Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2024
- Ausfertigungsdatum:
- 27.02.2024
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2024 Nr. 9
Eingangsformel
Öffnungstage
Verkaufsstellen dürfen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kundinnen und Kunden an Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr in den einzelnen Stadtbezirken wie folgt geöffnet sein:
1. am 7. April 2024
in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld, dem Stadtteil Findorff und den Straßen Am Schwarzen Meer und Hamburger Straße zwischen Sankt-Jürgen Straße und Verdener Straße,
2. am 5. Mai 2024
a) im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher,
b) im Ortsteil Osterholz,
3. am 26. Mai 2024
im Ortsteil Borgfeld,
4. am 2. Juni 2024
im Stadtteil Gröpelingen, den Ortsteilen Industriehäfen und Überseestadt und der Straße Auf den Delben,
5. am 9. Juni 2024
a) in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor und Fesenfeld und den Straßen Am Schwarzen Meer und Hamburger Straße zwischen Sankt-Jürgen Straße und Verdener Straße,
b) in den Straßen Borgwardstraße, Bergfeldstraße, Fritz-Thiele-Straße, Ernst- Buchholz-Straße und Steinsetzerstraße, im Ortsteil Kirchhuchting,
6. am 11. August 2024
im Ortsteil Findorff,
7. am 6. Oktober 2024
a) im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher,
b) im Ortsteil Osterholz,
8. am 3. November 2024
a) in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld, dem Stadtteil Findorff und den Straßen Am Schwarzen Meer und Hamburger Straße zwischen Sankt-Jürgen Straße und Verdener Straße, b) im Ortsteil Kirchhuchting,
9. am 10. November 2024
im Stadtteil Gröpelingen, den Ortsteilen Industriehäfen und Überseestadt und der Straße Auf den Delben.
Grundlage
Grundlage für die in § 1 genannten Benennungen der Stadtteile und Ortsteile ist die Anlage der Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke vom 23. Februar 1951 (SaBremR 2011-b-2), die zuletzt durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 23. April 2013 (Brem.GBl. S. 115) geändert worden ist.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 6. Februar 2024
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.