Bremen

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer

Ausfertigungsdatum:
04.12.2014
Fundstelle:
Gesetzblatt 2014 Nr. 134 4. ÄndVO USt Gemeinde
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
718 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2014 Verkündet am 5. Dezember 2014 Nr. 134 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer Vom 2. Dezember 2014 Auf Grund des § 5c Absatz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (BGBl. I S. 1030) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Verordnungen nach dem Gemeindefinanzreformgesetz vom 14. März 2000 (Brem.GBl. S. 73 — 60-k-3), die zuletzt durch Verordnung vom 16. Dezember 2008 (Brem.GBl. S. 411) geändert worden ist, wird verordnet: Artikel 1 § 1 der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer vom 27. Januar 1998 (Brem.GBl. S. 25 — 60-k-2), die zuletzt durch die Verordnung vom 8. Dezember 2011 (Brem.GBl. S. 476) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 1 Schlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Der auf die Gemeinden der Freien Hansestadt Bremen entfallende Anteil an der Umsatzsteuer wird nach dem folgenden Schlüssel aufgeteilt: 1. Stadtgemeinde Bremen 0,869829829 2. Stadt Bremerhaven 0,130170171 Artikel 2 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft Bremen, den 2. Dezember 2014 Die Senatorin für Finanzen Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.