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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2026 Verkündet am 19. Februar 2026 Nr. 12
Ortsgesetz zur Übertragung der Zustimmungsentscheidung der Gemeinde
nach § 36a des Baugesetzbuches auf die Senatorin oder den Senator für Bau,
Mobilität und Stadtentwicklung
Vom 3. Februar 2026
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft aufgrund des
Artikels 148 Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Artikel 145 Absatz 1 der Lan-
desverfassung der Freien Hansestadt Bremen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 12. August 2019 (Brem.GBl. S. 524; 2024 S. 1013), die zuletzt durch Artikel 1
des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (Brem.GBl. S. 374) geändert worden ist, beschlos-
sene Ortsgesetz:
§1
Zuständigkeitsübertragung für Einzelfallentscheidungen nach § 36a
des Baugesetzbuches
Der Senatorin oder dem Senator für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung wird die
Zuständigkeit für die Erteilung der Zustimmung der Gemeinde nach § 36a des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I Nr. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025
geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung erteilt. Dasselbe gilt für die
Zustimmung der Gemeinde nach § 246e Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuches, für
die nach § 246e Absatz 2 des Baugesetzbuches der § 36a des Baugesetzbuches
entsprechend anzuwenden ist.
§2
Inkrafttreten
Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, 3. Februar 2026
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen