Bremen

Siebentes Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkostenordnung)

Ausfertigungsdatum:
16.03.2016
Fundstelle:
Gesetzblatt 2016 Nr. 26 Brhv_FeuerwehrkostenO
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
152 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2016 Verkündet am 17. März 2016 Nr. 26 Siebentes Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkostenordnung) Vom 10. März 2016 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm- lung beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Die Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkosten- ordnung) vom 16. Dezember 2003 (Brem.GBl. S. 394), die zuletzt durch Ortsgesetz vom 12. Februar 2015 (Brem.GBl. S. 41) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Die Anlage zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 der Feuerwehrkostenordnung wird wie folgt geändert: Die Gebührenziffern 3 bis 400 und die Gebührenziffern 501 bis 504 erhalten folgende Fassung: „Euro je Einsatz 3 Rettungsdienst (Notarzteinsatzfahrzeug mit ärztlichem Personal einschl. aller Leistungen der medizinischen Erstversorgung) 300 Pauschalgebühr 362,00 4 Rettungsdienst (Notfall- und Krankentransport) 400 Notfallrettung Pauschalgebühr je Fahrt innerhalb des Stadtgebietes einschl. der stadtbremischen Häfen und des AMEOS Klinikums Seepark Geestland 321,00 Nr. 26 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 17. März 2016 153 5 Besondere Leistungen (Pauschalgebühren) 501 Türöffnung 80,00 502 Befreiung von Personen aus Aufzugsanlagen 148,00 503 Anschluss einer Brandmeldeanlage an die Alarmeinrichtungen der Feuerwehr 271,00 504 Fehlalarmierung durch eine automatische Meldeanlage oder bei einem Einsatz aufgrund § 59 Absatz 2 BremHilfeG 381,00“ Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. April 2016 in Kraft. Bremerhaven, den 10. März 2016 Magistrat der Stadt Bremerhaven Bödeker Bürgermeister Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.