbearbeitung im Finanz- und
Rechnungswesen, Verwaltung, Produktion,
- Verkauf, Textverarbeitung
- Mitarbeiter in Telefonzentralen
- Mitarbeiter in Poststellen mit Spezialaufgaben
Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 14,28 *
Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 15,17
III Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - Sachbearbeiter in touristischen Bereichen (z. B. 14,28 *
ausführen, die Fachkenntnisse Buchungszentrale, Kundenbetreuung, Touristik,
und/oder Fertigkeiten erfordern, wie Vertrieb, Werbung)
sie in der Regel durch eine - Sachbearbeiter Buchhaltung
abgeschlossene, fachbezogene (Debitoren/Kreditoren/Finanz), Personal,
Berufsausbildung und durch weitere Verwaltung
Berufserfahrung erworben werden. - Betreuer an Flughafenstationen (nach 12
Monaten)
- Haustechniker/-verwalter/-handwerker
- Agent Call Center (mit komplexen Beratungen
und Aufgaben/Allrounder)
- Mitarbeiter Logistik
- Bediener von Telefonzentralen
- Sachbearbeiter mit Spezialaufgaben in der
Geschäftsreise/Reisebüro
Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 15,22
Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 16,55
Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1186
IV Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - Sachbearbeiter Marketing, Produkt, 14,55
ausführen, die gründliche Katalogerstellung, Hoteleinkauf, Beförderung,
Fachkenntnisse erfordern, wie sie in Vertriebssteuerung, Korrespondenz, Operations,
der Regel auf dem in Gruppe III Yield Management, Service Center (soweit keine
angegebenen Weg - ergänzt durch Buchungsprämie bezahlt wird),
weitere Berufserfahrung, Einkauf/Produktion, Desktop Publishing
Berufsausbildung oder die Aneignung - Sachbearbeiter Personalwesen, Gehalt, Recht,
zusätzlicher Kenntnisse im jeweiligen Materialeinkauf, Innenrevision
Sachgebiet - erworben werden. - Sachbearbeiter mit Spezialaufgaben in Finanz-
und Rechnungswesen/Verwaltung/Controlling,
QM, Kundenbetreuung, Verkauf (Veranstalter)
- Sekretär
- Reisebüroleiter (mit Koordination von bis zu 5 im
Verkauf eingesetzten Mitarbeiter/innen)
- Betreuer von Flughafenstationen
- Sachbearbeiter Call Center
Mitarbeiterdisposition
- Geschäftsreise (auch mit
Mitarbeiterkoordination): Teamleiter/in
Firmenreisedienst
- Projektleiter Gruppengeschäft
- Organisator
- Assistent des regional verantwortlichen Leiters
Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 16,80
Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 18,28
V Arbeitnehmer, die Tätigkeiten mit den - Reisebüroleiter 16,37
Merkmalen der EG IV selbständig und - Disponent im VA – Bereich
mit begrenzter Entscheidungsbefugnis - Teamkoordinator/Gruppenleiter im VA – Bereich
ausführen. -Sekretär
- Programmierer (Junior)
- Stationsleiter Flughafen
- Sachbearbeiter Operations, Yield Management
- Sachbearbeiter/Assistent Einkauf mit
Einkaufsbefugnis
- Sachbearbeiter Vertriebsinnendienst, Service
Center, Kundenbetreuung, jeweils mit häufigen
Koordinierungsaufgaben zwischen Zielgebiet
und Kunden
- Gruppenleiter Zentralabteilungen Reisebüro und
Geschäftsreise
- Geschäftsreise: Firmendienstleiter/Leiter
Gruppenabteilungen
Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 19,07
Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 20,62
VI Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - Reisebüroleiter in Reisebüros mit mindestens 18,61
ausführen, die Selbständigkeit und durchschnittlich auf Vollzeitbeschäftigung
Entscheidungsbefugnis voraussetzen. umgerechneten 10 Mitarbeitern
- Stationsleiter Großflughafen
- Hauptamtlicher Trainer
- Controller/Revisor
- Kataloggestalter (techn. Produktion)
- Bilanzbuchhalter
- Sekretär
- Firmenleitung Software Engineer
- Netzwerkkoordinator/-administrator IT-Support
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1187
- Bezirksverkaufsleiter (max. 2 Jahre)
- Leiter Call Center
- Gruppenleiter/Teamkoordinator im VA – Bereich
- Abteilungsleiter Zentralabteilungen
(Geschäftsreise und Reisebüro)
- Geschäftsreise: Verkaufsleiter/Akquisiteur
- Key-Account-Manager
Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 21,61
Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 23,11
VII Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - Vertriebsleiter 21,12
ausführen, die sich wegen der - Einkäufer (Touristik)
Bedeutung des Aufgabengebietes - Abteilungsleiter im VA – Bereich
durch das Maß der Verantwortung - Ausbildungsleiter
oder Entscheidungsbefugnis aus der - Revisor/Controller
EG VI herausheben. - Systemprogrammierer
- Systemanalytiker
- Bezirksverkaufsleiter (nach spätestens 2 Jahren)
- Leiter Groß-Call Center
- Reisebüroleiter in Reisebüros mit mindestens
insgesamt auf Vollzeitbeschäftigung
umgerechneten 25 Mitarbeitern
Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 24,17
Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 25,70
3.2 Vertrieb:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen und nicht Entgelt
abschließende Bsp.
I Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - anzulernende Kräfte bei längstens zwei Jahren 14,28 *
ausführen, die Kenntnisse oder Berufspraxis
Fertigkeiten erfordern, wie sie in der - Bürohilfskraft
Regel durch kurze Einarbeitung - Bote
erworben werden. - Lager- und Versandhelfer
- Pförtner
- Registrator
- Mitarbeiter Poststelle
- Agent Call Center (z. B. Entgegennahme von
einfachen Buchungen/Bestellungen)
- Mitarbeiter im Geschäftsreisebereich mit
einfachen Tätigkeiten
Stufe 2 nach zweijähriger Grzgh. 14,28 *
Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 14,28 *
II Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - Mitarbeiter im Verkauf im Reisebüro 14,28 *
ausführen, die Kenntnisse und/oder - Mitarbeiter im Geschäftsreisebereich
Fertigkeiten erfordern, wie sie in der - Betreuer an Flughafenstationen (Anfänger in den
Regel in einer fachbezogenen ersten 12 Monaten)
Berufsausbildung oder in einer - Agent Call Center/Buchungszentrale (z. B.
vergleichbaren Ausbildung erworben aktiver Verkauf an Kunden/Endverbraucher)
werden. - Einfache Sachbearbeitung im Finanz- und
Rechnungswesen, Verwaltung, Produktion,
- Verkauf, Textverarbeitung
- Mitarbeiter in Telefonzentralen
Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1188
- Mitarbeiter in Poststellen mit Spezialaufgaben
Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 14,28 *
Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh.
14,63
III Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - Sachbearbeiter in touristischen Bereichen (z. B. 14,28 *
ausführen, die Fachkenntnisse Buchungszentrale, Kundenbetreuung, Touristik,
und/oder Fertigkeiten erfordern, wie Vertrieb, Werbung)
sie in der Regel durch eine - Sachbearbeiter Buchhaltung
abgeschlossene, fachbezogene (Debitoren/Kreditoren/Finanz), Personal,
Berufsausbildung und durch weitere Verwaltung
Berufserfahrung erworben werden. - Betreuer an Flughafenstationen (nach 12
Monaten)
- Haustechniker/-verwalter/-handwerker
- Agent Call Center (mit komplexen Beratungen
und Aufgaben/Allrounder)
- Mitarbeiter Logistik
- Bediener von Telefonzentralen
- Sachbearbeiter mit Spezialaufgaben in der
Geschäftsreise/Reisebüro
Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 14,68
Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 15,95
IV Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - Sachbearbeiter Marketing, Produkt, 14,28 *
ausführen, die gründliche Katalogerstellung, Hoteleinkauf, Beförderung,
Fachkenntnisse erfordern, wie sie in Vertriebssteuerung, Korrespondenz, Operations,
der Regel auf dem in EG III Yield Management, Service Center (soweit keine
angegebenen Weg - ergänzt durch Buchungsprämie bezahlt wird),
weitere Berufserfahrung, Einkauf/Produktion, Desktop Publishing
Berufsausbildung oder die Aneignung - Sachbearbeiter Personalwesen, Gehalt, Recht,
zusätzlicher Kenntnisse im jeweiligen Materialeinkauf, Innenrevision
Sachgebiet - erworben werden. - Sachbearbeiter mit Spezialaufgaben in Finanz-
und Rechnungswesen/Verwaltung/Controlling,
QM, Kundenbetreuung, Verkauf (Veranstalter)
- Sekretär
- Reisebüroleiter (mit Koordination von bis zu 5 im
Verkauf eingesetzten Mitarbeiter)
- Betreuer von Flughafenstationen
- Sachbearbeiter Call Center
Mitarbeiterdisposition
- Geschäftsreise (auch mit
Mitarbeiterkoordination): Teamleiter
Firmenreisedienst
- Projektleiter Gruppengeschäft
- Organisator
- Assistent des regional verantwortlichen Leiters
Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 16,21
Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 17,63
V Arbeitnehmer, die Tätigkeiten mit den - Reisebüroleiter 15,78
Merkmalen der EG IV selbständig und - Disponent im VA – Bereich
mit begrenzter Entscheidungsbefugnis - Teamkoordinator/Gruppenleiter im VA – Bereich
ausführen. -Sekretär
- Programmierer (Junior)
- Stationsleiter Flughafen
- Sachbearbeiter Operations, Yield Management
- Sachbearbeiter/Assistent Einkauf mit
Einkaufsbefugnis
Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1189
- Sachbearbeiter Vertriebsinnendienst, Service
Center, Kundenbetreuung, jeweils mit häufigen
Koordinierungsaufgaben zwischen Zielgebiet
und Kunden
- Gruppenleiter Zentralabteilungen Reisebüro und
Geschäftsreise
- Geschäftsreise: Firmendienstleiter/Leiter
Gruppenabteilungen
Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 18,38
Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 19,88
VI Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - Reisebüroleiter in Reisebüros mit mindestens 17,94
ausführen, die Selbständigkeit und durchschnittlich auf Vollzeitbeschäftigung
Entscheidungsbefugnis voraussetzen. umgerechneten 10 Mitarbeitern/innen
- Stationsleiter Großflughafen
- Hauptamtlicher Trainer
- Controller/Revisor
- Kataloggestalter (techn. Produktion)
- Bilanzbuchhalter
- Sekretär
- Firmenleitung Software Engineer
- Netzwerkkoordinator/-administrator IT-Support
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Bezirksverkaufsleiter (max. 2 Jahre)
- Leiter Call Center
- Gruppenleiter/Teamkoordinator/in im VA –
Bereich
- Abteilungsleiter Zentralabteilungen
(Geschäftsreise und Reisebüro)
- Geschäftsreise: Verkaufsleiter/Akquisiteur
- Key-Account-Manager
Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 20,84
Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 22,28
VII Arbeitnehmer, die Tätigkeiten - Vertriebsleiter 20,37
ausführen, die sich wegen der - Einkäufer (Touristik)
Bedeutung des Aufgabengebietes - Abteilungsleiter im VA – Bereich
durch das Maß der Verantwortung - Ausbildungsleiter
oder Entscheidungsbefugnis aus der - Revisor/Controller
EG VI herausheben. - Systemprogrammierer
- Systemanalytiker
- Bezirksverkaufsleiter (nach spätestens 2 Jahren)
- Leiter Groß-Call Center
- - Reisebüroleiter in Reisebüros mit mindestens
insgesamt auf Vollzeitbeschäftigung
umgerechneten 25 Mitarbeitern
Stufe 3 nach vierjähriger Grzgh. 23,32
Stufe 5 nach achtjähriger Grzgh. 24,78
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1190
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 37 Reisebürogewerbe
63511000-4 Organisation von Pauschalreisen
63512000-1 Verkauf von Reisetickets und Veranstaltung von Pauschalreisen
63513000-8 Touristeninformation
63514000-5 Dienstleistungen von Reiseführern
63515000-2 Reisedienste
63516000-9 Reiseverwaltung
Entgelttabelle Nr. 37 Reisebürogewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1191
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 38
Textilreinigung
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im
Zusammenhang mit der Textilreinigung zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung
des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Ab der 6.
Mehrarbeitsstunde fällt ein Zuschlag i.H.v 33 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen
sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1192
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt in
und nicht abschließende Bsp. Euro
I 1. Sortieren und Zählen von Wäsche 14,41
2. Legen oder Ausschlagen von Wäsche
3. Verpacken
4. Auspacken, Taschen und Nähte ausbürsten
5. Sortieren von Kleidungsstücken (Stoffen) nach
Daten und Arten, Aufhängen, Abnehmen und
weitertransportieren
6. Einfache Reparaturarbeiten (ohne Nähen)
Patschen, Anbringen von Nieten und
Druckknöpfen
II 1. Näharbeiten, soweit nicht EG III oder IV /1 14,48
Kürzen, Verlängern, Taschen abtrennen und
neu aufnähen, Flicken aufsetzen, Embleme
aufnähen, einfaches Einnähen von
Reißverschlüssen, Säumen von Flachwäsche
2. Arbeiten an Mangel und Mangelstraße
(Ausschlagen, Einlegen, Falten und
Abnehmen)
3. Arbeiten an Pressen
4. Zusammenstellen und Kontrollieren von
Wäsche nach der Bearbeitung
5. Arbeiten an Tumblern und Schüttlern mit einem
Fassungsvermögen bis 25 kg
6. Zeichnen an Maschinen
7. Plätten von Hand
8. Spannen, Mangeln und Pressen von Gardinen
und Vorhängen
9. Dämpfarbeiten an Dämpfern, Puppen und
Tunneleinrichtungen, sowie Futterbügeln
10. Vorsortieren nach groben
Unterscheidungsmerkmalen nach der
Reinigung, Durchsehen und Weiterleiten der
Ware einschließlich der Fleckkontrolle (ohne
Entscheidungsbefugnis)
11. Sortieren und Zählen von Wäsche mit
Lesegerät in Verbindung mit Eingabetastatur
12. Dekatieren
13. Bedienen von Folienpackmaschinen
III 1. Näharbeiten mit gehobenen Anforderungen an 14,59
Genauigkeit und Erfahrung Flicken einsetzen,
Taschen erneuern, Änderung und Reparatur
an Gardinen, schwieriges Einnähen
(Einsetzen) von Reißverschlüssen
2. Detachieren und Nassnachbehandeln von hell,
grau und dunkel, also ausgenommen weiß und
Seide
3. Bügelarbeiten, soweit nicht zu einer anderen
EG gehörend, das Bügeln von:
a) Hosen, Sakkos, Wollmänteln
b) Popeline-Mänteln, Anoraks (Windblusen)
c) Blusen, Kleidern, Damenröcken,
Faltenröcken und Nacharbeiten von
Plissee
4. Kontrolle nach der Bügelei
5. Sortieren und Zählen von Wäsche
ausschließlich mit Eingabetastatur. Sortieren,
Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1193
Zählen und Bereitstellen von
Mietberufskleidungsteilen und
Mietwäscheteilen mit Hilfe eines
Erfassungsgerätes (z.B. Expedition)
IV 1. Näharbeiten mit hohen Anforderungen an 15,41
Genauigkeit und Erfahrung,
Konfektionsarbeiten, Teilkonfektion, Reparatur
und Änderung an Oberbekleidung Detachieren
und Nassnachbehandeln, soweit nicht zur EG
III gehörend, also weiße Stücke und Seide
2. Bügler, die Bügeltätigkeiten aller Untergruppen
(mindestens je ein Artikel) der EG III, Ziffer 3
beherrschen und regelmäßig ausüben sowie
die Fähigkeiten zum Anlernen besitzen. Diese
Tätigkeiten sollen in der Regel ein Jahr lang
ausgeübt worden sein; Bügeln von
Gesellschaftskleidern sowie Neueinbügeln von
Plissee
3. Logistische Bereitstellung von Textilien im
Bereich An- und Auslieferung bis hin zur
Transportbegleitung
4. Tätigkeiten an und mit gesteuerten und/oder
getakteten Vorrichtungen unter Beachtung der
Weiterbearbeitungskriterien.
5. Vollständige An- und Abmeldung und/oder
Qualitätskontrolle von
Mietberufskleidungsteilen und
Mietwäscheteilen mit Hilfe eines
Erfassungsgerätes (z.B. Einrichten von
Neukunden, Umtausch, Rückgabe)
V 1. Innerbetriebliche Bereitstellung von Waren und 16,32
Hilfsmitteln nach logistischen Kriterien in oder
zwischen Abteilungen bzw. Betriebsbereichen
2. Bedienen von Waschmaschinen,
Waschanlagen, Zentrifugen, Tumblern und
Schüttlern mit einem Fassungsvermögen von
über 25 kg mit entsprechender Verantwortung
3. Arbeiten in der Reinigung, Färberei,
Nassabteilung und Teppichwäscherei
einschließlich Spülen, Schleudern und
ähnliche Tätigkeiten mit entsprechender
Verantwortung.
VI 1. Bedienen und Überwachen von 17,06
Waschmaschinen, Waschanlagen und
Zentrifugen unter Beachtung von
Optimierungskriterien
2. Bedienen und Überwachen der
Reinigungsmaschinen mit Zubehör sowie
Sortieren und Zusammenstellen der
Reinigungspartien unter Beachtung von
Optimierungskriterien
3. Färben und Ansetzen der Farbflotte
4. Färben und Aufarbeiten von Leder und
Lederbekleidung
5. Selbständiges Teppichreinigen einschließlich
Sortieren und Kontrollieren (Maschinenführer)
6. Kunststopfen
VII 1. Verantwortliche Tätigkeiten, die über die Merkmale 1. nach der Ausbildung bzw. 18,34
der EG 1 - VI hinausgehen: Textilreiniger mit Übernahme der Verantwortung
bestandener Gesellen- oder Facharbeiterprüfung-
Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1194
VII 2. es sei denn, es werden ausschließlich Tätigkeiten 2. ab dem 3. Jahr nach der 19,05
der EG 1 - V ausgeübt - mit/ohne Verantwortung Ausbildung und Tätigkeit in der
für den Ablauf des Waschverfahrens. Branche bzw. Übernahme der
Verantwortung
Beschäftigte mit Verantwortung für den Ablauf des
VII 3. Waschverfahrens, die über entsprechende 3. ab dem 4. Jahr nach der 19,68
umfassende Kenntnisse und Berufserfahrungen Ausbildung und Tätigkeit in der
verfügen. Branche bzw. Übernahme der
Verantwortung
VII 4. 4. Textilreiniger mit alleiniger 20,35
Verantwortung für den
Gesamtablauf
Sonderentgeltgruppen
1. Reinigungskräfte 14,31
2. Wach- und/oder Schließkräfte 14,84
3. Heizer und Maschinist mit Verantwortung für die 18,37
Kesselsteuerung bzw. die Wartung der
Maschinenanlagen
4. a Handwerker (z.B. Schlosser, Tischler, Elektriker, 18,34
Maschinist usw.) mit abgeschlossener Gesellen-
bzw. Facharbeiter-Prüfung a) nach der Ausbildung
4. b ab dem 3. Jahr nach der Ausbildung 19,05
4. c ab dem 4. Jahr nach der Ausbildung 19,68
4. d ab dem 5. Jahr nach der Ausbildung 20,35
5. a Ladner und Expedient 14,75
5. b Erster Ladner und erster Expedient sowie Ladner 15,25
die einen Ladenbetrieb führen. Auf den
Mindestverdienst sind den ersten Ladner
entsprechend der Höhe des Umsatzes nach
betrieblichen Einzelvereinbarungen Zulagen zu
zahlen. Die Zulage muss mindestens 25,57 Euro
monatlich betragen. Sie ist auch den Ladner nach
5 a) zu zahlen, wenn diese allein im Laden tätig
sind und mindestens 1200 Aufträge (z.B. 2- oder 3-
teilige Anzüge =1 Auftrag) bzw. 1500 Stücke (z.B.
2- oder 3-teilige Anzüge= 2 bzw. 3 Stücke)
monatlich im Jahresdurchschnitt in diesem Laden
angenommen werden
7.1 Kraftfahrer nach Beschäftigungsjahren im Betrieb im 1. Jahr 17,62
7.1 Kraftfahrer nach Beschäftigungsjahren im Betrieb im 2. Jahr 18,34
7.2 Kraftfahrer mit Kundenbetreuung (z.B. im 1. Jahr 19,05
Reklamationsbearbeitung, Systemerläuterung,
Inkasso oder vergleichbare Tätigkeiten) im Objekt-
und Mietservicebereich
7.2 Kraftfahrer mit Kundenbetreuung (z.B. im 2. Jahr 19,68
Reklamationsbearbeitung, Systemerläuterung,
Inkasso oder vergleichbare Tätigkeiten) im Objekt-
und Mietservicebereich
7.2 Kraftfahrer mit Kundenbetreuung (z.B. im 3. Jahr 20,35
Reklamationsbearbeitung, Systemerläuterung,
Inkasso oder vergleichbare Tätigkeiten) im Objekt-
und Mietservicebereich
Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1195
K1 Angestellte mit vorwiegend mechanischen oder Hilfsarbeiten im Bürobetrieb wie: 14,28*
schematischen Tätigkeiten, die keine Abfertigen der Post;
Berufsausbildung voraussetzen. Abschreibarbeiten, Abheftarbeiten;
Bedienen von
Vervielfältigungsapparaten;
einfache Schreib-, Rechen- und
Karteiarbeiten; Bedienen kleinerer
Fernsprechanlagen; Hilfsarbeiten im
Datenerfassungsbereich.
K2 Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, oder Einfache kaufmännische Arbeiten 16,05
abgeschlossene Handelsschulausbildung von 2 im Einkauf, Verkauf, Versand,
Jahren bei mittlerer Reife von 1 Jahr) und Ablauf Lohnbuchhaltung, Buchhaltung,
einer evtl. vereinbarten Probezeit, oder eine der Statistik, Lager usw.; Führung der
gleich zu bewertenden praktischen Registratur in mittleren Betrieben;
kaufmännischen Berufstätigkeit von mindestens 3 Aufnahme von Stenogrammen und
Jahren. Angestellte mit einfachen kaufmännischen Übertragen in Maschinenschrift;
Tätigkeiten. Übertragung von
Diktaphonaufnahmen in
Maschinenschrift; Bedienen von
Buchungs- oder
Fakturiermaschinen nach
vorbereiteten Unterlagen; Bedienen
von Fernschreibanlagen; Bedienen
von Fernsprechanlagen mit drei
Amtsanschlüssen in
Handvermittlung; Bedienen von
Fernsprechanlagen im
Durchwahlsystem; Lochen, Prüfen,
Beschriften und Sortieren von
Datenträgern; Einfache
Maschinenbedienungsarbeiten in
der Datenverarbeitung (z.B.
Bedienen von
Lochschriftübersetzern; Bedienen
von Kartendopplern).
K2a Angestellte im Rahmen einer Tätigkeit nach K 2, Stenotypist mit 18,22
die in ihrem Arbeitsgebiet über Sonderkenntnisse überdurchschnittlicher Silben- und
verfügen und laufend Eigeninitiative entwickeln. Anschlagsleistung;
Phonotypist mit
überdurchschnittlicher
Anschlagsleistung; Bedienen von
Fernsprechanlagen mit mehr als
drei Amtsanschlüssen nur in
Handvermittlung.
K3 Angestellte mit qualifizierter Tätigkeit und Führung von Sach- oder 18,47
entsprechender Verantwortung. Kontokorrentkonten; Durchführung
von Lohn- und/oder
Gehaltsabrechnungen;
Durchführung von Kostenrechnung;
Führung von einfachem
Schriftwechsel; Vorbereitende
Sachbearbeitung im Verkauf,
Einkauf, Disposition, Versand,
Kalkulation etc.; Fakturieren mit
Zusammenstellung aller dafür
notwendigen Unterlagen; Leitung
der betrieblichen Lohn- und
Kostenerfassung; Verwalten eines
Lagers (Warenannahme,
Warenausgabe und Lagerhaltung
einschließlich der dazugehörigen
wert- und mengenmäßigen
Buchhaltung); Führung der
Registratur in größeren Betrieben;
Qualifizierte Schreibkräfte mit
Sachbearbeitungsfunktionen;
Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1196
Aufnahme und Wiedergabe von
Stenogrammen in einer
Fremdsprache; Bedienen von EDV-
Systemen (Operating).
K3a Angestellte im Rahmen einer Tätigkeit nach K 3, Führung von Sachkonten mit 22,52
die in ihrem Arbeitsgebiet über umfassende Kontierung; Führung von
Sachkenntnisse verfügen und besondere Kontokorrentkonten mit Kontierung
Leistungen - auch selbständig - erbringen oder und Erledigung der Regulierungs-
Anweisungsfunktionen haben. und Mahnkorrespondenz;
Durchführung von Lohn- und/oder
Gehaltsabrechnungen mit
vollständigem Abschluss;
Vorbereitende Sachbearbeitung im
Verkauf und Einkauf einschließlich
der Führung von Schriftwechsel.
K4 Angestellte, die schwierigere Aufgaben dauernd Führung oder Überwachung einer 22,18
selbständig und unter entsprechender Sach- oder
Verantwortung erledigen und nur allgemeine Kontokorrentbuchhaltung, einer
Anweisung erhalten Lohnbuchhaltung, einer
Gehaltsbuchhaltung sowie der
Kostenrechnung einschließlich
Klärung und Abwicklung der damit in
Zusammenhang stehenden
Sachfragen; Abschließende
Sachbearbeitung in Verkauf,
Einkauf, Disposition, Export etc.
einschließlich
Korrespondenzführung;
Abschließende Sachbearbeitung im
Personal-, Sozial- und
Ausbildungswesen; Durchführung
von schwierigen Kalkulationen und
deren Auswertung; Aufnahme und
Wiedergabe von Stenogrammen in
Fremdsprachen; Führung von
Schriftwechsel in einer
Fremdsprache; Operator;
Programmierer.
K5 Angestellte mit selbständiger Tätigkeit, welche Bilanzbuchhalter (IHK-Prüfung); 29,79
umfangreiche kaufmännische Spezialkenntnisse EDV-Organisator
und praktische Erfahrung oder ein
abgeschlossenes Fachhochschulstudium
erfordert.
T1 Angestellte mit vorwiegend mechanischen oder Ladner 14,74
schematischen Tätigkeiten, die keine technische Expedient
Berufsausbildung voraussetzen.
T2 Abgeschlossene technische Ausbildung. Die Erster Ladner 15,66
erforderlichen Kenntnisse können auch durch eine Erster Expedient
dieser entsprechenden Fachschulausbildung oder Ladner, der einen Ladenbetrieb
eine dem gleich zu bewertende praktische Tätigkeit führt.
erworben sein.
T2a Angestellte im Rahmen einer Tätigkeit nach T 2, die Ladner mit besonderen 17,80
in ihrem Arbeitsgebiet über umfangreiche Sachkenntnissen und besonderen
Sachkenntnisse verfügen und besondere Leistungen, Ladner im heißen
Leistungen erbringen. Laden mit Maschinenbedienung,
Detachieren und Bügeln,
Angestellte mit aufsichtsführender
Tätigkeit an Mangeln und Pressen in
der Annahme, Expedition und
Fuhrpark. Direktricen.
T3 Angestellte mit qualifizierter Tätigkeit und Angestellte mit aufsichtsführender 18,47
entsprechender Verantwortung. Tätigkeit und Weisungsbefugnis in
Betriebsabteilungen, Werkstätten
und Einrichtungen wie Sortierraum,
Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1197
Einrichtungsabteilung, Näherei,
Reinigung, Wäscherei, Fuhrpark
und Werkstatt.
T4 Angestellte, die schwierigere Aufgaben selbständig Angestellte mit aufsichtsführender 22,18
und unter entsprechender Verantwortung erledigen Tätigkeit und Weisungsbefugnis wie
und nur allgemeine Anweisungen erhalten. Waschmeister,
Reinigungsmeister.in,
Handwerksmeister, Einsatzleiter im
Fuhrpark, Disposition im Fuhrpark.
T5 Angestellte mit selbständiger Tätigkeit, welche Ingenieure und Techniker, die 29,79
umfangreiche Spezialkenntnisse und praktische den/die Betriebsleiter oder
Erfahrung erfordert. leitende/n Betriebsingenieur
vertreten, Ingenieure und Techniker,
die selbständig Betriebsabteilungen
leiten, Entwicklungsingenieure für
schwierige Aufgaben,
Arbeitsplanung und Überwachung
des Betriebsablaufs, Angestellte,
die mit projektbezogenen Aufgaben
betraut sind, Angestellte, die mit
Arbeitsplanung und Überwachung
des Betriebsablaufs betraut sind,
Fuhrparkleiter (größerer Fuhrpark).
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1198
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 38 Textilreinigung
50830000-2 Reparatur von Bekleidungsartikeln und Textilien
98310000-9 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
98311000-6 Abholdienst für Wäsche
98311100-7 Verwaltung von Wäschereien
98311200-8 Betrieb von Wäschereien
98312000-3 Textilreinigung
98312100-4 Imprägnieren von Textilien
98313000-0 Reinigen von Pelzen
98314000-7 Färben
98315000-4 Bügeln
98316000-1 Einfärben
Entgelttabelle Nr. 38 Textilreinigung Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1199
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 39
Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe inkl. Instandhaltung
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
Eisenbahnen und Kraftverkehrsbetriebe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der
Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der
Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten
Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) werden folgende Zuschläge gezahlt:
i. an Werktagen, im Betriebs- und Verkehrsdienst auch im Anschluss an
dienstplanmäßige Arbeit an Sonntagen und an Ausgleichsruhetagen 30 %,
ii. an Sonntagen und bei Nacht, im Betriebs- und Verkehrsdienst auch an den
anstelle des Sonntags gewährten Ruhetagen 60 %,
iii. an gesetzlichen Feiertagen 100 %,
Treffen mehrere Zuschläge zusammen, wird nur der jeweils höchste Zuschlag
gezahlt. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B.
Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1200
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
gelten folgende Stundenentgelte:
3.1 Angestellte
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Entgelt in
Anforderungen und nicht Euro
abschließende Beispiele
1 Betriebsgehilfe 1.-3. Jahr 14,64
10.-12. Jahr 15,39
ab 19. Jahr 16,14
2 Betriebsaufseher 1.-3. Jahr 15,26
Eisenbahnschaffner 10.-12. Jahr 16,00
ab 19. Jahr 16,76
3 Betriebsoberaufseher 1.-3. Jahr 15,78
Eisenbahnoberschaffner 10.-12. Jahr 16,58
ab 19. Jahr 17,40
4 Betriebshauptaufseher 1.-3. Jahr 16,10
Eisenbahnhauptschaffner 10.-12. Jahr 17,06
Lokomotivführer zur Ausbildung ab 19. Jahr 18,03
5 Eisenbahnbetriebsassistent 1.-3. Jahr 17,30
Eisenbahnassistent 10.-12. Jahr 18,32
Verwaltungsassistent ab 19. Jahr 19,37
Lokomotivführer
6 Eisenbahnsekretär 1.-3. Jahr 17,77
Technischer Eisenbahnsekretär 10.-12. Jahr 18,87
Verwaltungssekretär ab 19. Jahr 19,99
Werkmeister
Lokomotivführer spätestens nach weiteren 6
Beschäftigungsjahren
7 Eisenbahnobersekretär 1.-3. Jahr 18,33
Technischer Eisenbahnobersekretär 10.-12. Jahr 20,03
Verwaltungsobersekretär ab 19. Jahr 21,16
Oberwerkmeister
Oberlokomotivführer
8 Eisenbahnhauptsekretär 1.-3. Jahr 18,69
Technischer Eisenbahnhauptsekretär 10.-12. Jahr 21,35
Verwaltungshauptsekretär ab 19. Jahr 22,83
Hauptwerkmeister
Hauptlokomotivführer
9 Eisenbahnbetriebsinspektor 1.-3. Jahr 19,83
Technischer Eisenbahnbetriebsinspektor 10.-12. Jahr 22,83
Amtsinspektor ab 19. Jahr 24,38
Eisenbahninspektor
Verwaltungsinspektor
10 Eisenbahnoberinspektor 1.-3. Jahr 21,47
Technischer Eisenbahnoberinspektor 10.-12. Jahr 25,29
Verwaltungsoberinspektor ab 19. Jahr 27,20
11 Eisenbahnamtmann 1.-3. Jahr 23,66
Technischer Eisenbahnamtmann 10.-12. Jahr 27,57
Verwaltungsamtmann ab 19. Jahr 29,52
Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1201
12 Eisenbahnamtsrat 1.-3. Jahr 25,38
Technischer Eisenbahnamtsrat 10.-12. Jahr 30,04
Verwaltungsamtsrat ab 19. Jahr 32,37
13 Eisenbahnoberamtsrat 1.-3. Jahr 28,29
Technischer Eisenbahnoberamtsrat 10.-12. Jahr 33,33
Verwaltungsoberamtsrat ab 19. Jahr 35,84
Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher
Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie
sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben
14 Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher 1.-3. Jahr 29,36
Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie 10.-12. Jahr 35,84
sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger ab 19. Jahr 39,06
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich durch besondere
Schwierigkeit und Bedeutung aus der EG 13 heraushebt
15 Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher 1.-3. Jahr 32,10
Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie 10.-12. Jahr 39,21
sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger ab 19. Jahr 43,95
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich zusätzlich durch
das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich
aus der EG 14 heraushebt
3.2 Arbeiter
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt in
bzw. nicht abschließende Euro
Bsp.
1 Ungelernte Arbeiter 1.-3. Jahr 16,47
Ungelernte Arbeiter sind Arbeiter, die solche Arbeiten 10.-12. Jahr 17,09
verrichten, die eine handwerkliche oder besondere ab 19. Jahr 17,55
Anlernung nicht erfordern, z.B.
Bahnunterhaltungsarbeiter, Lagerarbeiter,
Wagenwäscher, Bahnhofsarbeiter, Güterbodenarbeiter.
2 a) Angelernte Arbeiter 1.-3. Jahr 16,79
Angelernte Arbeiter sind Arbeiter, die handwerksmäßig 10.-12. Jahr 17,45
tätig sind, im Betriebs- und Verkehrsdienst tätig sind, ab 19. Jahr 17,94
Fahrkartenverkäufer, soweit sie nicht der
Angestelltenversicherungspflicht unterliegen,
Bahnunterhaltungsarbeiter, soweit es ihre Leistungen
rechtfertigen, nach einem Jahr Tätigkeit in EG 1.
b) Ungelernte Arbeiter nach zwei Jahren, wenn sie ihre
Arbeit mit Sachkenntnis und fachlichem Geschick
verrichten.
3 Angelernte Arbeiter, wenn sie mindestens fünf Jahre 1.-3. Jahr 18,28
ständig handwerksmäßige Arbeit ausgeführt und sich 10.-12. Jahr 19,05
einer formlosen Prüfung durch den Obersten Betriebsleiter ab 19. Jahr 19,60
oder dessen Beauftragten unterzogen haben.
Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1202
4 Handwerker und gleichgestellte Facharbeiter 1.-3. Jahr 18,79
Handwerker sind Arbeiter, die 10.-12. Jahr 19,87
ab 19. Jahr 20,45
a) einen Meisterbrief oder
b) ein Gesellenprüfungszeugnis oder vor der Einführung
des Gesellenprüfungsverfahrens ein
Lehrabschlusszeugnis oder
c) einen von der Industrie- und Handelskammer
ausgefertigten Facharbeiterbrief über die bestandene
Facharbeiterprüfung besitzen.
5 Handwerker, die sich durch das Maß ihrer qualifizierten 1.-3. Jahr 19,18
Tätigkeit und Verantwortung wesentlich von den übrigen 10.-12. Jahr 20,29
Handwerkern hervorheben und die unter eigener ab 19. Jahr 20,91
Verantwortung hochwertige Versuchsgeräte oder
Instrumente bedienen oder denen die verantwortliche
Vorprüfung von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen
übertragen ist.
6 Kraftomnibus- und LKW-Fahrer mit Führerschein der 1.-3. Jahr 19,51
Klasse 2. 10.-12. Jahr 20,28
ab 19. Jahr 20,84
7 LKW-Fahrer mit Führerschein der Klasse 3 1.-3. Jahr 17,93
10.-12. Jahr 18,59
ab 19. Jahr 19,07
8 Kraftomnibusschaffner, Begleiter ohne Führerschein. 1.-3. Jahr 17,50
10.-12. Jahr 18,15
ab 19. Jahr 18,64
Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1203
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich
(z.B. CPV-Code, VOB-
Beschreibung der Leistung
C/DIN) - nicht
abschließend
Entgelttabelle 39 Eisenbahnen und Kraftverkehrsbetriebe
45234200-8 Seilbahnsysteme
45234210-1 Seilbahnsysteme mit Kabinen
45234240-0 Standseilbahn
45234250-3 Bau von Drahtseilbahnen
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und
50220000-3 anderen Ausrüstungen
50221000-0 Reparatur und Wartung von Lokomotiven
50221100-1 Reparatur und Wartung von Lokomotivgetrieben
50221200-2 Reparatur und Wartung von Lokomotivkraftübertragungen
50221300-3 Reparatur und Wartung von Lokomotivradsätzen
50221400-4 Reparatur und Wartung von Lokomotivbremsen und -bremsteilen
50222000-7 Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
50222100-8 Reparatur und Wartung von Stoßdämpfern
50223000-4 Instandsetzung von Lokomotiven
50224000-1 Instandsetzung von Schienenfahrzeugen
50224100-2 Instandsetzung von Sitzen von Schienenfahrzeugen
50224200-3 Instandsetzung von Reisezugwagen
60000000-8 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
60100000-9 Straßentransport/-beförderung
60171000-7 Vermietung von Personenwagen mit Fahrer
60172000-4 Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer
63711000-6 Hilfstätigkeiten für den Eisenbahnverkehr
63711100-7 Zugüberwachung
63711200-8 Betrieb von Werkstattwagen
Entgelttabelle Nr. 39 Eisenbahn und Kraftverkehrsbetriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1204
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 40
Versicherungsmittlergewerbe
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
das Versicherungsmittlergewerbe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Bei Mehrarbeit an
Samstagen ist ein Zuschlag von 50 %, an Sonn- und Feiertagen ein Zuschlag von
100 % für jede Arbeitsstunde zu zahlen. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu
berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 40 Versicherungsmittlergewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1205
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der ggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende Beispiele Entgelt
Tätigkeit in Euro
1 Tätigkeiten, die Kenntnisse • Einfache Büroarbeiten 14,28 *
oder Fertigkeiten • Einfache Schreib- und Rechenarbeiten
voraussetzen, wie sie im • Schreibarbeiten während der Einarbeitung
Allgemeinen durch eine • Einfache Arbeiten an Datenerfassungs- sowie peripheren Zusatzgeräten
planmäßige Einarbeitung • Einfache Inkasso- und Buchungsarbeiten (z.B. Abstimmen der Postscheck-
erworben werden. und Bankauszüge)
• Formularausfertigung nach Vorgabe
• Registratur- und Dateiarbeiten
• Postabfertigungsarbeiten
• Arbeiten in der Materialverwaltung
• Dienstgänge
2 Tätigkeiten, die • Einfache Antragsprüfung und Vertragsbearbeitung 14,28 *
Fachkenntnisse • Nebenarbeiten bei der Schadensbearbeitung und entsprechend einfache
voraussetzen, wie sie im Leistungs- und Schadensbearbeitung
Allgemeinen durch eine • Bearbeitung von einfachen Beleihungs-, Wiederinkraftsetzungs-, Rückkaufs-
abgeschlossene und Stundungsgesuchen
Berufsausbildung (als • Mahn- und Stornovorgängen
Kaufmannsgehilfe oder in • Einfache Rück- und Mitversicherungsarbeiten einschließlich Verrechnung
einem anderen • Führung und Auswertung von Statistiken
gleichwertigen, auch • Prüfen von Reisekostenabrechnungen u. dgl.
gewerblichen • Einfache Grundstücksverwaltungsarbeiten
Ausbildungsberuf) oder • Führung einfachen Schriftwechsels
Fachschulausbildung • Schreibarbeiten nach Stenogramm oder Diktiergerät
erworben werden, oder • Arbeiten an Datenerfassungs- und Peripheriegeräten
Arbeiten, die neben den • Einfache Arbeiten an Datenverarbeitungsgeräten (Operating), Inkasso- und
Anforderungen der EG 1 eine Buchungsarbeiten (z. B. Kasse, Bank)
einschlägige Erfahrung • Telekommunikation
voraussetzen. • Arbeiten in der Postabfertigung mit besonderen Anforderungen
ab 13. Berufsjahr 14,43
3 Tätigkeiten, die vertiefte • Antragsprüfung und Vertragsbearbeitung 14,28 *
Fachkenntnisse • Leistungs- und Schadensbearbeitung sowie Regulierung im Außendienst
voraussetzen, wie sie im • Durchführung von Mahnverfahren
Allgemeinen durch • Selbständiger Schriftwechsel
zusätzliche Berufserfahrung • Schreibarbeiten nach Stenogramm oder Diktiergerät mit erhöhten
nach einer abgeschlossenen Anforderungen oder bei besonderen Leistungen
Berufsausbildung zum • Arbeiten mit erhöhten Anforderungen an Datenerfassungs- und
Versicherungskaufmann Peripheriegeräten
oder einer ihrer Art • Arbeiten an Datenverarbeitungsmaschinen (Operating)
entsprechenden • Einfache Programmierarbeiten
Berufsausbildung oder durch • Einfache Personalsachbearbeitung und Gehaltsabrechnung
Aneignung entsprechender • Buchhaltungsarbeiten
Kenntnisse für den jeweiligen
Tätigkeitsbereich erworben ab 13. Berufsjahr 16,31
werden.
4 Schwierige Tätigkeiten, die • Schwierige Antragsprüfung und Vertragsbearbeitung 14,28 *
gründliche oder vielseitige • Schwierige Leistungs- und Schadensbearbeitung sowie entsprechende
Fachkenntnisse Regulierung im Außendienst
voraussetzen, wie sie durch • Organisations-Sachbearbeitung
mehrjährige einschlägige • Bearbeitung von Grundstücks-, Hypotheken- und Steuerangelegenheiten
Erfahrungen oder • Selbständige Bearbeitung schwierigen, auch fremdsprachlichen
umfassende theoretische Schriftwechsels
Kenntnisse erworben • Tätigkeit von Schreibkräften mit schwierigen Arbeiten und eigener
werden, oder Tätigkeiten, die Verantwortung
umfassende theoretische • Einfache Arbeiten als DV-Organisator
Kenntnisse erfordern. • Arbeiten an Datenverarbeitungsgeräten (Operating) mit erhöhten
Anforderungen
• Programmierarbeiten
• Selbständige Gehaltsabrechnung
• Schwierige Buchhaltungsarbeiten
• Personalsachbearbeitung und Gehaltsbuchhaltung
• Selbständige Bearbeitung von Geschäftsvorgängen aus dem
Gewerbekundenbereich mit entsprechenden Weisungen an den Außendienst
Entgelttabelle Nr. 40 Versicherungsmittlergewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1206
ab 7. Berufsjahr 15,46
ab 14. Berufsjahr 18,34
5 Hochwertige Tätigkeiten, die • Bei kleineren Arbeitsbereichen die Tätigkeit als Leiter, bei größeren
besonderen Anforderungen Arbeitsbereichen die Tätigkeit als stellvertretender Leiter
an das fachliche Können • Tätigkeit von besonders qualifizierten Sachbearbeitern in den Bereichen:
stellen oder mit erhöhter
Verantwortung verbunden - Betrieb- und Antrag
sind. - Schaden und im Schadenaußendienst
- mathematische und statistische Abteilungen
- Organisation
- Hypotheken-, Recht- und Steuer sowie Vermögen
- Schriftwechsel
- Datenverarbeitung
- Buchhaltung und Kassen
• Selbständige Bearbeitung von Geschäftsvorgängen aus dem Gewerbe- und
Industriekundenbereich mit entsprechenden Weisungen an den Außendienst
• schwierige Personalsachbearbeitung
ab 5. Berufsjahr 16,45
ab 9. Berufsjahr 18,28
ab 14. Berufsjahr 21,39
6 Tätigkeiten mit
Erfordernissen, die über die ab 7. Berufsjahr 18,67
Merkmale der EG 5 ab 11. Berufsjahr 21,34
hinausgehen und die im ab 14. Berufsjahr 24,05
Allgemeinen mit
umfangreicheren
Leitungsfunktionen
verbunden sind.
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 40 Versicherungsmittlergewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1207
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 40 Versicherungsmittlergewerbe
66518000-4 Versicherungsmakler- und -agenturdienste
66518100-5 Dienste von Versicherungsmaklern
66518200-6 Dienste von Versicherungsagenturen
66519310-7 Versicherungsberatung
Entgelttabelle Nr. 40 Versicherungsmittlergewerbe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1208
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 41
Sonstige Dienstleistungen
Die Entgelttabellen enthalten die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen zur
Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der
Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Günstigere arbeitsvertragliche Regelungen gehen vor.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
Rechtsgrundlage Entgelt in
Euro
Landesmindestlohn ab 01.02.2025 14,28
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1209
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Vergabeleistungen sind dieser Entgelttabelle zugeordnet, da für diese Vergabeleistungen keine
andere Entgelttabelle einschlägig ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn kein anlehnbarer Branchentarifvertrag aus
dem jeweiligen Dienstleistungen vorliegt, die Leistung unspezifisch oder für eine Zuordnung zu komplex ist.
Leistungsbereic
h (z.B. CPV-
Code, VOB- Beschreibung der Leistung
C/DIN) - nicht
abschließend
Entgelttabelle 41 sonstige Dienstleistungen
50000000-5 Reparatur- und Wartungsdienste
50100000-6 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen
50110000-9 Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und zugehörigen Ausrüstungen
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen,
50200000-7 Straßen und Schifffahrt
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen und anderen
50210000-0 Einrichtungen
50211000-7 Reparatur und Wartung von Luftfahrzeugen
50211100-8 Wartung von Luftfahrzeugen
50211200-9 Reparatur von Luftfahrzeugen
50211210-2 Reparatur und Wartung von Flugtriebwerken
50211211-9 Wartung von Flugtriebwerken
50211212-6 Reparatur von Flugtriebwerken
50211300-0 Instandsetzung von Luftfahrzeugen
50211310-3 Instandsetzung von Flugtriebwerken
50212000-4 Reparatur und Wartung von Hubschraubern
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Straßen und anderen
50230000-6 Einrichtungen
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Schifffahrt und anderen
50240000-9 Einrichtungen
50241000-6 Reparatur und Wartung von Schiffen
50241100-7 Reparatur von Wasserfahrzeugen
50241200-8 Reparatur von Fähren
50242000-3 Umbau von Schiffen
50244000-7 Instandsetzung von Schiffen oder Booten
50245000-4 Aufrüstung von Schiffen
50246200-3 Wartung von Bojen
50246300-4 Reparatur und Wartung von schwimmenden Vorrichtungen
50246400-5 Reparatur und Wartung von schwimmenden Plattformen
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern,
50300000-8 Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen
50310000-1 Wartung und Reparatur von Büromaschinen
50330000-7 Wartung von Fernmeldeeinrichtungen
50340000-0 Reparatur und Wartung von audiovisuellen und optischen Geräten
50413200-5 Reparatur und Wartung von Feuerlöschanlagen
50431000-5 Reparatur und Wartung von Armbanduhren
50432000-2 Reparatur und Wartung von Uhren
50433000-9 Eichdienstleistungen
50500000-0 Reparatur und Wartung von Pumpen, Ventilen, Hähnen, Metallbehältern und Maschinen
50530000-9 Reparatur und Wartung von Maschinen
50600000-1 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
50610000-4 Reparatur und Wartung von Sicherheitsausrüstung
50620000-7 Reparatur und Wartung von Feuerwaffen und Munition
50640000-3 Reparatur und Wartung von Kriegsschiffen
50650000-6 Reparatur und Wartung von Militärflugzeugen, Raketen und Raumfahrzeugen
50700000-2 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
50710000-5 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1210
50800000-3 Diverse Reparatur- und Wartungsdienste
50810000-6 Reparatur von Schmuck
50821000-6 Reparatur von Stiefeln
50822000-3 Reparatur von Schuhen
50840000-5 Reparatur und Wartung von Waffen und Waffensystemen
50841000-2 Reparatur und Wartung von Waffen
50842000-9 Reparatur und Wartung von Waffensystemen
50860000-1 Reparatur und Wartung von Musikinstrumenten
50870000-4 Reparatur und Wartung von Spielplatzeinrichtungen
50884000-5 Reparatur und Wartung von Campingausrüstungen
51000000-9 Installation (außer Software)
51100000-3 Installation von elektrischen und mechanischen Einrichtungen
51120000-9 Installation von mechanischen Einrichtungen
51121000-6 Installation von Fitnessgeräten
51122000-3 Installation von Fahnenmasten
51130000-2 Installation von Dampferzeugern, Turbinen, Kompressoren und Brennern
51135100-8 Installation von Brennern
51135110-1 Installation von Abfallverbrennungsöfen
51140000-5 Installation von Motoren
51141000-2 Installation von Ottomotoren
51142000-9 Installation von Dieselmotoren
51143000-6 Installation von Eisenbahnmotoren
51144000-3 Installation von Fahrzeugmotoren
51145000-0 Installation von Schiffsmaschinen
51146000-7 Installation von Flugtriebwerken
51215000-2 Installation von meteorologischer Ausrüstung
51216000-9 Installation von geologischen Geräten
51300000-5 Installation von Kommunikationsgeräten
51321000-8 Dienste für die Installation von Rundfunksendern
51322000-5 Dienste für die Installation von Fernsehsendern
51511000-7 Installation von Hebe- und Fördervorrichtungen, außer Aufzügen und Rolltreppen
51511100-8 Installation von Hebevorrichtungen
51511110-1 Installation von Kräne
51511200-9 Installation von Fördervorrichtungen
51511300-0 Installation von Befahranlagen
51511400-1 Installation von Transportanlagen
51514000-8 Installation von diversen Maschinen für allgemeine Zwecke
51514100-9 Installation von Maschinen und Geräten zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten
51514110-2 Installation von Maschinen und Geräten zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser
51540000-9 Installation von Maschinen und Geräten für besondere Zwecke
51541000-6 Installation von Bergbau-, Steinbruch-, Bau- und Metallurgiemaschinen
51541100-7 Installation von Bergbaumaschinen
51541200-8 Installation von Maschinen zur Gewinnung von Steinen und Erden
51541300-9 Installation von Baumaschinen
51541400-0 Installation von Metallurgiemaschinen
51542000-3 Installation von Maschinen zur Verarbeitung von Lebensmitteln, Getränken und Tabak
51542100-4 Installation von Maschinen zur Lebensmittelverarbeitung
51542200-5 Installation von Maschinen zur Getränkeverarbeitung
51542300-6 Installation von Maschinen zur Tabakverarbeitung
51543000-0 Installation von Maschinen zur Herstellung von Textilien, Bekleidungsartikeln und Lederwaren
51543100-1 Installation von Maschinen zur Herstellung von Textilien
51543200-2 Installation von Maschinen zur Herstellung von Bekleidungsartikeln
51543300-3 Installation von Maschinen zur Herstellung von Lederwaren
Installation von Wäschereiwaschmaschinen, Maschinen für die chemische Reinigung und
51543400-4 Trockenmaschinen
51544000-7 Installation von Maschinen zur Herstellung von Papier und Pappe
51544100-8 Installation von Maschinen zur Herstellung von Papier
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1211
51544200-9 Installation von Maschinen zur Herstellung von Pappe
51545000-4 Installation von öffentlichen Briefkästen
51550000-2 Installation von Waffensystemen
51600000-8 Installation von Computern und Büromaschinen
51610000-1 Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
51700000-9 Installation von Feuerschutzausrüstung
51800000-0 Installation von Metallbehältern
51810000-3 Installation von Tanks
51820000-6 Installation von Sammelbehältern
55000000-0 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
55200000-2 Campingplätze und andere Unterkünfte (außer Hotels)
55220000-8 Dienstleistungen von Campingplätzen
55221000-5 Dienstleistungen in Verbindung mit Stellplätzen für Wohnwagen
55240000-4 Dienstleistungen in Verbindung mit Ferienzentren und Ferienwohnungen
55241000-1 Dienstleistungen von Ferienzentren
55243000-5 Dienstleistungen von Kinderferienlagern
55260000-0 Dienstleistungen in Verbindung mit Schlafwagen
55500000-5 Kantinen- und Verpflegungsdienste
55520000-1 Verpflegungsdienste
55521000-8 Verpflegungsdienste für Privathaushalte
55521100-9 Essen auf Rädern
55521200-0 Auslieferung von Mahlzeiten
55522000-5 Verpflegungsdienste für Transportunternehmen
55523000-2 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
55523100-3 Auslieferung von Schulmahlzeiten
55524000-9 Verpflegungsdienste für Schulen
60112000-6 Öffentlicher Verkehr (Straße)
60120000-5 Taxiverkehr
60130000-8 Personensonderbeförderung (Straße)
60140000-1 Bedarfspersonenbeförderung
60150000-4 Personenbeförderung mit Fuhrwerken
60160000-7 Postbeförderung auf der Straße
60161000-4 Paketbeförderung
60170000-0 Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit Fahrer
60180000-3 Vermietung von Fahrzeugen für den Gütertransport mit Fahrer
60182000-7 Vermietung von Schwerlastwagen mit Fahrer
60220000-6 Postbeförderung per Bahn
60300000-1 Transport in Rohrfernleitungen
60400000-2 Luftverkehr
60410000-5 Linienflugverkehr
60411000-2 Luftpostbeförderung im Linienverkehr
60420000-8 Gelegenheitsflugverkehr
60421000-5 Luftpostbeförderung im Gelegenheitsverkehr
60423000-9 Charterflüge
60424000-6 Vermietung von Luftverkehrsmitteln mit Besatzung
60424100-7 Vermietung von Luftfahrzeugen mit Besatzung
60424110-0 Vermietung von Starrflügelflugzeugen mit Besatzung
60424120-3 Vermietung von Hubschraubern mit Besatzung
60440000-4 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen
60441000-1 Bespritzung aus der Luft
60442000-8 Waldbrandbekämpfung aus der Luft
60443000-5 Luftrettungsdienste
60443100-6 Luft-/Seerettungsdienste
60444000-2 Betrieb von Flugzeugen
60444100-3 Dienstleistungen von Piloten
60445000-9 Bedienung von Luftfahrzeugen
60500000-3 Raumtransportdienste
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1212
60510000-6 Satellitenstartdienste
60520000-9 Experimentelle Nutzlastdienste
60600000-4 Transport zu Wasser und zugehörige Dienste
60610000-7 Fährtransport
60620000-0 Postbeförderung zu Wasser
60630000-3 Einsatz von Kabellegerschiffen
60650000-9 Vermietung von Wasserverkehrsmitteln mit Besatzung
60651000-6 Vermietung von Wasserfahrzeugen mit Besatzung
60651100-7 Vermietung von Seeschiffen mit Besatzung
60651200-8 Vermietung von Binnenschiffen mit Besatzung
60651300-9 Einsatz von Schiffen zur Bekämpfung von Umweltverschmutzungen
60651400-0 Einsatz von Schwergutschiffen
60651500-1 Einsatz von Notdienst-Booten
60651600-2 Einsatz von Offshore-Versorgungsschiffen
60653000-0 Vermietung von Booten mit Besatzung
63000000-9 Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
63100000-0 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
63110000-3 Frachtumschlag und -lagerung
63112000-7 Gepäckabfertigung
63112100-8 Passagiergepäckabfertigung
63112110-1 Gepäckabholdienste
63120000-6 Lagerung und Lagerhaltung
63121000-3 Dienstleistung in Verbindung mit Speicherung und Nachweis
63121100-4 Lagerung
63121110-7 Mit der Gasspeicherung verbundene Dienstleistungen
63122000-0 Lagerhaltung
63500000-4 Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseveranstaltern sowie Hilfstätigkeiten für Touristen
63510000-7 Dienstleistungen von Reisebüros und ähnliche Dienste
63520000-0 Transportagenturdienste
63521000-7 Dienstleistungen von Gütertransportagenturen
63522000-4 Dienstleistungen von Schiffsmaklern
63523000-1 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
63524000-8 Vorbereitung von Beförderungspapieren
63700000-6 Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr
63710000-9 Hilfstätigkeiten für den Landverkehr
63712000-3 Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr
63712100-4 Betrieb von Busbahnhöfen
63712200-5 Betrieb von Straßen
63712210-8 Betrieb von Zahlstellen für Straßenbenutzungsgebühren
63712300-6 Betrieb von Brücken und Tunneln
63712310-9 Betrieb von Brücken
63712311-6 Betrieb von Zahlstellen für Brückenbenutzungsgebühren
63712320-2 Betrieb von Tunneln
63712321-9 Betrieb von Zahlstellen für Tunnelbenutzungsgebühren
63712400-7 Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern
63712500-8 Betrieb von Brückenwaagen
63712600-9 Betankung von Fahrzeugen
63712700-0 Verkehrsregelung
63712710-3 Verkehrsüberwachung
63720000-2 Hilfstätigkeiten für den Wasserverkehr
63721000-9 Betrieb von Häfen und Wasserstraßen und zugehörige Dienste
63721100-0 Bunkerdienste
63721200-1 Betrieb von Häfen
63721300-2 Betrieb von Wasserstraßen
63721400-3 Betankung von Schiffen
63721500-4 Betrieb von Passagierterminals
63722000-6 Lotsendienste
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1213
63723000-3 Ankerplatzdienste
63724000-0 Navigationsdienste
63724100-1 Offshore-Positionierung
63724110-4 Leuchtschiff-Positionierung
63724200-2 Einsatz von Leuchtschiffen
63724300-3 Bojen-Positionierung
63724310-6 Kennzeichnung mit Bojen
63724400-4 Betrieb von Leuchttürmen
63725000-7 Bergung und Wiederflottmachung
63725100-8 Schiffsbergung
63725200-9 Dienstleistungen in Verbindung mit Rettungsbooten
63725300-0 Wiederflottmachung von Schiffen
63726000-4 Diverse Hilfsdienste für den Transport zu Wasser
63726100-5 Registrierung von Schiffen
63726200-6 Einsatz von Eisbrechern
63726300-7 Lagerung von Schiffen
63726400-8 Charterung von Schiffen
63726500-9 Stilllegung von Schiffen
63726600-0 Betrieb von Schiffen
63726610-3 Dienstleistungen in Verbindung mit dem Stapellauf
63726620-6 Dienste von ferngesteuerten Unterwassergeräten
63726700-1 Dienstleistungen von Fischereifahrzeugen
63726800-2 Dienstleistungen mit Forschungsschiffen
63726900-3 Einsatz von Ankerziehschiffen
63727000-1 Einsatz von Schlepp- und Schubbooten
63727100-2 Einsatz von Schleppbooten
63727200-3 Einsatz von Schubbooten
63730000-5 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
63731000-2 Betrieb von Flughäfen
63731100-3 Koordinierung von Zeitnischen
63732000-9 Luftverkehrskontrolle
63733000-6 Betankung von Flugzeugen
63734000-3 Flugzeugwartung
64000000-6 Post- und Fernmeldedienste
64100000-7 Post- und Kurierdienste
64110000-0 Postdienste
64111000-7 Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
64112000-4 Briefpostdienste
64113000-1 Paketpostdienste
64114000-8 Post-Schalterdienste
64115000-5 Vermietung von Postfächern
64116000-2 Dienste im Zusammenhang mit postlagernden Sendungen
64120000-3 Kurierdienste
64121000-0 Multi-modale Kurierdienste
64121100-1 Postzustellung
64121200-2 Paketzustellung
64122000-7 Interne Bürobotendienste
64200000-8 Fernmeldedienste
64210000-1 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
64211000-8 Öffentliche Fernsprechdienste
64211100-9 Fernsprechdienste für Ortsgespräche
64211200-0 Fernsprechdienste für Ferngespräche
64212000-5 Mobiltelefondienste
64212100-6 Kurznachrichtendienste (SMS)
64212200-7 Erweiterte Kurznachrichtendienste (EMS)
64212300-8 Multimediale Nachrichtendienste (MMS)
64212400-9 Dienste auf der Grundlage des drahtlosen Anwendungsprotokolls (WAP)
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1214
64212500-0 Allgemeine paketorientierte Funkdienste (GPRS)
64212600-1 EDGE-Dienste (Enhanced Data for GSM Evolution)
64212700-2 UMTS-Dienste (Universal Mobile Telephone System)
64212800-3 Bereitstellung öffentlicher Fernsprecher
64212900-4 Bereitstellung von Guthaben-Telefonkarten
64213000-2 Gemeinsame Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen
64214000-9 Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen
64214100-0 Vermietung von Satellitenverbindungen
64214200-1 Telefonzentraldienste
64214400-3 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
64216000-3 Elektronische Nachrichten- und Informationsdienste
64216130-3 Telexdienste
64216140-6 Telegrafendienste
64216210-8 Mehrwert-Informationsdienste
64216300-6 Teletextdienste
64220000-4 Fernmeldedienste, außer Fernsprech- und Datenübertragungsdiensten
64221000-1 Netzverbunddienste
64222000-8 Telearbeit
64223000-5 Personenrufdienste
64225000-9 Luft-Boden-Fernmeldedienste
64226000-6 Telematikdienste
64227000-3 Integrierte Fernmeldedienstleistungen
64228000-0 Dienstleistungen des Übertragens von Fernseh- und Hörfunksendungen
64228100-1 Dienstleistungen des Übertragens von Fernsehsendungen
64228200-2 Dienstleistungen des Übertragens von Hörfunksendungen
66000000-0 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
66100000-1 Bank- und Investmentdienstleistungen
66121000-4 Dienstleistungen im Bereich Fusionen und Übernahmen
66152000-0 Finanzmarktaufsicht
66160000-9 Treuhandverwaltung und Verwahrgeschäfte
66161000-6 Treuhandverwaltung
66162000-3 Verwahrgeschäfte
66170000-2 Finanzberatung, Bearbeitung und Clearing von Finanzgeschäften
66171000-9 Finanzberatung
66172000-6 Bearbeitung und Clearing von Finanzgeschäften
66500000-5 Versicherungen und Altersvorsorge
66510000-8 Versicherungen
66518300-7 Dienstleistungen zur Begleichung von Forderungen aus Versicherungen
66519700-8 Verwaltung von Bergungen
66520000-1 Altersvorsorge
66521000-8 Individuelle Altersvorsorge
66523000-2 Beratung für Pensionsfonds
66523100-3 Verwaltung von Pensionsfonds
70000000-1 Immobiliendienste
70100000-2 Immobiliendienste für Eigenbesitz
70110000-5 Baulanderschließung
70331100-1 Verwaltung von Institutionen
71000000-8 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71230000-9 Organisation von einem Architektenwettbewerb
71240000-2 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71310000-4 Technische Beratung und Konstruktionsberatung
71311100-2 Unterstützende Leistungen im Tief- und Hochbau
71311220-9 Dienstleistungen im Straßenbau
71311230-2 Dienstleistungen im Eisenbahnbau
71311240-5 Dienstleistungen im Flughafenbau
71314000-2 Dienstleistungen im Energiebereich
71314200-4 Verwaltungsdienste für Energieversorgung
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1215
71314310-8 Dienstleistungen für thermische Bauphysik
71351300-6 Mikropaläontologische Analysen
71351400-7 Petrophysikalische Auswertungen
71351600-9 Wettervoraussagen
71351610-2 Meteorologische Dienste
71351611-9 Klimatologische Dienste
71351612-6 Hydrometeorologische Dienste
71351700-0 Wissenschaftliche Prospektion
71351914-3 Archäologische Untersuchungen
71351920-2 Ozeanografische und hydrologische Untersuchungen
71351921-2 Ozeanografische Untersuchungen (Ästuare)
71351922-2 Ozeanografische Untersuchungen (physikalische Aspekte)
71351923-2 Bathymetrische Vermessungen
71351924-2 Unterwasserexploration
71356000-8 Dienstleistungen im technischen Bereich
71356100-9 Technische Überwachung
71356200-0 Technische Hilfe
71356300-1 Technische Unterstützung
71356400-2 Technische Planungsleistungen
71510000-6 Standortbegehung
71631300-3 Technische Gebäudeüberwachung
71631420-0 Kontrolle der Schiffssicherheit
71631430-3 Prüfungen auf Leckfreiheit
71631440-6 Durchflussüberwachung
71631490-1 Inspektion von Pisten
71632000-7 Technische Tests
71632100-8 Ventilprüfungen
71632200-9 Zerstörungsfreie Prüfungen
71700000-5 Kontroll- und Überwachungsleistungen
71730000-4 Betriebliche Inspektionen
71731000-1 Betriebliche Qualitätskontrolle
71800000-6 Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
71900000-7 Labordienste
72220000-3 Systemberatung und technische Beratung
72221000-0 Beratung im Bereich Unternehmensanalyse
72224000-1 Beratung im Bereich Projektleitung
72224100-2 Planung im Bereich Systemimplementierung
72224200-3 Planung im Bereich Systemqualitätssicherung
72225000-8 Bewertung und Prüfung der Systemqualitätssicherung
72241000-6 Festlegung kritischer Planungsziele
72242000-3 Entwurfsmodellierung
72244000-7 Prototyping
72246000-1 Systemberatung
73000000-2 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
73100000-3 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
73110000-6 Forschungsdienste
73111000-3 Forschungslabordienste
73112000-0 Meeresforschungsdienste
73120000-9 Experimentelle Entwicklung
73200000-4 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
73210000-7 Beratung im Bereich Forschung
73220000-0 Beratung im Bereich Entwicklung
73300000-5 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
73400000-6 Forschung und Entwicklung für Sicherheits- und Verteidigungsgüter
73410000-9 Militärforschung und -technologie
73420000-2 Vordurchführbarkeitsstudie und technologische Demonstration
73421000-9 Entwicklung von Sicherheitsausrüstungen
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1216
73422000-6 Entwicklung von Feuerwaffen und Munition
73423000-3 Entwicklung von Militärfahrzeugen
73424000-0 Entwicklung von Kriegsschiffen
73425000-7 Entwicklung von Militärflugzeugen, Raketen und Raumfahrzeugen
73426000-4 Entwicklung von elektronischen Systemen für militärische Zwecke
73430000-5 Test und Bewertung
73431000-2 Test und Bewertung von Sicherheitsausrüstungen
73432000-9 Test und Bewertung von Feuerwaffen und Munition
73433000-6 Test und Bewertung von Militärfahrzeugen
73434000-3 Test und Bewertung von Kriegsschiffen
73435000-0 Test und Bewertung von Militärflugzeugen, Raketen und Raumfahrzeugen
73436000-7 Test und Bewertung von elektronischen Systemen für militärische Zwecke
75112000-4 Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmenstätigkeit
75112100-5 Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen
75121000-0 Administrative Dienste im Bildungswesen
75300000-9 Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
75310000-2 Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen
75311000-9 Krankenkassenleistungen
75312000-6 Mutterschaftsbeihilfe
75313000-3 Unterstützung bei Erwerbsunfähigkeit
75313100-4 Unterstützung bei zeitweiliger Erwerbsunfähigkeit
75314000-0 Arbeitslosenunterstützung
75320000-5 Pensionsregelung für öffentliche Bedienstete
75330000-8 Familienbeihilfen
75340000-1 Kindergeld
76200000-5 Fachdienste für die Erdölindustrie
76411100-8 Bereitstellung von Personal für das Einbringen von Schachtringen
76430000-6 Schachtbohrungen und Förderdienste
76460000-5 Mit Schachtbohrungen verbundene unterstützende Dienstleistungen
77000000-0 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
77100000-1 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
77110000-4 Dienstleistungen in Verbindung mit der Agrarproduktion
77111000-1 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen mit Bedienungspersonal
77112000-8 Vermietung von Mähern oder landwirtschaftlichen Geräten mit Bedienungspersonal
77120000-7 Kompostierung
77200000-2 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
77210000-5 Holzgewinnung
77211000-2 Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung
77211100-3 Holzfällung
77211200-4 Transport von Stämmen im und aus dem Wald
77211300-5 Rodung
77211400-6 Fällen von Bäumen
77211500-7 Baumpflege
77220000-8 Imprägnierung von Holz
77230000-1 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
77231000-8 Verwaltung in der Forstwirtschaft
77231100-9 Bewirtschaftung forstwirtschaftlicher Ressourcen
77231200-0 Bekämpfung von Forstschädlingen
77231300-1 Forstverwaltung
77231400-2 Forstinventur
77231500-3 Forstüberwachung oder -bewertung
77231600-4 Aufforstung
77231700-5 Erweiterung des Waldbestandes
77231800-6 Führung von Waldbaumschulen
77231900-7 Sektorale Forstplanung
77300000-3 Dienstleistungen im Gartenbau
77400000-4 Dienstleistungen in der Zoologie
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1217
77500000-5 Dienstleistungen von Tierzüchtern
77510000-8 Dienstleistungen zur Vermehrung des Wildbestandes
77600000-6 Dienstleistungen im Bereich Jagd
77610000-9 Aufstellen von Tierfallen
77700000-7 Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
77800000-8 Dienstleistungen im Bereich Aquakultur
77810000-1 Dienstleistungen im Bereich marine Aquakultur
77820000-4 Dienstleistungen im Bereich Austernzucht
77830000-7 Dienstleistungen im Bereich Muschelzucht
77840000-0 Dienstleistungen im Bereich Garnelenzucht
77850000-3 Dienstleistungen im Bereich Fischzucht
77900000-9 Dienstleistungen im Bereich Bienenzucht
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und
79000000-4 Sicherheit
79100000-5 Dienstleistungen im juristischen Bereich
79110000-8 Juristische Beratung und Vertretung
79111000-5 Rechtsberatung
79112000-2 Vertretung vor Gericht
79112100-3 Interessenvertretung
79120000-1 Patent- und Urheberrechtsberatung
79121000-8 Urheberrechtsberatung
79121100-9 Software-Urheberrechtsberatung
79130000-4 Rechtliche Dokumentations- und Beglaubigungsdienste
79131000-1 Dokumentationsdienste
79132000-8 Beglaubigungsdienste
79140000-7 Rechtsberatung und -auskunft
79200000-6 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
79210000-9 Rechnungslegung und -prüfung
79211000-6 Buchhaltung
79211100-7 Buchführung
79211110-0 Lohn- und Gehaltsabrechnung
79211120-3 Erstellung von Einkaufs- und Absatzberichten
79211200-8 Erstellung von Bilanzabschlüssen
79212000-3 Betriebsprüfung
79212100-4 Buchprüfung
79212110-7 Corporate Governance Rating
79212200-5 Interne Betriebsrevision
79212300-6 Pflichtbetriebsrevision
79212400-7 Buchprüfung im Hinblick auf Betrug
79212500-8 Buchhaltungsprüfung
79220000-2 Dienstleistungen im Steuerwesen
79221000-9 Steuerberatung
79222000-6 Erstellung von Steuererklärungen
79223000-3 Zollagentendienste
79300000-7 Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
79310000-0 Marktforschung
79311000-7 Umfragen
79311100-8 Umfragegestaltung
79311200-9 Durchführung von Umfragen
79311210-2 Telefon-Umfragen
79311300-0 Umfrageanalyse
79311400-1 Wirtschaftsforschung
79311410-4 Wirtschaftsfolgenabschätzung
79312000-4 Markttests
79313000-1 Leistungsüberprüfung
79314000-8 Durchführbarkeitsstudie
79315000-5 Sozialforschung
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1218
79320000-3 Meinungsumfragen
79330000-6 Statistische Dienstleistungen
79340000-9 Werbe- und Marketingdienstleistungen
79341000-6 Werbedienste
79341100-7 Werbeberatung
79341200-8 Werbeverwaltung
79341400-0 Werbekampagnen
79341500-1 Luftwerbung
79342000-3 Marketing
79342100-4 Direktmarketing
79342200-5 Reklamedienste
79342300-6 Kundendienst
79342310-9 Kundenbefragung
79342311-6 Umfragen über Kundenzufriedenheit
79342320-2 Kundenbetreuung
79342321-9 Kundentreueprogramm
79342400-7 Auktionen
79342410-4 Elektronische Auktionen
79400000-8 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
79410000-1 Unternehmens- und Managementberatung
79411000-8 Allgemeine Managementberatung
79411100-9 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
79412000-5 Beratung im Bereich Finanzverwaltung
79413000-2 Marketing-Beratung
79414000-9 Beratung im Bereich Personalverwaltung
79415000-6 Beratung in der Produktionsleitung
79415200-8 Entwurfsberatung
79416000-3 Öffentlichkeitsarbeit
79416100-4 Verwaltung von Öffentlichkeitsarbeit
79416200-5 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
79417000-0 Sicherheitsberatung
79418000-7 Beschaffungsberatung
79419000-4 Beratung in Sachen Evaluierung
79420000-4 Dienstleistungen im Bereich Unternehmensleitung
79421000-1 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
79421100-2 Projektüberwachung, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
79421200-3 Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten
79422000-8 Schlichtung und Vermittlung
79430000-7 Krisenmanagement
79500000-9 Bürohilfsarbeiten
79510000-2 Telefonauftragsdienste
79511000-9 Telefonistendienste
79512000-6 Call-Center
79521000-2 Fotokopierdienste
79530000-8 Übersetzungsdienste
79540000-1 Dolmetscherdienste
79550000-4 Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten
79551000-1 Schreibarbeiten
79560000-7 Registraturdienste
79570000-0 Erstellen von Adressenlisten, Postversand
79571000-7 Postversand
79600000-0 Personaleinstellung
79610000-3 Stellenvermittlung
79611000-0 Arbeitsvermittlungsdienste
79612000-7 Vermittlung von Bürohilfskräften
79613000-4 Dienstleistungen für den Personalumzug
79620000-6 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1219
79621000-3 Überlassung von Bürokräften
79623000-7 Überlassung von kaufmännischen oder industriellen Arbeitskräften
79624000-4 Überlassung von Pflegepersonal
79625000-1 Überlassung von medizinischem Personal
79630000-9 Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleihe von Arbeitnehmern
79631000-6 Dienstleistungen im Bereich Personal sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung
79632000-3 Personalschulung
79633000-0 Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung
79634000-7 Berufsberatung
79635000-4 Bewertung von Stellenbewerbern vor der Einstellung
79700000-1 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
79714100-3 Dienstleistungen in Verbindung mit Suchsystemen
79714110-6 Fahndung nach Flüchtigen
79720000-7 Ermittlungsdienste
79721000-4 Dienstleistungen von Detekteien
79722000-1 Dienstleistungen von Grafologen
79723000-8 Abfallanalyse
79800000-2 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
79821100-6 Korrekturlesen
79822500-7 Dienstleistungen im Grafik-Design
79823000-9 Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
79824000-6 Druckerei- und Verteilerdienste
79900000-3 Verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
79910000-6 Verwaltung von Beteiligungsvermögen
79920000-9 Dienstleistungen des Abfüll- und Verpackungsgewerbes und zugehörige Leistungen
79921000-6 Dienstleistungen des Abfüll- und Verpackungsgewerbes
79930000-2 Dienstleistungen bezüglich Produktdesign
79934000-0 Möbeldesign
79940000-5 Dienstleistungen von Inkassoagenturen
79941000-2 Gebührenerhebung
79950000-8 Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
79951000-5 Veranstaltung von Seminaren
79952000-2 Event-Organisation
79952100-3 Organisation von Kulturveranstaltungen
79953000-9 Organisation von Festivals
79954000-6 Organisation von Parties
79955000-3 Organisation von Modenschauen
79956000-0 Organisation von Messen und Ausstellungen
79957000-7 Organisation von Auktionen
79960000-1 Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes und zugehörige Leistungen
79961000-8 Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes
79961100-9 Werbefotografie
79961200-0 Luftaufnahmen
79961300-1 Spezielle Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes
79961310-4 Bohrlochfotografie
79961320-7 Unterwasserfotografie
79961330-0 Mikroverfilmung
79961340-3 Röntgenfotografische Dienstleistungen
79961350-6 Studiofotografie
79963000-2 Restauration, Reproduktion und Retuschieren von Aufnahmen
79970000-4 Verlagsdienste
79971000-1 Buchbinderdienste und Verarbeitung
79971100-2 Verarbeitung von Druckerzeugnissen
79971200-3 Buchbinderdienste
79972000-8 Publizieren von Sprachwörterbüchern
79972100-9 Publizieren von Wörterbüchern regionaler Sprachen
79980000-7 Abonnementdienste
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1220
79990000-0 Verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen
79991000-7 Lagerbestandskontrolle
79992000-4 Empfangsdienste
79993000-1 Gebäude- und Betriebsmittelverwaltung
79993100-2 Betriebsmittelverwaltung
79994000-8 Vertragsverwaltung
79995000-5 Bibliotheksverwaltung
79995100-6 Archivierung
79995200-7 Katalogisierung
79996000-2 Unternehmensorganisation
79996100-3 Aktenführung
79998000-6 Coaching
79999000-3 Scanning und Rechnungsstellung
79999100-4 Scanning
79999200-5 Rechnungsstellung
80000000-4 Allgemeine und berufliche Bildung
80300000-7 Dienstleistungen von Hochschulen
80310000-0 Jugendbildung
80320000-3 Ausbildung im medizinischen Bereich
80330000-6 Ausbildung im Bereich Sicherheit
80340000-9 Sonderausbildung
80400000-8 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
80410000-1 Verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsdienste
80411000-8 Ausbildung in Fahrschulen
80411100-9 Abnahme der Fahrprüfung
80411200-0 Erteilung von Fahrstunden
80412000-5 Ausbildung in Flugschulen
80413000-2 Ausbildung in Segelschulen
80414000-9 Ausbildung in Tauchschulen
80415000-6 Skikurse
80420000-4 E-Learning
80430000-7 Erwachsenenbildung auf Hochschulebene
80490000-5 Betrieb einer Bildungseinrichtung
80500000-9 Ausbildung
80510000-2 Spezialausbildung
80511000-9 Ausbildung des Personals
80512000-6 Hundeschulung
80513000-3 Reitunterricht
80520000-5 Ausbildungseinrichtungen
80521000-2 Mit Ausbildungsprogrammen verbundene Dienstleistungen
80522000-9 Schulungsseminare
80530000-8 Berufsausbildung
80531000-5 Industrielle und technische Ausbildung
80531100-6 Fachausbildung
80531200-7 Technische Ausbildung
80532000-2 Managementausbildung
80533000-9 Einführung und Ausbildung im Umgang mit Computern
80533100-0 Ausbildung im Umgang mit Computern
80533200-1 Computerkurse
80540000-1 Ausbildung im Umweltschutz
80550000-4 Sicherheitsausbildung
80560000-7 Ausbildung in Gesundheitsschutz und erster Hilfe
80561000-4 Ausbildung in Gesundheitsschutz
80562000-1 Ausbildung in erster Hilfe
80570000-0 Ausbildung in der Persönlichkeitsentwicklung
80580000-3 Veranstaltung von Sprachkursen
80590000-6 Tutorendienste
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1221
80600000-0 Schulung für Verteidigungsgüter und Sicherheitsausrüstung
80610000-3 Schulung und Simulation für Sicherheitsausrüstung
80620000-6 Schulung und Simulation für Feuerwaffen und Munition
80630000-9 Schulung und Simulation für Militärfahrzeuge
80640000-2 Schulung und Simulation für Kriegsschiffe
80650000-5 Schulung und Simulation für Luftfahrzeuge, Raketen und Raumfahrzeuge
80660000-8 Schulung und Simulation für militärischen Zwecken dienende elektronische Systeme
85000000-9 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
85100000-0 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
85111310-6 Künstliche Befruchtung
85111700-7 Sauerstofftherapiedienste
85111800-8 Pathologiedienste
85111810-1 Blutuntersuchungen
85111820-4 Bakteriologische Untersuchungen
85112000-7 Unterstützung von Krankenhäusern
85112100-8 Dienstleistungen im Bereich der Krankenhausbettwäsche
85112200-9 Ambulante Behandlungen
85120000-6 Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
85121000-3 Dienstleistungen von Arztpraxen
85121100-4 Dienstleistungen von praktischen Ärzten
85121200-5 Dienstleistungen von Fachärzten
85121210-8 Dienstleistungen von Gynäkologen oder Geburtshelfern
85121220-1 Dienstleistungen von Nephrologen oder Neurologen
85121230-4 Dienstleistungen von Kardiologen oder Lungenspezialisten
85121231-1 Dienstleistungen von Kardiologen
85121232-8 Dienstleistungen von Lungenspezialisten
85121240-7 Dienstleistungen von HNO oder Audiologen
85121250-0 Dienstleistungen von Gastroenterologen und Geriatrie-Spezialisten
85121251-7 Dienstleistungen von Gastroenterologen
85121252-4 Dienstleistungen von Geriatrie-Spezialisten
85121270-6 Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen
85121271-3 Dienstleistungen von Einrichtungen für psychisch Kranke
85121280-9 Dienstleistungen von Ophthalmologen, Dermatologen oder Orthopäden
85121281-6 Dienstleistungen von Ophthalmologen
85121282-3 Dienstleistungen von Dermatologen
85121283-0 Dienstleistungen von Orthopäden
85121290-2 Dienstleistungen von Kinderärzten oder Urologen
85121291-9 Dienstleistungen von Kinderärzten
85121292-6 Dienstleistungen von Urologen
85121300-6 Dienstleistungen von Chirurgen
85130000-9 Dienstleistungen von Zahnarztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
85131000-6 Dienstleistungen von Zahnarztpraxen
85131100-7 Dienstleistungen im Bereich Kieferorthopädie
85131110-0 Chirurgische Behandlung in der Kieferorthopädie
85140000-2 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
85141000-9 Dienstleistungen von medizinischem Personal
85141100-0 Dienstleistungen von Hebammen
85141210-4 Medizinische Hausbehandlung
85141211-1 Hausdialysebehandlung
85142000-6 Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal
85142100-7 Physiotherapiedienste
85142200-8 Dienstleistungen von Homöopathen
85142300-9 Hygienedienste
85142400-0 Hauszustellung von Inkontinenzartikeln
85143000-3 Einsatz von Krankenwagen
85144000-0 Dienstleistungen von Krankenanstalten
85145000-7 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1222
85146000-4 Dienstleistungen von Blutbanken
85146100-5 Dienstleistungen von Spermabanken
85146200-6 Dienstleistungen von Organbanken
85147000-1 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
85148000-8 Medizinische Analysedienste
85149000-5 Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich
85150000-5 Dienstleistungen im Bereich medizinische Bildverarbeitung
85160000-8 Dienstleistungen von Optikern
85170000-1 Dienstleistungen in den Bereichen Akupunktur und Chiropraktik
85171000-8 Dienstleistungen im Bereich Akupunktur
85172000-5 Dienstleistungen im Bereich Chiropraktik
85200000-1 Dienstleistungen des Veterinärwesens
85210000-3 Haustierzuchten
85300000-2 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
85310000-5 Dienstleistungen des Sozialwesens
85311000-2 Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
85311100-3 Altenfürsorgeleistungen
85311200-4 Behindertenfürsorgeleistungen
85311300-5 Kinder- und Jugendfürsorgeleistungen
85312000-9 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
85312200-1 Lebensmittel-Hauslieferungen
85312300-2 Orientierungs- und Beratungsdienste
85312310-5 Orientierungsdienste
85312320-8 Beratungsdienste
85312330-1 Familienplanung
85312400-3 Nicht in Heimen erbrachte Fürsorgeleistungen
85312500-4 Rehabilitation
85312510-7 Berufliche Wiedereingliederung
85320000-8 Dienstleistungen im Sozialwesen
85321000-5 Verwaltungsdienste im Sozialwesen
85322000-2 Kommunales Aktionsprogramm
85323000-9 Kommunaler Gesundheitsdienst
90500000-2 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen u. gefährlichen
90520000-8 Abfällen
90521500-0 Verpackung radioaktiver Abfälle
90521510-3 Verpackung schwach radioaktiver Abfälle
90521520-6 Verpackung mittelradioaktiver Abfälle
90522000-2 Dienstleistungen für verseuchten Boden
90523100-0 Beseitigung von Waffen und Munition
90523200-1 Bombenentschärfung
90523300-2 Minenräumung
90532000-5 Verwaltung von Kohlehalden
Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes und zugehörige
90600000-3 Dienstleistungen
90660000-1 Bleientfernung
90670000-4 Desinfektion und Schädlingsbekämpfung des städtischen und ländlichen Raumes
90680000-7 Strandreinigung
90700000-4 Dienstleistungen im Umweltschutz
90710000-7 Umweltmanagement
90713000-8 Beratung in Umweltfragen
90713100-9 Beratung in Sachen Wasserversorgung und Abwasser in anderen Bereichen als dem Bausektor
90715000-2 Untersuchung von Verschmutzungen
90715100-3 Untersuchung von Chemikalien- und Ölverschmutzungen
90715110-6 Untersuchung von Gaswerken
90715120-9 Untersuchung von Chemiewerken oder Erdölraffinerieabfällen
90715200-4 Untersuchung anderer Verschmutzungen
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1223
90715210-7 Untersuchung von Erdöllagern oder -terminals
90715220-0 Untersuchung von Industrieanlagen
90715230-3 Untersuchung von Industrieabfalldeponien
90715240-6 Untersuchung von Holzbearbeitungsanlagen
90715250-9 Untersuchung von chemischen Reinigungen
90715260-2 Untersuchung von Gießereien
90715270-5 Untersuchung von Recycling-Anlagen
90715280-8 Untersuchung nahrungsmittelverarbeitender Betriebe
90720000-0 Umweltschutz
90721000-7 Dienstleistungen im Bereich Umweltsicherheit
90721100-8 Landschaftsschutz
90721200-9 Schutz der Ozonschicht
90721300-0 Schutz vor Nahrungs- oder Futtermittelkontaminierung
90721400-1 Schutz der genetischen Ressourcen
90721500-2 Schutz vor toxischen Substanzen
90721600-3 Strahlenschutz
90721700-4 Schutz gefährdeter Arten
90721800-5 Schutz vor natürlichen Risiken oder Gefahren
90722000-4 Umweltsanierung
90722100-5 Sanierung von Industriestandorten
90730000-3 Rückverfolgung und Überwachung von Verschmutzungen und Sanierung
90731000-0 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Luftverschmutzung
90731100-1 Luftqualitätsmanagement
90731200-2 Steuerung oder Eindämmung grenzüberschreitender Luftverschmutzung
90731210-5 Erwerb von CO2-Emissionsrechten
90731300-3 Schutz vor Luftverschmutzung
90731400-4 Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung
90731500-5 Feststellung giftiger Gase
90731600-6 Überwachung der Methankonzentration
90731700-7 Überwachung der Kohlendioxidkonzentration
90731800-8 Überwachung der Feinstaubkonzentration
90731900-9 Überwachung des Abbaus der Ozonschicht
90732000-7 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung
90732100-8 Schutz vor Bodenverschmutzung
90732400-1 Beratung in Sachen Bodenverschmutzung
90732500-2 Kartierung von Bodenverschmutzungen
90732600-3 Messung oder Überwachung von Bodenverschmutzung
90732700-4 Bewertung von Verschmutzungen durch organischen Dünger
90732800-5 Bewertung von Verschmutzungen durch Pestizide
90732900-6 Bewertung von Verschmutzungen durch Nitrate und Phosphate
90732910-9 Bewertung von Verschmutzungen durch Nitrate
90732920-2 Bewertung von Verschmutzungen durch Phosphate
90733000-4 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung
90733100-5 Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen
90733200-6 Sanierung von Oberflächengewässerverschmutzungen
90733300-7 Schutz vor Oberflächengewässerverschmutzungen
90733400-8 Behandlung von Oberflächengewässern
90733500-9 Dränage von Oberflächengewässerverschmutzungen
90733600-0 Steuerung oder Eindämmung grenzüberschreitender Wasserverschmutzung
90733700-1 Steuerung oder Eindämmung von Grundwasserverschmutzung
90733800-2 Dränage von Grundwasserverschmutzung
90733900-3 Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung
90740000-6 Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung
90741000-3 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ölverschmutzungen
90741100-4 Überwachung von Ölleckagen
90741200-5 Bekämpfung von Ölleckagen
90741300-6 Sanierung nach Verschmutzung durch Ölleckagen
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1224
90742000-0 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lärmbelästigungen
90742100-1 Bekämpfung von Lärmbelästigungen
90742200-2 Schutz vor Lärmbelästigungen
90742300-3 Überwachung von Lärmbelästigungen
90742400-4 Beratung in Sachen Lärmbelästigung
90743000-7 Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verschmutzung durch giftige Stoffe
90743100-8 Überwachung giftiger Stoffe
90743200-9 Sanierung nach Verschmutzung durch giftige Stoffe
90913000-0 Tank- und Behälterreinigung
90913100-1 Tankreinigung
90913200-2 Behälterreinigung
90921000-9 Desinfektion und Schädlingsbekämpfung
90922000-6 Schädlingsbekämpfung
90923000-3 Rattenbekämpfung
90924000-0 Ausräucherung
92000000-1 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
92100000-2 Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm
92110000-5 Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen
92111200-4 Herstellung von Werbe-, Reklame- und Informationsfilmen und -videofilmen
92111210-7 Herstellung von Werbefilmen
92111220-0 Herstellung von Werbevideofilmen
92111230-3 Herstellung von Reklamefilmen
92111240-6 Herstellung von Reklamevideofilmen
92120000-8 Verleih von Filmen und Videofilmen
92121000-5 Verleih von Videofilmen
92122000-2 Verleih von Filmen
92200000-3 Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen
92210000-6 Rundfunkdienste
92211000-3 Produktion von Rundfunksendungen
92213000-7 Rundfunksysteme kleinen Maßstabs
92214000-4 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Rundfunkstudios oder -ausstattung
92220000-9 Fernsehdienste
92221000-6 Produktion von Fernsehsendungen
92222000-3 Videoüberwachung (CCTS)
92224000-7 Digitales Fernsehen
92225000-4 Interaktives Fernsehen
92225100-7 Filmabruf über das Fernsehen
92226000-1 Fernsehprogrammierung
92230000-2 Kabelrundfunk und -fernsehen
92231000-9 Internationale bilaterale Dienste und internationale private Mietleitungen
92232000-6 Kabelfernsehen
92300000-4 Unterhaltungsdienste
92310000-7 Künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten und Darbietungen
92311000-4 Kunstwerke
92312000-1 Künstlerische Dienstleistungen
92312100-2 Unterhaltungsdienstleistungen von Theaterregisseuren, Chören, Musikkapellen und Orchestern
92312110-5 Unterhaltungsdienstleistungen von Theaterregisseuren
92312120-8 Unterhaltungsdienstleistungen von Chören
92312130-1 Unterhaltungsdienstleistungen von Musikkapellen
92312140-4 Unterhaltungsdienstleistungen von Orchestern
92312200-3 Dienstleistungen v. Schriftstellern, Komponisten, Bildhauern, Entertainern u. sonstigen Künstlern
92312210-6 Dienstleistungen von Verfassern
92312211-3 Dienstleistungen von Schreibbüros
92312212-0 Mit der Erstellung von Ausbildungshandbüchern verbundene Dienstleistungen
92312213-7 Erstellung von technischen Unterlagen
92312220-9 Dienstleistungen von Komponisten
92312240-5 Dienstleistungen von Entertainern
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1225
92312250-8 Dienstleistungen von einzelnen Künstlern
92312251-5 Dienstleistungen von Diskjockeys
92320000-0 Betrieb von kulturellen Einrichtungen
92330000-3 Dienstleistungen in Verbindung mit Erholungsgebieten
92331000-0 Dienstleistungen in Verbindung mit Jahrmärkten und Vergnügungsparks
92331100-1 Dienstleistungen in Verbindung mit Jahrmärkten
92331200-2 Dienstleistungen in Verbindung mit Vergnügungsparks
92331210-5 Kinderanimation
92332000-7 Dienstleistungen an Stränden
92340000-6 Unterhaltungsdienste im Bereich Tanz und sonstige Aufführungen
92341000-3 Zirkusvorstellungen
92342000-0 Dienstleistungen von Tanzschulen
92342100-1 Unterricht in Gesellschaftstänzen
92342200-2 Unterricht in Diskotänzen
92350000-9 Dienstleistungen des Spiel- und Wettbetriebs
92351000-6 Dienstleistungen von Spiel- und Wetteinrichtungen
92351100-7 Dienstleistungen von Lotterien
92351200-8 Dienstleistungen von Spielkasinos
92352000-3 Dienstleistungen von Wetteinrichtungen
92352100-4 Betrieb von Totalisatoren
92352200-5 Buchmacherdienste
92360000-2 Dienstleistungen im pyrotechnischen Bereich
92370000-5 Dienstleistungen von Tontechnikern
92400000-5 Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes
92500000-6 Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen
92510000-9 Dienstleistungen von Bibliotheken und Archiven
92511000-6 Dienstleistungen von Bibliotheken
92512000-3 Dienstleistungen von Archiven
92512100-4 Archivzerstörung
92520000-2 Dienstleistungen von Museen und zugehörige Dienste
92521000-9 Dienstleistungen von Museen
92521100-0 Museumsausstellungen
92521200-1 Konservierung von Exponaten und Ausstellungsobjekten
92521210-4 Konservierung von Exponaten
92521220-7 Konservierung von Ausstellungsobjekten
92522000-6 Dienstleistungen im Bereich Denkmalschutz
92522100-7 Maßnahmen zur Erhaltung von historisch bedeutsamen Stätten
92522200-8 Maßnahmen zur Erhaltung von historischen Gebäuden
92530000-5 Dienstleistungen von botanischen und zoologischen Gärten sowie Naturschutzgebieten
92531000-2 Dienstleistungen von botanischen Gärten
92532000-9 Dienstleistungen von zoologischen Gärten
92533000-6 Dienstleistungen von Naturschutzgebieten
92534000-3 Dienstleistungen von Tierschutzgebieten
92600000-7 Dienstleistungen im Sport
92610000-0 Betrieb von Sportanlagen
92620000-3 Sportbezogene Dienstleistungen
92621000-0 Förderung von Sportveranstaltungen
92622000-7 Organisation von Sportveranstaltungen
92700000-8 Dienstleistungen von Internet-Cafés
98000000-3 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
98100000-4 Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen
98110000-7 Dienstleistungen von Geschäfts-, Berufs- und Fachverbänden
98111000-4 Dienstleistungen von Geschäftsverbänden
98112000-1 Dienstleistungen von Berufsverbänden
98113000-8 Dienstleistungen von Fachverbänden
98113100-9 Dienstleistungen im Bereich der nuklearen Sicherheit
98120000-0 Dienstleistungen von Gewerkschaften
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1226
98130000-3 Diverse Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen
98131000-0 Dienstleistungen von religiösen Vereinigungen
98132000-7 Dienstleistungen von politischen Organisationen
98133000-4 Dienstleistungen sozialer Interessenverbände
98133100-5 Verbesserung und Unterstützung der Verwaltungs- und Gemeinschaftseinrichtungen
98133110-8 Dienstleistungen von Jugendverbänden
98200000-5 Beratung in Sachen Chancengleichheit
98300000-6 Diverse Dienstleistungen
98330000-5 Dienstleistungen von Einrichtungen für das körperliche Wohlbefinden
98331000-2 Dienstleistungen von türkischen Bädern
98332000-9 Dienstleistungen von Heilbädern
98333000-6 Massagedienste
98334000-3 Wellness
98336000-7 Sporttraining oder Aerobic
98340000-8 Unterbringungs- und Bürodienste
98341000-5 Unterbringung
98341100-6 Verwaltung von Unterkünften
98341110-9 Haushaltsdienste
98341120-2 Portierdienste
98341130-5 Hauswartungsdienste
98341140-8 Hausmeisterdienste
98342000-2 Dienstleistungen in Bezug auf das Arbeitsumfeld
98350000-1 Dienstleistungen von öffentlichen Einrichtungen
98351000-8 Verwaltung von Parkplätzen/-häusern
98351100-9 Dienstleistungen von Parkplätzen/-häusern
98351110-2 Dienstleistungen zur Durchsetzung von Parkvorschriften
98360000-4 Meeresbezogene Dienstleistungen
98361000-1 Mit Meereskunde verbundene Dienstleistungen
98362000-8 Verwaltung von Häfen
98362100-9 Unterstützende Dienstleistungen für Marinestützpunkte
98363000-5 Tauchdienstleistungen
98370000-7 Dienstleistungen des Bestattungswesens
98371000-4 Bestattungsdienste
98371100-5 Beerdigungs- und Feuerbestattungsdienste
98371110-8 Beerdigungsdienste
98371120-1 Feuerbestattungsdienste
98371200-6 Bestattungsunternehmen
98380000-0 Hundezwinger
98390000-3 Andere Dienste
98391000-0 Stilllegungsdienste
98392000-7 Umzugsdienste
98396000-5 Stimmen von Instrumenten
98500000-8 Privathaushalte mit Hausangestellten
98510000-1 Dienstleistungen von kaufmännischen Angestellten und Industriearbeitern
98511000-8 Dienstleistungen von kaufmännischen Angestellten
98512000-5 Dienstleistungen von Industriearbeitern
98513000-2 Bereitstellung von Arbeitskräften für private Haushalte
98513100-3 Vermittlung von Arbeitskräften für private Haushalte
98513200-4 Bereitstellung von Bürokräften für private Haushalte
98513300-5 Bereitstellung von Zeitarbeitskräften für private Haushalte
98514000-9 Haushaltungsdienste
98900000-2 Von extraterritorialen Organisationen und Körperschaften erbrachte Leistungen
98910000-5 Dienstleistungen von internationalen Organisationen und Körperschaften
VOB/C - DIN
18323 Kampfmittelräumarbeiten
Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1227
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 42
Sonstige Bauleistungen
Die Entgelttabellen enthalten die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen zur
Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der
Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Günstigere arbeitsvertragliche Regelungen gehen vor.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
Rechtsgrundlage Entgelt in
Euro
Landesmindestlohn ab 01.02.2025 14,28
Entgelttabelle Nr. 42 Sonstige Bauleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1228
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Vergabeleistungen sind dieser Entgelttabelle zugeordnet, da für diese Vergabeleistungen keine
andere Entgelttabelle einschlägig ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn kein anlehnbarer Branchentarifvertrag aus
dem jeweiligen Dienstleistungen vorliegt, die Leistung unspezifisch oder für eine Zuordnung zu komplex ist.
Leistungsbereich
(z.B. CPV-Code,
VOB-C/DIN) - Beschreibung der Leistung
nicht
abschließend
Entgelttabelle 42 sonstige Bauleistungen
45000000-7 Bauarbeiten
45100000-8 Baureifmachung
45110000-1 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
45111260-8 Aufschließung von Lagerstätten
45112000-5 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
45213353-2 Installierung von Fluggastbrücken
45230000-8 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen,
Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
45231222-7 Gasspeicher
45231223-4 Mit der Gasversorgung verbundene Arbeiten
45232331-1 Mit Rundfunkübertragungen verbundene Arbeiten
45232430-5 Arbeiten an Wasseraufbereitungsanlagen
45233200-1 Diverse Oberbauarbeiten
45250000-4 Bauarbeiten für Kraftwerke, Bergbau- und Produktionsanlagen und für Gebäude der Öl-
und Gasindustrie
45252110-2 Bau von beweglichen technischen Anlagen
45252130-8 Ausrüstung für Kläranlage
45252200-0 Einrichtungen für Reinigungsanlagen
45255400-3 Fertigungsarbeiten
45255410-6 Offshore-Fertigungsarbeiten
45255420-9 Onshore-Fertigungsarbeiten
45259000-7 Reparatur und Wartung von Anlagen
45259100-8 Reparatur und Wartung von Kläranlagen
45259200-9 Reparatur und Wartung von Reinigungsanlagen
45259900-6 Modernisierung von Anlagen
45260000-7 Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten
45261000-4 Errichtung von Dachstühlen sowie Dachdeckarbeiten und zugehörige Arbeiten
45262000-1 Spezialbauarbeiten, außer Dachbauten
45262421-8 Offshore-Verankerungsarbeiten
45262423-2 Herstellung von Decks
45262424-9 Herstellung von Offshore-Modulen
45262425-6 Herstellung von Jackets
45262426-3 Herstellung von Pfählen
45262600-7 Diverse Spezialbauarbeiten
45262630-6 Bau von Brennöfen
45262640-9 Umweltverbesserungsarbeiten
45300000-0 Bauinstallationsarbeiten
45310000-3 Installation von elektrischen Leitungen
45315000-8 Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden
45332000-3 Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen
45340000-2 Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen
45342000-6 Errichtung von Zäunen
45343000-3 Brandschutz-Installationsarbeiten
Entgelttabelle Nr. 42 Sonstige Bauleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1229
45343100-4 Brandschutzarbeiten
45343200-5 Installation von Feuerlöschanlagen
45343210-8 Installation von CO2-Feuerlöschanlagen
45343220-1 Installation von Feuerlöschgeräten
45343230-4 Installation von Sprinkleranlagen
45350000-5 Maschinentechnische Installationen
45351000-2 Maschinentechnische Installationsarbeiten
45400000-1 Baufertigstellung
45420000-7 Bautischlerei-Einbauarbeiten
45421000-4 Bautischlerarbeiten
45421100-5 Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
45422000-1 Zimmer- und Tischlerarbeiten
45430000-0 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
45431000-7 Boden- und Fliesenarbeiten
45432000-4 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten, Wandverkleidungs- und Tapezierarbeiten
45440000-3 Anstrich- und Verglasungsarbeiten
45442000-7 Auftrag von Schutzanstrichen
45442200-9 Auftrag von Korrosionsschutzschichten
45450000-6 Sonstige Baufertigstellungsarbeiten
VOB/C - DIN 18323 Kampfmittelräumarbeiten
Entgelttabelle Nr. 42 Sonstige Bauleistungen Stand Juni 2025
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1230
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 43
Versorgungsbetriebe
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
die Versorgungsbetriebe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Überstunden (Mehrarbeit) fällt ein Zuschlag i.H.v. 30 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 43 Versorgungsbetriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1231
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen Entgelt in
bzw. nicht abschließende Euro
Beispiele
1 Arbeitnehmer mit einfachsten Tätigkeiten 14,49
2 Arbeitnehmer mit einfachen Tätigkeiten Beispiele: 15,99
Einfache Tätigkeiten sind vorwiegend - Reinigen von Werkstätten und ab 2 Jahren BZ
mechanische Tätigkeiten, die eine Einarbeitung Labors 16,69
erfordern. Einarbeitung setzt die Vermittlung und - einfache Bürotätigkeiten (wie
Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten Führen von einfachen Listen, ab 4 Jahren BZ
voraus, um die Tätigkeiten sach- und fachgerecht Mithilfe bei der Postabfertigung, 17,68
ausüben zu können. Registratur, Fotokopieren)
- Tätigkeiten als Bote ab 7 Jahren BZ
18,26
3 Arbeitnehmer mit Tätigkeiten, die eine eingehende Beispiele: 17,05
fachliche Einarbeitung erfordern
- Tätigkeiten als Messgehilfe ab 2 Jahren BZ
Tätigkeiten als Zählerableser 17,89
- Tätigkeiten als Pförtner
- Tätigkeiten als Telefonist ab 4 Jahren BZ
18,57
ab 7 Jahren BZ
19,15
4 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die Beispiele: 18,10
gründliche Fachkenntnisse erfordern
- Verwaltung von Lagern und ab 2 Jahren BZ
sowie Magazinen 19,15
- Tätigkeiten als Fahrer von
Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Kraftfahrzeugen ab 4 Jahren BZ
Erfahrungen entsprechende gleichwertige - Tätigkeiten als Schreibkraft 20,05
Tätigkeiten ausüben - Montagearbeiten in Netzen (Gas,
Wasser, Fernheizung, Kabel, ab 7 Jahren BZ
Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Freileitung) 20,68
Kenntnisse von Gesetzen, Tarifbestimmungen
usw. im Rahmen der auszuübenden Tätigkeiten.
5 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Ausbildung in Beispiele: 19,15
einem anerkannten Ausbildungsberuf und
entsprechenden Tätigkeiten - Bedienen und Überwachen von ab 2 Jahren BZ
Kraftwerksmaschinen 20,26
sowie - Tätigkeiten als Schaltwart
Tätigkeiten als Wasserwart ab 4 Jahren BZ
Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die - Tätigkeiten als geprüfter 21,21
gründliche und vielseitige Fachkenntnisse Kesselwärter
erfordern - Tätigkeiten als Fahrer von ab 7 Jahren BZ
Kraftfahrzeugen mit mehr als 7,5 t 21,89
sowie zulässigem Gesamtgewicht
- Fahren und Bedienen von
Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Spezialkraftfahrzeugen (wie
Erfahrungen entsprechende gleichwertige Kraftfahrzeug mit komplizierten
Tätigkeiten ausüben Arbeitsmaschinen)
Entgelttabelle Nr. 43 Versorgungsbetriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1232
Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse - Montagearbeiten in Netzen (Gas,
erfordern gegenüber gründlichen Fachkenntnissen Wasser, Fernheizung, Kabel,
eine Erweiterung dem Umfang nach. Freileitung)
- Tätigkeiten als kaufmännischer
Sachbearbeiter
6 Arbeitnehmer der EG 5, die besonders hochwertige Beispiele: 20,47
oder besonders vielseitige Tätigkeiten ausüben
- Handwerks- und Industriemeister ab 2 Jahren BZ
sowie mit entsprechenden Tätigkeiten 21,63
- Staatlich geprüfte Techniker mit
Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die entsprechenden Tätigkeiten ab 4 Jahren BZ
gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und - Technische Assistenten mit 22,68
mindestens zu einem Fünftel selbständige entsprechenden Tätigkeiten
Leistungen erfordern ab 7 Jahren BZ
23,42
sowie
Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder
Erfahrungen entsprechende gleichwertige
Tätigkeiten ausüben
Besonders hochwertige Tätigkeiten erfordern
hochwertiges fachliches Können sowie besondere
Umsicht und Zuverlässigkeit. Besonders vielseitige
Tätigkeiten erfordern vielseitiges fachliches
Können und breitere Einsetzbarkeit.
Selbständige Leistungen erfordern ein den
vorausgesetzten Fachkenntnissen
entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines
Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen
geistigen Initiative. Eine leichte geistige Arbeit kann
diese Anforderung nicht erfüllen.
7 Arbeitnehmer der EG 6, die Tätigkeiten ausüben, Beispiele: 21,79
die besondere Spezialkenntnisse erfordern
- Handwerks- und Industriemeister ab 2 Jahren BZ
sowie mit fachlicher Aufsicht über 23,05
Handwerker oder Facharbeiter
Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die - Handwerks- und Industriemeister, ab 4 Jahren BZ
gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und die die Voraussetzungen der 24,16
selbständige Leistungen erfordern Ausbildereignungs-Verordnung
erfüllen und in der ab 7 Jahren BZ
sowie Berufsausbildung entsprechend 24,95
tätig sind
Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder - Komplizierte Instandhaltungs-,
Erfahrungen entsprechende gleichwertige Reparatur- und
Tätigkeiten ausüben Überholungsarbeiten an
Hochspannungs- und
Hochleistungsschaltgeräten
- Versorgungstechnische,
vertragsrechtliche und
energiewirtschaftliche
Kundenberatung
- An- und Abfahren aller
Kraftwerksanlagen und Eingreifen
bei Störungen als Kraftwerker mit
Kraftwerkerprüfung
8 Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich durch das Beispiele: 23,37
Maß ihrer Verantwortung erheblich aus der EG 7
herausheben - Handwerks- und Industriemeister, ab 2 Jahren BZ
die große Arbeitsstätten 24,47
sowie (Bereiche, Werkstätten,
ab 4 Jahren BZ
Entgelttabelle Nr. 43 Versorgungsbetriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1233
Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die Abteilungen oder Betriebe) 25,90
gründliche, umfassende Fachkenntnisse und fachlich beaufsichtigen, in denen
selbständige Leistungen erfordern Handwerker oder Facharbeiter ab 7 Jahren BZ
beschäftigt sind 27,00
sowie - An- und Abfahren von
Kraftwerksblöcken mit einer
Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Leistung von mehr als 100 MW
Erfahrungen entsprechende gleichwertige und Eingreifen bei Störungen als
Tätigkeiten ausüben Kraftwerker mit
Kraftwerkerprüfung
Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten - Erstellen von Kostenangeboten
gegenüber gründlichen und vielseitigen und Bearbeiten von
Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und Versorgungsanfragen in mehreren
Breite nach. Energiesparten
- Selbständiges Anfertigen, Ändern
und Pflegen von DV-Programmen
und DV-Programmbausteinen
9 Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich dadurch aus Beispiele: 24,95
der EG 8 herausheben, dass sie besonders
verantwortungsvoll sind - Handwerks- und Industriemeister, ab 2 Jahren BZ
die ausdrücklich zu Leitern von 27,05
sowie großen Arbeitsstätten, in denen
Handwerker oder Facharbeiter ab 4 Jahren BZ
Arbeitnehmer mit abgeschlossener beschäftigt sind, bestellt sind 29,11
Fachhochschul- oder Bachelorausbildung und - Bau und/oder Betrieb von Netzen
entsprechenden Tätigkeiten einschließlich Personal- und ab 7 Jahren BZ
Materialeinsatz 30,53
sowie - Abschließende Bearbeitung und
Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Zuordnung von
Erfahrungen entsprechende gleichwertige aktivierungspflichtigen und
Tätigkeiten ausüben nichtaktivierungspflichtigen
Aufträgen und deren
Weiterberechnung
- Abrechnung von schwierigen und
speziellen Verträgen der
Sonderabnehmer
- Selbständiges Anfertigen, Ändern
und Pflegen von DV-Programmen
und DV-Programmbausteinen
mittleren Schwierigkeitsgrades
10 Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich durch Beispiele: 26,53
besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der
EG 9 herausheben - Versorgungstechnische, ab 2 Jahren BZ
vertragsrechtliche und 28,95
sowie energiewirtschaftliche
Kundenberatung der ab 4 Jahren BZ
Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Sonderabnehmer 31,32
Erfahrungen entsprechende gleichwertige - Kostenrechnungen,
Tätigkeiten ausüben Kostenanalysen, Kalkulationen ab 7 Jahren BZ
und Wirtschaftlichkeits- 32,90
berechnungen
- Bearbeiten von schwierigen
Aufgaben in der Finanz-
/Anlagenbuchhaltung
(Kontierungen,
Wertberichtigungen und
Abschreibungen) mit
Jahresabschluss-arbeiten (Bilanz,
GuV)
- Alleinverantwortliche
Überwachung von
Energieerzeugungsanlagen
Entgelttabelle Nr. 43 Versorgungsbetriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1234
- Selbständiges Anfertigen, Ändern
und Pflegen von DV-Programmen
und DV-Programmbausteinen
hohen Schwierigkeitsgrades
- Asset-Manager
- Bilanzkreismanager
11 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Beispiele: 28,37
wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechenden Tätigkeiten - Ermittlung von ab 2 Jahren BZ
bereichsübergreifenden 30,95
sowie Vergleichszahlen, Soll-/Ist-
Vergleich und ab 4 Jahren BZ
Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich durch das Abweichungsanalysen als 33,22
Maß der Verantwortung erheblich aus der EG 10 Controller
herausheben - Analysieren, Testen und Einführen ab 7 Jahren BZ
von DV-Systemen und deren 35,17
sowie
Wartung als DV-Organisator
Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder - Analysieren, Planen,
Erfahrungen entsprechende gleichwertige Implementieren und Kontrollieren
Tätigkeiten ausüben von Betriebssystemen von
Standardsoftware als
Systemprogrammierer
- Bauleitung von besonders
schwierigen Neu- und
Erweiterungsbauten im Strom-,
Gas-, Wasser- oder
Fernwärmenetz
Entwurf, Vortrassierung und
Ausschreibung von Leitungs- und
Tiefbauprojekten im MS- und HS-
Netz von besonderer
Schwierigkeit
12 Arbeitnehmer mit abgeschlossener 30,21
wissenschaftlicher Hochschulbildung nach
einjähriger einschlägiger Berufsausübung und ab 2 Jahren BZ
entsprechenden Tätigkeiten 33,01
sowie ab 4 Jahren BZ
35,80
Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder
Erfahrungen entsprechende gleichwertige ab 7 Jahren BZ
Tätigkeiten ausüben 38,17
13 Arbeitnehmer mit abgeschlossener 32,32
wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechenden Tätigkeiten, deren Tätigkeiten sich ab 2 Jahren BZ
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus 35,48
der EG 12 herausheben
ab 4 Jahren BZ
sowie 38,54
Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder ab 7 Jahren BZ
Erfahrungen entsprechende gleichwertige 41,54
Tätigkeiten ausüben
14 Arbeitnehmer mit abgeschlossener 34,43
wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechenden Tätigkeiten, deren Tätigkeiten sich ab 2 Jahren BZ
durch das Maß der Verantwortung erheblich aus 37,80
der EG 13 herausheben
ab 4 Jahren BZ
sowie 41,06
ab 7 Jahren BZ
Entgelttabelle Nr. 43 Versorgungsbetriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1235
Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder 44,23
Erfahrungen entsprechende gleichwertige
Tätigkeiten ausüben
15 Arbeitnehmer mit abgeschlossener 36,80
wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechenden Tätigkeiten, die sich erheblich aus ab 2 Jahren BZ
der EG 14 herausheben 40,75
sowie ab 4 Jahren BZ
44,54
Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder
Erfahrungen entsprechende gleichwertige ab 7 Jahren BZ
Tätigkeiten ausüben 48,07
Entgelttabelle Nr. 43 Versorgungsbetriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1236
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code,
Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle 43 Versorgungsbetriebe
65000000-3 Versorgungsunternehmen
65100000-4 Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
65110000-7 Wasserversorgung
65111000-4 Trinkwasserversorgung
65120000-0 Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage
65121000-7 Wasserentmineralisierung
65122000-0 Wasserentsalzung
65123000-3 Wasserenthärtung
65130000-3 Betrieb von Wasserversorgungsunternehmen
65200000-5 Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
65210000-8 Gasversorgung
65300000-6 Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
65310000-9 Stromversorgung
65320000-2 Betrieb von elektrischen Anlagen
65400000-7 Andere Energieversorgungsquellen
65410000-0 Betrieb von einem Elektrizitätswerk
65500000-8 Zählerablesung
Entgelttabelle Nr. 43 Versorgungsbetriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1237
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 44
Schornsteinfegerhandwerk
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im
Schornsteinfegerhandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und
nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen
Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im
Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht
abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung
eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung
eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben
Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im
Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen
weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 44 Schornsteinfegerhandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1238
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gelten
folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt in
Euro
Mindestentgelt 14,50
1 Arbeitnehmer/innen mit Gesellenprüfung im 1. Gesellenjahr 14,93
2 Arbeitnehmer/innen mit Gesellenprüfung ab dem 2. Gesellenjahr 17,46
3 19,22
Arbeitnehmer/innen mit Gesellenprüfung ab dem 4. Gesellenjahr
4 a) Arbeitnehmer/innen mit Meisterprüfung oder 20,06
b) Arbeitnehmer/innen mit fünfjähriger Betriebszugehörigkeit nach Abschluss der Gesellenprüfung im
Schornsteinfegerhandwerk oder
c) Arbeitnehmer/innen mit zehnjähriger Berufserfahrung nach Abschluss der Gesellenprüfung im
Schornsteinfegerhandwerk
5 a) Arbeitnehmer/innen mit Meisterprüfung ab dem 6. Gesellenjahr oder 20,49
b) Arbeitnehmer/innen mit zehnjähriger Betriebszugehörigkeit nach Abschluss der Gesellenprüfung im
Schornsteinfegerhandwerk oder
c) Arbeitnehmer/innen mit fünfzehnjähriger Berufserfahrung nach Abschluss der Gesellenprüfung im
Schornsteinfegerhandwerk
6 1. Arbeitnehmer/innen der Tarifgruppe V a, sofern sie die Qualifikation als Gebäudeenergieberater des 20,80
Handwerks haben und folgendes Tätigkeitsprofil erfüllen:
a) Tätigkeiten im Bereich der qualifizierten Gebäudeenergie und Förderberatung und
b) selbstständige Organisation von Tätigkeiten weiterer Mitarbeiter oder selbstständige Abwicklung
von Aufträgen
2. Arbeitnehmer/innen der Tarifgruppe V a, sofern sie die Qualifikation als Brandschutztechniker haben
und folgendes Tätigkeitsprofil erfüllen:
a) Tätigkeiten im Bereich der Erstellung und Beratung von Brandschutzkonzepten und
b) selbstständige Organisation von Tätigkeiten weiterer Mitarbeiter oder selbstständige Abwicklung
von Aufträgen
Entgelttabelle Nr. 44 Schornsteinfegerhandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1239
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV- Beschreibung der Leistung
Code, VOB-C/DIN) - nicht
abschließend
Entgelttabelle 44 Schornsteinfegerhandwerk
90915000-4 Ofen- und Kaminreinigung
Entgelttabelle Nr. 44 Schornsteinfegerhandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche,
weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1240
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 45
Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
Schilder-und Lichtreklamehersteller zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung
des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste
ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen. Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 10 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 45 Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1241
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung ggf. weitere Anforderungen bzw. nicht abschließende Entgelt in
der Tätigkeit Bsp. Euro
1 Helfer Ausführung von Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten, hierzu 14,28 Euro*
gehören insbesondere das Anreichen von Materialien sowie
das Ein- und Ausräumen von Materiallagern und
Reinigungstätigkeiten.
2 Fachhelfer Fachlich begrenze Arbeiten (Teilleistungen des Schilder- 15,48 Euro
und Lichtreklameherstellerhandwerks oder angelernte
Spezialtätigkeit), die nach Anweisung ausgeführt werden.
Gewerbliche Ausbildung im Schilder- und
Lichtreklameherstellerhandwerk ohne Abschluss
oder
anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten,
einschließlich nachgewiesener berufsspezifischer
Zusatzqualifikationen.
3 Geselle 1. Jahr Facharbeiten des Schilder- und 16,74 Euro
Lichtreklameherstellerhandwerks, die nach konkreten
Anweisungen ausgeführt werden.
Abgeschlossene Ausbildung im Schilder- und
Lichtreklameherstellerhandwerk im ersten Berufsjahr
oder
durch längere Berufserfahrung erworbene gleichwertige
Fertigkeiten, die das gesamte Berufsbild abdecken.
4 Geselle 2. Jahr Selbstständige Ausführung der Facharbeiten des Schilder- 17,62 Euro
und Lichtreklameherstellerhandwerks nach konkreten
Anweisungen.
Abgeschlossene Ausbildung im Schilder- und
Lichtreklameherstellerhandwerk ab dem zweiten Berufsjahr
oder
durch langjährige Berufserfahrung erworbene gleichwertige
Fertigkeiten, die das gesamte Berufsbild abdecken.
5 Vorarbeiter Selbstständige Ausführung der Facharbeiten des Schilder- 20,26 Euro
und Lichtreklameherstellerhandwerks im Rahmen der ihnen
vom Arbeitgeber erteilten Aufträge unter Anweisung und
Beaufsichtigung nachgeordneter Lohngruppen bei eigener
Mitarbeit.
Abgeschlossene Ausbildung im Schilder- und
Lichtreklameherstellerhandwerk oder gleichzusetzende
Qualifikation durch mehrjährige Tätigkeit (mindestens 6
Jahre) im Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk, mit
besonderen Kenntnissen und Fertigkeiten, die eine
Eingruppierung in diese Lohngruppe rechtfertigen oder
Meister im Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk
ohne Verantwortungsbereich.
Entgelttabelle Nr. 45 Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1242
6 Meister Selbstständige Planung und Abwicklung von Projekten und 21,28 Euro
Bauvorhaben einschließlich der Führung einer Gruppe von
Beschäftigten nachgeordneter Lohngruppen.
Meister im Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk
mit Verantwortungsbereich
7 Meister als Leitung des Betriebs. 23,40 Euro
Betriebsleiter
Meister im Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk,
der als Betriebsleiter in die Handwerksrolle eingetragen ist.
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 45 Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1243
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV- Beschreibung der Leistung
Code, VOB-C/DIN) - nicht
abschließend
Entgelttabelle 45 Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk
45233290-8 Installation von Straßenschildern
Entgelttabelle Nr. 45 Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1244
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 46
Erwerbsgartenbau, Gartenbaubetriebe
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch
den Erwerbsgartenbau zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des
Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines
Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu
bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen
allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die
im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese
Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur
Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen. Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen
gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde.
2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach
der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach
etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25 % an. Individuelle
Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,
Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 46 Erwerbsgartenbau, Gartenbaubetriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1245
3. vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
gelten folgende Stundenentgelte:
EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen bzw. Entgelt
nicht abschließende Bsp. in Euro
1 Arbeitnehmer, die mit der Leitung eines • Betriebsleitung 24,75
Betriebs, eines größeren Betriebsteils oder • Filialleitung
eines größeren Aufgabengebiets mit • Produktionsleitung
weitgehendem Gestaltungs- und • Verkaufsleitung
Dispositionsrecht betraut sind. • Büroleitung
Meister, Techniker, Hochschulabschluss
(Diplom, Bachelor, Master), Fortbildung nach
§ 53 oder § 54 BBiG.
2 Arbeitnehmer, die selbstständig und 1. Gärtnerischer Bereich: 20,63
verantwortlich für eine Abteilung oder ein • Vermehrung
größeres Aufgabengebiet zuständig sind. • Kulturführung
• Verkauf (Versand)
Meister, Techniker, Hochschulabschluss • Kundenberatung
(Diplom, Bachelor, Master), Fortbildung nach • Innenraumbegrünung
§ 53 oder § 54 BBiG. • sonstige Dienstleistungen
2. Floristischer Bereich:
• Verkauf (Versand)
• Einkauf
3. Kaufmännischer Bereich
• Lohnbuchhaltung
• Zahlungsverkehr
• Einkauf
• Logistik
3 Arbeitnehmer, die selbstständig und 1. Gärtnerischer Bereich: 18,48
verantwortlich komplexe Aufgabenstellungen • Verantwortlich für den
bewältigen müssen oder Verantwortung für Pflanzenschutz
Personal und / oder Sachwerte zu tragen • Verantwortlich für einzelne oder
haben. mehrere Kulturen
• Anleitung und Beaufsichtigung
Abgeschlossene Berufsausbildung gemäß § 4 von Mitarbeitern
BBiG und/oder Fortbildung nach§ 53 oder § 54
BBiG. 2. Floristischer Bereich:
• Planen und fertigen von Pflanzen-
und Blumenschmuck für
unterschiedliche
Verwendungszwecke
• Anleitung und Beaufsichtigung
von Mitarbeitern
3. Kaufmännischer Bereich:
• Bezugsquellen ermitteln und
Angebote einholen
• Waren bestellen
• Anleitung und Beaufsichtigung
von Mitarbeitern.
4 Arbeitnehmer, die selbstständig und 1. Gärtnerischer Bereich: 16,50
verantwortlich Facharbeiten durchführen, • Sämtliche Tätigkeitsbereiche des
welche nur allgemeiner Aufsicht bedürfen Berufsbilds Gärtner und der
jeweiligen Fachrichtung
Entgelttabelle Nr. 46 Erwerbsgartenbau, Gartenbaubetriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1246
und Kenntnisse, Fertigkeiten und
Fähigkeiten voraussetzen. 2. Floristischer Bereich:
• Sämtliche Tätigkeitsbereiche des
Abgeschlossene Berufsausbildung gemäß § Berufsbildes Florist/ Floristin
4 BBiG
3. Kaufmännischer Bereich:
• Sämtliche Tätigkeitsbereiche des
Berufsbildes Kaufmann / Kauffrau
bzw. Einzelhandelskaufmann /
Einzelhandelskauffrau
4. Sonstiges:
• Verkaufsfahrer
• sonstige Personen mit
abgeschlossener
Berufsausbildung die in dem
Bereich der abgeschlossenen
Berufsausbildung eingesetzt
werde
5 Arbeitnehmer, die Facharbeiten nach 1. Gärtnerischer Bereich: 14,40
Anweisung selbstständig durchführen, die • Vermehrungen durchführen
besondere Fertigkeiten und längere • Pflanzen topfen, pikieren,
Erfahrung voraussetzen. auspflanzen, stutzen, schneiden,
formieren
2. Floristischer Bereich:
• Einfache Sträuße und Gebinde
herstellen
3. Kaufmännischer Bereich:
• Eingangsrechnungen und
Lieferpapiere prüfen
• Versand- und Begleitpapiere
ausfüllen
6 Arbeitnehmer, die einfache Tätigkeiten mit 1. Gärtnerischer Bereich: 14,28 *
wechselnden Problemstellungen • Pflanzen oder Pflanzenteile
durchführen, die eine intensive Unterweisung ernten, sortieren, aufbereiten
oder Anlernzeit erfordern • Boden bearbeiten und pflegen
2. Floristischer Bereich:
• Pflanzen und Pflanzenteile
aufbereiten
• Pflanzen versorgen
3. Kaufmännischer Bereich:
• Einfache Schreibarbeiten
durchführen
7 Arbeitnehmer, die einfache, gleichbleibende 1. Gärtnerischer Bereich: 14,28 *
oder sich wiederholende Tätigkeiten • Pflanzen ausstellen, rücken,
durchführen, die nach kurzfristiger etikettieren
Einarbeitungszeit und Unterweisung
ausgeführt werden können. 2. Floristischer Bereich:
• Pflanzen pflegen
3. Kaufmännischer Bereich:
• Auftragsbestätigungen prüfen
* Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.
Entgelttabelle Nr. 46 Erwerbsgartenbau, Gartenbaubetriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2025 1247
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, Beschreibung der Leistung
VOB-C/DIN) - nicht abschließend
Entgelttabelle Nr. 46 Erwerbsgartenbau, Gartenbaubetriebe
77211600-8 Aussaat von Baumsamen
77315000-1 Saatarbeiten
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen
Entgelttabelle Nr. 46 Erwerbsgartenbau, Gartenbaubetriebe Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich
Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch
männliche, weibliche und diverse Geschlechter.