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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2020 Verkündet am 21. Juli 2020 Nr. 66
Sechste Verordnung zur Änderung der Taxentarifverordnung
der Stadtgemeinde Bremen
Vom 16. Juli 2020
Aufgrund des § 51 Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung
der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 3. März 2020 (BGBl. I S. 433) geändert worden ist, in
Verbindung mit § 1 Nummer 2 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen
des Personenbeförderungsgesetzes vom 18. Mai 1993 (Brem.GBl. S. 155 —
9240-a-2), wird verordnet:
Artikel 1
Die Taxentarifverordnung der Stadtgemeinde Bremen vom 18. November 2005
(Brem.GBl. S. 582 — 9240-b-1), die zuletzt durch die Verordnung vom 14. Septem-
ber 2017 (Brem.GBl. S. 385) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 4 wird wie folgt gefasst:
„§ 4
Höhe des Beförderungsentgeltes
(1) Der Mindestfahrpreis für eine Fahrt beträgt 3,90 Euro. In diesem Preis ist
eine Fahrtstrecke von 45,45 m oder eine Wartezeit von 12,00 Sekunden einge-
schlossen.
(2) Der Fahrpreis wird auf 0,10 Euro für je 45,45 m bis zum zehnten Kilometer
(2,20 Euro für den Kilometer) festgesetzt. Überschreitet die Fahrt eine Strecke
von 10 Kilometern wird ein Fahrpreis von 0,10 Euro für 58,82 m (1,70 Euro für
jeden Kilometer) festgesetzt.
(3) Für Wartezeiten, die nicht im Mindestfahrpreis enthalten sind (12,00
Sekunden frei), werden 0,10 Euro für je 12,00 Sekunden (30,00 Euro je Stunde)
berechnet.
(4) Die Fortschalteinheit beträgt 0,10 Euro.
(5) Großraumtaxen dürfen bei Beförderung von mehr als vier Personen einen
Zuschlag von 8,00 Euro erheben. Der Fahrgast ist bei Bestellung oder vor Fahrt-
antritt auf den Zuschlag hinzuweisen.
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(6) Weitere, vorstehend nicht genannte Zuschläge werden nicht erhoben.“
2. § 4a wird aufgehoben.
3. In § 8a werden die Angabe „6. November 2017“ durch die Angabe „1. Oktober
2020“ und die Angabe „9. Oktober 2017“ durch die Angabe „1. September 2020“
ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. September 2020 in Kraft.
Bremen, den 16. Juli 2020
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen