Bremen

Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung im Bereich der elektronischen Führung der Tabellen und Verzeichnisse nach der Insolvenzordnung

Ausfertigungsdatum:
13.09.2017
Fundstelle:
Gesetzblatt 2017 Nr. 81
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
379 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2017 Verkündet am 13. September 2017 Nr. 81 Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung im Bereich der elektronischen Führung der Tabellen und Verzeichnisse nach der Insolvenzordnung Vom 29. August 2017 Aufgrund des § 5 Absatz 4 Satz 4 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Gesetz vom 23. Juni 2017 (BGBl. I. S. 1693) geändert worden ist, verordnet der Senat: §1 Die Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung nach § 5 Absatz 4 Satz 2 und 3 der Insolvenzordnung wird auf den Senator für Justiz und Verfassung übertragen. §2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Beschlossen, Bremen, den 29. August 2017 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.