Bremen

Sonntagsöffnung Brhv

Ausfertigungsdatum:
12.03.2013
Fundstelle:
Gesetzblatt 2013 Nr. 14 Sonntagsöffnung Brhv
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Auf Grund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221), das zuletzt durch Gesetz vom 28. Februar 2012 (Brem.GBl. S. 95) geändert worden ist, verordnet der Magistrat:
§ 1

In der Stadtgemeinde Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:

1. im Stadtteil Lehe am 17. März 2013 von 12 bis 17 Uhr,

2. im Stadtteil Geestemünde am 5. Mai und 29. September 2013 jeweils von 12 bis 17 Uhr,

3. im Stadtteil Wulsdorf am 17. März, 28. April, 26. Mai und 29. September 2013 jeweils von 13 bis 18 Uhr,

4. im Stadtteil Mitte am 26. Mai, 28. Juli, 15. September und 27. Oktober 2013 jeweils von 13 bis 18 Uhr.

§ 2

Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, des § 13 des Bremischen Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt. Nr. 14 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. März 2013 87

§ 3

Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters haben die jeweiligen Anlässe für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund zu stehen. Eine alleinige Werbung mit der Öffnung von Verkaufsstellen ist nicht zulässig.

§ 4

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremerhaven, den 27. Februar 2013

Magistrat der Stadt Bremerhaven

Grantz Oberbürgermeister

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.