Bremen

Vierzehntes Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkostenordnung)

Ausfertigungsdatum:
21.02.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 13
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
32 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 21. Februar 2025 Nr. 13 Vierzehntes Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkostenordnung) Vom 30. Januar 2025 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm- lung beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Die Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkosten- ordnung) vom 16. Dezember 2003 (Brem.GBl. S. 394), die zuletzt durch Ortsgesetz vom 28. November 2019 (Brem.GBl. S. 702) geändert worden ist, wird wie folgt ge- ändert: Die Anlage zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 der Feuerwehrkostenordnung wird wie folgt geändert: Die Gebührenziffern 3 bis 505 erhalten folgende Fassung: „Euro je Einsatz 3 Rettungsdienst (Notarzteinsatzfahrzeug mit ärztlichem Personal ein- schließlich aller Leistungen der medizinischen Erstversor- gung) 300 Pauschalgebühr 992,00 4 Rettungsdienst (Notfall- und Krankentransport) 400 Notfallrettung Pauschalgebühr je Fahrt innerhalb des Stadtgebietes ein- schließlich der stadtbremischen Häfen und des AMEOS Kli- nikums Seepark, Geestland 671,00 Nr. 13 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Februar 2025 33 5 Besondere Leistungen (Pauschalgebühren) 505 Tragehilfe für den Rettungsdienst (ausschließliche Leistung körperlicher Unterstützung durch Bedienstete der Feuerwehr Bremerhaven; Bei dem Einsatz technischer Großgeräte bzw. -fahrzeuge findet die Abrechnung gemäß § 3 Abs. 1 Anwen- dung) 130,00“ Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. März 2025 in Kraft. Bremerhaven, den 30. Januar 2025 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichnet von: Senstskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.