Bremen

Verordnung zur Änderung der Bremischen Landeswahlordnung

Ausfertigungsdatum:
28.11.2014
Fundstelle:
Gesetzblatt 2014 Nr. 128 ÄndVO Brem Landeswahlordnung
11 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Aufgrund des § 58 des Bremischen Wahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 1990 (Brem.GBl. S. 321 ― 111a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 4. März 2014 (Brem.GBl. S. 176) geändert worden ist, wird verordnet:
Art. 1

Die Bremische Landeswahlordnung vom 23. Mai 1990 (Brem.GBl. S. 334 ― 111-a-2), die zuletzt durch Verordnung vom 12. März 2014 (Brem.GBl. S. 201, 240) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 10 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „60 Euro" durch die Angabe „120 Euro" ersetzt.

2. § 13 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die Wahlbenachrichtigung erfolgt in Leichter Sprache nach dem Muster der Anlage 21." b) Absatz 2 wird aufgehoben. c) In Absatz 3 werden die Wörter „finden die Absätze 1 und 2" durch die Wörter „findet Absatz 1" ersetzt. 3. § 14 wird wie folgt gefasst:

„§ 14

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Die Gemeindebehörde macht spätestens am 24. Tage vor der Wahl eine öffentliche Bekanntmachung in Leichter Sprache nach dem Muster der Anlage 22 über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen."

4. Dem § 28 wird folgender Absatz 6 angefügt:

„(6) Dem Wahlvorschlag soll in elektronischer Form das Logo der einreichenden Partei oder Wählervereinigung beigefügt werden. Das Logo darf

1. an textlichen Elementen lediglich den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung oder eine Abkürzung dieses Namens enthalten und

2. maximal 12,2 cm breit und maximal 3 cm hoch sein."

5. § 30 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort „Wahlvorschläge" die Wörter „und Logos" eingefügt. b) Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: „Der Wahlbereichsausschuss stellt ferner fest, von welcher Partei oder Wählervereinigung in elektronischer Form beim Wahlbereichsleiter innerhalb der für die Einreichung von Wahlvorschlägen geltenden Frist ein den Vorgaben des § 28 Absatz 6 entsprechendes Logo eingereicht wurde." 6. In § 32 Satz 2 werden nach dem Wort „gegebenenfalls" die Wörter „das nach § 30 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 3 vom Wahlbereichsausschuss festgestellte Logo sowie" eingefügt.

7. § 33 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Er ist aus weißem oder weißlichem Papier, für Unionsbürger aus weißem oder weißlichem Papier, das mit Ausnahme des für die Anbringung der Logos nach § 33 Absatz 1c Satz 2 vorgesehenen Feldes mit einem grünen oder grünlichem Flächendruck versehen ist." b) Nach Absatz 1b wird folgender Absatz 1c eingefügt: „(1c) Auf dem Stimmzettel ist das vom Wahlbereichsausschuss nach Maßgabe des § 30 Absatz 4 Satz 3 festgestellte Logo der Partei oder Wählervereinigung farbig aufzudrucken. Der Aufdruck erfolgt rechts zwischen der Kopfzeile nach Absatz 1a Satz 2 und den einzelnen Bewerbern innerhalb eines Feldes, das 12,2 cm breit und 3 cm hoch ist, wobei das Logo selbst in derjenigen Größe aufzudrucken ist, die eine Fläche von 5 cm2 hat. Als Fläche gilt die kleinere Fläche, die sich ergibt, wenn um das Logo das kleinstmögliche Rechteck, das alle Elemente des Logos umschließt, gelegt wird, und dieses mit dem kleinstmöglichen Kreis, der alle Elemente des Logos umschließt, verglichen wird. Hat der Wahlbereichsausschuss nach § 30 Absatz 4 Satz 3 festgestellt, dass eine Partei oder Wählervereinigung innerhalb der für die Einreichung von Wahlvorschlägen beim Wahlbereichsleiter geltenden Frist kein den Vorgaben des § 28 Absatz 6 entsprechendes Logo in elektronischer Form beim Wahlbereichsleiter eingereicht hat, unterbleibt bei dieser Partei oder Wählervereinigung ein Aufdruck des Logos auf dem Stimmzettel."

c) Die bisherigen Absätze 1c bis 1e werden Absätze 1d bis 1f. d) In Absatz 1e Satz 1 werden nach dem Wort „Stimmabgabe" die Wörter „in Leichter Sprache nach dem Muster der Anlage 24" eingefügt.

e) Absatz 1f wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden nach dem Wort „Stimmabgabe" die Wörter „in Leichter Sprache nach dem Muster der Anlage 24" eingefügt.

bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Es folgt ein Inhaltsverzeichnis, in dem in weißer Schriftfarbe auf schwarzem Untergrund die Parteien und Wählervereinigungen in der Reihenfolge nach Absatz 1a Satz 1 mit Seitenzahlen aufgelistet sind; im Inhaltsverzeichnis unterbleibt ein Abdruck der Logos der Parteien und Wählervereinigungen."

f) Nach Absatz 1f wird folgender Absatz 1g angefügt: „(1g) Grüne Stimmzettel im Sinne der §§ 56 und 59 sowie der Anlagen sind die nach Absatz 1 Satz 2 für Unionsbürger vorgesehenen Stimmzettel."

8. § 36 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Die Bekanntmachung erfolgt in Leichter Sprache nach dem Muster der Anlage 23."

9. § 70 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden nach dem Wort „Wahlbenachrichtigungen" die Wörter „erfolgen nach dem an die Erfordernisse der gemeinsamen Wahldurchführung anzupassenden Muster der Anlage 21 und" eingefügt.

bb) In Satz 2 wird das Wort „Dies" durch das Wort „Letzteres" ersetzt.

b) Absatz 2 wird aufgehoben. 10. In § 72 Absatz 4 wird die Angabe „Absatz 3 bis 5" durch die Angabe „Absatz 3 bis 6" ersetzt.

11. § 73 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Sie sollen für die Bürgerschaftswahl aus weißem Papier hergestellt sein, für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung aus weißem Papier, das mit Ausnahme des für die Anbringung der Logos nach § 67 Absatz 1 in Verbindung mit § 33 Absatz 1c Satz 2 vorgesehenen Feldes mit einem gelben Flächendruck versehen ist, hergestellt sein."

12. In § 74 Absatz 1 werden die Wörter „des Papiers" gestrichen.

13. § 81 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die Wahlbenachrichtigungen sind für beide Wahlen miteinander zu verbinden und erfolgen nach dem an die Erfordernisse der gemeinsamen Wahldurchführung anzupassenden Muster der Anlage 21."

14. In § 83 Absatz 5 wird die Angabe „Absatz 3 bis 5" durch die Angabe „Absatz 3 bis 6" ersetzt.

15. § 84 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Sie sollen für die Bürgerschaftswahl für Deutsche aus weißem Papier hergestellt sein, für die Bürgerschaftswahl für Unionsbürger aus weißem Papier, das mit Ausnahme des für die Anbringung der Logos nach § 33 Absatz 1c Satz 2 vorgesehenen Feldes mit einem grünen Flächendruck versehen ist, hergestellt sein und für die Beiratswahl aus weißem Papier, das mit Ausnahme des für die Anbringung der Logos nach § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 33 Absatz 1c Satz 2 vorgesehenen Feldes mit einem gelben Flächendruck versehen ist, hergestellt sein."

16. In § 85 Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „des Papiers" gestrichen.

17. § 93 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die Wahlbenachrichtigungen sind für alle Abstimmungen miteinander zu verbinden und erfolgen nach dem an die Erfordernisse der gemeinsamen Wahl anzupassenden Muster der Anlage 21."

18. Die Anlagen 2 bis 5 erhalten die aus dem Anhang 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

19. In Anlage 6a werden nach den Wörtern „d) eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung nebst Versicherungen an Eides statt (§ 19 Abs. 6 des Wahlgesetzes)" ein Komma, ein neuer Absatz und sodann die Wörter „e) ein den Vorgaben des § 28 Absatz 6 BremLWO entsprechendes Logo in elektronischer Form" eingefügt.

20. In Anlage 6b werden nach den Wörtern „d) eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung nebst Versicherungen an Eides statt (§ 19 Abs. 6 des Wahlgesetzes)" ein Komma, ein neuer Absatz und sodann die Wörter „e) ein den Vorgaben des § 28 Absatz 6 BremLWO entsprechendes Logo in elektronischer Form" eingefügt.

21. In Anlage 6c werden nach den Wörtern „Wahlberechtigung der Unterzeichner 5)" ein Komma, ein neuer Absatz und sodann die Wörter „c) ein den Vorgaben des § 28 Absatz 6 BremLWO entsprechendes Logo in elektronischer Form" eingefügt.

22. Die Anlage 12 erhält die aus dem Anhang 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

23. Die Anlagen 21 bis 24 aus dem Anhang 2 zu dieser Verordnung werden angefügt.

Art. 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremen, den 13. November 2014

Der Senator für Inneres und Sport

Anhang 1
Anlage 2

(zu §§ 20, 71 Absatz 1, § 82 Absatz 1, § 94 Absatz 1)

1) Format: DIN A 4 Vorderseite: Wahl-Schein für die Wahl der Bremischen Bürgerschaft am ……………… Wahl-Bereich: Name und Anschrift der zuständigen Gemeindebehörde …………………… Frau / Herrn Wahl-Schein-Nummer: .....................

...................................................... Wähler-Verzeichnis-Nummer: .......................................................... ...................................................... oder vorgesehener Wahl-Bezirk ____________________________ ...................................................... oder Wahl-Schein geboren am: ……………… nach § 19 Absatz 2 BremLWO Melde-Adresse (wenn anders, als die Adresse oben): ...................................................... _______________________________________________________________________________________________________________

Mit diesem Wahl-Schein darf die oben genannte Person in ihrem Wahl-Bereich wählen. 1. Die Person darf damit in ihrem Wahl-Bezirk im Wahl-Raum wählen. Dort muss sie diesen Schein abgeben. Und sie muss ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass dort zeigen. Oder: 2. Die Person darf Brief-Wahl machen. .........................., ........................... (Ort) (Datum)

- Die Gemeinde-Behörde - (Dienstsiegel) ....................................................... (Unterschrift des mit der Erteilung des Wahlscheines beauftragten Bediensteten der Gemeindebehörde kann bei automatischer Erteilung des Wahlscheines entfallen)

Wichtig:  Wenn Sie diesen Wahl-Schein verlieren: Dann bekommen Sie keinen neuen. Das bedeutet: Sie können dann nicht wählen.  Info für Brief-Wähler: Unterschreiben Sie den Wahl-Schein auf der Rück-Seite. Schreiben Sie Ort und Datum dazu. Wenn Sie eine Hilfs-Person haben: Dann unterschreibt sie.  Stecken Sie dann den Wahl-Schein in den roten Wahl-Brief-Umschlag. Zusammen mit den Umschlägen mit den Stimm-Zetteln.  Schicken Sie den Wahl-Brief früh genug los. Er muss spätestens am ……….. [Datum des Wahltages] bis 18 Uhr da sein. Sie können den Wahl-Brief auch im Wahl-Amt abgeben. _______________ 1) Die optische Gestaltung soll den Anforderungen der Leichten Sprache entsprechen (große serifenlose Schrift, z.B. Arial, Standardtext 14pt, ausreichend Rand; farbiger Druck der Rückseite).

Rückseite:

Versicherung an Eides statt zur Brief-Wahl vom Wähler oder von der Wählerin Ich habe selbst gewählt und die Kreuze auf dem Stimm-Zettel gemacht. Das versichere ich an Eides statt. Dieser Satz bedeutet: Ich versichere, dass das stimmt. Ich weiß: Wenn das nicht stimmt, kann ich bestraft werden.

Meine Unterschrift: ..................................................................................... (Vor-Name und Nach-Name)

.................................................., .................................................. (Ort) (Datum)

Oder:

Versicherung an Eides statt zur Brief-Wahl von der Hilfs-Person Was ist eine Hilfs-Person: Eine andere Person darf bei der Wahl helfen, wenn ein Wähler nicht lesen kann. Oder wenn er eine Körper-Behinderung hat und darum den Stimm-Zettel nicht selbst ankreuzen kann. Die Hilfs-Person muss mindestens 16 Jahre alt sein. Die Hilfs-Person muss den Wahl-Schein unterschreiben. Die Wahl ist geheim. Die Hilfs-Person darf nicht verraten, was der Wähler wählt.

Ich habe dem Wähler oder der Wählerin bei der Wahl geholfen. Ich habe auf dem Stimm-Zettel so gewählt, wie er oder sie es wollte. Das versichere ich an Eides statt. Dieser Satz bedeutet: Ich versichere, dass das stimmt. Ich weiß: Wenn das nicht stimmt, kann ich bestraft werden.

Unterschrift der Hilfs-Person: ............................................................................. (Vor-Name und Nach-Name)

.................................................., .................................................. (Ort) (Datum)

Bitte schreiben Sie in Druck-Schrift

.................................................................................................. (Vor-Name und Nach-Name)

.................................................................................................. (Straße, Haus-Nummer)

.................................................................................................. (Post-Leit-Zahl) (Wohn-Ort)

Anlage 3

(zu § 22 Absatz 3 Nummer 2, § 33 Absatz 2, § 73 Absatz 2 und 4,

§ 84 Absatz 2 und 4 und § 95 Absatz 3)

Vorderseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl

(blau)

Für die Brief-Wahl:

Umschlag für den weißen1 Stimm-Zettel

Legen Sie den weißen1 Stimm-Zettel in diesen Umschlag.

Kleben Sie den Umschlag zu.

Rückseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl

Nur für den Stimm-Zettel! Nur den Stimmzettel einlegen und den Wahlumschlag zukleben.

Kleben Sie den Umschlag zu.

Sodann

Legen Sie diesen Umschlag in den großen roten Wahl-Brief-Umschlag. Unterschreiben Sie den Wahl-Schein. Legen Sie ihn auch in den großen roten Umschlag.

_________________ 1) Je nach Wahl anpassen: Der Stimmzettel ist für die Wahl der Bürgerschaft weiß bzw. bei Unionsbürgern grün, bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Beiräten gelb, beim Volksentscheid grau. Der Stimmzettelumschlag ist für die Wahl der Bürgerschaft blau bzw. bei Unionsbürgern grün; bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Beiräten gelb, beim Volksentscheid grau. 2) Die Schriftgröße soll der Umschlaggröße angepasst werden und dabei den Anforderungen der Leichten Sprache möglichst entsprechen (große serifenlose Schrift, z.B. Arial, Standardtext 14 pt, ausreichend Rand).

Anlage 4

(zu § 22 Absatz 3 Nummer 3, § 33 Absatz 3, § 73 Absatz 4,

§ 84 Absatz 4 und § 95 Absatz 3)

Vorderseite des Wahlbriefumschlags 1) (rot)

........................................................................ (Ausgebende Gemeindebehörde, Ort)

Wahl-Bezirk: .................................

Wahl-Brief An

………………………………2) ……………………………… ……………………………… ………………………………

Rückseite des Wahlbriefumschlags

Legen Sie in diesen Umschlag: 1. den Wahl-Schein und Nur den Stimmzettel einlegen 3) 2. den blauen Umschlag und mit dem Stimm-Zettel. Der Umschlag muss zu sein. den Wahlumschlag zukleben.

Sodann

Kleben Sie diesen Umschlag zu.

Schicken Sie diesen Umschlag ab.

______________ 1) Die Schriftgröße soll der Umschlaggröße angepasst werden und dabei den Anforderungen der Leichten Sprache möglichst entsprechen (große serifenlose Schrift, z.B. Arial, Standardtext 14 pt, ausreichend Rand). 2) Hier die zuständige Gemeindebehörde mit Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Bestimmungsort (Fettschrift) angeben, bei der die Wahlbriefe eingehen müssen. 3) Je nach Wahl anpassen: Farbe des Stimmzettelumschlages ist für die Wahl der Bürgerschaft blau bzw. bei Unionsbürgern grün, bei der Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Beiräte gelb, beim Volksentscheid grau.

Anlage 5

(zu § 22 Absatz 3 Nummer 4, § 71 Absatz 2,

§ 82 Absatz 2 und § 94 Absatz 2) 1) Format: DIN A 4 Sehr geehrter Wähler! Sehr geehrte Wählerin!

In diesem Brief ist alles für die Wahl der Bremischen Bürgerschaft: 1. Der Wahl-Schein 2. Der Stimm-Zettel 3. Ein blauer2) Umschlag für den Stimm-Zettel 4. Ein roter Umschlag für den Wahl-Brief

So können Sie wählen: 1. Sie können am Wahl-Tag in Ihrem Wahl-Raum wählen. Dafür brauchen Sie den Wahl-Schein und Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass. 2. Sie können zu Hause wählen und den Wahl-Brief zum Wahl-Amt schicken oder dort abgeben. Das nennt man Brief-Wahl.

Wichtig: Sie dürfen nur einmal wählen. Und Sie müssen selbst wählen. Das steht so im Gesetz: im Bremischen Wahl-Gesetz, im Paragraf 3, Absatz 3

Ausnahme: Eine andere Person darf Ihnen dabei helfen, wenn Sie nicht lesen können oder den Stimm-Zettel nicht selbst ankreuzen können.

Sie können bestraft werden. Zum Beispiel: • Wenn Sie wählen, obwohl Sie das nicht dürfen. • Wenn Sie einen Stimm-Zettel oder das Wahl-Ergebnis fälschen. Sie können dafür ins Gefängnis kommen: Bis zu 5 Jahren. Oder Sie müssen eine Geld-Strafe bezahlen. Das steht so im Gesetz: Im Straf-Gesetz-Buch, im Paragraf 107a Absatz 1 und 3

Auf den nächsten Seiten stehen: • Wichtige Infos für die Brief-Wahl. • Eine Anleitung für die Brief-Wahl. Bitte lesen Sie alles genau. _______________ 1) Die optische Gestaltung soll den Anforderungen der Leichten Sprache entsprechen (große serifenlose Schrift, z.B. Arial, Standardtext 14 pt, ausreichend Rand). 2) Die Farbangabe ist an die jeweilige Wahl anzupassen.

Wichtige Infos für die Brief-Wahl 1. Der Wahl-Schein muss unterschrieben sein: Dort wo das steht. Sonst ist Ihre Wahl nicht gültig. Mit der Unterschrift versichern Sie: Ich habe selbst gewählt. 2. Legen Sie den Wahl-Schein in den roten Umschlag. Wenn Sie ihn in den blauen Umschlag legen, ist Ihre Wahl nicht gültig. 3. Eine andere Person darf Ihnen helfen: • Wenn Sie nicht lesen können. • Wenn Sie wegen einer Körper-Behinderung den Stimm-Zettel nicht selbst ankreuzen können. Die Hilfs-Person muss mindestens 16 Jahre alt sein. Sie muss den Wahl-Schein unterschreiben. Mit der Unterschrift versichert die Person: Ich habe auf dem Stimm-Zettel so gewählt, wie der Wähler es wollte. 4. Schicken Sie den Wahl-Brief früh genug los. Er muss spätestens am ………. [Datum des Wahltages] bis 18 Uhr da sein. Sie können den Wahl-Brief auch im Wahl-Amt abgeben. In Deutschland: Schicken Sie den Wahl-Brief spätestens am ……….. [Datum des dritten Werktages vor der Wahl] mit der ………………...1) Wenn der Weg sehr weit ist: Schicken Sie ihn früher los. Sie brauchen keine Brief-Marken. Wenn Sie den Brief anders schicken: Zum Beispiel als Einschreiben oder Eil-Brief: Dann müssen Sie Geld dazu bezahlen. Sie müssen so viel bezahlen, wie er mehr kostet als ein normaler Brief. Wenn Sie den Wahl-Brief mit einem anderen Post-Unternehmen schicken: Dann bezahlen Sie bitte das Geld dafür. Sonst kommt der Brief vielleicht nicht bei uns an. Im Ausland: Schicken Sie den Wahl-Brief so schnell wie möglich: Mit der Luft-Post. Geben Sie den Wahl-Brief dafür möglichst am Post-Schalter ab. Das Porto bezahlen Sie. Schreiben Sie unter die Adresse für Deutschland: Germany oder Allemagne Wenn Sie denken, es ist sicherer: Sie dürfen den roten Wahl-Brief auch in einen anderen Brief-Umschlag stecken. 5. Der Wahl-Brief muss am ………. [Datum des Wahltages] bis 18 Uhr da sein. Wenn der Wahl-Brief zu spät ankommt: Dann zählt er bei der Wahl nicht mit. _______________

1) Amtlich bekannt gemachtes Postunternehmen einsetzen.

Kreuzen Sie den Stimm-Zettel selbst an. Niemand darf sehen, wen Sie wählen.

1. Wenn Sie eine Hilfs-Person brauchen: Sagen Sie der Person, was sie ankreuzen muss. Sie dürfen 5 Kreuze machen. Jedes Kreuz ist eine Stimme. Wie Sie die Stimmen verteilen, entscheiden Sie. Alles ist möglich.

Legen Sie den Stimm-Zettel

2. in den blauen1) Umschlag. Kleben Sie den Umschlag zu.

1)

Schreiben Sie Ort und Datum auf den Wahl-Schein. Unterschreiben Sie.

3. Wenn Sie eine Hilfs-Person haben: Dann füllt die Hilfs-Person den Wahl-Schein aus. Und unterschreibt ihn.

Stecken Sie den Wahl-Schein und den blauen1) Umschlag 4. in den großen roten Umschlag. Stecken Sie den Wahl-Schein nicht in den blauen Umschlag. 1)

Kleben sie den roten Umschlag zu. Stecken Sie den Umschlag

5. in einen Brief-Kasten der …………2). Die Adresse steht schon auf dem Umschlag. Sie brauchen keine Brief-Marke. 1) Oder: Geben Sie den Umschlag im Wahl-Amt ab. Mehr dazu steht auf den anderen Seiten.

_______________

1) Bei Herstellung des Merkblattes sind in den bildlichen Darstellungen der Stimmzettelumschlag und der rote Wahlbriefumschlag jeweils in entsprechendem Farbdruck herzustellen und die Angabe zur Farbe im Text an die jeweilige Wahl anzupassen. 2) Amtlich bekannt gemachtes Postunternehmen einsetzen.

Anlage 12

,

(zu § 30 Absatz 6) NIEDERSCHRIFT über die 1. Sitzung des Wahlbereichsausschusses für den Wahlbereich Bremen/Bremerhaven1) zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl zur … 2) Bremischen Bürgerschaft am …2)

Bremen/ Bremerhaven1), …2)

1. Zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und zur Entscheidung über ihre Zulassung trat der Wahlbereichsausschuss Bremen/Bremerhaven 1) zusammen.

Es waren erschienen: Name, Vorname Funktion als Vorsitzende/r als Beisitzer/in als Beisitzer/in als Beisitzer/in als Beisitzer/in als Beisitzer/in als Beisitzer/in

Ferner waren zugezogen: Name, Vorname Funktion als Schriftführer/in als Hilfskraft usw.

Als Vertrauenspersonen waren erschienen: Name, Vorname Für den Wahlvorschlag Name und Kurzbezeichnung der Partei bzw. Wählervereinigung Name und Kurzbezeichnung der Partei bzw. Wählervereinigung Name und Kurzbezeichnung der Partei bzw. Wählervereinigung usw.

2. Der Vorsitzende eröffnete um ______ Uhr die Sitzung und wies die Beisitzer/innen, die/den Schriftführer/in und die Hilfskräfte auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin.

Er stellte fest, dass Ort, Zeit und Gegenstand der Sitzung öffentlich bekannt gemacht und die Besitzer/innen sowie die Vertrauenspersonen aller eingereichten Wahlvorschläge geladen worden sind.

3. Der Vorsitzende legte dem Ausschuss folgende Wahlvorschläge vor und berichtete über das Ergebnis seiner Vorprüfung.

Datum (am letzten Tag der Name und Kurzbezeichnung der Partei bzw. Wählervereinigung Frist auch Uhrzeit) des Eingangs

_______________ 1) Nichtzutreffendes streichen. 2) Wahlperiode oder Datum eintragen. 3) Entfällt im Wahlbereich Bremerhaven sowie zu den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Bei Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und zu den Beiräten im Gebiet der Stadt Bremen sind die Bezeichnungen entsprechend der speziellen Vorgaben des Bremischen Wahlgesetzes und der Bremischen Landeswahlordnung zu ersetzen und die Möglichkeit der Bewerbungen von Einzelpersonen zu berücksichtigen.

3.1. Anhand der auf den Wahlvorschlägen befindlichen Eingangsvermerke wurde festgestellt, dass keine/ folgende1) Wahlvorschläge verspätet eingegangen sind.

Die Vertrauenspersonen der betroffenen Wahlvorschläge wurden gehört.

Der Ausschuss wies die betroffenen Wahlvorschläge durch Beschluss zurück.

Ergebnis der Abstimmung Name und Kurzbezeichnung der Partei bzw. Wählervereinigung Ja/Nein/Enthaltung

3.2. Bei den übrigen Wahlvorschlägen ergaben sich keine/folgende1) Mängel.

Art des Mangels/ der Name und Kurzbezeichnung der Partei bzw. Wählervereinigung Mängel

Die Vertrauenspersonen der betroffenen Wahlvorschläge wurden gehört.

Der Ausschuss wies aufgrund der Mängel folgende Wahlvorschläge in ihrer Gesamtheit durch Beschluss zurück. 1)

Ergebnis der Abstimmung Name und Kurzbezeichnung der Partei bzw. Wählervereinigung Ja/Nein/Enthaltung

Bei keinen/folgenden1) Wahlvorschlägen ergaben sich lediglich für einzelne Bewerber/innen folgende Mängel.

lfd. Nr. im Name Art des Mangels/ der Name und Kurzbezeichnung der Partei bzw. Wählervereinigung Wahlvor- (Bewerber/in) Mängel schlag

Die Vertrauenspersonen der betroffenen Wahlvorschläge wurden gehört.

Der Ausschuss beschloss aufgrund der Mängel keine/folgende1) Bewerber/innen aus den Wahlvorschlägen zu streichen.

lfd. Nr. im Name Ergebnis der Abstimmung Name und Kurzbezeichnung der Partei bzw. Wählervereinigung Wahlvor- (Bewerber/in) Ja/Nein/Enthaltung schlag

_______________ 1) Nichtzutreffendes streichen. 2) Wahlperiode oder Datum eintragen. 3) Entfällt im Wahlbereich Bremerhaven sowie zu den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Bei Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und zu den Beiräten im Gebiet der Stadt Bremen sind die Bezeichnungen entsprechend der speziellen Vorgaben des Bremischen Wahlgesetzes und der Bremischen Landeswahlordnung zu ersetzen und die Möglichkeit der Bewerbungen von Einzelpersonen zu berücksichtigen.

3.3. Bei der Prüfung der übrigen Wahlvorschläge haben sich keine Mängel ergeben.

4.1. Der Ausschuss beschloss, folgende Wahlvorschläge in der Reihenfolge gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Bremischen Wahlgesetzes (BremWahlG) zuzulassen.

Liste Ergebnis der Abstimmung Name und Kurzbezeichnung der Partei bzw. Wählervereinigung Nr. Ja/Nein/Enthaltung 1. 2. 5. usw.

4.2. Der Ausschuss stellte sodann die Bewerberreihenfolge der einzelnen zugelassenen Wahlvorschläge gemäß der Anlage zur Niederschrift fest.

4.3. Die Namen/ Kurzbezeichnungen keiner/folgender1) Wahlvorschläge geben zu Verwechslungen Anlass. Daher beschloss der Ausschuss, ihnen folgende Unterscheidungsbezeichnung beizufügen. 1)

Ergebnis der Abstimmung Name und Kurzbezeichnung der Partei bzw. Wählervereinigung Unterscheidungsbezeichnung Ja/Nein/Enthaltung

1) 5.1. Es wurde festgestellt, dass von folgenden Parteien und / oder Wählervereinigungen innerhalb der für die Einreichung von Wahlvorschlägen geltenden Frist in elektronischer Form beim Wahlbereichsleiter kein Logo der Partei bzw. Wählervereinigung eingereicht wurde.

Die Vertrauenspersonen der betroffenen Wahlvorschläge wurden gehört.

Kein Eingang Ergebnis der Abstimmung Name und Kurzbezeichnung der Partei bzw. Wählervereinigung / Datum des Eingangs Ja/Nein/Enthaltung

1) 5.2. Es wurde festgestellt, dass von folgenden Parteien und / oder Wählervereinigungen ein den Vorgaben des § 28 Absatz 6 BremLWO nicht entsprechendes Logo der Partei bzw. Wählervereinigung eingereicht wurde.

Die Vertrauenspersonen der betroffenen Wahlvorschläge wurden gehört.

Name und Kurzbezeichnung Art des Mangels Ergebnis der Abstimmung Eingereichtes Logo der Partei bzw. / der Mängel Ja/Nein/Enthaltung Wählervereinigung

________________ 1) Nichtzutreffendes streichen. 2) Wahlperiode oder Datum eintragen. 3) Entfällt im Wahlbereich Bremerhaven sowie zu den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Bei Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und zu den Beiräten im Gebiet der Stadt Bremen sind die Bezeichnungen entsprechend der speziellen Vorgaben des Bremischen Wahlgesetzes und der Bremischen Landeswahlordnung zu ersetzen und die Möglichkeit der Bewerbungen von Einzelpersonen zu berücksichtigen.

5.3. Es wurde festgestellt, dass von folgenden Parteien und Wählervereinigungen in elektronischer Form beim Wahlbereichsleiter innerhalb der für die Einreichung von Wahlvorschlägen geltenden Frist ein den Vorgaben des § 28 Absatz 6 BremLWO entsprechendes Logo eingereicht wurde.

Name und Kurzbezeichnung Datum des Ergebnis der Abstimmung Eingereichtes Logo der Partei bzw. Eingangs Ja/Nein/Enthaltung Wählervereinigung

6. Im Rahmen der Vorprüfung, der Prüfung und Zulassung ergaben sich folgende Besonderheiten.1)

7. Der Vorsitzende gab die Entscheidung des Ausschusses in der Sitzung im Anschluss an die Beschlussfassung unter kurzer Angabe der Gründe bekannt und wies auf den zulässigen Rechtsbehelf gemäß § 23 Absatz 2 des Bremischen Wahlgesetzes (BremWahlG) hin.

Die Sitzung war öffentlich.

Die Sitzung wurde um ______ Uhr geschlossen.

Vorstehende Niederschrift und folgende Anlage wurden von dem/der Vorsitzenden, den Beisitzer/inne/n und dem/der Schriftführer/in genehmigt und wie folgt unterschrieben.

Vorsitzende/r Schriftführer/in

Beisitzer/in Beisitzer/in

Beisitzer/in Beisitzer/in

Beisitzer/in Beisitzer/in

_______________ 1) Nichtzutreffendes streichen. 2) Wahlperiode oder Datum eintragen. 3) Entfällt im Wahlbereich Bremerhaven sowie zu den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Bei Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und zu den Beiräten im Gebiet der Stadt Bremen sind die Bezeichnungen entsprechend der speziellen Vorgaben des Bremischen Wahlgesetzes und der Bremischen Landeswahlordnung zu ersetzen und die Möglichkeit der Bewerbungen von Einzelpersonen zu berücksichtigen.

ANLAGE zur NIEDERSCHRIFT über die 1. Sitzung des Wahlbereichsausschusses für den Wahlbereich Bremen/Bremerhaven1) zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl zur ... 2) Bremischen Bürgerschaft am …2)

Liste Nr. 1: Name und Kurzbezeichnung der Partei bzw. Wählervereinigung lfd. Geburtsdatum, Anschrift Name, Vorname Beruf oder Stand Nr. Geburtsort (Hauptwohnung) 1. 2. 3. 4. usw. Die Bewerber/innen lfd. Nr. (Name, Vorname) sind Unionsbürger, deren Kandidatur nur für die Stadtbürgerschaft gilt. 3)

Liste Nr. 2: Name und Kurzbezeichnung der Partei bzw. Wählervereinigung lfd. Geburtsdatum, Anschrift Name, Vorname Beruf oder Stand Nr. Geburtsort (Hauptwohnung) 1. 2. 3. 4. usw. Die Bewerber/innen lfd. Nr. (Name, Vorname) sind Unionsbürger, deren Kandidatur nur für die Stadtbürgerschaft gilt. 3)

Liste Nr. 5: Name und Kurzbezeichnung der Partei bzw. Wählervereinigung lfd. Geburtsdatum, Anschrift Name, Vorname Beruf oder Stand Nr. Geburtsort (Hauptwohnung) 1. 2. 3. 4. usw. Die Bewerber/innen lfd. Nr. (Name, Vorname) sind Unionsbürger, deren Kandidatur nur für die Stadtbürgerschaft gilt. 3)

_______________ 1) Nichtzutreffendes streichen. 2) Wahlperiode oder Datum eintragen. 3) Entfällt im Wahlbereich Bremerhaven sowie zu den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Bei Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und zu den Beiräten im Gebiet der Stadt Bremen sind die Bezeichnungen entsprechend der speziellen Vorgaben des Bremischen Wahlgesetzes und der Bremischen Landeswahlordnung zu ersetzen und die Möglichkeit der Bewerbungen von Einzelpersonen zu berücksichtigen.

Liste Nr. 6: Name und Kurzbezeichnung der Partei bzw. Wählervereinigung lfd. Geburtsdatum, Anschrift Name, Vorname Beruf oder Stand Nr. Geburtsort (Hauptwohnung) 1. 2. 3. 4. usw. Die Bewerber/innen lfd. Nr. (Name, Vorname) sind Unionsbürger, deren Kandidatur nur für die Stadtbürgerschaft gilt. 3)

usw.

Vorsitzende/r Schriftführer/in

Beisitzer/in Beisitzer/in

Beisitzer/in Beisitzer/in

Beisitzer/in Beisitzer/in

_______________ 1) Nichtzutreffendes streichen. 2) Wahlperiode oder Datum eintragen. 3) Entfällt im Wahlbereich Bremerhaven sowie zu den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Bei Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und zu den Beiräten im Gebiet der Stadt Bremen sind die Bezeichnungen entsprechend der speziellen Vorgaben des Bremischen Wahlgesetzes und der Bremischen Landeswahlordnung zu ersetzen und die Möglichkeit der Bewerbungen von Einzelpersonen zu berücksichtigen.

Anhang 2
Anlage 21

1)

Format: DIN A 4 Vorderseite:

Wahl-Benachrichtigung • für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft Die Wahl ist am Sonntag, …. [Datum des Wahltages], von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Name und Anschrift der zuständigen Gemeindebehörde

Frau / Herrn .................................................... 2) ......................................................

Sie dürfen wählen. Sie stehen im Wähler-Verzeichnis von Bremen. Sie können zur Wahl gehen oder durch Brief-Wahl wählen.

Wenn Sie zur Wahl gehen, bringen Sie bitte mit:

• Diese Wahl-Benachrichtigung • Ihren Personal-Ausweis3) oder Reise-Pass. Hier ist Ihr Wahl-Raum: .............................................................. Wahl-Bezirk: ...................................................... .............................................................. Wähler-Verzeichnis-Nummer: ...........................

Barriere-frei: ja / nein4)

Wenn Sie Brief-Wahl machen: Dann brauchen Sie einen Wahl-Schein. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag finden Sie auf der Rück-Seite. Diese Wahl-Benachrichtigung ist kein Wahl-Schein.

Hier bekommen Sie den Wahl-Schein: Name und Anschrift der zuständigen Gemeindebehörde mit Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse

Öffnungs-Zeiten: Öffnungszeiten der zuständigen Gemeindebehörde

Wenn Sie blind sind oder eine Seh-Behinderung haben: Dann können Sie Auskunft zu Hilfs-Mitteln bekommen. Telefon: ……………. _______________ 1) Die optische Gestaltung soll den Anforderungen der Leichten Sprache entsprechen (große serifenlose Schrift, z.B. Arial, , ausreichend Rand). 2) Familienname, Vorname und Wohnung des Wahlberechtigten einfügen 3) Bei Unionsbürgern gültiger Identitätsausweis anstelle des Personalausweises 4) Nichtzutreffendes streichen.

Rückseite:

Für die Brief-Wahl: Füllen Sie diesen Antrag bitte ganz aus. Schreiben Sie in Druck-Schrift. Wir müssen alles lesen können. Unterschreiben Sie den Antrag. Schicken Sie den Antrag zurück an uns, in einem Brief-Umschlag. Die Adresse steht auf der anderen Seite. Es müssen genug Brief-Marken darauf sein. Sie können den Antrag auch bei uns abgeben. Der Antrag muss spätestens bis zum ………. [Frist aus § 21 Absatz 4 Satz 1] bei uns sein. Wenn Sie plötzlich krank werden: Dann müssen Sie Ihre Krankheit nachweisen. Dann kann der Wahl-Schein noch am Wahl-Tag bis 15 Uhr beantragt werden. Es kann auch eine andere Person den Wahl-Schein beantragen oder abholen: Dafür braucht sie eine schriftliche Erlaubnis von Ihnen. Schreiben Sie dafür den Namen der Person in den Antrag. Unterschreiben Sie den Antrag. Das gilt als Erlaubnis. Sie können den Wahl-Schein nicht am Telefon bestellen. _________________________________________________________________________

Antrag für die Brief-Wahl: Für die Wahl am …………. [Datum des Wahltages] Ich brauche einen Wahl-Schein für mich Mein Nach-Name: ............................................ Vor-Name: ................................... Geburts-Datum: ............................................ Adresse: ………………………………………………………….. Straße, Haus-Nummer, Post-Leit-Zahl, Ort

 Bitte schicken Sie den Wahl-Schein zu mir nach Hause.  Diese Person holt den Wahl-Schein ab: …….………………………………………….  Bitte schicken Sie den Wahl-Schein nicht nach Hause. Sondern an diese Adresse: .................................................................................................................................................... Straße, Haus-Nummer, Post-Leit-Zahl, Ort und Land: Wenn die Adresse im Ausland ist

 Diese Person darf für mich einen Wahl-Schein beantragen: …….…………………………

_________________________ __________________________________________

Ort, Datum Meine Unterschrift

Anlage 22

(zu § 14,§ 67 Absatz 1, § 78 Absatz 1, § 90 Absatz 1)

Wichtige Infos über die Wahlen1) 2) Am …………… [Datum des Wahltages] sind Wahlen: • Zur Bremischen Bürgerschaft • Zu den Beiräten in der Stadt Bremen • Zur Stadt-Verordneten-Versammlung der Stadt Bremerhaven

Das Wähler-Verzeichnis Es gibt ein Wähler-Verzeichnis. Das ist eine Liste mit Namen. Darin steht, wer am …… [Datum des Wahltages] in Bremen und Bremerhaven wählen darf. Sie dürfen nur wählen Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis stehen. Oder wenn Sie einen Wahl-Schein haben. Wähler und Wählerinnen dürfen in die Liste schauen:

• Sie dürfen sehen, was in dem Wähler-Verzeichnis über Sie steht. Sie dürfen prüfen, ob alles richtig geschrieben ist. Und ob etwas fehlt.

• Sie dürfen prüfen, was über andere dort steht. Aber nur wenn Sie glauben, etwas ist falsch. Oder etwas fehlt. Dafür müssen Sie Tatsachen angeben. Vielleicht hat eine Person eine geheime Adresse. Das nennt man: Sperr-Vermerk im Melde-Register. Dann dürfen Sie die Daten der Person im Wähler-Verzeichnis nicht sehen. Nur Ämter und öffentliche Stellen dürfen die Daten bekommen.

Sie können das Wähler-Verzeichnis prüfen: Vom ……. [Frist aus § 15 Absatz 1 Satz 4 des Bremischen Wahlgesetzes] im Wahl-Amt. Die Adresse steht auf der letzten Seite / unten3).

_______________ 1) Muster für eine gemeinsame Bekanntmachung der zuständigen Gemeindebehörden der Stadtgemeinde Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven. Bei getrennten Bekanntmachungen Nichtzutreffendes streichen. 2) Die optische Gestaltung soll den Anforderungen der Leichten Sprache entsprechen (große serifenlose Schrift, z.B. Arial, ausreichend Rand). 3) Nichtzutreffendes streichen.

Wenn Sie denken, das Wähler-Verzeichnis stimmt nicht. Oder es fehlt etwas: Dann können Sie Einspruch einlegen: Bis zum ……. [Frist aus § 16 Absatz 1] bei Ihrem Wahl-Amt. Was bedeutet: Einspruch einlegen? Sie schreiben auf, was im Wähler-Verzeichnis nicht stimmt. Oder was fehlt. Oder sie sagen es einer Person vom Wahl-Amt. Und die Person schreibt es dann auf.

Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis stehen, bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung. Spätestens bis zum ……. [Frist aus § 13] Wenn Sie keine Wahl-Benachrichtigung bekommen haben: Dann fragen Sie im Wahl-Amt nach. Telefon für Bremen: 0421- .................... Telefon für Bremerhaven: 0471- ........... Wenn Sie nicht im Wähler-Verzeichnis stehen aber einen Antrag dafür gestellt haben und schon einen Antrag auf Brief-Wahl gestellt haben: Dann bekommen Sie keine Wahl-Benachrichtigung mehr.

Der Wahl-Schein Wofür braucht man einen Wahl-Schein? • Sie können damit Brief-Wahl machen. Das bedeutet: Sie wählen zu Hause. Dann schicken Sie die Stimm-Zettel und den Wahl-Schein an das Wahl-Amt. Oder geben sie dort ab. • Sie können damit wählen in dem darauf angegebenen Wahl-Bezirk im Wahl-Raum.

Wenn Sie am Wahl-Tag in dem Wahl-Raum wählen, der auf der Wahl-Benachrichtigung genannt ist, brauchen Sie keinen Wahl-Schein.

Wer kann einen Wahl-Schein bekommen? Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis stehen, können Sie einen Wahl-Schein bekommen. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Wenn Sie nicht im Wähler-Verzeichnis stehen, können Sie vielleicht trotzdem einen Wahl-Schein bekommen:  Wenn Sie einen Antrag gestellt haben, damit Sie im Wähler-Verzeichnis stehen: Und wenn Sie nachweisen, dass der Antrag ohne Ihre Schuld zu spät gestellt wurde, das heißt: nach dem ……….. [Frist aus § 12 Absatz 3 Satz 1]. Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 19 Absatz 2 Nummer 1 Landes-Wahlordnung. Dann können Sie trotzdem einen Wahl-Schein bekommen.  Wenn Sie denken, das Wähler-Verzeichnis stimmt nicht. Zum Beispiel, weil Sie nicht drin stehen: Dann können Sie Einspruch einlegen: Bis zum ……….. [Frist aus § 16 Absatz 1]. Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 19 Absatz 2 Nummer 1 Landes-Wahlordnung. Wenn Sie diese Frist versäumt haben und nachweisen, dass Sie daran keine Schuld haben: Dann können Sie trotzdem einen Wahl-Schein bekommen.  Wenn Ihr Wahl-Recht erst nach dem ……….. [Frist aus § 12 Absatz 3 Satz 1] entstanden ist oder nach dem ……….. [Frist aus § 16 Absatz 1] entstanden ist: Dann können Sie trotzdem einen Wahl-Schein bekommen.  Wenn Sie Einspruch eingelegt und Recht bekommen haben. Und es für den Eintrag im Wähler-Verzeichnis zu spät war: Dann können Sie trotzdem einen Wahl-Schein bekommen.

So bekommen Sie einen Wahl-Schein: Für den Wahl-Schein müssen Sie einen Antrag stellen: Bis zum ………….. [Frist aus § 21 Absatz 4 Satz 1] beim Wahl-Amt mündlich oder schriftlich Die Adresse und Öffnungs-Zeiten stehen auf der letzten Seite / unten.1) Bei Ihrer Wahl-Benachrichtigung ist ein Antrag dabei. Den können Sie benutzen. Das muss in dem Antrag stehen:  Ihr Name (Nach-Name und Vor-Name)  Geburts-Datum  Adresse (Straße, Haus-Nummer, Post-Leit-Zahl, Ort)

Sie können den Antrag an das Wahl-Amt schicken. Dann schicken wir Ihnen den Wahl-Schein. ______________ 1) Nichtzutreffendes streichen.

So können Sie den Antrag schicken: Zum Beispiel:  Mit der Post  Als Fax  Als E-Mail  Als Telegramm Sie können den Wahl-Schein auch bei uns abholen.

Eine andere Person kann den Wahl-Schein für Sie abholen. Die Person braucht dafür eine Erlaubnis von Ihnen. Sie müssen die Erlaubnis unterschreiben. Das nennt man auch: Vollmacht. Sie können dafür den Antrag für die Brief-Wahl benutzen. Den finden Sie auf der Wahl-Benachrichtigung. Schreiben Sie in den Antrag, wer die Papiere abholen darf. Unterschreiben Sie den Antrag. Geben Sie der Person den Antrag mit. Wenn die Person den Antrag im Wahl-Amt zeigt, darf sie die Papiere mitnehmen. Wichtig: Die Person darf das höchstens für 4 Personen machen.

Sie können den Wahl-Schein nicht am Telefon bestellen.

Wenn Sie vor der Wahl nachgewiesen plötzlich krank werden und darum nicht zur Wahl gehen können: Dann können Sie den Antrag noch bis zum Wahl-Tag stellen: Bis 15 Uhr Wenn Sie nicht im Wähler-Verzeichnis stehen, aber trotzdem einen Wahlschein bekommen können: Dann dürfen Sie den Antrag noch bis zum Wahl-Tag stellen: Bis 15 Uhr Sie müssen dann erklären, warum Sie den Wahl-Schein bekommen dürfen.

Wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen: Dann müssen Sie beweisen, dass Sie das Recht dazu haben. Sie brauchen eine Erlaubnis von der Person. Die Person unterschreibt, dass Sie das Recht haben.

Das bekommen Sie zusammen mit dem Wahl-Schein: In Bremen: • Einen weißen Stimm-Zettel für die Wahl der Bremischen Bürgerschaft oder Einen grünen Stimm-Zettel: wenn Sie zu einem anderen Land der Europäischen Union gehören. • Einen gelben Stimm-Zettel für die Wahl der Beiräte in Bremen • Einen blauen oder grünen Umschlag für den Stimm-Zettel • Einen gelben Umschlag für den Stimm-Zettel

Im Orts-Teil ………1) gibt es keinen Beirat. Darum bekommen sie dort nur einen weißen oder grünen Stimm-Zettel und einen blauen oder grünen Umschlag. In Bremerhaven: • Einen weißen Stimm-Zettel für die Wahl der Bremischen Bürgerschaft. Diesen Stimm-Zettel bekommen nur deutsche Wähler. • Einen gelben Stimm-Zettel für die Wahl der Stadt-Verordneten-Versammlung der Stadt Bremerhaven • Einen blauen Umschlag für den Stimm-Zettel Diesen Umschlag bekommen nur deutsche Wähler. • Einen gelben Umschlag für den Stimm-Zettel.

Alle bekommen: • einen großen roten Umschlag. In diesem Umschlag schicken Sie die anderen Umschläge zurück an das Wahl-Amt. Auf dem Umschlag steht schon die Adresse vom Wahl-Amt. • Eine Anleitung für die Brief-Wahl Darauf steht, wie die Brief-Wahl gemacht wird.

______________ 1) Ortsteilnummern der Ortsteile einfügen, für die keine Beiräte zu wählen sind.

Brief-Wahl Stellen Sie einen Antrag für den Wahl-Schein. Dann bekommen Sie die Papiere für die Brief-Wahl.

So wählen Sie mit Brief-Wahl: • Machen Sie Ihre Kreuze auf den Stimm-Zetteln. • Legen Sie die Stimm-Zettel in die Umschläge: weißer Stimm-Zettel: in blauen Umschlag gelber Stimm-Zettel: in gelben Umschlag grüner Stimm-Zettel: in grünen Umschlag

Wichtig: Nicht jeder bekommt jeden Stimm-Zettel. • Kleben Sie die Umschläge zu • Füllen Sie den Wahl-Schein aus: Ort, Tag, Unterschrift • Stecken Sie den Umschlag / die Umschläge und den Wahl-Schein in den großen roten Umschlag. • Schicken Sie den roten Umschlag an das Wahl-Amt.

Der Brief muss spätestens am ………….. [Datum des Wahltages], um 18 Uhr im Wahl-Amt sein. Wenn Sie den Brief mit der ………………………1) schicken: Dann kostet das nichts. Sie brauchen dann keine Brief-Marken. Wenn Sie den Brief anders schicken: Zum Beispiel als Einschreiben oder Eil-Brief: Dann müssen Sie Geld dazu bezahlen. Sie müssen so viel bezahlen, wie er mehr kostet als ein normaler Brief. Wenn Sie den Wahl-Brief mit einem anderen Post-Unternehmen schicken: Dann bezahlen Sie bitte das Geld dafür.

Wenn der Brief beim Wahl-Amt ist: Dann können Sie ihn nicht mehr zurück-bekommen.

______________ 1) Amtlich bekannt gemachtes Postunternehmen einsetzen.

Darauf müssen Sie bei der Brief-Wahl achten: Niemand darf sehen, wen Sie wählen. Achten Sie darauf, dass niemand dabei zuschaut. Kleben Sie den Umschlag mit dem Stimm-Zettel zu. Bei Wahl mit einem Wahl-Schein an anderen Orten, wo viele Menschen zusammen leben. Zum Beispiel im Krankenhaus, Heim, Anstalt, Gefängnis: Auch hier darf niemand sehen, wen die Bewohner wählen. Wenn eine Person Hilfe beim Wählen braucht: Weil sie wegen einer Körper-Behinderung den Stimm-Zettel nicht selbst ankreuzen kann. Oder weil sie nicht lesen kann: Dann darf ihr eine Hilfs-Person helfen. Die Hilfs-Person darf dann das Kreuz für sie machen. Aber sie darf nicht entscheiden, wer gewählt wird. Das muss sie auf dem Wahl-Schein unterschreiben.

Adresse und Öffnungs-Zeiten vom Wahl-Amt:

Für Wähler und Wählerinnen aus der Stadt Bremen: Name und Anschrift Öffnungs-Zeiten: der zuständigen Gemeindebehörde Öffnungszeiten der zuständigen Gemeindebehörde

Für Wähler und Wählerinnen aus der Stadt Bremerhaven: Name und Anschrift Öffnungs-Zeiten: der zuständigen Gemeindebehörde Öffnungszeiten der zuständigen Gemeindebehörde

Bremen und Bremerhaven, …….... [Datum] Zuständige Gemeindebehörde Bremen

Zuständige Gemeindebehörde Bremerhaven

Anlage 23

(zu § 36 Absatz 1, § 67 Absatz 1, § 78 Absatz 1, § 90 Absatz 1)

Wahl-Bekanntmachung1) Am ………… [Datum des Wahltages] ist Wahl: Die Wahl der Bremischen Bürgerschaft im Land Bremen Und es gibt es noch mehr Wahlen: In der Stadt Bremen: Hier werden die Beiräte für die Stadt Bremen gewählt. Es gibt ….. Beiräte. In Bremerhaven: Hier wird die Stadt-Verordneten-Versammlung der Stadt Bremerhaven gewählt.

Die Wahlen sind von 8 bis 18 Uhr.

Bei der Bürgerschafts-Wahl gibt es 2 Wahl-Bereiche. Das sind: • Die Stadt Bremen • Die Stadt Bremerhaven

In jeder Stadt gibt es Wahl-Bezirke. In Bremen gibt es …… Wahl-Bezirke. In Bremerhaven gibt es ……. Wahl-Bezirke. Für jeden Wahl-Bezirk gibt es ein Wähler-Verzeichnis. Darin steht, wer in dem Wahl-Bezirk wählen darf. Für jeden Wahl-Bezirk gibt es einen Wahl-Raum. Dort kann man wählen. Sie dürfen auch Brief-Wahl machen. In der Stadt Bremen gibt es …….. Brief-Wahl-Bezirke. In der Stadt Bremerhaven gibt es …….. Brief-Wahl-Bezirke.

_______________ 1) Die optische Gestaltung soll den Anforderungen der Leichten Sprache entsprechen (große serifenlose Schrift, z.B. Arial, ausreichend Rand).

Die Wahl in Bremen Sie bekommen 2 Stimm-Zettel: • Für die Wahl zur Bürgerschaft. Deutsche bekommen einen weißen Stimm-Zettel. Personen aus anderen Ländern der EU bekommen einen grünen Stimm-Zettel. • Für die Wahl zum Beirat bekommen alle einen gelben Stimm-Zettel.

Auf jedem Stimm-Zettel dürfen Sie 5 Kreuze machen. Jedes Kreuz ist eine Stimme.

Die Wahl in Bremerhaven Deutsche Wähler und Wählerinnen bekommen 2 Stimm-Zettel: • einen weißen Stimm-Zettel für die Wahl zur Bürgerschaft. Auf diesem Stimm-Zettel dürfen Sie 5 Kreuze machen. Jedes Kreuz ist eine Stimme. • einen gelben Stimm-Zettel für die Wahl zur Stadt-Verordneten-Versammlung der Stadt Bremerhaven. Auf diesem Stimm-Zettel dürfen Sie 5 Kreuze machen. Jedes Kreuz ist eine Stimme. Personen aus anderen Ländern der EU bekommen einen gelben Stimm-Zettel: Für die Wahl zur Stadt-Verordneten-Versammlung der Stadt Bremerhaven. Auf diesem Stimm-Zettel dürfen Sie 5 Kreuze machen. Jedes Kreuz ist eine Stimme. Die Bürgerschaft wählen sie nicht.

Sie dürfen die ganze Zeit bei der Wahl dabei sein. Und bei der Auszählung. Das ist öffentlich. Zum Beispiel, wenn die Wahl-Urnen geprüft werden. Wenn die Stimmen gezählt werden. Und wenn das Ergebnis vorgelesen wird. Sie dürfen aber dabei nicht stören.

Wählen im Wahl-Raum: Wahl-Berechtigte haben eine Wahl-Benachrichtigung bekommen. Die Regeln dafür stehen in diesem Gesetz: § 13 Landes-Wahlordnung. Spätestens bis zum ……….. [Frist aus § 13]. Darin steht, zu welchem Wahl-Bezirk Sie gehören. Und wo Ihr Wahl-Raum ist. Sie dürfen nur in dem Wahl-Raum wählen, der auf der Wahl-Benachrichtigung steht.

Das brauchen Sie für die Wahl im Wahl-Raum:  Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass. Oder wenn Sie zu einem anderen Land der EU gehören: Einen anderen Ausweis, der gültig ist.  Sie sollen Ihre Wahl-Benachrichtigung mitnehmen. Die geben Sie im Wahl-Raum ab. Im Wahl-Raum bekommen Sie dann die Stimm-Zettel. Darauf können Sie wählen. Die Stimm-Zettel hat ein Amt gemacht. Sie dürfen nur diese Stimm-Zettel benutzen. Andere Stimm-Zettel sind nicht erlaubt.

In dem Wahl-Raum gibt es eine Wahl-Kabine. Sie dürfen nur in der Wahl-Kabine wählen. Niemand darf sehen, wen Sie wählen.

Wenn Sie schon einen Wahl-Schein haben und doch keine Brief-Wahl machen wollen: Dann können Sie mit dem Wahl-Schein im Wahl-Raum wählen in dem Wahl- Bezirk, der auf dem Wahl-Schein steht.

Wenn Sie am Wahl-Tag nicht im Wahl-Raum wählen können: Dann können Sie einen Wahl-Schein bekommen. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Wenn Sie den Antrag an das Wahl-Amt schicken: Dann bekommen Sie die Wahl-Unterlagen mit der Post. Sie können den Antrag auch dort abgeben: Dann können Sie die Wahl-Unterlagen gleich mitnehmen. Zu den Wahl-Unterlagen gehören: • Stimm-Zettel • Wahl-Schein • Kleine Umschläge für die Stimm-Zettel • Großer roter Umschlag mit Adresse vom Wahl-Amt

Brief-Wahl Brief-Wahl können Sie mit einem Wahl-Schein machen. Auch da darf niemand sehen, wen Sie wählen.  Schreiben Sie auf den Wahl-Schein den Ort und das Datum. Unterschreiben Sie den Wahl-Schein. Die Unterschrift bedeutet: Sie haben selbst gewählt. Es hat kein anderer für Sie gemacht. Eine andere Person darf Ihnen helfen:  Wenn Sie nicht lesen können.  Wenn Sie wegen einer Körper-Behinderung den Stimm-Zettel nicht selbst ankreuzen können. Wenn eine Person bei der Wahl hilft: Dann muss die Person den Wahl-Schein unterschreiben. Mit der Unterschrift versichert die Person: Ich habe auf dem Stimm-Zettel so gewählt, wie der Wähler es wollte.  Legen Sie jeden Stimm-Zettel in den richtigen Umschlag. Machen Sie den Umschlag zu. Legen Sie Umschläge und den Wahl-Schein in den großen roten Umschlag. Kleben Sie den Umschlag zu.  Schicken Sie den Umschlag mit der Post. Oder geben Sie ihn im Wahl-Amt ab. Wichtig: Der Umschlag muss spätestens am Wahl-Tag bis 18 Uhr da sein.

Das steht auf dem Stimm-Zettel:  Die Parteien oder Wähler-Vereinigungen1) und ihre Abkürzungen. Jede Partei oder Wähler-Vereinigung hat eine Nummer.1)  Die Bewerber und Bewerberinnen mit Vor-Namen, Nach-Namen, Beruf, Geburts-Jahr, Stadt-Teil oder Orts-Teil.

Jede Partei oder Wähler-Vereinigung1) steht auf einer eigenen Seite.2) Es können auch mehr Seiten sein.2) Die Bewerber und Bewerberinnen stehen dort in 1 oder 2 Reihen. Das kommt darauf an, wie viele es sind.

Ganz oben auf einer Seite steht: Gesamt-Liste1). Daneben sind 5 Kreise. Und neben jedem Bewerber sind 5 Kreise. In die Kreise dürfen Sie die Kreuze machen. Sie dürfen auch andere Zeichen in den Kreis machen. Wichtig ist: Es muss gut zu erkennen sein, wen Sie wählen. Sie dürfen bis zu 5 Kreuze machen: Jedes Kreuz ist eine Stimme. Sie können Parteien und / oder Wähler-Vereinigungen1) wählen. Und Sie können Personen wählen, die in den Listen stehen.

Wie Sie die Stimmen verteilen, entscheiden Sie. Alles ist möglich. Zum Beispiel:  Sie können alle Stimmen einer Partei oder Wähler-Vereinigung geben.  Sie können mehrere Parteien oder Wähler-Vereinigungen wählen.  Sie können eine Person wählen.  Sie können mehrere Personen wählen.  Sie können Parteien oder Wähler-Vereinigungen und Personen wählen.

_______________ 1) Bei Einzelkandidaten entsprechend zu ergänzen. 2) Gilt bei Verwendung von Stimmzettelheften; bei Verwendung von Stimmzetteln entsprechend anzupassen.

Nach der Wahl Nach der Wahl zählt man die Stimmen. Das machen besondere Gruppen. Die nennt man: Brief-Wahl-Vorstände und Auszähl-Wahl-Vorstände.

Für Bremen: Die Vorstände treffen sich am Wahl-Tag ab ….. Uhr und ab ….. Uhr im …………………. . Adresse: ..................................................... ..................................................... Für die Stimm-Zettel von Menschen aus anderen Ländern der EU gibt es einen eigenen Vorstand. Der trifft sich am …………………… ab ….. Uhr im …………………. . Adresse: ..................................................... .....................................................

Für Bremerhaven: Die Brief-Wahl-Vorstände treffen sich am Wahl-Tag ab …… Uhr im …………………. . Adresse: ..................................................... .....................................................

Die Auszähl-Wahl-Vorstände für die Urnen-Wahl-Bezirke treffen sich am Wahl-Tag ab …… Uhr im …………………. . Adresse: ..................................................... .....................................................

Das Stimmen-zählen geht in der Woche danach weiter.

Wahl-Betrug Sie dürfen bei jeder Wahl nur einmal wählen. Sie müssen selbst wählen. Das steht so im Gesetz: Im Bremischen Wahl-Gesetz, im Paragraf 3, Absatz 3 Wenn Sie bei der Wahl betrügen oder es versuchen: Zum Beispiel: • Wenn Sie wählen, obwohl Sie das nicht dürfen. • Wenn Sie Stimm-Zettel fälschen.

Dann können Sie bestraft werden. Sie müssen dann eine Geld-Strafe bezahlen. Oder Sie müssen ins Gefängnis: bis zu 5 Jahre.

Wir möchten gerne mehr über die Wähler in Bremen und Bremerhaven wissen. Wir möchten wissen: • Wie viele Männer wählen • Wie viele Frauen wählen • Wie alt die Wähler und Wählerinnen sind.

Dabei helfen uns …… Wahl-Bezirke. Dort gibt es besondere Stimm-Zettel. Zum Beispiel: Stimm-Zettel für Frauen und Stimm-Zettel für Männer Diese …… Wahl-Bezirke machen mit: …… …… …… …… …… …… …… …… …… …… Und die Brief-Wahl-Bezirke: …… und ……. Der Landes-Wahl-Leiter hat sie ausgesucht. Das Statistische Landes-Amt Bremen war einverstanden. Das Statistische Landes-Amt Bremen rechnet aus, wie viele Männer und Frauen in ganz Bremen gewählt haben. Und wie alt sie sind.

Das machen sie für die Stadt Bremen, die Stadt Bremerhaven und für das Land Bremen. Das Amt bekommt aber nur die Stimm-Zettel. Es bekommt nicht die Namen der Wähler und Wählerinnen.

Die Ergebnisse sind öffentlich. Die Ergebnisse für die …… Wahl-Bezirke bleiben aber geheim. Das Wahl-Geheimnis wird dadurch nicht verletzt.

Wir achten dabei auf das Gesetz. Mehr darüber steht im Bremischen Wahl-Gesetz im Paragraf 57, Absatz 2 und in der Bremischen Landes-Wahl-Ordnung im Paragraf 99.

Bremen und Bremerhaven, ……..... [Datum] Zuständige Gemeindebehörde Bremen

Zuständige Gemeindebehörde Bremerhaven

Anlage 24

(zu § 33 Absätze 1e und 1f, § 67 Absatz 1, § 78 Absatz 1, § 90 Absatz 1)

Sie haben 5 Stimmen. Das bedeutet: Sie dürfen 5 Kreuze machen.

Sie können die Stimmen verteilen, wie Sie wollen: Alles ist möglich.

Sie können alle 5 Stimmen einer Person, einer Partei oder einer Wähler-Vereinigung geben. Sie können Ihre 5 Stimmen verteilen. So wie Sie es wollen: Auf Personen, Parteien und Wähler-Vereinigungen.

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.