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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2018 Verkündet am 13. April 2018 Nr. 29
Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst
für die Lehrämter an öffentlichen Schulen
Vom 11. April 2018
Aufgrund der §§ 25 und 26 des Bremischen Beamtengesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22. Dezember 2009 (Brem.GBl. 2010 S.17), zuletzt geändert
durch Artikel 1 der Änderung des Bremischen Beamtengesetzes vom 12. Dezember
2017 (Brem.GBl. S. 784) wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen
Schulen vom 19. August 2008 (Brem.GBl. S. 277 — 2040-i-1), die zuletzt durch
Verordnung vom 4. Februar 2015 (Brem.GBl. S. 93) geändert worden ist, wird wie
folgt geändert:
Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:
„§ 4a
Vorbereitungsdienst in Teilzeit
(1) Der Vorbereitungsdienst kann in Teilzeit mit der Hälfte der regelmäßigen
Arbeitszeit absolviert werden und verlängert sich um die Dauer der Teilzeit.
(2) Während des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit erfolgt der Ausbildungsunter-
richt an Schulen mit sechs Unterrichtsstunden pro Woche, die sich über die Dauer
der Teilzeit anteilig auf die Ausbildungsfächer verteilen.
(3) Für die fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Ausbildung am
Landesinstitut für Schule und für die Unterrichtshospitationen wird ein individueller
Ausbildungsplan erstellt.
(4) Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit kann in der Regel nur zu Beginn eines
Schulhalbjahres beantragt werden. Das Nähere zum Verfahren und zur Umsetzung
regelt das Landesinstitut für Schule im Einvernehmen mit der Ausbildungsschule.“
Nr. 29 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. April 2018 85
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 11. April 2018
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen