Bremen

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten für die Errichtung und Ausgestaltung der Commercial Courts und Commercial Chambers

Ausfertigungsdatum:
01.04.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 27
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
120 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 1. April 2025 Nr. 27 Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten für die Errichtung und Ausgestaltung der Commercial Courts und Commercial Chambers Vom 1. April 2025 Aufgrund des § 119b Absatz 5 und des § 184a Absatz 2 Satz 1 des Gerichtsver- fassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 438) geändert worden ist, verordnet der Senat: §1 Übertragung von Zuständigkeiten Die in § 119b Absatz 1 und 4 und § 184a Absatz 1 enthaltenen Ermächtigungen werden auf die Senatorin oder den Senator für Justiz und Verfassung übertragen. §2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Bremen, den 1. April 2025 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.