Bremen

Viertes Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen

Ausfertigungsdatum:
27.12.2021
Fundstelle:
Gesetzblatt 2021 Nr. 150
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
926 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2021 Verkündet am 27. Dezember 2021 Nr. 150 Viertes Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen Vom 14. Dezember 2021 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Das Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadt- gemeinde Bremen vom 20. Dezember 2016 (Brem.GBl. S. 914 — 21060-d-5), das zuletzt durch das Ortsgesetz vom 2. März 2021 (Brem.GBl. S. 281) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 7 wird aufgehoben. 2. § 9 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 14. Dezember 2021 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.