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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 21. Februar 2025 Nr. 13
Vierzehntes Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung
für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven
(Feuerwehrkostenordnung)
Vom 30. Januar 2025
Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm-
lung beschlossene Ortsgesetz:
Artikel 1
Die Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkosten-
ordnung) vom 16. Dezember 2003 (Brem.GBl. S. 394), die zuletzt durch Ortsgesetz
vom 28. November 2019 (Brem.GBl. S. 702) geändert worden ist, wird wie folgt ge-
ändert:
Die Anlage zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 der Feuerwehrkostenordnung wird wie
folgt geändert:
Die Gebührenziffern 3 bis 505 erhalten folgende Fassung:
„Euro je
Einsatz
3 Rettungsdienst
(Notarzteinsatzfahrzeug mit ärztlichem Personal ein-
schließlich aller Leistungen der medizinischen Erstversor-
gung)
300 Pauschalgebühr 992,00
4 Rettungsdienst
(Notfall- und Krankentransport)
400 Notfallrettung
Pauschalgebühr je Fahrt innerhalb des Stadtgebietes ein-
schließlich der stadtbremischen Häfen und des AMEOS Kli-
nikums Seepark, Geestland 671,00
Nr. 13 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Februar 2025 33
5 Besondere Leistungen (Pauschalgebühren)
505 Tragehilfe für den Rettungsdienst (ausschließliche Leistung
körperlicher Unterstützung durch Bedienstete der Feuerwehr
Bremerhaven; Bei dem Einsatz technischer Großgeräte bzw.
-fahrzeuge findet die Abrechnung gemäß § 3 Abs. 1 Anwen-
dung) 130,00“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. März 2025 in Kraft.
Bremerhaven, den 30. Januar 2025
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
Grantz
Oberbürgermeister
Unterzeichnet von: Senstskanzlei Bremen