926
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2021 Verkündet am 27. Dezember 2021 Nr. 150
Viertes Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Beiträge für die
Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen
Vom 14. Dezember 2021
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Das Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadt-
gemeinde Bremen vom 20. Dezember 2016 (Brem.GBl. S. 914 — 21060-d-5), das
zuletzt durch das Ortsgesetz vom 2. März 2021 (Brem.GBl. S. 281) geändert worden
ist, wird wie folgt geändert:
1. § 7 wird aufgehoben.
2. § 9 wird wie folgt geändert:
a) Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.
b) Absatz 2 wird aufgehoben.
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 14. Dezember 2021
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen