Bremen

Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung

Ausfertigungsdatum:
06.04.2017
Fundstelle:
Gesetzblatt 2017 Nr. 41
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
152 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2017 Verkündet am 6. April 2017 Nr. 41 Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung Vom 28. März 2017 Auf Grund des § 3 Absatz 3 und § 7 Absatz 1 des Bremischen Hochschul- zulassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2010 (Brem.GBl. S. 548 ― 221-h-2), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. März 2015 (Brem.BGl. S. 141) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 Nummer 3 sowie Absatz 2 des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 (Brem.GBl. 2009 S. 15 ― 221-h-10) wird verordnet: Artikel 1 Die Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung vom 5. Oktober 2010 (Brem.GBl. S. 553 ― 221-h-8), die zuletzt durch Verordnung vom 25. März 2015 (Brem.GBl. S. 152) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 8 wird folgender Absatz 9 eingefügt: „(9) Die Erstellung von Bescheiden erfolgt vollständig durch automatische Einrichtungen. Ein zum Abruf bereitgestellter Bescheid gilt am dritten Tag nach Absendung der elektronischen Benachrichtigung über die Bereitstellung der Daten an die abrufberechtigte Person als bekannt gegeben. Ist die Bekanntgabe bestritten, hat die Stiftung den Zugang der Benachrichtigung nachzuweisen.“ b) Der bisherige Absatz 9 wird Absatz 10. 2. In § 10 Absatz 1 Satz 2 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und es werden folgende Wörter angefügt: „§ 3 Absatz 9 gilt entsprechend.“ Nr. 41 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 6. April 2017 153 Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt erstmals für das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2017/18. Bremen, den 28. März 2017 Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.