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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2018 Verkündet am 30. Mai 2018 Nr. 47
Ortsgesetz zur Änderung des Entschädigungsortsgesetzes
Vom 12. April 2018
Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm-
lung beschlossene Ortsgesetz:
Artikel 1
Das Entschädigungsortsgesetz vom 7. Dezember 2000 (Brem.GBl. S. 455), das
zuletzt durch Ortsgesetz vom 14. Dezember 2017 (Brem.GBl. S. 43) geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 6 wird wie folgt geändert:
1. Nach Absatz 1 wird der folgende Absatz 2 eingefügt:
„(2) Stadtverordnete, die sich verpflichten, für die Dauer der Zugehörigkeit zur
Stadtverordnetenversammlung ein mobiles Endgerät, das den vom Betrieb für
Informationstechnologie formulierten Anforderungen genügt, für den elektro-
nischen Sitzungsdienst zu verwenden, erhalten auf Antrag eine besondere
Aufwandsentschädigung. Die Höhe dieser Aufwandsentschädigung beträgt
750,00 Euro pro Wahlperiode. Die Entschädigung wird pauschal für alle
Anschaffungs- und Betriebskosten der Hard- und Software einschließlich Druck-
kosten, Reparaturkosten sowie etwaiger Mobilfunk- bzw. Internetgebühren
gezahlt. Scheidet ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung, das die Auf-
wandsentschädigung in voller Höhe erhalten hat, aus dieser aus oder widerruft
es seine Einwilligungserklärung zur Benutzung eines mobilen Endgerätes, hat es
für jedes Jahr der Wahlperiode, in dem es das Gerät nicht benutzt, 150,00 € zu
erstatten. Stadtverordnete, die im Laufe einer Wahlperiode in die Stadtverord-
netenversammlung eintreten, erhalten für jedes Jahr der Wahlperiode, in dem sie
ein mobiles Endgerät benutzen 187,50 €. Satz 4 gilt entsprechend.“
2. Die Absätze 2 und 3 werden die Absätze 3 und 4.
Nr. 47 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Mai 2018 251
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Juni 2018 in Kraft.
Bremerhaven, den 12. April 2018
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
Grantz
Oberbürgermeister
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen