Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser in der Stadt Bremerhaven
- Ausfertigungsdatum:
- 11.12.2014
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2014 Nr. 138 VO Ladenschluss Mediterraneo
Eingangsformel
Im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser dürfen Verkaufsstellen für den Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln, Büchern und Schreibwaren, Bekleidung, Lederwaren und Schmuck, Kleingeräten der Informations- und Kommunikationstechnik, Sportausrüstung und Spielwaren, Drogerieartikeln, Sehhilfen, Kunstgegenständen und Bildern, Briefmarken, Münzen, Deko- und Geschenkartikeln sowie von Waren, die für die touristische Destination „Havenwelten Bremerhaven“ kennzeichnend sind, am 4. Januar 2015, am 15. Februar 2015, am 15. März 2015, am 12. April 2015, am 31. Mai 2015, vom 5. Juli 2015 bis 30. August 2015, am 20. September 2015 und vom 4. Oktober 2015 bis 1. November 2015 an 20 Sonnund Feiertagen von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Die Anzahl von 20 Sonn- und Feiertagen darf nicht überschritten werden.
Die Grenzen für das Gebiet nach § 1 sind in der Verordnung über die Festlegung der Ausflugsorte im Land Bremen geregelt.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Bremerhaven, den 10. Dezember 2014
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Grantz Oberbürgermeister
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.