Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2026
- Ausfertigungsdatum:
- 18.12.2025
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2025 Nr. 157
Eingangsformel
Öffnungstage
Verkaufsstellen dürfen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kundinnen und Kunden an Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr in den einzelnen Stadtbezirken wie folgt geöffnet sein:
1. am 29. März 2026
in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor und Fesenfeld und den Straßen Am Schwarzen Meer und Hamburger Straße zwischen Sankt-Jürgen Straße und Verdener Straße,
2. am 3. Mai 2026
a) im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum Alten Speicher, b) im Ortsteil Osterholz,
3. am 17. Mai 2026
im Ortsteil Borgfeld,
4. am 7. Juni 2026
im Stadtteil Gröpelingen, den Ortsteilen Industriehäfen und Überseestadt und der Straße Auf den Delben, in den Straßen Borgwardstraße, Bergfeldstraße, Fritz-Thiele-Straße, Ernst- Buchholz-Straße und Steinsetzerstraße,
5. am 14. Juni 2026
im Stadtteil Findorff,
6. am 27. September 2026
im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum Alten Speicher,
im Ortsteil Osterholz,
7. am 4. Oktober 2026
in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor und Fesenfeld und den Straßen Am Schwarzen Meer und Hamburger Straße zwischen Sankt-Jürgen Straße und Verdener Straße,
8. am 1. November 2026
in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor und Fesenfeld und den Straßen Am Schwarzen Meer und Hamburger Straße zwischen Sankt-Jürgen Straße und Verdener Straße,
9. am 8. November 2026
im Stadtteil Gröpelingen, den Ortsteilen Industriehäfen und Überseestadt und der Straße Auf den Delben.
Grundlage
Grundlage für die in § 1 genannten Benennungen der Stadtteile und Ortsteile ist die Anlage der Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke vom 23. Februar 1951 (SaBremR 2011-b-2), die zuletzt durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 23. April 2013 (Brem.GBl. S. 115) geändert worden ist.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, 16. Dezember 2025
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.