Bremen

VO Sonntagsöffnungen Brhv

Ausfertigungsdatum:
17.03.2014
Fundstelle:
Gesetzblatt 2014 Nr. 35 VO Sonntagsöffnungen Brhv
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221), das zuletzt durch Gesetz vom 28. Februar 2012 (Brem.GBl. S. 95) geändert worden ist, verordnet der Magistrat:
§ 1

In der Stadt Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:

1. im Stadtteil Lehe am 23. März, 6. April und 14. September 2014 von 12 bis 17 Uhr,

2. im Stadtteil Geestemünde am 4. Mai und 28. September 2014 jeweils von 12 bis 17 Uhr,

3. im Stadtteil Wulsdorf am 4. Mai, 15. Juni und 27. Juli 2014 jeweils von 13 bis 18 Uhr,

4. im Stadtteil Mitte am 1. Juni, 27. Juli, 21. September und 2. November 2014 jeweils von 13 bis 18 Uhr.

§ 2

Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, des § 13 des Bremischen Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.

§ 3

Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters haben die jeweiligen Anlässe für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund zu stehen. Eine alleinige Werbung mit der Öffnung von Verkaufsstellen ist nicht zulässig

§ 4

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremerhaven, den 5. März 2014

Magistrat der Stadt Bremerhaven

Grantz Oberbürgermeister

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.