Bremen

Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen

Ausfertigungsdatum:
03.12.2015
Fundstelle:
Gesetzblatt 2015 Nr. 123 ÄndVO KostenVO WuH
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
534 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2015 Verkündet am 4. Dezember 2015 Nr. 123 Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen Aufgrund des § 3 Absatz 1 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 ― 203-b-1), das zuletzt durch Gesetz vom 4. November 2014 (Brem.GBl. S. 457, 547) geändert worden ist, verordnet der Senat mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses: Artikel 1 Nummer 160.01 der Anlage zu § 1 (Kostenverzeichnis Wirtschaft und Häfen) der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen vom 4. September 2002 (Brem.GBl. S. 511 ― 203-c-10), die zuletzt durch die Verordnung vom 17. Juli 2012 (Brem.GBl. S. 407) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „160.01 Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes 116,00 Für Auflagen und Bedingungen bei der Erteilung der Erlaubnis ist die Nr. 160.04 anzuwenden. Für die Rücknahme und den Widerruf ist die Nr. 150.38 anzuwenden.“ Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Beschlossen, Bremen, den 4. November 2015 Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.