Bremen

Ortsgesetz zur Änderung des Entwässerungsgebührenortsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
01.02.2017
Fundstelle:
Gesetzblatt 2017 Nr. 10 ÄndOG EntwässerungsgebührenOG
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
63 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2017 Verkündet am 1. Februar 2017 Nr. 10 Ortsgesetz zur Änderung des Entwässerungsgebührenortsgesetzes Vom 31. Januar 2017 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 § 8 des Entwässerungsgebührenortsgesetzes in der Fassung der Bekannt- machung vom 1. März 2012 (Brem.GBl. S. 117 — 2130-f-5), das durch Artikel 2 des Ortsgesetzes zur Änderung ortsentwässerungsrechtlicher Vorschriften vom 1. Dezember 2015 (Brem.GBl. S. 520) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „2,64 Euro“ durch die Angabe „2,82 Euro“ ersetzt. b) In Nummer 2 wird die Angabe „2,31 Euro“ durch die Angabe „2,42 Euro“ ersetzt. c) In Nummer 3 wird die Angabe „0,72 Euro“ durch die Angabe „0,63 Euro“ ersetzt. d) In Nummer 4 wird die Angabe „7,34 Euro“ durch die Angabe „10,21 Euro“ ersetzt. e) In Nummer 5 wird die Angabe „2,31 Euro“ durch die Angabe „2,42 Euro“ ersetzt. Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Februar 2017 in Kraft. Bremen, den 31. Januar 2017 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.