Bremen

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten für die Teilnahme und Ausgestaltung der Erprobung des Online-Zivilverfahrens

Ausfertigungsdatum:
15.04.2026
Fundstelle:
Gesetzblatt 2026 Nr. 42
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
302 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Verkündet am 15. April 2026 Nr. 42 Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten für die Teilnahme und Ausgestaltung der Erprobung des Online-Zivilverfahrens Vom 17. März 2026 Aufgrund des § 1123 Absatz 1 Satz 1 und 3 und Absatz 2 der Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 349) geändert worden ist, verordnet der Senat: §1 Übertragung von Zuständigkeiten Die in § 1123 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung ent- haltenen Ermächtigungen werden auf die Senatorin oder den Senator für Justiz und Verfassung übertragen. §2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Bremen, 17. März 2026 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.