Bremen

Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen

Ausfertigungsdatum:
04.11.2016
Fundstelle:
Gesetzblatt 2016 Nr. 105 Änd KostenVO WuH
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
759 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2016 Verkündet am 7. November 2016 Nr. 105 Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen Vom 26. Oktober 2016 Aufgrund des § 3 Absatz 1 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 ― 203-b-1), das zuletzt durch Gesetz vom 4. November 2014 (Brem.GBl. S. 457, 547) geändert worden ist, in Verbindung mit § 3 der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen vom 4. September 2002 (Brem.GBl. S. 511 ― 203-c-10), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. November 2015 (Brem.GBl. S. 511) geändert worden ist, wird mit Zustimmung der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen verordnet: Artikel 1 Die Nummern 15 und 16 der Anlage zu § 1 (Kostenverzeichnis Wirtschaft und Häfen) der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen vom 4. September 2002 (Brem.GBl. S. 511 ― 203-c-10), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. November 2015 (Brem.GBl. S. 511) geändert worden ist, erhalten die aus dem Anhang ersichtliche Fassung. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Bremen, den 26. Oktober 2016 Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Nr. 105 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 7. November 2016 760 Anhang (zu Artikel 1) Nummer Kostentatbestand Kostensatz Euro 15 Gewerbewesen (ausgenommen Gaststättenwesen) 150 Gewerbeordnung (GewO) und Durchführungs- vorschriften 150.00 Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen, nach Zeit- und Bescheinigungen und andere Amtshandlungen in Gewerbe- Sachaufwand angelegenheiten, für die in diesem Gebührenverzeichnis zzgl. Auslagen weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebühren- freiheit vorgesehen ist Gewerbeanzeigen (§ 14 GewO) 150.01 Einfache Einzelauskunft (Name, Tätigkeit, Betriebsstätte) 8,00 Im automatisierten Verfahren gebührenfrei 150.02 Erweiterte Einzelauskunft 16,00 Im automatisierten Verfahren 13,00 150.03 Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen und die Aufgabe des Gewerbe einschließlich des Empfangs der Anzeigebescheinigung (§ 14 Absatz 1 i.V.m. § 15 Absatz 1 GewO) Gewerbeanmeldung 32,00 Gewerbeummeldung 18,00 Gewerbeabmeldung gebührenfrei 150.04 Beanstandung einer Gewerbeanzeige 18,00 150.05 je Mehr- oder Ersatzausfertigung 9,00 150.06 Nachkontrolle eines Gewerbebetriebs, die durch 59,00 Beanstandung oder begründete Beschwerde erforderlich bis 871,00 wird Schaustellungen von Personen 150.07 Erlaubnis nach § 33a GewO 146,00 Spielgeräte und Spiele mit Gewinnmöglichkeiten 150.08 Erlaubnis zum Aufstellen technischer Spielgeräte mit 332,00 Gewinnmöglichkeit nach § 33c Absatz 1 GewO bis 1 897,00 150.09 Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellungsortes für 550,00 Spielgeräte nach § 33c Absatz 3 GewO 150.10 Erlaubnis zum Veranstalten eines anderen Spieles mit 332,00 Gewinnmöglichkeiten nach § 33d GewO bis 1 897,00 150.11 Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen 477,00 Unternehmens bis 8 866,00 Nr. 105 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 7. November 2016 761 Nummer Kostentatbestand Kostensatz Euro Pfandleihgewerbe 150.12 Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder 192,00 Pfandleihvermittlungsgewerbes nach § 34 GewO Bewachungsgewerbe 150.13 Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes nach 435,00 § 34a GewO bis 1 920,00 150.14 Meldung je Wachperson gemäß § 9 Absatz 3 Bewachungs- 53,00 verordnung (BewachV) 150.15 Überprüfung einer gemeldeten Wachperson aus 59,00 besonderem Anlass bis 408,00 150.16 Abmeldung je Wachperson nachgemäß § 9 Absatz 3 8,00 BewachV 150.17 Abmeldung je Wachperson nach § 9 Absatz 3 BewachV 48,00 nach behördlichem Hinweis 150.18 Untersagung der Beschäftigung einer Wachperson nach 94,00 § 34a Absatz 4 GewO bis 581,00 Versteigerergewerbe 150.19 Versteigerererlaubnis nach § 34 b GewO 128,00 Maklergewerbe 150.20 Erlaubnis nach § 34 c Absatz 1 GewO 294,00 bis 1 001,00 Finanzanlagenvermittlergewerbe 150.21 Erlaubnis zum Betrieb des Finanzanlagevermittlergewerbes 294,00 nach § 34f Absatz 1 GewO bis 1 001,00 150.22 Untersagung der Beschäftigung von Beratungs- und 94,00 Vermittlungspersonal nach § 34f Absatz 6 GewO bis 581,00 150.23 Erlaubnis zum Betrieb des Finanzanlagenvermittler- 165,00 gewerbes nach § 157 Absatz 2 GewO Gewerbeuntersagung 150.24 Untersagung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit 250,00 oder aus anderen Gründen nach§ 35 GewO bis 4 740,00 Auf die Festsetzung der Gebühr kann bei offenkundiger Vermögenslosigkeit zum Zeitpunkt der Verwaltungs- entscheidung verzichtet werden. 150.25 Gestattung der Wiederaufnahme eines untersagten 424,00 Gewerbebetriebes Überwachungsbedürftiges Gewerbe 150.26 Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 38 Absatz 1 Satz 1 59,00 GewO bis 929,00 Nr. 105 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 7. November 2016 762 Nummer Kostentatbestand Kostensatz Euro 150.27 Auskunftsanforderung nach § 38 Absatz 1 Satz 3 GewO 41,00 (zusätzlich zu den Kosten für das Führungszeugnis oder/und die Gewerbezentralregisterauskunft) Erlöschen von Erlaubnissen 150.28 Fristverlängerungen nach § 49 Absatz 3 GewO 18,00 Reisegewerbe 150.29 Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 GewO 128,00 150.30 Erteilung einer Zweitschrift oder Ersatzausfertigung einer 37,00 Reisegewerbekarte 150.31 Änderung oder Ergänzung der Reisegewerbekarte 17,00 150.32 Untersagung des Reisegewerbes nach§ 59 GewO 86,00 bis 238,00 Auf die Festsetzung der Gebühr kann bei offenkundiger Vermögenslosigkeit zum Zeitpunkt der Verwaltungs- entscheidung verzichtet werden. 150.33 Untersagung eines Wanderlagers nach§ 56a GewO 128,00 150.34 Ausstellung oder Verlängerung der Geltungsdauer einer 128,00 Gewerbelegitimationskarte nach § 55b Absatz 2 GewO) 150.35 Änderung oder Ergänzung der Gewerbelegitimationskarte 18,00 150.36 Erlaubnis nach § 60a GewO für die Veranstaltung von 128,00 Glücksspielen auf Jahrmärkten und ähnlichen Veranstal- bis 429,00 tungen 150.37 Festsetzung von Veranstaltungen nach § 69 Absatz 1 61,00 GewO bis 1 207,00 150.38 Rücknahme und Widerruf von Gewerbeerlaubnissen nach 245,00 den Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsrechts bis 4 740,00 Auf die Festsetzung der Gebühr kann bei offenkundiger Vermögenslosigkeit zum Zeitpunkt der Verwaltungsent- scheidung verzichtet werden. 151 Bremisches Spielhallengesetz (BremSpielhG) 151.01 Erlaubnis zum Betrieb eines Spielhallengewerbes 477,00 bis 8 866,00 Für Auflagen und Bedingungen bei Erteilung der Erlaubnis ist die Nummer 151.02 anzuwenden. Für die Rücknahme und den Widerruf ist die Nr. 150.38 anzuwenden. 151.02 Anordnung und Auflage nach § 2 Absatz 3 BremSpielhG 95,00 bis 1 210,00 151.03 Fristverlängerung nach § 2 Absatz 5 Satz 2 BremSpielhG 18,00 bis 71,00 Nr. 105 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 7. November 2016 763 Nummer Kostentatbestand Kostensatz Euro 151.04 Nachkontrolle eines Spielhallenbetriebs nach § 7 59,00 BremSpielhG, die durch Beanstandung oder begründete bis 871,00 Beschwerde erforderlich wird 151.05 Anordnung nach § 9 Absatz 1 BremSpielhG 95,00 bis 1 210,00 152 Gewerberechtliche Nebengesetze 152.00 Untersagung der Betriebsfortsetzung nach § 16 Absatz 3 128,00 der Handwerksordnung bis 2 438,00 16 Gaststättenwesen 160 Amtshandlungen nach dem Bremischen Gaststätten- gesetz (BremGastG) und der Bremischen Gaststätten- verordnung (BremGastV) 160.00 Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen, nach Zeit- und Bescheinigungen und andere Amtshandlungen in Gast- Sachaufwand stättenangelegenheiten, für die in diesem Gebührenver- zzgl. Auslagen zeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist 160.01 Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes 128,00 Für Auflagen und Bedingungen bei Erteilung der Erlaubnis ist die Nummer 160.04 anzuwenden; Für die Rücknahme und den Widerruf ist die Nummer 150.38 anzuwenden. 160.02 Vorübergehende Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststätten- 53,00 gewerbes nach § 2 Absatz 3 BremGastG 160.03 Fristverlängerung nach § 2 Absatz 5 BremGastG 18,00 160.04 Anordnungen und Auflagen nach Erteilung der Erlaubnis nach Zeit- und nach § 2 Absatz 2 BremGastG und Anordnungen bei Sachaufwand erlaubnisfreien Gaststättenbetrieben nach § 2 Absatz 6 zzgl. Auslagen BremGastG 160.05 Beschäftigungsverbot nach § 5 BremGastG 424,00 160.06 Nachkontrolle eines Gaststättenbetriebs nach § 7 59,00 BremGastG, die durch Beanstandung oder begründete bis 871,00 Beschwerde erforderlich wird 160.07 Sperrzeitverkürzung oder Sperrzeitaufhebung (§ 4 BremGastV) im Einzelfall 18,00 für einen Kalendermonat, bis zu einem Jahr 128,00 160.08 Ausnahmen von der Sperrzeit nach § 4 BremGastV durch gebührenfrei Allgemeinverfügung 160.09 Anzeigepflicht nach § 5 Absatz 1 BremGastV 128,00 160.10 Meldung je Wachperson gemäß § 5 Absatz 2 BremGastV 53,00 Nr. 105 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 7. November 2016 764 Nummer Kostentatbestand Kostensatz Euro 160.11 Überprüfung einer gemeldeten Wachperson aus 59,00 besonderem Anlass bis 581,00 160.12 Abmeldung je Wachperson gemäß § 5 Absatz 2 8,00 BremGastV 160.13 Abmeldung je Wachperson gemäß § 5 Absatz 2 48,00 BremGastV nach behördlichem Hinweis 160.14 Auskunftsanforderung gemäß § 5 Absatz 3 BremGastV 36,00 (zusätzlich zu den Kosten für das Führungszeugnis) 165.00 Nachkontrolle eines Gewerbebetriebes, die durch 55,00 Beanstandung oder begründete Beschwerde erforderlich bis 605,00 wird Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.