Bremen

ZuständigkeitsVO GewerbeO

Ausfertigungsdatum:
18.06.2013
Fundstelle:
Gesetzblatt 2013 Nr. 42 ZuständigkeitsVO GewerbeO
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
270 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2013 Verkündet am 19. Juni 2013 Nr. 42 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung Vom 18. Juni 2013 Aufgrund des § 155 Absatz 2 und 3 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. März 2013 (BGBl. I S. 362) geändert worden ist, verordnet der Senat: Artikel 1 In § 3 Absatz 1 Nummer 2 der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung vom 23. Oktober 1990 (Brem.GBl. S. 441 — 7100-b-1), die zuletzt durch die Verordnung vom 23 März 2010 (Brem.GBl. S. 272) geändert worden ist, wird nach der Angabe „§ 34b Abs. 5“ die Angabe „des § 34f Absatz 1 und 5 und“ eingefügt und die Wörter „in deren Bezirk der Versteigerer oder der Sachverständige seine berufliche Niederlassung oder, falls eine solche nicht besteht, seinen Wohnsitz hat“ gestrichen. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Beschlossen, Bremen, den 18. Juni 2013 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.