Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven im Jahre 2015
- Ausfertigungsdatum:
- 23.03.2015
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2015 Nr. 32 Sonntagsöffnung Brhv.
Eingangsformel
In der Stadt Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:
1. im Stadtteil Lehe am 7. Juni und 6. September 2015 jeweils von 12 bis 17 Uhr,
2. im Stadtteil Geestemünde am 3. Mai und 27. September 2015 jeweils von 12 bis 17 Uhr,
3. im Stadtteil Wulsdorf am 31. Mai, 27. September und 1. November 2015 jeweils von 13 bis 18 Uhr,
4. im Stadtteil Mitte am 31. Mai, 16. August, 20. September und 1. November 2015 jeweils von 13 bis 18 Uhr.
Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, des § 13 des Bremischen Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.
Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters haben die jeweiligen Anlässe für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund zu stehen. Eine alleinige Werbung mit der Öffnung von Verkaufsstellen ist nicht zulässig.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremerhaven, den 11. März 2015
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Grantz Oberbürgermeister
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.