Bremen

Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten nach § 4 des Bremischen Landes-Carsharinggesetzes

Ausfertigungsdatum:
29.06.2021
Fundstelle:
Gesetzblatt 2021 Nr. 73
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
535 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2021 Verkündet am 29. Juni 2021 Nr. 73 Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten nach § 4 des Bremischen Landes-Carsharinggesetzes Vom 28. Juni 2021 Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 des Bremischen Landes- Carsharinggesetzes vom 2. April 2019 (Brem.GBl. S. 152) wird verordnet: §1 Die Zuständigkeit der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwick- lung und Wohnungsbau nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Bremischen Landes-Carsharinggesetzes wird für 1. die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 3 Absatz 2 des Bremischen Landes-Carsharinggesetzes und 2. den Widerruf von Sondernutzungserlaubnissen nach § 3 Absatz 8 des Bremischen Landes-Carsharinggesetzes auf das Amt für Straßen und Verkehr übertragen. §2 Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Bremen, den 28. Juni 2021 Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.