Bremen

Ortsgesetz zur Änderung des Entschädigungsortsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
13.03.2015
Fundstelle:
Gesetzblatt 2015 Nr. 28 Brhv_ÄndG EntschädigungsOG
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
92 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2015 Verkündet am 16. März 2015 Nr. 28 Ortsgesetz zur Änderung des Entschädigungsortsgesetzes Vom 12. Februar 2015 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenver- sammlung beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Das Entschädigungsortsgesetz vom 7. Dezember 2000 (Brem.GBl. S. 455), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 27. September 2012 (Brem.GBl. S. 422) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 13 Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(4) Der Grundbetrag nach Absatz 1 beträgt monatlich 2 045,00 Euro, der Zuschlag für jedes Mitglied einer Fraktion oder Gruppe monatlich 357,50 Euro. Für Gruppen erhöht sich der Zuschlag gemäß Absatz 2 um monatlich 76,50 Euro für jedes Mitglied.“ Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 8. Juni 2015 in Kraft. Bremerhaven, den 12. Februar 2015 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.