VO Sonntagsöffnungen Brhv
- Ausfertigungsdatum:
- 17.03.2014
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2014 Nr. 35 VO Sonntagsöffnungen Brhv
Eingangsformel
In der Stadt Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:
1. im Stadtteil Lehe am 23. März, 6. April und 14. September 2014 von 12 bis 17 Uhr,
2. im Stadtteil Geestemünde am 4. Mai und 28. September 2014 jeweils von 12 bis 17 Uhr,
3. im Stadtteil Wulsdorf am 4. Mai, 15. Juni und 27. Juli 2014 jeweils von 13 bis 18 Uhr,
4. im Stadtteil Mitte am 1. Juni, 27. Juli, 21. September und 2. November 2014 jeweils von 13 bis 18 Uhr.
Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, des § 13 des Bremischen Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.
Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters haben die jeweiligen Anlässe für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund zu stehen. Eine alleinige Werbung mit der Öffnung von Verkaufsstellen ist nicht zulässig
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremerhaven, den 5. März 2014
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Grantz Oberbürgermeister
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.