Bremen

Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich der gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen

Ausfertigungsdatum:
19.11.2018
Fundstelle:
Gesetzblatt 2018 Nr. 88
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
462 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Verkündet am 19. November 2018 Nr. 88 Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich der gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen Vom 13. November 2018 Aufgrund des § 8 Satz 3 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Land- wirtschaftssachen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 317-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. August 2017 (BGBl. I S. 3295) geändert worden ist, verordnet der Senat: §1 Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen gemäß des § 8 Satz 1 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen wird auf den Senator für Justiz und Verfassung übertragen. §2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Beschlossen, Bremen, den 13. November 2018 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.