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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2013 Verkündet am 19. Juni 2013 Nr. 42
Verordnung zur Änderung der
Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung
Vom 18. Juni 2013
Aufgrund des § 155 Absatz 2 und 3 der Gewerbeordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 1
des Gesetzes vom 4. März 2013 (BGBl. I S. 362) geändert worden ist, verordnet der
Senat:
Artikel 1
In § 3 Absatz 1 Nummer 2 der Verordnung über Zuständigkeiten nach der
Gewerbeordnung vom 23. Oktober 1990 (Brem.GBl. S. 441 — 7100-b-1), die zuletzt
durch die Verordnung vom 23 März 2010 (Brem.GBl. S. 272) geändert worden ist,
wird nach der Angabe „§ 34b Abs. 5“ die Angabe „des § 34f Absatz 1 und 5 und“
eingefügt und die Wörter „in deren Bezirk der Versteigerer oder der Sachverständige
seine berufliche Niederlassung oder, falls eine solche nicht besteht, seinen Wohnsitz
hat“ gestrichen.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 18. Juni 2013
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen