592
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2019 Verkündet am 27. September 2019 Nr. 103
Ortsgesetz zur Änderung des Entschädigungsortsgesetzes
Vom 12. September 2019
Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm-
lung beschlossene Ortsgesetz:
Artikel 1
Das Entschädigungsortsgesetz vom 7. Dezember 2000 (Brem.GBl. S. 455), das
zuletzt durch Ortsgesetz vom 12. April 2018 (Brem.GBl. S. 250) geändert worden ist,
wird wie folgt geändert:
1. § 6 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „503,30 Euro“ durch die Angabe
„550,00 Euro“ ersetzt.
b) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1 wird das Wort „einundeinhalbfachen“ durch „zweifachen“
ersetzt.
bb) In Nummer 2 wird das Wort „halben“ durch „einfachen“ ersetzt.
cc) In Nummer 3 werden die Wörter „ein Drittel des Grundbetrages“ durch
„den halben Grundbetrag“ ersetzt.
dd) In Nummer 4 wird das Wort „einfachen“ durch „einundeinhalbfachen“
ersetzt.
ee) In Nummer 5 wird das Wort „halben“ durch „einfachen“ ersetzt.
c) In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „15“ durch „9“ ersetzt.
2. § 7 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „einunddreiviertel“ durch die Wörter „das
Zweifache“ ersetzt.
b) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 6 Abs. 3“ durch „§ 6 Absatz 4“ ersetzt.
3. In § 9 Absatz 3 wird die Angabe „20,50 Euro“ durch „29,00 Euro“ ersetzt.
Nr. 103 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. September 2019 593
4. § 13 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 wird das Wort „vier“ durch „drei“ ersetzt.
b) In Absatz 4 wird die Angabe „2.045,00 Euro“ durch „2 950,00“ Euro und die
Angaben „357,50 Euro“ durch „480,00 Euro“ ersetzt.
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.
Bremerhaven, den 17. September 2019
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
Grantz
Oberbürgermeister
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen