Bremen

Viertes Ortsgesetz zur Änderung der Verfassung für die Stadt Bremerhaven

Ausfertigungsdatum:
30.11.2022
Fundstelle:
Gesetzblatt 2022 Nr. 127
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
793 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2022 Verkündet am 30. November 2022 Nr. 127 Viertes Ortsgesetz zur Änderung der Verfassung für die Stadt Bremerhaven Vom 22. September 2022 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenver- sammlung beschlossene und vom Senat der Freien Hansestadt Bremen genehmigte Ortsgesetz: Artikel 1 Die Verfassung für die Stadt Bremerhaven in der Fassung vom 3. Dezember 2015 (Brem.GBl. S. 670), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 24. September 2020 (Brem.GBl. S. 1370) wird wie folgt geändert: § 31 wird wie folgt geändert: 1. Der Wortlaut wird Absatz 1. 2. Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) In öffentlichen Sitzungen sind Film- und Tonaufnahmen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden. Die Regelungen des Bremischen Landesmediengesetzes in der jeweils geltenden Fassung sind zu beachten. Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung können verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt. Einzelheiten können in der Geschäftsordnung der Stadtverord- netenversammlung oder einem Ortsgesetz geregelt werden.“ Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Ortsgesetz über Ton- und Bildaufzeichnungen von Sitzungen der Stadtverord- netenversammlung der Stadt Bremerhaven (TBAOG) vom 10. Juli 2014 (Brem.GBl. S. 400) außer Kraft. Bremerhaven, den 22. September 2022 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.