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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2013 Verkündet am 20. März 2013 Nr. 16
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage
Vom 19. März 2013
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage vom 12. November 1954 (SaBremR
113-c-1), das zuletzt durch das Gesetz vom 27. November 2012 (Brem.GBl. S. 502)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 5 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Die Buchstaben a) und b) werden aufgehoben.
b) Die bisherigen Buchstaben c) und d) werden Buchstaben a) und b).
c) Der neue Buchstabe b) wird wie folgt gefasst:
„b) Veranstaltungen, Handlungen, Versammlungen unter freiem Himmel und
öffentliche Aufzüge, durch die der Gottesdienst unmittelbar gestört wird.“
2. § 6 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Verbote gelten am Volkstrauertag und am Totensonntag von 6.00 bis
17.00 Uhr, am Karfreitag von 6.00 bis 21.00 Uhr.“
3. § 13 Absatz 2 wird wie folgt neu ergänzt:
„Die Paragrafen 5, 6 und 7 dieses Gesetzes treten mit Ablauf des 28. Februar
2018 außer Kraft.“
Nr. 16 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. März 2013 90
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 19. März 2013
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei
Bremen