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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2020 Verkündet am 1. April 2020 Nr. 16
Ortsgesetz zur Änderung des Entwässerungsgebührenortsgesetzes
Vom 31. März 2020
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
§ 8 des Entwässerungsgebührenortsgesetzes in der Fassung der Bekannt-
machung vom 1. März 2012 (Brem.GBl. 117 ― 2130-f-5), das zuletzt durch das
Ortsgesetz vom 31. Januar 2017 (Brem.GBl. S. 63) geändert worden ist, wird wie
folgt geändert:
1. In Nummer 1 wird die Angabe „2,82 Euro/m³“ durch die Angabe „2,54 Euro/m³“
ersetzt.
2. In Nummer 2 wird die Angabe „2,42 Euro/m³“ durch die Angabe „2,21 Euro/m³“
ersetzt.
3. In Nummer 3 wird die Angabe „0,63 Euro/m²“ durch die Angabe „0,79 Euro/m²“
ersetzt.
4. In Nummer 4 wird die Angabe „10,21 Euro/m³“ durch die Angabe „12,02 Euro/m³“
ersetzt.
5. In Nummer 5 wird die Angabe „2,42 Euro/m³“ durch die Angabe „2,21 Euro/m³“
ersetzt.
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. April 2020 in Kraft.
Bremen, den 31. März 2020
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen