Bremen

Viertes Ortsgesetz zur Änderung der Feuerwehrkostenordnung

Ausfertigungsdatum:
18.12.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 145
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1107 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 18. Dezember 2024 Nr. 145 Viertes Ortsgesetz zur Änderung der Feuerwehrkostenordnung Vom 10. Dezember 2024 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Die Nummer 4 (Rettungsdienst) der Anlage (zu § 2 Absatz 1 und § 6 Absatz 1) der Feuerwehrkostenordnung vom 23. November 2021 (Brem.GBl. S. 758), die zuletzt durch das Ortsgesetz vom 19. Dezember 2023 (Brem.GBl. S. 602) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Satz 2 werden nach dem Wort „Erstversorgung“ die Wörter „sowie Todesfest- stellung“ eingefügt. 2. Die Nummern 400 bis 403 werden wie folgt gefasst: „Nummer 400 Pauschalgebühr Notarzteinsatz 1 062 Euro Nummer 401 Pauschalgebühr je Fahrt Rettungswagen 771 Euro Nummer 402 Pauschalgebühr je Fahrt Notfalltransportwagen 498 Euro Nummer 403 Pauschalgebühr je Einsatz HanseSani 301 Euro“ 3. Nummer 404 wird wie folgt gefasst: „Nummer 404 Pauschalgebühr je Einsatz Inkubatortransporte 409 Euro“ 4. Die Nummern 405 und 406 werden aufgehoben. 5. Die Nummer 407 wird die Nummer 405. 6. Folgende Anmerkung wird angefügt: „Anmerkung zu Nummer 404: Die Nummer 404 wird immer in Verbindung mit einer oder mehreren der Nummern 400 bis 402 abgerechnet. Die Nummer 404 berücksichtigt nur das erforderliche Personal bei einem Inkubator-Einsatz ohne Transportmittel.“ Nr. 145 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 18. Dezember 2024 1108 Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Bremen, den 10. Dezember 2024 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.