Bremen

Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen

Ausfertigungsdatum:
25.02.2021
Fundstelle:
Gesetzblatt 2021 Nr. 23
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
204 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2021 Verkündet am 25. Februar 2021 Nr. 23 Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen Vom 26. Januar 2021 Aufgrund des § 3 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 31 Absatz 3 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 — 203-b-1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. September 2017 (Brem.GBl. S. 394) geändert worden ist, verordnet der Senat mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses: Artikel 1 Die Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen vom 4. September 2002 (Brem.GBl. S. 511), die zuletzt durch die Verordnung vom 12. Dezember 2017 (Brem.GBl. 2018 S. 22) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift werden die Wörter „Kostenverordnung der Verwaltung Wirt- schaft und Häfen (WuHKostV)“ durch die Wörter „Kostenverordnung der Wirt- schaftsverwaltung (WKostV)“ ersetzt. 2. In § 1 Satz 1 werden die Wörter „den Behörden der Wirtschafts- und Häfen- verwaltung“ durch die Wörter „der Behörde der Wirtschaftsverwaltung“ ersetzt. 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter „an den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen“ gestrichen b) In Satz 1 werden die Wörter „den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen“ durch die Wörter „die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa“ und die Wörter „Deputationen für Wirtschaft, Arbeit und Häfen“ durch die Wörter „Deputation für Wirtschaft und Arbeit“ ersetzt. 4. Die Anlage (zu § 1) Kostenverzeichnis wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter „und Häfen“ gestrichen. b) Die Nummern 122 bis 122.09 werden aufgehoben. Nr. 23 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 25. Februar 2021 205 c) Die Nummern 143 bis 143.11 werden aufgehoben. d) Die Nummern 80 bis 820,00 werden aufgehoben. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft. Beschlossen, Bremen, den 26. Januar 2021 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.