Sonntagsöffnung Brhv
- Ausfertigungsdatum:
- 12.03.2013
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2013 Nr. 14 Sonntagsöffnung Brhv
Eingangsformel
In der Stadtgemeinde Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:
1. im Stadtteil Lehe am 17. März 2013 von 12 bis 17 Uhr,
2. im Stadtteil Geestemünde am 5. Mai und 29. September 2013 jeweils von 12 bis 17 Uhr,
3. im Stadtteil Wulsdorf am 17. März, 28. April, 26. Mai und 29. September 2013 jeweils von 13 bis 18 Uhr,
4. im Stadtteil Mitte am 26. Mai, 28. Juli, 15. September und 27. Oktober 2013 jeweils von 13 bis 18 Uhr.
Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, des § 13 des Bremischen Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt. Nr. 14 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. März 2013 87
Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters haben die jeweiligen Anlässe für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund zu stehen. Eine alleinige Werbung mit der Öffnung von Verkaufsstellen ist nicht zulässig.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremerhaven, den 27. Februar 2013
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Grantz Oberbürgermeister
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.