Bremen

Staatsgerichtshof

Ausfertigungsdatum:
15.07.2013
Fundstelle:
Gesetzblatt 2013 Nr. 61 Staatsgerichtshof
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
443 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2013 Verkündet am 16. Juli 2013 Nr. 61 Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen Vom 9. Juli 2013 In dem Normenkontrollverfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes vom 31. Januar 2012 St 1/12 Antragsteller: 20 Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) der 18. Legislaturperiode Weitere Beteiligte: 1. Die Bürgerschaft der Freien Hansestadt Bremen (Landtag) 2. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen Mitwirkungsberechtigter: Der Senator für Justiz und Verfassung hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 17. Juni 2013 folgendes Urteil verkündet: „Der Normenkontrollantrag wird als unzulässig zurückgewiesen.“ Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof bekannt gemacht. Bremen, den 9. Juli 2013 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.