Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Lande Bremen
- Ausfertigungsdatum:
- 12.09.2017
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2017 Nr. 80
Eingangsformel
Die Zahl der zum 1. Februar 2018 in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Lande Bremen einzustellenden Bewerber und Bewerberinnen richtet sich nach der Zahl der in dieser Verordnung festgelegten Ausbildungsplätze.
(1) Die Zahl der Ausbildungsplätze wird auf 160 festgelegt, davon in Bremen 128 und 32 in Bremerhaven.
(2) Diese Ausbildungsplatzzahl verteilt sich wie folgt auf die Lehrämter:
Lehramtstyp1 (LA) Zahl der Ausbildungsplätze Lehramt an Grundschulen (LA 1) 28 (inklusive dem Lehramt an Grundschulen und Sekundarschulen/ Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule – LA 2) Lehramt an Grundschulen und 6 Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarschule/ Gesamtschule (LA 2)
Lehramtstypen gemäß den Standards der Kultusministerkonferenz
Lehramtstyp (LA) Zahl der Ausbildungsplätze Lehramt an Gymnasien/Oberschulen 70 (LA 4) Lehramt an berufsbildenden Schulen 29 (LA 5) Lehramt für Inklusive Pädagogik/- 27 Davon Sonderpädagogik (LA 6) 15 in Anbindung an Fächer des LA 1 und des LA 2 (Schwerpunkt Grundschule), 10 in Anbindung an Fächer des LA 3 und des LA 2 (Schwerpunkt Sekundarschule), 2 in Anbindung an Fächer des LA 4
(3) Die Ausbildungsplätze nach Absatz 2 können wie folgt auf die Fächer verteilt werden:
Fach Lehramt schulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Lehramt an Sekundarschulen/Gesamtschulen Lehramt an Grundschulen2 (inklusive dem
Lehramt an Grundschulen und Sekundar-
Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonder- Lehramt an Gymnasien/Oberschulen4
Lehramt an berufsbildenden Schulen mit dem Schwerpunkt Grundschule)
Sekundarschule/Gesamtschule3
pädagogik
Unterrichtsfächer Biologie5 - 1 9 1 - Chemie - 1 7 1 -
Die Unterrichtsfächer für das Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik sind gem. § 2 Abs. 2 enthalten
Die Unterrichtsfächer für das Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik sind gem. § 2 Abs. 2 enthalten
Die Unterrichtsfächer für das Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik sind gem. § 2 Abs. 2 enthalten
Davon jeweils ein Ausbildungsplatz mit der Zusatzqualifikation für den bilingualen Unterricht (Unterrichtssprache Englisch)
Deutsch6 23 3 20 4 - Englisch 3 1 14 6 - Französisch - 0 6 0 - Geografie - 1 4 - - Geschichte - 2 5 - - Griechisch - 0 0 - - Informatik - - 2 1 - Inklusive Pädagogik 1 - - - - Kunst - 2 9 1 - Latein - 0 1 - - LB Ästhetik (Kunst) 5 - - - - LB Ästhetik (Musik) 3 - - - - LB Ästhetik (Sport) 3 - - - - LB Sachunterricht 10 - - - - Mathematik 20 3 20 7 - Musik - 1 6 - - Pädagogik - - 1 0 - Philosophie - 0 1 - - Physik - 1 5 1 - Politik - 1 6 2 - Psychologie - - 1 1 - Religion7 3 1 5 1 - Russisch - 0 1 - - Soziologie - - 1 1 - Spanisch - 0 5 0 - Sport - 2 8 1 - Türkisch 0 0 2 - - Wirtschaft/Arbeit/Technik - 2 - - - Wirtschaftsinformatik - - - 0 - Wirtschaftslehre - - 3 1 -
Enthält auch die Ausbildungsplätze der pädagogischen Zusatzqualifikation Deutsch mit dem Schwerpunkt Deutsch als Zweitsprache
Religion als konfessionsübergreifendes Fach
Berufsbildende Fachrichtungen8 - Agrarwirtschaft - - - 0 - - Bautechnik - - - 1 - - Elektrotechnik - - - 1 - - Ernährung und Hauswirtschaft - - - 2 - - Farbtechnik, Raumgestaltung und - - - 1 - Oberflächentechnik - Gesundheit - - - 2 - - Holztechnik - - - 0 - - Informationstechnik - - - 1 - - Körperpflege - - - 1 - - Labortechnik/Prozesstechnik - - - 0 - - Medientechnik - - - 1 - - Metalltechnik - - - 6 - - Pflege - - - 1 - - Sozialpädagogik - - - 3 - - Textiltechnik und -gestaltung - - - 0 - - Wirtschaft und Verwaltung - - - 9 - Förderschwerpunkte im Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik - Sehen - - - - 2 - Hören - - - - 2 - Geistige Entwicklung - - - - 5 - Körperliche und motorische - - - - 4 Entwicklung - Lernen - - - - 6 - Sprache - - - - 4 - Emotionale und soziale Entwicklung - - - - 4
(4) Wird im Vergabeverfahren festgestellt, dass in einem der Lehrämter nach den Absätzen 2 und 3 Ausbildungsplätze ungenutzt bleiben, so werden sie nach Rang in den anderen Lehrämtern vergeben. Bei gleichem Rang entscheidet das Los. Sofern die laut der Kapazitätsverordnung ausgewiesenen Ausbildungsplätze für die Förder-
Es ist eine berufsbildende Fachrichtung mit einem Unterrichtsfach zu kombinieren. An die Stelle des Unterrichtsfaches kann eine weitere berufsbildende Fachrichtung oder die als Fach zu behandelnde Sonderpädagogik an berufsbildenden Schulen treten.
schwerpunkte im Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik in Anbindung an Fächer der Lehramtstypen 2, 3 und 4 nicht besetzt werden können, erfolgt eine Umwandlung in Ausbildungsplätze der entsprechenden Fächer im Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik in Anbindung an Fächer des Lehramtstyps 1. Sofern Plätze in einer berufsbildenden Fachrichtung nicht besetzt werden können, erfolgt eine Umwidmung für eine andere berufsbildende Fachrichtung. Können die Ausbildungsplätze der berufsbildenden Fachrichtungen und des Lehramtes an Grundschulen und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarschule/Gesamtschule (LA 2) nicht vollständig besetzt werden, erfolgt eine Umwandlung in Ausbildungsplätze im Lehramt an Gymnasien/Oberschulen.
(1) Diese Verordnung tritt am 15. September 2017 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 08. Februar 2017 (Brem.GBl. S. 84) außer Kraft.
Bremen, den 6. September 2017
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.