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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2021 Verkündet am 25. Februar 2021 Nr. 23
Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung
der Verwaltung Wirtschaft und Häfen
Vom 26. Januar 2021
Aufgrund des § 3 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 31 Absatz 3 des Bremischen
Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 — 203-b-1),
das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. September 2017 (Brem.GBl.
S. 394) geändert worden ist, verordnet der Senat mit Zustimmung des Haushalts-
und Finanzausschusses:
Artikel 1
Die Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen vom 4. September
2002 (Brem.GBl. S. 511), die zuletzt durch die Verordnung vom 12. Dezember 2017
(Brem.GBl. 2018 S. 22) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter „Kostenverordnung der Verwaltung Wirt-
schaft und Häfen (WuHKostV)“ durch die Wörter „Kostenverordnung der Wirt-
schaftsverwaltung (WKostV)“ ersetzt.
2. In § 1 Satz 1 werden die Wörter „den Behörden der Wirtschafts- und Häfen-
verwaltung“ durch die Wörter „der Behörde der Wirtschaftsverwaltung“ ersetzt.
3. § 3 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden die Wörter „an den Senator für Wirtschaft, Arbeit
und Häfen“ gestrichen
b) In Satz 1 werden die Wörter „den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen“
durch die Wörter „die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa“ und die
Wörter „Deputationen für Wirtschaft, Arbeit und Häfen“ durch die Wörter
„Deputation für Wirtschaft und Arbeit“ ersetzt.
4. Die Anlage (zu § 1) Kostenverzeichnis wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden die Wörter „und Häfen“ gestrichen.
b) Die Nummern 122 bis 122.09 werden aufgehoben.
Nr. 23 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 25. Februar 2021 205
c) Die Nummern 143 bis 143.11 werden aufgehoben.
d) Die Nummern 80 bis 820,00 werden aufgehoben.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 26. Januar 2021
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen