Bremen

Ortsgesetz zur Änderung des Entwässerungsgebührenortsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
01.04.2020
Fundstelle:
Gesetzblatt 2020 Nr. 16
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
148 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2020 Verkündet am 1. April 2020 Nr. 16 Ortsgesetz zur Änderung des Entwässerungsgebührenortsgesetzes Vom 31. März 2020 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 § 8 des Entwässerungsgebührenortsgesetzes in der Fassung der Bekannt- machung vom 1. März 2012 (Brem.GBl. 117 ― 2130-f-5), das zuletzt durch das Ortsgesetz vom 31. Januar 2017 (Brem.GBl. S. 63) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 1 wird die Angabe „2,82 Euro/m³“ durch die Angabe „2,54 Euro/m³“ ersetzt. 2. In Nummer 2 wird die Angabe „2,42 Euro/m³“ durch die Angabe „2,21 Euro/m³“ ersetzt. 3. In Nummer 3 wird die Angabe „0,63 Euro/m²“ durch die Angabe „0,79 Euro/m²“ ersetzt. 4. In Nummer 4 wird die Angabe „10,21 Euro/m³“ durch die Angabe „12,02 Euro/m³“ ersetzt. 5. In Nummer 5 wird die Angabe „2,42 Euro/m³“ durch die Angabe „2,21 Euro/m³“ ersetzt. Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. April 2020 in Kraft. Bremen, den 31. März 2020 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.