Bremen

Viertes Ortsgesetz zur Änderung der Sondernutzungskostenordnung

Ausfertigungsdatum:
17.12.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 146
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1394 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 17. Dezember 2025 Nr. 146 Viertes Ortsgesetz zur Änderung der Sondernutzungskostenordnung Vom 16. Dezember 2025 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft aufgrund des § 3 Absatz 3 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 434) geändert worden ist, beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Änderung der Sondernutzungskostenordnung Die Sondernutzungskostenordnung vom 5. Juni 2018 (Brem.GBl. S. 263), die zuletzt durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 18. Oktober 2022 (Brem.GBl. S. 594) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Die Anlage zu § 1 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 2 wird die Angabe „(Berechnung nach Zeiträumen. Nicht mehrere Tage in einem Antrag)“ gestrichen und die Angaben „Pflanzkübel und Weihnachtsbäume“ werden jeweils durch die Angabe „Pflanzkübel und das Aufstellen von Weihnachtsbäumen“ ersetzt. 2. Nach Nummer 303.02 wird folgende Nummer 303a eingefügt: „303a Aufstellen von Sammelcontainern zur gewerblichen Sammlung von Bekleidung und Textilien je Behältnis je angefangenem Monat 22,50“ 3. Nummer 4 wird durch die folgende Nummer 4 ersetzt: „4 Stationsbasierte Fahrzeugvermietung und Elektro-Ladeinfrastruktur Gebietseinteilung gemäß § 2 des Mobilitäts-Bau-Ortsgesetzes 401 Carsharing-Stellplatz je Fahrzeug monatlich Gebietszonen I und II 20,00 Gebietszone III 5,00 402 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge je Ladepunkt monatlich Gebietszonen I und II 20,00 Nr. 146 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 17. Dezember 2025 1395 Gebietszone III 5,00 in Kombination mit Carsharing-Stellplatz gebührenfrei“ 4. Nummer 5 wird durch die folgende Nummer 5 ersetzt: „5 Sonstige Fahrzeugvermietung Gebietseinteilung gemäß § 2 des Mobilitäts-Bau-Ortsgesetzes 501 Aufstellen von Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zur Vermietung je Fahrzeug monatlich Gebietszonen I und II 5,00 Gebietszone III 1,00 502 Aufstellen von Fahrrädern zur Vermietung je Fahrzeug monatlich Gebietszonen I und II 2,00 Gebietszone III gebührenfrei 503 Aufstellen von E-Mopeds zur Vermietung je Fahrzeug monatlich alle Gebietszonen 7,50 504 Aufstellen von stationsunabhängigen Carsharing-Fahrzeugen (sog. free-floating Carsharing) je Fahrzeug monatlich alle Gebietszonen 10,00“ Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, 16. Dezember 2025 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.