Bremen

SV Dataport IKT

Ausfertigungsdatum:
28.02.2014
Fundstelle:
Gesetzblatt 2014 Nr. 29 SV Dataport IKT
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
175 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2014 Verkündet am 3. März 2014 Nr. 29 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen den Ländern Schleswig- Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen- Anhalt über den Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“ Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über den Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“ (Brem.GBl. S. 560) wird bekannt gemacht, dass der oben genannte Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 2 mit Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde am 24. Februar 2014 in Kraft getreten ist. Bremen, den 24. Februar 2014 Senatskanzlei Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.