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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2026 Verkündet am 19. Februar 2026 Nr. 13
Viertes Gesetz
zur Änderung des Bremischen Sondervermögensgesetzes
Vom 3. Februar 2026
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bremischen Sondervermögensgesetzes
Das Bremische Sondervermögensgesetz vom 24.November 2009 (Brem. GBl.
S. 505), das zuletzt durch das Gesetz von 29. März 2022 (Brem. GBl. S. 225) geän-
dert worden ist, wird wie folgt geändert:
Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 wird der folgende Satz eingefügt:
„Ist außer dem zuständigen Senatsmitglied auch seine Vertreterin oder sein
Vertreter im Amt verhindert, so soll das dienstälteste anwesende Betriebsaus-
schussmitglied die Sitzung leiten.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, 3. Februar 2026
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen