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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2018 Verkündet am 13. März 2018 Nr. 20
Ortsgesetz zur Änderung des Entschädigungsortsgesetzes
Vom 14. Dezember 2017
Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm-
lung beschlossene Ortsgesetz
Artikel 1
Das Entschädigungsortsgesetz vom 7. Dezember 2000 (Brem.GBl. S. 455), das
zuletzt durch Ortsgesetz vom 4. Februar 2016 (Brem.GBl. S. 21) geändert worden
ist, wird wie folgt geändert:
§ 6 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die monatliche Aufwandsentschädigung gemäß § 1 beträgt für die Stadtver-
ordneten 487,00 Euro. Die Entschädigung nach Satz 1 wird jeweils zum 1. Juli eines
jeden Jahres um den Prozentsatz angepasst, um den sich die Entschädigung der
Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) erhöht. Die Stadtverordnetenvor-
steherin oder der Stadtverordnetenvorsteher veröffentlicht den neuen Betrag der
Entschädigung im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen.“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Bremerhaven, den 14. Dezember 2017
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
Bödeker
Bürgermeister
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen