Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven
- Ausfertigungsdatum:
- 26.11.2025
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2025 Nr. 125
Eingangsformel
In der Stadt Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:
- am 4. Januar 2026 aus Anlass der Veranstaltung „Prosit Neujahr“ in den Stadtteilen Wulsdorf und Fischereihafen,
- am 12. April 2026 aus Anlass der Veranstaltung „Zweirad- und Freizeitmesse“ in den Stadtteilen Wulsdorf und Fischereihafen,
- am 3. Mai 2026 aus Anlass der Veranstaltung „Blütenfest“ im Stadtteil Geestemünde,
- am 7. Juni 2026 aus Anlass der Veranstaltung „Bremerhavener Bürgerbummel und Drachenfest“ im Stadtteil Mitte,
- am 6. September 2026 aus Anlass der Veranstaltung „Bremerhavener Weinfest“ im Stadtteil Mitte,
- am 13. September 2026 aus Anlass der Veranstaltung „6 Bremerhavener Energie- und Klimastadttag“ in den Stadtteilen Wulsdorf und Fischereihafen,
- am 27. September 2026 aus Anlass der Veranstaltung „Herbstfest“ im Stadtteil Geestemünde,
- am 4. Oktober 2026 aus Anlass der Veranstaltung „Goldener Oktober“ im Stadtteil Mitte,
- am 1. November 2026 aus Anlass der Veranstaltung „„Bauernmarkt“ in den Stadtteilen Wulsdorf und Fischereihafen,
- am 8. November 2026 aus Anlass der Veranstaltung „Laternenfest mit Lichtermeer“ im Stadtteil Mitte.
Die Öffnungszeiten betragen für alle Stadtteile 12.00 bis 17.00 Uhr
Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, des § 13 des Bremischen Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.
Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters haben die jeweiligen Anlässe für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund zu stehen. Eine alleinige Werbung mit der Öffnung von Verkaufsstellen ist nicht zulässig.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremerhaven, den 12. November 2025
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Grantz Oberbürgermeister
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.