Bremen

Verordnung zur Änderung der Bremischen Landeswahlordnung

Ausfertigungsdatum:
02.02.2018
Fundstelle:
Gesetzblatt 2018 Nr. 9
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
16 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Verkündet am 2. Februar 2018 Nr. 9 Verordnung zur Änderung der Bremischen Landeswahlordnung Vom 26. Januar 2018 Aufgrund des § 58 des Bremischen Wahlgesetzes in der Fassung der Bekannt- machung vom 23. Mai 1990 (Brem.GBl. S. 321 ― 111a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 4. März 2014 (Brem.GBl. S. 176) geändert worden ist, wird verordnet: Artikel 1 Die Bremische Landeswahlordnung vom 23. Mai 1990 (Brem.GBl. S. 334 ― 111-a-2), die zuletzt durch Verordnung vom 14. Januar 2015 (Brem.GBl. S. 9) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 28 Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) Dem Wahlvorschlag soll in elektronischer Form das Logo der einreichen- den Partei oder Wählervereinigung beigefügt werden. Das Logo darf 1. an textlichen Elementen lediglich den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung, eine Abkürzung dieses Namens, eine Eigen- bezeichnung oder eine Verbindung dieser Elemente enthalten, 2. maximal 12,2 cm breit und maximal 3 cm hoch sein, 3. keine rechtswidrigen Elemente beinhalten, 4. keine Urheberrechte verletzen. Das Haftungsrisiko tragen die einreichen- den Parteien oder Wählervereinigungen.“ 2. In § 30 Absatz 4 Satz 3 werden nach der Angabe „§ 28 Absatz 6“ die Wörter „Satz 2 Nummern 1 und 2“ eingefügt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Bremen, den 26. Januar 2018 Der Senator für Inneres Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.