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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2017 Verkündet am 1. Februar 2017 Nr. 10
Ortsgesetz zur Änderung
des Entwässerungsgebührenortsgesetzes
Vom 31. Januar 2017
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
§ 8 des Entwässerungsgebührenortsgesetzes in der Fassung der Bekannt-
machung vom 1. März 2012 (Brem.GBl. S. 117 — 2130-f-5), das durch Artikel 2 des
Ortsgesetzes zur Änderung ortsentwässerungsrechtlicher Vorschriften vom
1. Dezember 2015 (Brem.GBl. S. 520) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird die Angabe „2,64 Euro“ durch die Angabe „2,82 Euro“
ersetzt.
b) In Nummer 2 wird die Angabe „2,31 Euro“ durch die Angabe „2,42 Euro“
ersetzt.
c) In Nummer 3 wird die Angabe „0,72 Euro“ durch die Angabe „0,63 Euro“
ersetzt.
d) In Nummer 4 wird die Angabe „7,34 Euro“ durch die Angabe „10,21 Euro“
ersetzt.
e) In Nummer 5 wird die Angabe „2,31 Euro“ durch die Angabe „2,42 Euro“
ersetzt.
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.
Bremen, den 31. Januar 2017
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen