Bremen

Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Rechtssetzungsbefugnisse der Gemeinden

Ausfertigungsdatum:
13.04.2021
Fundstelle:
Gesetzblatt 2021 Nr. 44
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
302 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2021 Verkündet am 13. April 2021 Nr. 44 Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Rechtssetzungsbefugnisse der Gemeinden Vom 30. März 2021 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 In § 3a des Gesetzes über Rechtssetzungsbefugnisse der Gemeinden vom 16. Juni 1964 (Brem.GBl. S. 59 — 2012-a-1), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 488) geändert worden ist, werden in Nummer 5 nach dem Wort „Feuer“ die Wörter „und Inbetriebnahmen von Grill- geräten,“ eingefügt. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 30. März 2021 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.